DER THEOLOGE
Nr. 40
Die katholische und evangelische Taufe -
was steckt wirklich dahinter?
Eltern, lasst Euer Kind nicht taufen!
Ihr handelt sonst gegen die Weisung des Jesus, des Christus!
Die Taufe ist vergleichbar einem Angelhaken ...
Sehr
lieblich kommt die Taufe daher, die in Wirklichkeit aber eine Rekrutierung
in eine Institution ist, die gegen die Lehre des Jesus, des Christus,
gerichtet ist. Vordergründig sieht man goldig anzusehende lächelnde
Säuglinge und
stolze Eltern, die sich freuen; dazu Verwandte, Freunde und
Bekannte, die dem kleinen Erdenbürger alles nur erdenklich Gute wünschen; und Paten, die versprechen, im Notfall für das Kind da zu sein. Und vielfach
werden sie ihm dann zu jedem Geburtstag etwas schenken, zumindest bis es erwachsen ist.
Und sie sind oft auch ein bisschen stolz, dass man sie als Paten auswählte und
sie nehmen ihre - wenn auch im Verhältnis zu den Eltern kleine - Verantwortung gerne wahr. Und
alles ist eingebettet in eine schöne Familienfeier. Die Eltern und Verwandten
meinen es also sehr gut. Doch dazu braucht es doch nicht die
Rekrutierungsinstrumente der Institutionen Kirche. Deshalb die Mahnung: "Machen Sie
ein schönes Familienfest anlässlich der Geburt Ihres Kindes, geben Sie sich
alle Mühe, lassen Sie das Kind, wenn Sie möchten, vielleicht von einem
freien Theologen segnen, doch lassen Sie es nicht taufen, wenn Sie wirklich etwas
Gutes für das Kind tun wollen." Entscheiden Sie sich jedoch für eine
kirchliche Taufe, würden Sie Ihrem Kind einen Stempel aufdrücken
lassen, den es -
so reklamiert es die Kirche - niemals mehr los wird. Paten können
Sie natürlich trotzdem aussuchen, nämlich privat und ohne kirchliche Genehmigung. Dann
bleibt Ihr Kind frei und ist gesegnet - aber nicht durch einen
Rekrutierungssegen, sondern durch den freien Geist und die unendliche Liebe
Gottes und durch alle Menschen, die ihm selbstlos Gutes wünschen und tun.
Und andernfalls, Klartext
gesprochen: Bei einer Taufe würden Sie Ihr Kind einer ominösen Macht
übereignen, die es nie mehr freiwillig loslässt. Diese Aussage
halten Sie für übertrieben? Dann nehmen Sie sich ein wenig Zeit, sich über die Praktiken bei der Taufe
und die Hintergründe näher
zu informieren und lesen Sie diese Ausgabe des "Theologen". Wer steckt
wirklich hinter der Taufe? Was geschieht bei der Taufe? Und was sind die
negativen Folgen der Taufe?
|
"Ehemalige Katholiken … gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische DNA eingegossen – die Taufe definiert, wer und was Sie sind“. (Bischof Thomas Tobin, Providence/USA, im Oktober 2010, zit. nach http://www.kath.net/detail.php?id=29343) |
Es war Papst
Benedikt XVI., der am 27.6.2007 in einer Ansprache in Rom die Worte
des Kirchenheiligen Cyrill von Alexandria
(380-444)
über den Getauften zitierte, welche lauten: "Du bist in die Netze der Kirche gefallen".
Diese Kirche war zu
Cyrills Zeit bereits die alleinige und für alle Menschen verpflichtende Staatsreligion im
Römischen Reich. Und was sagte der Kirchenheilige weiter? Es sei angeblich Jesus, der dich,
den Getauften, durch die kirchliche
Taufe "an seinen Angelhaken" nehmen würde, "um dir nach dem Tod die
Auferstehung zu geben"
(http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/audiences/2007/documents/hf_ben-xvi_aud_20070627_ge.html).
Die Taufe sei also vergleichbar dem Angelhaken für einen Fisch. Doch
was passiert, wenn ein Fisch in diesen Haken beißt? Er wird aus seinem
eigentlichen Lebensmilieu, dem frischen Wasser, gezogen und geht in einer
Umgebung, die nicht die seine ist, jämmerlich zugrunde.
Mit Jesus, dem Christus, hat eine
kirchliche Taufe nichts zu tun.
Er zog Menschen nie mit Gewalt
aus ihrem lebenserhaltenden Umfeld heraus wie es der brutale Angler mit dem
Fisch tut, der auf den Köder am Angelhaken des Anglers herein gefallen ist,
und er rekrutierte niemals Mitglieder für eine religiösen Kult-Organisation.
Außerdem taufte er überhaupt nicht. Und wenn er von Taufe sprach, dann meinte er etwas ganz anderes;
eine Geisttaufe, was in dieser Ausgabe des Theologen noch erläutert
wird. Der Kirchenheilige Cyrill sagt also auch im
Hinblick auf Jesus die Unwahrheit.
Nachfolgende Überlegungen sind eine mosaikartige Zusammenstellung von
Informationen und Erfahrungen zur Taufe. Es ist also keine systematische
Darlegung zum Thema. Doch
alles Wesentliche werden Sie hier lesen. Manches wiederholt sich dabei
auch, da es in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen
Blickwinkeln dargestellt wird.
Der Autor hat als Evangelischer Vikar und Pfarrer einst selbst Säuglinge getauft. Und
er hat
mittlerweile bei Eltern und Getauften für sein damaliges Tun um Vergebung
gebeten.
Wissen Sie eigentlich, was die Taufe bedeutet? Gott würde das
Kind bei der Taufe als "sein" Kind annehmen. So ähnlich sagt Ihnen das
vielleicht der Pfarrer oder Priester. Doch was soll das für ein Gott sein,
der erst bei der kirchlichen Taufe das Kind annehmen würde? Was ist dann in
der Zeit davor? Und was ist mit einem nicht
getauften Kind? Nimmt Gott dieses Kind dann etwa nicht auf gleiche Art und Weise
an? Oder würde es von Ihm nicht auf die gleiche Weise geliebt oder
geschützt? Alleine an dieser Überlegung merken Sie schon, dass einiges
nicht stimmen kann an dem, was die Theologen predigen. Und diese Überlegung
und dieses Gefühl sind
eine gute Spur.
Die katholische und die
evangelische Kirche behaupten, bei ihrer Taufe würde in Wirklichkeit Gott
handeln. Ihr "Sakrament", d. h. ihre Zeichenhandlung, sei also eine Tat
"Gottes". Was der Priester oder der Pfarrer tut,
sei nur das für die Augen Sichtbare. Dahinter stünde "Gott" und er sei es, der
beim
kirchlichen Taufakt die eigentliche Taufe an dem Täufling vollziehen würde!
Doch
diese abstruse Theorie ist nur ein
kläglicher Versuch, Gott, den All-Geist, den Schöpfergott, kirchlich zu vereinnahmen!
Es ist bei näherem Hinsehen nur ein "Hirngespinst" gottferner Menschen,
die glauben, sie selbst
wären quasi kraft ihres kirchlichen Amtes sozusagen der verlängerte Arm
Gottes auf Erden. Und es ist im Kern der beispiellose geistige Hochmut der Theologen,
wenn diese glauben, durch ihre kirchliche Amtshandlung würde angeblich Gott wirken.
Ja, schlimmer noch: Wenn diese Theologen glauben, Gott brauche angeblich die Pfarrer, damit er
durch deren Amtshandlungen die wichtigen Dinge auf der Erde bewirken könne. Was für ein kläglicher Gott, dem ohne einen Pfarrer oder Priester
im Hinblick auf das Seelenheil der Menschen quasi die Hände gebunden wären. Damit kein Missverständnis entsteht:
Natürlich handelt Gott durch Menschen. Und Er tut es immer wieder, aber sehr
selten handelt Er durch Priester, Pfarrer und Theologen. Tatsache ist: Jesus, der Christus, hat niemals Pfarrer, Priester
und Theologen eingesetzt, und er hat diese auch niemals gewollt. Sie haben
sich letztlich selbst eingesetzt, und sie taufen nun im Namen von Christus, und zwar vor allem
Säuglinge, und sie behaupten dabei dreist, Gott würde das tun. Niemals hat Jesus von Nazareth
solches gelehrt. Und dies ist schon einmal ein entscheidender Punkt
vorweg, welcher das Wesen der kirchliche Taufe aufzudecken hilft. Später wird die tatsächliche Lehre von Jesus von Nazareth noch
näher betrachtet.
Evangelisch? Katholisch?
Die Eltern und Paten haben
ganz andere
Vorstellungen als die Kirche
Doch
bevor noch näher darauf eingegangen wird, was Jesus wollte, hier zunächst in etwas
größerer Ausführlichkeit die Lehren der römisch-katholischen und
der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe - zusammengestellt aus bis
heute verbindlichen Original-Dokumenten ihrer Lehre. Vielleicht merken Sie
beim Lesen dieser Lehraussagen bereits, dass dies nicht das ist, was Sie Ihrem Kind
oder sich selbst zumuten wollten oder wollen. Die meisten Eltern wollen doch einen Segen für
ein Kind. Sie wünschen sich, dass es in dieser immer härteren Welt geschützt
und geborgen aufwachsen kann. Und sie sind dankbar, wenn sich Paten aus dem
Freundes- oder Verwandtenkreis finden, welche sie, die Eltern, in ihrer elterlichen
Verantwortung unterstützen. Auch das bereits ein Widerspruch zur kirchlichen Taufe:
Denn in der Kirche gelten die Paten nicht als Menschen, die privat
Verantwortung für das Kind übernehmen, sondern sie gelten als die Vertreter der Kirchengemeinde
dem Kind gegenüber, weswegen die Paten bei einer katholische Taufe
katholisch sein müssen und bei den vielen evangelischen Kirchen in der Regel mindestens ein Pate der
evangelischen Konfession
angehören muss.* Nicht einmal die Eltern müssen
in den meisten evangelischen Kirchen Mitglieder einer Kirche oder der betreffenden Konfession sein. Sie müssen
nur dem
Pfarrer glaubhaft machen, dass dennoch eine konfessionell-kirchliche
Erziehung des Kindes befürwortet und von ihnen nicht behindert wird. Um dies
zu gewährleisten, muss deshalb mindestens ein Pate der betreffenden Kirche angehören. Doch für die Eltern
spielt es meistens keine so große Rolle, ob ein Pate nun tatsächlich Mitglied der
jeweiligen Kirchenkonfession ist. Sondern für sie
ist die Zusage des Paten ein privater Freundschaftsdienst, und die Auswahl
des Paten erfolgte nicht aufgrund dessen Religion oder Konfession. Ist der Pate
dann tatsächlich Mitglied der betreffenden Kirche, dann sei es eben so, doch dessen Kirchenzugehörigkeit
ist
für die meisten Eltern nicht das entscheidende Kriterium. Sie wünschen sich
stattdessen einen
Paten, dem das Wohl des Kindes in Absprache mit den Eltern ein großes Anliegen ist
und der vielleicht
später eine weitere
Vertrauensperson für den noch kleinen Menschen sein kann und der im Notfall
auch bereit ist, größere Verantwortung zu übernehmen. Auch ist es für manche
Eltern gar nicht entscheidend, ob das Kind jetzt "katholisch" oder
"evangelisch" getauft wird, sondern sie könnten sich grundsätzlich beides
oder auch etwas Drittes vorstellen und wählen oft "Umstände halber" aus.
Z. B. gemäß folgender Überlegung: Im Dorf gebe es hauptsächlich Katholische, und unser Kind solle
später einmal kein Außenseiter sein. In einem Dorf mit mehrheitlich
Evangelischen wäre jedoch die
Entscheidung für "evangelisch" gefallen. Wer so denkt, blendet aus, was er
seinem Kind damit antut und was er eigentlich gar nicht will.
So wollen die Eltern ja meist gar nicht, dass das Kind jetzt zum vollen Kirchenmitglied wird und dass es dadurch
automatisch auch zum späteren Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm nun
eine
angebliche Erbsünde vergeben oder eine Art Exorzismus an ihm
durchgeführt wird. Und die Eltern glauben auch meistens nicht, dass die Taufe
angeblich "heilsnotwendig" für das Seelenheil des Kindes sei,
wie es die Kirche lehrt. Sondern sie wollen einfach Gottes Segen für das
Kind haben, verstanden vor allem als eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie
wollen selber in die Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als
Eltern und als Paten natürlich genauso.
Kirche gibt vor, dem Säugling eine angebliche Erbsünde zu vergeben
Doch das ist eben gerade nicht der Sinn der
Taufe. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten wünschen eigentlich
ein Ritual, das ihren verständlichen Wünschen entsprechen würde. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wird,
wählen sie eben die Taufe. Und notgedrungen nimmt man
dann eben den ganzen kirchlichen Inhalt mit hin, obwohl man ihn kaum kennt:
Dass dem Säugling angeblich die Sünden vergeben werden,
obwohl er doch noch gar nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden kann.
Dass ihm der "Heilige Geist" vermittelt würde und die angebliche
Erbsünde vergeben
würde. Dass er vom Teufel befreit würde und die ewige Seligkeit auf diese
Weise bekommen würde, weswegen es auch eines Tages bei der späteren Beerdigung einmal
heißen wird: "Er ist getauft und hat geglaubt", und er könne deshalb den Himmel betreten.
Die Kirche erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass das "Trachten
des menschlichen Herzens" nach ihrer
Meinung böse sei. Und zwar
seit der Zeugung des Embryos, dem die Erbsünde beim Sex der Eltern übertragen
worden sei, wie es z. B. der "heilige" Kirchenvater
Augustin erklärte. Nach dem Psychoanalytiker Sigmund Freud stammt die Erbsünden-Lehre
aus den orphischen Mysterienkulten der vorchristlichen Zeit
(Totem und Tabu, S. 185). Und diese Lehre dient nun wiederum als
Grundlage der neuen kirchlichen Lehre von einer angeblich ewigen Verdammnis.
Auch diese habe sich der Mensch bereits als Embryo aufgrund der Übertragung
der Erbsünde beim Sex der Eltern zugezogen, falls die Kirche später nicht
eingreifen würde. Die Übertragung der Erbsünde erfolge beim Orgasmus des Vaters. Und
daraus folgt eben dann, dass bereits dem
Säugling diese "Sünde" angeblich vergeben werde
müsse, um sein
späteres "Seelenheil" zu ermöglichen.
Dies alles ist jedoch ein einziger
Hohn und Spott auf den großen Weisheitslehrer Jesus von Nazareth. Ja nicht
einmal
der "heilige" Kirchenlehrer Paulus lehrte eine Erbsünde. Erst die "heiligen"
römisch-katholischen Kirchenväter Augustin und Thomas von Aquin
haben dieses Dogma entwickelt. Thomas von Aquin sprach im Mittelalter verbindlich von einer peccatum originale =
Ursprungssünde = Erbsünde, obwohl also nicht einmal der
Kirchenlehrer Paulus eine solche Sünde kannte, geschweige denn Jesus. Ja nicht
einmal an anderer Stelle in der Bibel ist von einer "Erbsünde" die
Rede. Die Lehre von der Erbsünde ist also weder christlich noch ist sie
biblisch. Sondern sie ist vielleicht "orphisch", wie Sigmund Freud
erklärt. In jedem Fall aber ist sie katholisch oder evangelisch oder
orthodox, und von ihrem Inhalt her eine
kirchliche Erfindung.
Doch bis heute quält die Kirche die Menschen mit
dieser Lehre und machte sie sogar zur
Grundlage ihrer noch schlimmeren Lehre von der ewigen Verdammnis.
Doch so weit reicht das Detail-Wissen bei
den meisten Eltern nicht, und sie fragen auch lieber nicht nach.
Auch die kirchliche Deutung des Paten-Amtes, das den Paten als Vertreter der
Kirchengemeinde betrachtet, wird hingenommen, weil man ja sonst die Taufe gar nicht bekäme. Doch niemand hat die Eltern
in der Regel darüber aufgeklärt, was
man Ihnen und Ihrem Kind dabei im Einzelnen antut. Deshalb die nächsten
Kapitel.
Wird Ihnen das Lesen
der kirchlichen Lehren schon an dieser Stelle zuviel und ist es Ihnen zu kompliziert oder zu
unverständlich, überspringen Sie einfach die einzelnen Lehrsätze und
lesen
Sie dann weiter im Text bei Jesus von Nazareth. Und bedenken Sie: Das Nachfolgende haben nicht wir Ihnen
"eingebrockt". Das ist die abstruse kirchliche Lehre, die wir nur zitieren. Weiter
unten im Text wird es wieder verständlicher.
Das lehrt die römisch-katholische Kirche über die Taufe
Wir entnehmen die Lehre der Kirche im folgenden zunächst einer Klageschrift der Freien Christen gegen die römisch-katholischen Kirche mit der Aufforderung, dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt. Wörtlich heißt es in dieser Schrift:
Die Beklagte [die Kirche] erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die
Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can. 96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.)
festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert ..." Die Taufe
erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem
Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von
dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten
Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe,
um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder
Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind ... Die Kirche
und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes
zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren."
(Katechismus, Tz 1250)
Und im Codex des Kanonischen Rechts
heißt es in
Can.867 - § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der
ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon
vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament
zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."
Falls das Kind in Todesgefahr ist, habe die Taufe sogar gegen den Willen der
Eltern zu erfolgen. Can. 868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer
Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft."
Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre
Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach
herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe
nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet. Der
Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst,
sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in
der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den
Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hoch achten."
(Katechismus, Tz 1269)
Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich
(vgl. hierzu auch Axel von Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der
Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die
Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.
[Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen,
indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn] ...
die Wahrnehmung der [später] ... bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen
Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen
Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im
Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur
Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt
als "Todsünde" ansieht.
Bereits die
Vernachlässigung der so genannten
Sonntagspflicht gilt als
"schwere Sünde" (vgl. Katechismus, Tz 2181).
Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche
durch den Kirchenaustritt.
In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe
heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt - aus welchen
Gründen auch immer -, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der
kirchlichen Gemeinschaft dar" (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember
1969, zit. nach Axel von Campenhausen, a.a.O., S.761).
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft
an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl.
Katechismus, Tz 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende
Materie zum Gegenstand hat ...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies zum "ewigen Tod in
der Hölle",
wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde
ausdrücklich definiert.
Der Taufzwang und das Festhalten der
zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen
widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet“ [mehr dazu
unten]. Die
Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art. 4 GG, Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der
Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des
Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich
widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von
Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit
abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt
hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses
mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen
Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine
menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie
freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
Taufe soll reinigen, was Babies "durch die Zeugung anhaftet"
Und zur Ergänzung hier noch einige weitere Lehrsätze der römisch-katholischen Kirche
über die Taufe, zitiert nach der Lehrbuchsammlung von
Josef Neuner und Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche.
Alle drei nachfolgenden Sätze gelten als unfehlbar und keiner Korrektur
mehr zugänglich.
Lehrsatz Nr. 356 - "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden
müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet
auch: "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat: ´Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und
durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm
haben alle gesündigt` (Röm 5, 12), das darf man nicht anders verstehen,
als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer
verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach
apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei
Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden
getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was
ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde]
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der
Lehrentscheid über die Erbsünde).
Lehrsatz Nr. 544
- "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht
zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie
müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft
werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen
Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei
ausgeschlossen"
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe).
Lehrsatz Nr. 545 -
"Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in
reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in
ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie
wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen
und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen
Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der
anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der
sei ausgeschlossen"
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe).
Nicht ganz geklärt ist in diesem "unfehlbaren"
Lehrsatz Nr. 545, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten"
Anschauung ist.
Offensichtlich wird hier als "unfehlbare" Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling
einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen
werden darf, wenn er sich dann dafür entschieden hat, die Kirche zu
verlassen. Und was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt ja deutlich die Geschichte der
Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten
ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr.
382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und
ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie
schaden könnte" (Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von
München-Freising (1826)).
Das "Ausmerzen" wurde
seither in Millionen Fällen auch auf
Menschenleben bezogen.
Und hier noch ein weiterer Satz aus dem
katholischen Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC):
Can. 1366 - "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden."
|
Schon der Säugling wird zur lebenslangen Abhängigkeit verurteilt
Katholischer Katechismus, Lehrsatz Nr. 1269
- "Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der
Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für ihn gestorben und
auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche
den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche
gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten." |
Wenn Freie Christen hier gegen die Tradition der
Säuglingstaufe aufstehen, wie sie früher gegen Sklavenhandel oder Rassentrennung
aufstanden, dann mag das für manchen, der das erste Mal davon hört,
vielleicht etwas hart erscheinen. Wer sich jedoch näher mit der Taufe
beschäftigt, der weiß, dass der Vergleich berechtigt ist. Wenn man nur
einmal auf sich wirken lässt, dass die Kirche den Wunsch des einst als Kind Getauften, die
Mitgliedschaft später durch Kirchenaustritt beenden zu können, mit einer angeblichen
ewigen Hölle bedroht, dann sollte spätestens dadurch jedem klar sein, dass hier
kein harmloser Taufgottesdienst mit anschließender Familienfeier madig gemacht
werden soll. Sondern dass man hier ins Mark einer dunklen Macht trifft, welche
die Welt seit ihre Entstehung vor ca. 1900 Jahren zu beherrschen versucht. Und
welche die Taufe einsetzt als wirksames Instrument dieser Machtausübung. Dies
beweist auch, dass freie Bürger, welche ihre Stimme gegen die Säuglingstaufe
erhoben haben, bis Anfang des 18. Jahrhunderts auf Veranlassung der Kirche
gefoltert, als Gefangene an die Ruder der Galeeren gekettet oder gleich
hingerichtet wurden. Deren Gedanken waren also keine harmlosen Abweichungen von
der katholischen oder lutherischen Machtkirche. Sondern sie haben ins Zentrum der
unheilvollen Brut getroffen. Und vor allem im 16. Jahrhundert mussten
Zig-Tausende von ehrlichen Gottsuchern dafür mit dem Leben bezahlen (vgl. z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ufer;
mehr dazu siehe unten).
Doch ihr Tod war nicht vergeblich. Denn was sie an Positivem auf die Erde gebracht haben,
wirkte in allen nachfolgenden Generationen weiter und wirkt heute wieder kraftvoll und klar
und wird noch vielen Menschen die Augen öffnen.
Tauferinnerung, Weihwasser und Schweinegrippe
Derweil versucht die Kirche, die Gläubigen mit
weiteren Ritualen und Zeremonien im eigenen Pferch zu halten, welche an die
Taufe erinnern sollen. Dazu gehören die
Weihwasser-Praktiken, die laut römisch-katholischer, orthodoxer oder
anglikanischer Lehre als "Tauferinnerung" dienen sollen, bzw. als Gedächtnis und
Erneuerung der eigenen Taufe (Wikipedia, Stand: 31.12.2009). Die Gläubigen
tunken z. B. ihren Finger in das Weihwasser-Becken ein und bekreuzigen sich dann damit, während sie die
Taufformel "Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes"
leise vor sich hin sprechen.
Auch der Sarg mit einem darin liegenden Verstorbenen wird mit Weihwasser
besprengt, denn jetzt soll sich ja bewahrheiten, dass dem Toten die katholische Taufe
einst den Weg in den Himmel geebnet haben soll.
Doch unabhängig von Tauferinnerung bzw. Tauferneuerung wird unter ungünstigen hygienischen
Bedingungen und in Zeiten von Epidemien und Seuchen Weihwasser zum Problem.
Das ohnehin mit zahllosen Bakterien verseuchte Wasser (Denken Sie nur daran, wie
viele Menschen, z. B. Besucher in einem Dom, vor Ihnen ihre Finger in das
Weihwasserbecken tauchten!) könnte z. B. auch den Schweinegrippe-Virus
enthalten. Der anglikanische Bischof von Chelmsford in Großbritannien, John
Gladwin forderte deshalb alle Priester seines Bistums auf, kein Weihwasser mehr
zu verwenden, um die Ausbreitung der Schweinegrippe zu stoppen: "Wenn Besucher
ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten, bevor sie ein Kreuz machen, könnte
das Weihwasserbecken ´schnell zur Infektionsquelle werden`, erklärte der
Geistliche" (Ärztezeitung, 15.7.2009). Und auch die Deutsche
Bischofskonferenz sah im Herbst 2009 diese Gefahr: "Ratsam ist vorübergehend eine Zurückhaltung
bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen", erklärte die
Bischofskonferenz (Rheinpfalz, 12.11.2009). Sehr bedenklich
ist dabei auch folgende Empfehlung der Bischofskonferenz: "Priester und
Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen". Anscheinend ist dies
bisher nicht selbstverständlich gewesen.
Wie real die Gefahr durch Weihwasser ist, beweisen auch die Vorgänge am
19.1.2010 im russischen Irkutsk. 269 Gläubige der orthodoxen Kirche, darunter
156 Kinder, erkrankten durch verseuchtes Weihwasser an "schweren
Magen-Darm-Infektionen" (news.yahoo.com, 26.1.2010).
Dazu folgende Überlegung: Wenn nun der Weihwasser-Stopp also die Schweinegrippe und andere Krankheiten eindämmen hilft, dann könnte
man doch auch gleich ganz auf Weihwasser verzichten. Wer weiß, welche Viren noch alles
übertragen werden können. Auch das Taufwasser ist nicht unproblematisch.
Ein Pfarrer hat es z. B. einmal aus dem verschmutzten Fluss Jordan in Israel geschöpft und
nach Deutschland eingeführt. Und die Eltern hatten dem Bericht zufolge dem Säugling
nach der Taufe nicht den Kopf gewaschen.
Das lehrt die evangelisch-lutherische Kirche über die Taufe
Von möglichen Gefahren bei der äußeren Wirkungen zurück zur Lehre über die angeblich
geistigen Wirkungen der Taufe:
Nicht viel besser als in der katholischen ist es in der evangelischen Kirche. Auch dort wird dem
Ungläubigen mit der ewigen Verdammnis gedroht, und Bürger, welche die kirchliche
Säuglingstaufe nicht unterstützten, wurden auch auf Veranlassung der evangelischen
Kirche über mehrere Jahrhunderte grausam gefoltert und hingerichtet.
Wir entnehmen diese Lehre der Kirche im folgenden einer
Klageschrift der
Freien Christen gegen die evangelische Kirche mit der Aufforderung,
dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel
durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z.B.
in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche von 1580
festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.
Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie
niedergelegt sind in dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der
Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen
Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982:
"Von der Tauf wird gelehret, dass sie nötig sei und dass dadurch die Gnad
angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf
Gott überantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)
"Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der
jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich ... Darum ist
auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii,
der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus
befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` ... Dass aber Gott Gefallen hat an
der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der
Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel
heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“
(Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)
"Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird] ...
führen ... solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der
Haushaltung zu dulden noch zu leiden [was mit ihnen geschah, siehe
hier]: ... [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen
getauft werden, bis sie zu ihrem Vorstande kommen und ihren Glauben selbst
bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darum, weil sie von
christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig
und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)
"Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern
... Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen
Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537f.9-11; vgl. die Schrift
"Was ist lutherisch?“ unter www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die
Getauften "dem Teufel aus dem
Hals“; S. 42))
"So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von
Gott selbst eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden ... Denn in Gottes Namen getauft
werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbs getauft werden; darum ob
es gleich durch des Menschen Hand geschicht, so ist es doch wahrhaftig Gottes
eigen Werk, daraus ein iglicher selbst wohl schließen kann, dass es viel höher
ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was
kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer
Katechismus, S.692f.6.10)
Mittelalterliches Taufbecken in
Wittenberg, über dem Martin Luther taufte. Wer sein Kind nicht dorthin brachte,
wurde hingerichtet.
"Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk,
Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache ... Selig werden aber weiß man
wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in
Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer
und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz
darinnen erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)
"Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der
uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus,
S.697.31)
"Darum bleibt die Taufe immerdar stehen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus,
S.706.77)
Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift
aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:
"Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes
mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben
verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine
Heilsgemeinschaft auf ...“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)
Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre
Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach
herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe
nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher
Weise bindet.
Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also
unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Axel Campenhausen, Handbuch des
Staatskirchenrechts
der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich
die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.
Reformator Melanchthon: Wer Kinder nicht taufen
lässt, muss hingerichtet werden
Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt
auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen
Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen
forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In
seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator
Philipp Melanchthon wie folgt:
"Kindertaufe, Erbsünde ... dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist
wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen
ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen ... Dieweil man doch
sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind,
schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der
Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu
wehren“, 1536; Tomos 8, S.383 ff)
Zwar sind solche
Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber
Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch
erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z. B. ihre
Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u. a. das Beispiel
eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund
seiner Entscheidung für einen "Taufaufschub" bei seinem Kleinkind nicht mehr in der
Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass
seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung
bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30,
23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)
Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther,
forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der
Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus
Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb Martin Luther:
"...
wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel
und Gabriel vom Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder
Befehl [der Kirche] ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben
dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker)." (Der 82. Psalm durch
D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)
Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus
von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte
zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen
Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar
weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die
kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder
durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die
unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.
[Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die
Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn] ...
die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen
Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen
Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im
Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur
Konfirmation ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust
des Seelenheils in Verbindung bringt.
So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften:
"Auch
wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jüngsten Tag kommen wird, zu
richten und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben
und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Helle
und ewige Straf verdammen." (Augsburger Konfession, CA XVII)
Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis
automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein
Ausdruck davon.
Wie bereits
erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, "dass der
freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag" (Apologie XVIII).
Nötig dafür sei der "heilige Geist", wozu es nun aber unbedingt die Institution
Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den "heiligen Geist" zu
bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre "das Predigtamt eingesetzt,
Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen
Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wenn er will, in denen, so das
Evangelium hören, wirket ..." (Augsburger Konfession, CA V)
Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers
und ohne kirchliches Abendmahl den "heiligen Geist" nicht vermittelt
bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben
bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.
Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine
Loslösung von diesem Glaubenssystem, z.B. durch einen Kirchenaustritt, würde
ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich "in die Helle und ewige Straf". So wird der
Mensch an die Kirche gekettet.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch
Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des
Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet" [mehr dazu siehe unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der
Religionsfreiheit gemäß Art.4 GG, Art.9 EMRK (Europäische
Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl
einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren
Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw.
ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe
verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von
Art.1
Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird
und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen
Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen,
dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft
im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um
eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen,
ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung
aufstanden.
So weit also der Auszug
aus der Klageschrift gegen die evangelische Kirche. Wie notwendig die
Aufklärung und die Klage sind, zeigt sich auch daran, dass die furchtbaren Theologen und Juristen der
Kirche auch im 21. Jahrhundert noch hoch verehrt werden. So feiert die
evangelisch-lutherische Kirche im Jahr 2010 z. B. das
Melanchthon-Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen in Melanchthons
Geburtsort Bretten in Baden und an seiner späteren Wirkungsstätte in
Wittenberg.
Der große
Kirchenmann war am 19.4.1560 in Wittenberg verstorben, weswegen das Jahr
2010 sein 450. Todesjahr ist. Im Jahr 1553 hatte Philipp Melanchthon noch
seinem Reformatoren-Kollegen Johannes Calvin in Genf zur Hinrichtung des
Arztes Michael Servet gratuliert, der nicht an die kirchliche Dreieinigkeit
glaubte (mehr dazu hier), die ja formelhaft auch das Kernstück der kirchlichen Taufhandlung
ausmacht ("Ich taufe dich im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters, des
Sohnes und des Heiligen Geistes").
Und auch hier noch
ergänzend eine weitere Lehraussage der evangelisch-lutherischen Kirche über
die Taufe, aus der Augsburger Konfession, Artikel 2, verfasst von
Philipp Melanchthon.
"Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams
Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren
werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und
Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben
an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und
Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen
Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder
neu geboren werden ..."
Auch die evangelisch-lutherische Kirche
lehrt also, dass das Baby schon seit dem Mutterleib "voll böser Lust" ist
und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige
Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft würde, wodurch
ihm angeblich die Erbsünde vergeben und ihm der "Heilige Geist" verliehen
würde. Und wer das nicht glaube, müsse nach evangelischem Glauben ebenfalls
für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
Doch es sind nicht nur religiöse Grunde, sondern wohl vor allem finanzielle,
welche die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem "Impulspapier"
von 2006 bewogen hat, eine Erhöhung der "Taufquote" bei Säugligen
anzustreben und das Jahr 2011 zum "Jahr der Taufe" auszurufen. Denn jeder Getaufte wird ja bekanntlich später automatisch
kirchensteuerpflichtig, weswegen man das Jahr 2011 besser "Jahr der
Kirchensteuer" nennen sollte.
Was wollten Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth?
Im krassen Gegensatz zu den
Amtskirchen stehen die Lehren von Johannes dem Täufer und Jesus von Nazareth. Jesus wollte
den Kindern Vertrauen zu Gott, ihrem himmlischen Vater vermitteln, der es immer
gut mit ihnen meint. Niemals hätte
er zugestimmt, sie im Säuglingsalter ungefragt zu Mitgliedern einer Kirche zu
machen. Auch hat Jesus von Nazareth selbst nicht getauft (vgl.
Johannes 4, 2). Er lehrte die Menschen, Gottes Gebote zu halten. Und
wer
dies kontinuierlich tut, empfängt, so Jesus, die Geisttaufe, die mit einer kirchlichen Zeremonie aber nichts zu tun
hat. Jesus achtete immer den freien Willen des Menschen. Und zu seinen Jüngern sagte er gemäß des
Matthäusevangeliums gegen Ende seiner Erdenzeit sinngemäß: "Lehret,
dann taufet, und dann lehret weiter" (Matthäus 28, 19-20). Mit der Taufe ist jedoch, wie
gesagt, bei Jesus eine
Geisttaufe gemeint, keine Wassertaufe. Alle vier Evangelien der Bibel berichten
übereinstimmend, dass auch Johannes der Täufer diesen Sachverhalt so bestätigt.
So erklärt z. B. Johannes der Täufer: "Ich
taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich;
... der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen" (Matthäus 3, 11 und Lukas 3,
16). Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes,
die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch nicht nur
die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße, die
bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen
bei der Taufe praktisch keine Rolle mehr. Denn ein Säugling kann z. B. überhaupt keine Buße tun, und
die meisten Kirchenmitglieder werden eben als Säuglinge getauft. Man
hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik
mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den
wahren Ursprung des kirchlichen Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich
nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und
ihre Einweihungs-
und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz
zu Jesus eine auch in den vielen heidnischen Kulten übliche Kulthandlung mit
Wasser.
Was kann man sich stattdessen unter einer Geisttaufe vorstellen? Menschen, die bereits über längere Zeit die Botschaft
des Christus verwirklichen, empfangen durch ihr beständiges Leben nach den
Geboten Gottes diese Geisttaufe. Und sie schließen sich auf diese Weise den Jüngern an,
die von Christus mit Hilfe des "Inneren Wortes" (= der Führung durch den
Heiligen Geist über das Innere = das Herz des Menschen) unmittelbar geführt werden können.
Diese Taufe ist also kein veräußerlichtes Ritual.
Sondern es ist ähnlich wie bei dem so genannten Pfingstgeschehen. Christus
offenbart sich z. B. durch Prophetenmund, wodurch die frühe christliche
Urgemeinde geführt und geleitet wurde, und der Heilige Geist zeigt sich
- vergleichbar "Feuerzungen" - über dem Haupt der Getauften. Doch
die Getauften konnten nicht beliebig ausgewählt werden. Sondern sie mussten durch ihr Leben die
Voraussetzung dafür geschaffen haben, diese zusätzliche geistige Kraft zu empfangen.
Und die auf diese Weise Getauften werden in Zukunft weiterhin in allem
gelehrt, was für sie und für ihre Aufgabe auf der Erde notwendig ist. So weit
einmal einige Überlegungen zur Geisttaufe.
Und während
Jesus im Taufauftrag gemäß der Bibel folglich hinzufügt "Lehret sie halten
alles, was ich euch befohlen habe“, ersetzte die Kirche diese Botschaft durch
die Kirchenlehre "Allein der Glaube genüge" - der nächste gravierende
Widerspruch zu Jesus, dem es immer auf das Halten der Gebote ankam (siehe z.
B. hier).
Die voraus gegangene Wassertaufe des Johannes war
demgegenüber als Vorbereitung für
das Kommen von Jesus, dem Christus gedacht. Johannes sprach: "Aber damit er
[Jesus] Israel offenbart werde, darum bin ich gekommen zu taufen mit Wasser"
(Johannes 1, 31). Das bedeutete: Jemand
bereut seine Fehlhaltung und entscheidet sich neu, nach den Geboten Gottes zu
leben, indem er täglich sein Sündhaftes bereinigt und mit Gottes Hilfe nicht
mehr tut. So hilft er mit, durch sein Leben Christus den Weg zu bereiten, und er wird Jesus
dann auch später als den Christus erkennen, so wie es auch Johannes der Täufer erklärt
hatte und wie es seinem Auftrag
entsprach. Säuglinge waren bei diesem Aufruf jedoch nicht gemeint. Kleine Kinder waren
nämlich für Jesus
grundsätzlich willkommen, denn er sagte ja auch: "Lasset die Kinder zu mir
kommen"; doch nicht, um eine rituelle Kulthandlung bzw. ein "Sakrament" an ihnen zu vollziehen,
sondern um sie gern zu haben und ihnen etwas von der Liebe zu geben, die
jedes Kind braucht, um zu einem seelisch gesunden jungen Menschen heran zu
wachsen.
Wie hielt es Jesus von
Nazareth selbst mit der Taufe? Auch er
ließ sich von Johannes dem Täufer taufen. Dies war ein Symbol für seine
Verbundenheit mit Gott und für seine übergroße Demut. Doch Jesus selbst taufte nicht mit Wasser. Und auch
die ersten Nachfolger Christi tauften weder mit Wasser noch tauften sie
Säuglinge. Dies begann erst
um das Jahr 200. Die in dieser Zeit entstehende Zeremonienkirche übernahm
dazu zahlreiche Rituale und Bräuche aus den antiken
heidnischen Mysterienkulten, die damals im Mittelmeerraum weit verbreitet waren.
Die Kirche folgt also weder Johannes noch Jesus, sondern sie übernahm
heidnische Initiations- also "Einführungs"-Riten und prägte sie nach
ihren Vorstellungen um, und sie entlarvt sich auch damit selbst als "heidnischer"
Götzenkult. Denn Johannes lehrte die Wassertaufe zur Umkehr für Erwachsene. Und
diese Wassertaufe wurde im Urchristentum abgelöst durch die Geisttaufe von Jesus und seinen
Jüngern. Die Kirche jedoch folgt den heidnischen Mysterienkulten und führte wie
diese eine Kult-Wassertaufe ein, und sie fordert
bis heute sogar diese Taufe von Säuglingen. Dazu fälschte sie unter anderem ihre
Bibel.
Wie die Kirche die Bibel unmerklich fälschte
Zur Begründung ihres
"Sakraments" bzw. ihrer
Zeremonie berufen sich die Kirchen auf den so genannten "Taufbefehl", eine angebliche Äußerung des Jesus von
Nazareth, der laut Bibel gesagt haben soll: "Machet alle Menschen zu meinen
Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes" (Matthäus 28, 19).
Dieser einzige biblische Hinweis auf "Vater, Sohn und Heiliger Geist" am Schluss des
Matthäusevangeliums
ist jedoch eine spätere Hinzufügung, wohl aus dem 2. Jahrhundert. Denn sie fehlt in
früheren biblischen Handschriften, z. B. in Handschriften des Kirchenvaters Euseb vor 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und
Aphraates.
Auch tauften die ersten Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder, wenn doch,
dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen Jesu Christi".
Siehe z. B. Apostelgeschichte 8, 15 f., 10, 44-48, 19, 3-5.
Wäre die so genannte "trinitarische" Taufaufforderung im Matthäusevangelium
("auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ursprünglich bzw. echt,
dann hätten
Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die
Kirche hätte es später richtig gemacht. Wenn die beiden Großkirchen also
heute behaupten, bei einer Taufe (auch bei einer "Nottaufe"; siehe
hier) sei für die Gültigkeit entscheidend, dass auf
den "dreieinigen" (!) Gott getauft worden sei, dann entlarvt sie sich damit
selbst. Denn der so genannte "dreieinige" oder "dreieine" Gott ist eben nicht
der Gott, an den Petrus, Paulus und die Apostel glaubten und tauften.
Was ist damals geschehen? Die Formel "Vater, Sohn und Heiliger Geist" wurde
erst um das Jahr 100 entwickelt, woraus sich
dann bis zum 4. Jahrhundert eine spezielle kirchliche "Dreieinigkeitslehre"
(= "Trinitätslehre", davon abgeleitet "trinitarische" Formel =
"Dreieinigkeitsformel"). Doch
ursprünglich waren "Vater, Sohn und Heiliger Geist" eben noch nicht diese "drei Personen"
einer "Dreieinigkeit", wie es sich kirchliche Gehirne später ausdachten,
sondern eben der "Vater-Mutter-Gott" gleich Schöpfergott, Christus, dessen Sohn,
und der All-Geist = der "Heilige Geist", der alles Leben
beatmet, der Odem Gottes in allem Sein, der Ursprung allen Lebens. Aus diesem
All-Geist = "heiligem" Geist, dem Urstrom, manifestierte sich der Schöpfergott,
auch Gott-Vater genannt. Und dieser legte in der Schöpfung die Polarität von
"männlich" und "weiblich" an, in dessen Folge Er auch Söhne und Töchter schuf,
darunter als ersten Sohn Christus. So das urchristliche Wissen, das jedoch nur
in außerbiblischen Schriften ausführlich enthalten ist. Die
neue kirchliche Lehre einer "Dreieinigkeit" stimmt damit nicht überein
und wurde erst in den Jahren 325 und 381
auf Kirchenkonzilien beschlossen und dogmatisch festgelegt.
Authentisch an dem so
genannten "Taufbefehl" ist wahrscheinlich
nur der Satz-Kern "Erst lehrt und
dann tauft". Doch auch dieses Wort wird nun in der Kirche bewusst und gezielt falsch ausgelegt. Denn
in den modernen Bibelübersetzungen heißt es jetzt meist: "Machet zu Jüngern und
dann tauft". Doch der modernen deutsche Übersetzung "Machet sie zu Jüngern"
entspricht im
griechischen Urtext schlicht und einfach ein Wort, das nichts anderes bedeutet
als "Lehret sie" ("mathäteusate"). So hat es deshalb auch
Martin Luther
übersetzt, und so stand es in den Lutherbibeln bis 1956, ehe es durch die
"Bibelverbesserer" der Amtskirchen durch "Machet zu
Jüngern" ersetzt wurde. Und so stand "Lehrt sie" auch in den katholischen Bibeln, ehe
es in der katholisch-evangelischen Einheitsübersetzung von 1984 ebenfalls durch "Machet zu Jüngern" ersetzt wurde.
Die neue Übersetzung wäre nun nicht von vorne herein völlig falsch, wenn man die
deutschen Worte richtig interpretieren würde. Das zugehörige Substantiv
"mathätäs" bedeutet "Schüler", und es geht also darum, bereitwillige Schüler zu
finden, die lernen möchten. Doch warum hat man die korrekte Übersetzung "lehrt"
dann überhaupt geändert? Und warum wählte man stattdessen die eher nebulöse
Formulierung "Macht zu Jüngern" statt die klarerer Formulierung "Macht zu
Schüler"? Genau darin besteht die unmerkliche Bibelfälschung und das ist
diabolisch.
Denn unzweifelhaft ist: Man soll die Menschen also auch gemäß dieser
Bibelstelle erst belehren und dann
taufen und später natürlich weiter lehren (V. 20). Und auch in der katholisch dogmatisierten und damit für Katholiken
bis heute einzig
verbindlichen lateinischen Vulgata steht
das Wort "docete",
also "lehrt".
Die Kirchen jedoch
verwischen seit einigen Jahren gezielt dessen klare Bedeutung, indem sie
vernebeln, was mit der neuen deutschen Formulierung "Machet zu Jüngern" gemeint ist, nämlich
nichts anderes als das frühere
"Lehren", das bis 1956 in den evangelischen und bis 1984 in den
katholischen Bibeln stand. Doch warum diese Vernebelung? Die Antwort ist nahe
liegend. Bei jeder kirchlichen Säuglingstaufe liest der Pfarrer oder Priester
nämlich diese Bibelstelle vor. "Machet zu Jüngern und taufet ..." Und dabei wird
dann bewusst und gezielt entweder der falsche Eindruck vermittelt, das
Kind werde jetzt zu einem "Jünger" gemacht, indem man es tauft. Oder es werde
jetzt schon mal im Sinne des Jesus getauft und mit der Zeit dann eben auch noch
zu einem "Jünger" gemacht. Und dabei wird zusätzlich immer (!) der gezielt
falsche Eindruck vermittelt, das kirchliche Tun bei der nun folgenden Taufe sei
genau das, was Jesus hier "eingesetzt" oder zumindest gewollt habe.
Aus vielen kleinen Lügen entsteht hier also allmählich eine große, und am Ende
kommt das Gegenteil von dem heraus, was Jesus wollte. Wer diese Methode der
Kirche, die sie auch in anderen Bereichen anwendet, einmal durchschaut hat, hat
eines ihrer Geheimnisse entschlüsselt. Und was die Taufe weiter betrifft:
Kirchenmänner und -frauen lügen nun weiter, wenn sie sagen, Jesus könnte mit
seinem "Taufbefehl"
eigentlich auch schon Säuglinge gemeint haben, auch wenn er davon nicht direkt
spreche. Das hat er aber sicher nicht gemeint, auch nicht eventuell. Denn
die Bedeutung von "Machet zu Jüngern" ist eindeutig "Lehrt sie".
Die ursprüngliche Übersetzung "Lehrt sie" von Luther und der katholischen Kirche
war also richtig. Und einen Säugling kann
man nicht belehren.
Damit die Irreführung der Menschen aber noch besser gelingt, wird bei
kirchlichen Taufworten noch ein weiteres Bibelwort zu diesem hinzu montiert,
nämlich: "Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht" (Markus 10,
14). Doch dieses Wort stammt aus einem völlig anderen Zusammenhang: Jesus
hat auch die Kinder selbstlos geliebt, ihren Kopf kurz berührt und ein
Herzensgebet gesprochen, aber er hat sie nicht getauft und ungefragt zu
Mitgliedern einer Institution gemacht. Das Wort jedoch in diesem Zusammenhang zu
zitieren, ist die nächste kleine Lüge, die man braucht, um den großen Betrug zu
verschleiern.
Um es also noch einmal
unmissverständlich zu sagen: Die kirchliche Taufe hat mit Jesus nichts zu tun.
Und die von den institutionellen
Amtskirchen geforderte Säuglingstaufe widerspricht klar dem Auftrag von Jesus im
Matthäusevangelium, der zwar auch
eine Taufe enthält, der aber seinen Schwerpunkt klar im Lehren hat.
In der Kirche hingegen wird nicht der Mensch,
der sich aufgrund der Lehre frei für diesen Glauben entscheidet, durch eine
Taufe aufgenommen, sondern ein unmündiger Säugling wird durch eine Tauf-Zeremonie
für immer vereinnahmt.
Und dahinter steckt natürlich auch der kirchliche
Hintergedanke,
dass er auf diese "elegante" Weise auch gleich zu einem späteren Kirchensteuerzahler
geworden ist. Müsste er sich als religionsmündiger Jugendlicher oder junger
Erwachsener selbst entscheiden, würde die Kirche niemals so viele
Kirchensteuerzahler bekommen. Und auch die Kirchensteuer hat Jesus natürlich niemals gewollt.
Doch damit noch nicht genug mit den
Bibelfälschungen. Hinzu kommt eine weitere:
Der Jesus ebenfalls
zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und
getauft wird, der wird selig werden", ist ebenfalls eine nachgewiesene Fälschung. So weist
die
theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf den "unechten" und
später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20)
hin.
Und dieser Satz widerspricht auch allem, was Jesus sonst zu dem Thema lehrt,
dass es nämlich auf das richtige Tun ankomme, nicht auf Glaube und Taufe,
wie hier irreführend behauptet wird.
Dazu einmal vier eindeutige Beispiele:
1) "Es werden nicht alle, die zu mir
sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines
Vaters im Himmel." (Matthäus 7, 21)
2) "Darum, wer diese meine Rede hört
und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute."
(Matthäus 7, 24)
3) "Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun
sollen, das tut ihr ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten."
(Matthäus 7, 12)
4) Ein Schriftgelehrter fragt Jesus, was er tun muss, um
das ewige Leben zu erben. Der Mann zitiert das Gebot der Gottes- und
Nächstenliebe, und Jesus sagt zu ihm: "Tu das, so wirst du leben." (Lukas 10,
25-27)
Wie hat sich die kirchliche Säuglingstaufe entwickelt?
Die Säuglingstaufe
entstand aus einer zunehmenden Verfälschung des ursprünglich von Christus
Gelehrten. Wir haben es oben bereits anhand der Bibel erläutert und möchten hier auf die
Entwicklung noch etwas
ausführlicher eingehen. Und zwar geschah in etwa
folgendes:
Während sich in der Zeit des frühen Christentums immer weniger Menschen finden,
welche sich die innere Reife für eine Geisttaufe erarbeiten, so gibt es
zumindest immer
wieder Menschen, die zumindest die Absicht äußeren, ihr Leben auf Christus
ausrichten zu wollen. In diesem Zusammenhang wird deshalb die Geisttaufe
allmählich durch das Symbol der Wassertaufe ersetzt.
Im frühen Christentum ist diese Taufe
ausschließlich für Erwachsene, die zuvor in allem Wesentlichen unterwiesen werden, so wie es
auch im Matthäusevangelium gelehrt wird. So heißt es z. B. in der Didache
(Betonung auf dem "e") (7, 1), der ältesten erhaltenen Gemeindeordnung um das
Jahr 100: "Tauft so: Nachdem ihr dies alles [die im vorauf gehenden Katechismus
enthaltene Sittenlehre] mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes." Man hält es also annähernd so, wie es
gemäß des Matthäusevangeliums von Jesus vorgegeben wurde: "Erst lehrt, dann tauft." Die "Dreier-Formel" bei der
Taufhandlung ist allerdings schon eine
Abweichung von den ersten Taufen, wo nur auf "Christus" getauft wurde. Doch sie
ist zu diesem Zeitpunkt noch keine so genannte "Dreieinigkeit". Dies
wird sie erst ab dem Konzil von Konstantinopel im Jahr 381, ein Jahr, nachdem
das kirchliche Christentum zur einzig erlaubten Staatsreligion aufgestiegen ist.
Auch um das Jahr 150 gibt es noch keine Kindertaufen. Der bekannte Kirchenvater
Justin erklärt, wie sich ein Mensch auf die Taufe vorbereitet: "So viele
überzeugt sind und glauben, es sei wahr, was wir gelehrt und gesagt haben, [und] auch
versprechen, nach Kräften so zu leben, die werden unterwiesen zu beten, und
unter Fasten von Gott die Vergebung ihrer zuvor begangenen Sünden zu erflehen;
und wir beten und fasten mit ihnen. Darauf werden sie von uns dorthin gebracht,
wo es Wasser gibt ... [denn auch] sie empfangen dann die Waschung mit Wasser
..." (Apologie I, 61-67)
Es geht also darum, "nach Kräften so zu leben", wie ein Christ leben sollte.
Doch aus dem Symbol für
die innere Reinigung, für die Vergebung der Sünden und für ein Leben nach
der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, das es noch bei Johannes
dem Täufer und bei den ersten Christen war, wird allmählich ein veräußerlichter Ersatz. Man hält
zunehmend das Symbol für das "Eigentliche". Das Eigentliche aber, die Verwirklichung
der Lehre des Jesus von Nazareth, tritt mehr in den Hintergrund. Bereits beim
"Kirchenvater" Justin heißt es, der Getaufte
werde bei der Taufe "wiedergeboren" (Apologie, siehe oben), obwohl die
Wassertaufe doch nur das Symbol ist. So entsteht allmählich ein kirchliches
"Gnadenmittel"
(= Sakrament), bei dessen Durchführung sich die "Reinigung"
des Lebens
angeblich automatisch vollziehe. Und der Wille des Christus, nämlich der aktive
Glaube, wozu z. B. die "Bereinigung"
des Negativen bzw. die Versöhnung mit unserem Nächsten gehört,
spielt eine immer geringere Rolle, bis alles schließlich im Lauf der Zeit gar ins Gegenteil verkehrt wird
und nur noch ein passiver Glaube nötig sei.
Die kirchliche Taufe entstammt aus einem alten "Götzen"-Ritual
Die Wassertaufe für Erwachsene wird allmählich zum Fest ausgestaltet
und durch Übernahme von Elementen und Riten aus den heidnischen Religionen
(die im biblischen Sprachgebrauch als "Götzendienste" gelten) noch weiter veräußerlicht. Im Kirchentum entwickeln sich z. B. die
Benutzung eines Taufsteins, die Durchführung der Taufe durch einen Priester, das
Sprechen bestimmter Taufformeln, Fastengebote, bestimmte Taufgewänder, die
Einführung bestimmter Tauf-Gedenktage usw. Auch
bei der Einweihung in den Isis-Kult trägt der Isis-Jünger z. B. ein weißes Kleid (Apuleius
von Madaura, Metamorphosen 15, 4), wie später auch der frühkirchlich
Getaufte unmittelbar nach seiner Taufe.
Auch im Jahr 200 ist die Babytaufe in der Kirche noch nicht üblich, doch
anscheinend bringen die ersten Kirchenanhänger ihre Kinder mit zum Ritual hinzu.
Bekannt sind die Tauffragen von Bischof Hippolyt von Rom (um 170-230) in
der ihm zugeschriebenen Gemeindeordnung. Die Fragen erfordern
eine bewusste Antwort des Täuflings, was darauf hinweist, dass die Taufe nach
wie vor an erwachsenen Gläubigen vollzogen wurde. Dann aber heißt es dort
weiter: "Für die, die nicht für sich sprechen können, sollen die Eltern sprechen
oder ein anderes Familienmitglied" (zit. nach Prof. Dorothea Wendebourg
in idea-spektrum Nr. 3 von 19.1.2011).
Die heidnischen Taufriten vermischt die Kirche ab dem 3. Jahrhundert
nun immer mehr mit dem Jesuswort "Lasset die
Kinder zu mir kommen!" Und man übernimmt dazu Riten für
den Lebensbeginn bei Säuglingen aus heidnischen Weihen. Doch Jesus taufte die Kinder nicht. Er ließ sie zu sich
kommen und er "segnete" sie. D.
h., er sandte ihnen vermehrt Kraft aus seinem Inneren zu. Er machte sie aber nicht zu
Mitgliedern einer Gemeinschaft. Das ist bei der kirchlichen Säuglingstaufe
jedoch völlig anders.
In der Kirche versteigt man sich derweil in zahlreiche weitere Denkprobleme und
deren angeblicher "Lösung", wobei sich die Kirche dabei weiter und weiter von Jesus entfernt
und in die entgegen gesetzte Richtung bewegt.
Die Taufe soll demzufolge z. B. auch Sünden abwaschen können. Doch Säuglinge können
ja noch nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden und deshalb auch nicht
sündigen, weswegen - selbst wenn diese kirchliche Magie funktionieren sollte -
sie bei Säuglingen völlig unangebracht ist.
Die kirchliche "Lösung" dieses hausgemachten Denkproblems ist die
Neuentwicklung einer Erbsündenlehre,
die das urchristliche Wissen um die Reinkarnation
allmählich in den Hintergrund drängt und schließlich ersetzt. Demnach komme
jeder Säugling mit einer Erbsünde auf die Welt, die ihm bei der Taufe angeblich
vergeben wird bzw. gelöscht wird.
Die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre geht ab dem 3. Jahrhundert bis ins
Mittelalter dann einher mit
der Neuentwicklung einer Lehre von einer ewigen Verdammnis für Ungläubige bzw.
Ungetaufte.
Mit Erörterungen darüber, wer genau ewig verdammt werde und wer nicht, schafft
sich die Kirche beim Volk dann zunehmend ein wirkungsvolles Instrument der
Einschüchterung. Im Jahr 418 entscheidet die Kirche dann dreist und bösartig:
"Wenn Kinder ungetauft sterben, kommen sie in die Hölle"
(Synode von Karthago). Im Mittelalter mildert man diese Lehre dann wieder ab:
Das Baby komme nur ewig an eine Art neutralen Ort ohne Freude und Leid. Dafür
denkt man sich den Begriff der "Vorhölle" aus, des "limbus infantium" (= Raum der ungetauft
verstorbenen Kinder). Diese sei zwar offiziell ein Teil der Hölle, also der
ewigen Gottferne, jedoch ohne
die damit verbundenen Höllenqualen, die es nur in der Haupt-Hölle gebe.
Doch ob Höllenqualen oder "nur" "neutraler" Ort ohne "Anschauung"
Gottes? Welche Eltern wollen schon so etwas für
das Kind? Aus Angst lassen sie das Kind deshalb jetzt sofort nach der Geburt taufen.
Auch wird in der Kirche dazu eine Lehre von der "Nottaufe" ausgefeilt. Bei Lebensgefahr für das Baby
brauche es ausnahmsweise keinen Priester oder Diakon für die Zeremonie. Jedes
Kirchenmitglied könne dann taufen. Ja, er sei sogar verpflichtet, kirchlich zu taufen. Dazu
genüge es, dass das Mitglied die richtige Taufformel spreche: "Ich taufe dich im Namen des
Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Und die kirchliche Taufe ist
damit voll gültig und unwiderrufliche für alle Ewigkeiten vollzogen, auch wenn
das Kirchenmitglied sich z. B. die "Todesgefahr" nur einbildete und ein Arzt
dies keineswegs so gesehen hätte.
Der "heilige" römisch-katholische Kirchenvater Thomas von Aquin definiert
für die heutige Kirche verbindlich die Erbsünde als peccatum originale =
Ursprungssünde, die auch bereits dem Säugling vergeben werden müsse.
Im Mittelalter lässt die Kirche dann alle Bevölkerungsgruppen ausrotten, in
denen Kinder nicht getauft werden.
Wenn einzelne Bürger ihr
Kind nicht kirchlich taufen wollen, werden sie vom Staat auf Betreiben sowohl der
katholischen Kirche als auch der im 16. Jahrhundert neu entstanden evangelischen
Kirche hingerichtet. Ihre Kinder werden anschließend zwangsgetauft und
kirchlichen Erziehungseinrichtungen zur weiteren Indoktrination übergeben.
Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang der
Kreuzzug
gegen die so genannten "Katharer" in Südfrankreich.
Wegweisend für die evangelischen Kirchen wird das vom "Reformator"
Philipp Melanchthon
verfasste und von Martin Luther befürwortete evangelische Gutachten der Universität
Wittenberg, das die Hinrichtung unwilliger Eltern durch die staatlichen Behörden
fordert (siehe oben). Auch in
der Schweiz werden viele Bürger auf Verlangen der "Reformatoren" Huldrych
Zwingli und Johannes Calvin grausam hingerichtet, wenn sie ihre Kinder nicht der
Kirche übereignen (siehe
unten).
Trotz Rückgangs der kirchlichen Macht in der Zeit der Aufklärung und der Neuzeit
wirkt die tief sitzende Angst und das Gift in den Seelen der Menschen nach über 1500 Jahren
kirchlicher Indoktrination immer noch weiter. Die Säuglingstaufe bleibt für die Mehrheit
der Bevölkerung maßgeblich.
Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verzeichnen die Kirchen in
Europa Einbrüche bei den Taufanmeldungen, zunächst in der DDR, später auch in
westlichen Demokratien. Als Reaktion passen die Kirchen ihre Tauflehren immer
mehr dem Denken der Menschen an, die zunehmend ihren Verstand gebrauchen: So
tritt eine kirchliche Werbung für die Säuglingstaufe oft an die Stelle von
offensichtlicher Einschüchterung.
Kirche schürt bei
Eltern gezielt Ängste,
um sie von ihren "Heilsangeboten" abhängig zu machen
Bedrohliche Lehraussagen werden von den Priestern und Pfarrern nun meist
verschwiegen. Dafür bemühen sich die kirchlichen Theologen, nur das scheinbar
Positive bei der Taufe herauszustellen, z. B. ein bewusst nicht näher definiertes "Ja
Gottes zum Menschen", das angeblich bei diesem Kult dem Kind übertragen würde.
Unterschwellig und oft schwerer zu erkennen wirken darin aber die alten
Drohungen weiter. Denn was würde mit den Ungetauften geschehen? Und was ist mit
den Eltern, die von der kirchlichen "Einladung" für ihr Kind keinen Gebrauch
machen? Gilt den Ungetauften etwa nicht gleichermaßen uneingeschränkt das "Ja
Gottes" wie den Getauften?
Die Kirche verneint dies und erklärt unmissverständlich: "Die Kirche und die
Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu
werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten"
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1250).
Eltern, welche
die Weisung des Jesus, des Christus befolgen und ihr Kind nicht taufen, hindern
also nach katholischer Lehre das Kind daran, "Kind Gottes" zu werden.
Für gewaltigen moralischen Druck ist
damit zu Genüge gesorgt: Wer will schon riskieren, dass sein Kind nicht zu Gott
komme, d. h. später in der Hölle lande, auch wenn dies nur mehr indirekt
ausgesprochen wird? Und die Eltern müssen hier nicht nur um das Seelenheil des
Kindes fürchten, sondern auch um ihr eigenes, wenn sie nicht so handeln, wie die
Kirche es ihnen vorzuschreiben versucht. Außerdem legt man eine böse Saat zur
Zerstörung von Familien. Man stelle sich eine Familie vor, in der z. B. dem
einen Teil vom anderen vorgeworfen werde, er würde das Baby daran hindern, "Kind
Gottes" zu werden. Kaum auszudenken, welches Leid und welche Verwerfungen hier
durch die Lehre der Kirche in das Leben von Menschen hinein getragen werden
können, was praktisch auch vielfach geschieht.
Diese Art
von Einschüchterungsmethoden durch die Kirche wirkt auf jeden Fall tief in das
Unterbewusstsein vieler Eltern hinein. Und sie wirkt auch auf das Denken von
ansonsten vernünftigen Eltern ein, das dann etwa wie folgt lautet: "Selbst wenn die Taufe dem Kind nichts
nütze, schaden tue sie ihm ja auch nicht. Und es sei auf jeden Fall besser als
nicht zu taufen. Denn man
könne ja nie wissen, sicher ist sicher. Vielleicht habe die Kirche ja doch
recht." Hinter dieser oberflächlich wirkenden Einstellung liegen
jedoch die
alten tief sitzenden Ängste und das Gift der kirchlichen Indoktrination. Und sie ist nachweislich falsch. Denn wie eine
Taufe dem Kind vielfach schaden kann, das wird in dieser Studie mehrfach
dokumentiert (ein besonders eindringliches
Beispiel stammt
direkt aus dem Vatikan selbst).
Doch weil man den eigenen Ängsten nicht auf den Grund kommt, wird das Kind
"sicherheitshalber" zur Taufe gebracht. Es erhält ein Taufkleid, eine Taufkerze
und
es wird vom Priester gesalbt (in nicht wenigen Fällen von einem pädophilen
Priester). Eltern oder Paten sprechen für den
kleinen Menschen, der noch keinen Gedanken ausdrücken kann, ein "Taufgelöbnis", die
"bösen Geister" werden angeblich von ihm vertrieben, und es wird mit
Wasser übergossen, während der Priester die richtige "Dreieinigkeits-Formel"
spricht. Wäre die "Formel" jedoch falsch, wäre alles ungültig; wie bei einem
falschen Zauberspruch.
Der Unterschied zwischen dem bekannten Romanheld Harry Potter und der Kirche
besteht dann letztlich darin, dass es in der Harry-Potter-Geschichte nachprüfbar
ist, ob es die richtige "Formel" war und ob die gewünschte Wirkung eintritt. Bei
der Kirche kann man überhaupt nichts nachprüfen, stattdessen nur glauben - bis zum
bösen Erwachen (siehe dazu auch:
Der
Papst, Harry Potter und die "Heiligtümer des Todes").
Doch wer so denkt und glaubt,
der bleibt kirchengebunden und auf dem Weg zu Gott blockiert. Erst wenn die
Ängste bereinigt werden, verliert die Kirche ihre Macht über die Menschen, und
Eltern können unbeschwert nach der Weisung des Jesus, des Christus fragen.
Befolgen sie seinen Rat, lassen sie ihr Kind nicht taufen.
21. Jahrhundert - Kirche zweifelt ihre Lehre von der "Vorhölle" an
Es ist vielfach die Verunsicherung oder innere Not von Menschen, die einen guten Nährboden für die Kirche darstellen, um mit ihren "Heilsangeboten" bei den Menschen Gehör zu finden. Und diese willigten zu Tausenden ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer und verließen sich auf die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und getauft ist, der werde "selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch das Handeln des Pfarrers bei der Säuglingstaufe nach kirchlicher Lehre angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein "Gott", der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im Falle ihres Todes ewig im so genannten "Limbus infantium" (dem Raum für ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die katholische Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt?
|
Das Wesen des Katholizismus, seine
furchtbare Tauflehre |
In diesem "Raum für die Kinder, die
ungetauft verstorben sind" würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen
erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein,
was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt!
Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche
bis in jüngste Zeit faktisch die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Und
sowohl auf
Verlangen der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden
viele in früheren Jahrhunderten hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z.
B. ein vom Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität
Wittenberg verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese
"Halsstarrigen auch mögen getötet werden"
(siehe dazu hier). Dieses Gutachten wurde in Absprache mit Martin Luther erstellt.
Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und
Tod heute Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen
Menschen in den Gliedern. Allerdings trägt auch die Kirche
selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft
verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an (Katholischer Katechismus Nr.
1261). Doch hört, hört: Es wird keineswegs klar gesagt: Gott ist
gegenüber diesen Kindern barmherzig.
Sondern die Kirche lässt mir ihrer spitzfindigen Formulierung bewusst offen, ob
ihr Gott einen "Heilsweg" für diese Kinder habe oder womöglich
doch nicht. Ergänzend dazu
ist die "Internationale Theologische Kommission" des Vatikan nach
dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April 2007 zu der
noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt, "dass es
theologische Grundlagen und ernst zu nehmende Liturgien gibt, die hoffen
lassen, dass ungetaufte Säuglinge erlöst werden, wenn sie sterben" (zit.
nach Spiegel online, 20.4.2007). Die bisherige Vorstellung einer Art
leidensfreien "Vorhölle" als ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei
"zu
streng" gewesen. Doch es sei eben nur eine "Hoffnung", dass es so sei.
Außerdem muss man zurückfragen: Wo sind denn jetzt
alle die Seelen hin, die in den vergangenen Jahrhunderten angeblich den
"Limbus infantiun", die Vorhölle, bevölkerten?
Doch die Kirche taktiert wie immer nach allen Seiten. So heißt es auch jetzt
wieder: "Es gebe [zwar] gute Gründe zur
Hoffnung, dass auch die ungetauften Kinder errettet werden, von sicherem
Wissen könne jedoch keineswegs gesprochen werden" (zit.
nach Netzeitung,
23.4.2007). Das heißt: Die Kirche hat ihre Lehre nicht wirklich
geändert, sondern nur aufgebläht und um zusätzliche Denkmöglichkeiten
erweitert. Und die Angst bleibt. Denn die Kirche hält sich weiter die Hintertüre
zu dem "Strengen" offen,
was sie zu diesem Thema Jahrhunderte lang zuvor gelehrt hatte.
Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen,
weiterhin Furcht und Schrecken ein.
Sie würden ihre Kinder daran "hindern", "zu Christus zu kommen" (Katechismus, Nr.
1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre
Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach
der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche, dem
Codex
Iuris Canonici (CIC Can. 867). Und die Begründung dafür
steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der
"Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und
in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die
Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade
vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach
der Geburt die Taufe gewährten" (Nr. 1250).
Strafandrohung an junge Eltern
Wenn Eltern dies anders sehen, sind sie "Häretiker", denn es heißt im
Katholischen Katechismus auch: "Häresie nennt man die nach
Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem
oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen
Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit" (Nr. 2089), wozu die
Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese angeblich das volle
Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des "beharrlichen
Zweifels" steht dann in Can. 1364
des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz
ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht
unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu."
Und
eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun
als "schwere Sünde". Und diese ziehe wiederum die ewige Verdammnis nach
sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl
Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992, S. 410,
wo die Kirche ihren Priestern auch die
Macht zur "Nachlassung der ewigen Sündenstrafen" zuspricht),
weswegen die Kirche es ja auch in Todesgefahr ermöglicht, diese Strafe
auszusetzen
(CIC can. 1335).
Was für ein Horror-Szenario!
Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen lässt, weil
z. B. der Partner evangelisch ist?
Dazu heißt es kirchenamtlich:
"Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [also z. B. evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer
Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugestrafe oder einer anderen
gerechten Strafe belegt werden"
(CIC, can. 1366). Dabei lässt man das Kirchenmitglied über die Schwere
der Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann.
Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die
Pflicht für jeden Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den
Willen der Eltern katholisch zu taufen bzw. notzutaufen. Wörtlich
heißt es: "In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft" (CIC, can. 868 § 2). Dies führte
ja z. B. im 19. Jahrhundert
dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen in Bologna
katholisch "notgetauftes" jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern
von der Polizei weggenommen und direkt im Vatikan streng katholisch aufgezogen wurde
(mehr dazu siehe hier).
Alle die hier genannten Glaubensinhalte werden
freilich im 21. Jahrhundert nur mehr selten direkt ausgesprochen. So findet sich
im Katechismus z. B. nicht mehr wortwörtlich der Satz, dass einer
Exkommunikation eine "schwere Sünde" vorausgeht. Doch es wird natürlich
selbstverständlich vorausgesetzt: Wer exkommuniziert wird, also z. B.
der "Häretiker", habe eine "schwere Sünde" begangen. Denn es wird im Katholizismus im Grundsatz nur zwischen
zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es: Die
"Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der
Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854), wobei schon die
Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem "minderen Gut" als
Todsünde gilt (Nr. 1855). Früher ließ man die Menschen ja auch zu Tausenden
deswegen hinrichten. Doch manche Schauerlichkeiten lässt man heute eben
manchmal lieber unter die "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt
beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen
erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung,
Angst und Abhängigkeit gehalten werden und auf schlimme Art und Weise in
die Irre geführt werden.
Allen Lesern, denen diese kirchliche Lehre auch heute noch
Angst macht, sei deshalb auch an dieser Stelle einmal gesagt: Zahlreiche ehrliche Gottsucher bezeugen: Die Kirchenlehre ist völliger Unsinn. Sie hat keine Macht über den,
der sich von ihr distanziert. Wer jedoch Mitglied der Kirche bleibt,
trägt dazu bei, den Schrecken der Kirchenlehre auch in die jeweils
nachfolgende Generation weiter zu
tragen, wie dies seit Generationen geschieht. Aus diesem Grund forderte schon der Seher Johannes in seiner
Endzeit-Offenbarung die Menschen auf, die ´Hure Babylon`, die mit den
´Königen der Erde` gehurt hat, zu verlassen (Bibel, Offenbarung 18).
Und passt diese Beschreibung nicht gut zu der Kirche, die sich zu allen
Zeiten mit nahezu allen politisch Mächtigen verbündet hat? Sogar die
´sieben Hügel`, auf denen die ´Hure` sitzt, würden zu den sieben Hügeln
Roms passen, die den Vatikan umgeben. Der Seher Johannes wörtlich:
´Gehet hinaus aus ihr (bzw. ´Tretet aus von ihr`), mein Volk, auf dass ihr nicht mitschuldig werdet
ihrer Sünden und teilhaftig ihrer Plagen!` (V. 4)
Siehe dazu auch "Der Theologe Nr. 41"
-
Apokalypse - Die Offenbarung des Johannes erfüllt sich in unserer Zeit.
"Tretet aus von ihr, mein Volk", heißt es also beim Propheten Johannes. Der ursprüngliche Eintritt erfolgte dabei bei den meisten Menschen unfreiwillig, eben durch die Taufe als Säuglinge. Die Kirchen dichteten der Taufe mehrere angebliche Wirkungen an, wie oben bereits dargelegt. Fest steht aber nur: Bei der Taufe wird die evangelische bzw. katholische Kirchenmitgliedschaft begründet und in manchen Ländern damit automatisch auch eine Kirchensteuerpflicht bei späterem eigenen Verdienst.
Eltern und Paten widersagen dem Teufel - der Exorzismus an dem Baby
Wie wird die Taufe
nun genau durchgeführt? Hier einige der Elemente: Ein Pfarrer oder Priester vollzieht
vorab zum Beispiel einen so genannten
"kleinen" Exorzismus an dem Säugling. Im aktuellen Katechismus der
Katholischen Kirche heißt es dazu unter Nr. 1237:
"Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von
der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling
einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling oder legt ihm
die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan. So
vorbereitet, kann er den Glauben der Kirche bekennen, dem er durch die Taufe
´anvertraut` wird."
Und bei der Säuglingstaufe, welche die Regel ist, "widersagen" nun
"stellvertretend" die Eltern und die Paten.
Nach dem "neuen" Taufritus seit 1969 passiert dabei vor der Besprengung
mit Wasser folgendes:
Priester: "Widersagen Sie dem Bösen, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben
zu können."
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage".
Priester: Widersagen Sie den Verlockungen des Bösen, damit es nicht Macht über
Sie gewinnt?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."
Priester: "Widersagen Sie dem Satan, dem Urheber des Bösen?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."
Nach der eigentlichen Taufe mit Wasser heißt es dann unter anderem: "Der
Zelebrant [also der Priester] kann mit dem Ruf Effata (Öffne dich) den
Neugetauften Ohren und Mund öffnen."
Dieser Effata-Ritus wurde im Taufritus, so wie er in der katholischen Kirche bis
1969 vorgeschrieben war, noch mit dem voraus gehenden Exorzismus verknüpft.
Dieser Version wurden alle Katholiken unterzogen, die bis dahin getauft worden
sind. Dort ist manches noch ausführlicher dargelegt. Die Kirche hat diese Lehre
seither aber in keiner Weise geändert, nur die Worte etwas modernisiert.
Bereits an der Schwelle zur Kirche hatte der
Priester dem Baby bis dahin "dreimal sanft ins Gesicht" gehaucht (und
bei manchen Taufen hat man dabei auch eine Alkohol-Fahne gerochen). Dann sprach
er: "Weiche von ihm, böser Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist ..." Dann
macht er mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn und die Brust des Kindes.
Anschließend legt der Priester die Hand auf die Stirn des Säuglings und betet u.
a.: "Gott, ... blicke gnädig herab auf diesen deinen Diener, den Du in Gnaden zu
den Anfängen des Glaubens berufen hast. Nimm von ihm alle Blindheit des Herzens.
Zerreiße alle Fesseln Satans, mit denen er gebunden war." Nun kam der besagte
Exorzismus am Taufstein. Zuvor machen bis heute Priester, Eltern und Paten ein
Kreuzzeichen auf die Stirn des Kindes, und der Priester ruft die "Heiligen" an
(die Nachfahren der antiken Götzen aus der Zeit der Vielgötterei). Darauf
erfolgt bis heute eine erste "Ölung" des Kindes mit Olivenöl, die so genannte
"Katechumenensalbung" und eine "Weihe" mit dem späteren Taufwasser. Der Priester
wendet sich dann dem Baby zu und sprach früher: "Unheiliger Geist, wiederum
beschwöre ich dich ..." Dann folgten oft lateinische Sätze, die niemand versteht
Darauf hin kam nach dem "alten Taufritus" (bis 1969) an dieser Stelle der
Exorzismus: "Der Priester befeuchtete den Daumen mit dem Speichel seines Mundes
und berührt damit Ohren und Nase des [dabei oft furchtbar schreienden] Kindes.
Bei den Ohren spricht er: ´Epheta, quod est adaperire` [Öffne dich]. Bei der
Nase spricht er", und er spricht dabei den Teufel, der angeblich in dem Kind
wohnt, direkt an: "In
odorem suavitatis. Tu autem effugare, diabole; appropinquavit enim judicium
Dei`" [Im Geruch des Liebreizes. Weiche auch du, Teufel, denn das Gericht Gottes
hat sich genähert]
Und dann weiter: "Im Namen dessen, der deine Sinne nun geöffnet hat, frage ich
dich":
Priester: "Widersagst du dem Satan."
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und allen seinen Werken?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und all seinem Gepränge?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
(zit. nach
http://www.introibo.net/download/rituale/kindertaufe_alles.pdf).
Ähnliches lehrt auch die evangelische Kirche. Hier ist das
Taufbüchlein von Martin Luther verbindlicher Glaube, wonach der Täufer,
also der Pfarrer oder Pastor, zu dem Baby spricht: "Fahr aus, Du unreiner Geist,
und gib Raum dem heiligen Geist." "Danach", so Martin Luther, "mach er ihm ein
Kreuz an die Stirn und Brust und spreche: ´Nimm das Zeichen des heiligen Kreuzes
beide an der Stirn und an der Brust`" (zit. nach Die Bekenntnisschriften der
Evangelisch-Lutherischen Kirche, Göttingen 1982, S. 538).
Die Anklänge an die Inquisition ("Ich widersage") oder Kreuzzüge ("Nimm hin das
Zeichen des heiligen Kreuzes") sind deutlich hörbar.
Der Vollzug der Taufe, ihre Todes-Symbolik und die Begründung der Kirchenmitgliedschaft
Im Zentrum des Rituals lässt der Pfarrer oder Priester
dann aus seiner Hand dreimal Wasser über
den Scheitel des Säuglings fließen und spricht dabei die Worte "Ich taufe dich
im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Die Taufe
wird also im Namen eines so
genannten "dreieinigen" Gottes vollzogen, der ein Gott in drei Personen sein
soll; auch dies eine heidnische
Göttervorstellung. Von diesem Augenblick an ist das Kind Mitglied der
jeweiligen Kirche.
"Stellvertretend"
bekannten sich zuvor Eltern und Paten zur kirchlichen Lehre (oder nur der Pate) bzw. dazu, das Kind
in dieser Lehre zu erziehen.
In der katholischen Kirche folgt dann noch eine zweite Salbung mit Öl und der so
genannte modernisierte Effata-Ritus, wonach der Priester jetzt statt
Ohren und Nase Ohren und Mund des
Babies berührt und "Effata" spricht, was bedeutet "Öffne dich"
(keine angenehme Vorstellung, wenn der Priester pädophile Neigungen hat). Gemäß dem Evangelisten
Markus habe Jesus von Nazareth auf diese Weise einen taubstummen Mann
geheilt (Kapitel 7). Doch das Kind ist ja in der Regel nicht taubstumm, weswegen auch
hier der Bezug auf den vollmächtigen Heiler Jesus ein grober kirchlicher Missbrauch ist. Und
so findet in der katholischen Kirche auch keinerlei Heilung statt. Sondern im
kirchlichen Ritual wird der Neugeborenen nun stattdessen für die katholische Lehre "geöffnet".
Vgl. dazu auch
den Zauberspruch aus der Geschichte "Ali Baba und die 40 Räuber" "Sesam, öffne
dich"
(zur gesamten Taufzeremonie siehe
http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/dcms/sites/bistum/glauben/sakramente/taufe.html).
Dieser Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt
seinem Wesen nach aus den hellenistischen Mysterienreligionen und wurde
ähnlich z. B. auch im Kult
des Gottes Mithras praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die
zweitstärkste Religion im antiken Mittelmeerraum war. Dort nahm man allerdings
noch keine Säuglinge auf. Taufkleid, Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch
nicht von Jesus, sondern wurden ebenfalls aus okkulten Mysterienreligionen
übernommen. Der dabei vorgenommene "kleine Exorzismus" (die
stellvertretende Widersagung an Satan durch die Paten des Kindes;
heute oft abgemildert) stammt aus archaischen Voodoo-ähnlichen Kulten
und hat ebenfalls mit Jesus nicht das Geringste zu tun.
Das Besprengen mit Wasser,
das Anhauchen des Kindes zur Vertreibung unreiner Geister, das weiße Taufkleid,
die Taufkerze, den Taufpaten, das Taufgelübde - all dies sind also heidnische
Praktiken, aber keine christlichen. Denn mit Jesus, dem Christus, haben sie
überhaupt nichts zu tun.
Das kirchliche Tauf-Ritual ist dabei auch voller archaischer Todes-Symbolik. Das
Baby soll etwa "in den Tod von Jesus"
hineingetauft werden, um später wie dieser
aufzuerstehen. Der "alte
Mensch" werde dabei "ertränkt",
auch schon der Säugling, und er sei fortan der Sünde "abgestorben".
Liebe Eltern, wollen Sie Ihrem Kind dies wirklich zumuten, auch wenn
heute im katholischen Bereich z. B. nur noch die moderneren Widersagungsformeln
gesprochen werden müssen?
Die wache Seele,
die in dem Kind inkarniert ist, wehrt sich oft mit furchtbarem Geschrei gegen
ihre in diesem Augenblick stattfindende Übereignung an die Kirche. Doch Eltern und Paten verstehen das Schreien
des Säuglings nicht richtig zu deuten. Sie glauben, dem Kind etwas Gutes
oder gar Notwendiges zu tun.
In unserer modernen Zeit sind die
Formulierungen um das Geschehen herum oft noch weiter dem derzeitigen Zeitgeist angepasst. Oder
die Pfarrer und Priester lassen einiges weg, denn sie wollen die Taufgesellschaft natürlich
nicht verprellen. Dabei dürfen die Eltern den eventuell "süßen" Worten des
Pfarrers nicht trauen. Als früherer Pfarrer habe ich selbst alles gestrichen und
umformuliert, was nur irgendwie möglich war, um Eltern und Verwandte nicht zu
schockieren und meinen Teil zu einer schönen Familienfeier beizutragen. Doch im Kern hat sich nichts geändert,
in keiner der beiden Großkonfessionen.
Und es ist auch in keiner Weise verbindlich, was einzelne Pfarrer in der Kirche für
Ideen haben und mit welchen Methoden sie die Taufe für die Betroffenen
"versüßen". Sondern es gilt, was in den Dogmen und Bekenntnisschriften der
Kirche steht. Und deshalb haben die Nettigkeiten einzelner Pfarrer auch keine Bedeutung. Man lässt
sie gewähren, weil man genau weiß, dass man sonst bei der Rekrutierung neuer
Mitglieder auf größere Schwierigkeiten stoßen würde. Doch damit streut man den
Menschen Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre
betrifft
Leibeigenschaft und "Sklaven-Mal"
Zusammenfassend kann man sagen: Die Kirche hat einen heidnischen Ritus genommen
und diesen totalitär perfektioniert. Innerlich
dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde. Ein in seiner
Echtheit ebenfalls sehr umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht
man dazu fälschlicherweise auf den kircheninternen Wasser-Ritus. Und äußerlich
z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch
gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen lassen möchte
(sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will), wurde
früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche hingerichtet.
Heute droht ihm bei beiden großen Kirchen z. B. der Verlust seines
Arbeitsplatzes.
Dabei wird von den Gläubigen eine
Missachtung des freien Willens des Menschen verlangt, der anderweitig
selbstverständlich akzeptiert wird. Schließlich meldet man
sein neugeborenes Kind ja auch nicht gleich bei der CDU oder der CSU an, sondern
man lässt es später selbst entschieden, wie es politisch denken will. Und das
sollte man erst recht bei einer so persönlichen Sache wie dem Glauben tun: dem
Kind den freien Willen lassen, sich später selbst zu entscheiden. Man kann es ja z. B. kirchlich erziehen,
wenn man das möchte, und
ihm alles erklären und zeigen und das Kind in alles einführen, wovon man
glaubt, dass es gut für das Kind sei. Doch
entscheiden muss sich jeder dann zu gegebener Zeit selbst.
Anders die Kirche: Um
leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe
das zentrale Instrument der Kirche schlechthin. Vordergründig
benützt man dafür so genannte "liberale" "menschenfreundliche" Priester
oder Pfarrer, welche den
Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In
Wirklichkeit werden in erster Linie Mitglieder rekrutiert. Der Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche
unterstellt, wie es - zur Erinnerung - unter
Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm
angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B.
auch die Lehrsätze Nr. 504, 514, 526,
542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt
nicht ablegen könne.
So kann man auch fragen: Erinnert diese "Einheit des
Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den
Sklaven wurde früher vielfach ein Sklaven-Mal in die Haut gebrannt, das sich nicht
mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene
und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn,
sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute
zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur: Die Kirche lässt niemals
jemanden frei. Weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu
lassen und es damit dem
"Leib" der Kirche "eigen" zu machen.
Im Konfliktfall gilt hier z. B. in
Deutschland auch kirchliches Recht mehr als staatliches Recht, wie ein
entsetzter sorgeberechtigter Vater eines Tages feststellen musste.
Tauferschleichung - Kirche erklärt Taufe
auch für gültig,
wenn sie gegen das staatliche Sorgerechts-Gesetz verstößt
Obwohl der Vater aus Bünde in
Westfalen gemeinsam mit der von ihm getrennt lebenden Mutter seiner beiden
Kinder das Sorgerecht für die Kinder ausübt, erschlich sich die Mutter entgegen
dem Willen des Vaters die evangelisch-lutherische Taufe der beiden Kinder im
Vorschulalter. Auch
die beiden Kinder selbst wurden aufgrund dieser Geheimhaltung überhaupt nicht
auf ihre Taufe vorbereitet - damit die Kinder es nämlich nicht dem Vater erzählen
können und dieser die geplante Taufe aufgrund seines Sorgerechts legal
verhindern könne. Somit erschlich sich die Mutter die evangelisch-lutherische Taufe
der Kinder unter Bruch der staatlichen Gesetze. Der Vater zog deshalb im
Bewusstsein seines Rechtes vor das
Verwaltungsgericht. "Da seine Frau nicht das alleinige Sorgerecht habe und die
Taufvorbereitung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, seien die Taufen ungültig", so
die einleuchtende Position des Vaters (idea-spektrum Nr.
33/2008). Doch das Gericht wies die Klage überraschend ab. Die Taufe könne nach
kirchlichem Recht nicht rückgängig gemacht werden und außerdem sei das
Gericht nicht zuständig, so das Urteil. Und obwohl von der Mutter eindeutig gegen das
staatliche Sorgerecht verstoßen wurde, ist das Verwaltungsgericht vor dem
kirchlichen Recht eingeknickt und wies die Klage des Vaters ab. Einmal mehr
stellt sich hierbei die Frage nach der Neutralität der Richter (vgl. auch
hier).
Waren sie nun katholisch oder evangelisch, wovon auszugehen ist, waren sie in
beiden Fällen nicht neutral, da sie gemäß ihres Glauben bei Androhung ewiger
Verdammnis auch in ihrem Beruf die Lehre der Kirche zu befolgen haben.
Doch hier könnten der Gesetzgeber und die staatlichen Gerichte insgesamt ohne weiteres einen
Riegel vorschieben, wenn sie wirklich wollten: Wenn nämlich kirchliches Recht
dem staatlichen widerspricht (in diesem Fall den eindeutigen Bestimmungen
des Sorgerechts), kann es im Konfliktfall aus staatlicher Sicht als nichtig
erklärt werden. Aus staatlicher Sicht wären die beiden illegal getauften
Kinder demnach
weiterhin als "konfessionslos" zu behandeln. Zumindest solange, wie die
beiden nicht "religionsmündig" sind. Dann, ab Vollendung des 14.
Lebensjahres, könnten sie z. B. selbst entscheiden, ob sie ihrer von ihrer
Mutter erschlichenen Taufe und deren kirchenrechtlichen und staatlichen
Konsequenzen nachträglich zustimmen oder ob sie diese endgültig annullieren.
Zudem müsste das Kirchenrecht einmal dringend auf seine Verfassungsgemäßheit
überprüft werden. Doch solange die Richter und Politiker überwiegend
römisch-katholisch oder evangelisch-lutherisch sind und gemäß ihres Glaubens
in ihrem Beruf auch ihrer Kirche dienen müssen, muss sich der Staat auch hier der
Kirche beugen.
Leider ist dies kein Einzelfall. Erst im September 2010 wurde nach den uns
vorliegenden Unterlagen im Saarland ein Mädchen gegen den ausdrücklichen Willen
des mitsorgeberechtigten Vaters römisch-katholisch getauft, mit allen
Konsequenzen, obwohl die Taufe gegen die staatlichen Sorgerechtsgesetze
verstoßen hat. Und solange die Kirche es überhaupt nicht für nötig erachtet, vor
einer Kindertaufe die dafür staatlich notwendige Zustimmung aller
Erziehungsberechtigten einzuholen, stellt dies letztlich eine Verhöhnung der
staatlichen Gerichtsbarkeit dar und einmal mehr eine Entlarvung des kirchlichen
Wesens. Auch in diesem Fall wurde er Vater damit "vertröstet", er müsse sich nun
eben damit "abfinden".
Doch die Kirche
trieb und treibt es noch schlimmer. Sie fing über das Instrument der "Nottaufe" auf brutale Weise auch Kinder ein, die weder selbst getauft
werden wollten noch von einem Elternteil oder Paten zur Taufe gebracht wurden.
Dies ging bis zur kirchlichen Legalisierung von brutalster lebenslanger Kindsentführung,
nur weil die Eltern nicht katholisch waren.
Der für dieses scheußliche Verbrechen verantwortliche Papst wurde im Jahr 2000 selig gesprochen
(vgl. dazu der Anhang von Der
Theologe Nr. 16).
Als
jüdischen Eltern ihr kleines Kind entführt
und vom Papst für immer weggenommen wurde
Was war geschehen? Der von Papst
Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig gesprochene Papst Pius IX.
(1792-1878) ließ über seinen Inquisitor ein siebenjähriges Kind jüdischer Eltern
in der Stadt Bologna (die damals offiziell zum Kirchenstaat gehörte) kidnappen
und in den Vatikan entführen.
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1852)
einmal nicht so gut zu gehen schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen
Anna Morisi an ihm die katholische Nottaufe vollzogen. Man hatte ihr in der
Kirche beigebracht, dass dies notwendig sei, um die Seele des Kindes zu retten,
da es nicht in den Himmel komme, wenn es ungetauft sterben würde. Edgardo
Mortara wurde jedoch wieder gesund und die Geschichte schien vergessen. Einige
Jahre später erzählte Anna Morisi jedoch einer anderen Dienstmagd davon, und
diese meldete ihr Wissen beim Inquisitor des Vatikan. Dieser bestellte nun Anna
Morisi zu sich und lobte sie für ihr vorbildliches Verhalten. Gleichzeitig gab
er ihr so viel Geld, dass sie sich mit dieser "Aussteuer" eine eigene Familie
aufbauen könne. Und sie musste vor dem Kruzifix schwören, ihr Tun geheim zu
halten.
Das Unheil zog sich nun über der
nichtsahnenden jüdischen Familie zusammen und das böse Verbrechen nahm seinen
Lauf. Eines Tages war es dann so weit: Die Polizei überfiel ohne Vorwarnung die
jüdische Familie und nahm bei dieser vom Vatikan eingefädelten Aktion den
entsetzten und verzweifelten Eltern ihr Kind weg und verschleppte es in den
Vatikan. Sein Eltern taten alles, um ihr Kind
wieder zu bekommen. Anna Morisi gab ihnen gegenüber zu, was sie vor einigen
Jahren getan hatte, doch anstatt eine notariell beglaubigten Aussage zugunsten
der Mortaras zu machen, floh sie aus der Stadt. Die Kirche blieb knüppelhart und
unterzog den kleinen Juden einer brutalen und strengen katholischen Umerziehung.
Durch die einstige Nottaufe des Kindermädchens gehöre das jüdische Kind nach
römisch-katholischer Auffassung nun zum "Leib" der Kirche, und
seine jüdischen Eltern waren für seine weitere Erziehung nach Ansicht der Kleriker
in Rom deshalb nicht mehr geeignet.
"Den verzweifelten
Eltern sagte er [Papst Pius IX.], sie bräuchten nur katholisch zu werden, um ihr
Kind wieder zu sehen, die weltweiten Proteste beantwortete er: ´Wenn es dazu
käme, würde ich es wieder tun`
, den Jungen präsentierte er der
Weltöffentlichkeit in den Kleidern eines katholischen Seminaristen
(http://www.heiligenlexikon.de/BiographienP/Pius_IX.html).
Er sei
der Hölle entkommen und wäre nun in der Kirche auf dem Weg in den Himmel. Alle
oben angeführten "Glaubenswahrheiten" = kirchlichen Lügen fanden nun ihre
praktische Anwendung. Der Papst schuf sogar einen Präzedenzfall und hat das
entführte jüdische Kind adoptiert. Und die verzweifelten Eltern haben ihr Kind nie
wieder zurück bekommen. Stattdessen
wurde es von den alten Männern in Rom zu einem gehorsamen und unterwürfigen Priester gemacht,
zu einem der Ihren.
Dass Edgardo Mortara später als erwachsener
römisch-katholischer Priester seine Treue zur Rom-Kirche bezeugte, betrachteten
viele nachträglich als Legitimierung des bösen Verbrechens. Das ist Kirche.
Das ist ihr Wesen. Die Kirche hat sich nicht geändert. Sonst hätte sie den dafür
Verantwortlichen nicht im 21. Jahrhundert selig gesprochen.
Und wehe, Edgardo Mortara
hätte versucht, seine Wurzeln wieder zu finden oder gar zu seinen Wurzeln
zurück zu kehren!
Denn kein Hitler und kein Stalin konnten einem Abtrünnigen je so drohen wie die
Kirche. Die weltlichen Diktatoren nahmen ihnen nur das irdische Leben.
Die Kirche jedoch drohte und droht bis heute für diesen Fall mit
unendlichen Qualen für alle Ewigkeiten, und sie droht mit einem Gott, dessen
Höllenstrafen für diesen Fall an Grausamkeiten nicht zu überbieten sind und
deren Bestialität jegliches menschliche Vorstellungsvermögen übersteigt
(siehe dazu Der Theologe Nr. 19).
Dies ergibt sich allein schon dadurch, dass diese Hölle angeblich nie ende und auch keine
Pausen kenne, auch wenn man sich heute kirchlicherseits in der geglaubten Intensität des
dauernden Leidens aus Gründen des Zeitgeistes zurückhaltender gibt. Dahinter
steht ein Gott, der - gemäß der aus römisch-katholischer Sicht "unfehlbaren" Glaubenswahrheit Nr. 381 in dem Lehrwerk
Der Glaube der Kirche - selbst folgendes tut:
Er lässt sogar "Glaubenszeugen",
die ihr "Blut für den Namen Christi vergießen", in der Hölle unendlich quälen, wenn sie nicht
als Katholiken gestorben sind. Es kommt dem Moloch in Rom - der in unserer Zeit
nun täglich Kreide frisst - also nur auf die Zugehörigkeit zur
Kirche durch die Taufe an.
Und bis heute ist ein solcher Kinderraub für die römisch-katholische Kirche kein
Verbrechen. Im Gegenteil. Nach dem Kirchenrecht hat sich der Papst richtig
verhalten. Ja, er musste sogar so handeln. Und bis heute stellt die
römisch-katholische Kirche ihr Kirchenrecht über jedes staatliche Recht, auch
bei den hunderttausenden von Vergewaltigungen von Kindern durch katholische
Priester. Im Fall von Edgardo Mortara fand der Lehrsatz Nr. 2555 in
Verbindung mit Nr. 2562 aus dem Enchiridion symbolorum definitionum
et declarationum de rebus fidei et morum von Heinrich Denzinger, Freiburg
2009, 42. Auflage Anwendung. Die Lehrsätze enthalten die verbindlichen
Anweisungen von Papst Benedikt XIV. in seiner Instruktion Postremo mense
vom 28. Februar 1747
Nr. 2555: Wenn es geschieht, dass von einem
Christen ein dem Tod nahes Kind der Hebräer [also ein jüdisches Kind] gefunden
wird, so wird ... derjenige sicherlich etwas Lobenswertes und Gott
wohlgefälliges tun, der dem Kind mit reinigendem Wasser unsterbliches Heil
gewährt.
Nr. 2562: Diejenigen also betrifft diese unsere
Rede, die weder von den Eltern noch von anderen, die eine Rechtsbefugnis über
sie haben, zur Taufe gebracht werden, sondern von jemandem, der keine Befugnis
hat ... Wenn sie das Sakrament ... schon empfangen haben, sollen sie entweder
festgehalten oder von den hebräischen Eltern wiedererlangt [ also wieder geholt]
werden und Christgläubigen [also Katholiken] übergeben werden, dass sie von
diesen fromm und heilig ausgebildet werden ...
Genau danach handelte Papst Pius IX. Er ließ den nach Nr. 2555 katholisch
notgetauften jüdischen Jungen von seinen Eltern gewaltsam entführen und erfüllte
damit Nr. 2562, nämlich das Kind "von den hebräischen Eltern" wieder zu
erlangen.
Und auch dafür gab es ja im Jahr 2000 von Papst Johannes Paul II. die
Seligsprechung.
Ob also Seelenmord von Kindern durch Entführung und Gottesvergiftung oder Seelenmord
aufgrund von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch durch Priester: Die
ungesühnte und unermessliche Schuld der Kirche gegenüber Kindern drängt in
unserer Zeit immer mehr zur Wirkung.
Der
Kirchenaustritt als Versuch,
die Vereinnahmung rückgängig zu machen
Doch, um es einmal deutlich zu sagen: Die kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind
völliger Unsinn und dienen nur dazu, die Menschen durch Angst und Schuldgefühle
weiterhin in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der
Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es
zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit: Gott ist ein
Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar
nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts ist früher oder später die logische Folge, doch manche wägen
noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere
sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen
ja niemand hindern.
Doch wer so denkt, unterschätzt die Situation. Man ist, wenn man nicht austritt, einer der ihren
geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, deren Opfer
gerade solche Menschen waren, welche die kirchlichen Sakramenten-Lehren nicht befürworteten. Als kleines Beispiel dafür erinnern wir in
einem späteren Kapitel an aufrichtige Männer
und Frauen, die auf Veranlassung der Kirche hingerichtet wurden, weil sie
die Kindertaufe nicht für richtig hielten. Und weil man als Kirchenmitglied ein
Blatt am Stammbaum unzähliger Verbrechen bleibt, deshalb sprach der Seher Johannes
ja auch:
"Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und
nichts empfangt von ihren Plagen" (Offenbarung 18, 4).
Aus diesem Grund
treten auch immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Andere stimmen auch einfach nicht
mehr mit der Kirche überein bzw. sie fühlen sich
vereinnahmt, und sie treten deshalb aus. In Deutschland kann jemand mit 14 Jahren die
bei der Taufe begründete Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Eltern kündigen, vor dem 14. Lebensjahr müssen es die Eltern für das Kind tun, und vom
12.-14. Lebensjahr bedürfen die Eltern dabei der Zustimmung des Kindes.
Doch auch dieser Austritt wird
den Menschen so massiv wie möglich erschwert. Bei jeder anderen Institution
oder Organisation ist eine schriftliche Kündigung möglich. Nur beim
Kirchenaustritt muss man persönlich beim staatlichen (!) Standesamt oder
staatlichen (!) Amtsgericht erscheinen und eine Gebühr von mittlerweile bis zu
60 Euro bezahlen - ein deutliches Indiz dafür, das man es in Deutschland im Grunde
mit zwei Staatskirchen zu tun hat. Bettlägerige oder gehunfähige Menschen müssen
gar einen Notar ins Haus holen, was natürlich noch mehr kostet, um aus der Institution Kirche
wenigstens steuerrechtlich heraus zu kommen. Auch werden alle Arbeitnehmer in
Deutschland seit Adolf Hitler (der bis an sein Lebensende immer pünktlich seinen
Kirchenbeitrag an die katholische Kirche zahlte; siehe
hier) vom Staat gezwungen, ihre Konfessionszugehörigkeit
auch auf ihrer
Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, was bis 1933 nicht der Fall war. Damit weiß
seither jeder Arbeitgeber auch darüber
Bescheid, und er kann Bewerber oder Angestellte im Probedienst unter fadenscheinigen
Gründen ablehnen oder wieder entlassen, wenn er z. B. mit der Eintragung
"konfessionslos" nicht einverstanden ist. Und diese Situation ist nicht konstruiert, sondern
vielfach Realität. Und während z. B. bei einem Gerichtsprozess, bei dem die
Kirche Prozesspartei ist, die Richter nicht darüber Auskunft geben müssen, ob
sie selbst evangelisch oder katholisch sind und es ein Prozessgegner der Kirche
hinnehmen muss, den Prozess deswegen zu verlieren, weil die Richter katholisch
oder evangelisch sind, muss der einfache
Arbeitnehmer immer seine Konfession darlegen. Der Hintergrund: Auch ein
atheistischer oder moslemischer Arbeitgeber muss für ihn die Steuer an die
Kirche abführen - anstatt dass die Kirche sich selbst darum kümmert, wie sie von
ihren Mitgliedern die Beiträge bekommt, was in einem wirklich weltanschaulich
neutralen Staat selbstverständlich sein sollte. Doch neben dem Genuss dieser
äußerlichen Privilegien üben die kirchlichen Großinstitutionen auch auf die
Seelen der Menschen massiven Druck aus.
Die Kirche lässt die Ausgetretenen nicht ziehen
Denn die Kirche
lässt selbst die Ausgetretenen nicht wirklich ziehen, ähnlich wie einst der Pharao von
Ägypten das Volk Israel nicht aus seiner Gefangenschaft ziehen lassen wollte.
Denn den
"Bund", den angeblich Gott beim Taufakt mit dem Säugling geschlossen habe, soll
nach der Lehre der Kirchen kein Getaufter jemals rückgängig machen können. Das
stimmt aber hinten und vorne nicht, denn Gott schließt bei keiner kirchlichen Taufhandlung einen
Bund mit einem Menschen. Er wohnt ja in jedem Menschen, ob kirchlich getauft oder
nicht, und Er wartet, bis sich jemand Ihm zuwendet. Und Er liebt und behandelt
alle Menschen gleich ohne Ansehung der Konfessions- oder Kirchenzugehörigkeit
oder eines Taufscheins. So möchten
die meisten Menschen durch einen Kirchenaustritt die bei der Taufe hergestellte Kirchenbindung im
Äußeren auch wieder vollständig lösen. Doch die Kirche weigert sich, diesen
Wunsch anzuerkennen. Für die
Kirche bleibt die Taufhandlung im Taufregister kirchlich voll gültig stehen, und
die Kirchenführer betrachten den Ausgetretenen geistig weiter als "Katholiken"
oder "Evangelischen" und damit weiterhin als einen von Ihresgleichen.
So schrieb
der ehemalige Landesbischof der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, im Jahr 1985
z. B. in einem Brief:
"Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus
der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde [Anmerkung
der Redaktion: meist unfreiwillig], nicht aus- und eintreten kann wie bei einem
Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt.
Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat,
nicht einfach kündigen" (Brief vom 6.9.1985).
Hier wird versucht,
"Gott" für die Kirche zu vereinnahmen. Doch der in der
Kirche geschlossene Bund, von dem der Bischof hier spricht, hat - wie gesagt - mit Gott nichts
zu tun.
Noch dicker trägt
der Kanzler des
Bischöflichen Ordinariats aus Innsbruck, Dr. Hermann Steidl, auf, der in
einem Brief zum Thema folgende Auskunft gab:
"Eine Beendigung der Zugehörigkeit
zur katholischen Kirche ist nach deren Selbstverständnis nicht möglich und auch
nicht vorgesehen. Was den von Ihnen angesprochenen ´Kirchenaustritt` betrifft,
so ist dieser eine Einrichtung des religiös neutralen Staates, durch die dieser
seinen Bürgern ermöglicht, sich für den staatlichen Rechtsbereich den Folgen der
Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu entziehen. Dieser
staatliche ´Kirchenaustritt` hat keine Auswirkungen auf die korporative
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, d. h. der Ausgetretene bleibt aus der
Sicht der katholischen Kirche weiterhin Katholik. Die katholische Kirche wertet
diesen Akt aber als ´formellen Abfall von der katholischen Kirche` und
sanktioniert dieses öffentliche Lossagen von ihr mit verschiedenen
Rechtsbeschränkungen ... Unbeschadet dessen bleiben jedoch die von Ihnen
erwähnten Sakramente gültig ... Wurden sie einmal gültig gespendet, so können
sie durch keine Macht der Welt ausgelöscht werden"
(Brief vom 14.9.1998).
Eine solche Institution, die nach ihrem Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich
auf diese Weise selbst, denn
was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet
wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht schlicht verfassungsfeindlich.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken
aufschlussreich: Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung
von Kirchenstrafen ja sogar "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen,
wie oben bereits im Rahmen der Klageschrift der Freien Christen dargelegt
(Can. 867). Andernfalls gefährden sie auch ihr eigenes Seelenheil.
Dazu die Frage: Ist das nicht ein
brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft
durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen
Zwangschristianisierung und verstößt gegen das Recht des Einzelnen, selbst
darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte
und welcher nicht. Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer
noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die
Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die
Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit
seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr
wie in früherem Ausmaß unmittelbar und quasi auf Befehl zur Verfügung steht
(vgl. dazu jedoch "Der Theologe Nr. 23": Das
Staatsross und sein kirchlicher Reiter).
Ein Beispiel, was das praktisch bedeutet,
dass die Kirche ein ausgetretenes Ex-Mitglied weiterhin als Katholiken
betrachtet und seinen Austritt nicht respektiert, gibt das von Papst Benedikt im
Jahr 2009 neu gefasste kirchliche Eherecht.
Die Bedeutung der Taufe im
kirchlichen Eherecht:
Katholische Kirche ignoriert Kirchenaustritt
Es ist wie ein
Bombe mit langer Zündschnur. Bis man begriffen hat, was der Papst hier
eigentlich verfügte, muss man sich erst einmal mal bis zum Sprengstoff vorarbeiten. In
einem päpstlichen Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben) mit dem Namen
Omnium in mentem werden beim kirchlichen Eherecht aus der Kirche
Ausgetretene wieder genauso wie Kirchenmitglieder behandelt, und der Kirchenaustritt
wird damit praktisch nicht anerkannt (siehe z.B.
http://www.radiovaticana.org/TED/Articolo.asp?c=342445). Das habe für den Ausgetretenen den
vordergründigen Vorteil, dass ein Katholik eine katholisch gültige Ehe mit
ihm in Zukunft wieder ohne kirchliche Genehmigung eingehen könne. Bislang
brauchte der Katholik für eine Ehe mit einem aus der Kirche ausgetretenen
Menschen eine Ausnahmegenehmigung. Doch der
"Vorteil" ist heimtückisch. Denn die kirchliche Genehmigung ist nämlich
deshalb nicht mehr nötig, weil der Ausgetretene aufgrund seiner Taufe, meist
der Säuglingstaufe, jetzt auch im Eherecht weiter als Katholik betrachtet
wird und bei einer Eheschließung zwischen zwei Katholiken eben nun mal keine
besondere Erlaubnis nötig sei. Sein Kirchenaustritt wird also nicht
respektiert.
Doch das ist nur die eine Seite der kirchlichen Gesetzesänderung. Denn
seither
wird eine kirchliche Genehmigung stattdessen von dem Kirchenaussteiger (!) verlangt, wenn
dieser eine Ehe mit einem nicht kirchlich getauften Bürger eingehen möchte. Bislang hatte sich die
Kirche hier nicht mehr eingemischt und Ehen zwischen Aussteigern und
Nichtmitgliedern als außerhalb ihres
Einflussbereichs geschlossen betrachtet. Und diese Ehen waren für die Kirche gültig
wie z. B. auch die Ehe zwischen zwei Muslimen von der Kirche als "Ehe" anerkannt
wurde. Nach Inkrafttreten von Omnium in
mentem sind solche Ehen jedoch in Zukunft nicht mehr "gültig",
weil der Ausgetretene aufgrund seiner einstigen Säuglingstaufe weiterhin
katholischem Kirchenrecht untersteht und für eine Eheschließung mit einem
Ungetauften genauso eine kirchliche Erlaubnis braucht wie ein
Kirchenmitglied. Andernfalls geht er für
die Kirche keine gültige Ehe ein. Der Kirchenaussteiger wird
also weiter wie ein Kirchenmitglied behandelt, für den die Kirche zuständig
bleibe. Und er muss deshalb, wie jeder Katholik auch, die Kirche darum bitten, die Ehe für
"gültig" zu erklären, wenn sein Ehepartner nicht getauft ist. Nun mag jemand
sagen: "Das Kirchenrecht interessiert mich nicht mehr. Die Kirche kann
im Viereck springen, wie sie will. Es ist mir egal."
Doch wer so denkt, unterschätzt diese Mächte. Denn dahinter steckt
eine Missachtung eines
Menschenrechts - nämlich durch den kirchlichen Besitzanspruch auf
einen Getauften für alle Ewigkeiten. Die kirchenrechtliche Missachtung
eines Kirchenaustritts nun auch auf dem Gebiet der Eheschließung hat nämlich
diesen Hintergrund, dass dem Menschen bei der Taufe
angeblich ein "unauslöschliches Zeichen" eingebrannt wurde. Der
Ausgetretene wird also nach der Lehre "Einmal Katholik - immer
Katholik" behandelt. Und das ist nicht harmlos.
Abgesehen davon, was passiert, falls die Kirche auch politisch wieder mehr
mittelalterliche Macht bekommt, ist folgendes zu bedenken: Gelingt der
Kirche hier die Einschüchterung der Menschen, dann ist dies für den
Betroffenen wie ein
Angelhaken. Denn auch im Jenseits wird die Kirche allem Anschein nach versuchen, ihr ehemaliges
Mitglied als für immer zu ihr gehörig gefangen zu halten und auf seinem Weg
zurück zu Gott in die ewige Heimat abzuhalten - worauf in unserer Zeit
Propheten und Seher mehrfach hingewiesen haben.
Diese Aussage im Hinblick auf
das Jenseits können wir natürlich nicht beweisen. Aber wir wissen es eben durch
diese Menschen, die hinter die Nebelwand der kirchlichen "Geheimnisse" blicken
können. Und die Kirche hilft ja auch selbst mit, sich weiter zu entlarven. Und aus diesem Grund lassen wir auch nicht nach, die
Streichung aus den kirchlichen
Taufregistern zu fordern, was die Kirche bis heute kategorisch
ablehnt. Denn dieser Registereintrag kommt einer Steuerkarte
gleich (im Diesseits für die Kirchensteuer, im Jenseits im Dienste
einer Steuerung der Seele zurück in den "Bauch" der Kirche). Letztlich ist
es der Kampf um ein Menschenrecht, dass der Kirche untersagt werden muss, einst
(meist) von ihr zwangsgetaufte Säuglinge für ewig als zu ihr gehörig betrachten zu
dürfen. Und es ist der alte mittelalterliche Größenwahn der Institution
Kirche, die ihr kirchliches Recht als höher betrachtet als jedes
Menschenrecht, Grundrecht, geistiges oder weltliches Recht.
Dazu ein Bild: Wie ist es, wenn ein fehlerhafter Mensch behauptet, er wäre der
"Rektor der Welt" oder der "Lenker des
Erdkreises" und nach seinen Gesetzen und Vorstellungen müsse sich die ganze
übrige Welt richten oder sie würde von ihm und seinem Gott bestraft? Ist es gleichgültig, ob
dieser Mensch z. B. in einer Fachklinik für Psychiatrie betreut wird oder
aus einer
einflussreichen Machtposition im Herrschaftsgefüge dieser Welt heraus handelt? Man
wird sagen müssen "Nein". Im ersten Fall bekommt er z. B. regelmäßig seine
Medikamente, im zweiten Fall beeinflusst seine Überzeugung die ganzen
Geschicke der Menschheit. Es ist letztlich die Verantwortung einer jeden
Gesellschaft selbst, wem sie z. B. ein Therapie anbietet und wen sie in
seinem Tun auch noch finanziert bzw. von wem sie sich beherrschen lässt.
Massive Drohung an
Nichtkatholiken:
Ein Leben zwischen angeblicher Erbsünde und angeblicher ewiger Verdammnis
Selbst die noch ungeborenen und "ungeplanten"
Kinder werden
von der Kirche reklamiert: Ein Katholik darf z. B. nur dann
"evangelisch"
heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder
später katholisch werden. Und ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne
dieses Versprechen der späteren katholischen Taufe seiner eventuellen Kinder gar keine kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat
wiederum nicht beschäftigt werden kann.
Ist ein Kind dann tatsächlich geboren, scheint es
nichts Wichtigeres zu geben als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So
hat die Kirche beispielsweise das Instrument der "Nottaufe"
erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich
in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden, wie bereits oben
dargelegt. Nur
Sündenstrafen müsse das kleine Kind sicher nicht erleiden, da es in seiner
kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche
aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der
Säugling mit der "schweren Sünde"
der "Erbsünde" behaftet
sei,
und alle "Seelen, die in schwerer
Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre
nun mal in die ewige
Verdammnis.
Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube
der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die
Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine
Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der
Kirche, S. 530). Und wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926:
"Die Seelen
derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden,
steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554;
mehr zu diesem Thema in
"Der Theologe Nr. 18" - Der
Glaube der Kirche).
Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen
"Heilsweg" auch
für diese Kinder glaube (siehe oben),
kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische
Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies
kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren
"Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung
von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach
langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den
"schweren Sünden",
deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der qualvollen
Sündenstrafen). Dies ist gültige kirchliche Lehre, auch wenn sich der Kanzler
des Innsbrucker Bischofs hütete, dies in dem Brief an den kritischen
Zeitgenossen darzulegen.
Bitte um Vergebung für die Taufen, die man als Pfarrer durchgeführt hat
Dies alles ist also kein harmloser Skandal, und wir werden weiter unten noch näher darlegen, was es damit auf sich hat, und was man tun kann, um sich das nicht gefallen zu lassen. Deshalb bat ich als Ex-Pfarrer Eltern und erwachsen gewordene Kinder um Vergebung für die Taufen, die ich früher durchgeführt habe. Dazu habe ich folgende Erklärung abgegeben, die am 19.12.2009 u. a. in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg als Anzeige erschienen ist:
"Von 1988-1992 war ich evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg-St. Stephan
und in der Philippuskirche am Klinikum. In dieser Zeit habe ich auch viele
Säuglinge getauft. Doch das hat Jesus nicht gewollt. Er wollte laut dem Zeugnis
der Bibel, dass man die Menschen zuerst ´lehrt` (so steht es auch korrekt in den
ursprünglichen Übersetzungen) und erst dann tauft und nach der Taufe natürlich
weiter unterrichtet. Seine Botschaft ´Erst lehrt, dann tauft`, wird durch das
kirchliche ´Erst tauft,
dann lehrt` jedoch ins Gegenteil verkehrt. Die Kirche verstößt mit ihrem Tauf-´Sakrament`
also gegen Jesus. Und sie macht die Kinder auf diese Weise gleichzeitig zu
Mitgliedern ihrer Institution, welche Jesus ebenfalls niemals gewollt hat. Und
niemals befürwortete der Mann aus Nazareth einen Bau von Kirchen aus Stein mit
Kanzel, Altar, Taufbecken und dergleichen. Jesus sagte zwar: ´Lasset die Kinder zu mir
kommen`. Da damit meinte er nicht, dass die Kinder getauft und auf diese Weise
zu Mitgliedern einer Kirche gemacht werden sollen.
Heute bedauere ich deshalb, bei den Taufen als Pfarrer mitgewirkt zu
haben, und ich möchte alle Eltern und Kinder um Vergebung bitten. Es waren
damals meine Handlungen im Auftrag der Kirche, nicht jedoch das Handeln Gottes,
wie es die Kirche fälschlicherweise darstellt. Gott macht keine Unterschiede
zwischen Getauften und Nichtgetauften, und die Taufe ist auch kein besonderer
Schutz oder Segen. Und die kirchliche Erlaubnis einer so genannten ´Nottaufe` in Todesgefahr ist deshalb auch sinnlos.
Mit Gott und Christus hat das Taufsakrament
der Kirche also nichts zu tun und auch für das spätere Seelenheil ist die Taufe
nutzlos. Sie ist sogar hinderlich, weil der Getaufte dadurch an eine äußere Kirche gebunden ist.
Und dies erschwert ihm nach dem Tod seine Rückkehr als freies Kind Gottes in die ewige Heimat
zu Gott. So glaube ich es heute. Deshalb: Bitte verzeihen Sie mir.
Dieter Potzel, ehemaliger evangelischer
Pfarrer."
Aufforderung an die Kirche, den Getauften
aus dem Taufregister zu streichen
Der Kirchenaustritt ist nun der erste Schritt, um
die durch die Taufe erzeugte Fessel an die Kirche zu lösen. Doch die Kirche
lässt den Ausgetretenen nicht ziehen. Er steht weiterhin im kirchlichen
Taufregister, und er gilt, wie die Briefe des evangelischen Bischofs und
katholischen Kanzlers oben bestätigen, als "Kirchenschaf", wenn auch als eine
Art "verlorener Sohn", "verlorene Tochter" bzw. "verlorenes Schaf", für das aber
weiter kirchliche Hoffnung bestehe. (Doch
in Wirklichkeit sind die Kirchenmänner
und -frauen selbst die verlorenen Söhne und Töchter, weil sie tun, was
Christus nicht wollte.)
Zwar wird der
Kirchenaustritt im Taufregister vermerkt, wenn man beim Austritt auf dem
Standesamt oder Amtsgericht angibt, wo man einst getauft worden ist, doch mehr
auch nicht. Die im Taufregister dokumentierte angeblich ewige Bindung an die
Kirche wird nicht rückgängig gemacht. Doch das sollte man nicht länger hinnehmen.
Dabei ist die innere Haltung des Einzelnen in diesem Fall nicht ausreichend.
Deshalb ist es aus geistiger Sicht ratsam, nicht nur aus der Kirche auszutreten,
sondern die Rückgängigmachung der Taufe zu fordern durch die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister. Dies tut die
Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig.
Von Ihrer Seite aus haben Sie damit aber die Voraussetzung für die Streichung
geschaffen. Denn Sie
haben der Anmaßung der Kirche, Sie z. B. weiterhin als Katholiken oder
Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das
aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Herde gehören soll), mit
allem, was Ihnen möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der
Kirchengemeinde, bei der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem
Geburtsdatum
auch Ihr Taufdatum, so weit bekannt, und den Taufort an, sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts (wenn
möglich, Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen).
So schrieb auch ich folgenden Brief an die
Kirchengemeinde, in der ich einst getauft worden war:
"Sehr geehrter Herr
Pfarrer,
ich wurde am x.x.xxxx in der Kirche in X. kirchlich getauft. Am 7. Februar 1992
bin ich auf dem Standesamt in Bamberg aus der evangelischen Kirche ausgetreten.
Eine Kopie der Austrittsbescheinigung liegt bei. Nun bitte ich Sie, mich
komplett aus dem Taufregister zu streichen, da ich aus Gewissensgründen in keine
äußere oder innere Bindung mehr mit der Institution Kirche und ihrer Geschichte
gebracht werden möchte. Mir ist bewusst, dass in der Kirche geglaubt werden
soll, dass Gott einst der eigentliche Täufer gewesen sei und dass eine Taufe
deshalb nicht rückgängig gemacht werden könne und dass die ´Taufgnade` bliebe und ähnliches.
Doch genau das halte ich für eine Irreführung der Menschen. Gott macht nach
meiner Überzeugung nicht den geringsten Unterschied zwischen einem getauften und
einem nicht getauften Menschen und Er ist keineswegs der Täufer bei einer
kirchlichen Taufe, sondern der Pfarrer. Und im Hinblick auf das spätere
Seelenheil ist eine kirchliche Taufe nach meiner Überzeugung völlig nutzlos und
wegen der dadurch entstandenen Bindung an eine äußere Kirche sogar hinderlich.
Weiterhin ist die kirchliche Taufe nicht christlich. Denn Jesus, der Christus,
hat nicht mit Wasser getauft, sondern durch Ihn kam die Geisttaufe
(siehe z. B.
Markusevangelium 1, 8).
Außerdem hat Jesus keine Taufe für Säuglinge geboten, im Gegenteil: Er
sagte gemäß der Bibel wörtlich: ´Erst lehret, dann taufet`
(steht auch so noch in der Original-Luther-Übersetzung), und dann lehrt die
Getauften weiter. Säuglinge können jedoch vor ihrer Taufe noch nicht gelehrt
werden. Und auch Johannes der Täufer, der als Vorläufer von Jesus gilt, taufte
keine Säuglinge, sondern nur Erwachsene, wenn diese ihr Leben ändern wollten.
Dennoch praktiziert die Evangelisch-Lutherische Kirche die Säuglingstaufe und
schreibt diese in ihrem Bekenntnis sogar als ´nötig` vor. Dabei kann sie sich
aber weder auf Jesus von Nazareth noch auf Johannes den Täufer berufen.
Und dies ist nicht der einzige Gegensatz der kirchlichen Lehre zur Lehre des
Christus, so dass für mich die evangelische Lehre heute zwar ´evangelisch` ist
und neben vielen heidnischen Elementen auch einige christliche enthält, doch sie
ist eben nicht christlich. Nähere Ausführungen dazu würden jedoch über das
Anliegen dieses Briefes hinaus gehen, so dass ich in diesem Zusammenhang nicht
weiter darauf eingehen möchte.
Mir sind viele
Theologen bekannt, die sich der Widersprüche zwischen Christus und Kirche
bewusst sind und dennoch so tun, als könnte die Kirche auch im Namen von
Christus taufen. Angesichts des oben angedeuteten Sachverhalts ist dies jedoch
eine Irreführung. Geht man weiter von einem Vorteil aus, welcher der Kirche
durch dieses Handeln entsteht, z. B. die spätere automatische
Kirchensteuerpflicht des Getauften, und ist dieser Vorteil für den Pfarrer oder
die Kirchenleitung in irgendeiner Weise für ihre Einstellung oder ihr Handeln
maßgeblich, dann stellt der Vorgang der Säuglingstaufe nach unserer
Rechtssprechung sogar eine arglistige Täuschung dar.
Ich maße mir
hierüber kein Urteil an, doch halte ich aufgrund des gesamten Sachverhalts eine
Streichung aus dem Taufregister nicht nur für moralisch geboten und eine Sache
des guten Anstands, sondern auch für rechtens. Bzw. der Vorgang sollte von Ihnen
auf Anfrage ohne kirchenbürokratische oder kircheninterne inhaltlichen Hemmnisse
ermöglicht werden.
Der Sachverhalt,
dass ich im Alter von 13 Jahren im April 1973 meine einstige Säuglingstaufe in
einem Konfirmationsversprechen in X. bestätigt hatte, ist demgegenüber
nichtig, da ich in diesem Alter noch nicht religionsmündig war.
Ich bitte Sie
deshalb, mir die entsprechende Bestätigung der Streichung aus dem Taufregister
zukommen zu lassen und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen."
Darauf hin
erhielt ich folgenden ausweichenden Antwortbrief: "Wir haben Ihr Schreiben zur
Kenntnis genommen. Ihr Kirchenaustritt vom 7.2.1992 wurde in unseren
Kirchenbüchern registriert und eingetragen. Von unserer Seite ist der Vorgang
somit bearbeitet."
Mit anderen Worten: Die Streichung aus dem Taufregister ist nicht erfolgt. Die
Taufe wurde also nicht rückgängig gemacht. Doch
man hofft, der Antragsteller würde in Zukunft Ruhe geben.
Doch da es uns
vor allem darum geht, Jesus, den Christus zu rehabilitieren, werden wir nicht
eher "Ruhe" geben, bis deutlich geworden ist, dass das kirchliche Tun nichts mit
Christus zu tun hat und bis es gelungen ist, sich von jeder Art von Zugriff oder
Anspruch der Kirche
auf die eigene Seele befreit zu haben. Deshalb können wir solche und ähnliche Antworten
natürlich nicht akzeptieren, solange die Kirche uns und zahllose andere Menschen
weiterhin als im Geiste zur Kirche gehörig betrachtet und nicht endlich ohne
Wenn und Aber frei lässt. Ein möglicher nächster Schritt könnte sein, von der
Kirchengemeinde zu verlangen, die Aufforderung auf Streichung aus dem
Taufregister als ergänzenden Eintrag im Taufregister oder in dessen Anhang zu
vermerken. Dann ist der Antrag auf Streichung aus dem Taufregister in dem
besagten Register zumindest dokumentiert und es wird deutlich, dass der
fortdauernde Eintrag gegen den ausdrücklichen Willen des einst Getauften von der
Kirche aufrecht erhalten wird.
Hier ein
weiteres Beispiel für ein Schreiben an die Kirche zur Streichung aus dem
Taufregister, das andere Aspekte mehr hervor hebt und teilweise noch deutlicher
bzw. drastischer formuliert ist:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem Kirchenaustritt vom xx.xx.xxxx beim Standesamt in xxxxx machte
ich deutlich, dass ich kein Kirchenmitglied mehr sein möchte. Aus diesem
Grund fordere ich Sie auch auf, mich aus Ihrem Taufregister zu streichen.
Ich wurde am xx.xx.xxxx in der xxx-Kirche getauft. Meinen Eltern, die mich
im guten Glauben taufen ließen, damit etwas Gutes für mich zu tun, wussten jedoch
nicht, dass diese Handlung aus kirchlicher Sicht niemals mehr rückgängig zu
machen ist. Auch wurden sie über diesen Sachverhalt von Ihrer Seite her
damals überhaupt nicht aufgeklärt. Deshalb gingen die Eltern davon aus, dass
ich die Taufe später als Erwachsener selbstverständlich rückgängig machen
könne. Da dem aber aus Ihrer Sicht nicht so ist, liegt hier der Sachverhalt
einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von wesentlichen
Informationen vor. Dies gilt auch im Hinblick für die mit einer
Kirchenmitgliedschaft verbundenen Inhalte. Auch darüber wurden meine Eltern
nur unvollständig aufgeklärt (siehe Neuner-Roos,
Der Glaube der Kirche [bei ehemaligen Katholiken] bzw. Die
Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche [bei ehemaligen
Evangelischen, z. B.
hier oder in
Der Theologe Nr. 1]). Schon aus diesen Gründen ist die Taufe im Nachhinein
nichtig, wenn der einst Getaufte, was ich hiermit tue, ihr widerspricht.
Mir ist bewusst, dass Sie mir entgegnen werden, dass beim Taufakt angeblich
´Gott` an mir gehandelt habe, womit Sie zu begründen versuchen, warum Sie
mich nicht aus Ihrem Register streichen wollen. Doch können Sie das
beweisen? Sicher nicht. Beweisbar ist nämlich nur, dass der Pfarrer an mir gehandelt
hat. Außerdem können Sie nicht einerseits ´Gott` vereinnahmen, indem Sie
behaupten, er hätte angeblich damals die Taufe an mir vollzogen. Und andererseits
tun Sie so, als ob Sie für die Rückgängigmachung der Taufe ´Gott` nicht mehr
bemühen könnten. Entweder ´Gott` habe damals gehandelt und er handelt heute
wieder, indem er sein damaliges Handeln annulliert (denn Gott zwingt bekanntlich
auch nach Ihrer modernisierten Lehre niemandem seinen Segen auf). Oder er habe
damals nicht gehandelt und braucht deshalb heute auch nicht zu handeln, weswegen
Sie auch ohne Einbeziehung ´Gottes` die
Streichung vornehmen können. Entweder - oder.
Jedoch zu behaupten, Gott hätte zwar
damals gehandelt, könne aber heute diesbezüglich nichts mehr tun, ist eine
trickreiche Konstruktion Ihrer Institution, die ich als sittenwidrig
betrachte und die zudem im Widerspruch zu den Freiheitsrechten des deutschen
Grundgesetzes steht.
Deshalb möchte ich meine Forderung nach einer Streichung aus dem
Taufregister hiermit noch einmal bekräftigen. Natürlich können Sie den
Eintrag streichen, wenn Sie den guten Willen dafür haben. Haben Sie das
getan, bitte ich nachfolgend auch um Streichung aus dem Firm- bzw.
Konfirmationsregister. Für diesen Fall gilt: Ich war damals noch ein Kind
und habe die Tragweite dieser Art Taufbestätigung überhaupt nicht ermessen
können.
Ein ergänzender
Eintrag im Taufregister, dass ich am xx.xx.xxxx aus der Kirche ausgetreten bin, reicht mir
nicht, denn ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, von Ihnen als
eine Art ´verlorener Sohn` (´verlorene Tochter`) betrachtet zu werden, den
sie weiterhin als zu Ihrer Herde zugehörig betrachten können. Dies würde ich
für eine Ungeheuerlichkeit halten. Bitte bestätigen Sie mir deshalb
bis zum xx.xx.xxxx, dass zwischen Ihrer Institution und mir keinerlei
Verbindung mehr besteht und alle früheren Bindungen, einschließlich der
Taufe, gelöscht sind. Mit etwas gutem Willen Ihrerseits dürfte das kein
Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen, G.H."
Ins Zentrum des
Verrats getroffen:
Wer sein Kind nicht tauft, wird verfolgt
Dass die Säuglingstaufe ein Zentrum des
kirchlichen Verrats an Jesus darstellt, zeigt auch die Vehemenz, mit der die
Kirche gegen alle Menschen vorging, die es wie die Urchristen halten wollten und
die Säuglingstaufe nicht befürworteten.
Zu den Verrätern wurden vor allem die so genannten evangelischen "Reformatoren"
Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, Martin Luther und Philipp Melanchthon, die
im 16. Jahrhundert durch die Verfolgung damaliger Urchristen klar machten,
dass es ihnen im Grunde nur um eine Reform des Katholizismus im Dienste des
Machterhalts der Kirche ging, nicht um eine
Erneuerung der Christenheit im urchristlichen Geist. Doch genau dies war damals sehr vielen engagierten
Menschen ein Anliegen, und die Zeit war damals reif. Doch viele ehrliche
Gottsucher ließen sich von den Reformatoren täuschen. Sie wurden vereinnahmt und
letztlich verraten, sofern die Menschen glaubten, auch den Reformatoren ginge es
um Christus.
Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Wikipedia-Artikel zu dem
Stichwort "Täufer" (Stand: 17.12.2009). Damit sind die Urchristen gemeint, welche nur mündige
Menschen taufen lassen wollten. Ein Schwerpunkt der Bewegung war die Schweiz,
vor allem Zürich, sowie Österreich und Süddeutschland.
"Der Rat der Stadt Zürich erließ daraufhin am 11.
August 1524 einen Befehl, alle Kinder taufen zu lassen ... Dieser Anordnung
widersetzte sich der Kreis um Manz und Grebel
[vgl. dazu Konrad Grebels Aussage in
Der
Theologe Nr. 1] ... Am 17. Januar 1525 fand vor
Vertretern des Rates, der Bürgerschaft und von Gelehrten die erste
Täuferdisputation zwischen Zwingli und den Täufern Manz, Grebel und Wilhelm
Reublin statt, bei der die Täufer nach Ansicht der Jury unterlagen. Der Rat der
Stadt Zürich erließ deshalb am folgenden Tag ein so genanntes Ratsmandat, in dem
- in verschärfter Form - ein weiterer Taufzwang verordnet wurde. Am 21.
Januar 1525 erhielten Grebel und Manz seitens des Rates ein Redeverbot. Grebel
und Manz ignorierten das Verbot und versammelten ihre Anhänger nach wie vor zum
gemeinsamen Bibelstudium. Am Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche
Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. In der ältesten Chronik der
hutterischen Brüder, dem Großen Geschicht-Buch, ist ein Bericht über den Verlauf
dieser Zusammenkunft erhalten. Die Chronik berichtet, dass ´die Angst begann und
auf sie kam` und ´dass ihre Herzen bedrängt wurden` ... [Dann
wurde der Priester Jörg Blaurock getauft] Die im Kreis um Grebel
und Manz vollzogene Gläubigentaufe blieb nicht geheim. Die Repressionen seitens
der Zürcher Stadtrates führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock in das
Zürcher Umland flohen ... Auch auf Basel griff die täuferische Bewegung über.
Wilhelm Reublin gewann den Wallfahrtspriester und glühenden Marienverehrer
Balthasar Hubmaier aus Waldshut für die täuferischen Ideen ... [Es] waren es vor
allem die Verfolgungen und Vertreibungen, die der Bewegung ein rasches Wachstum
bescherten ... Schon bald wurde den Täufern der Vorwurf gemacht, die Obrigkeit
zu missachten und Aufruhr anzustiften. In der Folge erfuhren sie überall
härteste Verfolgungen ...
Bestand in den Augen der Obrigkeit Gefahr, dass sie die öffentliche Ordnung
bedrohten, wurden sie in der Regel inhaftiert bzw. des Landes verwiesen. In den
Niederlanden wurden ... viele Täufer auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die
reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die in den
meisten Fällen mit dem Tod endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete im
Jahr 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und
die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte. Um die
schweizerischen Täufer auffinden und festsetzen zu können, waren besondere
Täuferjäger [vergleichbar den heutigen kirchlichen Sektenbeauftragten] aktiv. Bereits im
Jahr 1709 sollen infolge der Berner Rats mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500
Personen aus der Schweiz vertrieben worden seien. Im österreichischen Weinviertel
wurden 1538 in den Verliesen der Burg Falkenstein zahlreiche, aus Mähren
vertriebene Täufer inhaftiert. Die Frauen und Kinder wurden bald wieder
freigelassen, während die Männer in Triest auf habsburgische Galeeren kamen."
Die erste ökumenische Christenverfolgung
[Beim Zweiten Reichstag zu Speyer 1529] "... wurde ein
Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer [also
damalige Urchristen] reichsrechtlich verfügte ... Das so genannte Wiedertäufermandat von
Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine groß angelegte Verfolgung
der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:
1. Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder
Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches
Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen
Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit
erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen
Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit,
auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll ´keineswegs`, also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals
widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls
unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht [also die Todesstrafe].
6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort
verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu
verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen."
Hier hat sich vor allem die noch junge evangelische "Reformation", die zusammen mit dem Katholizismus die Christenverfolgung brutal durchführte, vollends entlarvt (mehr dazu siehe auch in Der Theologe Nr. 1). Es begann die erste "ökumenische" Christenverfolgung.
Münster: "Täufer"
entfernen sich von Christus
und werden den Katholiken ähnlich
Doch mit einem Geschichtstrick hat man versucht,
die nachfolgenden Generationen gegen die friedfertigen Nachfolger Jesu zu
indoktrinieren. Den Anlass dazu gab eine Gruppe von "Täufern" im westfälischen
Münster. Im Gegensatz zu fast allen anderen Gruppen gelangten in Münster einige
Täufer ab 1533 in führende Positionen (Bernd Knipperdolling, Bernd Krechting,
Jan van Leiden, Jan Matthys, Bernd Rothmann u. a.), die sich an Katholiken
rächten und anscheinend ihrerseits Gewalt gegen Katholiken
angewandt haben. Sie hatten kurzzeitig die Regierungsverantwortung in der Stadt
inne, und sie sollen es mit der Moral manchmal nicht so genau genommen haben (mehr als eine Frau).
Dabei entfernten sie sich offenbar mit ihrem Verhalten von Christus (wenn man der ihnen
gegenüber von vorne herein feindlich eingestellten kirchlichen
Geschichtsschreibung hier glauben kann), und sie verhielten
sich vielfach ähnlich wie zuvor die Katholiken. Dabei kam es zu Missständen und
sogar zu Todesurteilen, während man zumindest die
im Katholizismus übliche voraus gehende Folter abgeschafft hatte. Doch die
römisch-katholische Kirche bereitete bereits den Vernichtungsschlag vor. Münster
wurde von den katholischen Truppen eingeschlossen und ausgehungert, und der Bischof
wartete auf den günstigen Moment zum Angriff, was alles natürlich auch
zur Radikalisierung und Traumatisierung der in die Ecke getriebenen "Täufer" in der eingeschlossenen
Stadt beitrug. Und dies hat dann offenbar auch zu den einzelnen hier genannten
negativen Reaktionen und Verhaltensweisen geführt, die unter geordneten Bedingungen
womöglich nicht erfolgt wären.
Das
Heer des römisch-katholischen Bischofs Franz von Waldeck belagerte die Stadt seit
1534 und
führte dann am 24. Juni 1535 ein grausames Massaker an den Einwohnern durch. Es gab ca. 650 Tote, und sehr viele Menschen wurden vertrieben.
Drei Anführer der Besiegten wurden zum Foltertod verurteilt und auf Befehl des
katholischen Bischofs aufs Grausamste gefoltert mit dem Ziel einer allmählichen
Hinrichtung. "In vier Stunden dauernder Tortur wurde den drei gefangenen
Täuferführern [mit glühenden Zangen] das Fleisch von den Knochen gerissen, bevor
man sie endlich erdolchte und die zerschundenen Leichen in eisernen Körben an
der Südseite des Lamberti-Kirchturms aufhängte. Die Obrigkeit besiegelte ihren
Triumph mit einem Warnzeichen an die Bürger Münster"
(http://www.merian.de/reiseziele/artikel/a-642833.html). In den Käfigen der
Lambertikirche skelettierten die Leichen dann allmählich öffentlich. Und diese Käfige hängen noch heute in Münster an
der katholischen Kirche - weiterhin zur Abschreckung, wovon Kirchenkritiker
ausgehen, auch wenn man dies nicht mehr öffentlich zugibt. Die Skelette hatte
man erst im Jahr 1881 heraus genommen.
Die Kirche war also
einmal so richtig wütend geworden, und das
tatsächliche oder angebliche Fehlverhalten dieser speziellen "Täufer"-Gruppe bestimmte in späteren
Jahrhunderten bis in die Gegenwart hinein das kirchlich indoktrinierte falsche Geschichtsbild
über diese gesellschaftliche Gruppierung.
Selbst im Merian-Reiseführer ist zu lesen: "Das Auf- und Umschreiben der
Affäre mit dem unwiderstehlichen Sex-and-Crime-Appeal geriet kaum weniger
abenteuerlich als das Geschehen selbst", so dass man nicht einmal sicher sein
kann, welche der kirchlichen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Die Kirche habe "unberechenbaren Fanatikern" gegenüber angeblich wieder Ruhe und Ordnung
hergestellt. In Wirklichkeit war die Gruppe in Münster - wie immer sie auch
genau lebte - nicht repräsentativ für die Bewegung. Die allergrößte Mehrheit der so genannten "Täufer"
lebte urchristlich und völlig friedfertig. Doch die Rache der Kirche war auch gegenüber
diesen Menschen bestialisch. Denn sie hatten in ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus
dem Christus getroffen, der kirchlichen Taufe. Und diese Entlarvung empfand die Kirche
schon damals als sehr große
Bedrohung für ihren Machterhalt.
Auseinandersetzung um die Kindertaufe:
Die Kirche wütet mit Folter und Hinrichtungen
Nachfolgend einige Einzelschicksale. Das
"Verbrechen" bzw. Haupt-"Verbrechen" der Menschen: Sie wollten keine Säuglinge taufen.
Jörg Blaurock wird 1539 in Klausen in Südtirol lebendig verbrannt. Hans Denck
stirbt, durch viele Vertreibungen geschwächt, 1527 in Basel an der Pest. Eberli
Bolt wird 1525 in der Schwyz lebendig verbrannt. Konrad Grebel wird durch die
Einkerkerung im Zürcher Hexenturm extrem geschwächt und stirbt 1526 an der Pest.
Hans Haslibacher wird 1571 in Bern geköpft. Ludwig Hetzer wird 1529 in
Konstanz der Kopf abgeschlagen. Melchior Hofmann überlebt 10 Jahre strengste
Kerkerhaft in Straßburg. Dann ist er mit seinen Kräften am Ende und stirbt in
Haft. Balthasar Hubmaier (Hubmeier) wird 1529 in Wien auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Als die Flammen in schon umzüngelten, ruft er seine letzten Worte: "Die Wahrheit
ist untödlich." Drei Tage später wird sein Ehefrau grausam ertränkt. Auch sie will
keine Säuglinge taufen lassen. Hans Hut zieht sich 1527 im Gefängnis in Augsburg
bei einem Gefängnisbrand schwerste Brandverletzungen zu, an denen er kurz darauf
stirbt. Jakob Hutter wird 1536 in Innsbruck vor dem Goldenen Dachl lebendig
verbrannt. Allein in Tirol werden 360 weitere Urchristen auf den Scheiterhaufen
verbrannt. Hans Krüsi wird 1525 in Luzern "zu Pulver und Asche" verbrannt.
Felix Manz wird 1527 in Zürich ertränkt. Seine letzten Worte sind gleich
den Worten von Jesus am Kreuz: "In deine
Hände, Herr, übergebe ich meinen Geist." Er stirbt, ähnlich wie es Jesus
von Nazareth voraus gesagt hatte: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um
meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles wieder euch, da sie
damit lügen ... Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch
gewesen sind (Matthäus 5, 11-12). Oder: "Dann werden sie euch der
Bedrängnis preisgeben und euch töten" (Matthäus 24, 9).
Im Todesurteil des unter der Herrschaft
des Reformators Huldreich Zwingli stehenden Rats der Stadt Zürich heißt es u. a.: "Genannter
Felix Manz soll ... weil er gegen die christliche Regierung und die bürgerliche
Einheit gehandelt hat, dem Nachrichter [= Scharfrichter] übergeben werden, der ihm seine Hände
binden, in ein Schiff setzen, zu dem unteren Hütly bringen und auf dem Hütly die
Hände gebunden über den Kopf streifen und einen Knebel zwischen den Armen und
Beinen durchstossen und ihn also gebunden in das Wasser werfen soll, um ihn im
Wasser sterben und verderben zu lassen."
So also geht die evangelische
Reformation in der Schweiz mit Menschen um, die ihre Kinder nicht als Säuglinge
taufen lassen wollten.
Und weiter. Leonhard Schiemer wird 1528 in Rattenberg in Tirol grausam
gefoltert und schließlich durch Abschlagen seines Kopfes von der Folter
"erlöst". Michael Sattler wird nach bestialischer Folter 1527 hingerichtet.
Hier die Anklageschrift gegen Michael Sattler gemäß dem Internet-Lexikon
Wikipedia:
"* (1) Er sei ungehorsam gegenüber den kaiserlich
Befehlen;
* (2) er leugne die reale Gegenwart Christi im Sakrament;
* (3) er lehre, dass die Kindertaufe nicht rette;
* (4) er verwerfe das Sakrament der letzten Ölung;
* (5) er verachte die Mutter Gottes und die Heiligen;
* (6) er lehre die Verweigerung des Eides;
* (7) er setze eine neue Form des Abendmahls ein, bei der man Brot von einem
Teller und Wein aus einem Kelch trinke;
* (8) er habe seinen katholischen Orden verlassen und geheiratet; er behaupte,
das sei rechtmäßig, da das Neue Testament erzwungene Ehelosigkeit verdamme;
* (9) er lehre, dass Christen nicht gegen die Türken kämpfen sollen; wenn er die
Wahl hätte und ein Krieg überhaupt recht wäre, dann würde er lieber auf Seiten
der Türken kämpfen [vgl. der Reformator Martin
Luther, der die Kirchenchristen zum "Morden, Rauben und Schaden tun" gegenüber
den Türken aufrief, solange sie "eine Ader regen können". Dadurch würden sie
"selig und heilig".]
In seiner Entgegnung bestritt Michel
Sattler den Punkt 1 der Anklage. In den Punkten 4 und 5 führte er aus, dass er
zwar Maria als Vorbild des Glaubens achte, nicht aber an ihre Mittlerfunktion
zwischen Mensch und Gott glaube. Die Krankensalbung halte er für biblisch, ein
besonderes geweihtes, päpstliches Öl sei aber für ihre Wirksamkeit nicht
vonnöten.
Den Anklagepunkten 2, 3, 6, 7 und 8
widersprach Sattler nicht, sondern bestätigte, dass hier seine Überzeugung
richtig wiedergegeben sei.
Zum letzten Anklagepunkt ergänzte er:
"Christen dürfen niemandem das Leben nehmen, sie können nur Gott um ihren Schutz
anrufen. Wenn die Türken gegen Christen in den Krieg ziehen, so liegt es daran,
dass sie es als Muslime nicht besser wissen. Menschen, die sich Christen nennen
und Türken töten, sind türcken nach dem geist."
Die Kirche kennt keine Gnade: Hingerichtet trotz Selbstlosigkeit
Gegen diese Lehre versuchen die konfessionellen Richter
von Michael Sattler in Rottenburg bei Stuttgart, sich eine Strafe auszudenken,
die so bestialisch und grässlich wie nur irgendwie möglich sein sollte. Und diese wird von den Vollstreckern
des kirchlichen Willens dann auch durchgeführt:
Zuerst wird Michael Sattler die Zunge heraus gerissen, dann werden mit
glühenden Schmiedeisen Löcher in seinen Leib gebrannt, danach wird er ganz "zu
Pulver" verbrannt. Drei Tage später wird seine Frau solange in
den Neckar getaucht, bis sie ertrunken ist. Und die Kirche triumphiert. Kaum
einer, der mitbekommen hat, wie man Michael Sattler und seine Frau zu Tode
folterte, wagt es nun mehr, sein Kind nicht taufen zu lassen. Auf diese Weise bilden
sich jetzt zwei "Volkskirchen", da die Bevölkerung entweder der einen oder der
anderen Kirche angehören musste, um zu überleben.
Dirk Willems wird 1569 bei lebendigem Leib in Asperen in den Niederlanden
verbrannt, weil er nicht evangelisch oder katholisch sein wollte. Er konnte
jedoch nur gefasst werden, weil er einem seiner evangelischen
Verfolger das Leben rettete. Dieser war bei der Verfolgung Willems durch das
gefrorene Eis eines Sees gebrochen und drohte zu versinken. Dirk Willems lebte nach der
Bergpredigt des Jesus von Nazareth, in der es heißt "Tut Gutes denen, die Euch
hassen". Deshalb kehrt er selbstlos um und rettet
seinem Verfolger das Leben. Darauf hin wird er
sofort festgenommen und anschließend lebendig verbrannt. Denn
die Kirche kennt nicht die geringste Gnade, wenn jemand die Babies nicht mehr taufen lassen
will, und die allergeringste Ethik und Moral wurde in ihr auch noch weit
unterschritten.
Die Liste der grässlichen Folterungen und Hinrichtungen an
allen aufrichtigen und friedfertigen Menschen, welche der Kirche widersprochen
hatten, lässt sich endlos fortsetzen. Es sind Zigtausende von Menschen, die für
die Wahrheit und für ihr Eintreten für die Ethik des Jesus von Nazareth einen
grausamen Tod sterben müssen. Und die kirchliche Hydra mutiert in dieser Zeit
in Mitteleuropa zu einem doppelköpfigen Ungeheuer: mit einem katholischen Kopf und einem
evangelischen.
Zum Thema siehe auch "Der Theologe Nr. 10"
- Thomas Müntzer und die Zwickauer Propheten - auf den Spuren von Christus, von Luther
verfolgt. Auch die Zwickauer Propheten wollen keine Säuglinge mehr
taufen. Sie werden von Martin Luther mit dämonischer Magie vor Ort nieder
gepredigt und anschließend verfolgt.
Die Taufe - Angelhaken der dunklen Macht im Jenseits
Warum dieser mörderische Kampf, ja furchtbare Krieg der
Kirche zur gewaltsamen Durchsetzung der Kindertaufe? Eine Antwort auf die Frage nach den Hintergründen gibt der bekannte Kardinal von Madrid,
Antonio Maria Rouco. Der Erzbischof der Erzdiözese Madrid betonte, "dass die katholische Taufe niemals
aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein
Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die
Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco
erinnerte daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen
Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann
- ´es ist ein Teil ´unserer DNS`" (kath.net, 13.7.2004).
Hier
spricht einmal einer der höchsten Würdenträger deutlicher aus, was sonst
manchmal nur versteckt in moderneren kirchlichen Aussagen zu finden ist. Es geht um ein
"unauslöschliches" geistiges Besitzrecht der Kirche an dem Getauften, ganz
gleich, ob dieser damit einverstanden ist oder nicht. Und letztlich genau aus
diesem Grund verweigern die katholische und die evangelische Kirche bis heute
halsstarrig die Löschung aus dem Taufregister. Denn sie möchte alle Menschen in
ihrem Bauch einverleiben, was sie durch die Taufe tut, weshalb die Kirche so
bestialisch gegen Menschen vorging, die sich dieser Zwangschristianisierung
nicht fügten. Und sie möchte alle Getauften in ihrem Bauch einverleibt behalten,
weswegen sie sich bis heute weigert, Einträge aus ihrem Taufregister zu
streichen.
Und wer hier zu Kompromissen mit der Kirchenmacht neigt, der sollte
bedenken: Auch eine kleine
offene Hintertüre gibt der Kirche die Möglichkeit, mit ihrem langen Arm
irgendwann wieder hinein zu greifen, und man darf dabei nicht nur auf äußere
Vorgänge in der materiellen Welt blicken. Denn die Kirche denkt nicht nur in
irdischen Dimensionen. Sie denkt ins Jenseits hin weiter.
Nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal
befreien, das ihm bei der Taufe eingebrannt worden sei. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche als
"Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und
sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche
distanziert hat. Denn die Kirche legt Wert
darauf, auch die Seelen der Katholiken und Zwangskatholiken im Jenseits im
eigenen Pferch bzw. Wasserbecken gefangen zu halten, auch wenn man noch Mühe
hat, sich das konkret vorzustellen. Vielleicht hilft dabei auch der "Kirchenheilige" Cyrill, der vom
"Netz der Kirche" und einem Angelhaken sprach, der einen über den Tod zur
angeblichen Auferstehung im Jenseits ziehe (siehe oben). Und "zappelnd
am Angelhaken Gottes" - so auch der Titel einer Erzählung über eine
katholische Ordensschwester in der Festschrift Jahr der Berufung des
Bischofs von Augsburg, Dezember 2003 - November 2004 (S. 5). Nur: Welche
Art von Auferstehung wird wohl den gefangenen Fisch erwarten?
Die Kirchensteuer und die Steuerung durch niedere Kräfte
Und während alles bisher geschriebene
nachprüfbare Fakten sind, können wir nachfolgende abschließende Bemerkungen für
den Verstand noch nicht beweisen. Doch sie entstammen dem Urwissen der
Menschheit und Hinweisen aus dem prophetischen Gottesgeist. Und wir möchten sie
dem interessierten Leser nicht vorenthalten:
Nach dem Urwissen der Menschheit verlässt
beim Tod die unsterbliche Seele des Menschen ihren sterblichen Leib und geht
ihren Weg in den jenseitigen Bereichen weiter. Das Ziel aus christlicher Sicht
ist die Rückkehr in die ewige Heimat zu Gott, von wo aus einst jede Seele, jedes
Geistwesen, ausgegangen ist. Diese Rückkehr ist jedoch nur als freies Kind
Gottes möglich. In diesem ewigen Reich, dem Ziel der Reise, der ewigen Heimat,
die gleichbedeutend mit der einst "guten Schöpfung Gottes" ist, gibt es folglich
kein "katholisch", "evangelisch" oder "orthodox" mehr und auch keine andere
Konfession oder Religion.
Doch die Seele, die beim Tod ins Jenseits
hinüber geht, kommt zunächst in Bereiche, die ihrem Bewusstsein entsprechen, das
sie hier zuletzt auch auf der Erde hatte. Stirbt ein Mensch also bewusst als
Katholik oder Protestant, wird sich auch die Seele im Jenseits zunächst als
Katholik oder Protestant fühlen, bzw. sie wird von den entsprechenden
jenseitigen Bereichen wie magnetisch angezogen werden. Es sind die Bereiche, die
von den Kräften beherrscht werden, die auch hinter der Kirche stehen. Und diese
Mächte werden nun auch im Jenseits versuchen, die sich neu orientierende Seele
auf ihre Seite zu ziehen. Denn es geht diesen Kräften um die Macht und um
Besitz. Und dazu dient ihnen vor allem die kirchliche Lehre von der Taufe. Sinngemäß
heißt es dann im Jenseits: "Du bist getauft. Du gehörst zu uns. Du hast ein
unauslöschliches Merkmal in deiner Seele. Dies wurde dir bei deiner Taufe
eingebrannt." Hat sich der Verstorbene nun noch nicht völlig vom kirchlichen
Denken gelöst, ist er für solche und ähnliche Einflüsterungen und
Manipulationsversuche anfällig. Und auch wenn die Seele z. B. einst als Mensch
aus der Kirche ausgetreten war, kann sie über die Tauf-Argumentation der Kirche
wieder auf die kirchliche Seite gezogen werden. Eventuell geht die Seele von
dort dann zu einer neuen Inkarnation erneut in ein kirchliches Umfeld, wird dort
wieder als Säugling katholisch oder evangelisch getauft und hat unter Umständen
von den jenseitigen Kräften, die hinter der Kirche stehen, eine bestimmte
Aufgabe für die weitere Inkarnation mit bekommen. Diese hat jedoch nichts mit
Gott und mit Christus zu tun. Im Gegenteil. Hinter der Kirche steckt ein ganz anderer
Gott als der, den uns Jesus von Nazareth lehrte.
Aus diesem Grund ist es nicht letztlich egal, ob die Kirche einen Menschen, der
aus ihr ausgetreten ist, nun auch aus ihrem Taufregister streicht oder nicht.
Denn das Taufregister bleibt eine Art "Steuerkarte". Zu Lebzeiten für
die Kirchensteuer, nach dem Tod im Dienste einer manipulativen Steuerung durch
dunkle und niedere Kräfte, wenn die Seele noch anfällig dafür ist. Erst wenn der Mensch jede
Form der Bindung an die Institution Kirche gelöst hat, nicht nur durch den
Kirchenaustritt, sondern auch in seinem Herzen und in seiner Seele, dann ist die
Seele auch im Jenseits davon frei. Dann gilt für ihn, den Menschen, auch das
sinngemäße Jesuswort: "Alles, was ihr auf Erden bindet, daran werdet ihr auch im
Himmel gebunden sein. Und alles, was ihr auf Erden löst, davon werdet ihr auch
im Himmel frei sein" (vgl. Matthäus 18, 18). Und zurück zu Gott geht der
Weg über Christus, nicht über die Kirche. Von ihr muss sich der Mensch früher
oder später lösen, um Christus in seinem Herzen nicht nur zu ahnen, sondern ihm
deutlich näher kommen und ihn letztlich
finden zu können.
Aus diesem Grund können wir Eltern nur raten, ihr Kind gar nicht erst taufen zu
lassen. Nützen Sie die Chance, den Säugling in dieser Inkarnation nicht zur
Taufe zu bringen. Sie werden dieses Mal nicht hingerichtet. Dennoch sprechen wir von dem "hinterlistigsten aller
Sakramente", da dem Tauf-"Opfer" vorgegaukelt wird, er könne sich niemals mehr davon lösen.
So gilt also: Liebe Eltern, lasst Euer Kind nicht taufen. Dann erfüllt Ihr den Willen
von Jesus, dem Christus. Helft dem Kind dabei, ein Mensch mit Anstand, Ethik,
Benehmen, Moral und Stil zu werden, was auch zu den fünf urchristlichen
Prinzipien hinführt: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und
Gerechtigkeit. Das ist der Wille von Jesus, dem Christus.
Elf Kirchen erkennen ihre
Taufen künftig gegenseitig an -
Wer will noch alles mit in den Bauch der
Hydra?
So mancher mag vielleicht einwenden: Ich möchte
mein Kind zwar nicht dem grausamen Katholizismus einverleiben, aber es gibt doch
auch kleinere Kirchen, deren Lehren nicht so schlimm seien. Hier ist jedoch auch
die derzeitige Entwicklung der so genannten Ökumene zu bedenken. Bei einem
Festakt am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg
erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und
altorientalische Kirchen sowie einige Freikirchen ihre Taufen gegenseitig
an, insgesamt eine Gemeinschaft von elf Kirchen. Wechselt also ein Kirchenmitglied z. B. innerhalb dieses Verbunds die
Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe von seiner neuen Kirche anerkannt.
Und man hält es für gut möglich, dass auch noch weitere Kirchen diese
Vereinbarung unterzeichnen und von den jeweils anderen auf diese Weise anerkannt werden. Die Hydra
in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr
Platz. Somit hängen zunächst folgende elf Kirchen zusammen und betrachten
ihre Taufen gegenseitig als "gültig":
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
- Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Alle beteiligten Kirchen praktizieren die Säuglingstaufe, die Jesus nicht
gelehrt hat. Denn Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet"
(zum Sachverhalt siehe oben).
Die Taufe ist in den genannten Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die
Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine
Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig"
angesehen wird. Bei Jesus und im Urchristentum gab es jedoch keine
Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe. Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern
wenn er von Taufe sprach, meinte er in der Regel die Taufe mit dem Heiligen
Geist.
Schließlich taufen die elf Kirchen, die ihre
Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich "dreieinigen"
Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr
325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat
dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber
ebenfalls nichts zu tun (siehe dazu auch
hier).
Doch auch einige Kirchen aus dem "Arbeitskreis christlicher Kirchen" (ACK),
welche sich bei der gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch zurück hielten, begleiteten diese Prozedur
mit Wohlwollen und ließen ein Grußwort durch Pastor Werner Funk von den Mennoniten ausrichten (http://www.st-bonifatius-dietenhofen.de/index.php?main_id=49&id=394).
Einige von ihnen fühlen sich als heutige geistige Nachkommen der "Täufer". Doch
sie verraten das, wofür die "Täufer" einst gekämpft haben, durch ihre heutige
Anbiederung an die Machtkirchen, die einst das Blut dieser treuen Zeugen auf
grausame Weise vergossen haben
(vgl. dazu auch die
Vergebungsbitte des Lutherischen Weltbundes gegenüber
den Mennoniten im Jahr 2010).
Die Großkirchen gehen davon aus, dass einige dieser mit ihnen sympathisierenden Kirchen sich der
gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch anschließen werden, wenn diese schließlich auch die
"richtige" "Erkenntnis" gewonnen haben, welche in den Kirchenkonzernen seit Jahrhunderten
mit blutiger Gewalt durchgesetzt wurde.
Zu den weiteren Kandidaten, die auf den
Bauch der Hydra zu marschieren, zählen demnach:
-
Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden
-
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
-
Die Heilsarmee in Deutschland
-
Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
-
Syrische Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland
-
Apostelamt Jesu Christi
-
Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
-
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
-
Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
-
Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V.
-
Religiöse Gesellschaft der Freunde
An diese Gemeinschaften ist deshalb die Frage gerichtet: Wer will noch alles mit in den Bauch der
Hydra?
Aufruf an die Politiker: Weist die Kirche in ihre Schranken!
Der Wille von Jesus, dem Christus sind nicht die
vielen Kirchen und Konfessionen, sondern die Begegnung von Menschen aller
Kulturen weltweit, die sich z. B. Prinzipien und Umgangsformen wie Anstand,
Ethik, Stil, Benehmen und Moral zum Ziel gesetzt haben, welche auch zu den fünf
urchristlichen Prinzipien hinführen, welche da sind: Freiheit, Gleichheit,
Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Diese Prinzipien fanden auch Eingang in das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die Gesetzgebung vieler
demokratischer Staaten. Deshalb sind hier auch die demokratischen Politiker
gefordert, und wir rufen die Politiker ebenfalls auf, zu handeln. Und so könnten
sich die Politiker einmal folgende Worte zu Herzen nehmen:
"Politiker aller demokratischen
Staaten! Hört endlich auf, eine Religion zu hofieren, zu privilegieren und zu
finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen
tritt. Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann
auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges"
Vereinsmitglied betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu tun
haben will.
Dazu ein Beispiel: Wie ist das, wenn jemand z. B. einmal Mitglied in einem Verein für
die Legalisierung von Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur Verbreitung von
Pornografie? Was ist nun, wenn er seine Mitgliedschaft dort bereut und gekündigt hat und
sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs Schärfste distanziert? Dann
hat doch dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht darauf, dass diese Mitgliedschaft
komplett gelöscht wird. Die heutigen Anführer des Vereins haben kein Recht
darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds festzulegen, nur weil
er einmal dabei war und sich einst für den Drogenkonsum oder die Verbreitung von
Pornografie eingesetzt hat. Und solches muss erst recht gelten, wenn man nicht
einmal freiwillig in eine bestimmte Institution oder in einen bestimmten Verein
eingetreten ist, wie dies auf die meisten Kirchenmitglieder zutrifft. Dann haben
die Kirchenführer zweimal kein Recht, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen
Mitglieds zu ihrer Institution
festzuschreiben.
Wenn die Kirche sich hier jedoch vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet
und eine Art ewige Vater- oder Mutterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert, dann ist dieser Götzenkult nicht mit
einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus
hat es auch nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft z. B. lehrte:
´Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im
Himmel` (Matthäusevangelium, 23,8). Oder: ´Wer den Willen tut meines
Vaters im Himmel, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter`
(Matthäusevangelium 12, 50). Also sowohl der ´Heilige Vater`
in Rom steht offensichtlich im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als
angebliche ´Mutter`, weil sie den Willen tut des falschen Vaters auf Erden,
aber nicht den Willen des ´Vaters im Himmel`.
Deshalb: Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt das Verhalten und die
Lehre der Kirche hier als sittenwidrig und nach den Gesetzen der Demokratie als
rechtlich nichtig! Erkennt, wie diese Lehre und dieses
Verhalten im Einzelfall immer
wieder seelisch grausam war und entscheidet, dass es in Euren Staaten
deshalb rechtlich unwirksam ist! Stellt Euch einmal auf die Seite Eurer
Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres
Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen! Geschieht
Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig
dagegen und beschwert sich, wenn Islamisten behaupten, dass ein Moslem immer
Moslem bleibe. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland
würde sich so verhalten wie die Kirche und sie würde ihre Mitglieder niemals freilassen! Dann würden Sie, liebe Politiker, ja
auch sofort gegen diese "totalitäre Sekte" Maßnahmen ergreifen!
Wenn man selbst eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, dann muss doch umso
mehr eine
Kirchenmitgliedschaft kündbar sein - und zwar nicht nur steuerlich, sondern ohne
Wenn und Aber. Oder eine Institution, die Gegenteiliges behauptet, mag dies zwar
behaupten. Doch sie wird dann nicht auch noch vom Staat unterstützt und mit Milliarden
von Euros jährlich subventioniert (siehe dazu
"Der Theologe Nr. 46" - Warum zahlt der
deutsche Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?).
Die Politiker hätten es also in der Hand, sich
nicht mehr von der Kirche steuern zu lassen, sondern nach den ideellen
christlichen oder auch humanitären Werten zu
entscheiden, die in der Geschichte der Menschheit gegen die Institutionen Kirche
durchgekämpft werden mussten und wozu auch die Prinzipien des Urchristentums
gehören: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit
(vgl. dazu auch
Der
Theologe Nr. 34).
Widerspruch und Rituale zur "Enttaufung" -
Kann man sich enttaufen lassen?
So wie die Kirchen nun ihre Taufen anbieten, so
bieten atheistische Vereinigungen oder freireligiöse Kulte die Möglichkeit des
Taufwiderspruchs oder gar einer "Enttaufung" an. So war z. B. zu lesen: "Mehr als
100.000 britische Bürger wollen mit einer Erklärung ihrer Taufe widersprechen.
Dafür hat eine atheistische Vereinigung im Internet ein Formular zum Ausdrucken
vorbereitet. Für diesen Service verlangt die Organisation umgerechnet drei Euro
Gebühren. Das Formular kann bei seiner zuständigen Kirche vorgelegt werden" (shortnews.de,
5.4.2009). Und Hunderttausende sind es auch in den USA, die durch "Enttaufen"
ihre einstige Taufe rückgängig machen wollen. Die anglikanische Kirche
in Großbritannien hat mittlerweile teilweise eingelenkt.
Wie die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Kirchen weigert zwar auch
sie sich, den Eintrag im Taufregister zu streichen. Doch wird bei der
anglikanischen Kirche offenbar nun zumindest eine
Widerrufserklärung im Taufregister vermerkt, neben dem Eintrag des Kirchenaustritts.
In einer solchen Widerrufserklärung, die
ganz individuell gestaltet werden kann, heißt es z. B.: "Als Kind wurde ich dem
Ritus bzw. dem Sakrament der Taufe unterzogen, bevor ich ein Alter erreicht
hatte, in dem ich hätte meine Zustimmung erteilen können. Deshalb widerrufe und
widerspreche ich hiermit dieser Handlung und allen Folgen dieses Ritus, und ich
sage mich von der Kirche los, die ihn ausgeführt hat. Auch lehne ich die
Glaubenssätze dieser Kirche ab und besonders solchen Aberglauben wie die perfide
Lehre, dass ein Baby durch die Taufe von der so genannten Erbsünde und der bösen
Macht von Dämonen gereinigt werden müsse. Weiterhin fordere ich Sie hiermit auf,
mich
ab sofort auch von darauf basierenden kirchlichen Registern auszutragen,
wie zum Beispiel auch aus Taufstatistiken früherer Zeiten oder
Konfirmationslisten."
Viele "heidnische" Priester, freie
Theologen oder Ritual-Anbieter machen aus dem Wunsch von immer mehr Menschen nach einer solchen
oder ähnlichen Widerspruchsmöglichkeit allerdings auch eine kostenpflichtige Dienstleistung
und haben einige Rituale erfunden (teils seriös, teils weniger seriös), um die
kirchliche Taufe zu neutralisieren. Man spricht manchmal von "Enttaufen" oder
von "Enttaufungs-Ritualen", welche natürlich allesamt von der Kirche nicht
anerkannt werden. Auch wir empfehlen hier kein Ritual, doch selbstverständlich kann jeder
frei eine Form wählen, die für ihn aussagekräftig ist und die Handlung auf solche Weise
vielleicht auch individuell oder im Freundeskreis durchführen, wenn ihm dies ein
Anliegen ist. Eine
Widerspruchserklärung halten wir jedoch für sinnvoll und sie ist vergleichbar
den Beispielen zur Streichung aus dem Taufregister, die wir oben angegeben
haben.
Appell an die Eltern: Macht Euch frei von der kirchlichen Einschüchterung
Aus der Anmaßung über die
angeblichen ewigen "Söhne und Töchter der Kirche", die wir alle sein sollen, falls
unsere Eltern uns irgendwann taufen ließen - ohne dass die meisten wussten, was
sie damit taten (weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden) - könnten wache Zeitgenossen
verschiedene
Schlussfolgerungen ziehen. Am besten ist es, wenn die Eltern ihr Kind gar
nicht erst taufen, um ihm diese Überlegungen später alle ersparen zu können. An die Eltern von Kindern deshalb ebenfalls ein Appell:
"Eltern, hört auf, eure Kinder kirchlich zu taufen, was dem Versuch
einer geistigen Genmanipulation gleich kommt (siehe dazu hier). Hört auf, eure Kinder in dieses
Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu
besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und
Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen
Vater, nämlich Gott, den ewigen Vater-Mutter-Gott, wenn Sie an Ihn glauben möchten. Doch niemals ist die anmaßende
Großinstitution Kirche der Vater
oder die Mutter
Eurer Kinder. Deshalb: Väter und Mütter, seid standhaft und geht mutig
voran. Tretet selbst aus und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und
Freunde, ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum
Standesamt und feiert die wieder gewonnene äußere Freiheit. Und macht Euch auch
innerlich frei von der kirchlichen Einschüchterung. Und wandert nach Innen
in Euer eigenes Herz und gewinnt dort Stütze und Halt, denn Ihr selbst seid der
´Tempel des Heiligen Geistes` und Gott wohnt in Euch,
wie es schon in der Bibel heißt."
Anmerkungen:
* Bei einer
römisch-katholischen Taufe sind ein oder zwei Taufpaten vorgesehen (Codex
Iuris Canonici Nr. 873), die mindestens 16 Jahre alt und "gefirmt" sind. Bei
zwei Taufpaten müssen es ein Mann und eine Frau sein. Mehr sind nicht erlaubt.
Evangelische Kirchenmitglieder werden nur als "Taufzeugen" zusätzlich zugelassen.
Allerdings ist ein Taufpate für die Gültigkeit einer Taufe kirchenrechtlich
nicht notwendig, der Priester solle dann aber einen Zeugen benennen.
Bei
Erwachsenen ist das Taufpaten-Amt nicht vorgesehen, auch bei evangelischen
Taufen nicht. In der evangelischen Kirche muss bei mehreren Paten mindestens
einer der evangelischen Konfession angehören und konfirmiert sein. Schon ein
14-Jähriger kann Pate werden. "Taufzeugen" gibt es bei der Taufe
selbst nicht. Lediglich der Taufpate, der später aus der Kirche austritt, wird
dann zum "Taufzeugen" degradiert (so z. B. laut Lebensordnung der Lippischen
Landeskirche). Es werden bei einem entsprechenden Wunsch aber in der Regel
auch drei oder vier Paten zugelassen. Bei einem Kirchenaustritt des Paten "ruht"
aus evangelischer Sicht dieses Taufpatenamt bzw. erlischt. So heißt es z. B. in
Artikel 16, Absatz 5 der Ordnung kirchlichen Lebens des Evangelischen Kirche der
Union, Berlin 2001:
"Das Patenamt
erlischt, wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert,
insbesondere beim Austritt aus der Kirche. Im Kirchenbuch kann das Erlöschen des
Patenamtes vermerkt werden." Der
Ex-Pate ist dann, wie bereits vermerkt, evangelischerseits nur noch Taufzeuge.
Formal endet das Patenamt in der evangelischen Kirche ohnehin mit der
Konfirmation des einst Getauften. In der katholischen Kirche endet das
Taufpatenamt jedoch nie, auch der Kirchenaussteiger wird also nicht aus dem
katholischen Amt entlassen. Dem getauften Kind kann jedoch bei der Firmung ein
weiterer Pate beigeordnet werden, man spricht von "Firmpatenschaft".
Doch das
alles braucht die Eltern und den Paten nicht zu belasten, wenn sie das Patenamt
ohnehin nur zwangsläufig als "Taufpaten"-Amt gewünscht bzw. angenommen haben,
während sie in Wirklichkeit lieber eine Kinderpatenschaft ohne das ganze
kirchliche Beiwerk gewollt hätten. Doch ist mit der Kirche und ihren
Vorschriften grundsätzlich überhaupt nicht zu spaßen, wie diese Ausgabe des "Theologen"
an vielen Stellen beweist. Deswegen raten wir von vorneherein dringend von
kirchlichen Taufen und Taufpatenschaften ab, wenn in
Wirklichkeit lieber eine Kinderpatenschaft ohne Kirche gewünscht wird. Dies kann von
Eltern und Paten individuell oder mithilfe von freien Theologen geschehen und ist auch bei anderen Gemeinschaften wie etwa dem Humanistischen
Verband möglich.
Siehe auch:
"Der Theologe Nr. 32" - Die Sakramente
und Rituale der Kirche
Nachrichten:
7.11.2009 -
Rücktrittsrecht bei Taufe
-
Die
"Sektenexpertin" des Hamburger Senats, Ursula Caberta, hat jetzt mehr
Verbraucherschutz bei religiösen Anbietern gefordert.
"Sinnvoll sei ... ein vierwöchiges Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, fügte
Caberta hinzu. Auch müsse die Beweislast umgekehrt werden, so dass bei
psychischen oder körperlichen Schäden der Anbieter künftig nachweisen müsse,
dass seine ... Praktiken keinen Schaden angerichtet haben"
(http://www.epd.de/nachrichten/index_69414.html,
7.11.2009).
Was wären z. B. Folgen dieser Forderung?
Dieses Rücktrittsrecht müsste man folglich auch bei der kirchlichen Taufe
anwenden. Denn diese Handlung des religiösen Anbieters "Kirche" begründet ja die
spätere Kirchensteuerpflicht bei eigenem Einkommen und zieht damit
erhebliche finanzielle Verpflichtungen des Getauften nach sich. Außerdem handelt
es sich um einen Vertrag, der den Betroffenen für alle Ewigkeit binden soll,
weswegen man gerade hier nicht wegschauen sollte.
Das könnte etwa bedeuten, den
kirchlichen Anbieter zu verpflichten, eine
angemessene Frist zum Rücktritt für den Täufling bzw. seine Eltern einzuräumen.
Und eine Umkehrung der Beweislast muss man dann nach dem Gleichheitsgrundsatz
(alle Gemeinschaften gleich behandeln) selbstverständlich auch bei
allen kirchlichen Praktiken einführen. Das heißt: Nicht nur der esoterische
Anbieter müsse nachweisen, dass durch sein Angebot kein Schaden entstanden sei.
Auch die Kirche ist dann dazu verpflichtet. Künftig müsse die Kirche demnach z.
B. bei "ekklesiogenen
Neurosen" von Opfern nachweisen, dass kirchliche Handlungen diesen Schaden
beim Betroffenen nicht
angerichtet haben. Kann die Kirche dies nicht nachweisen, wäre sie demnach gemäß
des größeren "Verbraucherschutzes bei religiösen Anbietern" zur Verantwortung zu ziehen.
4.8.2010 -
Lutherisches "Jahr der
Taufe" nach Vergebungsbitte gegenüber den Mennoniten -
Dazu nachfolgende Presseerklärung:
"Säuglingstaufe
zutiefst unchristlich"
-
"Gerade noch hatte der Lutherische Weltbund die Mennoniten um Verzeihung
gebeten, die vor rund 500 Jahren von den Lutheranern blutig verfolgt worden
waren, weil sie, die Täufer, die Säuglingstaufe ablehnten. Und nun, wenige Tage
später, "stellt die deutsche Lutherkirche unter Beweis, dass sie in den
vergangenen 500 Jahren nichts gelernt hat". So kommentierte Dieter Potzel,
ehemaliger lutherischer Pfarrer und Theologieexperte der kirchenkritischen
Organisation Freie Christen für den Christus der Bergpredigt die
Ankündigung des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider, das Jahr 2011 zum "Jahr
der Taufe" auszurufen.
"Dass man nur wenige Tage nach der Vergebungsbitte so handelt, lässt ahnen, wie
hohl und inhaltsleer diese Bitte war. Sonst würde man Tausende von Mordopfern
nicht damit brüskieren, dass man die lutherische Lehre, die diesen unschuldigen
Menschen damals den Tod brachte, schon nach wenigen Tagen wieder so ins Zentrum
rückt", so Potzel weiter. "Die Taufe von Säuglingen ist zutiefst unchristlich,
denn damit wird ein unmündiger Mensch zwangsweise einer Institution einverleibt.
Die ersten Christen kannten so etwas nicht. Johannes
der Täufer hat angekündigt, dass Einer kommen werde, der nicht mit Wasser,
sondern mit Heiligem Geist taufen werde. Doch was hat die Kirche mit diesem
Geist gemacht? Sie hat Ihn zum Schweigen gebracht, wo immer es ihr möglich war."
Die Lehre beider Großkirchen, wonach die kirchliche Taufe, die an einem
willenlosen Säugling vollzogen wird, unauslöschlich in der Seele eingraviert
werde, widerspreche zudem der Würde und Willensfreiheit des Menschen, wie sie in
der Verfassung grundgelegt sei. Und mit Jesus, dem Christus, habe dies schon
gleich gar nichts zu tun, denn Er hat stets die Willensfreiheit der Menschen
geachtet. Da klinge es wie Hohn, wenn der EKD-Vorsitzende Schneider ausgerechnet
die kirchliche Taufe als "Akt der Befreiung" bezeichne. In Wirklichkeit stelle
sie das genaue Gegenteil dar. Und noch dazu den Versuch, Menschen ohne ihre
Zustimmung lebenslang zu Tributpflichtigen der steinreichen Kirchenkonzerne zu
machen. In dieser Richtung muss man als Außenstehender auch die Aussage
Schneiders verstehen, die Taufe gehöre zum "Kernauftrag" der Kirche.
Zur Vergebungsbitte des Lutherischen Weltbundes gegenüber den Mennoniten
erklärten die Freien Christen u. a.: "Für
die Ermordung aufrechter Nachfolger Jesu im 16. Jahrhundert (die damals vielfach
´Täufer` genannt wurden) bittet die lutherische Kirche nach knapp 500 Jahren nun
um Vergebung. Doch so etwas kann man gar nicht sühnen, denn auf dem Weg liegen
viele, die keine Sühne wollen, sondern die Auflösung des Namens Luther, denn
Luther steht für Verbrechen, Verfolgung und Mordaufrufe" (http://www.freie-christen.com/lutherischer-weltbund.html).
24.12. /
26.12.2011 -
Neue
Kirchenaustrittswelle und Christsein ohne Kirche
- Nach einer Emnid-Umfrage besucht die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (53 %) auch an
Weihnachten keinen kirchlichen Gottesdienst mehr (ntv.de, 18.12.2011; vgl.
dazu die Erzählung von einer Waldweihnacht). Außerdem
ist die überwiegende Mehrheit davon überzeugt, dass "Christ sein" und
"Kirchenmitglied sein" nicht zusammen gehören. Nur noch 13 % sehen das anders
(Bild am Sonntag, 25.12.2012). Gleichzeitig bahnt sich eine
Kirchenaustrittswelle an. Nach einer Umfrage des Heidelberger Sinus-Instituts
haben eine Million Kirchenmitglieder bereits entschieden, aus der Kirche
auszutreten. Fünf weitere Millionen denken darüber nach (jesus.de, 21.12.2011).
Die Kirchenführer versuchen deshalb zu beschwichtigen. So erklärt z. B. der
evangelische Landesbischof von Bayern, Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den nach
seiner Ansicht zuletzt "wenigen" Austritten: "Angesichts der Tatsache, dass
heute jedermann frei über eine Mitgliedschaft entscheiden kann, ist die Lage
sensationell" (idea.de, 22.12.2012).
Doch das ist Unsinn. Kaum ein Kirchenmitglied hat jemals frei über seine
Mitgliedschaft entschieden. Die Kirche lehrt eindeutig eine angebliche
Notwendigkeit der Mitgliedschaft von Säuglingen für deren Seelenheil und ließ
andersdenkende Eltern früher ermorden (siehe oben). Und Papst Joseph
Ratzinger hatte zuletzt in seiner Olympiastadion-Rede am 22.9.2011 in Berlin vor
Hunderten von klatschenden Politikern Kirchenaussteigern unter Berufung auf den
Kirchenvater Augustinus damit gedroht, ins Feuer geworfen zu werden. Und hier
meinte Augustinus und damit auch der Papst eine angebliche "ewige Hölle". Und diese
kirchlichen Lügen sind gleichzeitig Einschüchterungen der massivsten Art, um
neue Mitglieder zu bekommen und bestehende Mitglieder am Austritt zu hindern.
Doch das Lügengebäude der großen Kirchen wird immer morscher und durchlöcherter
und damit auch durchschaubarer. Und die Austrittswelle kommt. Schon jetzt liegt
der Anteil der Katholiken und Protestanten bereits jeweils bei unter 30 % der
Bevölkerung. Gott sei Dank. Dadurch sind die Menschen frei, ohne kirchliche
Gängelung und äußerem Schaugepränge im Rahmen einer echten Religionsfreiheit
innere Werte zu entwickeln, die sich z. B. an der Goldenen Regel des Jesus von
Nazareth orientieren, die lautet: "Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute
tun, das tut ihr ihnen zuerst." Dazu braucht es keine Kirche und keinen Papst.
Und auch zu allen anderen wesentlichen Dingen im Leben nicht. Gott lässt sich
auch nicht in der Kirche finden, denn jeder Mensch selbst ist ein "Tempel des
Heiligen Geistes", wie es bereits in der Bibel heißt.
Derweil wurde das bundesweite Kirchenaustrittsjahr oder "Jahr des
Kirchenaustritts" vom 11.11.2011 bis zum Jahresende verlängert
(http://www.kirchenaustrittsjahr.de/).
Und im Jahr 2012 wird die Initiative erst so richtig umfangreich greifen.
Zum Autor dieser Studie:
Dieter Potzel, geboren 1959, Theologe, Studium der Evangelischen Theologie in Mainz und Göttingen, zwei theologische
Examina der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1984 und 1986), evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg von 1988-1992.
Im Jahr 1992 Austritt
aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche wegen Lehrunterschieden
zum evangelisch-lutherischen Bekenntnis hinsichtlich der Lehre des Jesus
von Nazareth und ihrer Bedeutung für die Gegenwart. Von 1992-2004 als
theologischer Journalist für mehrere Zeitschriften tätig, seither als Freier Theologe bei Bestattungen (Begleitet von Jesus, dem
Christus - Würdige Bestattung ohne Kirche) und Trauungen
(Der Himmel ist unsere Kuppel - Festliche Trauung ohne Kirche).
Buchautor und Herausgeber der Online-Zeitschrift "Der Theologe" seit 1997.
Am 19.12.2009 bat er in einer Anzeige in der Zeitung Fränkischer Tag in
Bamberg um Vergebung für die Taufen, die er als
Pfarrer durchgeführt hatte. Er ist heute auch bereit, Kindersegnungen ohne
Kirche durchzuführen.
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Der Text kann wie folgt zitiert werden: |
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