DER THEOLOGE
Nr. 40


Die kirchliche Taufe -
Angelhaken aus dem Jenseits

Eltern, lasst Euer Kind nicht taufen!
Ihr handelt sonst gegen die Weisung des Jesus, des Christus!


Sehr lieblich kommt die Taufe daher. Mit goldig anzusehenden lächelnden kleinen Kindern und mit stolzen Eltern, die sich freuen. Und mit den vielen Verwandten, Freunden und Bekannten, die dem kleinen Erdenbürger alles nur erdenklich Gute wünschen. Und mit den Paten, die versprechen, im Notfall für das Kind da zu sein und die ihm zu jedem Geburtstag etwas schenken werden, zumindest bis es erwachsen ist. Und die auch ein bisschen stolz sind, dass man sie als Paten auswählte und die ihre - wenn auch im Verhältnis zu den Eltern kleine - Verantwortung gerne wahrnehmen. Und alles eingebettet in eine schöne Familienfeier. Die Eltern und Verwandten meinen es sehr gut. Gerade deshalb bereits vorab eine Warnung: "Machen Sie ein schönes Familienfest anlässlich der Geburt Ihres Kindes, geben Sie sich alle Mühe, lassen Sie das Kind, wenn Sie möchten, vielleicht von einem Freien Theologen segnen, doch lassen Sie es nicht taufen, wenn Sie etwas Gutes für das Kind tun wollen." Denn Sie würden dann Ihrem Kind einen Stempel aufdrücken lassen, den es - so reklamiert es die Kirche - niemals mehr los wird. Paten können Sie natürlich trotzdem aussuchen, nämlich privat und ohne kirchliche Genehmigung. Dann bleibt Ihr Kind frei und ist trotzdem gesegnet. Denn, Klartext gesprochen: Bei einer Taufe würden Sie Ihr Kind einer ominösen Macht übereignen. Das halten Sie für übertrieben? Dann nehmen Sie sich Zeit, die Praktiken bei der Taufe und die Hintergründe näher zu betrachten. Wer steckt hinter der Taufe? Was geschieht bei der Taufe? Was sind die Folgen der Taufe?

Es war Papst Benedikt XVI. selbst, der am 27.6.2007 in einer Ansprache in Rom die Worte des Kirchenheiligen Cyrill von Alexandria (380-444) über die Taufe zitierte: "Du bist in die Netze der Kirche gefallen", die zu Cyrills Zeit bereits alleinige und für alle verpflichtende Staatsreligion im Römischen Reich war. Es sei angeblich Jesus, der dich, so der "Heilige", durch die kirchliche Taufe "an seinen Angelhaken" nehmen würde, "um dir nach dem Tod die Auferstehung zu geben" (http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/audiences/2007/documents/hf_ben-xvi_aud_20070627_ge.html). Doch was verbirgt sich hinter diesem eher befremdlichen Vergleich?
Jesus
von Nazareth zog Menschen nie mit Gewalt aus ihrem Lebensumfeld heraus wie es der brutale Angler mit dem Fisch tut, der auf den Köder am Angelhaken des Anglers herein gefallen ist. Und wie es die Kirche über Jahrhunderte praktizierte. Und auch sonst hat die Taufe der Kirche nichts mit Jesus, dem Christus zu tun. Im Gegenteil: Jesus taufte gar nicht. Und wenn er von Taufe sprach, dann meinte er etwas ganz anderes.

Nachfolgende Überlegungen sind eine mosaikartige Zusammenstellung von Informationen und Erfahrungen zur Taufe. Es ist also keine systematische Darlegung zum Thema. Doch alles Wesentliche werden Sie hier lesen. Und manches wiederholt sich dabei auch und wird in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt.
Der Autor hat als Evangelischer Vikar und Pfarrer einst selbst Säuglinge getauft. Und er hat mittlerweile bei einigen Eltern und Getauften für sein damaliges Tun um Vergebung gebeten.

 

  1) Was wäre das für ein Gott?

  2)  Evangelisch? Katholisch? Eltern und Paten haben andere Vorstellungen als Kirche

  3) Kirche gibt vor, dem Säugling eine angebliche Erbsünde zu vergeben

  4) Das lehrt die römisch-katholische Kirche über die Taufe

  5) Taufe soll reinigen, was Babies "durch die Zeugung anhaftet"

  6) Tauferinnerung, Weihwasser und Schweinegrippe

  7) Das lehrt die evangelisch-lutherische Kirche über die Taufe

  8) Reformator Melanchthon: Wer Kinder nicht taufen lässt, muss hingerichtet werden

  9) Was wollten Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth?

10) Wie die Kirche die Bibel unmerklich fälschte

11) Wie hat sich die Säuglingstaufe entwickelt?

12) Kirchliche Taufe entstammt aus einem alten Götzen-Ritual

13) Kirche schürt bei Eltern gezielt Ängste, um sie psychisch abhängig zu machen

14) 21. Jahrhundert: Kirche zweifelt ihre bisherige Lehre von der "Vorhölle" an

15) Strafandrohung der Kirche an junge Eltern

16) Der Vollzug der Taufe: Exorzismus und Begründung der Kirchenmitgliedschaft

17) Leibeigenschaft und Sklaven-Mal

18) Tauferschleichung: Kirche erklärt Taufe für gültig, die gegen staatliches Sorgerecht verstieß

19) Als jüdischen Eltern ihr Kind entführt und vom Papst weggenommen wurde

20) Der Kirchenaustritt als Versuch, die Vereinnahmung rückgängig zu machen


21) Die Kirche lässt die Ausgetretenen nicht ziehen

22) Taufe im kirchlichen Eherecht: Katholische Kirche ignoriert Kirchenaustritt

23) Drohung an Nichtkatholiken: Leben zwischen Erbsünde und ewiger Verdammnis

24) Ex-Pfarrer bittet um Vergebung für die Taufen, die er als Pfarrer durchführte

25) Aufforderung an die Kirche, den Getauften aus dem Taufregister zu streichen


26) Im Zentrum des Verrats getroffen: Wer sein Kind nicht tauft, wird verfolgt

27) Die erste ökumenischen Christenverfolgung

28) Münster: "Täufer" entfernen sich von Christus und werden den Katholiken ähnlich

29) Auseinandersetzung um die Kindertaufe: Kirche wütet mit Folter und Hinrichtungen

30) Die Kirche kennt keine Gnade: Hingerichtet trotz Selbstlosigkeit

31) Die Taufe - Angelhaken der dunklen Macht im Jenseits

32) Im Bauch der Hydra: Elf Kirchen erkennen ihre Taufen gegenseitig an

33) Aufruf an die Politiker: Weist die Kirche in Schranken!

34) Widerspruch und Enttaufungs-Rituale - Kann man sich enttaufen lassen?

35) Appell an die Eltern: Macht Euch frei von der kirchlichen Einschüchterung

36) Aktuell: Rücktrittsrecht bei Taufe
 


Was wäre das für ein Gott?

Wissen Sie eigentlich, was die Taufe bedeutet? Gott würde das Kind bei der Taufe als "sein" Kind annehmen. So ähnlich sagt Ihnen das vielleicht der Pfarrer oder Priester. Doch was soll das für ein Gott sein, der erst bei der kirchlichen Taufe das Kind annehmen würde? Was ist dann in der Zeit davor? Und was ist mit einem nicht getauften Kind? Nimmt Gott dieses Kind dann etwa nicht auf gleiche Art und Weise an? Oder würde es von Ihm nicht auf die gleiche Weise geliebt oder geschützt? Alleine an dieser Überlegung merken Sie schon, dass irgendetwas nicht stimmen kann an dem, was die Theologen vorgeben. Und dieses Gefühl ist eine gute Spur.

Die katholische und die evangelische Kirche behaupten, bei ihrer Taufe würde in Wirklichkeit Gott handeln. Ihr "Sakrament", d. h. ihre Zeichenhandlung, sei also eine Tat "Gottes". Was der Priester oder der Pfarrer tun, sei nur das für die Augen Sichtbare. Dahinter stünde "Gott" und er sei es, der beim kirchlichen Taufakt die eigentliche Taufe an dem Täufling vollziehen würde!
Doch diese Theorie ist nur ein kläglicher Versuch, Gott, den All-Geist, den Schöpfergott, kirchlich zu vereinnahmen! Es ist bei näherem Hinsehen nur ein "Hirngespinst" gottferner Menschen, wenn diese glauben, sie selbst wären quasi kraft ihres kirchlichen Amtes sozusagen der verlängerte Arm Gottes auf Erden. Und es ist im Kern der beispiellose geistige Hochmut der Theologen, wenn diese glauben, durch ihre kirchliche Amtshandlung würde angeblich Gott wirken. Ja, schlimmer noch: Wenn diese glauben, Gott brauche angeblich die Pfarrer, damit er durch deren Amtshandlungen wirken könne. Was für ein kläglicher Gott, dem ohne einen Pfarrer oder Priester quasi die Hände gebunden wären. Damit kein Missverständnis entsteht. Natürlich handelt Gott durch Menschen. Und Er tut es immer wieder, aber eher selten handelt Er durch Priester, Pfarrer und Theologen. Tatsache ist: Jesus, der Christus, hat niemals Pfarrer, Priester und Theologen eingesetzt, und er hat diese auch niemals gewollt. Sie haben sich letztlich selbst eingesetzt, und sie taufen nun im Namen von Christus, und zwar vor allem Säuglinge, und sie behaupten dabei dreist, Gott würde das tun. Auch das hat Jesus von Nazareth natürlich niemals so gelehrt. Und dies ist schon einmal ein entscheidender Punkt vorweg, welcher das Wesen der kirchliche Taufe aufzudecken hilft. Später wird die tatsächliche Lehre von Jesus von Nazareth noch näher betrachtet.

Evangelisch? Katholisch?
Die Eltern und Paten haben ganz andere Vorstellungen als die Kirche

Doch bevor noch näher darauf eingegangen wird, was Jesus wollte, hier zunächst in etwas größerer Ausführlichkeit die Lehren der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe - zusammengestellt aus bis heute verbindlichen Original-Dokumenten von deren Lehre. Vielleicht merken Sie beim Lesen dieser Lehraussagen bereits, dass dies nicht das ist, was Sie Ihrem Kind oder sich selbst zumuten wollten oder wollen. Die meisten Eltern wollen doch einen Segen für ein Kind. Sie wünschen sich, dass es in dieser immer härteren Welt geschützt und geborgen aufwachsen kann. Und sie sind dankbar, wenn sich Paten aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis finden, welche sie in ihrer elterlichen Verantwortung unterstützen. Auch das bereits ein Widerspruch zur kirchlichen Taufe: Denn in der Kirche gelten die Paten nicht als Menschen, die privat Verantwortung für das Kind übernehmen, sondern sie gelten als die Vertreter der Kirchengemeinde dem Kind gegenüber, weswegen auch mindestens ein Pate der Konfession angehören muss, in die das Kind hinein getauft wird. Nicht einmal die Eltern müssen Mitglieder einer Kirche oder der betreffenden Konfession sein, wenn sie dem Priester oder Pfarrer glaubhaft machen können, das eine konfessionelle Erziehung oder Prägung des Kindes anderweitig möglich ist und von ihnen nicht befürwortet und nicht behindert wird. Aber mindestens ein Pate muss der betreffenden Kirche angehören. Doch für die Eltern spielt es meistens keine so große Rolle, ob ein Pate nun Mitglied der jeweiligen Kirchengemeinde ist, sondern für sie ist die Zusage des Paten ein privater Freundschaftsdienst, und die Auswahl des Paten erfolgte nicht aufgrund seiner Religion oder Konfession. Ist der Pate tatsächlich Mitglied der betreffenden Kirche, dann sei es so, doch dessen Kirchenzugehörigkeit ist für die meisten Eltern nicht das entscheidende Kriterium. Sie wünschen sich stattdessen einen Paten, dem das Wohl des Kindes in Absprache mit den Eltern ein großes Anliegen ist, der vielleicht später eine weitere Vertrauensperson für den noch kleinen Menschen sein kann und der im Notfall auch bereit ist, größere Verantwortung zu übernehmen. Auch ist es für manche Eltern gar nicht entscheidend, ob das Kind jetzt "katholisch" oder "evangelisch" getauft wird, sondern sie könnten sich grundsätzlich beides oder auch etwas Drittes vorstellen und wählen oft "Umstände halber" aus (z. B.: In diesem Dorf gebe es hauptsächlich Katholische, und unser Kind solle später einmal kein Außenseiter sein. In einem anderen Dorf wäre jedoch die Entscheidung anders herum gefallen).
 
Und die Eltern wollen ja meist auch gar nicht, dass das Kind jetzt zum vollen Kirchenmitglied wird und dass es dadurch automatisch auch zum späteren Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm nun eine angebliche Erbsünde vergeben oder eine Art Exorzismus an ihm durchgeführt wird. Und die Eltern glauben auch meistens nicht, dass die Taufe angeblich "heilsnotwendig" für das Seelenheil des Kindes sei, wie es die Kirche lehrt. Sondern sie wollen einfach Gottes Segen für das Kind haben, verstanden vor allem als eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie wollen selber in die Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als Eltern und als Paten natürlich genauso.

Kirche gibt vor, dem Säugling eine angebliche Erbsünde zu vergeben

Doch das ist eben gerade nicht der Sinn der Taufe. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten wünschen eigentlich ein Ritual, das ihren verständlichen Wünschen entsprechen würde. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wird, wählen sie eben die Taufe. Und notgedrungen nimmt man dann eben den ganzen kirchlichen Inhalt mit hin, obwohl man ihn kaum kennt: Dass dem Säugling die Sünden vergeben werden. Dass ihm der "Heilige Geist" vermittelt würde und die angebliche Erbsünde vergeben würde. Dass er vom Teufel befreit würde und die ewige Seligkeit auf diese Weise bekommen würde, weswegen es auch später bei der Beerdigung einmal heißt: "Er ist getauft und hat geglaubt" und er könne deshalb den Himmel betreten.
Die Kirche erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass das "Trachten des menschlichen Herzens"
nach ihrer Meinung böse sei. Und zwar seit der Zeugung des Embryos, dem die Erbsünde beim Sex der Eltern übertragen worden sei, z. B. laut dem "heiligen" Kirchenvater Augustin. Nach dem Psychoanalytiker Sigmund Freud soll die Erbsünden-Lehre aus den orphischen Mysterienkulten der vorchristlichen Zeit stammen (Totem und Tabu, S. 185). Diese Lehre nun dient wiederum als Grundlage der neuen kirchlichen Lehre von der ewigen Verdammnis, die sich der Mensch ebenfalls bereits als Embryo, nämlich durch die Übertragung der Erbsünde beim Orgasmus des Vaters zugezogen habe, falls die Kirche ihn mit ihren "Heilsmitteln" später nicht retten würde. Und daraus folgt dann, dass dem Säugling bereits diese "Sünde" angeblich vergeben werde müsse, um sein späteres "Seelenheil" zu ermöglichen.
 
Dies alles ist jedoch zu einem einzigen Hohn und Spott auf den großen Weisheitslehrer Jesus von Nazareth geworden
. Ja nicht einmal der "heilige" Kirchenlehrer Paulus lehrte eine Erbsünde. Erst die "heiligen" römisch-katholischen Kirchenväter Augustin und Thomas von Aquin. Er sprach dann im Mittelalter verbindlich von einer peccatum originale = Ursprungssünde = Erbsünde, obwohl also nicht einmal der Kirchenlehrer Paulus davon sprach, geschweige denn Jesus. Ja nicht einmal an anderer Stelle in der Bibel ist von einer "Erbsünde" die Rede. Die Lehre von der Erbsünde ist also weder christlich noch ist sie biblisch. Sondern sie ist vielleicht "orphisch", in jedem Fall aber katholisch oder evangelisch oder orthodox, und von ihrem Gehalt her eine kirchliche Erfindung.
Doch bis heute quält die Kirche die Menschen mit dieser Lehre und machte sie sogar zur Grundlage ihrer noch schlimmeren Lehre von der ewigen Verdammnis. Auch diese habe sich der Mensch bereits als Embryo aufgrund der Übertragung der Erbsünde beim Sex der Eltern zugezogen, falls die Kirche hier nicht eingreifen würde. Und dies führt dann bis heute beim kirchlichen Taufkult dazu, dass dem Säugling bereits diese "Sünde" angeblich vergeben werde, um sein späteres "Seelenheil" zu ermöglichen.

Das alles ist von vorne bis hinten ein Hohn und Spott auf den großen Weisheitslehrer Jesus von Nazareth. Doch so weit reicht das Detail-Wissen bei vielen Eltern nicht einmal, und sie fragen auch lieber nicht nach. Auch die kirchliche Deutung des Paten-Amtes, das den Paten als Vertreter der Kirchengemeinde betrachtet, wird hingenommen, weil man ja sonst die Taufe gar nicht bekäme. Doch niemand hat die Eltern in der Regel darüber aufgeklärt, was man Ihnen und Ihrem Kind dabei im Einzelnen antut. Deshalb die nächsten Kapitel.

Wird Ihnen das Lesen der kirchlichen Lehren zuviel und ist es Ihnen zu kompliziert oder zu unverständlich, überspringen Sie einfach die einzelnen Lehrsätze und lesen Sie dann weiter im Text bei Jesus von Nazareth. Und bedenken Sie: Das Nachfolgende haben nicht wir Ihnen "eingebrockt". Das ist die kirchliche Lehre, die wir nur zitieren. Weiter unten im Text wird es wieder verständlicher.

Das lehrt die römisch-katholische Kirche über die Taufe

Wir entnehmen die Lehre der Kirche im folgenden zunächst einer Klageschrift der Freien Christen gegen die römisch-katholischen Kirche mit der Aufforderung, dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt. Wörtlich heißt es in dieser Schrift:

Die Beklagte [die Kirche] erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can. 96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert ..." Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
 
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind ... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren." (Katechismus, Tz 1250)

Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 - § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."

Falls das Kind in Todesgefahr ist, hat die Taufe sogar gegen den Willen der Eltern zu erfolgen. Can. 868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft."

Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet. Der Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hoch achten." (Katechismus, Tz 1269)

Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich (vgl. hierzu auch Axel von Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.

[Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn] ... die Wahrnehmung der [später] ... bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt als "Todsünde" ansieht. Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht gilt als "schwere Sünde" (vgl. Katechismus, Tz 2181). Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche durch den Kirchenaustritt.
 
In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt - aus welchen Gründen auch immer -, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar" (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember 1969, zit. nach Axel von Campenhausen, a.a.O., S.761).
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl. Katechismus, Tz 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat ...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum "ewigen Tod in der Hölle", wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.


Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet“ [mehr dazu unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art. 4 GG, Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

Taufe soll reinigen, was Babies "durch die Zeugung anhaftet"

Und zur Ergänzung hier noch einige weitere Lehrsätze der römisch-katholischen Kirche über die Taufe, zitiert nach der Lehrbuchsammlung von Josef Neuner und Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche. Alle drei nachfolgenden Sätze gelten als unfehlbar und keiner Korrektur mehr zugänglich.

Lehrsatz Nr. 356 - "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet auch: "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat: ´Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm haben alle gesündigt` (Röm 5, 12), das darf man nicht anders verstehen, als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde] (Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde).

Lehrsatz Nr. 544 - "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei ausgeschlossen" (Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe).

Lehrsatz Nr. 545 - "Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen" (Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe).

Nicht ganz geklärt ist in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz Nr. 545, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offensichtlich wird hier aber als unfehlbare Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dann dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Und was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte" (Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von München-Freising (1826)). Das "Ausmerzen" wurde seither in Millionen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.

Und hier noch ein weiterer Satz aus dem katholischen Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC):
Can. 1366 - "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.

Wenn Freie Christen hier gegen die Tradition der Säuglingstaufe aufstehen, wie sie früher gegen Sklavenhandel oder Rassentrennung aufstanden, dann mag das für manchen vielleicht etwas hart erscheinen. Wenn man aber einmal auf sich wirken lässt, dass die Kirche den Wunsch des einst als Kind Getauften, die Mitgliedschaft später durch Kirchenaustritt beenden zu können, mit einer angeblichen ewigen Hölle bedroht, dann sollte spätestens dadurch jedem klar sein, dass hier kein harmloser Taufgottesdienst mit anschließender Familienfeier madig gemacht werden soll. Sondern dass man hier ins Mark einer dunklen Macht trifft, welche die Welt seit ihre Entstehung vor ca. 1.900 Jahren zu beherrschen versucht. Und welche die Taufe einsetzt als wirksames Instrument dieser Machtausübung. Dies beweist auch, dass freie Bürger, welche ihre Stimme gegen die Säuglingstaufe erhoben haben, bis Anfang des 18. Jahrhunderts auf Veranlassung der Kirche gefoltert, als Gefangene an die Ruder der Galeeren gekettet oder gleich hingerichtet wurden. Deren Gedanken waren also keine harmlosen Abweichungen von der katholischen oder lutherischen Machtkirche. Sondern sie haben ins Zentrum der unheilvollen Brut getroffen. Und vor allem im 16. Jahrhundert mussten Zig-Tausende von ehrlichen Gottsuchern dafür mit dem Leben bezahlen (vgl. z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ufer; mehr dazu siehe unten). Doch ihr Tod war nicht vergeblich. Denn was sie auf die Erde gebracht haben, wirkte in allen Generationen weiter und wirkt heute wieder kraftvoll und klar und wird vielen Menschen die Augen öffnen.

Tauferinnerung, Weihwasser und Schweinegrippe

Derweil versucht die Kirche, die Gläubigen mit weiteren Ritualen und Zeremonien im eigenen Pferch zu halten. Dazu gehören die Weihwasser-Praktiken, die laut römisch-katholischer, orthodoxer oder anglikanischer Lehre als "Tauferinnerung" dienen sollen, bzw. als Gedächtnis und Erneuerung der eigenen Taufe (Wikipedia, Stand: 31.12.2009). Die Gläubigen tunken z. B. ihren Finger in das Weihwasser-Becken ein und bekreuzigen sich dann damit, während sie die Taufformel "Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" leise vor sich hin sprechen. Auch der Sarg mit einem darin liegenden Verstorbenen wird mit Weihwasser besprengt, denn jetzt soll sich ja bewahrheiten, dass dem Toten die katholische Taufe einst den Weg in den Himmel geebnet haben soll.
Doch unter ungünstigen hygienischen Bedingungen und in Zeiten von Epidemien und Seuchen wird Weihwasser zum Problem. Das ohnehin mit zahllosen Bakterien verseuchte Wasser (Denken Sie nur daran, wie viele Menschen, z. B. Besucher in einem Dom, vor Ihnen ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten!) könnte z. B. auch den Schweinegrippe-Virus enthalten. Der anglikanische Bischof von Chelmsford in Großbritannien, John Gladwin forderte deshalb alle Priester seines Bistums auf, kein Weihwasser mehr zu verwenden, um die Ausbreitung der Schweinegrippe zu stoppen: "Wenn Besucher ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten, bevor sie ein Kreuz machen, könnte das Weihwasserbecken ´schnell zur Infektionsquelle werden`, erklärte der Geistliche" (Ärztezeitung, 15.7.2009). Und auch die Deutsche Bischofskonferenz sieht diese Gefahr: "Ratsam ist vorübergehend eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen", erklärte die Bischofskonferenz (Rheinpfalz, 12.11.2009). (PS: Sehr bedenklich auch folgende Empfehlung der Bischofskonferenz: "Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen". Anscheinend ist dies bisher nicht selbstverständlich gewesen.)
Wie real die Gefahr durch Weihwasser ist, beweisen auch die Vorgänge am 19.1.2010 im russischen Irkutsk. 269 Gläubige der orthodoxen Kirche, darunter 156 Kinder, erkrankten durch verseuchtes Weihwasser an "schweren Magen-Darm-Infektionen" (news.yahoo.com, 26.1.2010). Wenn der Weihwasser-Stopp nun also die Schweinegrippe und andere Krankheiten eindämmen hilft, dann könnte man doch auch grundsätzlich auf Weihwasser verzichten. Wer weiß, welche Viren noch alles übertragen werden können. Auch das Taufwasser ist nicht unproblematisch. Ein Pfarrer hat es z. B. einmal aus dem verschmutzten Fluss Jordan in Israel geschöpft und nach Deutschland eingeführt. Und die Eltern hatten dem Bericht zufolge dem Säugling nach der Taufe nicht den Kopf gewaschen.

Das lehrt die evangelisch-lutherische Kirche über die Taufe

Von möglichen Gefahren bei der äußeren Wirkungen zurück zur Lehre über die angeblich geistigen Wirkungen der Taufe: Nicht viel besser als in der katholischen ist es in der evangelischen Kirche. Auch dort wird dem Ungläubigen mit der ewigen Verdammnis gedroht, und Bürger, welche die kirchliche Säuglingstaufe nicht unterstützten, wurden auch auf Veranlassung der evangelischen Kirche grausam gefoltert und hingerichtet.

Wir entnehmen diese Lehre der Kirche im folgenden einer Klageschrift der Freien Christen gegen die evangelische Kirche mit der Aufforderung, dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt:

Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z.B. in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche von 1580 festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.
 
Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie niedergelegt sind in dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982:

„Von der Tauf wird gelehret, dass sie nötig sei und dass dadurch die Gnad angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf Gott überantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)

„Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich ... Darum ist auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii, der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` ... Dass aber Gott Gefallen hat an der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“ (Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)

„Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird] ... führen ... solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der Haushaltung zu dulden noch zu leiden [was mit ihnen geschah, siehe hier]: ... [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen getauft werden, bis sie zu ihrem Vorstande kommen und ihren Glauben selbst bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darum, weil sie von christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)

„Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern ... Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537f.9-11; vgl. die Schrift „Was ist lutherisch?“ unter www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die Getauften „dem Teufel aus dem Hals“; S. 42))

„So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von Gott selbst eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden ... Denn in Gottes Namen getauft werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbs getauft werden; darum ob es gleich durch des Menschen Hand geschicht, so ist es doch wahrhaftig Gottes eigen Werk, daraus ein iglicher selbst wohl schließen kann, dass es viel höher ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.692f.6.10)b_9821taufaltar.jpg (8670 Byte)

Mittelalterliches Taufbecken in Wittenberg, über dem Martin Luther taufte. Wer sein Kind nicht dorthin brachte, wurde hingerichtet.

„Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk, Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache ... Selig werden aber weiß man wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz darinnen erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)

„Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.697.31)

 „Darum bleibt die Taufe immerdar stehen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.706.77)

Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:
„Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine Heilsgemeinschaft auf ...“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)

Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher Weise bindet.
Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Axel Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.


Reformator Melanchthon: Wer Kinder nicht taufen lässt, muss hingerichtet werden


Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator Philipp Melanchthon wie folgt:
„Kindertaufe, Erbsünde ... dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen ... Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu wehren“, 1536; Tomos 8, S.383 ff)

Zwar sind solche Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z. B. ihre Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u. a. das Beispiel eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund seiner Entscheidung für einen  „Taufaufschub“ bei seinem Kleinkind nicht mehr in der Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30, 23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)

Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther, forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb  Martin Luther:
... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel vom Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl [der Kirche] ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker).“ (Der 82. Psalm durch D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)

Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.

[Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn] ... die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Konfirmation ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust des Seelenheils in Verbindung bringt.

So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften: „Auch wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jüngsten Tag kommen wird, zu richten und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Helle und ewige Straf verdammen.“ (Augsburger Konfession, CA XVII)

Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein Ausdruck davon. Wie bereits erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, "dass der freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag" (Apologie XVIII). Nötig dafür sei der "heilige Geist", wozu es nun aber unbedingt die Institution Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den "heiligen Geist" zu bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre "das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wenn er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket ..." (Augsburger Konfession, CA V)

Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers und ohne kirchliches Abendmahl den "heiligen Geist" nicht vermittelt bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.

Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine Loslösung von diesem Glaubenssystem, z.B. durch einen Kirchenaustritt, würde ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich „in die Helle und ewige Straf“. So wird der Mensch an die Kirche gekettet.

Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet“ [mehr dazu siehe unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gemäß Art.4 GG, Art.9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.

Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

Und wie notwendig dies ist, zeigt sich auch daran, dass die furchtbaren Theologen und Juristen der Kirche auch im 21. Jahrhundert noch hoch verehrt werden. So feiert die evangelisch-lutherische Kirche im Jahr 2010 z. B. das Melanchthon-Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen in Melanchthons Geburtsort Bretten in Baden und an seiner späteren Wirkungsstätte in Wittenberg. Der große Kirchenmann war am 19.4.1560 in Wittenberg verstorben, weswegen das Jahr 2010 sein 450. Todesjahr ist. Im Jahr 1553 hatte Philipp Melanchthon noch seinem Reformatoren-Kollegen Johannes Calvin in Genf zur Hinrichtung des Arztes Michael Servet gratuliert, der nicht an die kirchliche Dreieinigkeit glaubte, die ja formelhaft auch das Kernstück der kirchlichen Taufhandlung ausmacht ("Ich taufe dich im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes").

Und auch hier noch ergänzend eine weitere Lehraussage der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe, aus der Augsburger Konfession, Artikel 2, verfasst von Philipp Melanchthon.
"Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden
..."
 
Auch die evangelisch-lutherische Kirche lehrt also, dass das Baby schon seit dem Mutterleib "voll böser Lust" ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft würde, wodurch ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen würde. Und wer das nicht glaubt, müsse nach evangelischem Glauben ebenfalls für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
Doch es sind nicht nur religiöse Grunde, sondern wohl vor allem finanzielle, welche die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem "Impulspapier" von 2006 bewogen hat, eine Erhöhung der "Taufquote" bei Säugligen anzustreben. Denn jeder Getaufte wird ja bekanntlich später automatisch kirchensteuerpflichtig.

Was wollten Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth?

Im krassen Gegensatz zu den Amtskirchen stehen die Lehren von Johannes dem Täufer und Jesus von Nazareth. Jesus wollte den Kindern Vertrauen zu Gott, ihrem himmlischen Vater vermitteln, der es immer gut mit ihnen meint. Niemals hätte er zugestimmt, sie im Säuglingsalter ungefragt zu Mitgliedern einer Kirche zu machen. Auch hat Jesus von Nazareth selbst nicht getauft (vgl. Johannes 4, 2). Er lehrte die Menschen, Gottes Gebote zu halten. Und wer dies kontinuierlich tut, empfängt, so Jesus, die Geisttaufe, die mit einer kirchlichen Zeremonie aber nichts zu tun hat. Jesus achtete immer den freien Willen des Menschen. Und zu seinen Jüngern sagte er gemäß des Matthäusevangelium gegen Ende seiner Erdenzeit sinngemäß: "Lehret, dann taufet, und dann lehret weiter" (Matthäus 28, 19-20). Mit der Taufe ist jedoch, wie gesagt, bei Jesus eine Geisttaufe gemeint, keine Wassertaufe. Alle vier Evangelien der Bibel berichten übereinstimmend, dass auch Johannes der Täufer diesen Sachverhalt so bestätigt. So erklärt z. B. Johannes der Täufer: "Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich; ... der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen" (Matthäus 3, 11 und Lukas 3, 16). Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes, die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch nicht nur die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße, die bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen praktisch keine Rolle. Denn ein Säugling kann z. B. überhaupt keine Buße tun, und die meisten Kirchenmitglieder werden eben als Säuglinge getauft. Man hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den Ursprung des kirchlichen Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und ihre Einweihungs- und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz zu Jesus eine auch in den vielen heidnischen Kulten übliche Kulthandlung mit Wasser.

Was kann man sich stattdessen unter einer Geisttaufe vorstellen? Menschen, die bereits über längere Zeit die Botschaft des Christus verwirklichen, empfangen durch ihr beständiges Leben nach den Geboten Gottes diese Geisttaufe. Und sie schließen sich auf diese Weise den Jüngern an, die von Christus mit Hilfe des "Inneren Wortes" (= der Führung durch den Heiligen Geist über das Innere = das Herz des Menschen) unmittelbar geführt werden können. Diese Taufe ist also kein veräußerlichtes Ritual. Sondern es ist ähnlich wie bei dem so genannten Pfingstgeschehen. Christus offenbart sich z. B. durch Prophetenmund, wodurch die frühe christliche Urgemeinde geführt und geleitet wurde, und der Heilige Geist zeigt sich - vergleichbar "Feuerzungen" - über dem Haupt der Getauften. Doch die Getauften konnten nicht beliebig ausgewählt werden. Sondern sie mussten durch ihr Leben die Voraussetzung dafür geschaffen haben, diese zusätzliche geistige Kraft zu empfangen. Und die auf diese Weise Getauften werden in Zukunft weiterhin in allem gelehrt, was für sie und für ihre Aufgabe auf der Erde notwendig ist.

Und während Jesus im Taufauftrag gemäß der Bibel folglich hinzufügt, „Lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“, ersetzte die Kirche diese Botschaft durch die Kirchenlehre "Allein der Glaube genüge" – der nächste gravierende Widerspruch zu Jesus, dem es immer auf das Halten der Gebote ankam (siehe z. B. hier).

Die voraus gegangene Wassertaufe des Johannes war demgegenüber als Vorbereitung für das Kommen von Jesus, dem Christus gedacht. Johannes sprach: "Aber damit er [Jesus] Israel offenbart werde, darum bin ich gekommen zu taufen mit Wasser" (Johannes 1, 31). Das bedeutete: Jemand bereut sein Sündhaftes und entscheidet sich neu, nach den Geboten Gottes zu leben, indem er täglich sein Sündhaftes bereinigt und mit Gottes Hilfe nicht mehr tut. So hilft er mit, durch sein Leben Christus den Weg zu bereiten, und er wird Jesus dann auch später als den Christus erkennen, so wie es Johannes der Täufer erklärte und wie es seinem Auftrag entsprach. Säuglinge waren damit jedoch nicht gemeint. Kleine Kinder waren für Jesus grundsätzlich willkommen, denn er sagte ja auch: "Lasset die Kinder zu mir kommen"; doch nicht, um eine rituelle Kulthandlung bzw. ein "Sakrament" an ihnen zu vollziehen, sondern um sie gern zu haben und ihnen etwas von der Liebe zu geben, die jedes Kind braucht, um zu einem seelisch gesunden jungen Menschen heran zu wachsen.

Wie hielt es Jesus von Nazareth selbst mit der Taufe? Auch er ließ sich von Johannes dem Täufer taufen. Dies war ein Symbol für seine Verbundenheit mit Gott und für seine übergroße Demut. Doch Jesus selbst taufte nicht mit Wasser. Und auch die ersten Nachfolger Christi tauften weder mit Wasser noch tauften sie Säuglinge. Dies begann erst um das Jahr 200. Die in dieser Zeit entstehende Zeremonienkirche übernahm dazu zahlreiche Rituale und Bräuche aus den antiken heidnischen Mysterienkulten, die damals im Mittelmeerraum weit verbreitet waren. Die Kirche folgt also weder Johannes noch Jesus, sondern sie übernahm heidnische Initiations- also "Einführungs"-Riten und prägte sie nach ihren Vorstellungen um, und sie entlarvt sich auch damit selbst als "heidnischer" Götzenkult. Denn Johannes lehrte die Wassertaufe zur Umkehr für Erwachsene. Und diese Wassertaufe wurde im Urchristentum abgelöst durch die Geisttaufe von Jesus und seinen Jüngern. Die Kirche jedoch folgt den heidnischen Mysterienkulten und führte wie diese eine Kult-Wassertaufe ein, und sie fordert bis heute sogar diese Taufe von Säuglingen. Dazu fälschte sie unter anderem die Bibel.

Wie die Kirche die Bibel unmerklich fälschte

Zur Begründung ihres "Sakraments" bzw. ihrer Zeremonie berufen sich die Kirchen auf eine angebliche Äußerung des Jesus von Nazareth, der laut Bibel gesagt haben soll: "Machet alle Menschen zu meinen Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Matthäus 28, 19). Dieser einzige biblische Hinweis auf "Vater, Sohn und Heiliger Geist" am Schluss des Matthäusevangeliums ("Taufet sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ist jedoch eine spätere Hinzufügung, wohl aus dem 2. Jahrhundert. Denn sie fehlt z. B. in früheren biblischen Handschriften (z. B. in Handschriften des Kirchenvaters Euseb vor 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und Aphraates). Auch tauften die ersten Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder wenn doch, dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen Jesu Christi". Siehe z. B. Apostelgeschichte 8, 15 f., 10, 44-48, 19, 3-5. Wäre die so genannte "trinitarische" Taufaufforderung im Matthäusevangelium ("auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ursprünglich bzw. echt, dann hätten Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die Kirche hätte es richtig gemacht.
Wie es sich wirklich verhielt, ist nahe liegend. Die Formel "Vater, Sohn und Heiliger Geist" wurde sehr wahrscheinlich erst um das Jahr 100 entwickelt, woraus sich dann bis zum 4. Jahrhundert eine eigene "Dreieinigkeitslehre" entwickelte, weswegen man in der Rückschau auch hier von einer "trinitarischen" Formel spricht (von "Trinität" = "Dreieinigkeit). Doch ursprünglich waren "Vater, Sohn und Heiliger Geist" noch nicht diese "drei Personen" einer "Dreieinigkeit", wie es sich kirchliche Gehirne später ausdachten, sondern eben der "Vater-Mutter-Gott gleich Schöpfergott", Christus, dessen Sohn, und der All-Geist, der "Heilige Geist", der alles Leben mit dem Odem Gottes beatmet. Die neue kirchliche Lehre einer "Dreieinigkeit" wurde erst in den Jahren 325 und 381 auf Kirchenkonzilien beschlossen und dogmatisch festgelegt.

Authentisch ist wahrscheinlich nur der voraus gehende Jesus-Satz "Erst lehrt und dann tauft". Doch auch dieses Wort wird nun in der Kirche bewusst und gezielt falsch ausgelegt. Denn in den modernen Bibelübersetzungen heißt es jetzt meist: "Machet zu Jüngern und dann tauft". Doch dieser Aufruf "Machet sie zu Jüngern" hat im griechischen Urtext schlicht und einfach ebenfalls die Bedeutung: "Lehret sie". So hat es deshalb auch Martin Luther übersetzt, und so stand es in den Lutherbibeln bis 1956, ehe es durch die "Bibelverbesserer" der Amtskirchen durch "Machet zu Jüngern" ersetzt wurde. Und so stand es auch in den katholischen Bibeln, ehe es in der katholisch-evangelischen Einheitsübersetzung von 1984 ebenfalls durch "Machet zu Jüngern" ersetzt wurde. Und auch in der bis heute katholisch dogmatisierten und damit für Katholiken einzig verbindlichen lateinischen Vulgata steht ebenfalls das Wort "docete", also "lehrt".
Man soll die Menschen also auch gemäß dieser Bibelstelle erst belehren und dann taufen und später natürlich weiter lehren (V. 20). Die Kirchen jedoch verwischen seit einigen Jahren gezielt, was mit "Machet zu Jüngern" gemeint ist, nämlich das "Lehren". Und sie verfälschen die Bedeutung dahin gehend, dass Jesus damit nach ihrer Ansicht ja gemeint haben könnte "Machet sie zu Jüngern, indem er sie tauft". Und sie fälschen weiter, indem sie sagen, Jesus könnte damit doch eigentlich auch schon Säuglinge gemeint haben. Das hat er aber sicher nicht. Denn die Bedeutung von "Machet zu Jüngern" ist eindeutig "Lehrt sie". Und einen Säugling kann man nicht belehren.

Deshalb widerspricht die von den institutionellen Amtskirchen geforderte Säuglingstaufe klar diesem Auftrag von Jesus, der zwar auch eine Taufe enthält, der aber seinen Schwerpunkt klar im Lehren hat. In der Kirche hingegen wird nicht der Mensch, der sich aufgrund der Lehre frei für diesen Glauben entscheidet, durch eine Taufe aufgenommen, sondern ein unmündiger Säugling wird durch eine Tauf-Zeremonie für immer vereinnahmt. Und dahinter steckt natürlich auch der kirchliche Hintergedanke, dass er auf diese "elegante" Weise auch gleich zu einem  späteren Kirchensteuerzahler geworden ist. Müsste er sich als religionsmündiger Jugendlicher oder junger Erwachsener selbst entscheiden, würde die Kirche niemals so viele Kirchensteuerzahler bekommen. Und auch das hat Jesus natürlich niemals gewollt.
Hinzu kommt:
Der Jesus ebenfalls zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden", ist eine nachgewiesene Fälschung. So weist auch die theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf den "unechten" und später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20) hin.
Und dieser Satz widerspricht auch allem, was Jesus sonst zu dem Thema lehrt, dass es nämlich auf das richtige Tun ankomme, nicht auf Glaube und Taufe. Dazu einmal vier eindeutige Beispiele:
1) "Es werden nicht alle, die zu mir sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel." (Matthäus 7, 21)
2) "Darum, wer diese meine Rede hört und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute." (Matthäus 7, 24)
3) "Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten." (Matthäus 7, 12)
4) Ein Schriftgelehrter fragt Jesus, was er tun muss, um das ewige Leben zu erben. Der Mann zitiert das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, und Jesus sagt zu ihm: "Tu das, so wirst du leben." (Lukas 10, 25-27)

Wie hat sich die kirchliche Säuglingstaufe entwickelt?

Die Säuglingstaufe entstand dabei aus einer zunehmenden Verfälschung des ursprünglich von Christus Gelehrten. Wir haben es oben bereits erwähnt und möchten hier auf die Entwicklung noch etwas ausführlicher eingehen. Und zwar geschah in etwa folgendes:

Während sich in der Zeit des frühen Christentums immer weniger Menschen finden, welche sich die innere Reife für eine Geisttaufe erarbeiten, so gibt es zumindest immer wieder Menschen, die zumindest die Absicht äußeren, ihr Leben auf Christus ausrichten zu wollen. In diesem Zusammenhang wird deshalb die Geisttaufe allmählich durch das Symbol der Wassertaufe ersetzt.

Im frühen Christentum ist diese Taufe ausschließlich für Erwachsene, die zuvor in allem Wesentlichen unterwiesen werden, so wie es auch im Matthäusevangelium gelehrt wird. So heißt es z. B. in der Didache (Betonung auf dem "e") (7, 1), der ältesten erhaltenen Gemeindeordnung um das Jahr 100: "Tauft so: Nachdem ihr dies alles [die im vorauf gehenden Katechismus enthaltene Sittenlehre] mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Man hält es also annähernd so, wie es gemäß des Matthäusevangeliums von Jesus vorgegeben wurde: "Erst lehrt, dann tauft." Die "Dreier-Formel" bei der Taufhandlung ist allerdings schon eine Abweichung von den ersten Taufen, wo nur auf "Christus" getauft wurde. Doch sie ist zu diesem Zeitpunkt noch keine so genannte "Dreieinigkeit". Dies wird sie erst ab dem Konzil von Konstantinopel im Jahr 381, ein Jahr, nachdem das kirchliche Christentum zur einzig erlaubten Staatsreligion aufgestiegen ist.

Auch um das Jahr 150 gibt es noch keine Kindertaufen. Der bekannte Kirchenvater Justin erklärt, wie sich ein Mensch auf die Taufe vorbereitet: "So viele überzeugt sind und glauben, es sei wahr, was wir gelehrt und gesagt haben, [und] auch versprechen, nach Kräften so zu leben, die werden unterwiesen zu beten, und unter Fasten von Gott die Vergebung ihrer zuvor begangenen Sünden zu erflehen; und wir beten und fasten mit ihnen. Darauf werden sie von uns dorthin gebracht, wo es Wasser gibt ... [denn auch] sie empfangen dann die Waschung mit Wasser ..." (Apologie I, 61-67)

Es geht also darum, "nach Kräften so zu leben", wie ein Christ leben sollte. Doch aus dem Symbol für die innere Reinigung,  für die Vergebung der Sünden und für ein Leben nach der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, das es noch bei Johannes dem Täufer und bei den ersten Christen war, wird allmählich ein veräußerlichter Ersatz. Man hält zunehmend das Symbol für das "Eigentliche". Das Eigentliche aber, die Verwirklichung der Lehre des Jesus von Nazareth, tritt mehr in den Hintergrund. Bereits beim "Kirchenvater" Justin heißt es, der Getaufte werde bei der Taufe "wiedergeboren" (Apologie, siehe oben), obwohl die Wassertaufe doch nur das Symbol ist. So entsteht allmählich ein kirchliches "Gnadenmittel" (= Sakrament), bei dessen Durchführung sich die "Reinigung" des Lebens angeblich automatisch vollziehe. Und der Wille des Christus, nämlich der aktive Glaube, wozu z. B. die "Bereinigung" des Negativen bzw. die Versöhnung mit unserem Nächsten gehört, spielt eine immer geringere Rolle, bis alles schließlich im Lauf der Zeit gar ins Gegenteil verkehrt wird und nur noch ein passiver Glaube nötig sei.

Die kirchliche Taufe entstammt aus einem alten "Götzen"-Ritual

Die Wassertaufe für Erwachsene wird allmählich zum Fest ausgestaltet und durch Übernahme von Elementen und Riten aus den heidnischen Religionen (die im biblischen Sprachgebrauch als "Götzendienste" gelten) noch weiter veräußerlicht. Im Kirchentum entwickeln sich z. B. die Benutzung eines Taufsteins, die Durchführung der Taufe durch einen Priester, das Sprechen bestimmter Taufformeln, Fastengebote, bestimmte Taufgewänder, die Einführung bestimmter Tauf-Gedenktage usw. Auch bei der Einweihung in den Isis-Kult trägt der Isis-Jünger z. B. ein weißes Kleid (Apuleius von Madaura, Metamorphosen 15, 4), wie  später auch der frühkirchlich Getaufte unmittelbar nach seiner Taufe.

Diese heidnischen Riten vermischt die Kirche nun ab dem 3. Jahrhundert mit dem Jesuswort "Lasset die Kinder zu mir kommen!" Und man übernimmt dazu Riten für den Lebensbeginn bei Säuglingen aus heidnischen Weihen. Doch Jesus taufte die Kinder nicht. Er ließ sie zu sich kommen und er "segnete" sie. D. h., er sandte ihnen vermehrt Kraft aus seinem Inneren zu. Er machte sie aber nicht zu Mitgliedern einer Gemeinschaft. Das ist bei der kirchlichen Säuglingstaufe jedoch völlig anders.
In der Kirche versteigt man sich derweil in zahlreiche weitere Denkprobleme und deren angeblicher "Lösung", wobei sich die Kirche dabei weiter und weiter von Jesus entfernt und in die entgegen gesetzte Richtung bewegt. Die Taufe soll demzufolge z. B. auch Sünden abwaschen können. Doch Säuglinge können ja noch nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden und deshalb auch nicht sündigen, weswegen - selbst wenn diese kirchliche Magie funktionieren sollte - sie bei Säuglingen völlig unangebracht ist.

Die kirchliche "Lösung" dieses hausgemachten Denkproblems ist die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre, die das urchristliche Wissen um die Reinkarnation allmählich in den Hintergrund drängt und schließlich ersetzt. Demnach komme jeder Säugling mit einer Erbsünde auf die Welt, die ihm bei der Taufe angeblich vergeben wird bzw. gelöscht wird.
Die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre geht ab dem 3. Jahrhundert bis ins Mittelalter dann einher mit der Neuentwicklung einer Lehre von einer ewigen Verdammnis für Ungläubige bzw. Ungetaufte.

Mit Erörterungen darüber, wer genau ewig verdammt werde und wer nicht, schafft sich die Kirche beim Volk dann zunehmend ein wirkungsvolles Instrument der Einschüchterung. Im Jahr 418 entscheidet die Kirche dann dreist und bösartig: "Wenn Kinder ungetauft sterben, kommen sie in die Hölle" (Synode von Karthago). Im Mittelalter mildert man diese Lehre dann wieder ab: Das Baby komme nur ewig an eine Art neutralen Ort ohne Freude und Leid. Dafür denkt man sich den Begriff der "Vorhölle" aus, des "limbus infantium" (= Raum der ungetauft verstorbenen Kinder). Diese sei zwar offiziell ein Teil der Hölle, also der ewigen Gottferne, jedoch ohne die damit verbundenen Höllenqualen, die es nur in der Haupt-Hölle gebe.

Doch ob Höllenqualen oder "nur" "neutraler" Ort ohne "Anschauung" Gottes? Welche Eltern wollen schon so etwas für das Kind? Aus Angst lassen sie das Kind deshalb jetzt sofort nach der Geburt taufen. Auch wird in der Kirche dazu eine Lehre von der "Nottaufe" ausgefeilt. Bei Lebensgefahr für das Baby brauche es ausnahmsweise keinen Priester oder Diakon für die Zeremonie. Jedes Kirchenmitglied könne dann taufen, ja, er sei sogar verpflichtet zu taufen. Dazu genüge es, dass das Mitglied die richtige Taufformel spreche: "Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Und die kirchliche Taufe ist damit voll gültig und unwiderrufliche für alle Ewigkeiten vollzogen, auch wenn das Kirchenmitglied sich z. B. die "Todesgefahr" nur einbildete und ein Arzt dies keineswegs so gesehen hätte.

Der "heilige" römisch-katholische Kirchenvater Thomas von Aquin definiert für die heutige Kirche verbindlich die Erbsünde als peccatum originale = Ursprungssünde, die auch bereits dem Säugling vergeben werden müsse.

Im Mittelalter lässt die Kirche dann alle Bevölkerungsgruppen ausrotten, in denen Kinder nicht getauft werden.

Wenn einzelne Bürger ihr Kind nicht kirchlich taufen wollen, werden sie vom Staat auf Betreiben sowohl der katholischen Kirche als auch der im 16. Jahrhundert neu entstanden evangelischen Kirche hingerichtet. Ihre Kinder werden anschließend zwangsgetauft und kirchlichen Erziehungseinrichtungen zur weiteren Indoktrination übergeben.
Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang der Kreuzzug gegen die so genannten "Katharer" in Südfrankreich.
Wegweisend für die evangelischen Kirchen wird das vom "Reformator" Philipp Melanchthon verfasste und von Martin Luther befürwortete evangelische Gutachten der Universität Wittenberg, das die Hinrichtung unwilliger Eltern durch die staatlichen Behörden fordert (siehe oben). Auch in der Schweiz werden viele Bürger auf Verlangen der "Reformatoren" Huldrych Zwingli und Johannes Calvin grausam hingerichtet, wenn sie ihre Kinder nicht der Kirche übereignen (siehe unten).

Trotz Rückgangs der kirchlichen Macht in der Zeit der Aufklärung und der Neuzeit wirkt die tief sitzende Angst in den Seelen der Menschen nach über 1.500 Jahren kirchlicher Indoktrination weiter. Die Säuglingstaufe bleibt für die Mehrheit der Bevölkerung maßgeblich.

Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verzeichnen die Kirchen in Europa Einbrüche bei den Taufanmeldungen, zunächst in der DDR, später auch in westlichen Demokratien. Als Reaktion passen die Kirchen ihre Tauflehren immer mehr dem Denken der Menschen an, die zunehmend ihren Verstand gebrauchen: So tritt eine kirchliche Werbung für die Säuglingstaufe oft an die Stelle von offensichtlicher Einschüchterung.

Kirche schürt bei Eltern gezielt Ängste,
um sie von ihren "Heilsangeboten" abhängig zu machen

Bedrohliche Lehraussagen werden von den Priestern und Pfarrern nun meist verschwiegen. Dafür bemühen sich die kirchlichen Theologen, nur das scheinbar Positive bei der Taufe herauszustellen, z. B. ein bewusst nicht näher definiertes "Ja Gottes zum Menschen", das angeblich bei diesem Kult dem Kind übertragen würde. Unterschwellig und oft schwerer zu erkennen wirken darin aber die alten Drohungen weiter. Denn was würde mit den Ungetauften geschehen? Und was ist mit den Eltern, die von der kirchlichen "Einladung" für ihr Kind keinen Gebrauch machen? Gilt den Ungetauften etwa nicht gleichermaßen uneingeschränkt das "Ja Gottes" wie den Getauften?

Die Kirche verneint dies und erklärt unmissverständlich: "Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten" (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1250).
Eltern, welche die Weisung des Jesus, des Christus befolgen und ihr Kind nicht taufen, hindern also nach katholischer Lehre das Kind daran, "Kind Gottes" zu werden. Für gewaltigen moralischen Druck ist damit zu Genüge gesorgt: Wer will schon riskieren, dass sein Kind nicht zu Gott komme, d. h. später in der Hölle lande, auch wenn dies nur mehr indirekt ausgesprochen wird? Und die Eltern müssen hier nicht nur um das Seelenheil des Kindes fürchten, sondern auch um ihr eigenes, wenn sie nicht so handeln, wie die Kirche es ihnen vorzuschreiben versucht. Außerdem legt man eine böse Saat zur Zerstörung von Familien. Man stelle sich eine Familie vor, in der z. B. dem einen Teil vom anderen vorgeworfen werde, er würde das Baby daran hindern "Kind Gottes" zu werden. Kaum auszudenken, welches Leid und welche Verwerfungen hier durch die Lehre der Kirche in das Leben von Menschen hinein getragen werden können, was praktisch auch vielfach geschieht.

Diese Art von Einschüchterungsmethoden durch die Kirche wirkt auf jeden Fall tief in das Unterbewusstsein vieler Eltern hinein. Und sie wirkt auch auf das Denken von ansonsten vernünftigen Eltern ein, das dann etwa wie folgt lautet: "Selbst wenn die Taufe dem Kind nichts nützt, schaden tue sie ihm ja auch nicht. Und es sei auf jeden Fall besser als nicht zu taufen. Denn man könne ja nie wissen, sicher ist sicher. Vielleicht habe die Kirche ja doch recht." Hinter dieser oberflächlich wirkenden Einstellung liegen jedoch die alten tief sitzenden Ängste. Und sie ist nachweislich falsch. Denn wie eine Taufe dem Kind vielfach schaden kann, das ist in dieser Studie mehrfach dokumentiert (ein besonders eindringliches Beispiel stammt da direkt aus dem Vatikan selbst).
Doch weil man den eigenen Ängsten nicht auf den Grund kommt, wird das Kind "sicherheitshalber" zur Taufe gebracht. Es erhält ein Taufkleid, eine Taufkerze und es wird vom Priester gesalbt (in nicht wenigen Fällen von einem pädophilen Priester), Eltern oder Paten sprechen für den kleinen Menschen, der noch keinen Gedanken ausdrücken kann, ein "Taufgelöbnis", die "bösen Geister" werden angeblich von ihm vertrieben, und es wird mit Wasser übergossen, während der Priester die richtige "Dreieinigkeits-Formel" spricht. Wäre die "Formel" jedoch falsch, wäre alles ungültig; wie bei einem falschen Zauberspruch.
Der Unterschied zwischen dem bekannten Romanheld Harry Potter und der Kirche besteht dann letztlich darin, dass es in der Harry-Potter-Geschichte nachprüfbar ist, ob es die richtige "Formel" war und ob die gewünschte Wirkung eintritt. Bei der Kirche kann man überhaupt nichts nachprüfen, nur glauben - bis zum bösen Erwachen.


Doch wer so denkt und glaubt, der bleibt kirchengebunden und auf dem Weg zu Gott blockiert. Erst wenn die Ängste bereinigt werden, verliert die Kirche ihre Macht über die Menschen, und Eltern können unbeschwert nach der Weisung des Jesus, des Christus fragen. Befolgen sie seinen Rat, lassen sie ihr Kind nicht taufen.

21. Jahrhundert - Kirche zweifelt ihre Lehre von der "Vorhölle" an

Es ist vielfach die Verunsicherung oder innere Not von Menschen, die einen guten Nährboden für die Kirche darstellen, um mit ihren "Heilsangeboten" bei den Menschen Gehör zu finden. Und diese willigten zu Tausenden ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer und verließen sich auf die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und getauft ist, der wird "selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch das Handeln des Pfarrers bei der Säuglingstaufe nach kirchlicher Lehre angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein "Gott", der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im Falle ihres Todes ewig im so genannten "Limbus infantium" (dem Raum für ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die katholische Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt?

In diesem "Raum für die Kinder, die ungetauft verstorben sind" würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein, was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt! Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche bis in jüngste Zeit faktisch die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Und sowohl auf Verlangen der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden viele in früheren Jahrhunderten hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z. B. ein vom Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität Wittenberg verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese "Halsstarrigen auch mögen getötet werden" (siehe dazu hier). Dieses Gutachten wurde in Absprache mit Martin Luther erstellt.

Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und Tod heute Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen Menschen in den Gliedern. Allerdings trägt auch die Kirche selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an (Katholischer Katechismus Nr. 1261). Doch hört, hört: Es wird nicht klar gesagt: Gott ist gegenüber diesen Kindern barmherzig.
Sondern die Kirche lässt mir ihrer spitzfindigen Formulierung bewusst offen, ob ihr Gott keinen oder womöglich doch einen "Heilsweg" für diese Kinder habe. Ergänzend dazu ist die "Internationale Theologische Kommission" des Vatikan nach dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April 2007 zu der noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt, "dass es theologische Grundlagen und ernst zu nehmende Liturgien gibt, die hoffen lassen, dass ungetaufte Säuglinge erlöst werden, wenn sie sterben" (zit. nach Spiegel online, 20.4.2007). Die bisherige Vorstellung einer Art leidensfreien "Vorhölle" als ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei "zu streng" gewesen. Und so könnte man zurückfragen: Wo sind denn jetzt alle die Seelen hin, die in den vergangenen Jahrhunderten angeblich den "Limbus infantiun", die Vorhölle, bevölkerten?
Doch die Kirche taktiert nach allen Seiten. So heißt es auch jetzt wieder: "Es gebe [zwar] gute Gründe zur Hoffnung, dass auch die ungetauften Kinder errettet werden, von sicherem Wissen könne jedoch keineswegs gesprochen werden" (Netzeitung, 23.4.2007). Das heißt: Die Kirche hat ihre Lehre also nicht wirklich geändert, sondern nur aufgebläht und um zusätzliche Denkmöglichkeiten erweitert. Und die Angst bleibt. Denn die Kirche hält sich weiter die Hintertüre zu dem "Strengen" offen, was sie zu diesem Thema Jahrhunderte lang zuvor gelehrt hatte.

Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen, weiterhin Furcht und Schrecken ein. Sie würden ihre Kinder daran "hindern", "zu Christus zu kommen" (Katechismus, Nr. 1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche Corpus Iuris Canonici (CIC Can. 867). Und die Begründung dafür steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der "Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten" (Nr. 1250).

Strafandrohung an junge Eltern

Wenn Eltern dies anders sehen, sind sie "Häretiker", denn es heißt im Katholischen Katechismus auch: "Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit" (Nr. 2089), wozu die Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese angeblich das volle Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des "beharrlichen Zweifels" steht dann in Can. 1364 des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu."
Und eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun als "schwere Sünde". Und diese ziehe wiederum die ewige Verdammnis nach sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992, S. 410), weswegen die Kirche es ja auch in Todesgefahr ermöglicht, diese Strafe auszusetzen (CIC can. 1335). Was für ein internes Horror-Szenario!

Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen lässt, weil z. B. der Partner evangelisch ist?
Dazu heißt es kirchenamtlich: "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [also z. B. evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden" (CIC, can. 1366). Dabei lässt man das Kirchenmitglied über die Schwere der Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann. Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die Pflicht für jeden Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den Willen der Eltern katholisch zu taufen bzw. notzutaufen. Wörtlich heißt es: "In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft" (CIC, can. 868 § 2). Dies führte ja z. B. im 19. Jahrhundert dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen in Bologna katholisch "notgetauftes" jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern von der Polizei weggenommen und direkt im Vatikan streng katholisch aufgezogen wurde (mehr dazu siehe hier).

Alle die hier genannten  Glaubensinhalte werden freilich im 21. Jahrhundert nur mehr selten direkt ausgesprochen. So findet sich im Katechismus z. B. nicht mehr wortwörtlich der Satz, dass einer Exkommunikation eine "schwere Sünde" vorausgeht. Doch es wird natürlich selbstverständlich vorausgesetzt. Denn es wird im Katholizismus im Grundsatz nur zwischen zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es u. a.: Die "Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854), wobei schon die Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem "minderen Gut" als Todsünde gilt (Nr. 1855). Früher ließ man die Menschen ja auch zu Tausenden deswegen hinrichten. Doch manche Schauerlichkeiten lässt man heute eben manchmal lieber unter die "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung, Angst und Abhängigkeit gehalten werden.

Allen Lesern, denen diese kirchliche Lehre auch heute noch Angst macht, sei deshalb auch an dieser Stelle einmal gesagt: Zahlreiche ehrliche Gottsucher bezeugen: Die Kirchenlehre ist völliger Unsinn. Sie hat keine Macht über den, der sich von ihr distanziert. Wer jedoch Mitglied der Kirche bleibt, trägt dazu bei, ihren Schrecken auch in die jeweils nachfolgende Generation weiter zu tragen, wie dies seit Generationen geschieht. Aus diesem Grund forderte schon der Seher Johannes in seiner Endzeit-Offenbarung die Menschen auf, die ´Hure Babylon`, die mit den ´Königen der Erde` gehurt hat, zu verlassen (Bibel, Offenbarung 18). Und passt diese Beschreibung nicht gut zu der Kirche, die sich zu allen Zeiten mit nahezu allen politisch Mächtigen verbündet hat? Sogar die ´sieben Hügel`, auf denen die ´Hure` sitzt, würden zu den sieben Hügeln Roms passen, die den Vatikan umgeben. Der Seher Johannes wörtlich: ´Gehet hinaus aus ihr (bzw. ´Tretet aus von ihr`), mein Volk, auf dass ihr nicht mitschuldig werdet ihrer Sünden und teilhaftig ihrer Plagen!` (V. 4)

Der Vollzug der Taufe:
Exorzismus und Begründung der Kirchenmitgliedschaft

"Tretet aus von ihr, mein Volk", heißt es also beim Propheten Johannes. Der ursprüngliche Eintritt erfolgte dabei bei den meisten Menschen unfreiwillig, eben durch die Taufe als Säuglinge. Die Kirchen dichteten der Taufe mehrere angebliche Wirkungen an, wie oben bereits dargelegt. Fest steht aber nur: Bei der Taufe wird die evangelische bzw. katholische Kirchenmitgliedschaft begründet und in manchen Ländern damit automatisch auch eine Kirchensteuerpflicht bei späterem eigenen Verdienst.

Wie wird die Taufe genau durchgeführt? Ein Pfarrer oder Priester vollzieht zunächst einen so genannten "kleinen" Exorzismus an dem Säugling. Im aktuellen Katechismus der Katholischen Kirche heißt es dazu unter Nr. 1237: "Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling oder legt ihm die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan. So vorbereitet, kann er den Glauben der Kirche bekennen, dem er durch die Taufe ´anvertraut` wird."
Und bei der Säuglingstaufe, welche die Regel ist, "widersagen" nun "stellvertretend" die Paten.

Praktisch passiert folgendes, und wir zitieren hierbei einen gültigen römisch-katholischen Text.
Bereits an der Schwelle zur Kirche soll der Priester dem Baby "dreimal sanft ins Gesicht" hauchen (und bei manchen Taufen hat man dabei auch eine Alkohol-Fahne gerochen). Dann spricht er: "Weiche von ihm, böser Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist ..." Dann macht er mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn und die Brust des Kindes. Anschließend legt der Priester die Hand auf die Stirn des Säuglings und betet u. a.: "Gott, ... blicke gnädig herab auf diesen deinen Diener, den Du in Gnaden zu den Anfängen des Glaubens berufen hast. Nimm von ihm alle Blindheit des Herzens. Zerreiße alle Fesseln Satans, mit denen er gebunden war ... Möge das Zeichen Deiner Weisheit ihn durchdringen, auf dass er frei von allem Pesthauch böser Begierden, Dir in Deiner Kirche freudig diene, vom Dufte Deiner Lehren angezogen, und lass ihn vorwärts schreiten von Tag zu Tag" (zit.  nach http://www.introibo.net/download/rituale/kindertaufe_alles.pdf).

Liebe Eltern, wollen Sie Ihrem Kind dies wirklich zumuten? Viele wache Seelen, die in den Kindern inkarniert sind, wehren sich mit furchtbarem Geschrei gegen ihre Übereignung an die Kirche, doch Eltern und Paten verstehen das Schreien des Säuglings nicht richtig zu deuten. Sie glauben, dem Kind etwas Gutes oder gar Notwendiges zu tun.
 
In unserer modernen Zeit sind die Formulierungen meistens etwas abgemildert oder eben modernisiert und dem derzeitigen Zeitgeist angepasst. Oder die Pfarrer oder Priester lassen einiges weg, denn sie wollen die Taufgesellschaft natürlich nicht verprellen. Dabei dürfen die Eltern den eventuell "süßen" Worten des Pfarrers nicht trauen. Als früherer Pfarrer habe ich selbst alles gestrichen und umformuliert, was nur irgendwie möglich war, um Eltern und Verwandte nicht zu schockieren und meinen Teil zu einer schönen Familienfeier beizutragen. Doch im Kern hat sich nichts geändert. Und es ist auch in keiner Weise verbindlich, was einzelne Pfarrer in der Kirche für Ideen haben und mit welchen Methoden sie die Taufe für die Betroffenen "versüßen". Sondern es gilt, was in den Dogmen und Bekenntnisschriften der Kirche steht. Und deshalb haben diese ganzen Reformversuche einzelner Pfarrer auch keine Bedeutung. Man lässt sie gewähren, weil man genau weiß, dass man sonst bei der Rekrutierung neuer Mitglieder auf größere Schwierigkeiten stoßen würde. Doch damit streut man den Menschen Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre betrifft

Nach katholischen Ritus folgt auf die Worte an der Schwelle zur Kirche nun der besagte Exorzismus am Taufstein. Zuvor machen Priester, Eltern und Paten ein Kreuzzeichen auf die Stirn des Kindes, und der Priester ruft die "Heiligen" an (die Nachfahren der antiken Götzen aus der Zeit der Vielgötterei). Darauf erfolgt eine erste "Ölung" des Kindes mit Olivenöl, die so genannte "Katechumenensalbung" und eine "Weihe" mit dem späteren Taufwasser. Der Priester wendet sich dann dem Baby zu und spricht: "Unheiliger Geist, wiederum beschwöre ich dich ..." Dann folgen oft lateinische Sätze, die niemand versteht. Danach: Priester: "Widersagst du dem Satan?" Pate: "Ich widersage." Priester: "Und all seinen Werken?" Pate: "Ich widersage". Priester: "Und all seinem Gepränge?" Pate: "Ich widersage" (zit.  nach http://www.introibo.net/download/rituale/kindertaufe_alles.pdf).

Ähnliches lehrt auch die evangelische Kirche. Hier ist das Taufbüchlein von Martin Luther verbindlicher Glaube, wonach der Täufer, also der Pfarrer oder Pastor, zu dem Baby spricht: "Fahr aus, Du unreiner Geist, und gib Raum dem heiligen Geist." "Danach", so Martin Luther, "mach er ihm ein Kreuz an die Stirn und Brust und spreche: ´Nimm das Zeichen des heiligen Kreuzes beide an der Stirn und an der Brust`" (zit. nach Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Göttingen 1982, S. 538).
Die Anklänge an Inquisition ("Ich widersage") oder Kreuzzüge ("Nimm hin das Zeichen des heiligen Kreuzes") sind hörbar.

Im Zentrum des Rituals lässt der Pfarrer oder Priester aus seiner Hand dreimal Wasser über den Scheitel des Säuglings fließen und spricht dabei die Worte "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Die Taufe wird also im Namen eines so genannten "dreieinigen" Gottes vollzogen, der ein Gott in drei Personen sein soll; auch dies eine heidnische Göttervorstellung. Von diesem Augenblick an ist das Kind Mitglied der jeweiligen Kirche. "Stellvertretend" bekannten sich zuvor Eltern und Paten zur kirchlichen Lehre bzw. dazu, das Kind in dieser Lehre zu erziehen.
In der katholischen Kirche folgt dann noch eine zweite Salbung mit Öl und der so genannte Effata-Ritus. Der Priester berührt dazu Ohren und Mund des Babies und spricht "Effata", was bedeutet "Öffne dich". Gemäß dem Evangelisten Markus habe Jesus von Nazareth auf diese Weise einen taubstummen Mann geheilt (Kapitel 7). Doch das Kind ist ja in der Regel nicht taubstumm, weswegen auch hier der Bezug auf den vollmächtigen Heiler Jesus ein grober Missbrauch ist. Und so findet in der katholischen Kirche auch keinerlei Heilung statt. Sondern im kirchlichen Ritual wird der Neugeborenen nun für die katholische Lehre "geöffnet" (
vgl. dazu auch den Zauberspruch aus der Geschichte "Ali Baba und die 40 Räuber" "Sesam, öffne dich"; zur gesamten Taufzeremonie siehe http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/dcms/sites/bistum/glauben/sakramente/taufe.html).

Dieser Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt seinem Wesen nach aus den hellenistischen Mysterienreligionen und wurde ähnlich z. B. auch im Kult des Gottes Mithras praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die zweitstärkste Religion im antiken Mittelmeerraum war. Dort nahm man allerdings noch keine Säuglinge auf. Taufkleid, Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch nicht von Jesus, sondern wurden ebenfalls aus okkulten Mysterienreligionen übernommen. Der dabei vorgenommene "kleine Exorzismus" (die stellvertretende Widersagung an Satan durch die Paten des Kindes; heute oft abgemildert) stammt aus archaischen Voodoo-ähnlichen Kulten und hat ebenfalls mit Jesus nicht das Geringste zu tun. Das Besprengen mit Wasser, das Anhauchen des Kindes zur Vertreibung unreiner Geister, das weiße Taufkleid, die Taufkerze, den Taufpaten, das Taufgelübde - all dies sind also heidnische Praktiken, aber keine christlichen. Denn mit Jesus, dem Christus, haben sie überhaupt nichts mehr zu tun.

Das kirchliche Tauf-Ritual ist dabei auch voller archaischer Todes-Symbolik. Das Baby soll etwa "in den Tod von Jesus" hineingetauft werden, um später wie dieser aufzuerstehen. Der "alte Mensch" werde dabei "ertränkt", auch schon der Säugling, und er sei fortan der Sünde "abgestorben".

Leibeigenschaft und "Sklaven-Mal"

Diesen heidnischen Ritus hat die Kirche schließlich totalitär perfektioniert: Innerlich dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde. Ein in seiner Echtheit ebenfalls sehr umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht man dazu fälschlicherweise auf den kircheninternen Wasser-Ritus. Und äußerlich z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen lassen möchte (sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will), wurde früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche hingerichtet. Heute droht ihm bei beiden großen Kirchen z. B. der Verlust seines Arbeitsplatzes.

Dabei wird von den Gläubigen eine Missachtung des freien Willens des Menschen verlangt, der anderweitig selbstverständlich akzeptiert wird. Schließlich meldet man sein neugeborenes Kind ja auch nicht gleich bei der CDU oder der CSU an, sondern man lässt es später selbst entschieden, wie es politisch denken will. Und das sollte man erst recht bei einer so persönlichen Sache wie dem Glauben tun: dem Kind den freien Willen lassen, sich später selbst zu entscheiden. Man kann es ja z. B. kirchlich erziehen, wenn man das möchte, und ihm alles erklären und zeigen und das Kind in alles einführen, wovon man glaubt, dass es gut für das Kind sei. Doch entscheiden muss sich jeder dann zu gegebener Zeit selbst.

Anders die Kirche: Um leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe das zentrale Instrument der Kirche schlechthin. Vordergründig benützt man dafür so genannte "liberale" "menschenfreundliche" Priester oder Pfarrer, welche den Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In Wirklichkeit werden in erster Linie Mitglieder rekrutiert. Der Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche unterstellt, wie es - zur Erinnerung - unter Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B. auch die Lehrsätze Nr. 504, 514, 526, 542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt nicht ablegen könne.
So kann man auch fragen: Erinnert diese "Einheit des Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den Sklaven wurde früher vielfach ein Sklaven-Mal in die Haut gebrannt, das sich nicht mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn, sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur: Die Kirche lässt niemals jemanden frei. Weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu lassen und es damit dem "Leib" der Kirche "eigen" zu machen.


Im Konfliktfall gilt hier z. B. in Deutschland auch kirchliches Recht mehr als staatliches Recht, wie ein entsetzter sorgeberechtigter Vater eines Tages feststellen musste.

Tauferschleichung - Kirche erklärt Taufe auch für gültig,
wenn sie gegen das staatliche Sorgerechts-Gesetz verstößt

Obwohl der Vater aus Bünde in Westfalen gemeinsam mit der von ihm getrennt lebenden Mutter seiner beiden Kinder das Sorgerecht für die Kinder ausübt, erschlich sich die Mutter entgegen dem Willen des Vaters die evangelisch-lutherische Taufe der beiden Kinder im Vorschulalter. Auch die beiden Kinder selbst wurden aufgrund dieser Geheimhaltung nicht auf ihre Taufe vorbereitet. Damit die Kinder es nämlich nicht dem Vater erzählen können und dieser die geplante Taufe aufgrund seines Sorgerechts legal verhindern könne. Somit erschlich sich die Mutter die evangelisch-lutherische Taufe der Kinder unter Bruch der staatlichen Gesetze. Der Vater zog deshalb im Bewusstsein seines Rechtes vor das Verwaltungsgericht. "Da seine Frau nicht das alleinige Sorgerecht habe und die Taufvorbereitung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, seien die Taufen ungültig", so die einleuchtende Position des Vaters (idea-spektrum Nr. 33/2008). Doch das Gericht wies die Klage überraschend ab. Die Taufe könne nach kirchlichem Recht nicht rückgängig gemacht werden und außerdem sei das Gericht nicht zuständig, so das Urteil. Und obwohl von der Mutter eindeutig gegen das staatliche Sorgerecht verstoßen wurde, ist das Verwaltungsgericht vor dem kirchlichen Recht eingeknickt und wies die Klage des Vaters ab.

Doch hier könnten der Gesetzgeber und die staatlichen Gerichte insgesamt ohne weiteres einen Riegel vorschieben, wenn sie wirklich wollten: Wenn nämlich kirchliches Recht dem staatlichen widerspricht (in diesem Fall den eindeutigen Bestimmungen des Sorgerechts), kann es im Konfliktfall aus staatlicher Sicht als nichtig erklärt werden. Aus staatlicher Sicht wären die beiden illegal getauften Kinder demnach weiterhin als "konfessionslos" zu behandeln. Zumindest solange, wie die beiden nicht "religionsmündig" sind. Dann, ab Vollendung des 14. Lebensjahres, könnten sie z. B. selbst entscheiden, ob sie ihrer von ihrer Mutter erschlichenen Taufe und deren kirchenrechtlichen und staatlichen Konsequenzen nachträglich zustimmen oder ob sie diese endgültig annullieren. Zudem müsste das Kirchenrecht einmal dringend auf seine Verfassungsgemäßheit überprüft werden. Doch solange die Richter und Politiker überwiegend römisch-katholisch oder evangelisch-lutherisch sind und gemäß ihres Glaubens ihrer Kirche in ihrem Beruf dienen müssen, muss sich der Staat auch hier der Kirche beugen.

Doch die Kirche trieb es noch schlimmer. Sie fing auch Kinder ein, die weder selbst getauft werden wollten noch von einem Elternteil oder Paten zur Taufe gebracht wurden.

Als jüdischen Eltern ihr kleines Kind entführt
 und vom Papst für immer weggenommen wurde

So passierte es z. B., dass der von Papst Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig gesprochene Papst Pius IX. (1792-1878) ein siebenjähriges Kind jüdischer Eltern in der Stadt Bologna (die offiziell zum Kirchenstaat gehörte) kidnappen und in den Vatikan entführen ließ. Davon kann man zumindest ausgehen. Denn die offizielle Amts-Version lautet immerhin: Der Papst hätte von der Entführung durch die Polizei "gewusst". Was war geschehen?
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1852) einmal nicht so gut zu gehen schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen an ihm die katholische Nottaufe vollzogen. Einige Jahre später meldete die römisch-katholische Kirchenbehörde in Bologna diese Nottaufe an den Vatikan, und die Kirchenjuristen im Vatikan begannen, katholisch konsequent weiter zu denken: Durch die Nottaufe des Kindermädchens gehöre das jüdische Kind nach römisch-katholischer Auffassung ja nun zum "Leib" der Kirche, und seine jüdischen Eltern waren für seine Erziehung nach Ansicht der Kleriker deshalb nicht mehr geeignet. Aus diesem Grund entschied man im Vatikan, zuzuschlagen, und alle oben angeführten "Glaubenswahrheiten" fanden nun ihre praktische Anwendung: Die Polizei überfiel die jüdische Familie und nahm den entsetzten und verzweifelten Eltern den Säugling weg und verschleppte das Kleinkind in den Vatikan. Dort wurde es von Papst Pius IX. adoptiert und streng katholisch erzogen.
Die Eltern haben das Kind nie wieder zurück bekommen. Stattdessen wurde es von den alten Männern in Rom zu einem gehorsamen und unterwürfigen Priester gemacht, zu einem der Ihren. Und wehe, es hätte versucht, seine Wurzeln zu finden oder gar zu seinen Wurzeln zurück zu kehren!
Denn kein Hitler und kein Stalin konnten einem Abtrünnigen je so drohen wie die Kirche. Die weltlichen Diktaturen nahmen ihnen nur das irdische Leben. Die Kirche jedoch drohte und droht bis heute für diesen Fall mit unendlichen Qualen für alle Ewigkeiten, und sie droht mit einem Gott, dessen Höllenstrafen für diesen Fall an Grausamkeiten nicht zu überbieten sind und deren Bestialität jegliches menschliche Vorstellungsvermögen übersteigt (siehe dazu Der Theologe Nr. 19). Dies ergibt sich allein schon dadurch, dass diese Hölle nie endet und auch keine Pausen kennt, auch wenn man sich heute kirchlicherseits in der geglaubten Intensität des dauernden Leidens aus Gründen des Zeitgeistes zurückhaltender gibt. Dahinter steht ein Gott, der - gemäß der aus römisch-katholischer Sicht "unfehlbaren" Glaubenswahrheit Nr. 381 in dem Lehrwerk Der Glaube der Kirche - selbst folgendes tut: Er lässt "Glaubenszeugen", die ihr "Blut für den Namen Christi vergießen", trotzdem in der Hölle unendlich quälen, wenn sie nicht als Katholiken gestorben sind. Es kommt also demnach nur auf die Zugehörigkeit zur Kirche durch die Taufe an.

Der Kirchenaustritt als Versuch,
die Vereinnahmung rückgängig zu machen

Doch, um es einmal deutlich zu sagen: Die kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind völliger Unsinn und dienen nur dazu, die Menschen durch Angst und Schuldgefühle in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit: Gott ist ein Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts ist früher oder später die logische Folge, doch manche wägen noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen ja niemand hindern.
Wer so denkt, unterschätzt die Situation. Man ist schon einmal einer der ihren geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, deren Opfer gerade solche Menschen waren, welche die kirchlichen Sakramenten-Lehren nicht befürworteten. Als kleines Beispiel dafür erinnern wir in einem späteren Kapitel an aufrichtige Männer und Frauen, die auf Veranlassung der Kirche hingerichtet wurden, weil sie die Kindertaufe nicht für richtig hielten. Und weil man als Kirchenmitglied ein Blatt am Stammbaum unzähliger Verbrechen bleibt, deshalb sprach der Seher Johannes ja auch: "Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen" (Offenbarung 18, 4).
Aus diesem Grund treten auch immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Andere stimmen auch einfach nicht mehr mit der Kirche überein bzw. sie fühlen sich vereinnahmt, und sie treten deshalb aus. In Deutschland kann jemand mit 14 Jahren die bei der Taufe begründete Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Eltern kündigen, vor dem 14. Lebensjahr müssen es die Eltern für das Kind tun, und vom 12.-14. Lebensjahr bedürfen die Eltern dabei der Zustimmung des Kindes.

Doch auch dieser Austritt wird den Menschen so massiv wie möglich erschwert. Bei jeder anderen Institution oder Organisation ist eine schriftliche Kündigung möglich. Nur beim Kirchenaustritt muss man persönlich beim staatlichen (!) Standesamt oder staatlichen (!) Amtsgericht erscheinen und eine Gebühr von mittlerweile bis zu 60 Euro bezahlen - ein deutliches Indiz, das man es in Deutschland im Grunde mit zwei Staatskirchen zu tun hat. Bettlägerige oder gehunfähige Menschen müssen kostenpflichtig gar einen Notar ins Haus holen, um aus der Institution Kirche wenigstens steuerrechtlich heraus zu kommen. Auch werden alle Arbeitnehmer in Deutschland vom Staat gezwungen, ihre Konfessionszugehörigkeit auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Damit weiß jeder Arbeitgeber auch darüber Bescheid, und er kann Bewerber oder Angestellte im Probedienst unter fadenscheinigen Gründen ablehnen oder wieder entlassen, wenn er z. B. mit der Eintragung "konfessionslos" nicht einverstanden ist. Und diese Situation ist nicht konstruiert, sondern vielfach Realität. Und während z. B. bei einem Gerichtsprozess, bei dem die Kirche Prozesspartei ist, die Richter nicht darüber Auskunft geben müssen, ob sie selbst evangelisch oder katholisch sind und es ein Prozessgegner der Kirche hinnehmen muss, den Prozess deswegen zu verlieren, muss der einfache Arbeitnehmer immer seine Konfession darlegen. Der Hintergrund: Auch ein atheistischer oder moslemischer Arbeitgeber müssen für ihn die Steuer an die Kirche abführen - anstatt dass die Kirche sich selbst darum kümmert, wie sie von ihren Mitgliedern die Beiträge bekommt, was in einem wirklich weltanschaulich neutralen Staat selbstverständlich sein sollte. Doch neben dem Genuss dieser äußerlichen Privilegien üben die kirchlichen Großinstitutionen auch auf die Seelen der Menschen Druck aus.

Die Kirche lässt die Ausgetretenen nicht ziehen


Denn die Kirche lässt selbst die Ausgetretenen nicht wirklich ziehen, ähnlich wie einst der Pharao von Ägypten das Volk Israel nicht aus seiner Gefangenschaft ziehen lassen wollte. Denn den "Bund", den angeblich Gott beim Taufakt mit dem Säugling geschlossen habe, soll nach der Lehre der Kirchen kein Getaufter jemals rückgängig machen können. Das stimmt aber hinten und vorne nicht, denn Gott schließt bei keiner kirchlichen Taufhandlung einen Bund mit einem Menschen. Er wohnt ja in jedem Menschen, ob kirchlich getauft oder nicht, und Er wartet, bis sich jemand Ihm zuwendet. Und Er liebt und behandelt alle Menschen gleich ohne Ansehung der Konfessions- oder Kirchenzugehörigkeit oder eines Taufscheins. So möchten die meisten Menschen durch einen Kirchenaustritt die bei der Taufe hergestellte Kirchenbindung im Äußeren auch wieder vollständig lösen. Doch die Kirche weigert sich. Für die Kirche bleibt die Taufhandlung im Taufregister kirchlich voll gültig stehen, und die Kirchenführer betrachten den Ausgetretenen geistig weiter als "Katholiken" oder "Evangelischen" und damit als einen von Ihresgleichen.

So schrieb der ehemalige Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, im Jahr 1985 z. B. in einem Brief:
"Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde [Anmerkung der Redaktion: meist unfreiwillig], nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen" (Brief vom 6.9.1985).
Hier wird versucht, "Gott" für die Kirche zu vereinnahmen. Doch der in der Kirche geschlossene Bund, von dem der Bischof hier spricht, hat - wie gesagt - mit Gott nichts zu tun.

Noch dicker trägt der Kanzler des Bischöflichen Ordinariats aus Innsbruck, Dr. Hermann Steidl, auf, der in einem Brief zum Thema folgende Auskunft gab:
 "Eine Beendigung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach deren Selbstverständnis nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Was den von Ihnen angesprochenen ´Kirchenaustritt` betrifft, so ist dieser eine Einrichtung des religiös neutralen Staates, durch die dieser seinen Bürgern ermöglicht, sich für den staatlichen Rechtsbereich den Folgen der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu entziehen. Dieser staatliche ´Kirchenaustritt` hat keine Auswirkungen auf die korporative Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, d. h. der Ausgetretene bleibt aus der Sicht der katholischen Kirche weiterhin Katholik. Die katholische Kirche wertet diesen Akt aber als ´formellen Abfall von der katholischen Kirche` und sanktioniert dieses öffentliche Lossagen von ihr mit verschiedenen Rechtsbeschränkungen ... Unbeschadet dessen bleiben jedoch die von Ihnen erwähnten Sakramente gültig ... Wurden sie einmal gültig gespendet, so können sie durch keine Macht der Welt ausgelöscht werden" (Brief vom 14.9.1998).

Eine solche Institution, die nach ihrem Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich auf diese Weise selbst, denn was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht schlicht verfassungsfeindlich. In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken aufschlussreich. Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung von Kirchenstrafen ja sogar "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen, wie oben bereits im Rahmen der Klageschrift der Freien Christen dargelegt (Can. 867). Andernfalls gefährden sie auch ihr eigenes Seelenheil. Dazu die Frage: Ist das nicht ein brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen Zwangschristianisierung und verstößt gegen das Recht des Einzelnen, selbst darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte und welcher nicht. Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr wie in früherem Ausmaß unmittelbar und quasi auf Befehl zur Verfügung steht (vgl. dazu jedoch "Der Theologe Nr. 23": Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter).

Ein Beispiel, was das praktisch bedeutet, dass die Kirche ein ausgetretenes Ex-Mitglied weiterhin als Katholiken betrachtet und seinen Austritt nicht respektiert, gibt das von Papst Benedikt im Jahr 2009 neugefasste kirchliche Eherecht.

Die Bedeutung der Taufe im kirchlichen Eherecht:
Katholische Kirche ignoriert Kirchenaustritt

Es ist wie ein Bombe mit langer Zündschnur. Bis man begriffen hat, was der Papst hier eigentlich verfügte, muss man sich erst einmal mal bis zum Sprengstoff vorarbeiten. In einem päpstlichen Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben) mit dem Namen Omnium in mentem werden beim kirchlichen Eherecht aus der Kirche Ausgetretene wieder genauso wie Kirchenmitglieder behandelt, und der Kirchenaustritt wird damit praktisch nicht anerkannt (siehe z.B. http://www.radiovaticana.org/TED/Articolo.asp?c=342445). Das habe für den Ausgetretenen den vordergründigen Vorteil, dass ein Katholik eine katholisch gültige Ehe mit ihm in Zukunft wieder ohne kirchliche Genehmigung eingehen könne. Doch der "Vorteil" ist heimtückisch. Denn die kirchliche Genehmigung ist nämlich deshalb nicht mehr nötig, weil der Ausgetretene aufgrund seiner Taufe, meist der Säuglingstaufe, jetzt auch im Eherecht weiter als Katholik betrachtet wird und bei einer Eheschließung zwischen zwei Katholiken eben keine besondere Erlaubnis nötig sei. Sein Kirchenaustritt wird also nicht respektiert.
Doch das ist nur die eine Seite der kirchlichen Gesetzesänderung. Denn seither wird eine kirchliche Genehmigung stattdessen von dem Kirchenaussteiger (!) verlangt, wenn dieser eine Ehe mit einem nicht kirchlich getauften Bürger eingehen möchte. Bislang hatte sich die Kirche hier nicht mehr eingemischt und Ehen zwischen Aussteigern und Nichtmitgliedern als außerhalb ihres Einflussbereichs geschlossen betrachtet. Und diese Ehen waren für die Kirche gültig wie z. B. auch die Ehe zwischen zwei Muslimen von der Kirche anerkannt wurde. Nach Inkrafttreten von Omnium in mentem sind solche Ehen jedoch in Zukunft nicht mehr "gültig", weil der Ausgetretene aufgrund seiner einstigen Säuglingstaufe weiterhin katholischem Kirchenrecht untersteht und für eine Eheschließung mit einem Ungetauften genauso eine kirchliche Erlaubnis braucht wie ein Kirchenmitglied. Andernfalls geht er für die Kirche keine gültige Ehe ein. Der Kirchenaussteiger wird also weiter wie ein Kirchenmitglied behandelt, für den die Kirche zuständig bleibe. Und er muss deshalb, wie jeder Katholik auch, die Kirche darum bitten, die Ehe für "gültig" zu erklären, wenn sein Ehepartner nicht getauft ist. Nun mag jemand sagen: "Das Kirchenrecht interessiert mich nicht mehr. Die Kirche kann im Viereck springen, wie sie will. Es ist mir egal."

Doch wer so denkt, unterschätzt diese Mächte. Denn dahinter steckt eine Missachtung eines Menschenrechts - nämlich durch den kirchlichen Besitzanspruch auf einen Getauften für alle Ewigkeiten. Die kirchenrechtliche Missachtung eines Kirchenaustritts nun auch auf dem Gebiet der Eheschließung hat nämlich diesen Hintergrund, dass dem Menschen bei der Taufe angeblich ein "unauslöschliches Zeichen" eingebrannt wurdeDer Ausgetretene wird also nach der Lehre "Einmal Katholik - immer Katholik" behandelt. Und das ist nicht harmlos.

Abgesehen davon, was passiert, falls die Kirche auch politisch wieder mehr mittelalterliche Macht bekommt, ist folgendes zu bedenken: Gelingt der Kirche hier die Einschüchterung der Menschen, dann ist dies für den Betroffenen wie ein Angelhaken. Denn auch im Jenseits wird die Kirche allem Anschein nach versuchen, ihr ehemaliges Mitglied als für immer zu ihr gehörig gefangen zu halten und auf seiner Reise zurück zu Gott in die ewige Heimat zu hindern - worauf in unserer Zeit Propheten und Seher mehrfach hingewiesen haben.
Diese Aussage im Hinblick auf das Jenseits können wir natürlich nicht beweisen. Aber wir wissen es eben durch diese Menschen, die hinter die Nebelwand der kirchlichen "Geheimnisse" blicken können. Und die Kirche hilft ja auch selbst mit, sich weiter zu entlarven. Und aus diesem Grund lassen wir auch nicht nach, die Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu fordern, was die Kirche bis heute kategorisch ablehnt. Denn dieser Registereintrag kommt einer Steuerkarte gleich (im Diesseits für die Kirchensteuer, im Jenseits im Dienste einer Steuerung der Seele zurück in den "Bauch" der Kirche). Letztlich ist es der Kampf um ein Menschenrecht, dass der Kirche untersagt werden muss, einst (meist) von ihr zwangsgetaufte Säuglinge für ewig als zu ihr gehörig betrachten zu dürfen. Und es ist der alte mittelalterliche Größenwahn der Institution Kirche, die ihr kirchliches Recht als höher betrachtet als jedes Menschenrecht, Grundrecht, geistiges oder weltliches Recht.

Dazu ein Bild: Wie ist es, wenn ein fehlerhafter Mensch behauptet, er wäre der "Rektor der Welt" oder der "Lenker des Erdkreises" und nach seinen Gesetzen und Vorstellungen müsse sich die ganze übrige Welt richten oder sie würde von ihm und seinem Gott bestraft? Ist es gleichgültig, ob dieser Mensch z. B. in einer Fachklinik für Psychiatrie betreut wird oder aus einer einflussreichen Machtposition im Herrschaftsgefüge dieser Welt heraus handelt? Man wird sagen müssen "Nein". Im ersten Fall bekommt er z. B. regelmäßig seine Medikamente, im zweiten Fall beeinflusst seine Überzeugung die ganzen Geschicke der Menschheit. Es ist letztlich die Verantwortung einer jeden Gesellschaft selbst, wem sie z. B. ein Therapie anbietet und wen sie in seinem Tun auch noch finanziert bzw. von wem sie sich beherrschen lässt.

Massive Drohung an Nichtkatholiken:
Ein Leben zwischen Erbsünde und ewiger Verdammnis

Selbst die noch ungeborenen und "ungeplanten" Kinder werden von der Kirche reklamiert: Ein Katholik darf z. B. nur dann "evangelisch" heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder später katholisch werden. Und ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne dieses Versprechen der späteren katholischen Taufe seiner eventuellen Kinder gar keine kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat wiederum nicht beschäftigt werden kann.

Ist ein Kind dann tatsächlich geboren, scheint es nichts Wichtigeres zu geben als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So hat die Kirche beispielsweise das Instrument der "Nottaufe" erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden, wie bereits oben dargelegt. Nur Sündenstrafen müsse das kleine Kind sicher nicht erleiden, da es in seiner kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der Säugling mit der "schweren Sünde" der "Erbsünde" behaftet sei, und alle "Seelen, die in schwerer Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre nun mal in die ewige Verdammnis.
Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, S. 530). Und wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926: "Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden, steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554; mehr zu diesem Thema in Der Theologe Nr. 18 - Der Glaube der Kirche).
Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen "Heilsweg" auch für diese Kinder glaube (siehe oben), kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren "Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den "schweren Sünden", deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der qualvollen Sündenstrafen). Dies ist gültige kirchliche Lehre, auch wenn sich der Kanzler des Innsbrucker Bischofs hütete, dies in dem Brief an den kritischen Zeitgenossen darzulegen.

Bitte um Vergebung für die Taufen,
die ich früher als Pfarrer durchgeführt habe

Dies alles ist also kein harmloser Skandal, und wir werden weiter unten noch näher darlegen, was es damit auf sich hat, und was man tun kann, um sich das nicht gefallen zu lassen. Heute bitte ich deshalb als Ex-Pfarrer Eltern und erwachsen gewordene Kinder um Vergebung für die Taufen, die ich früher durchgeführt habe. Dazu habe ich folgende Erklärung abgegeben, die am 19.12.2009 u. a. in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg als Anzeige erschienen ist:

"Von 1988-1992 war ich evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg-St. Stephan und in der Philippuskirche am Klinikum. In dieser Zeit habe ich auch viele Säuglinge getauft. Doch das hat Jesus nicht gewollt. Er wollte laut dem Zeugnis der Bibel, dass man die Menschen zuerst „lehrt“ (so steht es auch korrekt in den ursprünglichen Übersetzungen) und erst dann tauft und nach der Taufe natürlich weiter unterrichtet. Seine Botschaft ´Erst lehrt, dann tauft`, wird durch das kirchliche ´Erst tauft, dann lehrt` jedoch ins Gegenteil verkehrt. Die Kirche verstößt mit ihrem Tauf-´Sakrament` also gegen Jesus. Und sie macht die Kinder auf diese Weise gleichzeitig zu Mitgliedern ihrer Institution, welche Jesus ebenfalls niemals gewollt hat. Und niemals befürwortete der Mann aus Nazareth einen Bau von Kirchen aus Stein mit Kanzel, Altar, Taufbecken und dergleichen. Jesus sagte zwar: ´Lasset die Kinder zu mir kommen`. Da damit meinte er nicht, dass die Kinder getauft und auf diese Weise zu Mitgliedern einer Kirche gemacht werden sollen.

Heute bedauere ich deshalb, bei den Taufen als Pfarrer mitgewirkt zu haben, und ich möchte alle Eltern und Kinder um Vergebung bitten. Es waren damals meine Handlungen im Auftrag der Kirche, nicht jedoch das Handeln Gottes, wie es die Kirche fälschlicherweise darstellt. Gott macht keine Unterschiede zwischen Getauften und Nichtgetauften, und die Taufe ist auch kein besonderer Schutz oder Segen. Und die kirchliche Erlaubnis einer so genannten ´Nottaufe` in Todesgefahr ist deshalb auch sinnlos.

Mit Gott und Christus hat das Taufsakrament der Kirche also nichts zu tun und auch für das spätere Seelenheil ist die Taufe nutzlos. Sie ist sogar hinderlich, weil der Getaufte dadurch an eine äußere Kirche gebunden ist. Und dies erschwert ihm nach dem Tod seine Rückkehr als freies Kind Gottes in die ewige Heimat zu Gott. So glaube ich es heute. Deshalb: Bitte verzeihen Sie mir. Dieter Potzel, ehemaliger evangelischer Pfarrer."

Aufforderung an die Kirche, den Getauften
aus dem Taufregister zu streichen

Der Kirchenaustritt ist nun der erste Schritt, um die durch die Taufe erzeugte Fessel an die Kirche zu lösen. Doch die Kirche lässt den Ausgetretenen nicht ziehen. Er steht weiterhin im kirchlichen Taufregister, und gilt, wie die Briefe des evangelischen Bischofs und katholischen Kanzlers oben bestätigen, als "Kirchenschaf", wenn auch als eine Art "verlorener Sohn", "verlorene Tochter" bzw. "verlorenes Schaf", für das aber weiter kirchliche Hoffnung bestehe (Doch in Wirklichkeit sind die Kirchenmänner und -frauen selbst die verlorenen Söhne und Töchter, weil sie tun, was Christus nicht wollten).
Zwar wird der Kirchenaustritt im Taufregister vermerkt, wenn man beim Austritt auf dem Standesamt oder Amtsgericht angibt, wo man einst getauft worden ist, doch mehr auch nicht. Die im Taufregister dokumentierte angeblich ewige Bindung an die Kirche wird nicht rückgängig gemacht. Doch das sollte man nicht länger hinnehmen.
Dabei ist die innere Haltung des Einzelnen in diesem Fall nicht ausreichend. Deshalb ist es aus geistiger Sicht ratsam, nicht nur aus der Kirche auszutreten, sondern die Rückgängigmachung der Taufe z. B. durch die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister zu fordern. Dies tut die Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig. Von Ihrer Seite aus haben Sie damit aber vorläufig alles getan. Denn Sie haben der Anmaßung der Kirche, Sie z. B. weiterhin als Katholiken oder Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Herde gehören soll), mit allem, was Ihnen möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der Kirchengemeinde, bei der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem Geburtsdatum auch Ihr Taufdatum, so weit bekannt, und den Taufort an, sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts (wenn möglich, Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen).

So schrieb auch ich folgenden Brief an die Kirchengemeinde, in der ich einst getauft worden war:
"Sehr geehrter Herr Pfarrer,
ich wurde am x.x.xxxx in der Kirche in X. kirchlich getauft. Am 7. Februar 1992 bin ich auf dem Standesamt in Bamberg aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Eine Kopie der Austrittsbescheinigung liegt bei. Nun bitte ich Sie, mich komplett aus dem Taufregister zu streichen, da ich aus Gewissensgründen in keine äußere oder innere Bindung mehr mit der Institution Kirche und ihrer Geschichte gebracht werden möchte. Mir ist bewusst, dass in der Kirche geglaubt werden soll, dass Gott einst der eigentliche Täufer gewesen sei und dass eine Taufe deshalb nicht rückgängig gemacht werden könne und dass die ´Taufgnade` bliebe und ähnliches. Doch genau das halte ich für eine Irreführung der Menschen. Gott macht nach meiner Überzeugung nicht den geringsten Unterschied zwischen einem getauften und einem nicht getauften Menschen und Er ist keineswegs der Täufer bei einer kirchlichen Taufe, sondern der Pfarrer. Und im Hinblick auf das spätere Seelenheil ist eine kirchliche Taufe nach meiner Überzeugung völlig nutzlos und wegen der dadurch entstandenen Bindung an eine äußere Kirche sogar hinderlich.
Weiterhin ist die kirchliche Taufe nicht christlich. Denn Jesus, der Christus, hat nicht mit Wasser getauft, sondern durch Ihn kam die Geisttaufe
(siehe z. B. Markusevangelium 1, 8). Außerdem hat Jesus keine Taufe für Säuglinge  geboten, im Gegenteil: Er sagte gemäß der Bibel wörtlich: ´Erst lehret, dann taufet` (steht auch so noch in der Original-Luther-Übersetzung), und dann lehrt die Getauften weiter. Säuglinge können jedoch vor ihrer Taufe noch nicht gelehrt werden. Und auch Johannes der Täufer, der als Vorläufer von Jesus gilt, taufte keine Säuglinge, sondern nur Erwachsene, wenn diese ihr Leben ändern wollten.
Dennoch praktiziert die Evangelisch-Lutherische Kirche die Säuglingstaufe und schreibt diese in ihrem Bekenntnis sogar als ´nötig` vor. Dabei kann sie sich aber weder auf Jesus von Nazareth noch auf Johannes den Täufer berufen.
Und dies ist nicht der einzige Gegensatz der kirchlichen Lehre zur Lehre des Christus, so dass für mich die evangelische Lehre heute zwar ´evangelisch` ist und neben vielen heidnischen Elementen auch einige christliche enthält, doch sie ist eben nicht christlich. Nähere Ausführungen dazu würden jedoch über das Anliegen dieses Briefes hinaus gehen, so dass ich in diesem Zusammenhang nicht weiter darauf eingehen möchte.
Mir sind viele Theologen bekannt, die sich der Widersprüche zwischen Christus und Kirche bewusst sind und dennoch so tun, als könnte die Kirche auch im Namen von Christus taufen. Angesichts des oben angedeuteten Sachverhalts ist dies jedoch eine Irreführung. Geht man weiter von einem Vorteil aus, welcher der Kirche durch dieses Handeln entsteht, z. B. die spätere automatische Kirchensteuerpflicht des Getauften, und ist dieser Vorteil für den Pfarrer oder die Kirchenleitung in irgendeiner Weise für ihre Einstellung oder ihr Handeln maßgeblich, dann stellt der Vorgang der Säuglingstaufe nach unserer Rechtssprechung sogar eine arglistige Täuschung dar.
Ich maße mir hierüber kein Urteil an, doch halte ich aufgrund des gesamten Sachverhalts eine Streichung aus dem Taufregister nicht nur für moralisch geboten und eine Sache des guten Anstands, sondern auch für rechtens. Bzw. der Vorgang sollte von Ihnen auf Anfrage ohne kirchenbürokratische oder kircheninterne inhaltlichen Hemmnisse ermöglicht werden.
Der Sachverhalt, dass ich im Alter von 13 Jahren im April 1973 meine einstige Säuglingstaufe in einem Konfirmationsversprechen in X. bestätigt hatte, ist demgegenüber nichtig, da ich in diesem Alter noch nicht religionsmündig war.
Ich bitte Sie deshalb, mir die entsprechende Bestätigung der Streichung aus dem Taufregister zukommen zu lassen und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen."

Darauf hin erhielt ich folgenden ausweichenden Antwortbrief: "Wir haben Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Ihr Kirchenaustritt vom 7.2.1992 wurde in unseren Kirchenbüchern registriert und eingetragen. Von unserer Seite ist der Vorgang somit bearbeitet."
Mit anderen Worten: Die Streichung aus dem Taufregister ist nicht erfolgt. Die Taufe wurde also nicht rückgängig gemacht. Doch man hofft, der Antragsteller würde in Zukunft Ruhe geben.
 
Doch da es uns vor allem darum geht, Jesus, den Christus zu rehabilitieren, werden wir nicht eher "Ruhe" geben, bis deutlich geworden ist, dass das kirchliche Tun nichts mit ihm zu tun hat und dass Freie Christen sich von jeder Art von Zugriff der Kirche auf ihre Seele befreien. Deshalb können wir solche und ähnliche Antworten natürlich nicht akzeptieren, solange die Kirche uns und zahllose andere Menschen im Geiste weiterhin als zur Kirche gehörig betrachten und nicht endlich ohne Wenn und Aber frei lässt.

Hier ein weiteres Beispiel für ein Schreiben an die Kirche zur Streichung aus dem Taufregister, das andere Aspekte mehr hervor hebt und teilweise noch deutlicher bzw. drastischer formuliert ist:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem Kirchenaustritt vom xx.xx.xxxx beim Standesamt in xxxxx machte ich deutlich, dass ich kein Kirchenmitglied mehr sein möchte. Aus diesem Grund fordere ich Sie auch auf, mich aus Ihrem Taufregister zu streichen.
Ich wurde am xx.xx.xxxx in der xxx-Kirche getauft. Meinen Eltern, die mich im guten Glauben taufen ließen, damit etwas Gutes für mich zu tun, wussten jedoch nicht, dass diese Handlung aus kirchlicher Sicht niemals mehr rückgängig zu machen ist. Auch wurden sie über diesen Sachverhalt von Ihrer Seite her damals überhaupt nicht aufgeklärt. Deshalb gingen die Eltern davon aus, dass ich die Taufe später als Erwachsener selbstverständlich rückgängig machen könne. Da dem aber aus Ihrer Sicht nicht so ist, liegt hier der Sachverhalt einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von wesentlichen Informationen vor. Dies gilt auch im Hinblick für die mit einer Kirchenmitgliedschaft verbundenen Inhalte. Auch darüber wurden meine Eltern nur unvollständig aufgeklärt (siehe Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche [bei ehemaligen Katholiken] bzw. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche [bei ehemaligen Evangelischen, z. B. hier oder in Der Theologe Nr.  1]). Schon aus diesen Gründen ist die Taufe im Nachhinein nichtig, wenn der einst Getaufte, was ich hiermit tue, ihr widerspricht.
Mir ist bewusst, dass Sie mir entgegnen werden, dass beim Taufakt angeblich ´Gott` an mir gehandelt habe, womit Sie zu begründen versuchen, warum Sie mich nicht aus Ihrem Register streichen wollen. Doch können Sie das beweisen? Sicher nicht. Beweisbar ist nämlich nur, dass der Pfarrer an mir gehandelt hat. Außerdem können Sie nicht einerseits ´Gott` vereinnahmen, indem Sie behaupten, er hätte angeblich damals die Taufe an mir vollzogen. Und andererseits tun Sie so, als ob Sie für die Rückgängigmachung der Taufe ´Gott` nicht mehr bemühen könnten. Entweder ´Gott` habe damals gehandelt und er handelt heute wieder, indem er sein damaliges Handeln annulliert (denn Gott zwingt bekanntlich auch nach Ihrer modernisierten Lehre niemandem seinen Segen auf). Oder er habe damals nicht gehandelt und braucht deshalb heute auch nicht zu handeln, weswegen Sie auch ohne Einbeziehung ´Gottes` die Streichung vornehmen können. Entweder - oder.
Jedoch zu behaupten, Gott hätte zwar damals gehandelt, könne aber heute diesbezüglich nichts mehr tun, ist eine trickreiche Konstruktion Ihrer Institution, die ich als sittenwidrig betrachte und die zudem im Widerspruch zu den Freiheitsrechten des deutschen Grundgesetzes steht.
Deshalb möchte ich meine Forderung nach einer Streichung aus dem Taufregister hiermit noch einmal bekräftigen. Natürlich können Sie den Eintrag streichen, wenn Sie den guten Willen dafür haben. Haben Sie das getan, bitte ich nachfolgend auch um Streichung aus dem Firm- bzw. Konfirmationsregister. Für diesen Fall gilt: Ich war damals noch ein Kind und habe die Tragweite dieser Art Taufbestätigung überhaupt nicht ermessen können.
Ein ergänzender Eintrag im Taufregister, dass ich am xx.xx.xxxx aus der Kirche ausgetreten bin, reicht mir nicht, denn ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, von Ihnen als eine Art ´verlorener Sohn` (´verlorene Tochter`) betrachtet zu werden, den sie weiterhin als zu Ihrer Herde zugehörig betrachten können. Dies würde ich für eine Ungeheuerlichkeit halten. Bitte bestätigen Sie mir deshalb bis zum xx.xx.xxxx, dass zwischen Ihrer Institution und mir keinerlei Verbindung mehr besteht und alle früheren Bindungen, einschließlich der Taufe, gelöscht sind. Mit etwas gutem Willen Ihrerseits dürfte das kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen, G.H."
 

Ins Zentrum des Verrats getroffen:
Wer sein Kind nicht tauft, wird verfolgt

Dass die Säuglingstaufe ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus darstellt, zeigt auch die Vehemenz, mit der die Kirche gegen alle Menschen vorging, die es wie die Urchristen halten wollten und die Säuglingstaufe nicht befürworteten. Zu den Verrätern wurden vor allem die so genannten evangelischen "Reformatoren" Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, Martin Luther und Philipp Melanchthon, die im 16. Jahrhundert durch die Verfolgung damaliger Urchristen klar machten, dass es ihnen im Grunde nur um eine Reform des Katholizismus im Dienste des Machterhalts der Kirche ging, nicht um eine Erneuerung der Christenheit im urchristlichen Geist. Doch genau dies war damals sehr vielen engagierten Menschen ein Anliegen, und die Zeit war damals reif. Doch viele ehrliche Gottsucher ließen sich von den Reformatoren täuschen. Sie wurden vereinnahmt und letztlich verraten, sofern die Menschen glaubten, auch den Reformatoren ginge es um Christus.
 
Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort "Täufer" (Stand: 17.12.2009). Damit sind die Urchristen gemeint, welche nur mündige Menschen taufen lassen wollten. Ein Schwerpunkt der Bewegung war die Schweiz, vor allem Zürich, sowie Österreich und Süddeutschland.

"Der Rat der Stadt Zürich erließ daraufhin am 11. August 1524 einen Befehl, alle Kinder taufen zu lassen ... Dieser Anordnung widersetzte sich der Kreis um Manz und Grebel [vgl. dazu Konrad Grebels Aussage in Der Theologe Nr. 1] ... Am 17. Januar 1525 fand vor Vertretern des Rates, der Bürgerschaft und von Gelehrten die erste Täuferdisputation zwischen Zwingli und den Täufern Manz, Grebel und Wilhelm Reublin statt, bei der die Täufer nach Ansicht der Jury unterlagen. Der Rat der Stadt Zürich erließ deshalb am folgenden Tag ein so genanntes Ratsmandat, in dem - in verschärfter Form - ein weiterer Taufzwang verordnet wurde. Am 21. Januar 1525 erhielten Grebel und Manz seitens des Rates ein Redeverbot. Grebel und Manz ignorierten das Verbot und versammelten ihre Anhänger nach wie vor zum gemeinsamen Bibelstudium. Am Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. In der ältesten Chronik der hutterischen Brüder, dem Großen Geschicht-Buch, ist ein Bericht über den Verlauf dieser Zusammenkunft erhalten. Die Chronik berichtet, dass "die Angst begann und auf sie kam" und "dass ihre Herzen bedrängt wurden" ... [Dann wurde der Priester Jörg Blaurock getauft] Die im Kreis um Grebel und Manz vollzogene Gläubigentaufe blieb nicht geheim. Die Repressionen seitens der Zürcher Stadtrates führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock in das Zürcher Umland flohen ... Auch auf Basel griff die täuferische Bewegung über. Wilhelm Reublin gewann den Wallfahrtspriester und glühenden Marienverehrer Balthasar Hubmaier aus Waldshut für die täuferischen Ideen ... [Es] waren es vor allem die Verfolgungen und Vertreibungen, die der Bewegung ein rasches Wachstum bescherten ... Schon bald wurde den Täufern der Vorwurf gemacht, die Obrigkeit zu missachten und Aufruhr anzustiften. In der Folge erfuhren sie überall härteste Verfolgungen ...
Bestand in den Augen der Obrigkeit Gefahr, dass sie die öffentliche Ordnung bedrohten, wurden sie in der Regel inhaftiert bzw. des Landes verwiesen. In den Niederlanden wurden ... viele Täufer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die in den meisten Fällen mit dem Tod endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete im Jahr 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte. Um die schweizerischen Täufer auffinden und festsetzen zu können, waren besondere Täuferjäger [vergleichbar den heutigen kirchlichen Sektenbeauftragten] aktiv. Bereits im Jahr 1709 sollen infolge der Berner Rats mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500 Personen aus der Schweiz vertrieben worden seien. Im österreichischen Weinviertel wurden 1538 in den Verliesen der Burg Falkenstein zahlreiche, aus Mähren vertriebene Täufer inhaftiert. Die Frauen und Kinder wurden bald wieder freigelassen, während die Männer in Triest auf habsburgische Galeeren kamen."

Die erste ökumenische Christenverfolgung

[Beim "Zweiten Reichstag zu Speyer 1529] ... wurde ein Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer [also damalige Urchristen] reichsrechtlich verfügte ... Das so genannte Wiedertäufermandat von Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine groß angelegte Verfolgung der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:

1. Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit, auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll ´keineswegs` also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht [also die Todesstrafe].
6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen."

Hier hat sich vor allem die noch junge evangelische "Reformation", die zusammen mit dem Katholizismus die Christenverfolgung brutal durchführte, vollends entlarvt (mehr dazu siehe auch in Der Theologe Nr. 1). Es begann die erste "ökumenische" Christenverfolgung.

Münster: "Täufer" entfernen sich von Christus
und werden den Katholiken ähnlich

Doch mit einem Geschichtstrick hat man versucht, die nachfolgenden Generationen gegen die friedfertigen Nachfolger Jesu zu indoktrinieren. Den Anlass dazu gab eine Gruppe von "Täufern" im westfälischen Münster. Im Gegensatz zu fast allen anderen Gruppen gelangten in Münster einige Täufer ab 1533 in führende Positionen (Bernd Knipperdolling, Bernd Krechting, Jan van Leiden, Jan Matthys, Bernd Rothmann u. a.), die sich an Katholiken rächten und anscheinend ihrerseits Gewalt gegen Katholiken angewandt haben, die es mit der Moral manchmal nicht so genau genommen haben sollen (mehr als eine Frau) und die kurzzeitig die Regierungsverantwortung in der Stadt innehatten. Sie entfernten sich offenbar mit ihrem Verhalten von Christus (wenn man der ihnen gegenüber von vorne herein feindlich eingestellten kirchlichen Geschichtsschreibung hier teilweise glauben kann), und sie verhielten sich vielfach ähnlich wie zuvor die Katholiken. Dabei kam es zu Missständen und sogar zu Todesurteilen, während man zumindest die im Katholizismus übliche voraus gehende Folter abgeschafft hatte. Doch die römisch-katholische Kirche bereitete bereits den Vernichtungsschlag vor. Münster wurde von den katholischen Truppen eingeschlossen und ausgehungert, und der Bischof wartete auf den günstigen Moment zum Angriff, was alles natürlich auch zur Radikalisierung und Traumatisierung der in die Ecke getriebenen "Täufer" in der eingeschlossenen Stadt beitrug, was dann natürlich auch zu einzelnen Reaktionen geführt haben kann, die unter geordneten Bedingungen nie erfolgen würden.
Das Heer des römisch-katholischen Bischofs Franz von Waldeck belagerte die Stadt seit 1534 und führte dann am 24. Juni 1535 ein grausames Massaker an den Einwohnern durch. Es gab ca. 650 Tote, und sehr viele Menschen wurden vertrieben. Drei Anführer der Besiegten wurden zum Foltertod verurteilt und auf Befehl des katholischen Bischofs aufs grausamste gefoltert mit dem Ziel einer allmählichen Hinrichtung. "
In vier Stunden dauernder Tortur wurde den drei gefangenen Täuferführern [mit glühenden Zangen] das Fleisch von den Knochen gerissen, bevor man sie endlich erdolchte und die zerschundenen Leichen in eisernen Körben an der Südseite des Lamberti-Kirchturms aufhängte. Die Obrigkeit besiegelte ihren Triumph mit einem Warnzeichen an die Bürger Münster" (http://www.merian.de/reiseziele/artikel/a-642833.html). In den Käfigen der Lambertikirche skelettierten die Leichen dann allmählich öffentlich. Die Käfige hängen noch heute in Münster an der katholischen Kirche - weiterhin zur Abschreckung, wovon Kirchenkritiker ausgehen, auch wenn man dies nicht mehr öffentlich zugibt. Die Skelette hatte man erst 1881 heraus genommen.
Die Kirche war also einmal so richtig wütend geworden, und das Fehlverhalten oder angebliche Fehlverhalten dieser "Täufer"-Gruppe bestimmte in späteren Jahrhunderten bis in die Gegenwart das kirchlich indoktrinierte falsche Geschichtsbild über diese gesellschaftliche Gruppierung. Selbst im Merian-Reiseführer ist zu lesen: "Das Auf- und Umschreiben der Affäre mit dem unwiderstehlichen Sex-and-Crime-Appeal geriet kaum weniger abenteuerlich als das Geschehen selbst", so dass man nicht einmal sicher sein kann, welche der kirchlichen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Die Kirche habe "unberechenbaren Fanatikern" gegenüber angeblich wieder Ruhe und Ordnung hergestellt. In Wirklichkeit war die Gruppe in Münster - wie immer sie auch genau war - nicht repräsentativ für die Bewegung. Die allergrößte Mehrheit der so genannten "Täufer" lebte urchristlich und völlig friedfertig. Doch die Rache der Kirche war auch gegenüber diesen Menschen bestialisch. Denn sie hatten in ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus dem Christus getroffen, der kirchlichen Taufe. Und diese Entlarvung empfand die Kirche schon damals als sehr große Bedrohung für ihren Machterhalt.

Auseinandersetzung um die Kindertaufe:
Die Kirche wütet mit Folter und Hinrichtungen

Nachfolgend einige Einzelschicksale. Das  "Verbrechen" bzw. Haupt-"Verbrechen" der Menschen: Sie wollten keine Säuglinge taufen.
Jörg Blaurock wird 1539 in Klausen in Südtirol lebendig verbrannt. Hans Denck stirbt, durch viele Vertreibungen geschwächt, 1527 in Basel an der Pest. Eberli Bolt wird 1525 in der Schwyz lebendig verbrannt. Konrad Grebel wird durch die Einkerkerung im Zürcher Hexenturm extrem geschwächt und stirbt 1526 an der Pest. Hans Haslibacher wird 1571 in Bern geköpft. Ludwig Hetzer wird 1529 in Konstanz der Kopf abgeschlagen. Melchior Hofmann überlebt 10 Jahre strengste Kerkerhaft in Straßburg. Dann ist er mit seinen Kräften am Ende und stirbt in Haft. Balthasar Hubmaier (Hubmeier) wird 1529 in Wien auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Als die Flammen in schon umzüngelten, ruft er seine letzten Worte: "Die Wahrheit ist untödlich." Drei Tage später wird sein Ehefrau grausam ertränkt. Auch sie will keine Säuglinge taufen lassen. Hans Hut zieht sich 1527 im Gefängnis in Augsburg bei einem Gefängnisbrand schwerste Brandverletzungen zu, an denen er kurz darauf stirbt. Jakob Hutter wird 1536 in Innsbruck vor dem Goldenen Dachl lebendig verbrannt. Allein in Tirol werden 360 weitere Urchristen auf den Scheiterhaufen verbrannt. Hans Krüsi wird 1525 in Luzern "zu Pulver und Asche" verbrannt. Felix Manz wird 1527 in Zürich ertränkt. Seine letzten Worte sind gleich den Worten von Jesus am Kreuz: "In deine Hände, Herr, übergebe ich meinen Geist." Er stirbt, ähnlich wie es Jesus von Nazareth voraus gesagt hatte: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles wieder euch, da sie damit lügen ... Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch gewesen sind (Matthäus 5, 11-12). Oder: "Dann werden sie euch der Bedrängnis preisgeben und euch töten" (Matthäus 24, 9).
Im Todesurteil des unter der Herrschaft des Reformators Huldreich Zwingli stehenden Rats der Stadt Zürich heißt es u. a.: "Genannter Felix Manz soll ... weil er gegen die christliche Regierung und die bürgerliche Einheit gehandelt hat, dem Nachrichter [= Scharfrichter] übergeben werden, der ihm seine Hände binden, in ein Schiff setzen, zu dem unteren Hütly bringen und auf dem Hütly die Hände gebunden über den Kopf streifen und einen Knebel zwischen den Armen und Beinen durchstossen und ihn also gebunden in das Wasser werfen soll, um ihn im Wasser sterben und verderben zu lassen."
So also geht die evangelische Reformation in der Schweiz mit Menschen um, die ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. Und weiter. Leohnard Schiemer wird 1528 in Rattenberg in Tirol grausam gefoltert und schließlich durch Abschlagen seines Kopfes von der Folter "erlöst". Michael Sattler wird nach bestialischer Folter 1527 hingerichtet.
 
Hier die Anklageschrift gegen Michael Sattler gemäß dem Internet-Lexikon Wikipedia:
"* (1) Er sei ungehorsam gegenüber den kaiserlich Befehlen;
* (2) er leugne die reale Gegenwart Christi im Sakrament;
* (3) er lehre, dass die Kindertaufe nicht rette;
* (4) er verwerfe das Sakrament der letzten Ölung;
* (5) er verachte die Mutter Gottes und die Heiligen;
* (6) er lehre die Verweigerung des Eides;
* (7) er setze eine neue Form des Abendmahls ein, bei der man Brot von einem Teller und Wein aus einem Kelch trinke;
* (8) er habe seinen katholischen Orden verlassen und geheiratet; er behaupte, das sei rechtmäßig, da das Neue Testament erzwungene Ehelosigkeit verdamme;
* (9) er lehre, dass Christen nicht gegen die Türken kämpfen sollen; wenn er die Wahl hätte und ein Krieg überhaupt recht wäre, dann würde er lieber auf Seiten der Türken kämpfen [vgl. der Reformator Martin Luther, der die Kirchenchristen zum "Morden, Rauben und Schaden tun" gegenüber den Türken aufrief, solange sie "eine Ader regen können". Dadurch würden sie "selig und heilig"]

In seiner Entgegnung bestritt Michel Sattler den Punkt 1 der Anklage. In den Punkten 4 und 5 führte er aus, dass er zwar Maria als Vorbild des Glaubens achte, nicht aber an ihre Mittlerfunktion zwischen Mensch und Gott glaube. Die Krankensalbung halte er für biblisch, ein besonderes geweihtes, päpstliches Öl sei aber für ihre Wirksamkeit nicht vonnöten.
Den Anklagepunkten 2, 3, 6, 7 und 8 widersprach Sattler nicht, sondern bestätigte, dass hier seine Überzeugung richtig wiedergegeben sei. Zum letzten Anklagepunkt ergänzte er: "Christen dürfen niemandem das Leben nehmen, sie können nur Gott um ihren Schutz anrufen. Wenn die Türken gegen Christen in den Krieg ziehen, so liegt es daran, dass sie es als Muslime nicht besser wissen. Menschen, die sich Christen nennen und Türken töten, sind türcken nach dem geist."

Die Kirche kennt keine Gnade: Hingerichtet trotz Selbstlosigkeit

Gegen diese Lehre versuchen die konfessionellen Richter von Michael Sattler in Rottenburg bei Stuttgart, sich eine Strafe auszudenken, die so bestialisch wie möglich sein sollte. Und diese wird von den Vollstreckern des kirchlichen Willens dann auch durchgeführt: Zuerst wird Michael Sattler die Zunge heraus gerissen, dann werden mit glühenden Schmiedeisen Löcher in seinen Leib gebrannt, danach wird er ganz "zu Pulver" verbrannt. Drei Tage später wird seine Frau solange in den Neckar getaucht, bis sie ertrunken ist. Und die Kirche triumphiert. Kaum einer wagt es mehr, sein Kind nicht taufen zu lassen. Auf diese Weise bilden sich jetzt zwei "Volkskirchen", da die Bevölkerung entweder der einen oder der anderen Kirche angehören muss, um zu überleben.
Dirk Willems wird 1569 bei lebendigem Leib in Asperen in den Niederlanden verbrannt. Er kann nur gefasst werden, weil er einem seiner evangelischen Verfolger das Leben rettete. Dieser war bei der Verfolgung Willems durch das gefrorene Eis eines Sees gebrochen und droht zu versinken. Willems lebt nach der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, in der es heißt "Tut Gutes denen, die Euch hassen". Er kehrt selbstlos um und rettet seinem Verfolger unter eigener Lebensgefahr das Leben. Darauf hin wird er festgenommen und lebendig verbrannt. Denn die Kirche kennt nicht die geringste Gnade, wenn jemand die Babies nicht taufen lassen will. Usw. usf.
Die Liste der grässlichen Folterungen und Hinrichtungen an allen aufrichtigen und friedfertigen Menschen, welche der Kirche widersprochen hatten, lässt sich endlos fortsetzen. Es sind Zigtausende von Menschen, die für die Wahrheit und für ihr Eintreten für die Ethik des Jesus von Nazareth einen grausamen Tod sterben müssen. Und die kirchliche Hydra mutiert in dieser Zeit in Mitteleuropa zu einem doppelköpfigen Ungeheuer: mit einem katholischen Kopf und einem evangelischen.
Zum Thema siehe auch Der Theologe Nr. 10: Thomas Müntzer und die Zwickauer Propheten - auf den Spuren von Christus, von Luther verfolgt. Auch die Zwickauer Propheten wollen keine Säuglinge mehr taufen. Sie werden von Martin Luther mit dämonischer Magie vor Ort nieder gepredigt und anschließend verfolgt.

Die Taufe - Angelhaken der dunklen Macht im Jenseits

Warum dieser mörderische Kampf, ja furchtbare Krieg der Kirche um die Kindertaufe? Eine Antwort auf die Frage nach den Hintergründen gibt der bekannte Kardinal von Madrid, Antonio Maria Rouco. Der Erzbischof der Erzdiözese Madrid betonte, "dass die katholische Taufe niemals aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco erinnerte daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann - ´es ist ein Teil ´unserer DNS`" (kath.net, 13.7.2004).
Hier spricht einmal einer der höchsten Würdenträger deutlicher aus, was sonst manchmal nur versteckt in moderneren kirchlichen Aussagen zu finden ist. Es geht um ein "unauslöschliches" geistiges Besitzrecht der Kirche an dem Getauften, ganz gleich, ob dieser damit einverstanden ist oder nicht. Und letztlich genau aus diesem Grund verweigern die katholische und die evangelische Kirche bis heute halsstarrig die Löschung aus dem Taufregister. Und sie möchte alle Menschen in ihrem Bauch einverleiben, was sie durch die Taufe tut, weshalb die Kirche so bestialisch gegen Menschen vorging, die sich dieser Zwangschristianisierung nicht fügten.

Und wer hier zu Kompromissen mit der Kirchenmacht neigt, der sollte bedenken: Auch eine kleine offene Hintertüre gibt der Kirche die Möglichkeit, mit ihrem langen Arm irgendwann wieder hinein zu greifen, und man darf dabei nicht nur auf äußere Vorgänge in der materiellen Welt blicken. Denn die Kirche denkt nicht nur in irdischen Dimensionen. Sie denkt ins Jenseits hin weiter. Nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal befreien. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche als "Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche distanziert hat. Und die Kirche legt Wert darauf, auch die Seelen der Katholiken und Zwangskatholiken im Jenseits im eigenen Pferch bzw. Wasserbecken gefangen zu halten, auch wenn man sich das zunächst noch nicht so konkret vorstellen mag. Vielleicht hilft dabei auch der "Kirchenheilige" Cyrill, der vom "Netz der Kirche" und einem Angelhaken sprach, der einen über den Tod zur angeblichen Auferstehung im Jenseits ziehe (siehe oben). Und "zappelnd am Angelhaken Gottes" - so auch der Titel einer Erzählung über eine katholische Ordensschwester in der Festschrift Jahr der Berufung des Bischofs von Augsburg, Dezember 2003 - November 2004 (S. 5). Nur: Welche Art von Auferstehung wird wohl den gefangenen Fische erwarten?

Und während alles bisher geschriebene nachprüfbare Fakten sind, können wir nachfolgende abschließende Bemerkungen für den Verstand noch nicht beweisen. Doch sie entstammen dem Urwissen der Menschheit und Hinweisen aus dem prophetischen Gottesgeist. Und wir möchten sie dem interessierten Leser nicht vorenthalten:

Nach dem Urwissen der Menschheit verlässt beim Tod die unsterbliche Seele des Menschen ihren sterblichen Leib und geht ihren Weg in den jenseitigen Bereichen weiter. Das Ziel aus christlicher Sicht ist die Rückkehr in die ewige Heimat zu Gott, von wo aus einst jede Seele, jedes Geistwesen, ausgegangen ist. Diese Rückkehr ist jedoch nur als freies Kind Gottes möglich. In diesem ewigen Reich, dem Ziel der Reise, der ewigen Heimat, die gleichbedeutend mit der einst "guten Schöpfung Gottes" ist, gibt es folglich kein "katholisch", "evangelisch" oder "orthodox" mehr und auch keine andere Konfession oder Religion.

Doch die Seele, die beim Tod ins Jenseits hinüber geht, kommt zunächst in Bereiche, die ihrem Bewusstsein entsprechen, das sie hier zuletzt auch auf der Erde hatte. Stirbt ein Mensch also bewusst als Katholik oder Protestant, wird sich auch die Seele im Jenseits zunächst als Katholik oder Protestant fühlen, bzw. sie wird von den entsprechenden jenseitigen Bereichen wie magnetisch angezogen werden. Es sind die Bereiche, die von den Kräften beherrscht werden, die auch hinter der Kirche stehen. Und diese Mächte werden nun auch im Jenseits versuchen, die sich neu orientierende Seele auf ihre Seite zu ziehen. Denn es geht diesen Kräften um die Macht und um Besitz. Und dazu dient ihnen auch die kirchliche Lehre von der Taufe. Sinngemäß heißt es dann im Jenseits: "Du bist getauft. Du gehörst zu uns. Du hast ein unauslöschliches Merkmal in deiner Seele. Dies wurde dir bei deiner Taufe eingebrannt." Hat sich der Verstorbene nun noch nicht völlig vom kirchlichen Denken gelöst, ist er für solche und ähnliche Einflüsterungen und Manipulationsversuche anfällig. Und auch wenn die Seele z. B. einst als Mensch aus der Kirche ausgetreten war, kann sie über die Tauf-Argumentation der Kirche wieder auf die kirchliche Seite gezogen werden. Eventuell geht die Seele von dort dann zu einer neuen Inkarnation erneut in ein kirchliches Umfeld, wird dort wieder als Säugling katholisch oder evangelisch getauft und hat unter Umständen von den jenseitigen Kräften, die hinter der Kirche stehen, eine bestimmte Aufgabe für die weitere Inkarnation mit bekommen. Diese hat jedoch nichts mit Gott und mit Christus zu tun. Im Gegenteil. Hinter der Kirche steckt ein anderer Gott als der, den uns Jesus von Nazareth lehrte.
Aus diesem Grund ist es nicht letztlich egal, ob die Kirche einen Menschen, der aus ihr ausgetreten ist, nun auch aus ihrem Taufregister streicht oder nicht. Denn das Taufregister bleibt eine Art "Steuerkarte". Zu Lebzeiten für die Kirchensteuer, nach dem Tod im Dienste einer manipulativen Steuerung durch dunkle Kräfte, wenn die Seele noch anfällig dafür ist. Erst wenn der Mensch jede Form der Bindung an die Institution Kirche gelöst hat, nicht nur durch den Kirchenaustritt, sondern auch in seinem Herzen und in seiner Seele, dann ist die Seele auch im Jenseits davon frei. Dann gilt für ihn, den Menschen, auch das sinngemäße Jesuswort: "Alles, was ihr auf Erden bindet, daran werdet ihr auch im Himmel gebunden sein. Und alles, was ihr auf Erden löst, davon werdet ihr auch im Himmel frei sein" (vgl. Matthäus 18, 18). Und zurück zu Gott geht der Weg über Christus, nicht über die Kirche. Von ihr muss sich der Mensch früher oder später lösen, um Christus in seinem Herzen nicht nur zu ahnen, sondern ganz finden zu können.
Aus diesem Grund können wir Eltern nur raten, ihr Kind gar nicht erst taufen zu lassen. Nützen Sie die Chance, den Säugling in dieser Inkarnation nicht zur Taufe zu bringen. Sie werden dieses Mal nicht hingerichtet. Dennoch sprechen wir von dem "hinterlistigsten aller Sakramente", da dem Tauf-"Opfer" vorgegaukelt wird, er könne sich niemals mehr davon lösen. So gilt also: Liebe Eltern, lasst Euer Kind nicht taufen. Dann erfüllt Ihr den Willen von Jesus, dem Christus. Helft dem Kind dabei, ein Mensch mit Anstand, Ethik, Benehmen, Moral und Stil zu werden, was letztlich zu den fünf urchristlichen Prinzipien hinführt: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Das ist der Wille von Jesus, dem Christus.

Elf Kirchen erkennen ihre Taufen künftig gegenseitig an -
Wer will noch alles mit in den Bauch der Hydra?

So mancher mag vielleicht einwenden. Ich möchte mein Kind zwar nicht dem grausamen Katholizismus einverleiben, aber es gibt doch auch kleinere Kirchen, deren Lehren nicht so schlimm seien. Hier ist die weiterer Entwicklung der so genannten Ökumene zu bedenken. Bei einem Festakt am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie einige Freikirchen ihre Taufen gegenseitig an, insgesamt elf Kirchen. Wechselt also ein Kirchenmitglied z. B. innerhalb dieses Verbunds die Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe von seiner neuen Kirche anerkannt. Man hält es für gut möglich, dass auch noch weitere Kirchen diese Vereinbarung unterzeichnen und von den jeweils anderen anerkannt werden. Die Hydra in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr Platz. Somit hängen zunächst folgende elf Kirchen zusammen und betrachten ihre Taufen gegenseitig als "gültig":
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Alle beteiligten Kirchen praktizieren die Säuglingstaufe, die Jesus nicht gelehrt hat. Denn Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet" (zum Sachverhalt siehe oben). Die Taufe ist in den genannten Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig" angesehen wird. Bei Jesus und im Urchristentum gab es jedoch keine Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe. Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern wenn er von Taufe sprach, meinte er in der Regel die Taufe mit dem Heiligen Geist.
Schließlich taufen die elf Kirchen, die ihre Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich
"dreieinigen" Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr 325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber ebenfalls nichts zu tun (siehe dazu auch hier).

Doch auch einige Kirchen aus dem "Arbeitskreis christlicher Kirchen" (ACK), welche sich bei der gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch zurück hielten, begleiteten diese Prozedur mit Wohlwollen und ließen ein Grußwort durch Pastor Werner Funk von den Mennoniten ausrichten (http://www.st-bonifatius-dietenhofen.de/index.php?main_id=49&id=394). Einige von ihnen fühlen sich als heutige geistige Nachkommen der "Täufer". Doch sie verraten das, wofür die "Täufer" einst gekämpft haben, durch ihre heutige Anbiederung an die Machtkirchen, die einst das Blut dieser treuen Zeugen auf grausame Weise vergossen haben.
Die Großkirchen gehen davon aus, dass einige dieser sympathisierenden Kirchen sich der gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch anschließen werden, wenn diese schließlich auch die "Erkenntnis" gewonnen haben, welche in den Kirchenkonzernen seit Jahrhunderten mit blutiger Gewalt durchgesetzt wurde.
Zu den weiteren Kandidaten, die auf den Bauch der Hydra zumarschieren, zählen demnach:
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
- Die Heilsarmee in Deutschland
- Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Syrische Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland
- Apostelamt Jesu Christi
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
- Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
- Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V.
- Religiöse Gesellschaft der Freunde

An diese Gemeinschaften ist deshalb die Frage gerichtet: Wer will noch alles mit in den Bauch der Hydra?

Aufruf an die Politiker: Weist die Kirche in ihre Schranken!

Der Wille von Jesus, dem Christus sind nicht die vielen Kirchen und Konfessionen, sondern die Begegnung von Menschen aller Kulturen weltweit, die sich z. B. Prinzipien und Umgangsformen wie Anstand, Ethik, Stil, Benehmen und Moral zum Ziel gesetzt haben, welche auch zu den fünf urchristlichen Prinzipien hinführen, welche da sind: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Diese Prinzipien fanden auch Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die Gesetzgebung vieler demokratischer Staaten. Deshalb sind hier auch die demokratischen Politiker gefordert, und wir rufen die Politiker ebenfalls auf, zu handeln und so könnten sich die Politiker einmal folgende Worte zu Herzen nehmen:
 
"Politiker aller demokratischen Staaten! Hört endlich auf, eine Religion zu hofieren, zu privilegieren und zu finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen tritt. Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges" Vereinsmitglied betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu tun haben will.
 
Dazu ein Beispiel: Wenn jemand z. B. einmal Mitglied in einem Verein für legalen Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur Verbreitung von Pornografie und wenn er seine Mitgliedschaft dort bereut und gekündigt hat und sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs Schärfste distanziert, dann hat dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht, dass diese Mitgliedschaft komplett gelöscht wird. Die heutigen Anführer des Vereins haben kein Recht darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds festzulegen, nur weil er einmal dabei war und sich einst für Drogenkonsum oder Verbreitung von Pornografie eingesetzt hat. Und solches muss erst recht gelten, wenn man nicht einmal freiwillig in eine bestimmte Institution oder in einen bestimmten Verein eingetreten ist, wie dies auf die meisten Kirchenmitglieder zutrifft. Dann haben die Kirchenführer zweimal kein Recht, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds zu ihrer Institution festzuschreiben.
Wenn die Kirche sich hier jedoch vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet und eine Art ewige Vater- oder Mutterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert, dann ist dieser Götzenkult nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus hat es auch nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft z. B. lehrte: ´Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im Himmel` (Matthäusevangelium, 23,8). Oder: ´Wer den Willen tut meines Vaters im Himmel, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter` (Matthäusevangelium 12, 50). Also sowohl der ´Heilige Vater` in Rom steht offensichtlich im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als angebliche ´Mutter`, weil sie den Willen tut des falschen Vaters auf Erden, aber nicht den des ´Vaters im Himmel`.

Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt deshalb das Verhalten und die Lehre der Kirche hier als sittenwidrig! Erkennt, wie es im Einzelfall sogar immer wieder seelisch grausam war und entscheidet, dass es in Euren Staaten deshalb rechtlich unwirksam ist! Stellt Euch einmal auf die Seite Eurer Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen! Geschieht Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig dagegen. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland würde sich so verhalten wie die Kirche! Dann würden Sie, liebe Politiker, ja auch sofort gegen diese "totalitäre Sekte" Maßnahmen ergreifen!
Wenn man selbst eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, umso mehr muss eine Kirchenmitgliedschaft kündbar sein - und zwar nicht nur steuerlich, sondern ohne Wenn und Aber. Oder eine Institution, die Gegenteiliges behauptet, mag dies zwar tun. Doch sie wird dann nicht auch noch vom Staat unterstützt und mit Milliarden von Euros jährlich subventioniert.

Die Politiker hätten es also in der Hand, sich nicht mehr von der Kirche steuern zu lassen, sondern nach den ideellen christlichen oder auch humanitären Werten zu entscheiden, die in der Geschichte der Menschheit gegen die Institutionen Kirche durchgekämpft werden mussten und wozu auch die Prinzipien des Urchristentums gehören: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit (vgl. dazu auch Der Theologe Nr. 34).

Widerspruch und Rituale zur "Enttaufung" -
Kann man sich enttaufen lassen?

So wie die Kirchen nun ihre Taufen anbieten, so bieten atheistische Vereinigungen oder freireligiöse Kulte die Möglichkeit des Taufwiderspruchs oder gar einer "Enttaufung" an. So war z. B. zu lesen: "Mehr als 100.000 britische Bürger wollen mit einer Erklärung ihrer Taufe widersprechen. Dafür hat eine atheistische Vereinigung im Internet ein Formular zum Ausdrucken vorbereitet. Für diesen Service verlangt die Organisation umgerechnet drei Euro Gebühren. Das Formular kann bei seiner zuständigen Kirche vorgelegt werden" (shortnews.de, 5.4.2009). Und Hunderttausende sind es auch in den USA, die durch "Enttaufen" ihre einstige Taufe rückgängig machen wollen. Die anglikanische Kirche in Großbritannien hat mittlerweile teilweise eingelenkt. Wie die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Kirchen weigert zwar auch sie sich, den Eintrag im Taufregister zu streichen. Doch wird bei der anglikanischen Kirche offenbar nun auch eine Widerrufserklärung im Taufregister vermerkt, neben dem Eintrag des Kirchenaustritts.

In einer solchen Widerrufserklärung, die ganz individuell gestaltet werden kann, heißt es z. B.: "Als Kind wurde ich dem Ritus bzw. dem Sakrament der Taufe unterzogen, bevor ich ein Alter erreicht hatte, in dem ich hätte meine Zustimmung erteilen können. Deshalb widerrufe und widerspreche ich hiermit dieser Handlung und allen Folgen dieses Ritus, und ich sage mich von der Kirche los, die ihn ausgeführt hat. Auch lehne ich die Glaubenssätze dieser Kirche ab und besonders solchen Aberglauben wie die perfide Lehre, dass ein Baby durch die Taufe von der so genannten Erbsünde und der bösen Macht von Dämonen gereinigt werden müsse. Weiterhin fordere ich Sie hiermit auf, mich ab sofort auch von darauf basierenden kirchlichen Registern auszutragen, wie zum Beispiel auch aus Taufstatistiken früherer Zeiten oder Konfirmationslisten."

Viele "heidnische" Priester, freie Theologen oder Ritual-Anbieter machen aus dem Wunsch von immer mehr Menschen nach einer solchen oder ähnlichen Widerspruchsmöglichkeit allerdings auch eine kostenpflichtige Dienstleistung und haben einige Rituale erfunden (teils seriös, teils weniger seriös), um die kirchliche Taufe zu neutralisieren. Man spricht manchmal von "Enttaufen" oder von "Enttaufungs-Ritualen", welche natürlich allesamt von der Kirche nicht anerkannt werden. Auch wir empfehlen hier kein Ritual, doch natürlich kann jeder frei eine Form wählen, die für ihn aussagekräftig ist und die Handlung auf solche Weise vielleicht auch individuell oder im Freundeskreis durchführen, wenn ihm dies ein Anliegen ist. Eine Widerspruchserklärung halten wir jedoch für sinnvoll und sie ist vergleichbar den Beispielen zur Streichung aus dem Taufregister, die wir oben angegeben haben.

Appell an die Eltern: Macht Euch frei von der kirchlichen Einschüchterung

Aus der Anmaßung über die angeblichen ewigen "Söhne und Töchter der Kirche", die wir alle sein sollen, falls unsere Eltern uns irgendwann taufen ließen - ohne dass die meisten wussten, was sie damit taten (weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden) - könnten wache Zeitgenossen verschiedene Schlussfolgerungen ziehen. Am besten ist natürlich, wenn die Eltern ihr Kind gar nicht erst taufen, um ihm diese Überlegungen später alle ersparen zu können. An die Eltern von Kindern deshalb ebenfalls ein Appell:
"Eltern, hört auf, eure Kinder kirchlich zu taufen, was dem Versuch einer geistigen Genmanipulation gleich kommt. Hört auf, eure Kinder in dieses Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen Vater, nämlich Gott, den ewigen Vater-Mutter-Gott, wenn Sie an Ihn glauben möchten. Doch niemals ist die anmaßende Großinstitution Kirche der Vater oder die Mutter Eurer Kinder. Deshalb: Väter und Mütter, seid standhaft und geht mutig voran. Tretet selbst aus und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und Freunde, aus Protest ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum Standesamt und feiert die wieder gewonnene äußere Freiheit. Und macht Euch auch innerlich frei von der kirchlichen Einschüchterung. Und wandert nach Innen in Euer eigenes Herz und gewinnt dort Stütze und Halt, denn Ihr selbst seid der ´Tempel des Heiligen Geistes` und Gott wohnt in Euch, wie es schon in der Bibel heißt."
 

Siehe auch:
"Der Theologe Nr. 32 - Die Sakramente und Rituale der Kirche"


Nachrichten:


7.11.1009 - Rücktrittsrecht bei Taufe - Die "Sektenexpertin" des Hamburger Senats, Ursula Caberta, hat jetzt mehr Verbraucherschutz bei religiösen Anbietern gefordert. "Sinnvoll sei ... ein vierwöchiges Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, fügte Caberta hinzu. Auch müsse die Beweislast umgekehrt werden, so dass bei psychischen oder körperlichen Schäden der Anbieter künftig nachweisen müsse, dass seine ... Praktiken keinen Schaden angerichtet haben"
(http://www.epd.de/nachrichten/index_69414.html, 7.11.2009).

Was wären z. B. Folgen dieser Forderung? Dieses Rücktrittsrecht müsste man folglich auch bei der kirchlichen Taufe anwenden. Denn diese Handlung des religiösen Anbieters "Kirche" begründet ja die spätere Kirchensteuerpflicht bei eigenem Einkommen und zieht damit erhebliche finanzielle Verpflichtungen des Getauften nach sich. Außerdem handelt es sich um einen Vertrag, der den Betroffenen für alle Ewigkeit binden soll, weswegen man gerade hier nicht wegschauen sollte. Das könnte etwa bedeuten, den kirchlichen Anbieter zu verpflichten, eine angemessene Frist zum Rücktritt für den Täufling bzw. seine Eltern einzuräumen.
Und eine Umkehrung der Beweislast muss man dann nach dem Gleichheitsgrundsatz (alle Gemeinschaften gleich behandeln) selbstverständlich auch bei allen kirchlichen Praktiken einführen. Das heißt: Nicht nur der esoterische Anbieter müsse nachweisen, dass durch sein Angebot kein Schaden entstanden sei. Auch die Kirche ist dann dazu verpflichtet. Künftig müsse die Kirche demnach z. B. bei "ekklesiogenen Neurosen" von Opfern nachweisen, dass kirchliche Handlungen diesen Schaden beim Betroffenen nicht angerichtet haben. Kann die Kirche dies nicht nachweisen, wäre sie demnach zur Verantwortung zu ziehen.
 



Zum Autor dieser Studie:

Dieter Potzel,
geboren 1959, Theologe, Studium der Evangelischen Theologie in Mainz und Göttingen, zwei theologische Examina der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1984 und 1986), evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg von 1988-1992. Im Jahr 1992 Austritt aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche wegen Lehrunterschieden zum evangelisch-lutherischen Bekenntnis hinsichtlich der Lehre des Jesus von Nazareth und ihrer Bedeutung für die Gegenwart. Von 1992-2004 als theologischer Journalist für mehrere Zeitschriften tätig, seither als Freier Theologe bei Bestattungen (Begleitet von Jesus, dem Christus - Würdige Bestattung ohne Kirche) und Trauungen (Der Himmel ist unsere Kuppel - Festliche Trauung ohne Kirche). Buchautor und Herausgeber der Online-Zeitschrift "Der Theologe" seit 1997.
Am 19.12.2009 bat er in einer Anzeige in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg um Vergebung für die Taufen, die er als Pfarrer durchgeführt hatte.

 

Der Text  kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Herausgeber Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 40, Die Taufe - Angelhaken aus dem Jenseits, zit. nach
http://www.theologe.de/taufe_katholisch_evangelisch.htm
, Fassung vom 26.1.2010

 

Hier eine Auswahl der Theologen-Ausgaben und einiger anderer interessanter Texte.
Alle Theologen-Ausgaben finden Sie auf der Startseite [ www.theologe.de ]
Weitere Seiten mit Hintergrundinformationen finden Sie bei [ Inhaltsverzeichnis ]

[ 1 - Luther-Evangelische Lehre ]  [ 2 - Reinkarnation ]  [ 3 - Luther-Christus ]  [ 4 - Kirche-Holocaust ]
[
5 - Paulus ]  [ 7 - Urchristentum-Tiere ]  [ 8 - Bibel ]  [ 9 - Anneliese Michel-Exorzismus ] 
 
[ 11 - Bischof Meiser ]  [ 12 - Sektenbeauftragte ]  [ 14 - Hieronymus-Bibel ]  [ 15 - Qumran ]
[ 16 - Papst ]  [ 17 - Organspende ]  [ 18 - Glaube der Kirche ]  [ 19 - Keine ewige Hölle ]

[ 20 - Propheten ]  [ 23 - Kirche-Staat ]  [ 24 - Kirche und Hölle auf Erden ]  [ 25 - Götzenkult Kirche ]  

[ 28 - Luther-Juden ]  [ 30 - Elisabeth von Thüringen ]  [ 31 - Tiere-Kirche ]  [ 32 - Sakramente der Kirche ]
[ 33 - Zehn Gebote ]  [ 34 - Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit ]  [ 35 - Rechtfertigungslehre ]
   [ 39 - Bewaffnung im Vatikan ]  [ 40 -Taufe ]  [ 41- Apokalypse ]  [ 42 - Baal ]  [ FC 1 - Kirchenaustritt ]  
[ FC 3 - Reichtum der Kirche ]  [ FC 6 - Kirche und Tod ] 
[ Englisch - Bible ]  [ Spanisch - Teólogo ]  
[ 2008-2 ]  [ Kirchenaussteiger ]  [ 2009-1]  [ 2009-2 ]  [ 2010-1 ]  [ Glaubenstest ]  [ Pfarrer ]  [ Michelrieth ] 
[ Vaterunser ]  [
Links ]  [ Frage und Antwort ]  [ 500 Jahre Reformation ]  [ Bischof Huber ] 
[ Klage gegen evangelische Kirche ]  [ Klage gegen katholische Kirche ]  [ Prophetie ]
 [ Geburt von Jesus ] 
[ Sex-Verbrechen von Priestern ]  [ E-Mail ]  [
Impressum ]

 

Die Zeitschriften DER THEOLOGE, Ausgaben Nr. 1, 3 und 8, und die Ausgabe Nr. 1 der FREIEN CHRISTEN sind kostenlos auch in gedruckter Form erhältlich. Dazu einfach eine E-Mail mit Ihrer Postadresse senden und diese Hefte anfordern.  Über eine finanzielle Unterstützung freuen wir uns natürlich: Konto Nr. 2005808, Volksbank Main-Tauber, BLZ  67390000 (IBAN: DE81673900000002005808; BIC: GENODE61WTH), Kontoinhaber: Dieter Potzel, Verwendungszweck: "Der Theologe". Vielen Dank! (Selbstkosten für die Hefte ohne Porto ca. 6,00 €) Möchten Sie uns speziell unterstützen, die Inhalte des "Theologen" auch im Fernsehen bekannt zu machen? Dann schreiben Sie bei Verwendungszweck: "Fernsehsendungen". Wir haben dazu die Möglichkeit bei einem privaten TV-Sender.
NEU: Auf Wunsch erhalten Sie gratis auch die Broschüre mit den Klagen gegen die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche mit dem Titel Christus JA - Kirche NEIN - Ihr Bischöfe, hört auf, euch christlich zu nennen!
Möchten Sie die
Verbreitung der Inhalte des "Theologen" im Internet fördern, dann setzen Sie einfach einen Link zu unserer Hauptseite oder zu anderen Seiten oder weisen Sie im Internet auf diese Seiten hin.

Hit Counter