DER THEOLOGE
Nr. 12


Der „Sektenbeauftragte“ -
der neue Inquisitor

Die Bekämpfung friedfertiger religiöser Minderheiten in Deutschland
 durch die beiden Großkirchen


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1)   "Sektenbeauftragter", "Religions- und Weltanschauungsbeauftragter" - Begriffe aus NS-Zeit

2)   Der erste "Sektenbeauftragte"

3)   Die moderne Inquisitio, "Hexenbeauftragte", "Ketzerbeauftragte"

4)   Wie äußern sich katholische Verlautbarungen?

5)   Die Verdrehung des Begriffes "Toleranz"

6)   Die Strategie der Kirche

7)   Die Zerstörung von Familien
      Was ein Sektenbeauftragter seinen eigenen Kindern widmet

8)   Die Verantwortung der gesamten Kirche


9)   Inquisition - früher und heute


10) Die Inquisition - Nachrichten
      Gedenktag: 17.2.1600 - Giordano Bruno lebendig verbrannt

11) Dokumentation: Gegen "Oberservierung" unbescholtener Bürger durch "Sektenbeauftragte"


 

"Im Mittelalter wären wir ganz anders mit euch umgesprungen."

(Friedrich-Wilhelm Haack, Sektenbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, zu Anhängern einer kleinen Religionsgemeinschaft; siehe http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch/kapitel-3-8.html;
zum Mittelalter siehe auch hier sowie die Studie über Foltermethoden der Inquisition)


 




1) "Sektenbeauftragter", "Religions- und Weltanschauungsbeauftragter" -
Begriffe aus der NS-Zeit

Während die Ketzer brennen, erheben die Herren der Kirche ihr KruzifixFrüher wurden sie "Inquisitoren" genannt. Sie betonten vordergründig ihre angebliche "Sorge" um ihre Mitmenschen. Doch dahinter steckten die "Wölfe im Schafspelz". Die "Inquisition" der beiden Großkirchen hat das Leben zahlloser Menschen und die Zerstörung ihrer Familien in zwei Jahrtausenden auf dem Gewissen (siehe dazu www.kirchenopfer.de). Dabei handelt es sich nicht um eine Neben- oder Unterabteilung des kirchlichen Herrschaftsgefüges, sondern seit den Anfängen um ein Wesensmerkmal des veräußerlichten Christentums, das den Namen "Christus" missbraucht für eine Machtreligion. Diese Religion wird von Priestern und Theologen beherrscht, welche Jesus, der Christus, niemals eingesetzt hat. Und diese betrachteten sich dabei nicht nur viele Jahrhunderte lang als Herren über Leben und Tod, sondern aufgrund ihrer "Sakramente" (Taufe, Beichte, Eucharistie, Letzte Ölung u. ä.) bis heute auch als Herren über Seligkeit oder Verdammnis, obwohl dies in Wirklichkeit nur Brimborium und Theater ist..

Machtdemonstration der Kirche
: Die früheren "Sektenbeauftragten" genießen ihren Triumph. Die urchristlichen Abweichler vom "reinen" römisch-katholischen Glauben werden gleich auf dem Scheiterhaufen verbrennen.

Die modernen Begriffe für die kirchlichen Inquisitoren, z. B. "Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfragen", tauchen in ähnlicher Form schon im Dritten Reich auf. So hieß das Referat V beim Reichssicherheitshauptamt z. B. "Referat für Religions- und Weltanschauungsfragen" und es war dem SS-Führer Heinrich Himmler unterstellt. Die Zielsetzung dieses Referates war "das Auslöschen des Sektenwesens". Die Arbeitsweise: Verleumdung, Denunziation, üble Nachrede, falsche Anschuldigungen vor Gerichten (Institut für Zeitgeschichte - Universität München, Brief von C. Nestmann, 15.1.1988).

Der Katholik Adolf Hitler war dabei bestrebt, eine Auseinandersetzung zwischen den Großkirchen oder gar Übertritte von einer Konfession zur anderen zu vermeiden, um die Menschen nicht von ihren "völkischen" Aufgaben abzulenken. Er selbst blieb in diesem Sinne zeitlebens Mitglied der römisch-katholischen Kirche und zahlte immer pünktlich seinen Kirchenbeitrag (Belege bei "Der Theologe Nr. 4"). Und um sich die Gunst der Kirchen für die "völkischen" Aufgaben zu sichern und zu erhalten, kam der nationalsozialistische Staat gerne auch deren Verlangen nach, kleinere religiöse Bewegungen oder Atheisten und Agnostiker zu bekämpfen. So wurde bereits im Jahr 1932 unter der Kanzlerschaft des Katholiken Franz von Papen mit den Stimmen der NSDAP und unter dem Beifall der Kirchen die Freidenker-Bewegung verboten.

Im Jahr 1933 kommentiert dann Das Evangelische Deutschland, das in Berlin erscheinende damals "maßgebliche Organ auf protestantischer Seite", das Verbot der Zeugen Jehovas mit Dankbarkeit und fordert weitere Verbote: "Die Kirche wird dankbar anerkennen, dass durch dieses Verbot eine Entartungserscheinung des Glaubens beseitigt worden ist ... Damit ist jedoch noch keine vollständige Bereinigung der Sekten erreicht. Erwähnt seien nur die Neuapostolischen" (Das Evangelische Deutschland, Kirchliche Rundschau für das Gesamtgebiet der Deutschen Evangelischen Kirche, Nr. 37, 10.9.1933; zit. nach Detlef Garbe, Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich, EZW-Text Nr. 145, Berlin 1999, S. 10). Die Kirche versuchte dabei von Anfang an, die nationale Stimmung in Deutschland im Sinne ihrer inquisitorischen Ziele zu nutzen.


Und einmal mehr ließ ein Staat den Inquisitionsgeist der Kirche gewähren, und die Kirche bedankte sich später unter anderem mit uneingeschränkter kirchlicher Unterstützung für alle deutschen Angriffskriege. So sind in der Zeit von 1933 bis 1939 z. B. 5-10 % der KZ-Insassen Zeugen Jehovas. 1200 von ihnen kommen dort ums Leben, weitere 250 werden im Sinne der "Bereinigung der Sekten" anderweitig erhängt, erschossen oder geköpft. Und im Jahr 1942 verlangt der bayerische evangelisch-lutherische Pfarrer Friedrich Wilhelm Auer von der NS-Regierung gar eine neue "Bartholomäusnacht", bei der keiner der noch lebenden Jude verschont werden soll. Der lutherische Pfarrer wurde für sein "Endlösungs"-Konzept der "Judenfrage" im Namen seines "Gottes" nie juristisch belangt. 

Kirche und Nationalsozialisten arbeiteten bei der "Bereinigung der Sekten" und der Judenverfolgung auf vielfache Weise Hand in Hand. Die Apologetische Centrale in Berlin, Vorläuferin der heutigen Evangelischen Zentrale für Weltanschauungsfragen (EZW), erarbeitet z. B. Materialien über "Sekten" und Juden. Und deren Leiter Walter Künneth schreibt in einem Brief vom 16.12.1933 über die Zusammenarbeit mit der Gestapo: "Der Materialaustausch zwischen dem Geheimen Staatspolizeiamt und der Apologetischen Centrale hat bereits begonnen. Auch mit dem Propaganda-Ministerium wurde Fühlung aufgenommen. Es besteht die Aussicht, dass auch hier eine Arbeitsverbindung zustande kommt. Auch das Reichsinnenministerium hat in den vergangenen Monaten der Apologetischen Centrale wiederholt wichtiges Material zur Durchprüfung und praktischen Ausnutzung zur Verfügung gestellt" (Evangelisches Zentralarchiv 1/C3/392; zit. nach Röhm/Thierfelder, Juden-Christen-Deutsche, Stuttgart 1990, Band 1, S. 412; weitere Hinweise siehe z. B.: Der Theologe Nr. 4: "Die evangelische Kirche und der Holocaust").
Im Jahr 1937 wird die Centrale dann aufgrund eines Konflikts der Kirchenmänner mit dem Reichsleiter und Erziehungs-Beauftragten der NSDAP, Alfed Rosenberg, geschlossen. Die Centrale hatte zuvor Rosenbergs Buch Mythos des 20. Jahrhunderts kritisiert. Dies wird von der evangelischen Kirche heute als scheinbarer Beleg dafür missbraucht, dass sie nicht im Einklang mit dem damaligen Staat stand. In Wirklichkeit hat Adolf Hitler die germanisch-heidnischen Anschauungen von Alfred Rosenberg nur als dessen Privatmeinung und ausdrücklich nicht als Position der NSDAP bezeichnet, weshalb die Maßnahme Rosenbergs vermutlich nicht im Einvernehmen mit Hitler und der Parteispitze getroffen wurde, man jedoch Rosenberg in dieser Angelegenheit gewähren ließ, um ihn nicht zu demontieren.
Adolf Hitler sagte 1936 wörtlich: "Ich wünsche keinerlei Kampf gegen die Kirchen oder Priester. Der Mythos des Herrn Rosenberg ist keine parteiamtliche Publikation" (Friedrich Heer, Der Glaube des Adolf Hitler, Anatomie einer politischen Religiosität, München, Esslingen 1968, S. 310). Außerdem hat sich dadurch die Haltung der Kirchen gegenüber religiösen Minderheiten nicht geändert.
So fordert im selben Jahr 1937 der der Bekennenden Kirche angehörige Oberkirchenrat D. Otto Bezzel: "Die Juden sind die Zerstörer und gehören hinausgepeitscht" (zit. nach Evangelisches Sonntagsblatt in Bayern Nr. 42/1988, S. 15). Im Jahr 1947 wird D. Otto Bezzel dann zum Personalreferenten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayerns befördert. Damit ist er faktisch der zweitstärkste Mann hinter dem Landesbischof, was er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1962 auch bleibt. Dies sind jedoch nur wenige typische Einzelfälle. Wollte man alle Materialien hier aufzählen, könnten mehrere Bücher geschrieben werden.

Der Name des Referats V im damaligen Reichssicherheitshauptamt, "Referat für Religions- und Weltanschauungsfragen", wurde Anfang der 70er Jahre dann fast identisch in dem Namen "Arbeitsgemeinschaft für Religions- und Weltanschauungsfragen" wieder verwendet. Diese ist eine Initiative des Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Pfarrer Friedrich Wilhelm Haack (F. W. Haack, Sekten, 1974, S. 62 - Der Hinweis auf Pfarrer Haack fehlt in späteren Auflagen). Beauftragte für "Sekten- und Weltanschauungsfragen" - in diesem Gewand treten die alten Inquisitoren des kirchlichen Imperiums nun in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg auf und ihre Macht ist seither gewachsen. Die ähnlich wie in der Weimarer Republik gegenüber der Kirche schwache und unterwürfige deutsche Demokratie berief und beruft die kirchlichen Inquisitoren sogar auf staatliche Stellen - obwohl dies eindeutig gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staats verstößt. Der systematische Aufbau der neuen inquisitorischen Macht-Seilschaften begann seit den 60er Jahren zuerst nebenamtlich, später hauptamtlich in den beiden Großkirchen. Wie früher so auch heute tragen diese Männer und teilweise auch Frauen immer die "fromme" und letztlich scheinheilige Maske der "Sorge" um ihre Mitmenschen. Doch so mancher Zeitgenosse hat dahinter schon den reißenden "Wolf im Schafspelz" am eigenen Hals erfahren müssen. Nicht jeder "Sektenbeauftragte" ist dabei natürlich gleich dem anderen, und einzelne sind auch weniger inquisitorisch veranlagt als die Kollegen. Doch aufs Ganze gesehen dienen sie alle der Aufrechterhaltung der kirchlichen Macht und ihrer maßlosen Machtansprüche und der Bekämpfung der kirchlichen Gegner. Worum es bei dieser Arbeit grundsätzlich geht, zeigt ein Blick in die Entwicklung in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. 

2) Der erste "Sektenbeauftragte"

Erster offizieller "Sektenbeauftragter" nach dem 2. Weltkrieg ist Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack - von 1964-1967 als Gemeindepfarrer in Hof an der Saale zunächst im Nebenamt Beauftragter für "Sekten- und Weltanschauungsfragen" der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, seit 1969 hauptamtlich tätig. In jenem Jahr wurde diese Stelle also zuerst in der Evangelischen-Lutherischen Landeskirche in Bayern geschaffen. Nachfolger Haacks wurde 1992 Dr. Wolfgang Behnk.

Haack und Behnk wie auch alle anderen üben diesen Dienst im Rahmen ihres Auftrags als evangelische Pfarrer aus. Dieser wird z. B. auch für die beiden evangelischen Inquisitionspfarrer aus Bayern offiziell wie folgt von der Kirche formuliert:

1) In der Kirchenverfassung, Grundartikel: "Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht mit der ganzen Christenheit unter dem Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt zu bezeugen."
2) Im Pfarrergesetz, Art. 6 a: "Ich bin bereit, das Amt, das mir anvertraut wird, nach Gottes Willen in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis unserer evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu predigen, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Verschwiegenheit zu wahren und mich in allen Dingen so zu verhalten, wie es meinem Auftrag entspricht. Dazu erbitte ich die Hilfe des Dreieinigen Gottes."
3) In der Ordnung kirchlichen Lebens, Abschnitt IX, Abs. 3: "Pfarrer und Gemeinde haben miteinander dafür zu sorgen, dass die Auslegung der Heiligen Schrift recht geschieht, dem Verständnis und den jeweiligen Verhältnissen der Gemeinde entspricht und niemand durch falsche Lehre und Irrglauben verführt wird ..."
4) Noch einmal im Pfarrergesetz, Par. 37, für Pfarrer mit "allgemeinkirchlichen Aufgaben", zu denen der "Sektenbeauftragte" gehört: "In der ihm übertragenen allgemeinkirchlichen Aufgabe soll der Pfarrer seinen Dienst ausrichten gleicherweise zum Aufbau der Kirche wie der einzelnen Gemeinde ..."

Hier soll die Scheinheiligkeit, mit der man diese spezielle Ausformung des Kirchentums mit Jesus, dem Christus, in Verbindung bringt, nicht weiter analysiert werden. Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist jedoch folgendes: Der Auftrag des "Sektenbeauftragten" ist demnach eindeutig innerkirchlich. Es geht klar um die jeweiligen protestantischen Gemeinden und um den Aufbau der betreffenden evangelischen Kirche. Doch der erste "Sektenbeauftragte" hatte sich bereits ganz andere und weit darüber hinaus gehende Ziele im Hinblick auf die kleineren Gemeinschaften außerhalb der Kirche gesetzt.
So schreibt Pfarrer Haack in seiner Darlegung Sekten von 1974 im ersten Kapitel: "Nicht aus Konkurrenzneid und nicht aus Hass, weder aus theologischer Rechthaberei noch aus Machtgründen, sondern allein wegen der geistlichen Gefahren muss die Kirche auch heute den Sekten entgegentreten ..." Die Formulierung "auch heute" legt unzweideutig nahe, dass man ergänzt: "Wie früher". Und wie hat das die Kirche früher getan, wäre die anschließende Frage? Und um keine unerwünschten Assoziationen zu wecken, schreibt Haack weiter: "... Sie wird es, wie zu den Tagen der Apostel, mit geistlichen und geistigen Waffen tun."

Kommt es jedoch zum Konflikt, dann entlarvte ein Mann wie Pfarrer Haack selbst seine eigenen Worte als bloße fromme Phrasen, und der Wolf streckt seinen Hals dann aus dem Schafspelz. "Im Mittelalter wären wir ganz anders mit euch umgesprungen", so der evangelische Pfarrer beispielsweise zu einem Anhänger einer kleineren Gemeinschaft (siehe oben).
Und wenn der Pfarrer von "Wir" spricht, dann spricht er von seiner Kirche. Doch nicht einmal die weichgespülte Formulierung, den so genannten "Sekten" angeblich nur mit "geistlichen Waffen" entgegenzutreten, kann mit den oben zitierten grundlegenden Kirchengesetzen und Dienstaufträgen gerechtfertigt werden. Solches steht dort nämlich nirgends. Und schon gar nicht steht dort, dass der Staat parallel dazu aufgefordert werden soll, mit dem ihm, dem Staat, zur Verfügung stehenden "Waffen" das Seine zur Erfüllung der kirchlichen Ziele zu leisten. Doch welcher Kirchenverantwortliche interessiert sich für diese Diskrepanz? Arbeitsplatzbeschreibungen sind schnell neu formuliert, und Haack schuf schlicht Fakten und gab damit die Richtung vor, in die auch nachfolgende "Sektenbeauftragte" gehen sollten.
Und welches sind hierbei genau die "geistlichen Gefahren", die man kirchlicherseits abwenden will? In erster Linie sind es natürlich Kirchenaustritte, auch wenn man das nicht so gerne zugibt. Denn diese tun den Kirchen am meisten weh.

3) Die moderne Inquisition, "Hexenbeauftragte" und "Ketzerbeauftragte"

Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack knüpft bei seiner Arbeit dabei gezielt an die Geschichte der Inquisition an, und er gibt dies auch zu. So schreibt er in einem Brief vom 30.4.1986: "Wenn Sie bei mir auf Inquisition tippen, dann liegen Sie natürlich richtig!" (Brief von Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack an H. Radegeis vom 30.4.1986, S. 1)  
So wurden früher durch die Inquisition der Kirchen "Ketzer" und "Hexen" zuerst kirchlich verurteilt und dann den staatlichen Henkern überantwortet. Und der Staat wurde dazu aufgefordert, die "aufrührerischen" Bauern (Martin Luther) oder im Krieg die "ungläubigen" Türken (Evangelische Bekenntnisschriften) zu töten bzw. die Juden mit unterschiedlichsten Strafmaßnahmen bis zur Hinrichtung zu verfolgen (Martin Luther). Auch Eltern, die ihren Säugling nicht taufen lassen wollten, sollte der Staat auf Verlangen der Kirche hinrichten (Philipp Melanchthon, Martin Luther), und viele mehr. Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack versteht sich jedoch als "moderner" Inquisitor und schreibt weiter: "Sehen Sie, auch die Inquisition ist moderner geworden und hält sich auch an die Grundsätze der fairen Berichterstattung" (Brief von Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack an H. Radegeis vom 30.4.1986, S. 1). Also faire Berichterstattung statt Hinrichtungen? Wer einmal zur Zielscheibe der modernen Inquisition geworden ist, kann darüber nur den Kopf schütteln. Von fairer Berichterstattung kann keine Rede sein oder nur in vereinzelten Ausnahmefällen. Hinter der frommen Maske verbirgt sich in der Regel der Wolf im Schafspelz. Und so könnte man die "Sektenbeauftragten", also die modernen Inquisitoren, auch "
Hexenbeauftragte" nennen oder "Ketzerbeauftragte", oder "Hexen- und Ketzerbeauftragte". Dann wird klar, welche Kräfte hier am Werk sind.

"Ich tu´ das Üble, schrei´ dann selbst zuerst -
Das Unheil, das ich selber angerichtet -
Leg ich den Anderen dann zur Last"!

(Shakespeare)

So haben die Kampagnen der Kirchenvertreter in unserer Zeit bereits zu folgenden Maßnahmen gegen religiöse Minderheiten geführt:
Behördliche Verbote, Informationsstände oder Büchertische aufzustellen; Verweigern oder Streichen von bestimmten öffentlichen Zuschüssen; Benachteiligungen von Privatpersonen und Geschäftsleuten durch Behörden und Gerichte; Errichten von staatlichen Stellen zur Überwachung von Minderheiten, die man meist mit Mitgliedern der Kirchen besetzt; in Einzelfällen Berufsverbote (Menschen müssen öffentlich erklären, keiner so genannten "Sekte" anzugehören, um bestimmte Berufe ausüben z dürfen, bestimmte Verträge unterzeichnen zu können oder andere Aufgaben oder Rechte wahrnehmen zu können); weiterhin gibt es viele Werbeverbote (z. B. Verbot, Plakate aufzuhängen) oder Verbot von Vermietungen (z. B. bei öffentlichen Gebäuden in Berlin) und manches mehr. Hinzu kommt der vielfache Rufmord in den Medien, der auch im nichtstaatlichen Bereich unübersehbare negative Folgen hat.
Das Schlimmste jedoch ist die Vergiftung der nachwachsenden Generationen durch den konfessionellen Religionsunterricht in staatlichen Schulen. Bei noch leichter zu beeinflussenden Jugendlichen wird um das 9. Schuljahr herm die "Sektenkeule" im kirchlichen Religionsunterricht geschwungen, der aber zu 100 % vom Staat, d. h. von allen Bürgern bezahlt wird; also auch von denen, die man dort auf Staatskosten in den Schmutz zieht. Nebenbei werden z. B. schulische Projektwochen veranstaltet, an denen alle Schüler teilnehmen, auch noch deutlich jüngere, und bei denen die konfessionellen Priester oder Religionslehrer alle möglichen kleineren Gemeinschaften mit Lügen und Verleumdungen nieder machen. Dies sind massive staatliche Verfehlungen an der eigenen Jugend, und hier werden faktisch die positiven ethischen Werte einer freiheitlichen Demokratie verleugnet im Interesse und zugunsten der kirchlichen Indoktrination schon bei kleinen Kindern und Jugendlichen.
Diese Indoktrinationsarbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Massenmedien, die aus Gründen der Sensationsgier und der Verkaufs- oder Einschaltquote immer wieder mal etwas "gegen Sekten" bringen wollen. Und in deren Aufsichtsräten sitzen wiederum die Kirchenvertreter, die dann bei der Auswahl des vor die Flinte zu scheuchenden Freiwilds als so genannte "Experten" im Hintergrund und als Interviewpartner im Vordergrund fungieren - eine Schande für den Staat und die von ihm zu verantwortende Medienarbeit.
Und aufgehetzt und aufgepeitscht von scheinbar seriösen Berichten öffentlich-rechtlicher oder privater Massenmedien, in Wirklichkeit aber durch von kirchlichen Sektenbeauftragten gesteuerte Berichte, verlangen dann manche Jugendliche selbst, sie wollen nun noch mehr über "Sekten" hören in ihrem Religionsunterricht. Und wie Haie, die Blut geleckt haben, greifen dann auch die meisten Religionslehrer auf die Rufmord-Reportagen zurück und gießen weiteres Öl ins Feuer der modernen Scheiterhaufen. Und wie gesagt: Alles auf Staatskosten. Diese vielfache Erziehung zur Volksverhetzung im konfessionellen Religionsunterricht bezahlt der deutsche Staat jährlich mit einem Milliardenbetrag anstatt die ethische Erziehung an den Schulen in die eigene Verantwortung im Sinne von Toleranz und Demokratie zu nehmen, wie es z. B. in Berlin und Brandenburg durch das Fach LER (Lebenskunde-Ethik-Religion) im Ansatz geschieht, sofern man dort nicht auch den kirchlichen Verleumdungen aufsitzt. Doch obwohl nur noch weniger als 60 % der Bundesbürger einer der beiden Großkirchen angehören, hat dieses System des staatlich finanzierten kirchlichen Konfessionsunterrichts in allen anderen Bundesländern immer noch Bestand.

4) Wie äußern sich katholische Verlautbarungen?

Interessanterweise ist es in Deutschland zunächst die evangelische Kirche, die in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts ein Netz von modernen Inquisitoren, also evangelischen Sektenbeauftragten, aufgebaut hat. Erst in den 80er Jahren zieht die katholische Kirche nach. Den besonderen Inquisitions-Eifer der Evangelischen erklärt der Religionswissenschaftler Hubertus Mynarek u. a. damit, dass die evangelische Kirche selbst eine "Sekte hoch zwei" ist. Sie will zum einen der katholischen Muttersekte imponieren, von der sie sich abgespalten hat (lat. secare = abspalten), nachdem sich die katholische "Sekte" ursprünglich einmal vom Urchristentum abgespalten hatte. Und zum anderen projiziert man mit den Inquisitions-Bemühungen eigene massive Defizite auf Andersgläubige (vgl. hierzu v. a. in "Der Theologe Nr. 1": Die Besprechung der Promotion des Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk).

Die katholischen Sektenbeauftragten unterscheiden sich dabei im Prinzip nicht von den evangelischen, und nachfolgende Passage aus einer Broschüre des Bischöflichen Generalvikariats Aachen könnte im Kern auch in einer evangelischen Broschüre stehen. So heißt es etwa in der Verlautbarung Neue Kultbewegungen und Weltanschauungsszene 2, Mönchengladbach o. J.: "Wenn wir aber unseren eigenen Glaubensauffassungen und Grundsätzen - Achtung des Menschen, Achtung der Religionsfreiheit, Vertrauen auf den Heiligen Geist ... - treu sein wollen, dann können wir uns nicht damit zufrieden geben, die Sekten zu verdammen und zu bekämpfen ... Die Herausforderung durch die neuen religiösen Bewegungen liegt darin, unserer eigenen Erneuerung zu einer größeren pastoralen Wirksamkeit einen Impuls zu verleihen" (S. 33).

"Wenn die Kirche keine Hoffnung mehr hat, den Ketzer zu bekehren, so trennt sie ihn, in Fürsorge für das Wohl der anderen, durch die Exkommunikation von ihrer Gemeinschaft, und überdies überlässt sie ihn dem weltlichen Gericht, damit es ihn durch den Tod aus der Welt schaffe: ulterius relinquit eum judicio saeculari a mundo ex terminandum per mortem."

(Thomas von Aquin (1225-1274), Heiliger der römisch-katholischen Kirche, zit. nach Graf von Hoensbroech, Das Papsttum in seiner sozio-kulturellen Wirksamkeit, Leipzig 1904, S. 57)

Über diese Worte im bischöflichen Auftrag sollte man nicht so schnell hinweg lesen: "Die Sekten zu verdammen und zu bekämpfen" Verdammen, ja ewig verdammen und bekämpfen oder ausmerzen, so heißt es in den offiziellen römisch-katholischen Dogmensammlungen (z. B. hier). Auch hier wird die Verdammung und Bekämpfung der als "Sekten" verleumdeten religiösen Minderheiten einfach selbstverständlich vorausgesetzt, ohne dass dieses Handeln überhaupt in Frage gestellt geschweige denn auf eine innerkirchliche Legitimation verwiesen wird. Es bleibt auch unbeantwortet, wie  "Achtung der Religionsfreiheit" einerseits und "die Sekten zu verdammen und zu bekämpfen" andererseits vereinbart werden soll. Auch auf diese Weise verkommen Werte wie "Achtung des Menschen, Achtung der Religionsfreiheit, Vertrauen auf den Heiligen Geist" zu scheinheiligen hohlen Worthülsen.

Weiter noch: Das II. Vatikanische Konzil bekannte sich sogar zur Toleranz gegenüber anderen religiösen Gemeinschaften (siehe unten). Doch die Praxis sieht auch hier ganz anders aus. Immerhin mussten die "Sektenbeauftragten" dazu manche Begriffe in ihrer Bedeutung verändern, um den Widerspruch zwischen Theorie und Praxis nicht zu offensichtlich erscheinen zu lassen. Bei den Theologen ist es ja möglich, Begriffe verschieden zu interpretieren. Und dies kann sogar so weit gehen, dass ein Begriff auch begründet geradezu in sein Gegenteil verkehrt wird, wenn er in sein Gegenteil verkehrt werden soll. Etwa, wenn man von "Frieden" spricht und damit meint, den Andersdenkenden töten zu wollen, damit er keinen "Unfrieden" mehr stiften könne. Ähnliches hat die Kirche mit dem Begriff "Toleranz" gemacht.

5) Die Verdrehung des Begriffes "Toleranz"

Auf dem II. Vatikanischen Konzil wurde also, wie bereits genannt, ein Dokument über die Religionsfreiheit verabschiedet, welches auch die "Toleranz gegenüber andere religiöse Gruppen einschließt".
Über dieses Dokument referiert z. B. Pater Anselm Reichold, OSB (Vortrag abgedruckt in: Jugendsekten, Hrsg.: Junge Union Bayern, München 1985, S. 47). Dabei spricht er plump einfach von einer Ausnahme (!), wo "Intoleranz" geboten sei, und sagt: "Aber ebenso ´intolerant` war er [Jesus] gegen die bewussten Betrüger." Nur: Wer sind für einen überzeugten Katholiken die "bewussten Betrüger"? Anstatt sich zu fragen, ob man nicht selbst der Betrüger ist (indem man z. B. behauptet, "katholisch" oder "evangelisch" wäre "christlich", also etwas, das im Sinne von Christus sei), projiziert man diese Beschimpfung einmal mehr auf die religiösen Minderheiten, denen gegenüber folglich "Intoleranz" geboten sei. Was ist das Toleranzgebot des II. Vatikanums ihnen gegenüber dann noch wert?

Noch einen Schritt weiter in der Manipulation und Irreführung der Bürger geht wiederum der evangelische Weltanschauungsbeauftragte Friedrich-Wilhelm Haack. So sagte er 1982: "Nun ist Toleranz gegenüber Ideen dann ein Unding, wenn diese Ideen beispielsweise lebensgefährdend sind. Was würde man einer Religion gegenüber sagen, die Menschenopfer bringen will? Auf ihre Weise tun dies die Ersatzreligionen tausendfach ... Toleranz kann sich gar nicht gegen Ideen richten, sondern nur gegenüber Menschen. Auch dann, wenn diese Träger zerstörerischer Ideen sind. Dann allerdings wird es auch Sache der Toleranz sein, das Leben der Gefährdeten zu bewahren und diese Menschen an der Ausübung ihrer zerstörerischen Ideen zu hindern."

"Verstehen wir unseren Glauben richtig, dann haben wir kein Recht, den ´Anderen` in seinem Glauben zu lassen."

(Friedrich-Wilhelm Haack, Sektenbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, in seinem kircheninternen Bericht "Übersicht über die Sekten- und Weltanschauungsarbeit" vom 27.6.1970, 1. Halbjahr 1970, dokumentiert u. a. im Landeskirchlichen Archiv seiner Kirche)

Die geschliffenen intellektuellen Worte Haacks klingen für naive Ohren scheinbar vernünftig - auch wenn das Wort "Toleranz" - wie oben grundsätzlich erläutert - dabei unmerklich bereits in sein Gegenteil verkehrt wurde. "Tolerant" sei nach kirchlicher Auffassung demnach derjenige, der einen anderen an der Ausübung seiner Religion hindert. Natürlich nur unter bestimmten Bedingungen - nur dann nämlich, wenn jene Religionsgemeinschaft "Träger" einer "zerstörerischen Idee" sei. Doch das ist ja nach Haacks Meinung kein Einzelfall, bei der die Kirche die Beweispflicht hätte, dass hier wirklich "zerstörerische Ideen" vorliegen. Sondern, so Haack, dieser Fall ist "tausendfach" (!) gegeben, womit wiederum alle (!) religiösen Minderheiten pauschal im Visier der kirchlichen Rufmord-Maschinerie sind. Was also ist das Wort "Toleranz" in diesem Zusammenhang dann überhaupt noch wert? Wird dieser hohe Wert hier nicht schlichtweg verhöhnt?

 Jetzt bräuchten die "Sektenbeauftragten" andere Religionsgemeinschaften also nur noch als "Träger zerstörerischer Ideen" verleumden, damit sich dieser Teufelskreis schließt, und der Krieg im Namen der "Toleranz" legitimiert erscheint. Und diese Verleumdung ist bei jeder Gemeinschaft mithilfe von inquisitorischem Verdrehungsgeschick möglich, worin die Beauftragten ja geschult sind.
So wie also zunächst das Wort "Toleranz" verdreht wurde, so folgen nun andere und neue Verleumdungen, Verdrehungen und Lügen - diesmal mit dem Ziel, einer Gemeinschaft "zerstörerische Ideen" unterzuschieben, damit sie in das Negativ-Schema passt und ihr gegenüber "Toleranz" fehl am Platz sei. Haacks amtierender Nachfolger, Kirchenrat Dr. Wolfgang Behnk [im Jahr 2012] betrieb diese Methode teilweise bis in den Wortlaut hinein, wenn er zum Beispiel das ethisch-moralische Ziel der Überwindung von Egoismus als "Persönlichkeitszerstörung" verhetzt und diffamiert.
Alles das hat System, und es schafft durch ständige Wiederholung die geistigen Grundlagen, auf der eine vielfältige Diskriminierung von seriösen und friedfertigen Gemeinschaften möglich gemacht werden kann. Die Kirche schwingt - diesmal bildlich gesprochen - immer wieder die Fackel und das Kruzifix. Es ist nur die Frage, was der Staat alles anbrennen und verbrennen lässt und wie weit es die Kirche diesmal damit bringt.
 

Die Intoleranz der Kirche

"Nein, Kriege, Kriege in eigener Regie, führt der Papst inzwischen keine mehr, nicht mehr gegen Heiden und nicht mehr gegen Christen, weil man ihm alles, womit er Jahrhunderte lang Kriege geführt, weggenommen hat - Truppen, Generäle, Schlachtschiffe, Kanonen, Festungen, Waffenfabriken. Doch gibt es Möglichkeiten, die Menschen auf andere Weise, gleichsam friedlicher zu bekämpfen. Ideologisch, durch dogmatischen Wahnsinn, der sich ja nie mit dem bloßen Glauben begnügt, der "missionieren", ausgreifen will; durch Unterstützung einer desaströsen Gesellschaftsmoral, die die Armen zugunsten der Reichen betrügt; durch eine desaströse Sexualmoral, die im Mutterschoß schützt, was sie preisgibt im Krieg ... Im Übrigen ist das Papsttum, seine ganze Geschichte beweist es, intolerant durch und durch, ist tolerant nur, wenn es die Opportunität erheischt, wenn es zweckdienlich ist, wenn es einfach nicht mehr anders geht, aber nur dann!"

(Der Kirchenhistoriker Karlheinz Deschner im Interview, Main-Post, 1.10.2008)

Anmerkung: Was Karlheinz Deschner hier über den ideologischen Kampf und die Intoleranz des Papsttums schreibt, wurde Ende des 20. Jahrhundert allerdings noch übertroffen durch den Kampf und die Intoleranz der evangelischen Kirche, wie diese Ausgabe des "Theologen" nachweist.


6) Die Strategie der Kirche

Wolfgang Behnk - als Nachfolger des ersten modernen Inquisitors Haack - ging sogar noch diesen einen Schritt weiter als sein geistiger Ziehvater und sein großes Vorbild Haack, und er unterstellte z. B. einer friedfertigen urchristlichen Gemeinschaft ohne einen geringsten Anknüpfungspunkt gar alle Voraussetzungen für einen Massenselbstmord. Allerdings nur dann - so eine bei Kirchenvertretern übliche heuchlerische taktische Einschränkung - wenn diese Menschen sich einmal in einer ausweglosen Situation befinden sollten.
Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Machart der Verhetzung anderer durch die Macht der Kirche. Die Niedertracht und Bösartigkeit ist kaum mehr zu überbieten. Denn es werden keine Fakten genannt (weil es sie - wie
meistens - nicht gibt), nur übel wollende Unterstellungen und Verdrehungen! Und schwerwiegender als in diesem Beispiel konnten "zerstörerische" Ideen, die Behnks Vorgänger Haack zur Bedingung für Intoleranz gemacht hat, gar nicht unterstellt werden. Hier ging es letztlich sogar um die grundlose Unterstellung von möglichem "Mord", wenn man sich einmal vorstellt, dass in ein Massenselbstmord-Szenario auch von ihren Eltern abhängige Kinder mit hineingedacht werden. Das waren also - wenn man so will - jetzt die "möglichen" "Menschenopfer", die Behnks Lehrer, Pfarrer Haack, zuvor beschworen hatte, und damit wird die Volksverhetzung durch die Kirche auf die Spitze getrieben.*  Denn faktisch liegt nicht das Allergeringste vor. Jedoch: Es war die Kirche selbst, die in der Vergangenheit Millionen von Menschen ermorden ließ und damit Menschenopfer in einem unvorstellbaren Ausmaß darbrachte.
So schreibt auch der bekannte Historiker Karlheinz Deschner, er kenne "in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche" (in: Die beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 43). Wobei es eine zusätzliche historische Schuld der Kirche ist, den von Christus abgeleiteten Namen "christlich" in den Schmutz getreten zu haben und bis heute zu treten, denn mit Jesus Christus hat das alles nicht das Geringste zu tun.

7) Die Zerstörung von Familien

Ein Hauptansatzpunkt für das destruktive Wirken der Kirche sind dabei die Familien. So appellierte der evangelische "Sektenbeauftragte" Friedrich-Wilhelm Haack 1977 im Handbuch für Kirchenvorsteher an die evangelischen Kirchenvorsteher unter der Rubrik Religiöse Gemeinschaften, Sekten wie folgt: "Religiöse Auseinandersetzungen in einer Familie können zu den übelsten und zerstörerischsten Begebenheiten werden. Liebe ist das stärkste Argument, darf aber nicht mit ´Nachgeben um des lieben Friedens willen` verwechselt werden ..."

Viele Mitbürger denken bei solchen Sätzen allerdings an den fanatischen Katholizismus, der unsägliches Leid z. B. in viele konfessionsverschiedene Familien gebracht hat, doch Haack hat natürlich auch hier die kleineren Bewegungen im Blick. Bestünde nämlich die Gefahr, dass ein Mitglied sich einer als Sekte verleumdeten religiösen Minderheit zuwendet, sollte sofort Kontakt mit dem Geistlichen aufgenommen werden. Kirchenvorsteher können solche Kontakte vermitteln. Eine ehemalige Katholikin berichtete, wie der katholische Pfarrer (Anfang des 21. Jahrhunderts) darauf hin ins Haus kam und dann zusammen mit ihrem katholischen Mann vor ihren Augen ihre Bücher verbrannte, in denen sie gerne gelesen hat. Doch die Kirche hat ihre Ehe, die sie auf gegenseitigem Respekt mit ihrem Mann führen wollte, zerstört.

Foto: UserEPO, 2007; GNU-Lizenz für freie Dokumentation; Zum "Brauchtum" der Kirche gehört das Verbrennen von Menschen, hier symbolisiert durch eine Stoffpuppe auf dem Scheiterhaufen beim Sankt-Hans-Fest. Das Töten steckt offenbar weiter in den Genen und im Unterbewusstsein. Die Kirche hat sich nie geändert. Nur die Versuche, ihre Gegner zu vernichten, variieren, je nach Zeit, Regierung und Umständen.

Indem er die Einschaltung des "Geistlichen" fordert, schürt der "Sektenpfarrer" also genau das, was er anprangert. Anstatt dass man in der Familie offen und respektvoll miteinander redet und dem anderen die Glaubensfreiheit lässt, gießt die kirchliche Seite das Öl ins Feuer und trägt den Konflikt von Anfang an über die Familie hinaus. Erfahrungsberichte zeigen, wie durch Einschalten des Pfarrers und des "Sektenbeauftragten" eine familiäre Situation erst "zu den übelsten und zerstörerischsten Begebenheiten" eskalierte, während man mögliche Konflikte in der Familie ohne kirchliche Einmischung mit Fairness, gegenseitigem Wohlwollen und Toleranz hätte beilegen können. Denn der Kirchenvertreter ist in dieser Situation ja kein neutraler und fairer Vermittler. Er vertritt schon durch sein Amt (und oft auch durch seine hinterhältige Art) von Anfang an die Glaubensposition des kirchlich orientierten Partners und betrachtet den anderen der beiden Partner und dessen Denken als das "Problem", das gelöst oder beseitigt werden muss. 

Diese Form von kirchlicher Einmischung in Familien angesichts der angeblichen Bedrohung durch "Sekten" und andere "Religiöse Gemeinschaften" beschränkt sich bei Friedrich-Wilhelm Haack gemäß des oben dargelegten Pfarrer-Dienstauftrages zunächst noch auf die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Dass die Mitgliedschaft in der Regel ohne Zustimmung des Betreffenden bei einer Säuglingstaufe zustande gekommen war, wird von der Kirche natürlich nicht problematisiert. Dabei könnte man diese Praktiken in Verbindung mit den von der Kirche geschürten Jenseits-Ängsten (weswegen es ja auch die "Nottaufe" gibt) auch als "Zwangschristianisierung" bezeichnen. Und gerade selbstständig denkende und freiheitsliebende Menschen nehmen diesen Zustand später nicht einfach als gottgegeben hin, sondern korrigieren ihn oftmals durch einen Kirchenaustritt.

Und hier erweitert nun die Kirche selbstherrlich ihren Auftrag an ihren Mitgliedern, und sie greift dazu direkt die möglichen Alternativen an, die sich einem Kirchenaussteiger bieten, in erster Linie eben kleinere Gemeinschaften und Initiativen. Theologisch wird dies damit gerechtfertigt, dass man weiter eine Art Besitzrecht auf die Seele des Aussteigers reklamiert. Beispielhaft wird dies in einem Brief des bayerischen Landesbischofs Johannes Hanselmann (dem ehemaligen Vorgesetzten von Friedrich-Wilhelm Haack und Dr. Wolfgang Behnk) deutlich, in dem es heißt: "Ich möchte ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde, nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen" (Brief vom 6.9.1985 an A. Emtmann). Das mag gut gemeint gewesen sein. Doch es ist nicht nur scheinheilig, sondern diabolisch, v. a., weil man einmal mehr "Gott" kirchlich vereinnahmt. Und in diesem Zusammenhang wird auch das "Anderswo" verteufelt, das dem ehemaligen evangelischen oder katholischen Kirchenmitglied heute "mehr zusagt". Auf diese Weise wird von der Kirche sowohl ein lösbarer Familienkonflikt als auch ein fortgeschrittener Rosenkrieg zu einer apokalyptischen Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse hochstilisiert, bei der die Fronten von Anfang an klar sind und die nicht nur Kleinfamilien zerstören, sondern ganze Familiensippen ins Unglück stürzen kann.

Die kirchliche Methode der Demagogie, anderen Bösartiges anzudichten, kann dabei sehr leicht vor allem wenig nachdenkende Menschen beeinflussen, wie es in der Vergangenheit auch immer wieder geschah. So war es für manche Menschen, die den Inquisitoren früherer Jahrhunderte glaubten, z. B. eine Ehre, das Holz für einen Scheiterhaufen herbeischaffen zu dürfen. Doch auch in der Gegenwart liegen die Menschen den kirchlichen Demagogen vielfach zu Füßen oder lassen sich zum Instrument bzw. Büttel der klerikalen Religionspolitik machen.

Was ein Sektenbeauftragter seinen eigenen Kindern widmet

Der Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Kirchenrat Dr. Wolfgang Behnk aus München, bekämpft vor allem die Erziehungskonzepte anderer Gemeinschaften, darunter eine staatliche anerkannte Privatschule eines nichtkirchlichen Trägers mit einem erfolgreichen pädagogischen Konzept. Dabei entstellt der moderne Inquisitor deren Lehren bewusst und gibt sie falsch wieder, um sie auf diese Weise überhaupt erst verleumden zu können (näheres dazu unter http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch/kapitel-3-12.html). Jeder Interessierte, der dies nachprüft, könnte sich davon überzeugen, doch wer macht sich schon diese Mühe. Doch es würde sich lohnen. Und lohnenswert ist auch, einmal nachzufragen, was denn dieser kirchliche "Experte" eigentlich selber glaubt. Auch da können einem die Augen aufgehen.

Der Theologe Nr. 1 deckt deshalb auf, welche evangelische Lehre der Vertreter der Kirche seinen eigenen Kindern vermittelt. So hat er seine Doktorarbeit Gegen den freien Willen Für die Gnade Gottes (Lateinischer Originaltitel: Contra Liberum Arbitrium Pro Gratia Dei; Europäische Hochschulschriften, Reihe XXIII / Bd. 188, Frankfurt 1982) ausdrücklich seinen beiden Kindern Oliver und Susanne gewidmet, damals vermutlich noch im Grundschulalter. Ausgerechnet eine Schrift, in der es darum geht, dass der Mensch laut seinem Religionsgründer Martin Luther keinen freien Willen habe, sondern entweder von Gott oder dem Teufel gesteuert wird.

Wie kommt der Sektenbeauftragte dazu, eine solche Lehre zu verteidigen? Denn es ist eine Lehre, die für die Erziehung verheerende Folgen haben kann. Z. B., wenn ein Jugendlicher Verbrechen begeht und dann sagt: "Ich bin gar nicht verantwortlich dafür, denn das war ja gar nicht ich, sondern Gott oder der Teufel in mir. So habe ich es von Martin Luther im Religionsunterricht gelernt."
Könnte es sein, dass der Autor selbst keinen freien Willen mehr hat und von einem anderen gesteuert wird? Dann darf er diese Erfahrung aber doch nicht für alle Menschen verallgemeinern.

Andersdenkenden wirft der Sektenbeauftragte Dr. Behnk nun aber heuchlerisch vor, dass deren Lehre angeblich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übereinstimme, wo der freie Wille der Persönlichkeit zu den Verfassungsgütern gehört. Doch dieser Vorwurf entpuppt sich in Wirklichkeit als Projektion seines eigenen abgründigen Glaubens auf andere, wenn man seine eigene Doktorarbeit liest. Denn im Gegensatz zu den ethischen Werten unserer Verfassung widmet der Kirchenrat seinen eigenen Kindern eine ganz andere Lehre, nämlich die Luthers. Und er bezeichnet diese trotz kleinerer Korrekturen den Kindern gegenüber, obwohl sie "äußerst gefährlich" ist (S. 344), als "letztlich verbindlich" (S. 397). Und heißt das nicht: Die Kinder sollen so glauben und so leben?
Der Kirchenrat bekämpft also auf diese Weise einen der wesentlichen Grundwerte unserer Verfassung und Rechtsordnung, nämlich die Freiheit und Verantwortlichkeit jedes einzelnen Bürgers.

Der zentrale eigene Glaubenssätze des evangelischen Sektenbeauftragten ist dabei folgender:
"Der dreieinige Gott befreit uns sola gratia / sola fide / solo Christo (= allein aus Gnaden / allein durch Glauben / allein durch Christus) aus der ´sündigen` Zwangssituation, selber definieren zu müssen, worin die Freiheit unseres Wesens und Wollens besteht" (S. 397).

Unverblümt formuliert heißt das doch: Wenn ein Mensch sich selbst seine Freiheit erarbeitet, gilt er als "Sünder". Der Kirchengott befreie ihn aber von dieser angeblichen "Sünde", indem ihm dort vorgeschrieben wird, was er zu glauben hat.

DER KIRCHENGOTT DES SEKTENBEAUFTRAGTEN NIMMT DEN MENSCHEN ALSO DIE FREIHEIT, er befreit sie davon. So ähnlich, wie der Großinquisitor im Roman "Brüder Karamasov" von Fjodor Dostojewski deb Glauben der Kirche:
Und die Menschen freuten sich, dass sie wieder geführt wurden wie eine Herde und dass ihnen die furchtbare Gabe [der Freiheit; der freien Entscheidung, was gut und was böse sei], die ihnen so viel Qual gebracht hatte, endlich vom Herzen genommen war.“

Das heißt: Die Menschen müssten auch noch dankbar dafür sein, wenn der Kirchengott sie "besetzt" und in seinem Sinne steuert. Und wie hat man sich das vorzustellen?

Dr. Behnk zitiert in diesem Sinne Martin Luther wörtlich:
"Auf diese Weise ist der menschliche Wille mitten zwischen beide [Gott und den Teufel] gestellt, ganz wie ein Reittier, wenn Gott darauf sitzt, will er und geht, wohin Gott will ... Wenn der Satan darauf sitzt, will er und geht, wohin der Satan will. Und er hat nicht die Entscheidungsfreiheit, zu einem der Reiter zu laufen oder ihn zu suchen, sondern die Reiter selbst streiten darum, ihn festzuhalten und zu besitzen" (WA 18, S. 635).

Und der Sektenbeauftragte widmet seinen Kindern weiter folgendes:
Gott "treibt" den Menschen oft "regelrecht dorthin", dass er sich "in das Böse verstrickt" (S. 336).
"Erstens ist nach dem Sündenfall eben nicht mehr alles gut, was Gott schafft; auch wenn dieser die Sünde selbst nicht schafft, so schafft er doch den postadamitischen Menschen als Sünder" (S. 335).
"... der Wille des Menschen hat mithin über seine eigene Verstockung keinerlei Macht, sondern ist dem verstockenden Willen Gottes - wenngleich williglich und verantwortlich - ausgeliefert" (S. 333).
Gott lässt es nicht nur zu, dass sich der Pharao "immer mehr in das Böse verstrickt", sondern er treibt ihn "regelrecht" dorthin, "indem er ihm sein Wort vorhält, ohne ihm seinen Geist zu geben" (S. 336).
"All das aber, was uns äußerlich so scheint, als wäre Gott nur ein Zürnender oder gar der Teufel selbst, ist doch nichts anderes als eine Herausforderung des Glaubens an die Liebe Gottes" (S. 367).
"Wer hingegen, so warnt Luther, die nähere Beschaffenheit bzw. das Wie und das Warum des verborgenen Willens Gottes untersuchen will, der muss mit jemandem verglichen werden, der es sich zum Ziel setzt, ´gygantum more cum Deo pugnare` (= nach Art der Giganten mit Gott zu kämpfen) und der dabei nicht die geringste Chance eines Sieges hat ... Unweigerlich stürzt man aus der Höhe seiner Spekulation ab, geht ´zu poden`, gerät in ´certa desperatio` (= sichere Verzweiflung), rennt wie gegen eine eiserne Mauer an und bricht sich auf alle Fälle den Hals" (S. 364ff.).
"Luther kann ... sogar einmal sagen, dass die Majestät des Deus absconditus (= des verborgenen Gottes) noch viel heiliger und furchtbarer ist, als eine unermessliche Menge koryzischer Höhlen" (S. 361).
"Denn der nun angesprochene Deus (= Gott) ... behält sich selber solche Freiheit vor ... D. h., der Empfang des Heils und des Unheils hängt allein davon ab, ... welche Menschen er [Gott] ... verloren lassen gehen will, und welche nicht ... Luther ... präzisiert auch, ... was er [Gott] ... will, nämlich den Tod des Sünders, den er keineswegs betrauert oder gar aufzuheben bereit ist. Und zwar aus dem bereits ... vorgebrachten Grund, dass Gott ´omnia in omnibus` (= "alles in allem") wirkt, auch den Tod" (S. 362).
"Es heißt doch: Weil Gott es so will, gerät der Mensch unter die Macht des Bösen" (S. 355).

Da fragt man sich als normaler denkender Mensch. Wo liegt denn eigentlich der Unterschied zwischen diesem evangelischen Gott und dem Teufel?

Und ist dies alles - und man könnte noch einiges mehr zitieren - nicht eine furchtbare Form der Gottesvergiftung sogar gegenüber den eigenen Kindern?
Auf jeden Fall sollte dies genügen, dass der Staat und seine Organe den kirchlichen Sektenbeauftragten niemals glauben dürfen und sie endlich als das betrachten, was sie sind: Verleumder im Auftrag der eigenen Konfession, die andere Glaubensrichtungen bekämpfen - so wie es die Kirche in allen Jahrhunderten mit den Mitteln ihrer jeweiligen Zeit getan hat.

Ist eine Ehe schließlich gescheitert (jede 3. Ehe ist leider davon betroffen), geht die Auseinandersetzung oftmals weiter im Sorgerechtsstreit um die Kinder. Auch hier die alten Muster: Durch die Einmischung des kirchlichen Sektenbeauftragten werden nicht selten alle Probleme der "bösen Sekte" angelastet anstatt sich wenigstens jetzt um ein faires Abwägen der Situation auch nur zu bemühen. Und während der Sektenbeauftragte Haack gar von "Liebe" heuchelte (siehe oben), waren die kirchlichen Beauftragten in vielen bekannt gewordenen Fällen nicht einmal zu Wohlwollen oder wenigstens zu minimalster Selbstkritik bereit. Stattdessen ist der mit der religiösen Minderheit sympathisierende Partner in der kirchlichen Betrachtungsweise immer der schuldige Täter oder die leibhaftige Bedrohung für sein Kind. Und alle anderen Beteiligten werden dann ermuntert, sich als dessen unschuldige Opfer zu suhlen. Damit wurden v. a. die betroffenen Kinder in ein kaum vorstellbares Gefühlschaos gestürzt. So hatten z. B. Kinder schöne Erfahrungen mit dem Elternteil gemacht, der die Kirche verlassen hat, und sie wurden anschließend regelrecht genötigt, ihr Erleben gemäß dem kirchlichen Schema anders zu deuten. Und so mancher Familienrichter brauchte schon einige Zivilcourage, um sich dieses kirchliche Feindbild nicht aufzwingen zu lassen, sondern um beide Seiten gerecht abwägen zu können - obwohl er dann selbst in Verdacht geriet, mit der "Sekte" zu sympathisieren oder gar gemeinsame Sache mit ihr zu machen, obwohl er sich lediglich um Neutralität bemühte. In früheren Jahrhunderten wäre das sein Todesurteil gewesen. Und was die Kirche in unserer Zeit hier bereits an Familienstrukturen langfristig zerstört hat, müsste in einer eigenen Schrift dokumentiert werden.

8) Die Verantwortung der gesamten Kirche

Viele der Kirche grundsätzlich positiv gegenüberstehende Menschen weichen diesen Themen aber weiter gerne aus und fragen sich, ob nicht die "Sektenbeauftragten" nur einzelne extreme Stimmen innerhalb einer "pluralen" Kirche seien, die sich doch insgesamt geändert habe.
Dazu lässt sich sagen, dass einzelne Kirchenmitglieder anders denken mögen (wie auch vereinzelte Sektenbeauftragte ihr Amt weniger inquisitorisch ausüben), doch der Sektenbeauftragte bekämpft grundsätzlich Minderheiten im Auftrag der gesamten Kirche, und er tut es nicht als Einzeltäter, sondern offiziell im Namen und im ausdrücklichen Auftrag seiner Kirche. Und verantwortlich für die Arbeit der Sektenbeauftragten sind deshalb die jeweils vorgesetzten Kirchenleitungen. Diese tragen damit die Verantwortung für das Tun. Im Beispiel von Dr. Behnk ist dies der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, bestehend aus dem Landesbischof (derzeit [2012] Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm) und 17 Oberkirchenräten: Sie beriefen Pfarrer Behnk (oder seine Kollegen, Pfarrer Michael Fragner oder Pfarrer Bernhard Wolf) ins Amt, sie schützen und loben ihn und beförderten ihn gar zum Kirchenrat, um seine Position in Kirche und Gesellschaft weiter zu stärken und seinem inquisitorischen Treiben zusätzlichen Nachdruck zu verleihen. Und wer einmal ins Visier von ihm oder seinesgleichen geraten war, der glaubt nicht mehr, dass die Kirche sich geändert habe. Der hat es praktisch erfahren, dass sie sich nicht geändert hat und dass es immer noch Wölfe im Schafspelz sind, mit denen man es zu tun hat. Die Kirche habe sich, so mancher Kirchenkritiker, allenfalls dem Zeitgeist angepasst. Und zu diesem Geist passt es auch, dass man bestimmte "Männer fürs Grobe" die unpopulären Arbeiten machen lässt.
So schrieb etwa der "Sektengegner" Norbert Thiel am Beispiel von Behnks Vorgänger Haack, wie es sich mit Pfarrer Haack und seiner Landeskirche verhält: "Pfarrer Haacks Wirken wird vielleicht kritisch betrachtet, de facto aber bewusst geduldet und sogar aktiv gefördert" (Norbert Thiel, Der Kampf gegen neue religiöse Bewegungen, Mörfelden 1986, S. 79). Zudem treten in den Kirchen heute vermehrt "Freizeit-Inquisitoren" auf, welche sich auch ohne offiziellen kirchlichen Auftrag als "Sektenexperten" profilieren wollen, was bereits unter Pfarrer Haack kräftig gefördert wurde. Bekannt wurde v. a. die Sektenumfrage der Landeskirche (gemeint ist auch hier die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern) aus dem Jahr 1967, um Aktivitäten religiöser Minderheiten auszuspionieren. Friedrich-Wilhelm Haack schrieb damals: "Zur Beschaffung von Informationen empfehlen sich besonders Oberschüler und Jugendkreise. Diese kommen oft besser an die notwendigen Informationen heran als die Kirchenvorsteher" (Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Jahrgang 1967, S. 327). Heute traut sich die Kirche mit solchen und ähnlichen Praktiken allerdings nicht mehr ganz so frech an die Öffentlichkeit.


Verdeckte Informanten im Dienste der Kirche
Der Denunziant (A. Paul Weber, 1936) - Die Kirche hat von Anfang an verdeckte Informanten bzw. Denunzianten als Helfer im Kampf gegen religiöse Minderheiten eingesetzt. Und der evangelische Sektenbeauftragte Friedrich-Wilhelm Haack führt diesen "Dienst" im Jahr 1967 auch in die evangelische Jugendarbeit ein.

Sie agiert dafür aber verstärkt im Hintergrund. So werden z. B. Politiker oder Beamte mit Entscheidungsbefugnissen durch Telefonanrufe eingeschüchtert und bedrängt, Anhängern religiöser Minderheiten  bestimmte Rechte zu verweigern, z. B. die Möglichkeit, an einem Marktstand ihre Waren zum Verkauf anzubieten. Dabei wird sehr oft der Freizeit-Inquisitor vorgeschoben. Ein "besorgter Bürger" (in Wirklichkeit ein vom kirchlichen Inquisitor beauftragter oder mit ihm zusammen arbeitender Kirchenanhänger) beschwert sich dann, warum der Minderheit (die sich - wohlgemerkt - nichts zuschulden kommen ließ) nicht das Handwerk gelegt wird. Oder der "Bürger" bringt als stiller Denunziant beim Sektenbeauftragten diesen erst zum Handeln. 
(Ein Beispiel lesen Sie hier).
Das Niederträchtige am Tun der Kirche ist, dass ihre Vorwürfe gegen Andersgläubige meist falsch sind, teilweise sogar absurd. So absurd, wie in früheren Zeiten viele kirchliche Vorwürfe der Kirchen gegen "Ketzer" (die Kinder geschlachtet haben sollen), "Hexen" (die die Ernte durch Zauber vernichtet haben sollen), Juden (die die Brunnen vergiftet haben sollen), Bauern und Türken absurd waren. Dennoch: In der Vergangenheit ist es der Kirche jeweils gelungen, die staatlichen Obrigkeiten letztlich als Vollstrecker ihrer "Sektenbekämpfung" bis hin zu Hinrichtungen und Kriegen zu gewinnen. Die Parallele zur Gegenwart besteht darin, dass auch die heutigen "Sektenbeauftragten" bestrebt sind, ihren Kampf auf Politiker und Richter zu übertragen und die Medien dafür einzusetzen, in denen wiederum Vertreter der Kirchen z. B. für religiöse Themen im Fernsehprogramm hauptverantwortlich sind. Wenn zum Beispiel der Bayerische Rundfunk eine Reportage gegen eine angebliche "Sekte" macht, dann stellt man in der Regel fest, dass alle verantwortlichen Redakteure Kirchenmitglieder sind oder gar nebenher auch für kirchliche Einrichtungen tätig sind.

So gossen viele kirchenverbundene Journalisten, Richter und Politiker in den letzten Jahren immer  weiteres Öl in den Brandherd, und die unmittelbaren Kirchenvertreter waren dankbar, dass sie dann ihre "groben" Angelegenheiten gar nicht selbst erledigen mussten. Oder Politiker betrachteten die modernen Inquisitoren irrtümlich als "Experten" zu religiösen Fragen anstatt als bloße Interessenvertreter ihrer Kirche. Während aber in der Vergangenheit viele "Ketzer", "Hexen", Juden, Bauern und Türken getötet wurden, sind in der Gegenwart einem solchen Tun zum Glück noch Riegel vorgeschoben. Doch dieser Riegel hält nur, wenn Politiker und Bürger sich vom letztlich totalitären kirchlichen Herrschaftsanspruch lösen und in diesem Zusammenhang auch die unsägliche Milliarden-Subventionierung und Privilegierung der katholischen und evangelischen Institutionen zugunsten einer Gleichbehandlung mit anderen Gemeinschaften endlich (!) beenden und damit einen Schritt zu echter Demokratie zu wagen.
Doch leider wird das Unrecht vielfach weiterhin auf die Spitze getrieben. So ließ sich z. B. jüngst die in ihrem Inquisitionsgebaren europaweit führende Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern von entsprechend indoktrinierten Richtern sogar bestätigen, dass es zur Wahrnehmung der "grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit" sogar notwendig sei, überall bekannt zu machen, "wer mit wem in Verbindung steht", d. h. welche Bürger einer von der Kirche verhetzten und verleumdeten Minderheit nahe stehen (Main-Post, 11.12.2006). Das entsprechende Gericht betonte nämlich, "dass mittlerweile viele Menschen Kontakte zu Glaubensgemeinschaften jeglicher Art und deren Aktivitäten kategorisch ablehnten" (PS: mit vergleichbaren Argumenten wurde vor einigen Jahrzehnten in Deutschland der Judenstern gerechtfertigt). Und warum ist das so? Es ist die "Frucht" der bösen Saat der kirchlichen "Sektenbeauftragten" und ihrer Volksverhetzung gegen Minderheiten. Die Niedertracht und Bösartigkeit, mit der v. a. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern sozusagen als Speerspitze ihren Feldzug zur Existenzvernichtung Andersgläubiger zu führen versucht, eskalierte zuletzt leider weiter. Sie schauen, wie weit sie diesmal gehen können. Ihre Gefolgsleute sind dabei vor allem kirchenhörige hörige Politiker oder Theologen, die gleichzeitig als Politiker tätig.

Und so gilt noch immer, was Karl Jaspers in seinem Werk Der philosophische Glaube schrieb: Der "biblisch fundierte Ausschließlichkeitsanspruch" der Kirchen steht nach wie vor "ständig auf dem Sprung, von neuem die Scheiterhaufen für Ketzer zu entflammen" (9. Auflage, 1988, S. 73).

"Es ist durchaus nicht abwegig zu sagen, dass Benedikt XVI. die Aussagen Gregors XVI. im 19. Jahrhundert, seines Vorgängers, wiederholt, zwar nicht in dieser scharfen Form, als dieser sagte, die Religions- und Gewissensfreiheit sei eine absurde Wahnidee. Freilich sagt das so in dieser Weise Papst Benedikt XVI. nicht, aber er meint eben, dass durch diese Dekrete der Religionsfreiheit [des 2. Vatikanischen Konzils] ein Relativismus eingeführt wird, der nicht tragbar ist."
(Professor Dr. Gotthold Hasenhüttl** im Interview mit dem Deutschlandfunk, 3.3.2009)

* Eine Antwort aus den Reihen dieser Gemeinschaft [des Universellen Lebens] war damals: "Sollten einige Urchristen ... durch die Rufmordkampagnen der beiden Institutionen Katholisch und Evangelisch hingemordet werden, dann haben sich diese Urchristen nicht selbst das Leben genommen, sondern sie wurden getötet. Denn sich das Leben zu nehmen, ist nicht in unserem urchristlichem Sinne" ("Christusstaat weltweit" Nr. 8/1993).

** Professor Dr. Gotthold Hasenhüttl wurde am 2.1.2006 die römisch-katholische Lehrerlaubnis entzogen. Er hatte auf dem Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin zu einer katholischen Abendmahlsfeier auch Protestanten und andere Nicht-Katholiken eingeladen, was nach römisch-katholischer Lehre  verboten ist.


9.) Inquisition - früher und heute

Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Arbeitsweisen der Inquisition früher und heute. Die Zitate in der linken Spalte stammen aus dem Standardwerk von Iosif R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren, Herausgeber Fritz Erik Hoevels, Ahriman-Verlag, Freiburg 1995.

Inquisition damals

Inquisition heute


1) "Außer diesem sozusagen führenden Apparat der Inquisition gab es noch Hilfspersonal, das aus den so genannten Familiares bestand: Das waren geheime Denunzianten, Gefängniswächter, Boten und anderes Dienstpersonal. Die Geheimagenten, Spitzel und Spione rekrutierten sich aus den verschiedensten Schichten der Gesellschaft." (S. 117)
 


Heute sind es die Gerüchteerfinder und Stimmungsmacher aus den so genannten "Bürgerinitiativen" oder "Elterninitiativen", die meist von den so genannten "Sektenbeauftragten" der Kirchen inspiriert und gesteuert werden. Die "besorgte Mutter" oder der "wachsame Kunde" ist in Wirklichkeit ein Mitarbeiter des "Sektenbeauftragten" oder ein Helfer bzw. Helfershelfer, der zuvor entsprechend instruiert wurde.

 


2) "In den ländlichen Orten wurde die Rolle des Spürhundes vom Pfarrgeistlichen ausgeübt, dem zwei Gehilfen aus der Laienwelt zur Seite standen."
(S. 118)

 

 

Pfarrgeistliche bzw. die jeweiligen Ortspfarrer oder Ortspriester sind auch heute überall dort zur Stelle, wo z. B. Urchristen Marktstände aufbauen, um dort gesunde Nahrungsmittel zu verkaufen. Ihre Gehilfen rufen dann bei der Stadtverwaltung an und protestieren dagegen, dass diese Leute dort ihre Waren neben katholischen oder evangelischen Händlern verkaufen dürfen. Sie verlangen entweder ein Verbot des Standes oder eine Kennzeichnungspflicht des religiösen Bekenntnisses der Händler.

3) "Um jemanden zur Verantwortung ziehen zu können, musste man selbstverständlich einen Grund haben. Als solcher diente in Glaubensangelegenheiten die Beschuldigung, die eine Person gegen eine andere erhob wegen Zugehörigkeit zu einer Sekte bzw. Sympathie oder Hilfe für einen Ketzer." (S. 119)


Wer sich religiösen Minderheiten gegenüber anständig und rechtlich korrekt verhält, gerät selbst oft ins Schussfeld der "Sektenbeauftragten" und ihrer Helfer. Dies geht so weit, dass sich einzelne Menschen öffentlich rechtfertigen müssen, die auch nur im Verdacht stehen, Angehörige einer Minderheit nicht ausgegrenzt zu haben oder z. B. bei ihnen eingekauft zu haben.

 


4) "In der ... Predigt erläuterte der Inquisitor den Gläubigen die Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Häresien, die Kennzeichen, an denen man die Ketzer erkennen könne, die Schliche, auf die sie sich einließen, um die Wachsamkeit der Verfolger einzuschläfern, und schließlich die Formen und Methoden der Meldung bzw. Anzeige."
(S. 119)

 

Heute reisen so genannte "Sektenbeauftragte" durch die Lande und halten Vorträge, in denen sie den Leuten angebliche Merkmale "gefährlicher" Gruppierungen präsentieren. Dabei vertrauen sie darauf, dass die Zuhörer nicht merken, wie sehr die meisten dieser Kriterien in Wirklichkeit auf die großen Kirchen zutreffen. Sind diese Veranstaltungen auch schlecht besucht, so sorgt doch die kirchenfreundliche Lokalpresse für eine Verbreitung der abstrusen Thesen. Würde ein Redakteur wagen, nicht im Sinne der Kirche zu schreiben, wären seine Tage vermutlich gezählt.

5) "Die Inquisitoren zogen es vor, die Informationen von den Denunzianten persönlich zu empfangen, indem sie ihnen versprachen, ihren Namen geheim zu halten." (S. 119)


Heute übernehmen v. a. Rundfunk- und Fernsehsendungen diese "Arbeit". Hierbei werden die Autoren von den Rundfunk- und Fernsehbeauftragten der Kirche instruiert oder beraten. Sie lassen z. B. anonyme Denunzianten als tatsächliche oder angebliche "Aussteiger" zu Wort kommen. Diese verbreiten meist mit verfremdeter Stimme Unwahrheiten, über die sie aufgrund der angeblich notwendigen Anonymität keine Rechenschaft ablegen müssen.
 


6) "Der traurige Ruhm, der die Inquisition begleitete, schuf unter der Bevölkerung eine Atmosphäre des Schreckens, des Terrors und der Unsicherheit, die eine Welle von Denunziationen erzeugte, deren überwältigende Mehrheit Erfindungen oder törichte und lächerliche Verdächtigungen waren."
(S. 119 f.)
 


Töricht und lächerlich sind auch heute die Verdächtigungen. Doch die Einstellung zu den Verleumdeten ist bei zahlreichen Menschen zumindest verunsichert. Viele, darunter auch viele Journalisten, fallen auf die angeblichen kirchlichen "Experten" herein, die in Wirklichkeit nur aus eigensüchtigen Interessen die "religiöse Konkurrenz" schlecht machen.

 

7) "Aussagen zugunsten des Angeklagten wurden jedoch nicht berücksichtigt, da man der Ansicht war, dass diese durch verwandtschaftliche Bande oder durch sonstige Abhängigkeiten des Zeugen vom Beschuldigten hervorgerufen worden waren." (S. 124)


Auch heute kommen in den Medien so gut wie nie Menschen zu Wort, die z. B. als Nachbarn positive oder "normale" Erfahrungen mit religiösen Minderheiten gemacht haben. Auch Behörden, die verleumdete Betriebe oft bis in alle Einzelheiten prüften, und nichts Unrechtes fanden, werden so gut wie nie nach ihrem Urteil gefragt. Denn positive Aussagen zu religiösen Minderheiten passen selten in das Konzept einer Radio- oder Fernsehsendung. Denn der Auftrag der Autoren lautet seit vielen Jahren, die "böse Sekte" "in die Pfanne zu hauen". In allen großen Medienanstalten (öffentlich-rechtlich und privat) sitzen die Vertreter der beiden großen Kirche an den Schalthebeln (z. B. im Aufsichtsrat), und sie benutzen die Medien für ihre eigene Lobbyarbeit und ihre Inquisition gegen Minderheiten. Oder die Autoren sind selbst Kirchenanhänger und brauchen gar nicht eigens instruiert werden, dass ihr Auftrag sinngemäß lautet, die betroffene Minderheit zu verleumden und vor ihr zu "warnen". Wer sich weigern würde, gefährdet seine Karriere.
 


8) "Persönliche Gegenüberstellungen der Anklagezeugen mit den Inhaftierten waren verboten."
(S. 125)

 

 


In öffentlichen Veranstaltungen und Fernsehsendungen werden so gut wie nie beide Seiten einander gegenübergestellt. Die rufmörderische oder verleumderische Darstellung der Kirchenvertreter wird von den Medien meist schon bei der Moderation automatisch übernommen. Die Filmaufnahmen werden dann mit entsprechend düsterer Musik unterlegt, um den Zuschauern durch diese Manipulation etwas zu suggerieren, was die Bilder gar nicht beinhalten. Sollte eine Sendeanstalt doch einmal wagen, einen Vertreter einer religiösen Minderheit einzuladen und ihm z. B. gleiche Redezeit einzuräumen, sagt der Kirchenvertreter unter Umständen erbost ab und lässt die Sendung platzen. Die Redakteure müssen dann um ihren Arbeitsplatz fürchten.
 


9) "Sie (die Inquisitoren) bestanden in der Regel auch weiterhin auf den Beschuldigungen, selbst in solchen Fällen, wo sie sich als Verleumdungen und Erfindungen der Denunzianten herausgestellt hatten."
(S. 125)
 


Auch heute werden immer wieder uralte Lügen, die teilweise schon lange widerlegt wurden, neu serviert. Die kirchlichen "Sektenbeauftragten" berufen sich auch wider besseres Wissen auf ihre "Meinungsfreiheit".

 


 

"Die Hinrichtung der ´Ketzer`, die meist an einem Festtag stattfand, gestaltete die Catholica zu einer Schaustellung ihrer unbeschränkten Gewalt. Sonderreiter luden das Volk ein, man nahm hohe Preise für Fensterplätze und gab jedem Gläubigen, der Holz für den Scheiterhaufen herbei schleppte, einen vollkommenen Ablass. Auf dem Weg zur Richtstätte wurde das Opfer oft unter einen Narrenhut gesteckt, mit glühenden Zangen gezwickt und ihm manchmal noch die rechte Hand abgeschlagen. Nur in Ausnahmefällen hat man einen Verurteilten vor der Exekution gnadenweise erwürgt. Während der Häretiker, je nach Windrichtung, erstickte oder qualvoll verbrannte, sangen die versammelten Katholiken das Lied ´Großer Gott, wir loben dich.`"

(Der Historiker Karlheinz Deschner in "Abermals krähte der Hahn", S. 482)

 

10.) Die Inquisition - Nachrichten


3.2.2012 -
Der Krieg der Kirche gegen die Wahrheit - 17.2.1600: Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt. Was dachte Giordano Bruno?
- Er lehrte die Unendlichkeit des Kosmos. In seinem Werk De l'Infinito, Universo e Mondi (Über die Unendlichkeit, das Universum und die Welten) erklärte der Naturphilosoph, dass die Sterne wie die Sonne seien, dass es eine unendliche Anzahl von Welten gebe und diese mit einer unendlichen Anzahl intelligenter Lebewesen bevölkert seien. Er lehnte damit die katholische Lehre von der Erde als dem Mittelpunkt des Kosmos und der Sonderstellung des Menschen und dem Papst als "Lenker des Erdkreises" ab. Die kirchliche Vorstellung steht im Gegensatz zur Einheit der Natur und führt nun im 21. Jahrhundert in seinen Folgen auch mehr und mehr zum Niedergang des ganzen Planeten Erde (siehe hier).
Bruno lehnte auch den katholischen Marienkult und die Heiligenverehrung ab und wurde wegen verschiedener Thesen in Deutschland zunächst von den Lutheranern und Reformierten, den Calvinisten exkommuniziert. So lehrte er z.B. die Willensfreiheit, die von den Lutheranern abgelehnt wird. Giordano Bruno stimmte auch den evangelischen und katholischen Vorstellungen über eine Gottessohnschaft von Christus im Rahmen einer Dreieinigkeitslehre und den kirchlichen Lehren vom Jüngsten Gericht nicht zu. Er musste aus vielen Ländern Europas (auch Schweiz, Frankreich, England, Tschechien) immer wieder fliehen, da er überall mit der Macht der Kirche in Konflikt geriet. Bei seinem Aufenthalt in Venedig wurde er gefangen genommen und 1593 in der Engelsburg im Vatikan fest gesetzt. Auf das Todesurteil antwortete er mit den Worten: "Mit größerer Furcht verkündet Ihr vielleicht das Urteil gegen mich, als ich es entgegennehme."
"Von fast achtjähriger Kerkerhaft körperlich gebrochen, wurde der 52-jährige Giordano Bruno am 17. Februar 1600 auf dem Campo de’ Fiori in Rom auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Vor der Hinrichtung wurde Giordano Bruno angeblich die Zunge festgebunden, damit er nicht zum anwesenden Volk sprechen konnte" (Wikipedia: Stand 3.2.2012). Seine Bücher standen seither ununterbrochen auf dem Index verbotener Bücher der römisch-katholischen Kirche (den es bis 1966 gab). Das Giordano-Bruno-Denkmal auf dem Campo de´ Fiori wurde 1889 trotz des Protestes von Papst Leo XIII. errichtet.
Erst 400 Jahre später, im Jahr 2000, sagte der päpstliche Kulturrat, dass es nicht richtig gewesen sei, Bruno einst ermordet zu haben (das haben alle anderen aber schon viel früher gesagt). Rehabilitiert wurde er wegen seines "Pantheismus" nicht. Denn Bruno lehrte, dass "Gott allem innewohne" (so wie Jesus lehrte: "Das Reich Gottes ist   i n   euch"); der ganze Kosmos sei geistig, was weiterhin auf erbitterten Widerstand der Kirche stößt. Giordano Bruno nahm viele naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorweg, vor allem die Ergebnisse der modernen Quantenphysik.

Weitere Nachrichten zum Thema "Inquisition" und "Moderne Inquisition" finden Sie in:
Der Theologe Nr. 60 - Ein Mahnmal für die Opfer der Kirche in jeder Stadt, in jedem Dorf
Der Theologe Nr. 23 - Der Staatsross und sein kirchlicher Reiter
darin z. B.
 Böser Missbrauch unseres Staates - Bundesverdienstkreuz für evangelischen Sektenbeauftragten Thomas Gandow, der religiöse Minderheiten bekämpft / Entwertung des Ordens
 


 

11.) Dokumentation: Gegen die "Observierung" unbescholtener Bürger durch "Sektenbeauftragte"


Nachfolgende dreiteilige Dokumentation der
Freien Bürger für demokratische Werte (www.freie-buerger.org) weist auf einen gravierenden Missstand in Deutschland hin. Offiziell gilt dort die Religionsfreiheit. Bei Straftaten sind die Gerichte zuständig. Bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten die Verfassungsschutz-Organisationen. Doch wozu braucht es dann "Sektenbeauftragte", auf die sich der Staat stützt? Deren Treiben ist ein eklatanter Verstoß gegen die Verfassung. Im Folgenden lesen Sie eine kritische Bestandsaufnahme zur verfassungs- und rechtswidrigen Beobachtung = "Observierung" religiöser Minderheiten durch staatliche Stellen mithilfe kirchlicher und staatlicher "Sektenbeauftragter" in Deutschland:


GEGEN  DIE  "OBSERVIERUNG"  UNBESCHOLTENER  BÜRGER DURCH "SEKTENBEAUFTRAGTE" 

 

1) Die staatlichen Schnüffelei gegen religiöse Minderheiten muss beendet werden

Die Ausgangslage: Grundrechtsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gemeinwesen, in dem Demokratie und Bürgerrechte seit Jahrzehnten fest verwurzelt sind und wo die Grundrechte, wie z. B. Gleichheit und Religionsfreiheit, unbestritten sind. In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es bekanntlich:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Und Artikel 9 Absatz 2 der
Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch in Deutschland Geltung hat, lautet wie folgt:
"Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind." 

So steht im Gesetz! Weshalb bestehen dann bei der Umsetzung dieser Grundrechte über 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) noch immer gravierende Mängel? Weshalb gibt es heute noch immer Bereiche, in denen die Verfassung nicht eingehalten wird?

Ein Skandal: "Observierung" unbescholtener Bürger durch staatliche "Sekten-Beauftragte"

Seit Jahrzehnten werden bundesweit unbescholtene Bürger ohne gesetzliche Grundlage von einer Behörde des Bundes observiert, und zwar unter der Oberhoheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Konkret geht es dabei um die Informationsstelle "Sog. Jugendsekten und Psychogruppen" beim Bundesverwaltungsamt in Köln, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Auftrag dieses Ministeriums beobachtet. Und dies, obwohl es hierfür – im Gegensatz zum Verfassungsschutz – keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Das bedeutet einen massiven Verstoß gegen die Menschenrechte, der bis heute anhält!

Dies ist umso unverständlicher, als bereits 1998 der Endbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" erschien (eingesetzt durch Beschluss des Deutschen  Bundestages vom 9. Mai 1996; Endbericht vom 29. Mai 1998, Drucksache 13/4477; mehr dazu im 2. Kapitel dieser Dokumentation). Die Kommission  befasste sich sehr eingehend mit der Entwicklung des zunehmenden religiösen Pluralismus in Deutschland.
In der  offiziellen Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 19.6.1998 wurde das Untersuchungsergebnis zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich:

"
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr für Staat und Gesellschaft oder tragende gesellschaftliche Bereiche dar."

Aus welchem Grund wird dieses eindeutige Ergebnis der Kommission nun aber bis heute ignoriert? Entgegen dem Endbericht der Enquete-Kommission werden von der staatlichen Informationsstelle "Sog. Jugendsekten und Psychogruppen" vermeintlich "gefährliche Sekten" bis heute observiert und sogar "Sektenbeauftragte" der beiden großen Kirchen als angebliche "Experten" für Glaubensfragen herangezogen, obwohl sie bei genauerem Hinsehen nur die Interessenvertreter ihrer jeweiligen Konfession sind. Damit haben diese Kirchenfunktionäre in Deutschland bis heute faktisch oftmals sogar "in behördlicher Funktion" das Sagen und können ohne kritische Überprüfung ihrer Behauptungen über das Wohl und Weh von unbescholtenen Bürgern, die einer religiösen Minderheit angehören, mitentscheiden, indem die Ergebnisse ihrer Schnüffeleien und Verleumdungen in staatliches Handeln faktisch mit einfließen.  

Wie hält Deutschland es mit der Religionsfreiheit, wenn bis heute staatliche "Sektenbeauftragte" installiert sind, die allem Anschein nach ebenfalls der katholischen oder der lutherischen Großkirche angehören und wenn diese staatlichen Stellen dann sogar mit kirchlichen Sektenbeauftragten zusammenarbeiten, die nichts anderes im Sinn haben, als gegen die religiöse Konkurrenz vorzugehen, indem sie diese beschnüffeln, ausspionieren und verleumden? Nach dem Endbericht der Enquete-Kommission stellen neue religiöse und ideologische Gemeinschaften keine Gefahr für Staat und Gesellschaft dar – genügt es dann nicht, dass im Falle strafbarer Handlungen der Staatsanwalt eingreift und dass bei Verfassungsfeindlichkeit der Verfassungsschutz tätig wird?  

Missachtung von Richtlinien der Vereinten Nationen

Auch die Vereinten Nationen haben das Ziel, dass die Staaten eine aktive Rolle spielen müssen, um "ein Bewusstsein für die Werte der Toleranz und Nichtdiskriminierung im Bereich von Religion und Glauben zu entwickeln" so der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Abdelfattah Amor. Doch auch dies wird in Deutschland bisher höchstens in Ansätzen verwirklicht.

Statt von staatlicher Seite ein Klima religiöser und weltanschaulicher Toleranz aktiv zu fördern, verfährt man in Deutschland bis heute eher umgekehrt: Es gibt Religionsgesellschaften in Gestalt von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die so genannte "Sektenbeauftragte"  beschäftigen, um unbescholtene Mitbürger, weil sie einer religiösen Minderheit angehören, zu beäugen und zu beschnüffeln. Gemeint sind die beiden großen institutionellen Kirchen, die nach den Kriterien ihrer eigenen Glaubenslehre die angebliche Gefährlichkeit ihrer Mitbürger "einschätzen und beurteilen" und ihre "Expertisen" medienwirksam in der Öffentlichkeit verbreiten.

Staatlich geförderte Religionsgemeinschaften beschäftigen also Mitarbeiter, die das Grundrecht der Religionsfreiheit anderer untergraben, indem sie andere Religionsgemeinschaften beschnüffeln und ausspionieren. Und der Staat sieht zu und rechtfertigt seine Untätigkeit als "religionspolitische Neutralitätspflicht", die jede Einmischung oder Stellungnahme verbiete. Billigt der Staat durch seine Untätigkeit aber nicht faktisch dieses verleumderische Verhalten der beiden Großkirchen? Hätte er nicht die Pflicht, Minderheiten bei Bedarf auch zu schützen? (Einige weitere Bemerkungen zur gesellschaftlichen Situation in Deutschland finden Sie in dem Kapitel Gefährliche Schieflage)

Die staatliche Schnüffelei gegen religiöse Minderheiten muss beendet werden!

Die Folgen der staatlichen bzw. staatlich geduldeten Diskriminierung sind für die Betroffenen gravierend und reichen von Rufschädigung bis zu massiven wirtschaftlichen Schäden, die dadurch nachweislich in vielen Fällen entstanden sind. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Politik hier überprüft und solche Diskriminierungen abstellt bzw. künftig verhindert. Die "Observierung" unbescholtener Bürger durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die ohne gesetzliche Grundlage stattfindet, muss ein Ende haben. Die Stelle ist daher ersatzlos zu streichen!

Wozu braucht es außerdem in einem Staat wie Deutschland denn überhaupt kirchliche "Sektenbeauftragte", wo es doch im Auftrag des Staates tätige Verfassungsschützer gibt, die die Einhaltung der staatlichen Grundordnung überwachen? Diese so genannten "Experten in Glaubensfragen" haben keine staatliche Funktion zu erfüllen. Sie sind nicht vom Staat dazu berufen, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Gesundheit und Moral nach gesetzlichen Vorgaben zu überwachen.

Solange die Großkirchen sich so verfassungswidrig verhalten, sollte der Status der „Körperschaft öffentlichen Rechts“ ausgesetzt werden!

Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich als Staat, in dem die Grundrechte eingehalten werden und möchte dabei auch Vorbild sein für andere Länder. Doch wann werden die Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages aus dem Jahre 1998 endlich umgesetzt? Wann werden die staatlichen Stellen den undifferenzierten Gebrauch des Begriffs "Sekte" abstellen? Wann endlich werden alle religiösen Gemeinschaften in Deutschland nach den gleichen demokratischen Grundsätzen behandelt und das staatliche bzw. staatlich tolerierte Observieren von religiösen Minderheiten endlich abgestellt? Wann findet Deutschland zu einer aktiven staatlichen Förderung eines Klimas religiöser und weltanschaulicher Toleranz?

Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, hier entsprechend tätig zu werden. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 2) Ein vergessener Bericht: Erläuterungen zum Endbericht der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“

In den Jahren 1996 bis 1998 war auf Beschluss des Bundestages eine Enquete-Kommission mit der Entwicklung des zunehmenden religiösen Pluralismus in Deutschland befasst. Die Empfehlungen aus dem Endbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" (eingesetzt durch Beschluss des Deutschen  Bundestages vom 9. Mai 1996) vom 29. Mai 1998, Drucksache 13/4477, sind ebenso bemerkenswert wie weitgehend in Vergessenheit geraten.
(Anmerkung: Die Hervorhebungen in den Originalzitaten durch Unterstreichen erfolgten durch die Freien Bürger)

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Frau Ortrun Schätzle, MdB, drückte die damalige Fragestellung im Vorwort des Endberichtes folgendermaßen aus:

"Glaubens-, Gewissens-, und Bekenntnisfreiheit sind zentrale und unveräußerliche Menschenrechte, zu denen sich die Kommission uneingeschränkt und nachdrücklich bekennt. Sie hat sich in ihrer Arbeit immer vom Gebot staatlicher Neutralität und Toleranz im Sinne von Artikel 4 unseres Grundgesetzes leiten lassen. Die Enquete-Kommission wurde mit Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern über die Gefahren von ´sogenannten Sekten` ebenso konfrontiert wie mit der Besorgnis vieler Gemeinschaften als ´schadensbringende Sekte` etikettiert und entsprechend behandelt zu werden. Die Kommission hat sich auch mit dieser Seite des Problems intensiv auseinandergesetzt. Sie wendet sich ausdrücklich gegen eine pauschale Stigmatisierung solcher Gruppen und lehnt die Verwendung des Begriffs ´Sekte` wegen seiner negativen Konnotation ab … Unsere Gesellschaft ist von religiösem Pluralismus geprägt. Neben den Gemeinschaften großer Weltreligionen existieren zahlreiche kleinere Gruppen unterschiedlichster Glaubensausrichtungen. Dieser Sachverhalt allein darf kein Stein des Anstoßes sein und veranlasst den Staat nicht zum Handeln. Vielmehr hat der Staat die Entscheidung eines jeden Einzelnen und sein Bekenntnis zu dem von ihm gewählten Glauben zu respektieren. Nur bei Verletzung  von Grundrechten und bei Begehen strafbarer Handlungen hat der Staat entsprechend tätig zu werden."

Wir müssen feststellen: Heute, 14 Jahre nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes, ist der Staat von der Umsetzung dieser Empfehlungen  der Kommission noch meilenweit entfernt.

Der Weitblick der Kommission, der 1998 die zu erwartenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland bereits damals gut skizzierte, lässt sich auch aus den nachstehenden Ausführungen gut erkennen. Unter "2.5 - Der Sektenbegriff und religiöse Konflikte" heißt es dort unter anderem:

"Gegen einen undifferenzierten Gebrauch des Begriffs ´Sekte` ist darauf hinzuweisen, dass eine gewisse Konfliktträchtigkeit für die Umwelt zu den Eigenschaften religiöser Orientierung und religiöser Vergesellschaftung gehört. Denn religiöse (und nicht selten auch weltanschauliche) Gemeinschaften erheben selbstverständlich Forderungen nach einer bestimmten Lebensführung sowie Wahrheitsansprüche gegenüber konkurrierenden Deutungen von Mensch und Welt.
Ferner ist zu bedenken: Da Religionen nach eigenem Selbstverständnis auch eine kritische Aufgabe gegenüber der Gesellschaft und dem Staat haben können, stehen sie unter Umständen in Spannung, bisweilen sogar in scharfem Widerspruch zu Staat und Gesellschaft. Religionen implizieren also, da sie auch sagen, was man nicht tun darf, in dieser oder jener Form eine Distanz oder Kritik gegenüber bestehenden Verhältnissen.
Zudem agieren in auftretenden Konflikten nicht nur die dissidierenden Gemeinschaften, sondern auch die konkurrierenden und die bereits etablierten Sinninstanzen sowie andere politische und kulturelle Institutionen der Gesellschaft. Aus all diesen Gründen ist zu sagen, dass jeder Konflikt mit "konfliktträchtigen Religionen" auch zu Rückfragen an unsere Gesellschaft führen kann, nicht nur zu kritischen Anfragen an die betreffende Gruppierung. Solche Konflikte sind und waren oder können auch immer ein Moment des gesellschaftlichen Wandels sein."

Wer sind denn "die bereits etablierten Sinninstanzen"? Hier sind eindeutig die beiden etablierten Kirchen gemeint. Man war sich laut Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages offensichtlich sehr wohl bewusst, dass sich Deutschland in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels befindet und daher auch "Rückfragen" notwendig sein können, was das Agieren der beiden kirchlichen Institutionen betrifft.

Warum wurde davon bis heute nichts umgesetzt, warum haben im Gegenteil so genannte "Experten" für Glaubensfragen, in Gestalt von "Sektenbeauftragten" der beiden großen Kirchen, in Deutschland bis heute in der Öffentlichkeit das Sagen? Warum dürfen diese ohne kritische Überprüfung ihrer Behauptungen faktisch über das Wohl und Weh von Bürgern, die einer religiösen Minderheit angehören, entscheiden, indem sie diese beschnüffeln, ausspionieren und verleumden? Warum werden diese kirchlichen Funktionäre von staatlichen Stellen entgegen der Empfehlungen der Enquete-Kommission bis heute sogar als "Experten" gegenüber ihrer religiösen Konkurrenz zu Rate gezogen?

Im Bericht der Kommission heißt es weiter:
"Es darf nicht unterschlagen werden, dass die fortschreitenden Modernisierungen und kulturellen Verunsicherungen gerade für traditional religiöse Lebensformen erhebliche Belastungen darstellen, so dass verstärkte Abschließungen oder sogar Abwehr von Modernisierung auch den Versuch darstellen können, diese Modernisierungslasten zu bewältigen
. Lebens- und Erziehungsorientierungen im Rahmen weltanschaulich-religiöser Sondergemeinschaften stehen häufiger in einem mehr oder weniger starken Spannungsverhältnis zu den Prinzipien einer modernisierten Lebensführung, wie sie für die Bewältigung der sozialkulturellen Anforderungen in den westlichen Gesellschaften erforderlich sind. Deshalb können Destabilisierungen und Enttraditionalisierungen auch dazu führen, dass Menschen entgegen den Forderungen und Lasten, selbstverantwortlich, offen, mobil und reflexiv zu sein, neue Einbindungen und Sicherheiten im Sinne einer ´religiösontologischen Beheimatung` suchen. Diese Bewältigungsversuche dürfen keineswegs nur eindimensional als - gegenüber den modernen Prinzipien - ´defizitäre Lebensformen` interpretiert und die Träger als ´gefährliche Sekten` bezeichnet werden."
Dem ist zuzustimmen, der zunehmende Auszug der Bevölkerung aus den etablierten Institutionen bestätigt diese Aussage.

Die Kommission warnte ausdrücklich vor der Verwendung des Begriffs "Sekte". Unter "2.6. - Staatliche Verwendung des Sektenbegriffs" heißt es dazu unter anderem:
"Eine staatsrechtliche Einführung des ohnehin geschichtlich belasteten Sektenbegriffes würde die Gefahr bergen, dass das für den ständigen Erneuerungsprozess der Gesellschaft erforderliche kritische Potential eingeschränkt werden könnte - das Entstehen neuer Religiosität kann auch als Reaktion auf Defizite in der Gesellschaft als Indikator für gesamtgesellschaftliche Fehlentwicklungen und die damit verbundenen Probleme gesehen werden.

Eine staatsrechtliche Einführung des geschichtlich belasteten Sektenbegriffes birgt vor allem aber die Gefahr oder Tendenz in sich, über den Begriff der ´Sekte` die Religionsfreiheit aufzuheben oder zu beschränken. Religion ist in der Moderne zu einer staatsfreien Angelegenheit geworden
… Für die Zwecke der neutralen Beschreibung und Analyse sind deshalb die Bezeichnungen ´neue religiöse und ideologische Gemeinschaften` sowie die Bezeichnung ´Psychogruppe` für das Feld zutreffender. Allerdings sind auch solche allgemeinen Bezeichnungen nicht unproblematisch."

Auf Seite 47 des Berichts heißt es dazu noch deutlicher: 
"Die Verwendung des populären, aber nebulösen ´Sekten`-Begriffs als Oberbegriff kann zu Stigmatisierungseffekten führen. Einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, die öffentlich als ´Sekte` eingeordnet wurde, entstehen angesichts der hohen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gegenüber der vermuteten Konfliktträchtigkeit von ´Sekten` vielfältige Probleme. Verschiedenste religiöse Gruppen, darunter kleinere christliche Gruppierungen, haben gegenüber der Kommission entsprechende Besorgnisse geäußert. Es ist daher im staatlichen Bereich weder angezeigt noch vertretbar, einen einheitlichen Oberbegriff (´Sekte`) für konfliktträchtige Erscheinungen bzw. Gruppen anzuwenden, wenn die Öffentlichkeit diesen Begriff meist unreflektiert schon auf alle kleineren, neueren oder auch nur ungewohnten Gemeinschaften anwendet."

Man war sich offensichtlich der Gefahr, unbescholtene Bürger durch den Begriff "Sekte" abzustempeln und zu diskriminieren, innerhalb der Kommission des Bundestags sehr wohl bewusst und warnte davor. Bündnis 90/Die Grünen forderten im Sondervotum ihrer Arbeitsgruppe zum Endbericht angesichts dieser Tatsachen daher auch:
"Wenn religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften öffentlich mit dem abwertenden Begriff ´Sekten` klassifiziert werden, kommt dies einer Anklage und einer Verurteilung gleich. Dies gilt zwar nicht im unmittelbar juristischen Sinne, aber in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Eine als ´Sekte` bezeichnete religiöse und weltanschauliche Gemeinschaft ist gesellschaftlicher Ablehnung oder gar Verachtung ausgesetzt. Sie wird in der öffentlichen Diskussion häufig als generell gefährlich und bedrohlich wahrgenommen. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Organisation und ihre Mitglieder rechtlich und moralisch nichts zuschulden haben kommen lassen.

Mehrere kleine religiöse und weltanschauliche Bewegungen haben der Enquete-Kommission mitgeteilt, dass sie durch allgemeine Warnungen vor ´Sekten` oder vor einzelnen Gruppierungen herabgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass negative Zuschreibungen, die mit dem Sektenbegriff verbunden sind, oft auch auf religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften bezogen werden, die nicht gemeint sind. Dies kann dazu führen, dass den Mitgliedern dieser Gruppierungen im privaten und beruflichen Bereich, gelegentlich auch im Verkehr mit Behörden, Nachteile entstehen.
Wir empfehlen, in staatlichen Verlautbarungen ebenso wie in gesellschaftlichen Publikationen auf Begriffe wie ´Sekte` oder ´sogenannte Sekte` zu verzichten
. Es sollten abwertende Verallgemeinerungen vermieden werden, die das gesamte Spektrum religiöser und weltanschaulicher Minderheiten unter einen unzulässigen Generalverdacht stellen.
Für die Zwecke der neutralen Beschreibung und Analyse sind deshalb die Bezeichnungen ´neue religiöse Gemeinschaften` oder ´neue religiöse Bewegungen` sowie ´neue weltanschauliche Bewegungen` vorzuziehen. Soweit es im Zusammenhang mit der staatlichen Informationsarbeit angezeigt ist, Warnungen auszusprechen, sollte grundsätzlich darauf verzichtet werden, dies in allgemeiner Form zu tun."

Es stellt sich hier die Frage, warum sich der Staat bis heute nicht an diese Empfehlungen hält und das Verleumden unbescholtener Bürger durch die beiden Kirchen nicht wirklich verhindert? Kirchliche "Sektenbeauftragte", die man eher "Verleumdungsbeauftragte" nennen müsste, dürfen bis heute vollkommen ungehindert ihre Mitbürger beschnüffeln und ausspionieren, also faktisch gezielt mobben. Warum gibt es bis heute in Deutschland keinen rechtsstaatlichen Schutz vor den Nachstellungen und Verleumdungen der großkonfessionellen Kirchenfunktionäre – trotz der Empfehlungen des Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Abdelfattah Amor, ein Klima religiöser und weltanschaulicher Toleranz zu schaffen?

Die Kommission warnte angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen auch vor dem Rückfall des Staates in traditionalistische Muster. Auf Seite 46 heißt es dazu:
"Es ist eine offene und hier auch nicht zu beantwortende Frage, wie die Religion bzw. die Religionen den beschriebenen Herausforderungen begegnen werden oder sollen. Ebenfalls ist hier nicht zu diskutieren, ob und wie Religion die mit ihr traditionell verbundenen Aufgaben ohne ein bestimmtes Maß institutioneller Transzendenz und Kontinuität erfüllen wird. Eine Paradoxie besteht in der Gefahr, aus der Moderne in Formen der Traditionalität zu fallen. Gerade im religiösen Bereich erscheint sie allgegenwärtig. Allerdings wären traditionale Lösungen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene nicht tragfähig. Man kann nicht hinter die Moderne zurückgehen. Weltanschaulicher Pluralismus, Vielfalt der Lebensstile, Zentralität des Individuums bei der Bestimmung und Erhaltung persönlicher Identität, Leistungsorientiertheit statt  gemeinschaftlicher Zugehörigkeit, systemische Differenziertheit der Gesellschaft, all dies sind Kennzeichen der Moderne."

Laut dem Sondervotum der Arbeitsgruppe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppe" Dr. Angelika Köster-Loßack, MdB, und Prof. Dr. Hubert Seiwert zum Endbericht sprach kein einziger Umstand der von der Enquete-Kommission untersuchten Fakten dagegen, weltanschaulichen Pluralismus in Deutschland zuzulassen bzw. zu fördern. Die Sachlage wurde daher in ihrem Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst:
"Auf der Basis der verfügbaren Informationen kommen wir zu dem Ergebnis, dass von neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen allgemein in Deutschland keine Gefahren für den einzelnen, die Gesellschaft oder den Staat ausgehen. Die für den einzelnen im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in einer neuen religiösen oder weltanschaulichen Bewegung festgestellten Risiken bewegen sich im Rahmen dessen, was auch in anderen engen, emotional geprägten Gruppen und Beziehungen zu beobachten ist."

Im Zusammenhang mit den angeführten Bewegungen waren also seitens der Kommission nachweislich keine Gefahren oder Risiken für die Gesellschaft festzustellen. Es sind somit einzig die kirchlichen "Sektenbeauftragten", die die Situation entgegengesetzt beurteilen.
Nur: Darf dies auch im Jahr 2012 noch möglich sein?

Und Bündnis 90/Die Grünen stellten außerdem noch folgende wesentliche Forderung auf:
"Es ist darüber hinaus die Aufgabe des Staates, ein Klima religiöser und weltanschaulicher Toleranz zu fördern. Wir teilen die Auffassung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen, Abdelfattah Amor, dass der Staat - unabhängig vom tagespolitischen Geschehen - eine aktive Rolle spielen muss, um ´ein Bewusstsein für die Werte der Toleranz und Nichtdiskriminierung im Bereich von Religion und Glauben zu entwickeln`. Wir empfehlen den staatlichen Stellen, die Aufklärung über möglichen Missbrauch und Gefahren, die im Zusammenhang von religiösen und weltanschaulichen Bewegungen bestehen können, und die Förderung der Toleranz gegenüber diesen Gruppierungen als gleichrangige Ziele zu behandeln."

Diese wesentliche Vorgabe, die auch den Zielen der Vereinten Nationen entspricht, wurde allerdings auch 14 Jahre nach Vorliegen dieses Berichtes höchstens in Ansätzen umgesetzt, bis heute gibt es hier seitens des Staates keinen Schutz und keine objektive Aufklärung!

  

3) Gefährliche Schieflage - Einige Bemerkungen zur gesellschaftlichen Situation in Deutschland

Nach einer Studie des Heidelberger Sinus-Instituts vom Oktober 2011 steht den beiden großen Kirchen in Deutschland ein massiver Mitgliederschwund bevor. Mehr als 5,5 Millionen Menschen sind nach einer repräsentativ ausgewählten Befragung von 2000 Bundesbürgern ab 14 Jahren entschlossen, aus ihrer Kirche auszutreten oder tragen sich mit dem Gedanken daran. So im Artikel Was wollen die Schäfchen? in Christ & Welt, Ausgabe Nr. 52/2011. Zwar bezeichnen sich 59 Prozent der Befragten laut dieser Studie als religiös, aber nur 33 Prozent fühlen sich mit ihrer Kirche noch in irgendeiner Weise verbunden.

Es gebe bei den Menschen zwar ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Orientierung, Sinn, Glück und metaphysischer Geborgenheit, dieses "wird aber heute von vielen wie selbstverständlich außerhalb der Kirchen gesucht". Nur 9 Prozent bezeichnen sich selbst noch als "gläubiges Mitglied" ihrer Kirche und fühlen sich "mit ihr eng verbunden".
Das ist laut der angeführten Studie aber nicht etwa Folge eines säkularen Zeitgeistes, sondern des demografischen Wandels, "
der die überalterten kirchennahen Milieus im traditionellen Segment der Gesellschaft besonders hart trifft". Umgekehrt gibt es bei den jungen und den kosmopolitisch gesinnten Menschen eine überdurchschnittliche Austrittsbereitschaft. In den neuen Bundesländern gehören 65 bis 80 Prozent überhaupt keiner Konfession an. 

In einer Zeit, wo immer mehr Menschen den alten und überkommenen Institutionen den Rücken kehren und zunehmend aus den großen Religionsgemeinschaften austreten, nicht zuletzt wegen der zahllosen kirchlichen Missbrauchsskandale in den letzten Jahren (die bekanntlich bisher gerade einmal in Ansätzen aufgearbeitet werden), führt das bestehende traditionalistische Verhältnis von Staat und Kirche zu einer gefährlichen Schieflage in der Gesellschaft. Die notwendige Integration andersgläubiger Bürger, wie z. B. Moslems, Buddhisten oder Hindus, in die Gesellschaft wird dadurch enorm erschwert.

Gerade wo unterschiedliche Religionen auf engem Raum aufeinander treffen, erfordert das Zusammenleben entsprechende Regeln, die keinen bevorzugen oder benachteiligen. Nur durch ein Klima von religiöser und weltanschaulicher Toleranz können die Grundrechte für alle garantiert werden.

Immer mehr Politikern wird in der Zwischenzeit bewusst, dass im Bereich des (noch immer staatlich geduldeten) Auftretens der beiden Großkirchen gegenüber religiösen Minderheiten wahrhaft unhaltbare  und rechtswidrige Zustände herrschen. Erst vor kurzem forderte die Piratenpartei, die ja für ihre Forderung nach demokratischer Erneuerung in letzter Zeit immer mehr Zuspruch erhält – etwa bei ihrem sensationellen Wahlergebnis in Berlin – in ihrem aktuellen  Parteiprogramm in Offenbach eindeutig die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland und die Einstellung der finanziellen Leistungen des Staates an die beiden Großkirchen.

Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich als Staat, in dem die Grundrechte eingehalten werden und möchte dabei auch Vorbild sein für andere Länder. Entsprechend dringend ist es geboten, die Trennung von Staat und Kirche zu verwirklichen, wie sie schon die Weimarer Verfassung vorschreibt, sodass alle religiösen Gemeinschaften in Deutschland nach den gleichen demokratischen Grundsätzen behandelt werden. Dann erst werden die Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages aus dem Jahre 1998 endlich umgesetzt.
 

Marktheidenfeld, Februar 2012 - Freie Bürger für demokratische Werte
 


 



Links
:

Der Theologe-Hintergrund: Freizeit-Inquisitioren - Wehret den Anfängen!

Wie die Verfolgung religiöser Minderheiten im Deutschland des ausgehenden 20. Jahrhunderts fröhliche Urständ feiert in
http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch/kapitel-2.html#Kapitel%202

Mehr über die Sektenbeauftragten Haack und Dr. Behnk lesen Sie auch  bei www.michelrieth.com

 

Dieter Potzel, Evangelischer Theologe und Weltanschauungsbeauftragter der Initiative "Bürger beobachten Kirchen" (BBK), ehemaliger evangelischer Pfarrer

Der Text  kann wie folgt zitiert werden
:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 12: Der Sektenbeauftragte - der neue Inquisitor, Würzburg 1996, zit. nach http://www.theologe.de/theologe12.htm, Fassung vom 10.7.2012;
Impressum siehe hier.

Der Text wurde auch übernommen für die Seite "Die evangelische Sekte in Michelrieth - Was steckt dahinter?" bei http://www.das-weisse-pferd.com/2006/evangelische_sekte_michelrieth.html

 

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