DER THEOLOGE
Nr. 12
Der
„Sektenbeauftragte“ -
der neue Inquisitor
Die
Bekämpfung friedfertiger religiöser Minderheiten in Deutschland
durch die beiden Großkirchen
|
"Im
Mittelalter wären wir ganz anders mit euch umgesprungen." |
1) "Sektenbeauftragter", "Religions- und Weltanschauungsbeauftragter"
-
Begriffe aus
der NS-Zeit
Früher wurden sie "Inquisitoren"
genannt. Sie betonten vordergründig ihre angebliche "Sorge" um ihre Mitmenschen.
Doch
dahinter steckten die "Wölfe im Schafspelz". Die "Inquisition" der beiden Großkirchen hat das Leben zahlloser
Menschen und die Zerstörung ihrer Familien in zwei Jahrtausenden auf dem Gewissen (siehe dazu
www.kirchenopfer.de). Dabei handelt
es sich nicht um eine Neben- oder Unterabteilung des kirchlichen
Herrschaftsgefüges, sondern seit den Anfängen um ein Wesensmerkmal des
veräußerlichten Christentums, das den Namen "Christus" missbraucht für eine
Machtreligion. Diese Religion wird von Priestern und Theologen beherrscht, welche Jesus,
der Christus, niemals eingesetzt hat. Und diese betrachteten sich dabei nicht nur
viele Jahrhunderte lang als Herren über Leben und Tod, sondern aufgrund ihrer
"Sakramente" (Taufe, Beichte, Eucharistie, Letzte Ölung u. ä.) bis heute auch
als Herren über Seligkeit oder Verdammnis, obwohl dies in Wirklichkeit nur
Brimborium und Theater ist..
Machtdemonstration der Kirche:
Die früheren "Sektenbeauftragten"
genießen ihren Triumph. Die urchristlichen Abweichler vom "reinen"
römisch-katholischen Glauben werden gleich auf dem
Scheiterhaufen verbrennen.
Der Katholik Adolf
Hitler war dabei bestrebt, eine Auseinandersetzung zwischen den Großkirchen oder gar
Übertritte von einer Konfession zur anderen zu vermeiden, um die Menschen nicht
von ihren "völkischen" Aufgaben abzulenken. Er selbst blieb
in diesem Sinne zeitlebens Mitglied der römisch-katholischen Kirche und zahlte immer pünktlich
seinen Kirchenbeitrag (Belege bei "Der Theologe
Nr. 4"). Und um sich die Gunst der Kirchen
für die "völkischen" Aufgaben zu sichern und zu erhalten, kam der nationalsozialistische Staat gerne
auch deren Verlangen
nach, kleinere religiöse Bewegungen oder Atheisten und Agnostiker zu bekämpfen.
So wurde bereits im Jahr 1932
unter der Kanzlerschaft des Katholiken Franz von Papen mit den Stimmen der NSDAP
und unter dem Beifall der Kirchen die Freidenker-Bewegung verboten.
2) Der erste "Sektenbeauftragte"
Erster offizieller "Sektenbeauftragter"
nach dem 2. Weltkrieg ist
Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack
- von
1964-1967 als Gemeindepfarrer in Hof an der Saale zunächst im Nebenamt Beauftragter für "Sekten- und Weltanschauungsfragen" der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, seit 1969 hauptamtlich tätig. In jenem Jahr
wurde diese Stelle also zuerst in der Evangelischen-Lutherischen Landeskirche in
Bayern geschaffen. Nachfolger Haacks wurde 1992 Dr. Wolfgang Behnk.
Haack und Behnk wie auch alle anderen üben diesen Dienst im Rahmen ihres Auftrags als evangelische
Pfarrer aus. Dieser wird z. B. auch für die beiden evangelischen Inquisitionspfarrer
aus Bayern offiziell wie
folgt von der Kirche formuliert:
1) In der Kirchenverfassung, Grundartikel:
"Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht mit der ganzen Christenheit
unter dem Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt zu bezeugen."
2) Im Pfarrergesetz, Art. 6 a: "Ich
bin bereit, das Amt, das mir anvertraut wird, nach Gottes Willen in Treue zu
führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift
gegeben und im Bekenntnis unserer evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist,
zu predigen, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das
Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Verschwiegenheit zu wahren und mich in
allen Dingen so zu verhalten, wie es meinem Auftrag entspricht. Dazu erbitte ich
die Hilfe des Dreieinigen Gottes."
3) In der Ordnung kirchlichen Lebens,
Abschnitt IX, Abs. 3: "Pfarrer und Gemeinde haben miteinander dafür zu sorgen,
dass die Auslegung der Heiligen Schrift recht geschieht, dem Verständnis und den
jeweiligen Verhältnissen der Gemeinde entspricht und niemand durch falsche Lehre
und Irrglauben verführt wird ..."
4) Noch einmal im Pfarrergesetz, Par.
37, für Pfarrer mit "allgemeinkirchlichen Aufgaben", zu denen der
"Sektenbeauftragte" gehört: "In der ihm übertragenen allgemeinkirchlichen
Aufgabe soll der Pfarrer seinen Dienst ausrichten gleicherweise zum Aufbau der
Kirche wie der einzelnen Gemeinde ..."
Hier soll die Scheinheiligkeit, mit der man diese
spezielle Ausformung des Kirchentums mit Jesus, dem Christus, in Verbindung
bringt, nicht weiter analysiert werden. Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist
jedoch folgendes: Der Auftrag des "Sektenbeauftragten" ist demnach
eindeutig innerkirchlich. Es geht klar um die jeweiligen protestantischen
Gemeinden und um den Aufbau der betreffenden evangelischen Kirche. Doch der erste "Sektenbeauftragte"
hatte sich bereits ganz andere und weit darüber hinaus gehende Ziele im Hinblick auf die
kleineren Gemeinschaften außerhalb der Kirche gesetzt.
So schreibt Pfarrer Haack in seiner
Darlegung Sekten von 1974 im ersten Kapitel: "Nicht aus
Konkurrenzneid und nicht aus Hass, weder aus theologischer Rechthaberei noch aus
Machtgründen, sondern allein wegen der geistlichen Gefahren muss die Kirche auch
heute den Sekten entgegentreten ..." Die Formulierung "auch heute" legt
unzweideutig nahe,
dass man ergänzt: "Wie früher". Und wie hat das die Kirche früher getan,
wäre die anschließende Frage? Und um keine
unerwünschten Assoziationen zu wecken, schreibt Haack weiter: "... Sie wird es,
wie zu den Tagen der Apostel, mit geistlichen und geistigen Waffen tun."
3) Die moderne Inquisition, "Hexenbeauftragte" und "Ketzerbeauftragte"
Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack knüpft bei seiner
Arbeit dabei gezielt an die Geschichte
der Inquisition an, und er gibt dies auch zu. So schreibt er in einem Brief vom
30.4.1986: "Wenn Sie bei mir auf Inquisition tippen, dann liegen Sie natürlich
richtig!"
(Brief von Pfarrer
Friedrich-Wilhelm Haack an H. Radegeis vom 30.4.1986, S. 1)
So wurden früher durch die
Inquisition der Kirchen "Ketzer" und
"Hexen" zuerst kirchlich verurteilt und dann den staatlichen Henkern überantwortet. Und
der Staat wurde dazu aufgefordert, die "aufrührerischen" Bauern (Martin Luther) oder
im Krieg die "ungläubigen" Türken (Evangelische Bekenntnisschriften) zu töten bzw.
die Juden mit unterschiedlichsten Strafmaßnahmen bis zur Hinrichtung zu
verfolgen (Martin Luther). Auch Eltern, die ihren Säugling nicht taufen lassen
wollten, sollte der Staat auf Verlangen der Kirche hinrichten (Philipp Melanchthon,
Martin Luther), und viele mehr. Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack versteht sich jedoch als "moderner"
Inquisitor und schreibt weiter: "Sehen Sie, auch die Inquisition ist moderner
geworden und hält sich auch an die Grundsätze der fairen Berichterstattung"
(Brief von Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack an H. Radegeis
vom 30.4.1986, S. 1). Also faire Berichterstattung statt Hinrichtungen? Wer einmal zur Zielscheibe der
modernen Inquisition geworden ist, kann darüber nur den Kopf schütteln. Von
fairer Berichterstattung kann keine Rede sein oder nur in vereinzelten
Ausnahmefällen. Hinter der frommen Maske verbirgt sich in der Regel der Wolf im
Schafspelz. Und so könnte man die "Sektenbeauftragten", also die modernen
Inquisitoren, auch "Hexenbeauftragte"
nennen oder "Ketzerbeauftragte",
oder "Hexen- und Ketzerbeauftragte". Dann wird klar, welche Kräfte hier am Werk
sind.
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"Ich tu´ das Üble, schrei´ dann selbst zuerst
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So haben die Kampagnen der Kirchenvertreter in unserer Zeit bereits zu folgenden Maßnahmen
gegen religiöse Minderheiten geführt:
Behördliche Verbote, Informationsstände oder Büchertische aufzustellen; Verweigern oder Streichen von
bestimmten öffentlichen Zuschüssen; Benachteiligungen von Privatpersonen und Geschäftsleuten durch Behörden und Gerichte;
Errichten von staatlichen Stellen zur Überwachung von Minderheiten, die man
meist mit Mitgliedern der Kirchen besetzt; in Einzelfällen Berufsverbote (Menschen müssen öffentlich erklären, keiner so genannten
"Sekte" anzugehören, um bestimmte Berufe ausüben z dürfen, bestimmte
Verträge unterzeichnen zu können oder andere Aufgaben oder Rechte
wahrnehmen zu können); weiterhin gibt es viele Werbeverbote (z. B. Verbot, Plakate aufzuhängen)
oder Verbot von Vermietungen (z. B. bei öffentlichen Gebäuden in Berlin) und manches mehr.
Hinzu kommt der vielfache Rufmord in den Medien, der auch im nichtstaatlichen
Bereich unübersehbare negative Folgen hat.
Das Schlimmste jedoch ist die Vergiftung der nachwachsenden Generationen
durch den konfessionellen Religionsunterricht in staatlichen Schulen. Bei noch leichter zu
beeinflussenden Jugendlichen wird um das 9. Schuljahr herm die "Sektenkeule"
im kirchlichen Religionsunterricht geschwungen, der aber zu 100 %
vom Staat, d. h. von allen Bürgern bezahlt wird; also auch von denen, die man
dort auf Staatskosten in den Schmutz zieht. Nebenbei werden z. B. schulische
Projektwochen veranstaltet, an denen alle Schüler teilnehmen, auch noch deutlich
jüngere, und bei denen die konfessionellen Priester oder Religionslehrer alle
möglichen kleineren Gemeinschaften mit Lügen und Verleumdungen nieder machen.
Dies sind massive staatliche Verfehlungen an der eigenen Jugend, und hier werden
faktisch die positiven ethischen Werte einer freiheitlichen Demokratie
verleugnet im Interesse und zugunsten der kirchlichen Indoktrination schon bei
kleinen Kindern und Jugendlichen.
Diese Indoktrinationsarbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den
Massenmedien, die aus Gründen der Sensationsgier und der Verkaufs- oder
Einschaltquote immer wieder mal etwas "gegen Sekten" bringen
wollen. Und in deren Aufsichtsräten sitzen wiederum die Kirchenvertreter,
die dann bei der Auswahl des vor die Flinte zu scheuchenden Freiwilds als so
genannte "Experten" im Hintergrund und als Interviewpartner im Vordergrund
fungieren - eine Schande für den Staat und die von ihm zu verantwortende
Medienarbeit.
Und aufgehetzt und aufgepeitscht von scheinbar seriösen Berichten
öffentlich-rechtlicher oder privater Massenmedien, in Wirklichkeit aber durch
von kirchlichen Sektenbeauftragten gesteuerte Berichte, verlangen dann manche
Jugendliche selbst, sie wollen nun noch mehr über "Sekten" hören in ihrem
Religionsunterricht. Und wie Haie, die Blut geleckt haben, greifen dann auch die
meisten Religionslehrer auf die Rufmord-Reportagen zurück und gießen weiteres Öl
ins Feuer der modernen Scheiterhaufen. Und wie gesagt: Alles auf Staatskosten.
Diese vielfache Erziehung zur Volksverhetzung im konfessionellen
Religionsunterricht bezahlt der deutsche Staat jährlich mit einem
Milliardenbetrag anstatt die ethische Erziehung an den Schulen in die eigene
Verantwortung im Sinne von Toleranz und Demokratie zu nehmen, wie es z. B. in
Berlin und Brandenburg durch das Fach LER (Lebenskunde-Ethik-Religion) im Ansatz
geschieht, sofern man dort nicht auch den kirchlichen Verleumdungen aufsitzt.
Doch obwohl nur noch weniger als 60 % der Bundesbürger einer der beiden
Großkirchen angehören, hat dieses System des staatlich finanzierten kirchlichen
Konfessionsunterrichts in allen anderen Bundesländern immer noch Bestand.
4) Wie äußern sich katholische Verlautbarungen?
Interessanterweise ist es in Deutschland zunächst
die evangelische Kirche, die in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts ein Netz
von modernen Inquisitoren, also evangelischen
Sektenbeauftragten, aufgebaut hat. Erst in den 80er Jahren zieht die katholische
Kirche nach. Den besonderen Inquisitions-Eifer der Evangelischen erklärt der
Religionswissenschaftler Hubertus Mynarek u. a. damit, dass die evangelische
Kirche selbst eine "Sekte hoch zwei" ist. Sie will zum einen der katholischen
Muttersekte imponieren, von der sie sich abgespalten hat (lat. secare =
abspalten), nachdem sich die katholische "Sekte" ursprünglich einmal vom
Urchristentum abgespalten hatte. Und zum anderen projiziert man mit den
Inquisitions-Bemühungen eigene massive Defizite auf Andersgläubige
(vgl. hierzu v. a.
in "Der Theologe Nr. 1": Die Besprechung der Promotion des
Sektenbeauftragten Wolfgang Behnk).
Die katholischen Sektenbeauftragten
unterscheiden sich dabei im Prinzip nicht von den evangelischen, und nachfolgende
Passage aus einer Broschüre des Bischöflichen Generalvikariats Aachen könnte im
Kern auch in einer evangelischen Broschüre stehen. So heißt es etwa in der
Verlautbarung Neue Kultbewegungen und
Weltanschauungsszene 2, Mönchengladbach o. J.: "Wenn
wir aber unseren eigenen Glaubensauffassungen und Grundsätzen - Achtung des
Menschen, Achtung der Religionsfreiheit, Vertrauen auf den Heiligen Geist ... -
treu sein wollen, dann können wir uns nicht damit zufrieden geben, die Sekten zu
verdammen und zu bekämpfen ... Die Herausforderung durch die neuen religiösen
Bewegungen liegt darin, unserer eigenen Erneuerung zu einer größeren pastoralen
Wirksamkeit einen Impuls zu verleihen" (S. 33).
|
"Wenn die
Kirche keine Hoffnung mehr hat, den Ketzer zu bekehren, so trennt sie ihn,
in Fürsorge für das Wohl der anderen, durch die Exkommunikation von ihrer
Gemeinschaft, und überdies überlässt sie ihn dem weltlichen Gericht, damit
es ihn durch den Tod aus der Welt schaffe: ulterius relinquit eum judicio
saeculari a mundo ex terminandum per mortem." |
Über diese Worte im bischöflichen Auftrag sollte
man nicht so schnell hinweg lesen: "Die Sekten zu verdammen und zu bekämpfen"
Verdammen, ja ewig verdammen und bekämpfen oder ausmerzen, so heißt es in den
offiziellen römisch-katholischen Dogmensammlungen (z. B.
hier). Auch hier wird die Verdammung und Bekämpfung der als "Sekten" verleumdeten
religiösen Minderheiten einfach selbstverständlich vorausgesetzt, ohne dass dieses Handeln
überhaupt in Frage gestellt geschweige denn auf eine innerkirchliche Legitimation
verwiesen wird. Es
bleibt auch unbeantwortet, wie "Achtung der Religionsfreiheit"
einerseits und "die Sekten zu verdammen und zu bekämpfen" andererseits
vereinbart werden soll. Auch auf diese Weise verkommen Werte wie "Achtung des
Menschen, Achtung der Religionsfreiheit, Vertrauen auf den Heiligen Geist" zu
scheinheiligen hohlen Worthülsen.
Weiter noch: Das II. Vatikanische Konzil
bekannte sich sogar zur Toleranz gegenüber anderen religiösen
Gemeinschaften (siehe unten). Doch die Praxis sieht
auch hier ganz anders aus. Immerhin mussten die "Sektenbeauftragten" dazu manche Begriffe
in ihrer Bedeutung verändern, um den Widerspruch zwischen Theorie und Praxis
nicht zu offensichtlich erscheinen zu lassen. Bei den Theologen ist es ja
möglich,
Begriffe verschieden zu interpretieren. Und dies kann sogar so weit gehen, dass ein Begriff
auch begründet geradezu in sein
Gegenteil verkehrt wird, wenn er in sein Gegenteil verkehrt werden soll. Etwa,
wenn man von "Frieden" spricht und damit meint, den Andersdenkenden töten zu wollen,
damit er keinen "Unfrieden" mehr stiften könne.
Ähnliches hat die Kirche mit dem Begriff "Toleranz" gemacht.
5) Die Verdrehung des Begriffes "Toleranz"
Auf dem II.
Vatikanischen Konzil wurde also, wie bereits genannt, ein Dokument über die Religionsfreiheit
verabschiedet, welches auch die "Toleranz gegenüber andere religiöse Gruppen
einschließt".
Über dieses Dokument referiert z. B. Pater Anselm Reichold, OSB (Vortrag
abgedruckt in: Jugendsekten, Hrsg.: Junge Union Bayern, München 1985, S. 47).
Dabei spricht er plump einfach von einer Ausnahme (!), wo "Intoleranz" geboten sei, und sagt:
"Aber ebenso ´intolerant` war er [Jesus] gegen die bewussten Betrüger." Nur: Wer
sind für einen überzeugten Katholiken die "bewussten Betrüger"? Anstatt sich zu fragen, ob man
nicht selbst der
Betrüger ist (indem man z. B. behauptet, "katholisch" oder "evangelisch" wäre
"christlich", also etwas, das im Sinne von Christus sei), projiziert man
diese Beschimpfung einmal mehr auf die religiösen Minderheiten, denen
gegenüber folglich "Intoleranz" geboten sei. Was ist das Toleranzgebot des II. Vatikanums ihnen
gegenüber dann noch wert?
Noch einen Schritt weiter in der
Manipulation und Irreführung der Bürger geht wiederum der evangelische Weltanschauungsbeauftragte Friedrich-Wilhelm Haack. So
sagte er 1982: "Nun ist Toleranz gegenüber Ideen dann ein Unding, wenn diese
Ideen beispielsweise lebensgefährdend sind. Was würde man einer Religion
gegenüber sagen, die Menschenopfer bringen will? Auf ihre Weise tun dies die
Ersatzreligionen tausendfach ... Toleranz kann sich gar nicht gegen Ideen
richten, sondern nur gegenüber Menschen. Auch dann, wenn diese Träger
zerstörerischer Ideen sind. Dann allerdings wird es auch Sache der Toleranz
sein, das Leben der Gefährdeten zu bewahren und diese Menschen an der Ausübung
ihrer zerstörerischen Ideen zu hindern."
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"Verstehen
wir unseren Glauben richtig, dann haben wir kein Recht, den ´Anderen` in
seinem Glauben zu lassen." |
Die geschliffenen intellektuellen Worte Haacks klingen für
naive Ohren
scheinbar vernünftig - auch wenn das Wort "Toleranz" - wie oben grundsätzlich
erläutert - dabei unmerklich bereits in sein Gegenteil verkehrt wurde. "Tolerant"
sei nach kirchlicher Auffassung
demnach derjenige, der einen anderen an der Ausübung seiner Religion hindert.
Natürlich nur unter bestimmten
Bedingungen - nur dann
nämlich, wenn jene Religionsgemeinschaft "Träger" einer "zerstörerischen Idee"
sei. Doch das ist ja nach Haacks Meinung kein Einzelfall, bei der die Kirche die
Beweispflicht hätte, dass hier wirklich "zerstörerische Ideen" vorliegen.
Sondern, so Haack, dieser Fall ist "tausendfach" (!) gegeben, womit wiederum
alle (!) religiösen Minderheiten pauschal im Visier der kirchlichen
Rufmord-Maschinerie
sind. Was also ist das Wort "Toleranz" in diesem Zusammenhang dann überhaupt
noch wert? Wird dieser hohe Wert hier nicht schlichtweg verhöhnt?
|
Die Intoleranz der Kirche
"Nein, Kriege, Kriege in eigener Regie, führt
der Papst inzwischen keine mehr, nicht mehr gegen Heiden und nicht mehr
gegen Christen, weil man ihm alles, womit er Jahrhunderte lang Kriege
geführt, weggenommen hat - Truppen, Generäle, Schlachtschiffe, Kanonen,
Festungen, Waffenfabriken. Doch gibt es Möglichkeiten, die Menschen auf
andere Weise, gleichsam friedlicher zu bekämpfen. Ideologisch, durch
dogmatischen Wahnsinn, der sich ja nie mit dem bloßen Glauben begnügt, der
"missionieren", ausgreifen will; durch Unterstützung einer desaströsen
Gesellschaftsmoral, die die Armen zugunsten der Reichen betrügt; durch eine
desaströse Sexualmoral, die im Mutterschoß schützt, was sie preisgibt im
Krieg ... Im Übrigen ist das Papsttum, seine ganze Geschichte beweist es,
intolerant durch und durch, ist tolerant nur, wenn es die Opportunität
erheischt, wenn es zweckdienlich ist, wenn es einfach nicht mehr anders
geht, aber nur dann!" |
Wolfgang Behnk - als Nachfolger des
ersten modernen Inquisitors Haack - ging sogar noch diesen einen Schritt weiter als
sein geistiger Ziehvater und sein großes Vorbild Haack, und
er unterstellte z. B. einer friedfertigen urchristlichen Gemeinschaft ohne einen
geringsten Anknüpfungspunkt gar alle Voraussetzungen für
einen Massenselbstmord. Allerdings nur dann - so eine bei Kirchenvertretern
übliche heuchlerische taktische Einschränkung - wenn diese Menschen sich einmal in einer ausweglosen Situation
befinden sollten.
Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Machart der Verhetzung anderer durch die
Macht der Kirche. Die Niedertracht und Bösartigkeit ist kaum mehr zu überbieten.
Denn es werden keine Fakten genannt (weil es sie - wie meistens
- nicht gibt), nur übel wollende Unterstellungen und Verdrehungen! Und schwerwiegender als in diesem
Beispiel konnten "zerstörerische" Ideen,
die Behnks Vorgänger Haack zur Bedingung für Intoleranz gemacht hat, gar nicht
unterstellt werden. Hier ging es letztlich sogar um die grundlose Unterstellung von
möglichem "Mord", wenn man sich einmal vorstellt, dass in ein Massenselbstmord-Szenario
auch von ihren Eltern abhängige Kinder mit hineingedacht werden.
Das waren also - wenn man so will - jetzt die "möglichen" "Menschenopfer", die Behnks Lehrer,
Pfarrer Haack,
zuvor beschworen hatte, und damit wird die Volksverhetzung durch die Kirche auf
die Spitze getrieben.*
Denn faktisch liegt nicht das Allergeringste vor.
Jedoch: Es war die Kirche selbst, die
in der Vergangenheit Millionen von Menschen ermorden ließ und damit Menschenopfer in einem unvorstellbaren
Ausmaß darbrachte.
So schreibt auch der bekannte Historiker Karlheinz Deschner,
er kenne "in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des
20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so
fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche
Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche" (in: Die
beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 43). Wobei es eine zusätzliche historische Schuld
der Kirche ist, den von Christus abgeleiteten Namen "christlich" in den Schmutz
getreten zu haben und bis heute zu treten, denn mit Jesus Christus hat das alles
nicht das Geringste zu tun.
7) Die Zerstörung von Familien
Ein Hauptansatzpunkt für das destruktive Wirken der Kirche sind
dabei die Familien. So appellierte der evangelische "Sektenbeauftragte"
Friedrich-Wilhelm Haack 1977 im Handbuch für
Kirchenvorsteher an die evangelischen Kirchenvorsteher unter der Rubrik Religiöse Gemeinschaften, Sekten
wie folgt: "Religiöse Auseinandersetzungen in einer Familie können zu den übelsten und
zerstörerischsten Begebenheiten werden. Liebe ist das stärkste Argument, darf
aber nicht mit ´Nachgeben um des lieben Friedens willen` verwechselt werden ..."
Viele Mitbürger denken bei solchen Sätzen
allerdings an den fanatischen
Katholizismus, der unsägliches Leid z. B. in viele konfessionsverschiedene
Familien gebracht hat, doch Haack hat natürlich auch hier die kleineren Bewegungen im
Blick.
Bestünde nämlich die Gefahr, dass ein Mitglied sich einer als Sekte verleumdeten
religiösen Minderheit zuwendet, sollte sofort Kontakt mit dem Geistlichen
aufgenommen werden. Kirchenvorsteher können solche Kontakte vermitteln. Eine
ehemalige Katholikin berichtete, wie der katholische Pfarrer (Anfang des 21.
Jahrhunderts) darauf hin ins Haus kam und dann zusammen mit ihrem katholischen
Mann vor ihren Augen ihre Bücher verbrannte, in denen sie gerne gelesen hat.
Doch die Kirche hat ihre Ehe, die sie auf gegenseitigem Respekt mit ihrem Mann
führen wollte, zerstört.
Foto:
UserEPO, 2007; GNU-Lizenz für freie
Dokumentation; Zum "Brauchtum" der Kirche gehört das Verbrennen von
Menschen, hier symbolisiert durch eine Stoffpuppe auf dem Scheiterhaufen beim Sankt-Hans-Fest. Das
Töten steckt offenbar weiter in den Genen und im Unterbewusstsein. Die Kirche hat sich
nie geändert. Nur die Versuche, ihre Gegner zu vernichten, variieren, je nach
Zeit, Regierung und Umständen.
Indem er die Einschaltung des "Geistlichen"
fordert, schürt der "Sektenpfarrer" also genau das, was er anprangert.
Anstatt dass man in der Familie offen und respektvoll miteinander redet und dem
anderen die Glaubensfreiheit lässt, gießt die kirchliche Seite das Öl ins Feuer
und trägt den Konflikt von Anfang an über die Familie hinaus. Erfahrungsberichte zeigen, wie durch Einschalten des Pfarrers und des "Sektenbeauftragten"
eine familiäre Situation erst "zu den übelsten und zerstörerischsten
Begebenheiten" eskalierte, während man mögliche Konflikte in der Familie ohne
kirchliche Einmischung mit Fairness, gegenseitigem Wohlwollen und Toleranz hätte
beilegen können. Denn der Kirchenvertreter ist in dieser Situation ja kein
neutraler und fairer Vermittler. Er vertritt schon durch sein Amt (und oft auch
durch seine hinterhältige Art) von Anfang an die Glaubensposition des kirchlich
orientierten Partners und betrachtet den anderen der beiden Partner und dessen
Denken als das "Problem", das gelöst oder beseitigt werden muss.
Diese
Form von kirchlicher Einmischung in Familien angesichts der angeblichen Bedrohung durch "Sekten" und
andere "Religiöse Gemeinschaften" beschränkt sich bei
Friedrich-Wilhelm Haack gemäß des
oben dargelegten Pfarrer-Dienstauftrages
zunächst noch auf die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Dass die Mitgliedschaft in der Regel ohne Zustimmung des Betreffenden bei einer Säuglingstaufe
zustande gekommen war, wird von der Kirche natürlich nicht problematisiert.
Dabei könnte man diese Praktiken in Verbindung mit den von der Kirche geschürten
Jenseits-Ängsten (weswegen es ja auch die "Nottaufe" gibt) auch als
"Zwangschristianisierung" bezeichnen. Und gerade selbstständig denkende und
freiheitsliebende Menschen nehmen diesen Zustand später nicht einfach als
gottgegeben hin, sondern korrigieren ihn oftmals durch einen Kirchenaustritt.
Und hier erweitert nun die Kirche selbstherrlich ihren Auftrag an ihren
Mitgliedern, und sie greift dazu direkt die möglichen Alternativen an, die sich
einem Kirchenaussteiger bieten, in erster Linie eben kleinere
Gemeinschaften und Initiativen.
Theologisch wird dies damit gerechtfertigt, dass man weiter eine Art
Besitzrecht auf die Seele des Aussteigers reklamiert. Beispielhaft wird dies
in einem Brief des bayerischen Landesbischofs Johannes Hanselmann (dem
ehemaligen Vorgesetzten von Friedrich-Wilhelm Haack und Dr. Wolfgang Behnk)
deutlich, in dem es heißt: "Ich möchte ihnen aber nur zu bedenken geben, dass
man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde,
nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas
gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er
in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen" (Brief vom 6.9.1985 an A.
Emtmann). Das mag gut gemeint gewesen sein. Doch es ist nicht nur scheinheilig,
sondern diabolisch, v. a., weil man einmal mehr "Gott" kirchlich vereinnahmt. Und in diesem Zusammenhang wird auch das "Anderswo" verteufelt, das dem ehemaligen evangelischen oder
katholischen Kirchenmitglied heute "mehr zusagt".
Auf diese Weise wird von der
Kirche sowohl
ein lösbarer Familienkonflikt als auch ein fortgeschrittener Rosenkrieg zu einer
apokalyptischen Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse hochstilisiert, bei der
die Fronten von Anfang an klar sind und die nicht nur Kleinfamilien zerstören,
sondern ganze Familiensippen ins Unglück stürzen kann.
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Was ein Sektenbeauftragter seinen eigenen Kindern widmet
Der Sektenbeauftragte
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Kirchenrat Dr. Wolfgang Behnk
aus München, bekämpft vor allem die Erziehungskonzepte anderer
Gemeinschaften, darunter eine staatliche anerkannte Privatschule eines
nichtkirchlichen Trägers mit einem erfolgreichen
pädagogischen Konzept. Dabei entstellt der moderne Inquisitor deren Lehren
bewusst und gibt sie falsch wieder, um sie auf diese Weise überhaupt erst
verleumden zu können
(näheres dazu unter
http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch/kapitel-3-12.html).
Jeder Interessierte, der dies nachprüft, könnte sich davon überzeugen, doch
wer macht sich schon diese Mühe. Doch es würde sich lohnen. Und lohnenswert
ist auch, einmal nachzufragen, was denn dieser kirchliche "Experte"
eigentlich selber glaubt. Auch da können einem die Augen aufgehen.
Da fragt man sich als normaler denkender Mensch. Wo liegt denn eigentlich
der Unterschied zwischen diesem evangelischen Gott und dem Teufel? |
Ist eine Ehe schließlich gescheitert (jede 3. Ehe ist leider davon betroffen), geht die Auseinandersetzung oftmals weiter im Sorgerechtsstreit um die Kinder. Auch hier die alten Muster: Durch die Einmischung des kirchlichen Sektenbeauftragten werden nicht selten alle Probleme der "bösen Sekte" angelastet anstatt sich wenigstens jetzt um ein faires Abwägen der Situation auch nur zu bemühen. Und während der Sektenbeauftragte Haack gar von "Liebe" heuchelte (siehe oben), waren die kirchlichen Beauftragten in vielen bekannt gewordenen Fällen nicht einmal zu Wohlwollen oder wenigstens zu minimalster Selbstkritik bereit. Stattdessen ist der mit der religiösen Minderheit sympathisierende Partner in der kirchlichen Betrachtungsweise immer der schuldige Täter oder die leibhaftige Bedrohung für sein Kind. Und alle anderen Beteiligten werden dann ermuntert, sich als dessen unschuldige Opfer zu suhlen. Damit wurden v. a. die betroffenen Kinder in ein kaum vorstellbares Gefühlschaos gestürzt. So hatten z. B. Kinder schöne Erfahrungen mit dem Elternteil gemacht, der die Kirche verlassen hat, und sie wurden anschließend regelrecht genötigt, ihr Erleben gemäß dem kirchlichen Schema anders zu deuten. Und so mancher Familienrichter brauchte schon einige Zivilcourage, um sich dieses kirchliche Feindbild nicht aufzwingen zu lassen, sondern um beide Seiten gerecht abwägen zu können - obwohl er dann selbst in Verdacht geriet, mit der "Sekte" zu sympathisieren oder gar gemeinsame Sache mit ihr zu machen, obwohl er sich lediglich um Neutralität bemühte. In früheren Jahrhunderten wäre das sein Todesurteil gewesen. Und was die Kirche in unserer Zeit hier bereits an Familienstrukturen langfristig zerstört hat, müsste in einer eigenen Schrift dokumentiert werden.
8) Die Verantwortung der gesamten Kirche
Viele der Kirche grundsätzlich positiv
gegenüberstehende Menschen weichen diesen Themen aber weiter gerne aus und fragen sich, ob nicht die
"Sektenbeauftragten" nur einzelne extreme Stimmen innerhalb einer "pluralen" Kirche
seien, die sich doch insgesamt geändert habe.
Dazu lässt sich sagen, dass einzelne Kirchenmitglieder anders denken mögen (wie
auch vereinzelte Sektenbeauftragte ihr Amt weniger inquisitorisch ausüben), doch
der Sektenbeauftragte bekämpft grundsätzlich Minderheiten im Auftrag der gesamten Kirche, und
er tut es nicht als Einzeltäter, sondern offiziell im Namen und im
ausdrücklichen Auftrag seiner Kirche. Und
verantwortlich für die Arbeit der Sektenbeauftragten sind deshalb die jeweils
vorgesetzten Kirchenleitungen. Diese tragen damit die Verantwortung für das Tun. Im Beispiel von
Dr. Behnk ist dies der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern, bestehend aus dem Landesbischof (derzeit [2012] Prof. Dr. Heinrich
Bedford-Strohm) und 17 Oberkirchenräten: Sie beriefen
Pfarrer Behnk (oder seine Kollegen, Pfarrer Michael Fragner oder Pfarrer
Bernhard Wolf) ins Amt, sie schützen und loben ihn und beförderten ihn gar zum
Kirchenrat, um seine Position in Kirche und Gesellschaft weiter zu stärken und
seinem inquisitorischen Treiben zusätzlichen Nachdruck zu verleihen. Und wer einmal ins Visier von
ihm oder seinesgleichen geraten war, der glaubt nicht mehr, dass die Kirche sich
geändert habe. Der hat es praktisch erfahren, dass sie sich nicht geändert hat
und dass es immer noch Wölfe im Schafspelz sind, mit denen man es zu tun hat. Die
Kirche habe sich, so mancher Kirchenkritiker, allenfalls dem
Zeitgeist angepasst. Und zu diesem Geist passt es auch, dass man bestimmte "Männer fürs
Grobe" die unpopulären Arbeiten machen lässt.
So schrieb etwa der "Sektengegner" Norbert Thiel am Beispiel von Behnks
Vorgänger Haack, wie es sich mit Pfarrer Haack und seiner Landeskirche
verhält: "Pfarrer Haacks Wirken
wird vielleicht kritisch betrachtet, de facto aber bewusst geduldet und sogar
aktiv gefördert" (Norbert Thiel, Der Kampf gegen neue religiöse Bewegungen,
Mörfelden 1986, S. 79). Zudem treten in den Kirchen heute vermehrt "Freizeit-Inquisitoren" auf, welche sich auch ohne offiziellen
kirchlichen Auftrag als
"Sektenexperten" profilieren wollen, was bereits unter Pfarrer Haack
kräftig gefördert wurde. Bekannt wurde v. a. die Sektenumfrage der
Landeskirche (gemeint ist auch hier die Evangelisch-Lutherische Kirche in
Bayern) aus dem Jahr 1967, um Aktivitäten religiöser Minderheiten
auszuspionieren. Friedrich-Wilhelm Haack schrieb damals:
"Zur
Beschaffung von Informationen empfehlen sich besonders Oberschüler und Jugendkreise.
Diese kommen oft besser an die notwendigen Informationen heran als die
Kirchenvorsteher" (Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Bayern, Jahrgang 1967, S. 327). Heute traut sich die Kirche mit solchen
und ähnlichen Praktiken allerdings nicht mehr ganz so frech an die Öffentlichkeit.
Der
Denunziant
(A. Paul Weber, 1936) - Die Kirche hat von Anfang an
verdeckte Informanten bzw. Denunzianten
als Helfer im Kampf gegen religiöse Minderheiten eingesetzt. Und der
evangelische Sektenbeauftragte Friedrich-Wilhelm Haack
führt diesen
"Dienst" im Jahr 1967 auch in die evangelische Jugendarbeit ein.
Sie
agiert dafür aber verstärkt im Hintergrund. So werden z. B. Politiker oder
Beamte mit
Entscheidungsbefugnissen durch Telefonanrufe eingeschüchtert und bedrängt,
Anhängern religiöser Minderheiten bestimmte Rechte zu verweigern, z. B.
die Möglichkeit, an einem Marktstand ihre Waren zum Verkauf anzubieten. Dabei
wird sehr oft der Freizeit-Inquisitor vorgeschoben. Ein "besorgter
Bürger" (in Wirklichkeit ein vom kirchlichen Inquisitor beauftragter oder
mit ihm zusammen arbeitender Kirchenanhänger) beschwert sich dann, warum der
Minderheit (die sich - wohlgemerkt - nichts zuschulden kommen ließ) nicht das
Handwerk gelegt wird.
Oder der "Bürger" bringt als stiller Denunziant beim Sektenbeauftragten diesen
erst zum Handeln.
(Ein Beispiel lesen Sie
hier).
Das Niederträchtige am Tun der Kirche ist, dass
ihre Vorwürfe gegen Andersgläubige meist falsch sind, teilweise sogar absurd. So
absurd, wie in früheren Zeiten viele kirchliche Vorwürfe der Kirchen gegen
"Ketzer" (die Kinder geschlachtet haben sollen), "Hexen"
(die die Ernte durch Zauber vernichtet haben sollen), Juden (die die Brunnen
vergiftet haben sollen), Bauern und Türken absurd waren. Dennoch: In der
Vergangenheit ist es der Kirche jeweils gelungen, die
staatlichen Obrigkeiten letztlich als Vollstrecker ihrer "Sektenbekämpfung" bis
hin zu
Hinrichtungen und Kriegen zu gewinnen. Die Parallele zur Gegenwart besteht
darin, dass auch die heutigen "Sektenbeauftragten" bestrebt sind, ihren
Kampf auf Politiker und Richter zu übertragen und die Medien dafür einzusetzen, in denen
wiederum Vertreter der Kirchen z. B. für religiöse Themen im Fernsehprogramm
hauptverantwortlich sind. Wenn zum Beispiel der Bayerische Rundfunk eine
Reportage gegen eine angebliche "Sekte" macht, dann stellt man in der Regel
fest, dass alle verantwortlichen Redakteure Kirchenmitglieder sind oder gar
nebenher auch für kirchliche Einrichtungen tätig sind.
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"Es ist durchaus nicht abwegig zu sagen, dass
Benedikt XVI. die Aussagen Gregors XVI. im 19. Jahrhundert, seines
Vorgängers, wiederholt, zwar nicht in dieser scharfen Form, als dieser
sagte, die Religions- und Gewissensfreiheit sei eine absurde Wahnidee.
Freilich sagt das so in dieser Weise Papst Benedikt XVI. nicht, aber er
meint eben, dass durch diese Dekrete der Religionsfreiheit
[des 2.
Vatikanischen Konzils] ein Relativismus
eingeführt wird, der nicht tragbar ist." |
* Eine Antwort aus den Reihen dieser Gemeinschaft
[des Universellen Lebens] war
damals: "Sollten einige Urchristen ... durch die Rufmordkampagnen der beiden
Institutionen Katholisch und Evangelisch hingemordet werden, dann haben sich
diese Urchristen nicht selbst das Leben genommen, sondern sie wurden getötet.
Denn sich das Leben zu nehmen, ist nicht in unserem urchristlichem Sinne"
("Christusstaat weltweit" Nr. 8/1993).
** Professor Dr. Gotthold Hasenhüttl wurde am 2.1.2006 die römisch-katholische
Lehrerlaubnis entzogen. Er hatte auf dem Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin
zu einer katholischen Abendmahlsfeier auch Protestanten und andere
Nicht-Katholiken eingeladen, was nach römisch-katholischer Lehre verboten
ist.
9.) Inquisition -
früher und heute
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Arbeitsweisen der Inquisition früher und heute. Die Zitate in der linken Spalte stammen aus dem Standardwerk von Iosif R. Grigulevic, Ketzer-Hexen-Inquisitoren, Herausgeber Fritz Erik Hoevels, Ahriman-Verlag, Freiburg 1995.
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Inquisition damals |
Inquisition heute |
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Pfarrgeistliche bzw. die jeweiligen Ortspfarrer oder Ortspriester sind auch heute überall dort zur Stelle, wo z. B. Urchristen Marktstände aufbauen, um dort gesunde Nahrungsmittel zu verkaufen. Ihre Gehilfen rufen dann bei der Stadtverwaltung an und protestieren dagegen, dass diese Leute dort ihre Waren neben katholischen oder evangelischen Händlern verkaufen dürfen. Sie verlangen entweder ein Verbot des Standes oder eine Kennzeichnungspflicht des religiösen Bekenntnisses der Händler. |
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3) "Um jemanden zur Verantwortung ziehen zu können, musste man selbstverständlich einen Grund haben. Als solcher diente in Glaubensangelegenheiten die Beschuldigung, die eine Person gegen eine andere erhob wegen Zugehörigkeit zu einer Sekte bzw. Sympathie oder Hilfe für einen Ketzer." (S. 119) |
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Heute reisen so genannte "Sektenbeauftragte" durch die Lande und halten Vorträge, in denen sie den Leuten angebliche Merkmale "gefährlicher" Gruppierungen präsentieren. Dabei vertrauen sie darauf, dass die Zuhörer nicht merken, wie sehr die meisten dieser Kriterien in Wirklichkeit auf die großen Kirchen zutreffen. Sind diese Veranstaltungen auch schlecht besucht, so sorgt doch die kirchenfreundliche Lokalpresse für eine Verbreitung der abstrusen Thesen. Würde ein Redakteur wagen, nicht im Sinne der Kirche zu schreiben, wären seine Tage vermutlich gezählt. |
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5) "Die Inquisitoren zogen es vor, die Informationen von den Denunzianten persönlich zu empfangen, indem sie ihnen versprachen, ihren Namen geheim zu halten." (S. 119) |
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7) "Aussagen zugunsten des Angeklagten wurden jedoch nicht berücksichtigt, da man der Ansicht war, dass diese durch verwandtschaftliche Bande oder durch sonstige Abhängigkeiten des Zeugen vom Beschuldigten hervorgerufen worden waren." (S. 124) |
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10.) Die Inquisition - Nachrichten
3.2.2012 -
Der Krieg der Kirche gegen die Wahrheit - 17.2.1600: Giordano Bruno auf dem
Scheiterhaufen lebendig verbrannt.
Was dachte Giordano Bruno?
- Er lehrte die Unendlichkeit des Kosmos. In seinem Werk De l'Infinito,
Universo e Mondi (Über die Unendlichkeit, das Universum und die Welten)
erklärte der Naturphilosoph, dass die Sterne wie die Sonne seien, dass es
eine unendliche Anzahl von Welten gebe und diese mit einer unendlichen Anzahl
intelligenter Lebewesen bevölkert seien. Er lehnte damit die katholische Lehre
von der Erde als dem Mittelpunkt des Kosmos und der Sonderstellung des Menschen
und dem Papst als "Lenker des Erdkreises" ab. Die kirchliche Vorstellung steht
im Gegensatz zur Einheit der Natur und führt nun im 21. Jahrhundert in seinen
Folgen auch mehr und mehr zum Niedergang des ganzen Planeten Erde (siehe
hier).
Bruno lehnte auch den katholischen Marienkult und die
Heiligenverehrung ab und wurde wegen
verschiedener Thesen in Deutschland zunächst von den Lutheranern und
Reformierten, den Calvinisten exkommuniziert. So lehrte er z.B. die
Willensfreiheit, die von den Lutheranern abgelehnt wird.
Giordano Bruno stimmte auch den evangelischen und katholischen Vorstellungen
über eine Gottessohnschaft von Christus im Rahmen einer Dreieinigkeitslehre und
den kirchlichen Lehren vom Jüngsten Gericht nicht zu. Er musste aus vielen
Ländern Europas (auch Schweiz, Frankreich, England, Tschechien) immer wieder
fliehen, da er überall mit der Macht der Kirche in Konflikt geriet. Bei seinem
Aufenthalt in Venedig wurde er gefangen genommen und 1593 in der Engelsburg im
Vatikan fest gesetzt. Auf das Todesurteil antwortete er mit den Worten: "Mit
größerer Furcht verkündet Ihr vielleicht das Urteil gegen mich, als ich es
entgegennehme."
"Von fast achtjähriger Kerkerhaft körperlich gebrochen, wurde der 52-jährige
Giordano Bruno am 17. Februar 1600 auf dem Campo de’ Fiori in Rom auf dem
Scheiterhaufen hingerichtet. Vor der Hinrichtung wurde Giordano Bruno
angeblich die Zunge festgebunden, damit er nicht zum anwesenden Volk sprechen
konnte" (Wikipedia: Stand 3.2.2012). Seine Bücher standen seither
ununterbrochen auf dem Index verbotener Bücher der römisch-katholischen
Kirche (den es bis 1966 gab). Das Giordano-Bruno-Denkmal auf dem Campo de´
Fiori wurde 1889 trotz des Protestes von Papst Leo XIII. errichtet.
Erst 400 Jahre später, im Jahr 2000, sagte der päpstliche Kulturrat, dass es
nicht richtig gewesen sei, Bruno einst ermordet zu haben (das haben alle anderen
aber schon viel früher gesagt). Rehabilitiert wurde er wegen seines
"Pantheismus" nicht. Denn Bruno lehrte, dass "Gott allem innewohne" (so wie
Jesus lehrte: "Das Reich Gottes ist i n euch");
der ganze Kosmos sei geistig, was weiterhin auf erbitterten Widerstand der
Kirche stößt. Giordano Bruno nahm viele naturwissenschaftlichen Erkenntnisse
vorweg, vor allem die Ergebnisse der modernen Quantenphysik.
Weitere Nachrichten zum Thema "Inquisition" und "Moderne Inquisition"
finden Sie in:
11.) Dokumentation: Gegen die "Observierung" unbescholtener Bürger durch "Sektenbeauftragte"
Nachfolgende dreiteilige Dokumentation der
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1) Die staatlichen Schnüffelei gegen religiöse Minderheiten muss beendet werden Die Ausgangslage: Grundrechtsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gemeinwesen, in dem Demokratie und Bürgerrechte seit Jahrzehnten fest verwurzelt sind und wo die Grundrechte, wie z. B. Gleichheit und Religionsfreiheit, unbestritten sind. In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es bekanntlich:"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Und Artikel 9 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch in Deutschland Geltung hat, lautet wie folgt: "Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind." So steht im Gesetz! Weshalb bestehen dann bei der Umsetzung dieser Grundrechte über 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) noch immer gravierende Mängel? Weshalb gibt es heute noch immer Bereiche, in denen die Verfassung nicht eingehalten wird? Ein Skandal: "Observierung" unbescholtener Bürger durch staatliche "Sekten-Beauftragte" Seit Jahrzehnten werden bundesweit unbescholtene Bürger ohne gesetzliche Grundlage von einer Behörde des Bundes observiert, und zwar unter der Oberhoheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Konkret geht es dabei um die Informationsstelle "Sog. Jugendsekten und Psychogruppen" beim Bundesverwaltungsamt in Köln, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Auftrag dieses Ministeriums beobachtet. Und dies, obwohl es hierfür – im Gegensatz zum Verfassungsschutz – keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Das bedeutet einen massiven Verstoß gegen die Menschenrechte, der bis heute anhält!
Dies ist umso
unverständlicher,
als bereits 1998 der Endbericht der Enquete-Kommission
"Sogenannte Sekten und Psychogruppen" erschien (eingesetzt durch
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1996; Endbericht vom 29. Mai
1998, Drucksache 13/4477;
mehr dazu im
2. Kapitel dieser Dokumentation). Die
Kommission befasste sich sehr eingehend mit der Entwicklung des zunehmenden
religiösen Pluralismus in Deutschland. Aus welchem Grund wird dieses eindeutige Ergebnis der Kommission nun aber bis heute ignoriert? Entgegen dem Endbericht der Enquete-Kommission werden von der staatlichen Informationsstelle "Sog. Jugendsekten und Psychogruppen" vermeintlich "gefährliche Sekten" bis heute observiert und sogar "Sektenbeauftragte" der beiden großen Kirchen als angebliche "Experten" für Glaubensfragen herangezogen, obwohl sie bei genauerem Hinsehen nur die Interessenvertreter ihrer jeweiligen Konfession sind. Damit haben diese Kirchenfunktionäre in Deutschland bis heute faktisch oftmals sogar "in behördlicher Funktion" das Sagen und können ohne kritische Überprüfung ihrer Behauptungen über das Wohl und Weh von unbescholtenen Bürgern, die einer religiösen Minderheit angehören, mitentscheiden, indem die Ergebnisse ihrer Schnüffeleien und Verleumdungen in staatliches Handeln faktisch mit einfließen. Wie hält Deutschland es mit der Religionsfreiheit, wenn bis heute staatliche "Sektenbeauftragte" installiert sind, die allem Anschein nach ebenfalls der katholischen oder der lutherischen Großkirche angehören und wenn diese staatlichen Stellen dann sogar mit kirchlichen Sektenbeauftragten zusammenarbeiten, die nichts anderes im Sinn haben, als gegen die religiöse Konkurrenz vorzugehen, indem sie diese beschnüffeln, ausspionieren und verleumden? Nach dem Endbericht der Enquete-Kommission stellen neue religiöse und ideologische Gemeinschaften keine Gefahr für Staat und Gesellschaft dar – genügt es dann nicht, dass im Falle strafbarer Handlungen der Staatsanwalt eingreift und dass bei Verfassungsfeindlichkeit der Verfassungsschutz tätig wird? Missachtung von Richtlinien der Vereinten Nationen Auch die Vereinten Nationen haben das Ziel, dass die Staaten eine aktive Rolle spielen müssen, um "ein Bewusstsein für die Werte der Toleranz und Nichtdiskriminierung im Bereich von Religion und Glauben zu entwickeln" – so der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Abdelfattah Amor. Doch auch dies wird in Deutschland bisher höchstens in Ansätzen verwirklicht. Statt von staatlicher Seite ein Klima religiöser und weltanschaulicher Toleranz aktiv zu fördern, verfährt man in Deutschland bis heute eher umgekehrt: Es gibt Religionsgesellschaften in Gestalt von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die so genannte "Sektenbeauftragte" beschäftigen, um unbescholtene Mitbürger, weil sie einer religiösen Minderheit angehören, zu beäugen und zu beschnüffeln. Gemeint sind die beiden großen institutionellen Kirchen, die nach den Kriterien ihrer eigenen Glaubenslehre die angebliche Gefährlichkeit ihrer Mitbürger "einschätzen und beurteilen" und ihre "Expertisen" medienwirksam in der Öffentlichkeit verbreiten. Staatlich geförderte Religionsgemeinschaften beschäftigen also Mitarbeiter, die das Grundrecht der Religionsfreiheit anderer untergraben, indem sie andere Religionsgemeinschaften beschnüffeln und ausspionieren. Und der Staat sieht zu und rechtfertigt seine Untätigkeit als "religionspolitische Neutralitätspflicht", die jede Einmischung oder Stellungnahme verbiete. Billigt der Staat durch seine Untätigkeit aber nicht faktisch dieses verleumderische Verhalten der beiden Großkirchen? Hätte er nicht die Pflicht, Minderheiten bei Bedarf auch zu schützen? (Einige weitere Bemerkungen zur gesellschaftlichen Situation in Deutschland finden Sie in dem Kapitel Gefährliche Schieflage) Die staatliche Schnüffelei gegen religiöse Minderheiten muss beendet werden! Die Folgen der staatlichen bzw. staatlich geduldeten Diskriminierung sind für die Betroffenen gravierend und reichen von Rufschädigung bis zu massiven wirtschaftlichen Schäden, die dadurch nachweislich in vielen Fällen entstanden sind. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Politik hier überprüft und solche Diskriminierungen abstellt bzw. künftig verhindert. Die "Observierung" unbescholtener Bürger durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die ohne gesetzliche Grundlage stattfindet, muss ein Ende haben. Die Stelle ist daher ersatzlos zu streichen! Wozu braucht es außerdem in einem Staat wie Deutschland denn überhaupt kirchliche "Sektenbeauftragte", wo es doch im Auftrag des Staates tätige Verfassungsschützer gibt, die die Einhaltung der staatlichen Grundordnung überwachen? Diese so genannten "Experten in Glaubensfragen" haben keine staatliche Funktion zu erfüllen. Sie sind nicht vom Staat dazu berufen, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Gesundheit und Moral nach gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Solange die Großkirchen sich so verfassungswidrig verhalten, sollte der Status der „Körperschaft öffentlichen Rechts“ ausgesetzt werden! Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich als Staat, in dem die Grundrechte eingehalten werden und möchte dabei auch Vorbild sein für andere Länder. Doch wann werden die Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages aus dem Jahre 1998 endlich umgesetzt? Wann werden die staatlichen Stellen den undifferenzierten Gebrauch des Begriffs "Sekte" abstellen? Wann endlich werden alle religiösen Gemeinschaften in Deutschland nach den gleichen demokratischen Grundsätzen behandelt und das staatliche bzw. staatlich tolerierte Observieren von religiösen Minderheiten endlich abgestellt? Wann findet Deutschland zu einer aktiven staatlichen Förderung eines Klimas religiöser und weltanschaulicher Toleranz? Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, hier entsprechend tätig zu werden. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
In den Jahren 1996 bis 1998 war auf Beschluss
des Bundestages eine Enquete-Kommission mit der Entwicklung des zunehmenden
religiösen Pluralismus in Deutschland befasst.
Die Empfehlungen aus dem Endbericht der Enquete-Kommission
"Sogenannte Sekten und Psychogruppen"
(eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1996)
vom 29. Mai 1998, Drucksache 13/4477, sind ebenso bemerkenswert wie
weitgehend in Vergessenheit geraten.
Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Frau Ortrun Schätzle, MdB, drückte die damalige Fragestellung im Vorwort des Endberichtes folgendermaßen aus: "Glaubens-, Gewissens-, und Bekenntnisfreiheit sind zentrale und unveräußerliche Menschenrechte, zu denen sich die Kommission uneingeschränkt und nachdrücklich bekennt. Sie hat sich in ihrer Arbeit immer vom Gebot staatlicher Neutralität und Toleranz im Sinne von Artikel 4 unseres Grundgesetzes leiten lassen. Die Enquete-Kommission wurde mit Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern über die Gefahren von ´sogenannten Sekten` ebenso konfrontiert wie mit der Besorgnis vieler Gemeinschaften als ´schadensbringende Sekte` etikettiert und entsprechend behandelt zu werden. Die Kommission hat sich auch mit dieser Seite des Problems intensiv auseinandergesetzt. Sie wendet sich ausdrücklich gegen eine pauschale Stigmatisierung solcher Gruppen und lehnt die Verwendung des Begriffs ´Sekte` wegen seiner negativen Konnotation ab … Unsere Gesellschaft ist von religiösem Pluralismus geprägt. Neben den Gemeinschaften großer Weltreligionen existieren zahlreiche kleinere Gruppen unterschiedlichster Glaubensausrichtungen. Dieser Sachverhalt allein darf kein Stein des Anstoßes sein und veranlasst den Staat nicht zum Handeln. Vielmehr hat der Staat die Entscheidung eines jeden Einzelnen und sein Bekenntnis zu dem von ihm gewählten Glauben zu respektieren. Nur bei Verletzung von Grundrechten und bei Begehen strafbarer Handlungen hat der Staat entsprechend tätig zu werden." Wir müssen feststellen: Heute, 14 Jahre nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes, ist der Staat von der Umsetzung dieser Empfehlungen der Kommission noch meilenweit entfernt. Der Weitblick der Kommission, der 1998 die zu erwartenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland bereits damals gut skizzierte, lässt sich auch aus den nachstehenden Ausführungen gut erkennen. Unter "2.5 - Der Sektenbegriff und religiöse Konflikte" heißt es dort unter anderem:
"Gegen einen
undifferenzierten Gebrauch des Begriffs ´Sekte` ist darauf hinzuweisen,
dass eine gewisse Konfliktträchtigkeit für die Umwelt zu den Eigenschaften
religiöser Orientierung und religiöser Vergesellschaftung gehört. Denn
religiöse (und nicht selten auch weltanschauliche) Gemeinschaften erheben
selbstverständlich Forderungen nach einer bestimmten Lebensführung sowie
Wahrheitsansprüche gegenüber konkurrierenden Deutungen von Mensch und Welt. Wer sind denn "die bereits etablierten Sinninstanzen"? Hier sind eindeutig die beiden etablierten Kirchen gemeint. Man war sich laut Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages offensichtlich sehr wohl bewusst, dass sich Deutschland in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels befindet und daher auch "Rückfragen" notwendig sein können, was das Agieren der beiden kirchlichen Institutionen betrifft. Warum wurde davon bis heute nichts umgesetzt, warum haben im Gegenteil so genannte "Experten" für Glaubensfragen, in Gestalt von "Sektenbeauftragten" der beiden großen Kirchen, in Deutschland bis heute in der Öffentlichkeit das Sagen? Warum dürfen diese ohne kritische Überprüfung ihrer Behauptungen faktisch über das Wohl und Weh von Bürgern, die einer religiösen Minderheit angehören, entscheiden, indem sie diese beschnüffeln, ausspionieren und verleumden? Warum werden diese kirchlichen Funktionäre von staatlichen Stellen entgegen der Empfehlungen der Enquete-Kommission bis heute sogar als "Experten" gegenüber ihrer religiösen Konkurrenz zu Rate gezogen?
Im Bericht der Kommission heißt es weiter:
Die Kommission warnte ausdrücklich vor der Verwendung des
Begriffs "Sekte". Unter "2.6. -
Staatliche Verwendung des Sektenbegriffs"
heißt es dazu unter anderem:
Auf Seite 47
des Berichts heißt es dazu noch deutlicher: Man war sich offensichtlich der Gefahr, unbescholtene Bürger durch den Begriff "Sekte" abzustempeln und zu diskriminieren, innerhalb der Kommission des Bundestags sehr wohl bewusst und warnte davor. Bündnis 90/Die Grünen forderten im Sondervotum ihrer Arbeitsgruppe zum Endbericht angesichts dieser Tatsachen daher auch:"Wenn religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften öffentlich mit dem abwertenden Begriff ´Sekten` klassifiziert werden, kommt dies einer Anklage und einer Verurteilung gleich. Dies gilt zwar nicht im unmittelbar juristischen Sinne, aber in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Eine als ´Sekte` bezeichnete religiöse und weltanschauliche Gemeinschaft ist gesellschaftlicher Ablehnung oder gar Verachtung ausgesetzt. Sie wird in der öffentlichen Diskussion häufig als generell gefährlich und bedrohlich wahrgenommen. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Organisation und ihre Mitglieder rechtlich und moralisch nichts zuschulden haben kommen lassen. Mehrere kleine religiöse und weltanschauliche Bewegungen haben der Enquete-Kommission mitgeteilt, dass sie durch allgemeine Warnungen vor ´Sekten` oder vor einzelnen Gruppierungen herabgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass negative Zuschreibungen, die mit dem Sektenbegriff verbunden sind, oft auch auf religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften bezogen werden, die nicht gemeint sind. Dies kann dazu führen, dass den Mitgliedern dieser Gruppierungen im privaten und beruflichen Bereich, gelegentlich auch im Verkehr mit Behörden, Nachteile entstehen. Wir empfehlen, in staatlichen Verlautbarungen ebenso wie in gesellschaftlichen Publikationen auf Begriffe wie ´Sekte` oder ´sogenannte Sekte` zu verzichten. Es sollten abwertende Verallgemeinerungen vermieden werden, die das gesamte Spektrum religiöser und weltanschaulicher Minderheiten unter einen unzulässigen Generalverdacht stellen. Für die Zwecke der neutralen Beschreibung und Analyse sind deshalb die Bezeichnungen ´neue religiöse Gemeinschaften` oder ´neue religiöse Bewegungen` sowie ´neue weltanschauliche Bewegungen` vorzuziehen. Soweit es im Zusammenhang mit der staatlichen Informationsarbeit angezeigt ist, Warnungen auszusprechen, sollte grundsätzlich darauf verzichtet werden, dies in allgemeiner Form zu tun." Es stellt sich hier die Frage, warum sich der Staat bis heute nicht an diese Empfehlungen hält und das Verleumden unbescholtener Bürger durch die beiden Kirchen nicht wirklich verhindert? Kirchliche "Sektenbeauftragte", die man eher "Verleumdungsbeauftragte" nennen müsste, dürfen bis heute vollkommen ungehindert ihre Mitbürger beschnüffeln und ausspionieren, also faktisch gezielt mobben. Warum gibt es bis heute in Deutschland keinen rechtsstaatlichen Schutz vor den Nachstellungen und Verleumdungen der großkonfessionellen Kirchenfunktionäre – trotz der Empfehlungen des Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Abdelfattah Amor, ein Klima religiöser und weltanschaulicher Toleranz zu schaffen?
Die Kommission warnte angesichts der gesellschaftlichen
Entwicklungen auch vor dem Rückfall des Staates in traditionalistische
Muster. Auf Seite 46 heißt es dazu:
Laut dem Sondervotum der Arbeitsgruppe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppe" – Dr. Angelika Köster-Loßack, MdB, und Prof. Dr. Hubert Seiwert – zum Endbericht sprach kein einziger Umstand der von der Enquete-Kommission untersuchten Fakten dagegen, weltanschaulichen Pluralismus in Deutschland zuzulassen bzw. zu fördern. Die Sachlage wurde daher in ihrem Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst: "Auf der Basis der verfügbaren Informationen kommen wir zu dem Ergebnis, dass von neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen allgemein in Deutschland keine Gefahren für den einzelnen, die Gesellschaft oder den Staat ausgehen. Die für den einzelnen im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in einer neuen religiösen oder weltanschaulichen Bewegung festgestellten Risiken bewegen sich im Rahmen dessen, was auch in anderen engen, emotional geprägten Gruppen und Beziehungen zu beobachten ist."
Im Zusammenhang mit den angeführten Bewegungen
waren also seitens der Kommission nachweislich keine Gefahren oder Risiken
für die Gesellschaft festzustellen. Es sind somit einzig die kirchlichen "Sektenbeauftragten", die die Situation entgegengesetzt beurteilen.
Und Bündnis 90/Die Grünen stellten außerdem noch
folgende wesentliche Forderung auf: Diese wesentliche Vorgabe, die auch den Zielen der Vereinten Nationen entspricht, wurde allerdings auch 14 Jahre nach Vorliegen dieses Berichtes höchstens in Ansätzen umgesetzt, bis heute gibt es hier seitens des Staates keinen Schutz und keine objektive Aufklärung!
3) Gefährliche Schieflage - Einige Bemerkungen zur gesellschaftlichen Situation in Deutschland Nach einer Studie des Heidelberger Sinus-Instituts vom Oktober 2011 steht den beiden großen Kirchen in Deutschland ein massiver Mitgliederschwund bevor. Mehr als 5,5 Millionen Menschen sind nach einer repräsentativ ausgewählten Befragung von 2000 Bundesbürgern ab 14 Jahren entschlossen, aus ihrer Kirche auszutreten oder tragen sich mit dem Gedanken daran. So im Artikel Was wollen die Schäfchen? in Christ & Welt, Ausgabe Nr. 52/2011. Zwar bezeichnen sich 59 Prozent der Befragten laut dieser Studie als religiös, aber nur 33 Prozent fühlen sich mit ihrer Kirche noch in irgendeiner Weise verbunden.
Es gebe bei den Menschen zwar ein ausgeprägtes Bedürfnis nach
Orientierung, Sinn, Glück und metaphysischer Geborgenheit, dieses "wird aber heute von vielen wie selbstverständlich
außerhalb der Kirchen gesucht". Nur 9 Prozent bezeichnen sich
selbst noch als "gläubiges Mitglied" ihrer Kirche und fühlen sich "mit ihr eng
verbunden". In einer Zeit, wo immer mehr Menschen den alten und überkommenen Institutionen den Rücken kehren und zunehmend aus den großen Religionsgemeinschaften austreten, nicht zuletzt wegen der zahllosen kirchlichen Missbrauchsskandale in den letzten Jahren (die bekanntlich bisher gerade einmal in Ansätzen aufgearbeitet werden), führt das bestehende traditionalistische Verhältnis von Staat und Kirche zu einer gefährlichen Schieflage in der Gesellschaft. Die notwendige Integration andersgläubiger Bürger, wie z. B. Moslems, Buddhisten oder Hindus, in die Gesellschaft wird dadurch enorm erschwert. Gerade wo unterschiedliche Religionen auf engem Raum aufeinander treffen, erfordert das Zusammenleben entsprechende Regeln, die keinen bevorzugen oder benachteiligen. Nur durch ein Klima von religiöser und weltanschaulicher Toleranz können die Grundrechte für alle garantiert werden. Immer mehr Politikern wird in der Zwischenzeit bewusst, dass im Bereich des (noch immer staatlich geduldeten) Auftretens der beiden Großkirchen gegenüber religiösen Minderheiten wahrhaft unhaltbare und rechtswidrige Zustände herrschen. Erst vor kurzem forderte die Piratenpartei, die ja für ihre Forderung nach demokratischer Erneuerung in letzter Zeit immer mehr Zuspruch erhält – etwa bei ihrem sensationellen Wahlergebnis in Berlin – in ihrem aktuellen Parteiprogramm in Offenbach eindeutig die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland und die Einstellung der finanziellen Leistungen des Staates an die beiden Großkirchen.
Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich als Staat, in dem die
Grundrechte eingehalten werden und möchte dabei auch Vorbild sein für andere
Länder. Entsprechend dringend ist es geboten, die Trennung von Staat und
Kirche zu verwirklichen, wie sie schon die Weimarer Verfassung vorschreibt,
sodass alle religiösen Gemeinschaften in Deutschland nach den gleichen
demokratischen Grundsätzen behandelt
werden. Dann erst werden die Empfehlungen der
Enquete-Kommission des Bundestages aus dem Jahre 1998 endlich umgesetzt.
Marktheidenfeld, Februar 2012 - Freie Bürger für
demokratische Werte |
Links:
Der Theologe-Hintergrund:
Freizeit-Inquisitioren - Wehret den Anfängen!
Wie die Verfolgung religiöser Minderheiten im Deutschland des ausgehenden
20. Jahrhunderts fröhliche Urständ feiert in
http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch/kapitel-2.html#Kapitel%202
Mehr über die Sektenbeauftragten Haack und Dr. Behnk lesen Sie auch bei
www.michelrieth.com
|
Dieter Potzel, Evangelischer Theologe und Weltanschauungsbeauftragter der
Initiative "Bürger beobachten Kirchen" (BBK), ehemaliger evangelischer Pfarrer |
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