DER THEOLOGE
Nr. 46


Warum zahlt der deutsche Staat immer noch
so viele Milliarden Euro an die Kirche?


 Demokraten im Gespräch


 

"Kirche ... neigt ... dazu, einmal erworbenes Gut und erworbene Positionen zu verteidigen. Die Fähigkeit zu Selbstbescheidung und Selbstbeschneidung ist nicht in der richtigen Weise entwickelt."
(Joseph Kardinal Ratzinger in dem Buch "Salz der Erde", Stuttgart 1996, S. 185)

"Wissen Sie, was das größte Problem der Kirche in Deutschland ist? Sie hat zu viel Geld."
(Joseph Kardinal Ratzinger in einem Interview mit dem Philosophen Robert Spaemann, zit. nach Die Welt, 29.9.2011)

Im Säkularisationsbeschluss von 1803, als die letzten zwanzig geistlichen Territorien aufgehoben wurden - Gebiete in denen die (Fürst-)Bischöfe die geistliche und weltliche Macht in einer Person ausübten - wurden Dotationen lediglich für die restliche Lebenszeit der ihrer weltlichen Macht enthobenen Kirchenfürsten vorgesehen. Dass sich daraus ein über 200 Jahre andauernder Zahlungsautomatismus entwickeln konnte - inzwischen sogar ohne jede Zweckbindung und Kontrolle - kann höflich formuliert nur als finanzverfassungsrechtliches Unikum bezeichnet werden. (Aus dem Bericht über eine Vortrag von Dr. Carsten Frerk am 21.10.2011 in Frankfurt am Main; hpd.de/node/12203)

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Fußbodenheizung und bequeme Sitzbänke für Andacht vor Massenmörder-Denkmal
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Immobiliensteuer in Italien: Nur die Kirche, und alle kirchlichen Betriebe sind komplett befreit / Pfarrergehälter in der Schweiz vom Staat bezahlt
Millionenbetrug: Abt festgenommen
Kirchensteuereinnahmen wuchsen 2011 "in den Himmel"
Literatur und TV

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Nach über 200 Jahren tut sich etwas bei einigen Politikern in Deutschland. Unter der Überschrift „Jagd auf die Kirchenmäuse“ schreibt das Magazin Der Spiegel, Ausgabe Nr. 30/2010: „Bis heute müssen die Bundesländer den Kirchen Entschädigungen für Enteignungen im 19. Jahrhundert zahlen. Jetzt wollen Politiker von Kiel bis Saarbrücken den Kirchenfürsten die Alimente kürzen – doch die pochen auf alte Rechte.“
Die Rede ist von 459 Millionen Euro, welche die deutschen Bundesländer bisher Jahr für Jahr an die beiden deutschen Wohlstands- und Machtkirchen, die römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche, bezahlen. Und dies, obwohl die Anzahl der Kirchenmitglieder auf unter 60 % der Bevölkerung geschrumpft ist und die meisten der einst durch Säuglingstaufe rekrutierten Mitglieder mit ihrer Kirche gar nichts mehr am Hut haben. Dabei sind diese 459 Millionen Euro ja nur ein ganz kleiner Teil der jährlichen Staats-Gelder für die beiden Großkirchen in Deutschland. Durch direkte staatliche Zuwendungen und den Verzicht des Staates auf Einnahmen bekommen die Kirchen jährlich ca. 15 Milliarden Euro an staatlichen Subventionen (http://www.stop-kirchensubventionen.de/). Dabei ist die Kirche überhaupt nicht bedürftig. Der renommierte Politologe Dr. Carsten Frerk errechnete allein für Deutschland ein Vermögen beider Großkirchen zusammen in Höhe von ca. 500 Milliarden Euro, welches die Kirche dank der astronomischen Staats-Subventionen, die sie Jahr für Jahr erhält, gar nicht antasten muss (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-20899199.html). Einen Teil der Subventionen machen z. B. die Befreiung der Kirche von allen Steuern aus, alleine 3,5 Milliarden Euro der staatlich finanzierte konfessionelle Religionsunterricht, ca. 650 Millionen Euro die Ausbildung der Priester und Pfarrer auf Staatskosten usw. usf. Nach anderen Quellen sind manche Kosten sogar noch weit höher. Und wenn in einem bestimmten Jahr ein bestimmter Betrag ermittelt worden war, dann ist eine jährliche Steigerung um ca. 1 % seither realistisch. Hierbei ist grundsätzlich noch zu unterscheiden zwischen Vergünstigungen, die nicht nur speziell die Kirchen bekommen und den Zahlungen und Privilegien, die ausschließlich die Kirche bekommt. Und nur darum soll es in diesem Gespräch gehen, und deshalb ist unsere Zahl auch etwas niedriger als die bei Carsten Frerk in seinem im Jahr 2000 erschienenen Standardwerk Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland  errechneten Kirchen-Subventionen von ca. 20 Milliarden Euro jährlich. Wir gehen von ca. 15 Milliarden Euro aus, welche die Kirchen vom Staat bekommen, und zwar zusätzlich zur Kirchensteuer, die der Staat und die Arbeitgeber für die Kirche einziehen und welche der Kirche jährliche Einnahmen von ca. neun Milliarden Euro beschert. Und diese ganzen Milliarden werden nun nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil für soziale Zwecke verwendet, was viele Zeitgenossen irrtümlich vermuten. Denn Tatsache ist: Die kirchlichen Sozialeinrichtungen Diakonie und Caritas werden obendrein zusätzlich mit ca. 50 Milliarden Euro jährlich vom Staat finanziert, also zusätzlich zu den ca. 15 Milliarden Euro Staatsgeldern und den neun Milliarden Euro Kirchensteuern. So berichtet Spiegel online am 8.6.2010. Das heißt: Der Staat bezahlt, die Kirche jedoch bestimmt über die Arbeitsabläufe und über das Personal, z. B., dass ein Arzt in einem katholischen Krankenhaus entlassen wird, wenn er zum zweiten Mal heiratet. Das ist die Situation in den staatlich finanzierten kirchlichen Sozialeinrichtungen.

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Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Können Sie bei den vielen Staats-Zahlungen an die Kirche noch folgen? Also 15 Milliarden plus neun Milliarden plus 50 Milliarden. Doch worum geht es nun genau bei den 459 Millionen Euro jährlich, den „Kirchenmäusen“, wie Der Spiegel schreibt, welche immer mehr Politiker jetzt nicht mehr widerspruchslos und in vollem Umfang an die Großkirchen abführen möchten? Sie sind Teil der 15 Milliarden Euro Staatsgelder für die Kirche, und es handelt sich dabei um einen Teil der so genannten „Dotationen“, zu deutsch „Schenkungen, Zuwendungen, Mitgift“, an denen jetzt einmal der Hebel angesetzt wird. Dieser Teil der Dotationen wird für die Besoldung der Bischöfe, Priester, Pfarrer und für andere Würdenträger in der Kirchenbürokratie verwendet (spiegel.de schreibt am 8.6.2010 von 440 Millionen Euro, doch wer weiß?) Im Spiegel heißt es dazu: „Der Betrag steht den Kirchen zur freien Verfügung. Verwendungsnachweise sind nicht vorgesehen. Häufig verschwindet Geld gleich in geheimen Kassen, wie der des ´Bischöflichen Stuhls` vieler katholischen Diözesen. Auch werden keine Steuern fällig.“ Wie prall das Konto des ´Bischöflichen Stuhls` gefüllt ist, wissen nur wenige.
Nur der Bischof und seine engsten Vertrauten kennen diesen Schattenhaushalt, kein Finanzamt darf Einblick nehmen und die Ein- und Ausgaben stehen in keinem kirchlichen Haushaltsplan. Und das alles legal. Niemand sonst darf solche Konten führen, nur die Kirche.

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Und warum diese Geldströme für die Kirche? Diese staatlichen Milliardenausschüttungen an die Kirche gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals hatte Napoleon die Grenze Frankreichs bis an den Rhein ausgedehnt, zu Lasten deutscher Landesfürsten. Den deutschen Fürsten des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ bot Napoleon im Gegenzug aber an, sich östlich des Rheins dafür einen Ausgleich zu holen, worauf hin sich die deutschen Landesherren Besitzungen der Kirche aneigneten. Doch auch die Kirche sollte von den Besitzverschiebungen profitieren.
Der Spiegel schreibt: „Allerdings verpflichteten sich die Landesherren, die Kirchengebäude ´fest und bleibend` auszustatten, die ´Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit` zu zahlen und zum ´Aufwand für Gottesdienste, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten` beizutragen.“

Das Dokument, in dem dies festgelegt ist, ist der so genannte Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803. Wörtlich heißt es darin z. B. in § 50: „Den sämtlichen abgetretenen geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen Graden auf Lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, dass dasjenige, was ihnen an Möbeln eigentümlich zugehört, ihnen gänzlich überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tod an diesen zurückfalle.“

Das heißt nun aber im Klartext: M
it den Dotationen war die damals lebende Geistlichkeit gemeint. Nirgends ist davon die Rede, dass die Unterhaltszahlungen nach deren Tod auf ihre Nachfolger übergehen. Die einzige längerfristige Verpflichtung, die der Staat 1803 im Reichsdeputationshauptschluss einging, bestand in der Ausstattung der verbleibenden Domkirchen.
Dennoch berufen sich die Kirchenjuristen seit über 200 Jahren auf diesen Reichsdeputationshauptschluss, wenn es darum geht, dass der Steuerzahler dem Kirchenpersonal bis heute ein sorgenfreies Leben finanziert. Denn in Anknüpfung an die Vereinbarung von 1803 wurden in endloser Folge seither Konkordate und Kirchenverträge geschlossen, und zwar mit beiden großen Kirchen, und dies alles völlig zu Unrecht.

Doch seither wird bezahlt: Die Landesfürsten haben gezahlt, das deutsche Kaiserreich hat gezahlt, die Weimarer Republik hat gezahlt, Hitler und das Dritte Reich haben gezahlt und die Bundesrepublik zahlt, Jahr für Jahr, seit über 200 Jahren – Millionen und Abermillionen, ja auf´s ganze gesehen Milliarden und Abermilliarden, und mit Zins und Zinseszins bewegt man sich bereits im Billionenbere
ich. Die Zahlungen wurden immer wieder verlängert, aufgestockt und erweitert und Vergünstigungen auf Vergünstigungen für die Kirche aufgetürmt.

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Ja, aber das kann doch nicht ewig so weiter gehen! Genau das dachten sich auch schon die Politiker vor knapp 100 Jahren. Deshalb wurde in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 der Artikel 138 aufgenommen, dass diese Zahlungen an die Großkirchen „abgelöst“, das heißt beendet werden sollen. Doch weder die Politiker der Weimarer Republik noch die Nationalsozialisten wollten sich hier mit der Kirche anlegen. So musste dieses Verfassungsgebot 30 Jahre später, im Jahr 1949, wiederholt werden, und es wurde jetzt als Artikel 140 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Doch wieder passierte nichts. Jetzt schon seit 61 weiteren Jahren – nichts. Denn die maßgeblichen Politiker sind zum überwiegenden Teil alle katholisch und evangelisch und sie dienen ihrer Kirche im politischen Alltag als Lobby. Und die Kirche will natürlich, dass die Zahlungen weitergehen, oder sie verlangt so unverschämt hohe Ablösesummen für deren Beendigung, dass selbst Politiker, welche zwischenzeitlich darüber nachdachten, das Gebot des Grundgesetzes zu erfüllen, bisher immer kapitulierten. Und so werden Jahr für Jahr Hunderte von Millionen und Milliarden weiterhin bezahlt.
Und so schrieb etwa die Süddeutsche Zeitung am 22.8.2008 in diesem Zusammenhang: „
Parteivorsitzende werden von ihrer Partei, Gewerkschaftssekretäre von ihrer Gewerkschaft, die Unternehmensvorstände von ihrem Unternehmen bezahlt. Nur die leitenden Herren der Kirche, die Bischöfe, werden nicht von ihrer Kirche, sondern vom Staat bezahlt ... Wer vor 205 Jahren von Napoleon enteignet wurde, ist besser dran als derjenige, dem dies vor 60 Jahren durch die Sowjets geschah.“ Der bekam nämlich keine Entschädigung.

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Darf ich hier einmal unterbrechen? Ablösesummen? Das kannte ich bisher nur bei den Fußball-Profis. Wie kann man sich das denn genau vorstellen? Worum geht es denn da genau? In der Verfassung steht doch nur, dass die Zahlungen durch die Gesetzgebung abgelöst, das heißt beendet werden sollen. Von „Ablösesummen“ habe ich dort nichts gelesen.

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So etwas steht da auch nicht. Was hier in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr geschieht, ist deshalb ein unfassbarer Skandal im Milliardenbereich. Und man muss hier zunächst einmal unterscheiden zwischen einerseits den Dotationen der Länder, also den Geldzuwendungen der deutschen Bundesländer an die Großkirchen. Und andererseits den Dotationen der Kommunen, der Städte und Gemeinden. Beide sollen gemäß des Verfassungsgebotes abgelöst, das heißt beendet werden.
Doch schauen wir einmal genauer hin, zunächst, was die Bundesländer betrifft: Hier haben die Kirchen in Deutschland im 20. Jahrhundert mit den Bundesländern so genannten Staatsverträge bzw. Konkordate abgeschlossen, in denen die Zahlungen des Staates im Gegensatz zum Verfassungsgebot festgeschrieben wurden. Dabei orientierte man sich z. B. an den Einkommen von hohen staatlichen Regierungsbeamten und legte dann unter anderem fest: Jedes Mitglied eines katholischen Domkapitels oder eines evangelischen Landeskirchenrats bekomme genauso viel Geld vom Staat wie dieser oder jener Regierungsbeamte. Der Staatsvertrag des Freistaates Bayern mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stammt z. B. aus dem Jahr 1924.
Zu diesen Dotationen der Bundesländer hinzu kommen nun aber noch weitere Millionenzahlungen von Städten und Gemeinden an die Kirche, die vertraglich ebenfalls in das 19. Jahrhundert und noch weiter zurück reichen und die von der Kirche seither gnadenlos eingetrieben werden, die so genannten kommunalen Dotationen.

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Nun gibt es ja aber erste Politiker, die dieses gigantische und dauernd sprudelnde Leck in den Staatshaushalten zumindest eindämmen möchten.
Und als normal denkender Staatsbürger geht man eigentlich davon aus, dass es auch im Ermessen der Politiker liegt, die Subventionen an die Kirche vielleicht wenigstens einmal um 10 % zu kürzen, so wie der Staat ja derzeit überall spart. Oder dass die Politiker auch entscheiden können, solche Subventionen ganz zu streichen. Denn die Priester werden immer weniger, die Skandale und Verbrechen in der Kirche häufen sich, man denke nur an die unzähligen Kinderschänder-Verbrechen durch Priester und Pfarrer, und die Kirchen werden immer leerer: Nur noch gut 10 % der Katholiken und 3,5 % der Protestanten besuchen die konfessionellen Gottesdienste. Und man denkt als unbefangener Zeitgenosse, es sind doch die Politiker, welche in Deutschland Gesetze beschließen oder die Staatshaushalte aufstellen und den Geldfluss überwachen. Doch dieses normale Empfinden entspricht bei dem Verhältnis von Staat und Kirche leider nicht der Realität. Denn die Politiker haben sich in Deutschland den Kirchenführern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert – und zwar solange, wie sie sich weiter an die skandalösen Verträge und Konkordate mit der Kirche gebunden fühlen, die ihre kirchenhörigen Vorgänger z. B. vor knapp 90 Jahren unterschrieben haben. Denn diese so genannten Staatsverträge und Konkordate aus dem 20. Jahrhundert sind in ihrem Kern Knebelverträge. Demnach dürfe der Staat die Millionen und Milliarden für die Kirche angeblich nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers, nämlich der Kirche, kürzen oder gar ganz einbehalten.
Wie absurd dieses Denken ist, zeigt auch folgende Überlegung: Selbst wenn alle Gläubigen, die in der Kirche kein geistliches Amt bekleiden, aus der Kirche austreten würden, müsste der Staat nach dieser Logik die Bischöfe und Kirchenführer anschließend weiterhin aus dem Staatshaushalt bezahlen. Sie würden dann zwar nur noch sich selbst und ihre Priester verwalten, aber der Staat müsste die Millionen dafür bereit stellen.

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Der Spiegel zitiert hierzu die Schlussbestimmung des Vertrages des Landes Rheinland-Pfalz mit der evangelischen Kirche, in der es heißt: „Das Land wird eine Ablösung ohne Zustimmung der Kirche nicht durchführen.“ Oder in dem Vertrag des Freistaates Bayern mit der evangelischen Kirche heißt es am Ende: Die Verpflichtung des Staates „kann von keiner Seite durch einseitige Erklärung gelöst werden.“ Das heißt: Der Staat, vertreten durch die Lobbyisten der evangelischen und katholischen Kirche, den evangelischen und katholischen Politikern, hat sich in diesen Knebelverträgen für alle Zeiten und Ewigkeiten an die Großkirchen gebunden. Aufgrund dieser Situation heißt es nun im Spiegel: „Muss ein Land wie Nordrhein-Westfalen wegen solcher Traditionen heute noch hohe Summen zum Beispiel an die überaus wohlhabende Kölner Erzdiözese von Kardinal Joachim Meisner bezahlen – verdammt in alle Ewigkeit? Die bisherigen Regierungen in Düsseldorf haben das so gesehen.“

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Die bisherigen Regierungen? Das waren doch auch wieder fast ausschließlich katholische und evangelische Politiker, nämlich wiederum die Lobby ihrer Kirche, die den Staat für ihre Konfessionskirchen seit Jahrhunderten nach Strich und Faden ausnehmen. Deshalb lesen wir auch weiter im Spiegel: „Für die Kirchen hätte es kaum besser kommen können. Die praktisch endlosen Entschädigungen lassen die Enteignungen von 1803 wie das vielleicht beste Geschäft ihrer Geschichte aussehen.“

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Doch sind solche Knebelverträge nicht sittenwidrig und deshalb null und nichtig? Oder wie soll man es bezeichnen, wenn die Kirchenführer den Politikern mit einer angeblich ewigen Hölle drohen, wenn sie sich nicht der kirchlichen Lehre und z. B. dem Papst unterwerfen? Oder wie soll man es bezeichnen, wenn die Vertreter der Kirche das religiöse Abhängigkeitsgefühl von Politikern dazu missbrauchen, dass man sie unterschreiben lässt, dass sie und ihre Nachfolger für alle Zeiten bezahlen müssen? Das hat doch mit Recht und Ordnung nichts zu tun. Das ist doch blanke Einschüchterung und Ausbeutung.

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Aus diesem Grund reichte auch der konfessionslose Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer im Jahr 2010 Verfassungsbeschwerde gegen diese Zahlungen ein. Die Behauptung von heutigen Politikern, die Verträge mit den Kirchen seien „unkündbar“, bezeichnete er als „lauter Ausreden“. Und der Rechtsanwalt erklärte dazu: Die Verluste der Kirche aus dem Jahr 1803 „wurden durch die Staatsleistungen der letzten 200 Jahre doppelt und dreifach ausgeglichen. Dass der Staat hierfür immer noch bezahlt, ist ein massiver Verfassungsverstoß. Bereits seit 1919 durften Altleistungen nicht durch neue Verträge verlängert oder ersetzt werden.“

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Doch das Gegenteil passierte. Obwohl es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 erneut vorschreibt, diese Staatsleistungen an die Großkirchen endlich abzulösen, wurden grundgesetzwidrig in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts stattdessen neue Staatsleistungen an die Großkirchen beschlossen, die mit dem Politik Napoleons begründet wurden. Und wer muss seither zusätzlich zahlen? Die neuen ostdeutschen Bundesländer sind es, die vornehmlich durch ihre CDU-Regierungen im Rekordtempo zu neuen Zahlmeistern für die Kirche gemacht wurden. Schnell wurden Konkordate und Staatsverträge nach dem Vorbild der grundgesetzwidrigen westlichen Verträge auch mit dem Osten ausgehandelt – vielfach durch Politiker, die fest im Katholizismus und Protestantismus des Westens verwurzelt waren und die jetzt im Osten Deutschlands das Sagen hatten. Und so müssen auch die Menschen in diesen Regionen, wo der Anteil der Kirchenmitglieder unter 25 % liegt, jetzt seither Millionen über Millionen für das Großkirchen-Personal stemmen. Im Jahr 2010 handelt es sich dabei um insgesamt 93 Millionen Euro Dotationen allein aus den ostdeutschen Bundesländern für die Kirche – und das angeblich, wie im Westen, von nun an bis „in Ewigkeit“, das heißt: solange die Kirche das Geld möchte. Und die Kirche will das Geld natürlich haben. Die meisten Einwohner im Osten Deutschlands haben hier in der Freude über die deutsche Einheit nicht gemerkt, wie sie hier sogleich von Politik und Kirche über den Tisch gezogen wurden.
 

Prophetische Worte über die konfessionellen Großkirchen

"Das Sein-, Besitzen- und Habenwollen hat die kirchlichen Obrigkeiten in all den Jahrhunderten überheblich gemacht. Der Ewige befürwortet nicht diese Einstellung. Auch wenn sie den Herrn mit dem Munde loben und preisen, sind ihnen doch ihre Reichtümer und Bankeinlagen der Halt. An diesem Äußeren und Vergänglichen messen sie ihre Macht. Jesus Christus, der Sohn der Himmel, hat jedoch mit diesen weltlichen Gepflogenheiten nichts gemeinsam, deshalb auch nicht mit den beiden Konfessionen. Beide Konfessionen sind nur nach dem Schein eine Christuskirche, jedoch nicht nach ihrem Sein. Das heißt, sie leben nicht, was ihnen der Nazarener vorlebte."

(Offenbarung, gegeben durch Prophetenwort vom Dezember 1981, zit. nach: Der Schattenwelt neue Kleider. Die Inquisition der Jetztzeit. Klimawandel: Gott hat rechtzeitig gewarnt, Marktheidenfeld 2006, S. 261; http://www.das-wort.com/deutsch/zeitkritisches/der-schattenwelt-neue-kleider.php).


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Und deshalb die Frage an die verantwortlichen Politiker in Ost und West: Ist Euch die Kirchenbürokratie, der die Gläubigen scharenweise davonlaufen, immer noch wichtiger als soziale Gerechtigkeit z. B. gegenüber Hartz IV-Empfängern und kinderreichen Familien? Warum verlangt Ihr nicht von den Kirchen, dass sie sich selbst finanzieren, statt auf sittenwidrige Weise weiter Jahr für Jahr den Staat auszubeuten?
Nur noch ein geringer Prozentsatz der Kirchenmitglieder erscheint hin und wieder zum Sonntagsgottesdienst ihrer jeweiligen Konfession, bei den Katholiken noch ca. 10 %, bei den Protestanten noch ca. 3,5 %. Die Kirchenbänke sind leer und der staatliche Geldstrom kommt folglich vor allem einer Kirchenbürokratie zugute, der die Gläubigen längst davongelaufen sind

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Nun hat es ja in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Versuche einzelner Kommunalpolitiker gegeben, der Macht der Kirche wenigstens in ihrem Dorf oder in ihrer Stadt die Stirn zu bieten. Wenn z. B. die Dorfkirche aufwändig renoviert wurde und die Kirche dem Gemeinderat anschließend die Rechnung präsentierte, welche die politische Gemeinde in größte existenzielle Not stürzte, dann sagte so mancher Bürgermeister empört: „Das können wir nicht bezahlen“. Doch dann konfrontierten ihn die Finanzexperten und Juristen der Kirche mit Napoleon und den alten Verträgen aus früheren Jahrhunderten, welche dem Dorf eine so genannte „Baulast“ für die Kirche oder für Kirchenglocken und dergleichen auferlegte. Damit stieß die Kirche die empörten Bürger immer wieder vor den Kopf und kassierte ohne Ende. Schuld daran sind also die so genannten „kommunalen Dotationen“, also angebliche Zahlungsverpflichtungen von Städten und Gemeinden gegenüber der Kirche aus dem 19. oder aus noch früheren Jahrhunderten.

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Nun glaubten manche vernünftigen Politiker, man könne das Verfassungsgebot der Bundesrepublik Deutschland, die Zahlungen an die Kirche endlich abzulösen, also einzustellen, wenigstens in ihrem Dorf oder in ihrer Stadt in die Tat umsetzen. Doch wer das glaubte, erlebte die nächste bitterböse Überraschung. Denn die Kirche verlangt dafür astronomische „Ablösesummen“, z. B. in Form einer Vorauszahlungen der Dotation für die nächsten 100 Jahre. Dann sei die politische Gemeinde im übernächsten Jahrhundert von der Zahlung befreit, so die Schröpfungsexperten der Kirche.

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Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer, das ist hier keine Satire-Runde. Wir berichten hier über die Realität in Deutschland, das als Land der „Dichter und Denker“ gilt. Doch in Wirklichkeit kann man in Deutschland den Staat mit einem Ross vergleichen und die Kirche mit dem Reiter. Das heißt: Die Kirche hat die Zügel in der Hand und sie kann mit dem Staat machen, was sie will. Der Reiter lenkt das Ross dorthin, wohin der Reiter will, nicht dorthin, wohin das Ross selber will. Und sie quetscht einen Tausender nach dem anderen, eine Million nach der anderen aus ihm heraus, eine Milliarde nach der anderen. Und das solange, wie das Ross den Reiter nicht abwirft.

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Das ARD-Magazin Panorama berichtete z. B. am 17.10.2002, dass eine Gemeinde in Unterfranken wenigstens eine kleine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Kirche loswerden wollte, neben den vielen großen, die man auch noch hatte (http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2002/erste7860.html; siehe auch den aktualisierten Beitrag im Jahr 2009 unter
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2009/panoramakirche100.html)
. Es ging hierbei um 130 Euro, welche die Kommune der Kirche jährlich bezahlen muss, den Gegenwert einer Lieferung von Roggen für die Ernährung des Dorfpfarrers in früheren Jahrhunderten. Die Kirche stimmte im Prinzip zu – aber nur unter der Bedingung, dass der Gemeinderat den Roggen für den Dorfpfarrer für die nächsten 100 Jahre vorfinanziert, mit Zins und Zinseszins versteht sich, was praktisch bedeutete: Wenn die politische Gemeinde einmalig 32.000 Euro bezahle, würde ihr die jährliche Zahlung von 130 Euro für den Roggen in Zukunft erlassen.

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Solche Beispiele gibt es in Hülle und Fülle. Bei einer Kleinstadt in Bayern verlangte die katholische Kirche im Jahr 1997 eine halbe Million DM Ablösesumme, wie der Lokalpresse zu entnehmen war. Doch diesen Betrag konnte die Stadt nie und nimmer aufbringen. Seither zahlt man deshalb weiter notgedrungen jährlich an die Kirche. Das Verfassungsgebot nach Beendigung dieser Zahlungen wird von der Kirche auf solche Art und Weise immer wieder praktisch ausgehebelt und die kommunalen Dotationen bleiben auf diese Weise bestehen. Letztlich verhöhnt die Kirche auf diese Weise die Verfassungen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland, und die Politiker lassen sich diese Verhöhnung des Staates gefallen. Manche sehr gerne, weil sie sich in Wirklichkeit als Kirchenmänner und Kirchenfrauen fühlen, die eben beruflich ein politisches Amt innehaben und in ihrem Amt vor allem ihrer Kirche dienen wollen. Genauso, wie es die kirchlichen Lehren von ihnen auch verlangen: Sei es die katholische Lehre über die Pflichten der katholischen „Laien“ im Unterschied zu den Priestern oder die evangelische Lehre, wo von Martin Luther eine so genannte „Zwei-Reiche-Lehre“ entwickelt wurde (mehr dazu z. B. hier), wonach Staat und Kirche einander dienen sollen; eine Lehre, in der für viele gleichberechtigte Religionsgemeinschaften in einer Gesellschaft kein Platz ist.

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Ein weiterer Skandal in diesem Zusammenhang: Die besagte Kleinstadt, welche die von der Kirche geforderte halbe Million DM Ablösesumme für die Ablösung der Dotationen nicht aufbringen konnte, muss gemäß der Presseberichterstattung aus dem Jahr 1997 auch Jahr für Jahr weiterhin eine katholische Pfarrstelle finanzieren, die bereits 1984 aufgelöst worden war. Doch die Kirche bestand dennoch weiter auch auf der staatlichen Finanzierung dieser Stelle, die es schon lange gar nicht mehr gab. Das Argument der Kirchen-Finanz-Juristen: Die Stadt muss aufgrund der so genannten „Observanz“, dem seit mehreren Jahrhunderten geltenden Gewohnheitsrecht, weiter zahlen – völlig egal, ob diese Pfarrstelle überhaupt noch existiert oder nicht, rechtlich maßgeblich sei angeblich die „Observanz“. Es sei denn, wie gesagt: Man befreie sich mit einer halben Million DM Ablösesumme von allen Zahlungsverpflichtungen.

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Andere Kommunen beißen nun tatsächlich in diesen saueren Apfel und holen alles Ersparte aus den hintersten Winkeln zusammen, um die maßlosen Forderungen der Kirche zu erfüllen und die Dotationen abzulösen und dann aber frei zu sein. Dazu schreibt Der Spiegel: „Für hessische Kommunen, die ebenfalls unter alten Verträgen zu leiden hatten, wurden 2003 Erleichterungen beschlossen. Drei Jahre lang hatten Land und Kommunen mit der Geistlichkeit verhandeln müssen – dann erst verzichteten die Kirchen, gegen eine Abfindung von 150 Millionen Euro (!), etwa auf die ´Gründonnerstagseier` für den Pfarrer von Ludwigsau, die staatliche Instandhaltung der Kirchturmuhr in Kriftel und etliche weitere Gewohnheitsrechte.“

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Unfassbar. Ich habe lange Zeit nicht gewusst, in welchem Ausmaß die Kirche in Deutschland den Staat finanziell praktisch in der Hand hat und die kirchengläubigen Politiker sich Jahr für Jahr wieder unterwerfen – viele gerne, aber immer mehr von ihnen unwillig, weil sich irgendwann doch das Gewissen der Politiker meldet und man diesen beispiellosen Raubzug aus der Staatskasse nicht mehr hinnehmen möchte.
Ich lese an dieser Stelle weiter aus dem Spiegel vor. Dort heißt es weiter: „Neben den Dotationen werden häufig auch noch hohe Summen für den Unterhalt kirchlicher Bauten fällig. Allein für den Einbau einer Hauptorgel in der Trierer Konstantin-Basilika zahlt Rheinland-Pfalz dieses Jahr [also 2010] 868.000 Euro. Nicht zuletzt dank der üppigen Zuwendungen leisten sich manche Kirchenfürsten eindrucksvolle Projekte. So bekam der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, heute Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seinem Münster einen komplett umgestalteten Altarraum inklusive neuem Bischofsstuhl aus rotem Granit. Die Kosten dafür: 450.000 Euro.“

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Darf ich hier einmal unterbrechen? Wenn die Katholiken Bischof Robert Zollitsch einen neuen Altarraum und einen neuen Bischofsstuhl aus rotem Granit für 450.000 Euro spendieren, dann sollen sie das von mir aus tun. Das stört mich nicht, wenn die Gläubigen ihren Kult und die Zeremonien von Bischof Robert Zollitsch selber bezahlen. Aber das alles bezahlen ja gar nicht die Gläubigen. Sondern der Staat. Das heißt: Wir alle. Moslems, Juden, Atheisten, Urchristen, Agnostiker, wir alle müssen unser Geld zusammen legen, damit Robert Zollitsch einen Bischofsstuhl aus rotem Granit bekommt. Und warum ist das so? Weil die Politiker in Deutschland sich der Kirche unterworfen haben und zahlen, zahlen und nochmals zahlen. Und weil das Staatsross in Deutschland den kirchlichen Reiter immer noch nicht abgeworfen hat, obwohl der Reiter das Ross ständig in eine bestimmte Richtung zwingt, die gegen das Ross gerichtet ist, nämlich den finanziellen Abgrund.

23
Und müsste man nicht auch sagen: Der Staat finanziert auch die pädophilen und kriminellen Priester? Denn man pumpt Milliarden über Milliarden in ein Milieu, das zunächst diese Verbrechen hervor brachte und in dem die Verbrechen dann jahrzehntelang vertuscht und verschwiegen wurden. Damit macht sich doch der Staat schuldig an den unzähligen Kinderschänderverbrechen durch Pfarrer und Priester. Denn würde der Staat nicht Jahr für Jahr dieses Kirchensystem und Kirchenmilieu mit Milliarden und Millionen aufrecht erhalten, dann hätte sich dort schon längst etwas ändern müssen. Und umgekehrt: Wo so viele Staatsgelder eingestrichen werden ohne irgendeinen Leistungsnachweis, da braucht es einen auch nicht zu wundern, dass viele Nutznießer dieses Systems in den Sumpf von Müßiggang und Verbrechen abgeglitten sind.
Ich lese einmal weiter im Spiegel: „Im Regensburger Dom wurde der Altarraum für immerhin 100.000 Euro neu gestaltet: aus liturgischen Gründen, heißt es im Bistum. Der Bischofssessel wurde ins rechte Licht gerückt und steht nun nicht mehr am Rand, sondern im Zentrum.“

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Das ist ja kaum zu ertragen. Bischof Gerhard Ludwig Müller sitzt also jetzt dank 100.000 Euro Staatsgeldern im Zentrum seines Kultes. „Aus liturgischen Gründen“, von mir aus, aber was hat denn das mit dem Staat zu tun? Und was hat diese Ausbeutung des Staates durch die Kirche mit Jesus von Nazareth zu tun? Nichts, aber auch gar nichts. Jesus wollte keine Priester und keine Kirchen aus Stein. Er wollte keinen Altarraum und keinen Bischofssessel und keine goldverzierten Kanzeln, von denen Theologen ihre Sonntagsreden schwingen. Alles das stammt aus antiken heidnischen Götzenkulten. Und auch die kirchliche Lehre hat nichts, aber auch gar nichts mit Jesus von Nazareth zu tun. Jesus hat kein einziges Dogma eingesetzt, Er hat keine Kriege befürwortet und keine Andersgläubigen hinrichten lassen und in die ewige Hölle verdammt. Die Kirche nennt sich „christlich“ und sie beutet bis heute den Staat aus. Doch sie ist „katholisch“ oder „evangelisch“, jedoch niemals „christlich“. Und wenn sie schon den Staat ausnimmt nach Strich und Faden, und die gewählten Politiker lassen dies zu oder betätigen sich ungeniert als Lobby der Kirche, dann sollte die Kirche sich wenigstens nicht „christlich“ nennen.

25
Ich lese weiter im Spiegel:
“Zwei Nonnen als persönliche Haushälterinnen gehören in vielen Bischofsresidenzen zum guten Ton“ – auf Staatskosten, versteht sich – „Genauso wie ein persönlicher ´Zeremoniat` im Mitarbeiterstab, zu dessen Aufgaben es zählt, Seiner Exzellenz im passenden Moment die Mitra auf- und abzusetzen.“

26
Der Zeremoniat darf hier aber nicht verwechselt werden mit dem „Benefiziat“, dem „Dignitär“, dem „Kanoniker“ oder dem Leiter der bischöflichen Knabenseminare, die natürlich auch alle vom Staat bezahlt werden und folglich auch ihre fürstlichen Pensionen. So finanziert der Freistaat Bayern jetzt z. B. den süßen Lebensabend von Erzbischof Walter Mixa im Frauenkloster mit 7.800 Euro monatlich – netto, versteht sich. Seine Untaten sind ja alle verjährt.

27
Was wir jetzt hier vorgetragen haben, sind aber nur die angeblichen Zahlungsverpflichtungen des deutschen Staates in Milliardenhöhe gegenüber der Kirche. Überhaupt noch nicht berücksichtigt sind in den 15 Milliarden Euro plus neun Milliarden Euro plus 50 Milliarden Euro pro Jahr diejenigen Gelder für die Kirche, die freiwillig vom Staat, dem Bund, den Ländern und Kommunen, für die Kirche gegeben werden, was neue unübersehbare Milliardensummen ausmacht.

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Doch was kann man sich darunter vorstellen? Ganz einfach: Nehmen wir einmal an, die Kirche müsste die Renovierung ihres Kultgebäudes einmal selber finanzieren, ohne eine staatliche „Baulast-Verpflichtung“ aus früheren Jahrhunderten. Dann wendet man sich an den Stadt- oder Gemeinderat etwa mit folgender Argumentation:
Wenn Besucher nun in die Stadt oder das Dorf kommen, dann interessieren sich diese ja auch für die Kirche. Das Herausputzen der Kirche sei also vor allem ein Aushängeschild für die Stadt, sozusagen eine kulturelle Aufgabe, wofür die Stadt doch sicher bezahlen werde.
Und so findet man z. B. in den Lokalausgaben der Tageszeitungen immer wieder Meldungen von der Art, dass der Gemeinderat einen hohen sechsstelligen Betrag für die Außenrenovierung der Kirche bewilligt habe. Und später heißt es: Man habe noch einmal einen sechsstelligen Betrag bewilligt, dieses Mal für die Innenrenovierung usw., denn die Touristen möchten ja auch die Kirche von innen sehen usw.
Und aus diesem Grund lehnt auch der Kulturminister von Mecklenburg-Vorpommern Kürzungen der Kirchensubventionen mit dem Argument ab: „Kirchen sind oft der einzige stabile Kulturträger vor Ort“ – eine Verhöhnung der Bevölkerung, für die Kultur und Freizeit etwas anderes bedeutet als Kirche; ob Musik, Theater, Kino, Kunst oder Sport oder manches andere mehr. Und außerdem: Was hat eine Familie, die sich keine drei Mahlzeiten am Tag mehr leisten kann, von dem Kulturträger Kirche mit seinem weltfremden Kultgepränge und seinen grausigen Reliquienkammern?
 

Staat und Kirche als Ross und Reiter

Die Staaten sind mit einem Ross zu vergleichen. An seiner Mähne und seinem Schweif hängen die Völker. Die Völker füttern das Ross. Doch auf dem Ross sitzt auch ein Reiter, der Einfluss auf das Ross nimmt und es zu lenken versucht (und dessen Name "Geheimnis" ist). Die Völker füttern auch diesen Reiter, so dass es dem Reiter gut geht. Immer weniger jedoch den Völkern. Und wohin werden sie vom Reiter gelenkt? Die nahe Zukunft wird es zeigen.
Wenn das Ross und die Völker in seiner Mähne und in seinem Schweif den Reiter nicht abschütteln, werden sie in Kürze dorthin fallen, wohin der Reiter sie unmerklich lenkt. Schütteln sie den Reiter jedoch ab, dann wäre das Ross frei. Und der Reiter müsste lernen, zu Fuß zu gehen und von der Steuer zu leben, den ihm die Seinen leisten, die ihm meist schon als Säuglinge sklavengleich für alle Ewigkeit verschrieben wurden. Und das ist immer noch weit mehr als genug, solange die Sklaven nicht aufbegehren. Und das Ross und die Völker könnten für sich vielleicht noch eine Wende zum Guten herbeiführen.


Zum Namen "Geheimnis" siehe hier


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Doch die Kirche versteht es meisterhaft, auch die Gelder staatlicher oder privater Stiftungen in die eigene Tasche zu leiten. Dazu nur ein Beispiel von unzähligen: Im Jahr 1927, in einer Zeit großer sozialer Not in Deutschland, wurde – wie andere Stiftungen auch – die staatliche Oberfrankenstiftung gegründet, mit dem Stiftungszweck, die „Volkswohlfahrt unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung“ zu fördern. Aus diesem Stiftungsvermögen wurden nun im Jahr 2008 eine halbe Million Euro für eine neue Orgel in einer großen evangelischen Kirche der Region bewilligt. Ob das wohl im Sinne der Stifter ist?

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Oder weitere Beispiele: Eine Kirchengemeinde möchte ein neues Geschirr für Messwein und Hostien mit einem Überzug aus reinem Gold. Dafür werden in diesem Fall Gelder aus einem Fonds für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland beantragt.
Und wie ist es, wenn eine Kirchengemeinde eine Immobilie für ihre Jugendmission nützen will, was sie ja tun kann, wenn sie das möchte und auch selbst bezahlt? Der Umbau wird aber weit gehend von einem staatlichen Jugendförderungsprogramm finanziert usw. usf. Was sich hier alles deutschlandweit addiert, kann gar nicht ermessen werden. Letztlich sind es unser aller Steuern.

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Aber es gibt ja einen kleinen Funken Hoffnung am Horizont. Nämlich die Politiker, die jetzt wenigstens einmal die Dotationen für die Kirchen kürzen wollen, also den relativ kleinen Betrag von 459 Millionen Euro pro Jahr. Dazu zählen z. B. derzeit der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider, der die Zahlungen als „unangemessen und nicht mehr zeitgemäß“ kritisierte und einige FDP-Politiker. Doch die Kirche signalisierte bereits im Vorfeld Widerstand. So erklärte etwa der Sprecher der EKD, Reinhard Mawick, die Zahlungen seien „keine staatlichen Geschenke an die Kirche, sondern Rechtsverpflichtungen“. Und Der Spiegel schreibt dazu: „Verhandlungen mit der Kirche jedoch sind schwierig – selbst für Experten sind die über Jahrhunderte angehäuften Ansprüche kaum noch zu durchschauen. Schon die antiquierten Formulierungen in den Haushaltsplänen mancher Länder zeigen, dass hier nicht die Gegenwart bezahlt wird, sondern die Vergangenheit.“

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Das ist interessant. Es wird also die Vergangenheit bezahlt. Wir haben gehört, dass die Kirche im Jahr 1803 bei der so genannten „Säkularisation“ Enteignungen hinnehmen musste – aufgrund der seitherigen staatlichen Entschädigungszahlungen laut Spiegel wohl „das beste Geschäft ihrer Geschichte“. Aber kaum jemand fragt, wie die Kirche denn bis zum Jahr 1803 diesen Besitz überhaupt erworben hat, für den sie bis heute von der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr mit Milliarden von Euro entschädigt wird.
Ich lese dazu einmal aus dem Brockhaus-Lexikon von 1824 zu dem Stichwort „Säkularisation“ vor:
„Die Säkularisation enthält, aus rechtlichem Gesichtspunkt betrachtet, durchaus nichts Ungerechtes, da die geistlichen Regenten nicht durch den Willen der von ihnen regierten Völker, sondern durch bloße Anmaßung zu ihrer Herrschaft gelangt waren, mithin kein wohl erworbenes Recht hatten.“
Noch deutlicher schreibt es das seriöse bürgerliche Mayer´s Konversationslexikon von 1851. Darin heißt es, dass die „geistlichen Regenten in der Regel wider den Willen der von ihnen regierten Völker durch Anmaßung, Erbschleicherei, List und Betrug und dergleichen zu ihrer Herrschaft und zu ihren Reichtümern gelangt sind.“


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Jetzt wird immer klarer, warum Der Spiegel über die Kirche schreibt, dass hier das „beste Geschäft ihrer Geschichte“ wurde. Und diesem „besten Geschäft“ ging schon lange zuvor auch der wohl größte Betrug ihrer Geschichte voraus. Um das Jahr 800 ließ die Kirche nämlich eine Urkunde fälschen, wonach Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert dem damaligen Papst Silvester angeblich die ganze Westhälfte des Römischen Reiches geschenkt habe. Und von dieser gefälschten Schenkungsurkunde leitete die Kirche den Anspruch auf einen Kirchenstaat und unermessliche staatliche Zahlungen zu ihren Gunsten ab. Diese Fälschung ist mittlerweile unbestritten. Rückzahlungen leistete die Kirche jedoch nie.

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Für die angebliche Vergebung ihrer Sünden durch einen Priester und die angebliche himmlische Belohnung überschrieben Menschen in allen Jahrhunderten all ihren Besitz der Kirche, dazu sich selbst oft als Leibeigene. Die Einwohner ganzer Dörfer und Städte wurden auf diese Weise zu Kirchensklaven. Oft waren es die Klöster, die den Menschen alles genommen haben. Urkunden darüber befinden sich teilweise bis heute in einzelnen Familiendokumenten. Als Sklaven mussten die Menschen manchmal auch in einen Kreuzzug ziehen und noch mehr herbeischaffen. Wurde, was selten vorkam, ein Sklave einmal freigelassen, musste er im Gegenzug sein gesamtes Vermögen der Kirche übereignen.


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Das Vermögen der im Krieg gefallenen Kreuzfahrer fiel natürlich auch an die Kirche. Oder das Hab und Gut der unzähligen in der Inquisition und Hexenverfolgung hingerichteten Menschen. Es wurde zwischen Bischof und katholischen bzw. evangelischen Fürsten aufgeteilt (mehr dazu bei Henry Charles Lea, Geschichte der Inquisition, Bd. 1, Aalen 1980). Die Opfer mussten sogar ihren Schauprozess, ihre Folterqualen und ihren Henker aus eigener Tasche bezahlen. Auch das Vermögen der Kinder der Ermordeten ließ die Inquisition im Auftrag der Kirche einziehen.
Hier ein Beispiel für die Folter- und Hinrichtungskosten, die das Opfer selbst an Kirche und Staat bezahlen musste, wie es in einem Dokument aus dem Folter-Museum in Rüdesheim einsehbar ist:
- Einen Lebenden zu vierteilen, 15 kr.
- Den Scheiterhaufen aufrichten, die Asche des Verbrannten in fließendes Wasser werfen, 30 kr.
- Eine Hexe lebend verbrennen, 14 kr.
- Eine Person mit dem Schwert töten, 10 kr.
- Einen Menschen henken, 18 kr.
- Einen Körper ziehen, 5 kr.
- Ohren und Nase abschneiden, 5 kr.
- In den Bock spannen, 8 kr.
- Ein Streich mit der Spitzrute, 1 kr.
- Schnüre zum Bockspannen, Aufziehen und Gewichte anhängen, die Beinschrauben anlegen, 30 kr.

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Um möglichst schnell an das Geld der Menschen zu kommen, presste die kirchliche Inquisitionsbehörde ihren Opfern in der Folter auch Geständnisse ab. Aus dem Blutgeld der Inquisition konnte dann z. B. Papst Johannes XXII. im Jahre 1317 sechs neue Bistümer kaufen
. Der Autor Henry Charles Lea schreibt in seinem Buch Geschichte der Inquisition, Bd. 1, Aalen 1980: „Hätten nicht alle Beteiligten an der Inquisition, also am Raubmord an Andersgläubigen, gut verdient, wäre die Inquisition bald im Sande verlaufen. Denn viele Menschen, auch Fürsten, fühlten in ihrem Inneren, dass hier der Papst etwas Teuflisches angeordnet hatte“ (S. 597). Noch heute stehen viele Bauwerke, die einst mit diesen Blutgeldern errichtet worden, z. B. das bekannte Schloss Johannisburg in Aschaffenburg, die einstige Zweitresidenz der Erzbischöfe von Mainz.
 

Martin Luther:
"Alles, was der Papst hat vom Reich gestohlen, ... das zeitliche Gut könnte man ja wiederum von ihm nehmen."

Die Grundlage des kirchlichen Besitzes und der unermesslichen staatlichen Zahlungen für die Kirche ist der Betrug der so genannten Konstantinischen Schenkung - eine Urkunde, welche die Kirche um das Jahr 800 fälschen ließ, wonach Kaiser Konstantin dem Papst Silvester als Dank für die Taufe das ganze weströmische Reich geschenkt habe (siehe hier). Martin Luther schrieb hierzu:

"Hier sollte nun der Kaiser nehmen Rom, Urbien, Bologna und alles, was der Papst hat vom Reich gestohlen, denn es ist alles durch die erlogenen Schlüssel [damit ist ein Jesuswort über des "Himmelreichs Schlüssel" gemeint, das der Papst fälschlicherweise auf sich selbst bezieht; siehe z. B. hier] gestohlen und geraubt. Danach [soll er den Papst] auch zwingen, dass er alle die Seelen wieder erstattet, die er durch die Schlüssel verführt hat in die Hölle, wiewohl solches unmöglich ist ... Doch das zeitliche Gut könnte man ja wiederum von ihm nehmen und drauf rechnen, wie viel er so viele Jahre als ein Schlüsseldieb und Kirchenräuber ... vom fremden gestohlenen Gut vernützt, vertan, verprasst, verbranget, verhurt und verbubet hatte" (Wider das Papsttum in Rom, vom Teufel gestiftet, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften, Band 54, S. 292).

Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland geben jedoch bis heute weitere Milliarden über Milliarden für die Kirche obendrauf.


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Bereits seit dem 4. Jahrhundert war die Kirche die einzige Staatsreligion im Römischen Reich. Für Andersgläubige wurde schon damals ein Versammlungsverbot und die Todesstrafe eingeführt. Die Häuser, in denen sich diese Menschen getroffen hatten, wurden von den staatlichen Behörden der katholischen Kirche geschenkt.

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Im 15. Jahrhundert ließ die Kirche die Länder Lateinamerikas ausplündern und ihre Bewohner versklaven u
nd ihren Besitz konfiszieren. Im Jahr 1452 legitimierte Papst Nikolaus V. den Sklavenhandel durch eine Bulle, indem er den portugiesischen König ermächtigte, „... die Länder der Ungläubigen zu erobern, ihre Bewohner zu vertreiben, zu unterjochen und in die ewige Knechtschaft zu zwingen“ (zit. nach Friedhelm Othegraven, Litanei des Weißen Mannes, Struckum 1986, S. 101). Mit dem ersten Gold aus der Süd-Amerika-Beute ließ Papst Alexander VI. die Decke von Santa Maria Maggiore in Rom verzieren (S. 115). Dies ist nur ein kleines Beispiel von vielen. Die geraubten Goldschätze hat man bis heute nicht zurück gegeben. Der größte Teil wurde eingeschmolzen und daraus z. B. goldene Monstranzen für die Kirche gegossen.
Ich lesen dazu einmal ein Zitat von Johann Wolfgang von Goethe vor:
Die Kirche hat einen guten Magen / Hat ganze Länder aufgefressen / Und doch noch nie sich übergessen / Die Kirch' allein, meine liebe Frauen / Kann ungerechtes Gut verdauen (Mephistopheles in Faust I, Vers 2836 ff.).
Und Goethe weiter in seinem Gedicht Kirchengeschichte:
Mit Kirchengeschichte, was hab ich zu schaffen? / Ich sehe weiter nichts als Pfaffen / ... Es ist die ganze Kirchengeschichte / Mischmasch von Irrtum und Gewalt.

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Schließlich nimmt die Kirche darüber hinaus die Menschen durch den Ablasshandel aus. Um angeblich deren Verweilzeit im jenseitigen Fegefeuer mithilfe eines Ablassbriefes zu verkürzen, verlangt die Kirche seit Jahrhunderten von den Menschen Zahlungen über Zahlungen. Wenn das nicht reichte, wurden darüber hinaus systematisch Urkunden gefälscht oder Verstorbene nachträglich zu „Ketzern“ erklärt, um den Erben das Geld weg nehmen zu können. Papst Alexander III. verfügte, dass jedes Testament ungültig ist, das nicht in Gegenwart eines Priesters aufgesetzt worden ist. Usw. usf.

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Als die Stedinger Bauern bei Bremen im 13. Jahrhundert sich vom Bischof hintergangen fühlten, setzten sie die Bezahlung der Abgaben an den Bischof aus. Darauf hin setzte die Kirche das Instrument der Inquisition ein. Papst Gregor IX. ließ seine Dominikaner-Mönche den Kreuzzug gegen die Stedinger Bauern predigen. Die Bauern wurden dann durch das Fürsten- und Ritterheer unter Führung von Erzbischof Gebhard II. massakriert und ihr Vermögen eingezogen.

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Wir sehen also: Im Jahr 1803 kam es zu einigen Enteignungen kirchlichen Besitzes. Doch wie ist dieser kirchliche Besitz überhaupt entstanden? Müsste man nicht sagen „Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld“? Und heute? In seinem Bestseller Die Heilige Mafia des Papstes erwähnt Robert Hutchison eine Reihe mysteriöser Todesfälle, die alle in geschäftlichem oder persönlichem Zusammenhang mit dem Vatikan oder einer ihr nahe stehenden Gruppe stehen.

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Welches moralische Recht hat also die Kirche, bis heute von der Bundesrepublik Deutschland jährlich Millionen- und Milliardenentschädigungen dafür zu fordern, dass es im Jahr 1803 zu einigen größeren Besitzverschiebungen kam? Wie hatte denn die Kirche das, was sie damals hergeben musste, einst erworben? Und selbst wenn es rechtmäßig gewesen wäre, was ja überhaupt nicht der Fall ist: Die Verluste der Kirche aus dem Jahr 1803 „wurden durch die Staatsleistungen der letzten 200 Jahre doppelt und dreifach ausgeglichen. Dass der Staat hierfür immer noch bezahlt, ist ein massiver Verfassungsverstoß.“ So wörtlich der Anwalt, der im Jahr 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zahlung der staatlichen Kirchensubventionen beim Bundesverfassungsgericht einreichte.

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Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer!
Wir haben in diesem Gespräch einen der größten Skandale der Bundesrepublik Deutschland aufgedeckt: Die jährlichen Millionen- und Milliardenzahlungen des Staates an die beiden Großkirchen, obwohl diese Zahlungen schon seit 1919 bzw. seit 1949 beendet werden sollen. Jetzt endlich, im Jahr 2010, wagen sich die ersten Politiker an dieses Thema. Und in diesem Zusammenhang möchten wir auch noch eine weitere Frage stellen:
Ist es eigentlich legitim, dass der Staat mit Steuergeldern einen Klerus finanziert, dessen Sittenlosigkeit offenbar keine Grenzen mehr kennt und dessen Verbrechen von den Bischöfen so lange wie nur irgend möglich vertuscht werden? Und dabei geht es längst nicht mehr um Einzelfälle, wie gerade das Jahr 2010 erwiesen hat.
Wir möchten in diesem Zusammenhang einmal betonen: Wir haben nichts gegen die katholische und gegen die evangelische Kirche, solange sie sich nur katholisch oder evangelisch nennen, aber nicht christlich. Denn mit Jesus, dem Christus, hat das kirchliche Gebaren in Vergangenheit und Gegenwart nichts zu tun.

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Und wir haben auch gar nichts dagegen, wenn die Kirche mit dem Geld ihrer Gläubigen das tut, was sie möchte und wozu sie von ihren Gläubigen ermächtigt wird. Doch wir nehmen es nicht länger hin, dass wir alle, Moslems, Juden, Urchristen, Atheisten, Agnostiker und Menschen aller Religionen und Kulturen in Deutschland die katholischen und evangelischen Priestermänner und ihren Hofstaat finanzieren müssen. Und wir fordern die verantwortlichen Politiker dazu auf, endlich zu handeln, so wie es das deutsche Grundgesetz verlangt und diese Zahlungen zu beenden.


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Und so mancher Zuhörer fragt sich vielleicht auch: Was kann ich als Einzelner tun? Jeder kann z. B. mithelfen, um aufzuklären: Z. B. durch Leserbriefe oder durch einen Brief an die Politiker. Für immer mehr Menschen ist es ein lohnenswertes Ziel, dass in Deutschland nicht länger der kirchliche Reiter bestimmen kann, wohin er das Staatsross lenkt. Sondern dass alle Bürger gleiche Rechte und Pflichten erhalten, wie es auch der Sinn des deutschen Grundgesetzes ist. Bleiben Sie wachsam. Auf Wiederhören.
 

Zusatzinformation für alle Kirchensteuerzahler:

100.000 Euro bis 150.000 Euro im Leben
 nur für die Kirche

"Kirchensteuerzahler entrichten z.Zt. durchschnittlich 500 EUR pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 20.000 und 30.000 EUR Kirchensteuern, etwa soviel wie ein Jahresgehalt. Wer Kirchensteuern zahlt, arbeitet also ein Lebensjahr (oder eine Stunde pro Woche, einen halben Tag pro Monat, sechs Arbeitstage im Jahr) nur für die Kirche. Einschließlich Zinsen beläuft sich die Kirchensteuersumme nach 40 Jahren je nach Zinssatz auf 100.000 bis 150.000 EUR - nach heutigem Geldwert! (Dabei stiegen die Kirchensteuern in der Vergangenheit sogar noch stärker als die Inflationsrate.) Wer sich die Kirchensteuer zeitlebens spart, kann sich also im Alter allein aus den Zinsen dieses Vermögens eine komplette Rente leisten".
(Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, zit. nach http://www.diealternativen.de/meditationkirche-und-geld.htm)

PS: Von der Kirchensteuer werden nur ca. 5-8 % für öffentlich-soziale Zwecke verwendet. Wer also finanziell etwas Gutes tun möchte, sollte dies gezielt dort tun, wo es wirklich guten Zwecken zukommt. Eine Institution Kirche oder gar deren Finanzierung durch eine Kirchensteuer hat Jesus niemals gewollt.
 

 


 

Hier ein erster Überblick über den größten "Raubzug" aller Zeiten:

Die milliardenschweren Subventionen
 des Staates an die Kirchen

Verzicht auf Einnahmen

Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer (lt. 22. Subventionsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2010)

 2,79 Milliarden Euro

Steuerbefreiung der verfassten Kirchen, ca.

 1,50 Milliarden Euro

Verzicht auf Einnahmen des Staates insgesamt ca.

 4,29 Milliarden Euro

Direkte Subventionen (unvollständig)

Konfessioneller Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen

   3,50 Milliarden Euro

Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten und Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen

   0,65 Milliarden Euro

Kirchliche Ersparnis durch Einzug der Kirchensteuer durch Staat und Arbeitgeber

   1,01 Milliarden Euro

Denkmalpflege (nur Anteil von Bund und Ländern)

   0,24 Milliarden Euro

Seelsorge bzw. Mission in öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten)

   0,08 Milliarden Euro

Weiterer Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen (Gehälter von kirchlichen Amtsträgern, Pension für Bischof Mixa und viele andere, Kirchliche Hochschule Eichstätt u. a.)

   0,83 Milliarden Euro

Zahlungen der ca. 15.000 Kommunen in Deutschland (geschätzt)

   4,00 Milliarden Euro

Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für kirchliche Sendungen

   0,20 Milliarden Euro

Zuschüsse an kirchliche Hilfs- u. Missionswerke.

   0,19 Milliarden Euro

Zuschüsse zur kirchlichen Kultur

   0,02 Milliarden Euro

Sonstiges (z. B. Orden, Kirchentage, Stiftungen)

   0,09 Milliarden Euro

Weitere Zahlungen

   unbekannt  

Direkte Subventionen ca.

10,81 Milliarden Euro

Staatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt:
Ca. 15,1 Milliarden Euro pro Jahr

Quellen
- Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002, siehe auch: http://bfg-muenchen.de/files/texts/steuersubventionen_kirche.pdf
- Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, http://www.bfg-bayern.de/kaenguru.htm, Aktualisierung der Daten und Zahlen vom 25.1.2010

- www.stop-kirchensubventionen.de
 


 



 

Baden-Württemberg erneuerte "Raubzugs"-Zahlungen erst im Jahr 2007

Abermillionen für die Kirche im Südwesten

Obwohl die Milliardenzahlungen des Staates an die beiden deutschen Großkirchen gemäß der Weimarer Reichsverfassung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgelöst = beendet werden sollten, überschütteten alle im Landtag von Stuttgart vertretenen Parteien (CDU, SPD, FDP, GRÜNE) die Großkirchen und ihre Kirchenführer mit neuen Millionen ohne jegliche zeitliche Befristung. Man spricht bei der Jahrhunderte langen Staatsfinanzierung der Großkirchen mittlerweile vom größten "Raubzug" aller Zeiten. Das sollte der Bürger auch bedenken, wenn im März 2011 in Baden-Württemberg erneut gewählt wird.

Die Steuermillionen aller Bürger für die Römisch-katholische Kirche

Die Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit der Erzdiözese Freiburg und mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 31. Oktober 2007 heißt im Juristendeutsch bezeichnenderweise Römisch-katholische Kirchenvereinbarung Baden Württemberg RkKiVBW. Diese Bezeichnung ist entlarvend, denn eigentlich wäre die Vereinbarung ja eine "staatliche". Doch faktisch handelt es in der Tat um eine "römisch-katholische" Vereinbarung (= eine Vereinbarung der Kirchenlobbyisten zur staatlichen Unterstützung der römisch-katholischen Kirche) unter Missbrauch des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Darin heißt es in Artikel 1 (2): "Das Land zahlt der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart anstelle früher geleisteter Zahlungen für Zwecke des Kirchenregiments, der Pfarrbesoldung und -versorgung sowie anstelle anderer, früher auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Zahlungen eine Gesamtzuschuss."
Mit anderen Worten: Sinn, Zweck und Grund der Zahlungen werden von nun an verschleiert, so dass man z. B. in der Öffentlichkeit heucheln könne, der Bischof würde doch gar nicht mehr vom Staat bezahlt, wie dies z. B. zuletzt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern dreist und falsch behauptet wurde. Tatsächlich wird er aber weiter vom Staat bezahlt. Die Summe wird nur nicht mehr als eigener Posten gesondert aufgeführt, sondern ist in den "Gesamtzuschuss" mit hinein gepackt.
 
In Artikel 1 (3) heißt es dann u. a.: "Die Gesamtleistung beträgt für die Erzdiözese Freiburg ... ab 1. Januar 2010 25.527.600 Euro (also mehr als 25 1/2 Millionen Euro jährlich).
In Artikel 1 (4) heißt es weiter: "Die Gesamtleistung beträgt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart als allgemeine Staatsleistung ... ab 1. Januar 2010 25.629.000 Euro" (also noch ein wenig mehr als für Freiburg).

Das ist natürlich längst noch nicht alles. Die Diözese Rottenburg bekommt "als Staatsleistung für das Wilhelmsstift in Tübingen und für die bischöflichen Konvikte in Ehingen und Rottweil" 1.127.500 Euro (über 1,1 Millionen für ein Milieu, in dem andernorts unzählige Kinderschänderverbrechen gediehen sind) und dann natürlich Jahr für Jahr mehr.

Und dazu kommt noch viel mehr hinzu.
In Artikel 1 (5) heißt es weiter: "Unberührt bleiben die Verpflichtungen des Landes nach dem 2. Halbsatz des Schlussprotokolls zum Badischen Konkordat [vom 12.10.1932] zu Artikel VI Absatz 5 (staatliche Baupflichten) und entsprechende Baupflichtregelungen in den ehemals württembergischen und hohenzollerischen Landesteilen."
Im Klartext: Hunderttausende, ja Millionen Euro müssen z. B. einzelne Kommunen für Kirchenbauten und -renovierungen aufbringen, was - wie wir aus vielen Beispielen wissen - zuletzt immer wieder zu großer Verzweiflung in den Städten und Gemeinden geführt hat, da das Geld nicht da war, das die Kirche aufgrund dieser Gesetze verlangte. Und im Jahr 2007 haben nun die kirchengebundenen Herren und Frauen im Staatsgewand diesen kirchlichen "Raubzug" auch wieder für die Zukunft festgeschrieben.

In Artikel 1 (6) heißt es weiter, dass die Staatsleistungen an die Kirchen sich natürlich in dem Maße erhöhen wie sich auch die Besoldung der Landesbeamten erhöht.
Und in Artikel 2 geht es weiter mit den Staatsleistungen, nämlich der kompletten Gebührenbefreiung für alle kirchlichen Einrichtungen, die gleich behandelt werden wie alle staatlichen Einrichtungen.

Die Steuermillionen aller Bürger für die Evangelische Kirche

Gleicher Geldsegen wie auf die Erzdiözese Freiburg und die Diözese Rottenburg wird natürlich auch auf die Evangelische Kirche in Baden und in Württemberg ausgegossen. Dort heißt das monströse Gebilde Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Evangelischer Kirchenvertrag Baden-Württemberg – EvKiVBW) vom 17. Oktober 2007. Auch hier die entlarvende Formulierung "Evangelischer Vertrag" (vgl. oben "Römisch-katholische Vereinbarung"). Als ob die Politiker damit zugeben, dass es kein Vertrag im Interesse des Staates ist, sondern eben ein "evangelischer" Vertrag, bei dem der Staat zum üppigen Wohl der evangelischen Kirche ausgenutzt wird.

Im einzelnen sind darin geregelt die Staatszahlungen für die Pfarrerausbildung in Heidelberg und Tübingen (Artikel 3), die Staatszahlung für das Predigerseminar Petersstift (Artikel 4), die Staatszahlungen für die evangelischen Religionspädagogen und Kirchenmusiker (Artikel 5), die Staatszahlungen für die Komplettfinanzierung des konfessionellen evangelischen Religionsunterrichts, in dem auch religiöse Minderheiten verleumdet werden (Artikel 8), die Staatsgelder für das evangelische Stift in Tübingen und für die "niederen evangelisch-theologischen Seminare in Maulbronn und Blaubeuren" (Artikel 10). Hinzu kommen unter anderem das staatliche Versprechen, die Anliegen der Kirche im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk entsprechend zu berücksichtigen (Artikel 14), obwohl der Staat eigentlich weltanschaulich neutral sein müsste, dazu die Staatszahlungen für Kirchenbauten und Kirchenrenovierungen (Artikel 19 und 20), usw. usf.

Einige dieser Mammon-Fakten grob in Kürze.
Im Artikel 25 (3) heißt es: "Das Land zahlt jährlich für kirchenregimentliche Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung und für andere besondere Rechtstitel ... ab 1. Januar 2010 13.786.900 Euro (also jährlich ca. 13,8 Millionen) Staatsleistungen an die Evangelische Landeskirche in Baden" und "37.689.000 Euro Staatsleistungen an die Evangelische Kirche in Württemberg" sowie "
für das Evangelische Stift und die niederen evangelisch-theologischen Seminare ... 1.881.071 Euro" (fast zwei Millionen jährlich).
Hinzu kommen "Baulast"-Verpflichtungen, Gebühren- und Steuerbefreiungen usw. usf.

Da kommt leicht eine halbe Milliarde und mehr jährlich zusammen

Alleine die hier aufgeführten jährlichen Teilsummen des Landes Baden-Württemberg für "kirchenregimentliche Zwecke" belaufen sich im Jahr 2010 bereits auf:

 25.527.600 Euro für die Erzdiözese Freiburg
 25.629.000 Euro für die Diözese Rottenburg-Stuttgart
   1.127.500 Euro für die katholischen Stifte und Konvikte
 13.786.900 Euro für die Evangelische Landeskirche in Baden
 37.689.000 Euro für die Evangelische Landeskirche in Württemberg
   1.881.071 Euro für die evangelischen Stifte und Seminare

= 105.541.071 Euro vorläufig gesamt, also weit über 100 Millionen Euro jährlich.
Doch allein schon der konfessionelle Religionsunterricht kostet dem Land einen weiteren hohen sechsstelligen Millionenbetrag (3,5 Milliarden Euro für ganz Deutschland) zusätzlich, dazu die unzähligen Bau- und Gebäudekosten, so dass wohl gut über eine halbe Milliarde zusammen kommt, die auch Atheisten, Agnostiker, Kirchenferne, Urchristen, Moslems, Juden usw. für die konfessionellen Großkirchen alleine in Baden-Württemberg aufbringen müssen.

Juchzen im Landtag: Geldgeschenke über Geldgeschenke
an die Kirchenbürokratie
und Politiker applaudieren

Alles das beschloss der Landtag in Stuttgart am 18.12.2007 in einem eigenen Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg und zu der Römisch-katholischen Kirchenvereinbarung Baden-Württemberg (http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2169_d.pdf). Der Beschluss erfolgte einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneter der CDU, der SPD, der FDP/DVP und der GRÜNEN. Nach der Abstimmung juchzte der FDP-Abgeordnete Dieter Kleinmann laut in den Applaus aller Politiker hinein die Worte "Sehr schön, wunderbar" (http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0037_18122007.pdf). Dieter Kleinmann ist auch Theologe und Evangelischer Pfarrer, einer der unzähligen Kirchen-Lobbyisten im Landtag.

In diesen Gesetz werden dann die Abermillionen Euro für die Leitung der Kirche u. a. mit den Worten gerechtfertigt:
"Artikel 7 LV [Landesverfassung] nennt die Möglichkeit, ´die dauernden Verpflichtungen des Staates zu wiederkehrenden Leistungen an die Kirchen` durch Vertrag zu regeln. Auch Artikel IV des Badischen Kirchenvertrags vom 1932 normiert dauerhafte Staatsleistungen, mit denen die Säkularisationsverluste der Kirchen kompensiert werden [PS: ein Hohn, wie diese Ausgabe des Theologen oben beweist, da diese einst überwiegend unrechtmäßig erworbenen "Verluste" schon mehrfach kompensiert sind] ... Die in Absatz 3 genannten Beträge für die Jahre bis 2009 entsprechen der Vereinbarung des Herrn Ministerpräsidenten [Günther Oettinger] mit allen vier Bischöfen (beider Evangelischer Landeskirchen, beider Katholischer [Erz-]Diözesen) in Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2006. Den Zahlungsbeträgen des Landes ab dem Jahr 2010 liegt ein Kompromiss zwischen Land und Kirchen zugrunde. Diese Kompromiss bedeutet faktisch die Rücknahme der Hälfte der Kürzungen des Jahres 2003 (5 Millionen bezüglich der Staatsleistungen für alle vier Kirchen)."

Hier hatten es die Politiker doch tatsächlich einmal vorsichtig gewagt, wenigstens einen Bruchteil der Raubzugs-Zahlungen einzubehalten, was den Widerspruch der Kirche hervor rief, weswegen man sich schließlich in der "Mitte" einigte.

Stoppt die Staatsfinanzierung des Kirchenapparats

Wir fordern jedoch: Komplettstreichung der staatlichen Finanzierung des Kirchenapparates. Die Kirchen sollen diesen mit ihrer Kirchensteuer und Spenden selbst finanzieren. Die Abermillionen aus dem allgemeinen Steueraufkommen des Staates sollen den Bürgern sowie sinnvollen Projekten für die Allgemeinheit zugute kommen und nicht dem "Kirchenregiment" der katholischen und evangelischen Großkirche.
 


 


 

CDU, CSU, FDP, SPD und die Kirchenlobby in den anderen Parteien wollen,
das dies immer so weiter geht - bis in alle Ewigkeit


2010: Millionen über Millionen Staatsgelder für das Wohlleben der Kirchenfürsten in Bayern

Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, wurde vom Papst am 20.10.2010 zum Kardinal ernannt. Damit darf er nun "Purpur" tragen. Sein Gehalt zahlt weiter wie bisher der bayerische Steuerzahler. Ein Grundgehalt von B 10 (10.709,20 Euro; mehr als ein Botschafter oder Bundesbankdirektor oder der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, die "nur" B 9 bekommen) vom Staat (und nicht von der Kirche) plus alle möglichen Zulagen wie mietfreie Dienstwohnung in bester Lage.
Schon als Bischof wusste der Kirchenmann sein Leben zu genießen. Zwei Beispiele:

Aus dem Leben des neuen Kardinals

"Nach 90 Minuten war bereits das Kesselfleisch ausverkauft ... Im Teich von Hermann W. soll angeblich kein Fisch mehr schwimmen: Alles verputzt ... etliche Zentner Steaks und mehrere hundert Bratwürste wurden verzehrt. Die Zapfhähne standen kaum noch still ... Bischof Marx hatte besonders bei den Schnapsbrennern seinen Spaß ... Pastor Pater Abraham musste drei Schnapsflaschen für den Bischof sichern."
(Bericht über ein Sommerfest mit Bischof Reinhard Marx in Leiberg
http://www.egge.net/~k.pickhardt/bruchfest.html)
"Die Zigarrenkiste kam aus Rom. Vom Papst persönlich ... Als man im Vatikan darüber nachdachte, welchem führenden Katholiken die Zigarren wohl schmecken könnten, da kam man rasch auf Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising und auf diesem Posten der Nachfolger des Nachfolgers von Joseph Kardinal Ratzinger. Reinhard Marx erzählt die Geschichte von den Zigarren mit sichtlicher Freude an diesem Abend im Kreise von Kirchenlaien in Prien am Chiemsee. Es ist ein zünftiges Essen im Hotel Bayerischer Hof, Flädlesuppe, Fleisch und Klöße, vornweg und hinterher einen Birnenschnaps."
(Die Zeit, 12.4.2009)

Das nimmt der Staat dem Volk
und schiebt es den Kirchenfürsten vorne und hinten rein

Hier ein Auszug aus dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 8.6.1988; der Vertrag ist am 22.7.1988 in Kraft getreten und liest sich streckenweise wie eine einzige "Geldflussmaschine" - weg von den Bürgern und hin auf die Bankkonten der Kirchenfürsten. Dort heißt es z. B. in Artikel 10, § 1 wörtlich.

"a) Der Staat wird die erzbischöflichen und bischöflichen Stühle, die Metropolitan- und Domkapitel mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten, deren jährliche Reineinkünfte sich bemessen auf der Grundlage jener, die im erwähnten Konkordat [von 1924] festgesetzt sind, wobei dem Geldwerte vom Jahr 1817 Rechnung zu tragen ist ... Solange eine solche Dotation nicht in angegebener Weise überwiesen werden kann, wird der Staat dafür eine Jahresrente leisten ... Die Geldleistungen an die 6 Diözesanbischöfe von Augsburg, Regensburg, Würzburg, Passau, Eichstätt und Speyer sollen die gleichen sein. Die Weihbischöfe erhalten eine Gehaltszulage, wie sie in der Vereinbarung vom Jahre 1910 vorgesehen ist ...
b) Sämtliche Kapitel haben 2 Dignitäten (Dompropst und Domdekan); die Metropolitankapitel zählen 10, die Domkapitel 8 Kanoniker; die einen wie die anderen haben überdies 6, für den Chor- und Ordinationsdienst bestimmte Vikare [die alle ihr Gehalt vom Staat bekommen]. Für die Kanoniker, die bereits das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben oder die nicht mehr dienstfähig sind, können im Einverständnisse mit der Staatsregierung Koadjutoren mit oder ohne Recht zur Nachfolge aufgestellt werden, die die gleichen Bezüge erhalten wie die statusmäßigen Kanoniker.
c) Den Generalvikaren und bischöfliche Sekretären wird der Bayerische Staat eine Dienstentschädigung anweisen ... [PS: Das Tun des Generalvikars ist demnach ein "Schaden", für das der Staat dem "Geschädigten" viele Tausend Euro "Entschädigung" im Monat zahlt]
d) Zur Zeit der Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Stuhles, der Dignitäten, Kanonikate oder Vikarien wird der Betrag der vorerwähnten Einkünfte zum Besten der betreffenden Kirchen erhoben und erhalten.
e) Sowohl den Erzbischöfen und Bischöfen als den Dignitären, den 5 bzw. 4 älteren Kanonikern  und 3 älteren Vikaren wird eine ihrer Würde und ihrem Stande entsprechende Wohnung angewiesen.

Der Staat wird der Kirche "das Fehlende ergänzen"

f) Die Fonds, Einkünfte, beweglichen und unbeweglichen Güter der Domkirchen und ihrer Fabriken werden erhalten werden und, wenn sie zur Unterhaltung der genannten Kirchen, zu den Ausgaben für den Gottesdienst und zur Besoldung der nötigen weltlichen Diener nicht hinreichen, wird der Staat das Fehlende ergänzen.
g) Für die erzbischöflichen und bischöflichen Ordinariate, für das Kapitel und das Archiv wird ein geeignetes Gebäude überlassen; für Deckung etwaiger Fehlbeträge der Ordinariatsbedürfnisse gilt Buchstabe f [wird der Staat das Fehlende ergänzen] entsprechend.
h) Der Bayerische Staat wird an die bestehenden, nach den Bestimmungen des Codex iuris canonici eingerichteten Knaben- und Priesterseminare angemessene Zuschüsse leisten [PS: Faktisch wird das Milieu, das unzählige Pädophile in ihrem krankhaften bzw. verbrecherischen Tun förderte, komplett vom Staat finanziert]
i) Für die Emeriten sorgt der Staat durch Ausstattung der Emeritenanstalten mit ausreichender Dotation oder durch entsprechende Zuschüsse zu Emeritenpensionen.
k) Werden mit Einverständnis der Staatsregierung Seelsorgestellen neu errichtet oder bestehende umgewandelt, so werden zur angemessenen Ergänzung des Einkommens der jeweiligen Stelleninhaber staatliche Mittel im Rahmen der bisher üblichen Leistungen für die Seelsorgegeistlichen im allgemein zur Verfügung gestellt [die so genannte staatliche "Seelsorgeinkommensergänzung" für die Kirche].
Im Falle einer Ablösung oder Neuregelung der auf Gesetz, Vertrag oder besondere Rechtstitel beruhenden staatlichen Leistungen an die Kirche sichert der Bayerische Staat die Wahrung der kirchlichen Belange durch Ausgleichsleistungen zu, die entsprechend dem Inhalt und Umfange des Rechtsverhältnisses unter Berücksichtigung der Geldwertverhältnisse vollen Ersatz für das weggefallene Recht gewähren."
[Damit wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verhöhnt, in dem in Artikel 140 die Ablösung der Staatsmillionen für die Kirche gefordert werden; aber ohne "Ausgleichsleistungen"]

Der Politiker bekommt den Eid, der Bischof die Millionen

Am 23.10.2010 kommt es nun zu einem neuen Höhepunkt des deutschen Staatskirchentums, das speziell von der CSU in Bayern gepflegt wird. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nimmt Bischof Konrad Zdarsa von Augsburg den Amtseid ab. Früher leisteten die Bischöfe der beiden deutschen Großkirchen den Treueeid auf Adolf Hitler und den NS-Staat ("Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe"). Am 23.10.2010 fährt Bischof Konrad Zdarsa aus Augsburg nun in den Prinz-Carl-Palais nach München, um bei Horst Seehofer (CSU) den Treueeid auf denjenigen Staat zu schwören, der den Kirchen wie oben dokumentiert Jahr für Jahr Abermillionen schenkt. Das ist zwar inhaltlich ein großer Unterschied zu den Schwüren der Bischöfe im Dritten Reich. Aber das gemeinsame daran ist, dass immer bei denen geschworen wird, welche den Bischöfen das Gehalt und die spätere Pension bezahlen. Der Politiker bekommt also den Eid und der Bischof dafür die Millionen.
Dabei reiben sich die Kirchenmänner regelmäßig die Hände. Während überall brutal gekürzt wird, sind die Kirchenfürsten immer davon ausgenommen. Für sie gilt angeblich für alle Ewigkeiten der Vergleichs-"Geldwert von 1817". Und würde bei den Millionen und Milliarden für die Kirche auch nur ein Cent gekürzt, dann hat sich die CSU-Regierung Bayerns zur sofortigen "Ausgleichszahlung" verpflichtet.

Kirche befolgt nur Vorschriften der ihr genehmen "staatlichen Autoritäten"

Dass die Kirchenfürsten und ihre Gläubigen nicht jedem Staat die Treue schwören wie dem gegenwärtigen Staat und der früheren Hitler-Diktatur, beweist der Katholische Katechismus. Im Lehrsatz Nr. 2242 lesen wir nämlich: "Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen ... des Evangeliums widersprechen."
Das Wort "Evangelium" ist hier scheinheilig und verlogen. Denn wer bestimmt, wie das "Evangelium" richtig interpretiert wird? Das entscheidet ausschließlich der Papst. Und im Dritten Reich wurde eine solche "Gewissenspflicht" in der Regel nicht geltend gemacht. Sie würde aber sicher greifen, sobald eine demokratische Regierung in Deutschland oder Bayern den Großkirchen den Millionen-Hahn zudreht. Undenkbar, dass ein Bischof vor einem solchen aufrechten Politiker einen Amtseid ablegen würde.

PS: Ein vergleichbarer Vertrag wurde zwischen der CSU-Regierung des Freistaates Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bereits am 20.11.1984 abgeschlossen. So erhält z. B. auch der evangelisch-lutherische Landesbischof Johannes Friedrich das B-10-Grundgehalt von 10.709,29 Euro plus sehr viele Zulagen und Vergünstigungen (z. B. keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; mietfreie Dienstwohnung in bester Lage; Kinderzulagen usw.)

Auch in Bayern wird wieder gewählt

PS: In Bayern wird erst im Jahr 2013 wieder gewählt. Im Jahr 2003 erhielt die CSU noch 60,7 % der gültigen Stimmen. Im Jahr 2008 waren es dann nur noch 43,4 % der gültigen Stimmen. Setzt sich diese Entwicklung proportional fort, sind es im Jahr 2013 noch ca. 26,1 %. Helfen Sie mit, damit die Verhältnisse aus dem Jahr 1817 im zukünftigen Bayern nicht mehr teure Gegenwart für den Staat sind, sondern endlich der Vergangenheit angehören! Helfen Sie mit, dass die Kirche im 21. Jahrhundert aus ihren früheren Blutgeld-Raubzügen keine Subventionsansprüche mehr aus der Demokratie heraus pressen kann. Wählen Sie deshalb nicht CSU oder SPD oder andere Parteien, die es anders wollen als die Mehrheit der Bevölkerung es gerechterweise schon lange will!
 


 

 

Staatskirchentum im Loccumer Vertrag von 1955

Staatsmillionen über Staatsmillionen
auch für die Kirche im Norden

Damit hier nicht der falsche Eindruck entsteht, nur die Kirche in Süddeutschland würde vom Staat üppig finanziert, hier ein Auszug aus dem Loccumer Vertrag vom 19.3.1955, den das Land Niedersachsen mit der Evangelischen Kirche abgeschlossen hat, und der die bis dahin geleisteten staatlichen Millionenzahlungen an die Kirche neu regelt. Einen vergleichbaren Vertrag hat Niedersachsen natürlich auch mit der katholischen Kirche abgeschlossen und natürlich haben auch alle anderen Bundesländer vergleichbare Verträge mit beiden deutschen Staatskirchen abgeschlossen. Im § 16, Absatz 1 des Loccumer Vertrages heißt es z. B.:
"
Das Land zahlt an die Kirchen vom 1. April 1955 ab als Dotation für kirchenregimentliche Zwecke und als Zuschüsse für Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung jährlich 7 700 000 DM -- i. B.: Siebenmillionensiebenhunderttausend Deutsche Mark -- (Staatsleistung an die evangelischen Kirchen). Der Betrag ist in seiner Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten anzupassen. Ein Verwendungsnachweis gemäß § 64 a der Reichshaushaltungsordnung wird nicht erfordert. Durch Vereinbarung der Kirchen untereinander wird der Anspruch auf die Staatsleistung auf die Kirchen aufgeteilt."
In dieser Summe ist auch das komplette Gehalt des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin und vieler anderer Amtsträger hinein gerechnet und dank der "Anpassung" ist der Millionenbetrag der Staatsgelder für die Kirche heute um ein x-faches höher. Der Zweck ist jedoch bis heute der gleiche geblieben: Kirchenregimentliche Zwecke und Pfarrerbesoldung, also in keiner Weise soziale Zwecke.
Und im Ergänzungsvertrag vom 4.3.1965 heißt es in § 15:
"
Die Vertragsschließenden werden eine etwa in Zukunft zwischen ihnen entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise beseitigen."
Das heißt dann praktisch. Der Staat muss das tun, was die Kirche will, sonst ist die "Freundschaft" und der damit vermutlich der "Segen" der kirchlichen Amtsträger in Frage gestellt.

 


 


 

1994: Evangelischer Pfarrer und Kirchenjurist im Staatsdienst unterschreibt auf staatlicher Seite (!) die angeblich unendliche Zahlungsverpflichtung des Landes Sachsen gegenüber der Kirche

Die "Ausplünderung" Ostdeutschlands
durch die Kirche

Während sich die Bürger Ostdeutschlands Anfang der 90er-Jahre noch über die deutsche Einheit freuten, wurden hinter den Kulissen bereits die Staatsknebelverträge der neuen ostdeutschen Bundesländer mit der Kirche ausgehandelt, die der Kirche Jahr für Jahr mehrere Hundert Millionen Euro Geschenke aus dem Staatshaushalt sichern, die sich Jahr für Jahr unabhängig von der Wirtschaftslage zudem automatisch erhöhen.

Beispiel Sachsen. Dort hatte damals die CDU die absolute Mehrheit. Im Herbst 2010 möchten nun SPD, FDP, Grüne und Linke den 1993 ausgehandelten "Staatsvertrag" des Landes Sachsen, also damals der CDU allein, mit der evangelischen Kirche nachverhandeln (http://www.mdr.de/mdr-figaro/journal/7845013.html) und ernten dafür den Spott von CDU und Kirche. Hier gebe es nichts mehr zu verhandeln. Die Millionen fließen unbegrenzt in vereinbarten Höhen, basta. Die Millionen für die Kirche "sind verfassungsrechtlich abgesichert und stehen natürlich nicht zur Disposition - weder für uns noch für den Staat", so Landesbischof Jochen Bohl aus Dresden (zit. nach idea-spektrum Nr. 44/2010 vom 4.11.2010).

Wenn man sich diesen "Vertrag" und seine Folgen heute näher betrachtet, dann stehen einem jedoch die Haare zu Berge. In dem am 24.6.1994 rechtskräftig verabschiedeten Staatsvertrag
(http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/129362/publicationFile/
13184/Vertrag_Sachsen_EvKirch.pdf)
wird der Kirche zunächst die Komplettfinanzierung von konfessionellem Religionsunterricht ("Kindermission" auf Staatskosten), Pfarrerausbildung, umfassende Bau- und Renovierungszahlungen und vieles mehr für alle Zeiten zugesichert und zusätzlich jährliche Steuermillionen aus dem allgemeinen staatlichen Steueraufkommen zur Besoldung des Kirchenpersonals. So beträgt alleine dieser staatliche Zusatz-Zuschuss nur für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen im Jahr 2010 21,9 Millionen Euro. Die katholische Kirche bekommt natürlich genauso diese Zahlungen, in der Höhe im entsprechenden Verhältnis ihrer Mitgliederzahl. Die Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken irritiert vor allem, dass überall im Haushalt gekürzt werden müsse, jeder also sparen müsse. Nur beim Geld für die  Kirche muss (!) im Gegensatz dazu die Staatsleistung erhöht werden. Eine Kündigung oder Veränderung dieses Vertrages durch spätere Regierungen wurde von der CDU damals vertraglich ausgeschlossen, es sei denn, die Kirche möchte selbst, dass gekürzt wird - ein Vertrag, der schon von vorneherein eine Verhöhnung des Rechtsstaates ist.

Wörtlich lautet der Artikel 25 des Vertrages: "Die Vertragsparteien werden zwischen ihnen etwa bestehende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages oder über die Einhaltung des Paritätsgebotes im Zusammenhang mit Regelungen dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise beilegen." Das heißt z. B.: Wenn die Kirche sagt: "Wenn ihr uns von den 22 Millionen eine weg nehmt, dann sind wir nicht mehr eure Freunde", dann können die Politiker angeblich nichts tun und müssen der Kirche auch diese Million geben. Oder sie trauen sich endlich einmal, nicht mehr die "Freunde" der Kirche zu sein.

Unterzeichnet haben das Gesetz zur Inkraftsetzung des Vertrages auf der Seite des Staates (!) damals der katholische Ministerpräsident Dr. Kurt Biedenkopf, Ehrendoktor der katholischen Universität Brüssel, und der evangelische Pfarrer, Theologe und Kirchenjurist Dr. Steffen Heitmann, nebenbei Präsident des Evangelischen Siedlungswerkes, der damals von der CDU zum staatlichen Justizminister gemacht worden war. Die Kirche war also unter sich und konnte sich die Millionen nach Gutdünken vorne und hinten rein schieben.

Ein besonderer Skandal sind die historischen Begründungen für die jährlich anwachsenden Steuermillionen. In der Kirche nennt man immer wieder die Zauberzahl "1803", in der einiger Kirchenbesitz säkularisiert, das heißt verstaatlicht wurde. In Sachsen war jedoch seit der Neuordnung nach der Reformation der sächsische Kurfürst gleichzeitig der Landesbischof bzw. oberste Repräsentant der evangelisch-lutherischen Kirche. Das heißt: Die evangelische Kirche wird in Sachsen und anderswo heute dafür "entschädigt", dass sie selbst in der Reformationszeit und danach katholische Besitzungen "säkularisierte". Gerhard Rampp, Finanzexperte des Bundes für Geistesfreiheit, schreibt: "Prof. Johannes Neumann (Tübingen) wies darauf hin, dass die Aneignung der Kirchengüter im 16. Jahrhundert oft auf fragwürdige Weise erfolgte. Zudem waren der sächsische Kurfürst und seine Rechtsnachfolger bis 1918 in Personalunion Landesbischöfe. Änderungen der kirchlichen Besitzverhältnisse durch Entscheidungen von Kurfürsten waren also gleichzeitig Maßnahmen des Landesbischofs, für die sich die Kirche nun am Staat schadlos halten wolle. Die Abmachung ermögliche nun auch katholische Forderungen wegen der 1659 erfolgten Annexion katholischer Bistümer durch den evangelischen Landesbischof und Kurfürst - wiederum auf Staatskosten" (http://www.diealternativen.de/meditationkirche-und-geld.htm)

Doch das ist nicht die einzige Dreistigkeit. Denn die Kirchenoberen fragten sich weiter: Wer "entschädigt" uns denn im Zeitraum zwischen der ersten Minute der deutschen Einheit am 3.10.1990 und der In-Kraft-Setzung des Zahlungsvertrages an die Kirche am 24.6.1994? Auch für diesen Zeitraum forderte die evangelische Kirche deshalb 40 Millionen DM "als Ausgleich für kirchlichen Grundbesitz, den sich die [evangelischen (!)] Landesfürsten vor über 400 Jahren nach der Reformation (!) angeeignet hatten". Das ostdeutsche Bundesland, fest in kirchlicher Hand, zahlte selbstverständlich auch diese 40 Millionen. Denn die Kirche tue ja so viel Gutes und Soziales, wie es immer heißt. Doch das "Gute", das man damit meint, wird ja ebenfalls weitgehend komplett vom Staat mit Milliarden finanziert (Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten u. a.) und nicht etwa die Kirche selbst. Diese zahlt nur einen kleinen Beitrag dazu.

PS: Im Jahr 2011 war wieder Evangelischer Kirchentag, in diesem Jahr in Dresden. Das Land Sachsen finanzierte diesen Kirchentag mit 5,5 Millionen Euro zu einem maßgeblichen Teil. Damit man diese darüber hinaus gehenden Millionen für die Kirche aber besser im Haushalt verstecken kann, lief die Kirchensubvention unter dem Stichwort "Wirtschaftsförderung". Denn auch die Regierungspolitiker wissen: Nur noch ca. 20 % der Bewohner sind dem Namen nach "evangelisch", davon die übergroße Mehrheit ohne jede kirchliche Bindung und ohne kirchliches Interesse.

Auf diese Weise wird vor allem Ostdeutschland von der Kirche regelrecht "ausgeplündert", vor allem wegen der Unwissenheit der Menschen, die mit der Kirche schon lange nichts mehr am Hut haben. Doch so ganz langsam beginnen wenigstens einige Politiker, sich zu fragen: In welchem Land leben wir eigentlich?
 


 

 

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

Kürzung der Millionen an die Kirche
um 2/3 gefordert

Die Beamten des Landesrechnungshof trotzen den leeren kirchlichen Drohungen mit der ewigen Hölle und bringen die Vernunft, den gesunden Menschenverstand und das Abwägen ins Spiel. Zwar reicht es noch nicht zur notwendigen Forderung, die staatlichen Millionenzahlungen an die Großkirchen ersatzlos zu streichen, doch immerhin hält man eine Kürzung um 2/3 für sogar rechtlich geboten. So heißt es in dem Jahresbericht des Landesrechungshofes für 2011: 

"Immer weniger Schleswig-Holsteiner sind Mitglied der NEK [Nordelbische Evangelische Kirche]. Waren laut Volkszählung 1950 noch 88 % Mitglied einer evangelisch-lutherischen Kirche, ist der Anteil Ende 2008 auf 53,8 % gesunken. Die Tendenz ist weiter fallend."

"Die Staatsleistungen sind an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gebunden (Dynamisierung). Die Besoldungsstrukturen im öffentlichen Dienst haben sich seit 1957 mehrfach verändert. Strukturverbesserungen und lineare Erhöhungen haben die Staatsleistungen [an die Kirche] um mehr als das 7,5-fache steigen lassen. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise haben sich im selben Zeitraum um das 4-fache erhöht."

"Der 1957 festgelegte Grundbetrag von 1.483 T € entsprach 0,65 € ´pro Seele`. Heute wären unter Berücksichtigung der Preissteigerung 2,60 € ´pro Seele` zu zahlen. Da außerdem die Zahl der Kirchenmitglieder auf 1,5 Mio. in Schleswig-Holstein zurückgegangen ist, sollte das Land eine Neufestsetzung der Staatsleistungen an die NEK von 4 Mio. € anstreben. Das Einsparpotenzial liegt bei über 8 Mio. € pro Jahr."
"Im Übrigen erinnert der LRH an die seit 1919 bestehende Pflicht des Landes, die Staatsleistungen abzulösen. Der Verfassungsauftrag an den Bund, die dafür erforderlichen Grundsätze zu erlassen, ist auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht erfüllt" (zit. nach http://hpd.de/node/11574).

In den anderen Bundesländern sieht es genauso aus oder sogar noch schlimmer. Keiner der Politiker der Großparteien CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen denkt daran, den Verfassungsauftrag zu erfüllen. Sie scheren sich einen "Dreck" um unsere Verfassung und küssen dem Papst lieber den Ring. Stattdessen übernimmt die Kirchenlobby immer mehr Politiker-Ämter, damit diese maßlose und verfassungswidrige Lobby-Politik unwidersprochen fortgesetzt werden kann - ein Hohn für unsere Demokratie.
 

 


 

Leserbeitrag

Die Staatsmilliarden an die Kirche
auf dem Prüfstand

1) Die Kritik: Die Spende für jeden gemeinnützigen Verein kann man von der Steuer absetzen. Da könnte der Staat noch viel mehr streichen, z. B. die Parteienfinanzierung. Da fehlt mir der Vergleich zu den Gesamtsummen.

Die Antwort: Dann sollte die Kirche sich eben darum bemühen, ein gemeinnütziger Verein zu werden wie alle anderen gemeinnützigen Vereine auch. Die Gemeinnützigkeit müssten sie aber erst beantragen, und bei den vielen Verbrechen und den Höllenlehren mit ekklesiogenen Neurosen als Folge sollte die Gemeinnützigkeit zumindest in Frage gestellt werden. Auch bei Monatseinkommen von über 10.000 Euro für die Bischöfe. Für eine Genehmigung der Gemeinnützigkeit dürften keine solchen Gehälter bezahlt werden. Auch sollte eine Obergrenze für das Geld festgelegt werden, das der Antragsteller hortet. Wenn er es nicht für gemeinnützige Zwecke in Umlauf bringt, sondern milliardenweise bei den Banken und in Goldschätzen bunkert, dann ist das kein gemeinnütziges Verhalten.

Außerdem: Eine Steuer von der Steuer absetzen - wo gibt es dann so etwas? Nur in Deutschland zum Wohle der Kirche. Richtig ist doch: Entweder zahle ich eine Steuer oder ich zahle keine Steuer. Wenn die Kirche schon über den Staat ihre Steuern eintreibt, dann ist schon damit das Maß mehr als voll.
Oder anders herum gedacht: Wenn man die Kirchensteuer weiter von der Steuer absetzen kann, dann müsste man gerechterweise auch andere Steuern von der Steuer absetzen können, z. B. die Umsatzsteuer, die einen ja sehr belastet. Oder die Mineralölsteuer. Es ist ja ungeheuerlich, wie viel man hier Steuern zahlen muss und da kann der Bürger keinen Cent absetzen, obwohl viele das Auto für ihren Lebensunterhalt dringend brauchen.

2) Die Kritik: Wenn die Lehrer an den Schulen keinen konfessionellen Religionsunterricht geben, dann Ethik. Das macht an den Kosten null aus.

Die Antwort: Konfessioneller Religionsunterricht ist Kindermission auf Staatskosten. Außerdem werden dort alle kirchenkritischen Gemeinschaften als "Sekten" in die Pfanne geworfen und auf diese Weise schon die Kinder gegen religiöse Minderheiten aufgebracht. Und das auf Kosten des Staates. Das ist ungeheuerlich.
Der Staat sollte nur einen Unterricht bezahlen, dessen Lehrinhalte er auch bestimmen kann, also z. B. einen Ethikunterricht für alle nach den Prinzipien unserer guten Demokratie und nicht einen Konfessionsunterricht nach den intoleranten Höllenlehren der Großkirchen.
Außerdem ist der Ethikunterricht für alle erheblich günstiger, weil er nicht doppelt erteilt werden muss (evangelisch und katholisch muss bisher immer extra bezahlt werden) und die Gelder nicht an externe Organisationen wie die Kirchen abfließen, die z. B. für jede Konfessionsstunde eines Pfarrers an der Schule vom Staat "entschädigt" werden. Diese externen Kirchenlehrer machen einen Großteil der Kosten aus. Der Ethikunterricht würde aber ausschließlich durch reguläre Lehrkräfte erteilt.

3) Die Kritik: Das Einziehen der Kirchensteuer bringt dem Staat mehr Geld als es kostet, und für die Kirche ist diese Zahlung an den Staat billiger als eine eigene Einzugsorganisation.

Die Antwort: In der Tat: Für die Kirche ist die knappe Bezahlung an den Staat günstiger als ein eigener Einzug. Die Differenz macht etwa eine Milliarde aus.
Und für den Staat? Verdient er am Ende an dieser Dienstleistung für die Kirche? Wer ist schon in der Lage, den staatlichen Aufwand in Heller und Pfennig genau zu berechnen? Z. B. die Arbeitszeit jedes Finanzbeamten, der bei jeder Einkommenssteuererklärung sich mit diesem Thema gesondert herumschlagen muss und es nicht bei den "gemeinnützigen Vereinen" mit abhandeln kann. Hinzu kommen die haarsträubenden Sonderregelungen bei der Kirchensteuer, z. B. bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Ehepartnern, woraus sich z. B. ein besonderes Kirchgeld für Konfessionslose errechnet, deren Partner Kirchenmitglieder sind. Der Verwaltungsaufwand dabei liegt einzig beim Staat und ist gigantisch.
Und wenn das für den Staat wirklich ein so ein lukratives Geschäft sein sollte: Warum zieht er dann nicht auch die Vereinsbeiträge für alle größeren gemeinnützigen Vereine mit ein? Diese Dienstleistung müsste er dann doch ausbauen. Der Kritiker unterschätzt zudem völlig den Arbeitsaufwand von zigtausenden von Unternehmen, über deren Buchhaltung die Abführung der Kirchensteuer der Unternehmen an den Staat abgewickelt wird. Keiner schreibt die Stunden auf, die dabei drauf gehen. Der Betrieb zahlt seine Buchhalter und die Kirche kriegt das Geld.

4) Die Kritik: Ja, die Kirchen und die Denkmalpflege - unsere kulturelle Basis ist das lateinische Abendland und seine Wurzeln sollte man nicht kappen!

Die Antwort: Wer diese angeblich kulturelle "Basis" weiter pflegen will, der soll sie auch bezahlen. Von der Bevölkerung, die in Scharen dieser unheilvollen Vergangenheit und diesem Etikettenschwindel (in der Bibel steht nämlich, Gott wohne nicht in Häusern, die mit Händen gemacht sind) den Rücken kehrt, kann man das nicht verlangen.

5) Die Kritik: Na ja, man hat sich bei der Säkularisation darauf geeinigt: der Staat bekommt alle Besitztümer, dafür bezahlt er Gehälter und Pensionen. Ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, das müsste in einem neuen Vertrag behandelt werden. Die staatliche Pension für Bischof Mixa heranzuziehen ist etwas polemisch, da gäbe es viele andere schlechte Beispiele.

Die Antwort
: Bei der Säkularisation wurde nur vereinbart, dass die aktuellen Amtsträger vom Staat bezahlt werden, niemals deren Nachfolger über Hunderte von Jahren (siehe hier). Hier würde es schon genügen, die Verträge richtig zu lesen. Außerdem ist die Kirche immer noch größter nichtstaatlicher Grundbesitzer. Und schließlich: Wie hat die Kirche denn ihren Besitz erworben, für den sie "entschädigt" wurde? Durch Raub, Mord, Hinrichtungen, Folter, Erbschleicherei, Kriege, Manipulationen, Fälschungen, Einschüchterungen, falsche Versprechungen über das Jenseits usw.

6) Die Kritik: Bei kirchlichen Hilfs- und Missionswerken nehmen die Kirchen öffentliche Aufgaben wahr und schießen Beträge aus der Kirchensteuer zu! Wenn der Staat das alleine macht, kostet ihn das viel mehr. Mission wird wohl nicht subventioniert.

Die Antwort: Kirchliche Hilfs- und Missionswerke sollten von staatlichen Hilfswerken unterschieden werden. Das eine macht die Kirche, das andere z. B. eine staatliche Organisation. Dann wissen Geber und Empfänger, wie sie dran sind, und der Steuerzahler kann sich wirklich darauf verlassen, dass mit seinen Steuern niemand zum Katholizismus bekehrt wird.

7) Die Kritik: Ja ja, das lateinische Abendland. Wir werden es noch brauchen in der Auseinandersetzung mit dem Islam.

Die Antwort: Der Islam und Islamismus sind vor allem deshalb so stark angewachsen, weil das Abendland die gute Lehre des Jesus, des Christus, der auch im Islam anerkannt wird, verraten hat und bis heute verrät. Baut der Staat weiter auf diese verbrämte Kreuzzugs-Kultur, dann wird er ernten, was seine kulturellen Vorväter einst unter den Moslems anrichteten und was Kirchenleute noch heute anrichten. Z. B. die Bombardierung der Tanklastzüge in Afghanistan: über 100 Moslems zerfetzt und der bombende Kirchenchrist holt sich vom Pfarrer anschließend die Absolution. Das geht so nicht gut. Mit Recht empört man sich über islamistische Attentate, die Unbeteiligte treffen. Doch trifft es auf der anderen Seite nicht auch Unbeteiligte? Und nicht nur wenige, sondern Tausende?

8) Die Kritik: Wenn man alle "Subventionen", die auch nach Definition des Subventionsberichts beileibe nicht alle Subventionen sind, den Kirchen "entziehen" würde, dann ginge es ihnen noch deutlich schlechter. Nur würde die Differenz eben nicht dem Staat zufließen, nur zu geringem Anteil, und er müsste selbst deutlich mehr Aufwand leisten. Der Verfasser dieser Aufstellung mag die Kirche nicht. Das halte ich für tolerabel, ich selbst bin ja auch nicht Mitglied in einer verfassten Kirche. Aber in seiner Argumentation sollte man doch die Kirche im Dorf lassen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Die Antwort: Es wäre ein riesiger Gewinn für die Demokratie, wenn Menschen des freien Geistes, die für unsere Demokratie sind, auch in sozialen Bereichen arbeiten könnten, bei denen heute der Staat Jahr für Jahr zig Milliarden an die Kirche bezahlt und deren Monopole er fördert, während die Kirche dann das Personal nach ihrem Gutdünken auswählt und unzählige Menschen ausschließt, die gut dafür geeignet wären; nur weil sie nicht auf Kirchenkurs sind.
Jede Religionsgemeinschaft sollte gleich behandelt werden, dann zeigt sich ihre wahre Kraft. Alles andere ist Staatskirchentum. Und was die Kirche in ihrem Wesen nach wie vor ist, darüber schreibt der bekannte Philosoph Karl Jaspers, dass sie jederzeit auf dem Sprung steht, die Scheiterhaufen für Andersgläubige wieder zu entflammen. Diese Gesellschaft hat jedoch die einmalige Chance, das Jahrtausende alte Leid, das die kirchlichen Priestermänner verursachten und verursachen, wenigstens einzudämmen, doch sie nützt sie nicht. Noch nicht.
 


 

 


Schwarzes "Violettbuch Kirchenfinanzen"

Auskunft über die Staatsfinanzierung der Kirchen gibt vor allem das Violettbuch Kirchenfinanzen - Wie der Staat die Kirchen finanziert des Politologen Dr. Carsten Frerk (Alibri-Verlag, Aschaffenburg 2010). In der Zeitschrift idea-spektrum (Nr. 04/2011 vom 26.1.2011) ist der Autor im Gespräch mit Prof. Hans Michael Heinig, dem Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. Nachfolgend daraus nur einige wenige Sätze von Carsten Frerk, welche aber deutlich machen, wie in Deutschland die Kirche immer noch mittelalterlich finanziert wird.

In Nordrhein-Westfalen finanziert die Kirche beispielsweise "nur 12 % der Kosten für einen Platz in einer kirchlichen Kindertagesstätte, 88 % trägt der Staat ... Wozu sind also kirchliche Kindertagesstätten gut? Zur Missionierung, also zur Erziehung künftiger Kirchensteuerzahler! Und dafür zahlt die Kirche nur 12 % der gesamten Kosten - das ist doch ein Spottpreis".
Carsten Frerk weist auch darauf hin, dass z. B. eine kirchliche Kindertagesstätte in Hamburg sogar zu 100 % von der Stadt finanziert wird, jedoch durch den kirchlichen Träger automatisch den Eindruck erweckt werde, dies wäre eine kirchliche Leistung.
Und auf die Frage des Reporters an den Vertreter der EKD, ob die Kirche in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich missioniert, antwortet dieser: "Das will ich hoffen! Jede kirchliche Einrichtung hat einen missionarischen Auftrag."

Carsten Frerk: "Lesen Sie den Subventionsbericht der Bundesregierung. Der Sonderabzug der Kirchensteuer von der Einkommensteuer [wodurch dem Staat pro Jahr drei Milliarden Euro entgehen] wird dort damit begründet, dass damit die sozialen Dienste der Kirche für die Gesellschaft anerkannt werden ... Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Die Kirchengemeinden haben heute keine Gemeindeschwestern mehr, sondern es gibt heute die Einrichtungen von Caritas und Diakonie, die zu 98 % von den Krankenkassen refinanziert werden. Damit ist der Grund für die Steuerbegünstigung der Kirchen entfallen."

Kirche verfehlt Kriterien für Gemeinnützigkeit

Anmerkung: Die Kirche könnte, wie viele andere Einrichtungen auch, natürlich die "Gemeinnützigkeit" beantragen, was weiterhin erhebliche finanzielle Vorteile bedeuten würde. Doch angesichts Hunderter von Kinderschänderverbrechen von Priestern und Pfarrern und deren jahrzehntelanger Vertuschung, angesichts von Höllendrohungen gegen Andersgläubige, von unzähligen ekklesiogenen Neurosen durch kirchliche Erziehung, angesichts der konfessionellen Lehre, dass gute Taten für das Seelenheil nichts nützen oder aufgrund der verbindlichen Vorschrift, Säuglinge zu Mitgliedern zu machen (und vielem mehr) würde es der Kirche wohl nicht gelingen, die Kriterien für eine legale gesellschaftliche "Gemeinnützigkeit" zu erfüllen. Allein der in der katholischen Kirche als für alle Zeiten "unfehlbar" erklärte Lehrsatz, dass jeder, der nicht in der Kirche verharrt oder noch zu Lebzeiten in sie eintritt, später dem "ewigen Feuer" verfallen wird, ist in keiner Weise mit den Voraussetzungen für die Verleihung der "Gemeinnützigkeit" vereinbar. Tatsache ist jedoch: Die Kirche bekommt vom Staat immer noch weit mehr Privilegien als wirklich "gemeinnützige" Einrichtungen, welche die Kriterien dafür erfüllen.

Carsten Frerk weiter: "Meine Frage ist: Warum haben die Kirchen immer noch dieses hohe Ansehen? Weil sie nicht transparent sind und weil sie vorsätzlich lügen. Und mein Buch liefert dafür die Belege. Das katholische Hilfswerk wirbt ´Mit Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen` - aber eben nicht mit dem Geld der Kirche, sondern mit dem des Staates. Oder Ex-Bischöfin Margot Käßmann und ihr Rücktritts-Spruch: ´Niemand kann tiefer fallen als in Gottes Hand` - ja, das lässt sich leicht sagen, wenn ich bis zur Pensionierung monatlich mehr als 10.000 Euro auf Kosten der Allgemeinheit bekomme" [PS: Carsten Frerk benennt hier das vom Staat bezahlte Bischofsgehalt; die ebenfalls vom Staat bezahlte Bischofspension liegt etwas niedriger; Bischof Mixa bekommt ca. 7.000 Euro pro Monat staatliche Pension] ... "Die Kirche ist die beste Geschäftsidee aller Zeiten".

Über die Mitglieder der Kirche: "Die Mehrheit wurde nach der Geburt zwangsgetauft".
Und über den Staat: "Absurd ist es, dass der Staat den Kirchen damit [der staatlichen Finanzierung der Kirche] eine immerwährende Bestandsgarantie gibt."

 

 


Aktuelle Subventions-Skandale

Jahr für Jahr zahlt muss also der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler die Staats-Amtskirchen weiterhin mit ca. 15 Milliarden Euro subventionieren. Doch es muss endlich damit vorbei sei, dass unterwürfige Politiker sich den Kirchen-Himmel dadurch verdienen wollen, dass sie die maßlosen kirchlichen Milliardenansprüche an das Gemeinwohl, die teilweise aus "Verträgen" von 1803 herrühren, erfüllen. In unserem Land muss z. B. dringend eine Energiewende herbei geführt werden, was einiges an Geld kostet. Und der einfache Bürger darf nicht noch mehr geschröpft werden, weil er sich dann nichts mehr leisten kann. Hier wird also jeder Euro gebraucht. Und nicht dafür, um Institutionen künstlich am üppigen Leben zu erhalten, die in nahezu 2000 Jahren unsere Zivilisation an und in den Abgrund geführt haben und die sich mit "Gott" und "Christus" schmücken, obwohl sie damit nichts zu tun haben. Die kirchlichen Priester knüpfen in ihrer Lehre und ihrem Tun vielmehr an antike Götzenkulte an, nicht aber an dem unbequemen Zeitgenossen Jesus von Nazareth. Und in deren Reihen wurden zuletzt schwerste Verbrechen an Kindern über Jahrzehnte systematisch vertuscht.
 
Mit den maßlosen Kirchensubventionen werden der Staat und seine Bürger missbraucht für die Aufrechterhaltung dunkler Parallel-Welten, die endlich auf sich selbst gestellt und anderen Organisationen gleich gestellt werden müssen, wenn Demokraten die Demokratie ernst nehmen und eine gerechte Politik im Interesse des Volkes machen anstatt sich zum Büttel der Großkirchen zu erniedrigen. Selbst der Papst schämt sich jetzt offenbar für die Überhäufung seiner Kirche mit staatlichen Millionen und Milliarden und fordert ebenfalls einen Verzicht auf die Privilegien.
Würden hier alle skandalösen Privilegien und Subventionen des Staates an die Kirchen aufgezählt, man würde in einem Jahr nicht zu Ende lesen können, was sich hier alles summiert. Doch in dieser Rubrik werden beispielhaft einige Fakten benannt, so dass doch noch so mancher aufgerüttelt wird, und in unserer Gesellschaft noch ein wenig mehr Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit entstehen kann.
 



27.5.2011 - Neue Staats-Millionen für die Renovierung des Doms in Würzburg - Weil die Kirchenbänke im Dom für die wenigen verbliebenen Besucher verhältnismäßig hart sind, ruft die Kirche auch in Würzburg nach dem Staat. Das Main-Echo schreibt: "Dringend erneuerungsbedürftig ist auch die Elektrik und die Bodenheizung. Neue Bänke aus Holz sollen den Gottesdienstbesuch etwas sitzbequemer machen. Der Freistaat, der die Baulast für den Dom trägt, übernimmt 62 Prozent der Kosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro, den Rest die Diözese" (Main-Echo, 27.5.2011; http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/franken/art4005,1663173). In ihrer Andacht können sich die Gläubigen dann mit angenehmerem Sitzfgefühl z. B. der Betrachtung der Statuen der drei Massenmörder Julius Echter (1545-1617), Johann Gottfried I. von Aschhausen (1575-1622) und Philipp Adolf von Ehrenberg (1583-1631) hingeben. Sie sind als "Hexenbrenner" in die Geschichte eingegangen, die Hunderte Frauen, Männer, Greise und Kinder im Auftrag der römisch-katholischen Kirche in einen grausamen Tod geschickt haben.
Der Würzburger Dom wurde zuletzt 1987/88
(innen) und 2006 (außen) renoviert, ebenfalls überwiegend auf Staatskosten. Die neue Heizung und die neuen Bänke kommen bei einem Besucheraufkommen von z. B. 50 Personen bei einer Messe 0,00038 % der Bewohner Würzburgs zugute.

Huldigung für Bischof Julius Echter im Würzburger Dom (links): "
Unter Julius wurden auch Hexenverfolgungen in starkem Maße wieder aufgenommen und nahmen zum Teil entsetzliche Formen an" (Wikipedia, Stand: 27.5.2011). Außerdem hat er die jüdischen Mitbürger enteignet, die bei der Judenvertreibung seines Vorgängers, Bischof Friedrich, übrig geblieben sind. Zu 62 % auf Staatskosten erfolgt jetzt die Innenrenovierung des Domes, welches auch das Echter-Denkmal und das Echter-Grab beinhaltet. Im Volksmund wird Echter wegen seiner Verbrechen an Andersgläubigen auch "Schlächter" genannt.

Huldigung für Bischof Johann Gottfried I. von Aschhausen im Würzburger Dom
(rechts): "
Unter seiner Regierung nahmen die Hexenverfolgungen große Ausmaße an. 1612/1613 und 1617/1618 starben im Hochstift Bamberg 300 Personen in den Flammen der Scheiterhaufen. Allein 1617 wurden 102 Menschen im Hochstift als Hexen hingerichtet." Bischof Johann Gottfried I. von Aschhausen war sowohl Bischof von Bamberg als auch von Würzburg. Er wird mit einem Denkmal im Würzburger Dom geehrt, sein Grab ist im Bamberger Dom (siehe hier). Die Gläubigen, die sich am Aschhausen-Denkmal in Würzburg in Stille versenken, bekommen eine neue Bodenheizung, damit ihre Füße beim Gebet nicht so schnell kalt werden.

Huldigung für Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (Foto noch nicht vorhanden):
Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg trieb die Ermordungen von Menschen, die sich der Kirche nicht bedingungslos unterwarfen, auf die Spitze, und seine Verbrennungstechnik gilt als ein Vorläufer der Verbrennungsöfen in NS-Deutschland, z. B. für Auschwitz: "Im Stift brannten über 900 Hexen, allein in der Stadt Würzburg an die 200. Die Hexenverfolgung erfasste Menschen aller Stände: Adlige, Ratsherren und Bürgermeister wurden neben einfachen Leuten verbrannt. 20 % der in Würzburg Verbrannten waren Priester und Ordensleute. Einsatz für angeklagte Hexen führte zum eigenen Prozess. Im würzburgischen Gerolzhofen wurden Verbrennungsöfen installiert, um die rund 200 Menschen pro Jahr ´fristgerecht` verbrennen zu können. Erst das Reichskammergericht und der Tod von Philipp Adolf am 16. Juli 1631 beendeten die Prozesse" (Wikipedia, Stand: 27.5.2011). Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg hat ein besonders großes Monument im Würzburger Dom zu seiner Ehre erhalten, das die Monumente seiner Vorgänger (siehe Fotos) an Massivität noch übersteigt und um das herum auf Staatskosten jetzt eine verbesserte Elektrik gelegt wird.

Hier noch einige weitere Exzellenzen, die im Würzburger Dom, der weitgehend auf Kosten des Staates unterhalten wird, verehrt werden: Bischof Gottfried I. (organisierte im 11. Jahrhundert einen Kreuzzug nach Jerusalem, dem Tausende von Menschen zum Opfer fielen), Bischof Rudolf II. von Scherenberg (ließ den 18jährigen Bußprediger Hans Böhm, den "Pfeifer (bzw. "Pauker") von Niklashausen", 1476 auf dem Scheiterhaufen verbrennen), Bischof Konrad II. von Thüngen (schlug 1525 den Aufstand der Bauern und den Protest der Bürger der Stadt Würzburg in einem fast beispiellosen Gemetzel nieder; 8.000 Tote in zwei Stunden; der Bischof drohte der Stadt Würzburg, über die er thronte, zudem mit totaler Zerstörung bei Nichtunterwerfung unter ihn, den Bischof; er ließ auch den Bürgermeister und bekannten Bildhauer Tilman Riemenschneider foltern und wahrscheinlich verstümmeln), Bischof Friedrich von Wirsberg (verfolgte 1560 die jüdischen Mitbürger und vertrieb sie aus Würzburg; wurde im Dom begraben; nach diesem antisemitischen Gewalttäter ist bis heute das Wirsberg-Gymnasium im Würzburg benannt), Bischof Carl Philipp von Greiffenclau zu Vollraths (griff sich die 70jährige Nonne Maria Renata Singer und ließ sie 1749 auf dem Scheiterhaufen verbrennen; auch er bekam nach seinem Tod 1754 ein Grab im Würzburger Dom), Bischof Josef Stangl (er gab die Erlaubnis zum Exorzismus an der Studentin Anneliese Michel, an deren Folgen sie 1974 starb; er bestritt die Erlaubnis, wurde aber der Falschaussage überführt und soll danach an geistiger Umnachtung gestorben sein; er weihte auch Joseph Ratzinger zum Erzbischof von München und Freising).
 



2.10. / 12.10.2011- Papst wünscht
"Befreiung" der deutschen Kirche von Privilegien, deutsche Bischöfe sind offiziell dagegen. Ist der Papst der bessere Taktiker, denn für eine "Befreiung" würde die Kirche neue Milliardenentschädigungen fordern? - Joseph Ratzinger, der listige Greis im Oberpriester-Gewand, hat seine Exzellenzen und Eminenzen in Freiburg möglicherweise nur scheinbar vor den Kopf gestoßen, als er sagte: "Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser ... der ganzen Welt zuwenden." Der erste Teil des Satzes ist, nebenbei gesagt, Verfassungsgebot seit 1919.
Doch bislang fuhr die Kirche und die in der Politik maßgebliche Kirchenlobby am besten damit, die Verfassung hier einfach zu ignorieren und das Gegenteil zu tun. Nun aber könnte die Rechnung für die Kirche anderweitig besser aufgehen. Denn obwohl die Kirche schon x-fach für angebliche Enteignungen von regionalen kirchlichen Besitztümern aus dem Jahr 1803 "entschädigt" wurde (in Wirklichkeit waren dies überwiegend Reichslehen und gar kein kirchlicher "Besitz"), würde die Kirche auf einer einmaligen astronomischen Ablösesumme bestehen, falls die Privilegien tatsächlich beendet würden. In Einzelfällen verlangte die Kirche bis jetzt z. B. den 100-fachen Jahresbetrag einer Staatsleistung als Abschlagszahlung. Zahlt eine Kommune z. B. aufgrund der über 200 Jahre alten Knebelverträge bis jetzt pro Jahr 100.000 Euro an die Kirche, könne sich die politische Gemeinde mit einer Einmalzahlung von 10.000.000,00 Euro (zehn Millionen) Millionen davon "befreien". Und weil keine staatliche Stelle solche horrenden Einmalzahlungen aufbringen kann, wurden die fetten Pfründen einfach Jahr für Jahr weiter ausbezahlt.

Und bisher weigern sich nun die von der Kirchenlobby gesteuerten oder indoktrinierten Parteien CDU, CSU, SPD, FDP und GRÜNE, die Privilegien anzutasten. Nur die Linken wollen 2012 einen Gesetzesentwurf für die Verfassungsgebote von 1919 und 1949 einbringen. "Darin schlagen die Linken als Ablösesumme das Zehnfache des Jahresbetrags der Zahlungen an die Kirchen vor" (Der Spiegel Nr. 40/2011). Das wären für den Sonderposten der Dotationen, den unmittelbaren Staatszahlungen, 4,6 Milliarden Euro. Darin zeigt sich auch die teilweise Indoktrinierung der Linken durch die Kirche. Wie ist sonst erklärbar, dass selbst die Linken mit dem hier mit dem Faktor 10 in die Milliarden hinein multiplizieren, obwohl die Ansprüche der Kirche seit Jahrzehnten abgegolten sind und laut dem Politologen Dr. Carsten Frerk die Kirche schon heute einige Milliarden zu viel erhaltenes Geld zurück bezahlen müsste.
Bleibt sich die Kirche treu, wird sie das jetzt schon astronomisch hohe Angebot der Linken noch einmal verzehnfachen wollen und 46 Milliarden fordern. Und am Ende würde sie vielleicht 43,7 neue Milliarden Euro vom Staat auf die Kirchenkonten überwiesen bekommen und würde sich auch noch wehleidig als Opfer einer neuen Kirchenfeindlichkeit darstellen
. Denn selbst der Schatzmeister der Linken, Raju Sharma, wird für sein 4,6-Milliarden-Euro-Angebot an die Kirche schon angefeindet: "Man wird schnell als Kirchenfeind niedergemacht, wenn man das Thema angeht" (zit. nach Der Spiegel Nr. 40/2011). Und der Generalsekretär der CSU, Alexander Dobrindt, mächtig gestärkt durch den Monolog des katholischen Diktators im Deutschen Bundestag, denkt bereits wieder laut über ein "Verbotsverfahren" gegenüber der Partei nach, in der es nicht ganz so viele unverschämte Kirchenlobbyisten gibt als anderswo (focus.de, 3.10.2011).
Doch viele weitere Subventionen wären damit noch gar nicht angetastet, wenn zunächst die Dotationen "abgelöst" werden, wie im Gesetzesentwurf der Linken geplant, also die unmittelbaren Zahlungen der Bundesländer und Kommunen aufgrund einiger Besitzstandsveränderungen im Jahr 1803.

In den Folterkellern der Inquisition: Opfer mussten sogar ihre Peiniger selbst bezahlen. Ihr Besitz und der ihrer Familie wurde meist eingezogen. Auch so wuchs das Vermögen der Kirche. Es gilt: Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld.

Der Papst denkt jedoch langfristig. Griechenland ist faktisch längst pleite, Portugal, Irland, Spanien und Italien folgen womöglich bald, und irgendwann rutscht auch Deutschland noch weiter ab. Ob die Kirche auch im Jahr 2021 aufgrund des allgemeinen Niedergangs noch so massiv die Milliarden vom deutschen Steuerzahler absahnen kann, ohne dass die große Mehrheit der Bürger auf die Barrikaden geht, ist mehr als fraglich. Da fährt sie um einiges besser, sich jetzt das ganze Jahrhundert im voraus ausbezahlen zu lassen, denn wer weiß, ob es in 100 oder 200 Jahren überhaupt noch Menschen auf der Erde gibt. Prognosen seriöser Wissenschaftler bezweifeln dies, weswegen die Kirche nun bereits als erste rufen könnte: "Gebt uns die Milliarden im voraus! Denn nach uns die Sintflut".

Die Sorge des Papstes um die über Jahrhunderte unveränderbare Botschaft seiner Kirche und die Sorge seiner Eminenzen und Exzellenzen um die Milliardenpfründen harmonieren also viel besser als es dargestellt wird.

Deshalb kann nur eines gelten: Subventionen streichen, und zwar sofort und ohne (!) Ablösesumme. In den vergangenen 200 Jahren haben die Kirchen schon einen weit höheren Wert als "Entschädigung" bekommen als der von ihnen in den Jahrhunderten zuvor zusammen geraubte "Besitz" überhaupt wert war.
Lesen Sie dazu auch: Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld

 



10.10.2011 - Man kann es kaum glauben, und doch ist es wahr: Bundestag, Landtage und Kommunalparlamente (die "Legislative") dürfen bei Milliarden- und Millionenzahlungen für die Kirche nicht mehr selbst entscheiden und Gesetze erlassen. Sie müssen die Kirche vorher um Erlaubnis bitten. Das ist die Hostienrepublik. In Schleswig-Holstein stimmt die Kirche nicht zu und beharrt auf ihren Millionengeschenken. Da hilft nur ein radikaler Schnitt: Verfassung- und sittenwidrige so genannte Konkordate und Staatskirchenverträge endlich (!) für null und nichtig erklären - Allmählich verstehen die deutschen Bürger, auf welche dreiste Art und Weise die Kirchenlobby in der Politik im letzten Jahrhundert das Land quasi in eine Hostienrepublik verwandelt haben. Die Politiker haben so genannte "unkündbare" Konkordate und Staatsverträge mit den beiden deutschen Großkirchen abgeschlossen, die diesen seit Jahrzehnten auf´s Ganze gesehen Milliarden über Milliarden aus dem Staatshaushalt garantieren, zusätzlich zur Kirchensteuer. Zuletzt wurden alle neuen ostdeutschen Bundesländer auf diese Weise über den Tisch gezogen. Zusätzlich haben die Politiker auch die Gesetzgebung aus der Hand gegeben (ein eklatanter Verfassungsverstoß) und sich verpflichtet, diese Zahlungen nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers ändern zu dürfen. Und dieser stimmt natürlich nicht zu.

So verhandelt z. B. das Land Schleswig-Holstein seit Dezember 2010 vergeblich mit der evangelischen Nordelbischen Kirche um eine geringfügige Kürzung des jährlichen staatlichen 12-Millionen-Geschenks an die Evangelische Kirche zu erreichen. Doch die Männer im Talar denken gar nicht daran. Warum sollten sie auch? Die Kirche in Deutschland steht in diesen Dingen über dem Staat, weil die Kirchenlobby in der Politik den Staat gegenüber den Kirchenmillionen und -milliarden gezielt handlungsunfähig gemacht hat. In Schleswig-Holstein war es 1957 die CDU. Mehr zur Situation in Schleswig-Holstein hier und bei www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/minister-greift-kirche-an-zu-wenig-verzicht.html
In allen anderen Bundesländern ist es ähnlich. Deshalb hilft hier nur ein radikaler Schnitt: Sofort alle Konkordate und Staatsverträge mit den Großkirchen ersatzlos kündigen wegen Verfassungs- und Sittenwidrigkeit. Auch der Papst hatte bei seinem Deutschlandbesuch den Stopp dieser unseligen Subventionen gefordert. Auch die katholischen Politiker können deshalb handeln, ohne sich von der Kirche mit einer angeblich "ewigen Verdammnis" einschüchtern lassen zu müssen. Dann könne man neu überlegen, wie das unselige parasitäre Verhältnis von Staat und Kirche endlich getrennt und nach ethischen Prinzipien fair neu organisiert werden kann.

 




11.11.2011 - Priesterjahr 2010: Niedrigste Zahl an Priesterweihen seit Ende des 2. Weltkriegs / Millionenteure Staatsfinanzierung der Priesterausbildung beenden - Neue Studie über die "Glaubensrepublik Deutschland": http://www.jesus.de/blickpunkt/detailansicht/ansicht/-/181067graeben-zwischen-glaeubigen-und-unglaeubigen-tiefer-geworden.html.
Interessant u. a.: Im "Priesterjahr 2010" war in Deutschland bisher der niedrigste Stand an Priesterweihen seit dem Ende des 2. Weltkriegs. Es kamen in ganz Deutschland 79 neue Priester hinzu. Die Staatsmillionen für die katholisch-theologischen Fakultäten fließen jedoch weiter ungebrochen - bei 650.000.000,00 Euro Staatsleistungen pro Jahr für die theologischen Fakultäten insgesamt ca. 325.000.000,00 Millionen Euro pro Jahr allein für das Studienfach Katholische Theologie.
 
Lässt man einmal die Lehramts-Studenten für den konfessionellen Religionsunterricht außen vor (die ja auch unnötig wären, wenn es statt kirchlichem Konfessionsunterricht an staatlichen Schulen einen Lebenskunde-, Ethik- und Religionsunterricht für alle Schüler gäbe wie das Fach LER in Brandenburg und Berlin), dann könnte man hochrechnen:
Der deutsche Steuerzahler muss für die Ausbildung eines neuen katholischen Priesters derzeit 4,11 Millionen Euro bezahlen, von denen dann nicht wenige noch mit dem Zwangszölibat nicht zurecht kommen und manche im Sumpf krimineller oder anrüchiger Handlungen an Kindern versunken sind oder ein scheinheiliges Doppel-Leben führen. Hier sollte der Staat unbedingt bei strafbaren Handlungen tätig werden, sich ansonsten - vor allem finanziell - aber komplett heraus halten. In den letzten Jahrzehnten war es umgekehrt: Der Staat bezahlte, und Sex-Verbrechen an Kindern wurden vielfach innerkirchlich vertuscht.
 
Wenn nun im Jahr 2011 wieder ca. 75-80 neue Priester hinzu kämen und wieder 325 Millionen Euro Staatsgelder für die Priesterausbildung locker gemacht werden, kann man diese Hochrechnung Jahr für Jahr aktualisieren.
Das Geld sollte man aber lieber dafür einsetzen, Lebenskunde- und Ethiklehrer auszubilden, bei denen es nicht auf die Konfession ankommt. Jeder Lehrer ohne Ansehen seiner Konfession oder Weltanschauung kann sich dafür dann auf seine Eignung hin prüfen lassen und gegebenenfalls als Fachlehrer ausbilden lassen. Hierbei kommt es dann darauf an, dass er sich in Weltanschauung und Lebensführung an den positiven Werten der Demokratie und des deutschen Grundgesetzes orientiert. Und das ließe ich ohne großes Aufhebens auch schnell in die Realität umsetzen, sobald die Politiker ihre Kirchenhörigkeit aufgeben würden.

 



10. / 11.12.2011 -
Neue Immobiliensteuer in Italien: Nur der reichste Immobilienbesitzer, die Kirche, und alle kirchlichen Betriebe sind komplett befreit / Riesenskandal in der Schweiz: Kanton Lausanne und andere Kantone zahlen die Pfarrergehälter: Klage abgewiesen - Dem italienischen Staat entgehen durch die Steuerbefreiung für alles, was mit Kirche zu tun hat, alleine bei der Immobiliensteuer ca. drei Milliarden Euro jährlich. "
Allein in Rom besitzt die Kirche 23.000 Immobilien und Grundstücke, ihr Vermögen in der Hauptstadt wird auf neun Milliarden Euro geschätzt." http://derstandard.at/1323222535280/Italien-spart-Kirchliche-Steuerprivilegien-sorgen-fuer-Unmut. Ca. 30.000 kirchliche Organisationen besitzen in Italien 22 % aller Immobilien. Darunter sind viele profitorientierte Betriebe, denen durch die Steuerbefreiung ein skandalöser Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft wird. Die Regierung Monti setzt sich überwiegend aus Kirchenfunktionären zusammen. Siehe: Die Lobby des Vatikan übernimmt die Regierung unter http://www.theologe.de/kirche_staat.htm#Lobby_des_Vatikan
Und in der Schweiz erklärten kirchlich indoktrinierte Richter weiterhin die Bezahlung der Pfarrer durch den Staat als rechtmäßig und die Klage einer Atheistin auf anteilmäßige Steuerermäßigung als unrechtmäßig. Das Mittelalter ist Gegenwart http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/bundesgericht_atheisten_pfarrerloehne_1.13574037.html

Die Kirche ist vergleichbar einem großen Staubsauger, der aus allen Völkern Energie = Milliarden an Euro absaugt und sie dafür auch noch geistig in die Irre führt, denn weder stimmen die kirchlichen Lehren noch haben sie etwas mit Christus und Gott zu tun. Lediglich ein paar Aspekte der christlichen Lehre werden in das kirchliche Kultgebäude mit hinein projiziert.

 



26.12.2011 - Millionenbetrug: Abt festgenommen - Der nahezu bankrotte griechische Staat rückte mit einem Großaufgebot an Polizei gegen das Kloster Athos vor. Der Abt der griechischen Mönchsrepublik wurde festgesetzt. "Er soll riesige Summen Geld unterschlagen und gewaschen haben". Mit ihm wird Anklage gegen 31 weitere Männer erhoben, wahrscheinlich alles Kirchenmänner. So wie die katholische Kirche durch Urkundenfälschung einst log, der Kaiser hätte ihr als Dank für die Taufe angeblich große Teile des römischen Reiches geschenkt (die so genannte "Konstantinische Schenkung"), worauf sich bis heute der Vatikanstaat gründet und woraus Milliardenzahlungen des Staates an die Kirche resultieren, so erdreisteten sich auch die orthodoxen Mönche, nach demselben Milliarden-Schmarotz-Betrug vorzugehen:
"Funktioniert haben soll das so: Der Abt und seine Mönche haben dem Staat mit einer Urkunde aus dem 14. Jahrhundert weisgemacht, dass ihnen ein See im Norden des Landes gehört. Die Regierung tauschte den See dann im Jahr 2005 gegen Eigentumsrechte an Staatsimmobilien, die den Geistlichen wiederum satte Gewinne bescherten" (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,805733,00.html).
Die Klöster der Kirche sind seit je her auf Urkundenfälschungen spezialisiert und darauf, den Staat und seine Bürger zu betrügen und übers Ohr zu hauen, was der Kirche bis heute satte Gelder bringt (http://www.das-weisse-pferd.com/00_11/kirche_geld_3.html).
An dieser Stelle nur noch ein kleines von unzähligen Beispielen aus Deutschland: Um das Jahr 1700 gewährte das reiche Kloster Triefenstein in Unterfranken der Gemeinde Esselbach ein Darlehen. Als die Gemeinde das Darlehen per Boten pünktlich zurückzahlen wollte, wurde der Vertreter der Gemeinde von den Kirchenmännern betrunken gemacht und faktisch an der Geldübergabe gehindert. Gegen Mitternacht war dann die Frist für die Rückzahlung des Darlehens verstrichen, und die Kirche konfiszierte darauf hin den Gemeindewald. Ca. 300 Jahre später kaufte (!) die politische Gemeinde dann den vom Kloster einst geraubten Wald zurück.
So und so ähnlich erwarb die Kirche ihre Reichtümer und Geldansprüche bis in unsere Zeit.

 




21.1.2012 -
Kirchensteuereinnahmen 2011 massiv gestiegen. Einnahmen wuchsen "in den Himmel" - Die Kirchensteuereinnahmen der Diözese Würzburg wuchsen "laut Finanzdirektor Siedler 2011 ´in den Himmel`, lagen allein in der Diözese Würzburg bei 139 Millionen Euro". "Das Gesamthaushaltsvolumen der Diözese beträgt 2012 knapp 153 Millionen Euro. Dies ist das höchste Etatvolumen, das die Diözese je verzeichnete" (Mainpost, 21.1.2012). Und dies, obwohl alleine in der Diözese Würzburg elf Priester Verbrechen begangen haben, meistens an Kindern, Dunkelziffer bzw. womöglich noch nicht aufgedeckte Verbrechen noch nicht mit hochgerechnet.
Zusätzlich zur Kirchensteuer bekommt die Kirche noch weitere Subventionen, Privilegien, staatliche Geschenke, die alle Steuerzahler aufbringen müssen, da die verantwortlichen Politiker nach wie vor vielfach in erster Linie auch Kirchen-Lobbyisten sind. Auch Diakonie und Caritas werden mit ca. 50 Milliarden Euro pro Jahr vom Staat finanziert. Und auch der Papstbesuch wurde zu über 100 Millionen Euro vom Staat, also von allen Steuerzahlern, finanziert. Nicht aufgeführt sind jeweils die Gelder des so genannten "Bischöflichen Stuhls", über den die Kirche keinem gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet ist.
Zudem genießt die Kirche völlige Steuerfreiheit.

 


 

Literatur und TV:

Lesen Sie dazu auch:
Der Theologe Nr. 38 - Der Gott Mammon und seine Kinder
Freie Christen Nr. 3 - Der  Reichtum der Kirche ist Blutgeld

Weitere Meldungen zum Thema "Kirche und Geld" finden Sie in:
Der Theologe Nr. 16: Die Päpste Johannes Paul II., Benedikt XVI. und das Papsttum im Vatikan
Der Theologe Nr. 23: Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter

Sowie die Serie über "Kirche und Geld" in der Zeitschrift Das Weisse Pferd


Hier weitere Links:
Interview mit dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1104286/Kubicki-Keine-Privilegien-der-Kirche-?setTime=9#/beitrag/video/1104286/Kubicki-Keine-Privilegien-der-Kirche-
ZDF-Bericht von Frontal21 vom 3.8.2010 über die skandalösen Kirchensubventionen
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,8095680,00.html
ZDF-Bericht vom 24.9.2010 - Die Kirche und ihre Finanzen
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1145848/Schluss-mit-den-historischen-Privilegien#/beitrag/video/1145848/Schluss-mit-den-historischen-Privilegien
sowie einen kurzen Bericht dazu: http://sonntags.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,8115417,00.html

ARD-Bericht Panorama vom 17.10.2002
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2002/erste7860.html
ARD-Bericht Panorama vom 4.6.2009
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2009/panoramakirche100.html

Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2010 gegen die Finanzierung der Kirche durch den Staat
http://www.kanzlei-sailer.de/verfassungsbeschwerde_kirchensubventionen-010310.pdf

Eine Presserklärung vom 4.8.2010 zu dieser Verfassungsbeschwerde
http://www.christus-oder-kirche.de/downloads/pressemeldung-staatsdotationen-an-kirchen-verf.pdf

 



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Der Text  kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Herausgeber Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 46, Warum zahlt der deutsche Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?, zit. nach http://www.theologe.de/kirchensubventionen_stopp.htm, Fassung vom 21.1.2012

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