DER THEOLOGE
Nr. 32
Die Sakramente und Rituale
der Kirche
Die beiden Großkirchen in Deutschland kennen sieben bzw. zwei Sakramente (= zeichenhafte rituelle bzw. kirchliche Handlungen). Für die katholische Kirche sind dies: 1. Taufe / 2. Firmung / 3. Eucharistie bzw. Abendmahl / 4. Beichte / 5. Krankensalbung bzw. "Letzte Ölung" / 6. Priesterweihe / 7. Ehe - Und für die evangelischen Kirchen sind dies: 1. Taufe / 2. Abendmahl. Gelegentlich rechnet man als drittes Sakrament noch die "Beichte" hinzu. Als Rituale werden hier weitere förmliche kirchliche Handlungen bezeichnet, die dort nicht zu den Sakramenten gezählt werden (wie z. B. Konfirmation, Beerdigung, Fahnenweihen usw.).
|
"Wer Weihrauch anzündet, gleicht dem, der
Götzen verehrt." |
Jesus von Nazareth lehrte die Menschen, nach den Zehn Geboten und seiner
Bergpredigt zu leben (z. B. Lukasevangelium 10, 25-27
oder
Matthäusevangelium 7, 24) und das
"Reich Gottes" auf diese Weise
zunächst in sich zu erschließen
(vgl. Lukasevangelium 17, 21). Und allmählich sollte dieses Reich als
"Friedensreich" auch in der Gesellschaft Gestalt annehmen
(z. B. Matthäusevangelium 13, 31-32). Jesus wollte keinen Kult,
und er setzte keine Priester und Pfarrer ein. Auch setzte er keine
Sakramente und Rituale ein.
Und auch beim "letzten Mahl" mit
seinen Jüngern dienten Brot und Wein nur als Symbole für die Hingabe seines
Lebens. Daraus sollte jedoch keine Zeremonie und auch kein Sakrament gemacht
werden. Sondern seine Nachfolger sollten bei allen ihren Taten, Worten,
Gedanken und Empfindungen an ihn denken und ihn mit einbeziehen.
Der Kirche jedoch nahm sich die antiken heidnischen
Kult-Religionen mit ihren vielen "Göttern" bzw.
"Götzen" zum Vorbild, schuf sich ein Priesteramt und legte bestimmte priesterliche Handlungen fest, vor allem die so genannten
"Sakramente"
(wörtlich = "Zeichen").
Geschickt übernahm sie einige Stücke der Lehre von Jesus und vermischte
diese mit den antiken Götter-Kulten. Im Ergebnis entstand die
römisch-katholische Kirche und später ihre Tochterkirche, die evangelische,
wo man viele Abstriche vom Kult-Gebäude machte, um das ganze Kirchengebilde
auch für aufgeklärtere
Menschen einigermaßen akzeptabel zu erhalten.
Zur Entstehung dieser Ausgabe des "Theologen": Leider war es aus
Zeitgründen bisher nicht möglich gewesen, eine umfassende und vollständige
Auseinandersetzung mit der Sakramentenlehre der Kirche vorzulegen, obwohl
dies immer wieder von Lesern gewünscht wurde. Allerdings finden sich
in vielen Ausgaben des "Theologen" einzelne
Ausführungen zu Sakramenten und Ritualen. Der besseren Auffindbarkeit wegen werden
einige davon
hier als Bausteine in einer eigenen Ausgabe (Nr. 32)
zusammengefasst. Mittlerweile sind jedoch zu den Themen
"Taufe" ,
"Beichte" und
"Abendmahl"
eigene und vom Inhalt her erweiterte Ausgaben erschienen.
1. Sakramente und Rituale
2. Taufe
3. Abendmahl bzw. Eucharistie
4. Beichte bzw. Buße
5. Firmung bzw. Konfirmation
6. Letzte Ölung
7. Priesterweihe bzw. Ordination der Pfarrer
8. Kirchliche Trauung
9. Beerdigung
10. Marien- und
Heiligenkult
11. Kirchliche Feste und Bräuche
1.1.
-
Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem Lehrwerk
Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 506,
509 und 510 gelten allesamt als "unfehlbar":
1.1.1. - Lehrsatz Nr.
506 - "Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von
Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder
weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte
Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich
und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen [Anmerkung:
Das bedeutet auch: "später in der Hölle ewig verdammt"].
1.1.2. - Lehrsatz Nr. 509 - Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
1.1.3. - Lehrsatz Nr. 510 - Wer sagt, diese Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
1.2. - Originaldokument der evangelisch-lutherischen Kirche aus dem
Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche,
herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage,
Göttingen 1982. Nachfolgender Lehrsatz aus diesem Werk sind für
evangelisch-lutherische Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder
Pfarrer wird z. B. darauf vereidigt.
Confessio Augustana, Artikel 5 - Um diesen [den rechten
evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt,
das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel
den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen,
die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi
Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn
wir das glauben. Und es werden die verdammt, die lehren, dass wir den
Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene
Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.
Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang und den dort dargereichten "Mitteln" gerettet werden könne.
1.3. - Allgemein könnte man sagen:
Die Kirche ersetzte die innere Religion, die Jesus von
Nazareth brachte (Das Reich Gottes ist (inwendig) in euch) und seine
Ethik der Bergpredigt bzw. seine Lehre
vom Tatglauben (Wer den Willen Gottes tut, wird in das Reich Gottes
kommen) durch äußere Kulthandlungen. Dabei bindet man ein angebliches
Handeln Gottes an das kirchliche Ritual.
1.4. - Die
Kirche lehrt, dass ein bestimmter Glaube und die
kirchlichen Sakramente für das "Heil" notwendig seien,
nicht das rechte Tun. Dies haben vor allem die evangelischen Kirchen betont. Und die
katholische Kirche hat sich mehr oder weniger dieser Beurteilung des Glauben
angeschlossen (vgl. die
Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre beider Großkirchen). Für
den "Empfang" der ebenfalls als nötig erachteten Sakramente brauche es wiederum den kirchlichen Kult.
1.5.1. - Was hatte man nicht alles versucht, um als Theologiestudent oder später als
Theologe und Pfarrer das kirchlich Vorgefundene mit dem Gewissen und den eigenen
Überzeugungen in Einklang zu bringen. Eine gute Methode schien es zu sein, allen
kirchlichen Handlungen, wie fragwürdig sie auch waren, eine
sinnvolle symbolische Bedeutung beizumessen. Diese musste natürlich mit den
Interpretations-Angeboten in den Lehrbüchern einigermaßen übereinstimmen.
Man besuchte Vorlesungen über "Sakramente"
und über "Ritus und Ritual"
und mischte später selbst kräftig mit: Diese Altarkerze stehe jetzt für das
"Licht Gottes in der Welt", der Abendmahlswein für
das Blut von Jesus, "der sich im übrigen bis
zum letzten Blutstropfen für uns einsetzte", der Erdwurf
ins Grab für die "Vergänglichkeit des Daseins",
der Ehering vielleicht für Treue "rundum"
(notfalls auch ein zweites, drittes oder viertes Mal), das Taufwasser für
das "innere Bad der
Wiedergeburt", die Handauflegung des Pfarrers für die
"Nähe Gottes" und vieles
mehr, das man so oder so ähnlich auch bei den alten Römern, den alten Griechen,
den alten Ägyptern oder sonst wo findet. Symbole sind unter Umständen hilfreich
- als mögliche äußere Anstöße für ein inneres Erleben. Doch notwendig waren
sie nicht. Vor allem nicht in dieser Ausprägung und in diesem Umfeld. Und
schon gar nicht - was für einzelne Sakramente behauptet wird -
"heilsnotwendig". Doch bald wurden aus möglichen praktischen Hilfestellungen
knechtische Fesseln - im Gegensatz zu dem, was Jesus von Nazareth den
Menschen brachte.
1.5.2. -
In so genannten Mysterienkulten gab es z. B. rituelle Messfeiern mit Abendmahl,
mit besonderen Messgewändern, mit Altar, Weihwasser und Ministranten, mit
Glockengeläut und Niederknien, und es gab natürlich äußere Tempel mit einem
gewissen
Pomp. Auch gab es Heilige und Heiligenverehrung, es gab die Verehrung der großen
Muttergöttin, aus der sich später die katholische Marienverehrung entwickelte,
es gab auch Reliquien und spezielle Feiertage der Heiligen bzw. Halbgötter, es
gab Wallfahrten und Wallfahrtsorte, Prozessionen, es gab Sakramente wie die
Taufe oder die letzte Ölung - und alles hatte in diesen Kulten eine bestimmte
Bedeutung wie später auch in den Kirchen. Doch wozu alle diese Rituale und
Zeremonien? Geht es ohne sie nicht viel einfacher und direkter, Gott näher zu
kommen?
1.5.3. - Das Licht Gottes leuchtet doch auch durch die Kerzen in meinem Wohnzimmer, und
um etwas Licht in die Welt zu bringen, muss es erst licht in mir geworden sein.
Also lerne ich, Gott durch mich wirken zu lassen. Doch worauf kommt es dabei an?
Z. B. darauf, zunächst einmal Ordnung in seinem Leben zu machen, so überraschend
das vielleicht für manchen in diesem Zusammenhang klingt. Denn der Geist Gottes
ist auch ein Geist der Klarheit und Geradlinigkeit. So sorge ich also für mehr
Ordnung in meinen Gedanken und in meiner Wohnung. Ich bin dann nicht mehr so oft
abgelenkt, sondern konzentrierter und damit auch wachsamer für Gott in mir und
um mich herum. Ich übe mich auch im langsameren Essen und Trinken - alleine, in
der Familie oder mit Freunden, und ich mache mir bewusst, wie Gott uns durch die
Mutter Erde speisen und tränken kann, wenn wir sie bewahren und pflegen. Die
Hostie und den Schluck aus dem Abendmahlskelch (nur für Protestanten)
kann ich mir ersparen. Auch Friedhofsbesuche bringen nichts, denn die Seelen haben längst
ihre toten Körper verlassen und gehen ihren Weg im Jenseits weiter - wozu also
der ganze Friedhofskult um die verwesenden Leiber? Nur ein Totenkult pflegt eine
solche übertriebene Friedhofskultur. Und wenn ein Pfarrer seine Hand segnend
nach mir ausstreckt, wird er dafür gut aus der Kirchensteuer oder gar vom
Staat bezahlt, wovor schon der Prophet Micha warnte, als er rief
"Priester lehren für Lohn" (3, 11).
Gute Freunde nehmen einen umsonst in den Arm und ihre Hilfe ist nicht an die
Kirchensteuereinnahmen gebunden. Und Ehen und Partnerschaften brauchen nicht den
Segen der Kirche, sondern Mann und Frau mit Charakterstärke, wenn sie gelingen
sollen. Und für ein schönes Fest braucht man zwar etwas Phantasie und
Kreativität, aber keine Kirche und keinen Priester als Zeremonienmeister. Und
wer sein Kind nicht kirchlich taufen lässt, handelt sogar nach dem Willen von
Jesus, denn dieser lehrte: "Erst lehret"
(bzw. "Machet zu Jüngern!"),
"und dann
taufet". Von einer Art Zwangschristianisierung von Säuglingen ohne deren
Einverständnis sprach Jesus nicht. Geschweige denn von Besprengungen der
Neugeborenen mit Wasser, von Taufformeln und eventuell Taufkleidern.
Man kennt diese Praktiken aber aus antiken heidnischen "Mysterienreligionen", so
wie es auch heute viele mehr oder weniger geheim gehaltene Kulte und
zeremonielle Praktiken der unterschiedlichsten Kulte und Gruppierungen gibt.
1.5.4. -
Man kann sich natürlich an vieles gewöhnen, und Katholiken müssen sich an etwas
mehr gewöhnen als die eher kargen Protestanten, wo nur noch Reste des aus dem
antiken Heidentum übernommenen Zeremonienkultes übrig geblieben sind: kein
Tabernakel gibt es dort mehr, keinen Rosenkranz, kein Schweißtuch der Veronika, keine Firmung,
keine letzte Ölung, keine Heiligenkalender, keine farbigen Priestergewänder (nur
der schwarze Talar), keine Mitra - diese fischkopfartige Bischofsmütze, die man
sich beim babylonischen Fischgott Dagon abgeschaut hat -, nicht eine einzige
Reliquie mehr.
Doch ob die Hostie aus dem katholischen Tabernakel kommt oder aus dem Schrank in
der evangelischen Sakristei, ob man den Rosenkranz nachbetet oder lutherische Katechismustexte
aufsagt, was hat das eine wie das andere mit Gott zu tun? Es entfernt einen
letztlich von Gott. Wieso? Man bindet sich an die Gebräuche und Wortformeln
einer veräußerlichten Religion anstatt Gott im eigenen Tempel, im eigenen
Inneren, aufzusuchen, wo Gott uns ganz nahe sein möchte. Denn unser Körper ist
der Tempel des Heiligen Geistes, der Tempel Gottes. Wir befinden uns also
ständig in diesem Tempel und können dort jederzeit mit einem aus dem Herzen
gesprochenen Gebet mit Gott Kontakt aufnehmen und brauchen keinen äußeren Tempel
und keine Kirche zu betreten oder vor einem Altar niederzuknien, sondern einzig
vor dem Gottesgeist, der sich in alles Leben eingeboren hat.
1.5.5. -
Dass in jedem gültigen katholischen Altar eine Reliquie oder ein Teil
einer Reliquie eingemauert sein muss, wusste ich als evangelischer Pfarrer
lange Zeit noch nicht einmal, obwohl ich als evangelischer Gast bei
ökumenischen Gottesdiensten selbst dort tätig war. Und wenn nur ein Knochen
des "heiligen" Bruno für zwei Altäre
zur Verfügung steht, wird von diesem Knochen am besten ein Stück abgesägt:
Problemlösung auf katholisch - eine wahre Geschichte aus dem Jahr 2001. Die
Reliquie - auch ein Symbol, für das sich in jedem Einzelfall eine wohlklingende
Bedeutung finden lässt - ist in den meisten Fällen einfach ein Leichenteil.
Allein vier katholische Kirchen (Charroux, Clulombs, Puy in Frankreich, Sankt
Johannes in Rom), behaupten z. B., die Vorhaut des Gliedes von Jesus zu besitzen
und verhöhnen auf diese Weise den Mann aus Nazareth, der sein Leben für die
Menschen hingab - aber nicht im kirchlichen Sinn, sondern ganz praktisch und
unmittelbar.
Es kann einem schlecht werden bei diesen und manch anderen
Reliquienvorstellungen, und vielleicht vergeht einem dabei auch die restliche
Lust an der Kirchenmitgliedschaft.
1.6. - Der Mithras-Kult kannte
insgesamt
sieben Sakramente, die allein
durch den äußeren Vollzug wirken sollen - wie später angeblich in der katholische Kirche. Taufe und Mahl galten
im Mithras-Kult als
Hauptsakramente - was sich später in der evangelischen Kirche wieder
findet, die nur diese beiden Kulthandlungen als Sakramente beibehalten
hat.
Die Handlungen von Jesus sind demgegenüber keine rituellen Sakramente.
|
siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 40" - |
2.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem
Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 356,
544 und 545 gelten allesamt als "unfehlbar":
2.1.1. - Lehrsatz Nr. 356: "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden
müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet
auch "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat:
"Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und
durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm
haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen,
als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer
verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach
apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei
Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden
getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was
ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde].
2.1.2. - Lehrsatz Nr. 544
- "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu
den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und
sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen,
wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen,
als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der
Kirche, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung]
2.1.3. - Lehrsatz Nr. 545 - "Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung]
Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offenbar wird hier als Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.
2.1.4. -
Zum
Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt
für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der Codex Iuris
Canonici, der Codex des Kanonischen Rechts hinzu.
Und dort heißt
es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage
(auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989:
Can. 868 - § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft.
Can. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.
2.2. - Originaldokumente der evangelisch-lutherischen Kirche
aus dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen
Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9.
Auflage, Göttingen 1982. Nachfolgende Lehrsätze aus diesem Werk sind für
evangelisch-lutherische Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder
Pfarrer wird z. B. darauf vereidigt.
2.2.1. -
Confessio Augustana, Artikel 2 - Weiter wird bei uns gelehrt, dass
nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und
geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser
Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen
wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene
Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den
ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen
Geist wieder neu geboren werden ...
Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche
lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist
und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige
Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch
ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen
würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls
für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
2.2.2. - Confessio Augustana, Artikel 9 - Von der Taufe wird gelehrt, dass sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die Kindertaufe nicht richtig sei.
2.3. -
Durch den
Einweihungsritus der Säuglingstaufe wird schon den gerade erst
Geborenen ein angeblich
unzerstörbares Siegel eingebrannt, genau wie bei den
Mysterienreligionen. Gleichzeitig werden die
Säuglinge bzw. Kinder für alle
Zeiten zu Mitgliedern der Kirche gemacht (ein Kirchenaustritt soll
später
nur von der Kirchensteuerpflicht befreien können, nicht von der
eigentlichen Mitgliedschaft;
siehe dazu die Aussagen von
zwei Kirchenführern). Erst nach der
Taufe werden - im Gegensatz zur Weisung von Jesus - die
bereits bei der Taufe der Kirche übereigneten
Kinder dort gelehrt. Der Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt
dabei aus den hellenistischen Mysterienreligionen und wurde auch im Kult
des Gottes Mithras praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die
zweitstärkste Religion im antiken Mittelmeerraum war; dort allerdings
noch nicht für Säuglinge. Diesen heidnischen Ritus hat die Kirche
schließlich totalitär perfektioniert: Innerlich
dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde. (Ein in seiner
Echtheit umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht
man dazu fälschlicherweise auf den eigenen Wasser-Ritus.) Und äußerlich
z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch
gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen lassen möchte
(sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will), wurde
früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche hingerichtet.
Heute droht ihm bei beiden großen Kirchen z. B. der Verlust seines
Arbeitsplatzes. Beispiele dafür sind
dokumentiert.
2.4. -
Zur Taufe selbst: Taufkleid, Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch
nicht von Jesus, sondern wurden ebenfalls aus den okkulten Mysterienreligionen
übernommen. Der dabei vorgenommene "kleine Exorzismus" (die
stellvertretende Widersagung an Satan z. B. durch die Paten des Kindes;
heute oft abgemildert) stammt aus archaischen Voodoo-ähnlichen Kulten
und hat ebenfalls mit Jesus nicht das Geringste zu tun.
2.5. - Bei der Wassertaufe soll der Täufling z. B. während des Rituals von Gott
angenommen werden. Er soll dabei "in den Tod von Jesus"
hineingetauft werden (wieder ein Todes-Ritual), um später wie dieser
aufzuerstehen. Der "alte
Mensch" werde dabei "ertränkt", auch schon der Säugling. Praktisch wird aber
vor allem eine Kirchenmitgliedschaft begründet, die man nach kirchlichem
Glauben nicht einmal durch einen Kirchenaustritt wieder kündigen könne (mehr dazu
hier). Was sonst noch passiert, sind die
Gefühle des Augenblicks bzw. was man selbst in diese Handlung hinein legt.
Alles andere ist nur "heiße Luft" bzw. das
"Geheimnis der Kirche".
2.6.
- Mitglied wird man
in der Kirche durch die Taufe, in der Regel durch die Säuglingstaufe
... Und zwar geht es bei der
Säuglingstaufe - wenn man das evangelische Bekenntnis wörtlich nimmt - darum, dass dem
Säugling die Sünden vergeben werden. Dann heißt es weiter: Der Heilige Geist würde ihm vermittelt,
die Erbsünde würde ihm vergeben, vom Teufel würde er befreit, die ewige
Seligkeit würde er bekommen. Ja, Gott selbst sei der Täufer. Also, es soll
gar
keine menschliche Handlung sein, sondern wir ziehen Gott praktisch mit
hinein. Das kommt dann bei der Bestattung wieder, wenn man so lebt, wie
es im Bekenntnis steht. Da heißt es dann sinngemäß: "Der Verstorbene ist
getauft und hat geglaubt", also kein Problem im
Jenseits. Dann habe ich gesagt: "Nein, also
so geht
das nicht." Und ich wurde bestätigt, wenn ich die Leute selbst gefragt habe,
was für sie die Taufe ist. Dann ging es ihnen auch um ´was ganz anderes als
das, um was es ihnen eigentlich hätte gehen müssen. Und da haben wir uns
dann immer geeinigt, haben das Beste miteinander daraus gemacht. Wir haben versucht, die Taufe zu reformieren, nämlich im Ansatz so
zu verstehen, wie sie Jesus von Nazareth und Johannes der Täufer verstanden haben,
so wie es im Urchristentum gemeint war, nämlich als eine Taufe zur Umkehr.
Die Taufe also zur Buße. Das Wasser ist dann ein Symbol der Reinigung. Also: Die
Taufe wäre das Zeichen dafür - so haben wir das gehalten -, dass wir unsere
Mitmenschen um Vergebung bitten und Gott unser Leben neu machen möchte und Er uns die Kraft dafür gibt bzw. seinen Heiligen Geist. Darum geht es bei der Taufe.
Aber wie gesagt: Das alles war ein Reformationsversuch innerhalb
der Kirche. Es ist nicht der kirchliche Standard.
Erklärung: Die Abschnitte 2.6. (oben), 2.7.1. und
2.7.2. sowie 5.1.1., 5.1.2. und 5.1.3. (nachfolgend) sind Auszüge aus einem Vortrag von
Dieter Potzel unmittelbar nach Niederlegung des Pfarramts und des
Kirchenaustritts im Jahr 1992. Sie spiegeln teilweise noch
das Ringen um diese Thematik
innerhalb der Kirche in den Jahren zuvor. Auf diese Weise
hat der Vortragende noch eine Zeitlang mit seinem Gewissen zu vereinbaren
versucht, als Pfarrer Kinder zu taufen und Jugendliche zu konfirmieren. Dies
kann er heute nicht mehr. Und mit dem Abstand von 16 Jahren
[2008] würde der Verfasser heute manches
zu diesem Thema klarer sagen.
2.7.1. - Und nun die Kindertaufe: Ich fand es zwar nicht richtig, schon
Säuglinge zu taufen. Denn es ist eine Missachtung des freien Willens des
Menschen. Schließlich meldet man sein neugeborenes Kind ja auch nicht bei
der CSU an oder bei der SPD, sondern man lässt es später selbst entschieden,
wie es politisch denken will. Und das sollte man erst recht bei einer so
persönlichen Sache wie dem Glauben tun, dem Kind den freien Willen lassen,
sich später selbst zu entscheiden. Man kann es ja z. B. kirchlich erziehen und
ihm alles erklären und zeigen und das Kind in alles einführen. Doch
entscheiden muss sich jeder dann zu gegebener Zeit selbst. Und es kommt noch
etwas hinzu: Der Säugling kann ja noch gar nicht Buße tun und umkehren. Also
wird der ursprüngliche Sinn der Taufe bei der Taufe von Säuglingen völlig verfehlt. Dann heißt es natürlich
dazu in der
kirchlichen Lehre, dem Säugling werde angeblich die Erbsünde vergeben. Doch
ich habe auch nicht jede Verbiegung und Verfälschung der ursprünglichen
christlichen Botschaft [als Pfarrer] zum Thema gemacht, und die kirchliche Erklärung dieser Konstruktion habe ich den Eltern der Kinder
erspart. Aber
grundsätzlich gab es natürlich kein Wenn und Aber: Die Säuglingstaufen mussten sein, da hat niemand nach
Hintergründen gefragt, ich musste es tun, es war Dienstauftrag, und ich habe
es gemacht. Früher hätte man
mich hingerichtet, wenn ich es nicht getan hätte ...
(Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)
2.7.2. - Die Eltern wollten
ja nicht, dass das Kind jetzt Kirchenmitglied wird, dass es dadurch
automatisch zum späteren Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm die
angebliche Erbsünde vergeben wird oder eine Art Exorzismus an ihm
durchgeführt wird. Und sie glaubten auch meistens nicht, dass die Taufe
angeblich "heilsnotwendig" für das Seelenheil des Kindes sei,
wie es die Kirche lehrt. Sondern sie wollten einfach Gottes Segen für das
Kind haben, verstanden als eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie
wollten selber in die Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als
Eltern und als Paten natürlich genauso. Doch das war nicht der Sinn der
Taufe gewesen. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten hätten eigentlich
ein anderes Ritual gewünscht, das ihren verständlichen Wünschen entsprochen
hätte. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wurde, bin ich eben im
Rahmen der evangelischen Taufe darauf eingegangen ... Doch
muss ich es hier auch
so deutlich sagen: Es ist nicht verbindlich, was einzelne
Pfarrer in der Kirche für Ideen haben. Sondern es gilt, was in den
Bekenntnisschriften aus dem 16. Jahrhundert steht. Und deshalb haben diese
ganzen Reformversuche
auch so keine Zukunft. Letztlich streut man damit leider auch manchen Menschen
Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre betrifft.
(Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)
2.8.1.1. -
Ein großer Teil der
Kirchenmitglieder hat sich bereits durch den Kirchenaustritt von der
Institution Kirche verabschiedet, doch die wenigsten ahnen, dass man dort
weiterhin eine Art "Besitzanspruch" auf ihre Seelen reklamiert.
So schrieb der ehemalige Landesbischof der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, im Jahr 1985
z. B. in einem Brief:
"Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus
der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde [Anmerkung
der Redaktion: meist unfreiwillig], nicht aus- und eintreten kann wie bei einem
Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt.
Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat,
nicht einfach kündigen" (Brief vom 6.9.1985).
Hier wird versucht, "Gott" für die Kirche zu vereinnahmen. Doch der in der
Kirche geschlossene Bund, von dem der Bischof hier spricht, hat mit Gott nichts
zu tun.
Noch dicker trägt
der Kanzler des
Bischöflichen Ordinariats aus Innsbruck, Dr. Hermann Steidl, auf, der in
einem Brief zum Thema folgende Auskunft gab:
"Eine Beendigung der Zugehörigkeit
zur katholischen Kirche ist nach deren Selbstverständnis nicht möglich und auch
nicht vorgesehen. Was den von Ihnen angesprochenen ´Kirchenaustritt` betrifft,
so ist dieser eine Einrichtung des religiös neutralen Staates, durch die dieser
seinen Bürgern ermöglicht, sich für den staatlichen Rechtsbereich den Folgen der
Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu entziehen. Dieser
staatliche ´Kirchenaustritt` hat keine Auswirkungen auf die korporative
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, d. h. der Ausgetretene bleibt aus der
Sicht der katholischen Kirche weiterhin Katholik. Die katholische Kirche wertet
diesen Akt aber als ´formellen Abfall von der katholischen Kirche` und
sanktioniert dieses öffentliche Lossagen von ihr mit verschiedenen
Rechtsbeschränkungen ... Unbeschadet dessen bleiben jedoch die von Ihnen
erwähnten Sakramente gültig ... Wurden sie einmal gültig gespendet, so können
sie durch keine Macht der Welt ausgelöscht werden" (Brief vom 14.9.1998;
Lesen Sie dazu auch Katholik-Sein kann niemals
gelöscht werden).
Das würde den alten Männern im Vatikan natürlich gefallen, wenn man diesen
Theorien irgendeine Bedeutung für das eigene Leben beimessen würde. Die meisten Ex-Mitglieder
lassen sich durch ein solches "Sakramente-Rasseln"
aber nicht mehr einschüchtern und betrachten ihre frühere Zugehörigkeit und
alles, was damit verbunden ist, als ein für allemal beendet. Außerdem können sie
guten Gewissens die ungeheuerliche Anmaßung, von der Kirche weiterhin als
"Katholik" oder
"Protestant" gesehen zu werden, als null
und nichtig betrachten.
2.8.1.2. - Dennoch ist die innere Haltung des Einzelnen in diesem Fall nicht
ausreichend und schützt nicht vor einseitiger Vereinnahmung. Deshalb ist es aus
geistiger Sicht notwendig, nicht nur aus der Kirche auszutreten, sondern auch
die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister zu fordern. Dies tut die
Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig.
Von Ihrer Seite aus haben Sie damit aber vorläufig alles getan. Denn Sie
haben der Anmaßung der Kirche, Sie z. B. weiterhin als Katholiken oder
Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das
aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Herde gehören soll), mit
allem, was ihnen möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der
Kirchengemeinde, bei der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem
Geburtsdatum, so weit bekannt,
auch Ihr Taufdatum und den Taufort an sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts (wenn
möglich, Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen).
Und Sie können dann sinngemäß z. B. wie folgt
schreiben. Im Anschluss daran ein anderes Schreiben in der gleichen
Angelegenheit als Orientierung für eine Alternative:
2.8.1.3
|
Betrifft: Streichung aus dem Taufregister
Sehr geehrte Damen und Herren!
(PS: Eine Kopie Ihres Schreibens und des kirchlichen Antwortschreibens
können Sie zu Dokumentationszwecken auch senden an: Zeitschrift "Der
Theologe", Postfach 1443, 97864 Wertheim. |
2.8.1.4
|
Betrifft:
Streichung aus dem Taufregister |
2.8.2. - Eine solche Institution, die nach ihrem
Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich selbst, denn
was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet
wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht schlicht verfassungsfeindlich.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken
aufschlussreich. Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung
von Kirchenstrafen "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen
(Can. 867). Andernfalls gefährden sie auch ihr Seelenheil. Ist das nicht ein
brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft
durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen
Zwangschristianisierung und verstößt gegen das Recht des Einzelnen, selbst
darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte
und welcher nicht. Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer
noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die
Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die
Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit
seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr
wie in früherem Ausmaß zur Verfügung steht.
2.8.3. -
Selbst die noch ungeborenen und "ungeplanten"
Kinder werden
von der Kirche reklamiert: Ein Katholik darf z. B. nur dann
"evangelisch"
heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder
katholisch werden. Und
ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne dieses Versprechen gar keine
kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat wiederum nicht beschäftigt
werden kann. (PS: Die Kirchen lassen sich die Kosten für den konfessionellen
Religionsunterricht übrigens auch mit ca. 2,5 Milliarden Euro jährlich vom Staat
bezahlen.)
2.8.4. - Ist ein Kind dann geboren, scheint es nichts Wichtigeres zu geben
als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So hat die Kirche
beispielsweise das Instrument der "Nottaufe"
erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich
in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden und für alle Zeiten
womöglich in einer Art milderen Form der Hölle leben müssen. Nur
Sündenstrafen müsse das kleine Kind sicher nicht erleiden, da es in seiner
kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche
aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der
Säugling mit der "schweren Sünde"
der "Erbsünde" behaftet ist,
und alle "Seelen, die in schwerer
Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre in die ewige
Verdammnis.
Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube
der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die
Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine
Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der
Kirche, S. 530). Wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926:
"Die Seelen
derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden,
steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554;
mehr zu diesem Thema in
Der Theologe Nr. 18 - Der
Glaube der Kirche).
Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen
"Heilsweg" auch
für diese Kinder glaube (siehe unten),
kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische
Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies
kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren
"Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung
von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach
langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den
"schweren Sünden",
deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der qualvollen
Sündenstrafen). Dies ist gültige kirchliche Lehre, auch wenn sich der Kanzler
des Innsbrucker Bischofs hütet, dies in einem Brief an einen kritischen
Zeitgenossen darzulegen.
2.8.5. -
So passierte es, dass der von Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig
gesprochene Papst Pius IX. (1792-1878) ein siebenjähriges Kind jüdischer
Eltern in der Stadt Bologna (die offiziell zum Kirchenstaat gehörte),
kidnappen und in den Vatikan entführen ließ. Davon kann man zumindest
ausgehen. Denn die offizielle Version lautet immerhin: Der Papst hätte von
der Entführung durch die Polizei "gewusst". Was war geschehen?
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1852) einmal nicht so gut zu gehen
schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen an ihm die
katholische Nottaufe vollzogen. Einige Jahre später meldete die
Kirchenbehörde in Bologna diese Nottaufe an den Vatikan, und die
Kirchenjuristen im Vatikan begannen zu denken: Durch die Nottaufe des
Kindermädchens gehörte das Kind nach römisch-katholischer Auffassung zum
"Leib" der Kirche, und
seine jüdischen Eltern waren für seine Erziehung nach Ansicht der Kleriker
deshalb nicht mehr
geeignet. Alle in Der Theologe Nr. 18 angeführten bedrohlichen Glaubenswahrheiten fanden nun ihre
praktische Anwendung:
Die Polizei nahm den
entsetzten und verzweifelten Eltern das Kind weg und verschleppte es in den
Vatikan. Die Eltern haben das Kind nie wieder zurück bekommen. Stattdessen
wurde es von Papst Pius IX. adoptiert, streng katholisch erzogen und zu
einem
gehorsamen und unterwürfigen Priester gemacht. Und wehe, es wäre zu seinen Wurzeln
zurück gekehrt!
2.8.6. - Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind
völliger Unsinn und dienen nur dazu, die Menschen durch Angst und Schuldgefühle
in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der
Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es
zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit: Gott ist ein
Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar
nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts wäre früher oder später die logische Folge, doch manche wägen
noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere
sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen
ja niemand hindern. Wer so denkt, unterschätzt die Situation. Auch eine kleine
offene Hintertüre gibt der Kirche die Möglichkeit, mit ihrem langen Arm
irgendwann wieder hinein zu greifen, und man darf dabei nicht nur auf äußere
Vorgänge in der materiellen Welt blicken. Die Kirche legt nämlich Wert darauf,
auch die Seelen der Katholiken im Jenseits zu sammeln und in ihrem Sinne weiter
zu geleiten, was immer man sich darunter vorstellen mag. Man ist auf jeden Fall
einer der ihren geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, welche
Rechtfertigung man sich auch dafür zurechtgebogen haben mag.
2.9.1. -
Strafandrohung an junge Eltern:
Wer seinen Säugling nicht
kirchlich tauft ... Not und Elend waren für die Kirche
immer ein guter Nährboden, um mit ihren Heilsangeboten bei den Menschen
Gehör zu finden. Und diese willigten ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer
und verließen sich auf die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und
getauft ist, der werde "selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch
das Handeln des Pfarrers oder Priesters bei der kirchlichen
Säuglingstaufe angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des
kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein Gott,
der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im
Falle ihres Todes ewig im so genannten "limbus infantium"
(dem Raum für ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die
katholische Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt? In diesem
"Raum für die Kinder, die
ungetauft verstorben sind", würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen
erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein,
was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt! (zur katholischen
Überarbeitung dieser Vorstellung siehe weiter unten)
Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche
Jahrhunderte lang die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Sowohl auf Verlangen
der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden viele
hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z. B. ein vom
Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität Wittenberg
verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese "Halsstarrigen auch mögen getötet werden".
Dieses Gutachten wurde in Absprache mit Martin Luther erstellt.
2.9.2. -
Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und
Tod heute Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen
Menschen in den Gliedern. Um dieses zu mildern, trägt auch die Kirche
selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft
verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an (Katechismus Nr.
1261). Mit dieser Formulierung lässt sie bewusst offen, ob
ihr Gott womöglich doch einen Heilsweg für diese Kinder habe. Ergänzend dazu
ist die "Internationale Theologische Kommission"
des Vatikan nach dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April
2007 zu der noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt,
"dass es
theologische Grundlagen und ernst zu nehmende Liturgien gibt, die hoffen
lassen, dass ungetaufte Säuglinge erlöst werden, wenn sie sterben" (zit.
nach Spiegel online, 20.4.2007). Die bisherige Vorstellung einer Art
leidensfreier "Vorhölle" als
ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei "zu
streng" gewesen. Dennoch lässt man auch jetzt einen
Zweifel bestehen und formuliert: "Es gebe gute Gründe zur
Hoffnung, dass auch die ungetauften Kinder errettet werden, von sicherem
Wissen könne jedoch keineswegs gesprochen werden" (Netzeitung,
23.4.2007). Für Außenstehende ist dies immer noch schlimm genug.
Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen,
weiterhin Furcht und Schrecken ein. Sie würden ihre Kinder daran
"hindern", "zu Christus zu kommen" (Nr.
1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer
Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach
der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche
Codex
Iuris Canonici (CIC Can. 867). Die Begründung dafür
steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der
"Wiedergeburt in
der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der
Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die Kirche und die
Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes
zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe
gewährten" (Nr. 1250). Wenn Eltern dies
anders sehen, seien sie "Häretiker", denn es heißt im Katechismus:
"Häresie nennt man die nach
Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem
oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen
Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit"
(Nr. 2089),
wozu die Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese
angeblich das volle Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des
"beharrlichen
Zweifels" steht in Can. 1364
des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz
ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht
unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu."
Und eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun
als "schwere Sünde". Und diese zieht wiederum die ewige Verdammnis nach
sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl
Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1971, S. 410), weswegen die
Kirche es ja auch in Todesgefahr ermöglicht, die Strafe auszusetzen
(CIC can. 1335).
2.9.3. -
Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen lässt, weil
z. B. der Partner evangelisch ist? Dazu heißt es kirchenamtlich:
"Eltern oder solche, die
Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [also z. B.
evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit
einer Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden"
(CIC can. 1366), und man lässt das Kirchenmitglied über die Schwere
der Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann. Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die
Pflicht für Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den
Willen der Eltern katholisch zu taufen bzw. notzutaufen. Wörtlich
heißt es: "In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft" (CIC can. 868 § 2). Dies führte
z. B. im 19. Jahrhundert dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen
in Bologna katholisch "notgetauftes" jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern
weggenommen und direkt im Vatikan streng katholisch aufgezogen wurde
(mehr dazu siehe hier).
Alle die hier genannten Glaubensinhalte werden freilich in unserer
Zeit nur selten direkt ausgesprochen. So findet sich im Katechismus z. B.
nicht wortwörtlich der Satz, dass einer Exkommunikation eine
"schwere Sünde" vorausgeht. Doch es wird
natürlich selbstverständlich vorausgesetzt. Denn es wird im Grundsatz nur
zwischen zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es u. a.: Die
"Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der
Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854),
wobei schon die Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem
"minderen Gut" als
Todsünde gilt (Nr. 1855). Früher ließ man die Menschen ja auch zu
Tausenden deswegen hinrichten. Doch manche Schauerlichkeiten lässt man heute
halt manchmal lieber unter die "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt
beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen
erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung,
Angst und Abhängigkeit gehalten werden.
2.10. - Auszug aus Der Theologe aktuell von 30.4.2007 -
Elf Kirchen erkennen ihre
Taufen künftig gegenseitig an - Wer will noch alles mit in den Bauch der
Hydra?
- Bei einer Veranstaltung am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg
erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und
altorientalische Kirchen sowie einige Freikirchen ihre Taufen gegenseitig
an, insgesamt elf Kirchen. Wechselt also ein Kirchenmitglied z. B. innerhalb dieses Verbunds die
Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe von seiner neuen Kirche anerkannt.
Man hält es für gut möglich, dass auch noch weitere Kirchen diese
Vereinbarung unterzeichnen und von den jeweils anderen anerkannt werden. Die Hydra
in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr
Platz.
Alle beteiligten Kirchen praktizieren die Säuglingstaufe, die Jesus nicht
gelehrt hat. Sondern Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet"
(zum Sachverhalt siehe
hier).
Die Taufe ist in den Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die
Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine
Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig"
angesehen wird. Bei Jesus und im Urchristentum gab es jedoch keine
Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe.
Der Jesus zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und
getauft wird, der wird selig werden", ist eine Fälschung. So weist auch die
theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf den "unechten" und
später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20)
hin. Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern
wenn er von Taufe sprach, meinte er in der Regel die Taufe mit dem Heiligen
Geist. So erklärte auch Johannes der Täufer: "Ich taufe euch mit Wasser
zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich; ... der wird euch
mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen" (Matthäus 3, 11 und Lukas 3,
16). Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes,
die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch nicht nur
die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße, die
bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen
praktisch keine Rolle. Ein Säugling kann z. B. überhaupt keine Buße tun, und
die meisten Getauften sind Säuglinge. Man
hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik
mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den
Ursprung des Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich
nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und
ihre Einweihungs-
und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz
zu Jesus eine auch in den meisten heidnischen Kulten übliche Wassertaufe.
Schließlich taufen die elf Kirchen, die ihre
Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich "dreieinigen"
Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr
325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat
dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber
nichts zu tun (siehe dazu auch:
http://www.theologe.de/frageundantwort.htm#Dreieinigkeit). Der
einzige biblische Hinweis am Schluss des Matthäusevangeliums (28, 19:
"Taufet sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes")
ist nachweislich eine Fälschung aus dem 4. Jahrhundert und fehlt z. B. in
früheren biblischen Handschriften (z. B. in Handschriften des Kirchenvaters
Euseb vor 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und
Aphraates). Auch tauften die Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder
wenn doch, dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen
Jesu Christi". Siehe z. B. Apostelgeschichte 8, 15 f., 10, 44-48, 19, 3-5.
Wäre die "trinitarische" Taufaufforderung im Matthäusevangelium echt, hätten
Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die
Kirche hätte es richtig gemacht.
Urchristliche "Täufer", welche das ganze betrügerische kirchliche Kult-System bereits vor fast 500 Jahren entlarvten,
wurden sowohl auf Veranlassung der katholischen als auch der evangelische Kirche hingerichtet
(mehr dazu siehe dazu z. B. in Der
Theologe Nr. 1 und in Der
Theologe Nr. 3).
2.11. - Um leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe
das zentrale Instrument der Kirche. Vordergründig
benützt man so genannte "liberale" menschenfreundliche Priester, welche den
Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In
Wirklichkeit werden in erster Linie Mitglieder rekrutiert. Schon der
Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche
unterstellt, wie es unter Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm
angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B. Nr. 504, 514, 526,
542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt
nicht ablegen könne. So kann man fragen: Erinnert diese "Einheit des
Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den
Sklaven wurde vielfach ein Sklavenmal in die Haut gebrannt, das sich nicht
mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene
und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn,
sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute
zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur - die Kirche lässt nie
jemanden frei. Weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu
lassen und damit dem
"Leib" der Kirche "eigen" zu machen.
2.12. - Link:
Die Taufe
von Säuglingen
2.13. - Unter der Überschrift Taufe gilt für 'immer und
ewig' und ist ein Teil 'unserer DNS' berichtete kath.net bereits im
Jahr 2004 (13.7.2004) über die offizielle Lehre der römisch-katholische
Kirche über die Säuglingstaufe, die einer Zwangschristianisierung gleichkommt,
da die meisten Getauften sich niemals frei dafür entschieden haben. Im Jahr 2009
wird das Thema auch in Deutschland diskutiert: Anlass ist die Weigerung der
römisch-katholischen Kirche, ein nicht getauftes 6-jähriges Mädchen in eine
staatliche Grundschule einzuschulen, für welche der Staat der Kirche die
Trägerschaft überlassen hat (siehe
hier). Was die Eltern ihrer Tochter damit bisher erspart haben, wird
aus den nachfolgenden Zeilen deutlich.
In der damaligen Pressemeldung Taufe ... ist ein ´Teil unsere DNS` hieß es wie folgt: "Antonio Maria Rouco, Kardinal
der der Erzdiözese Madrid, betonte, dass die katholische Taufe niemals
aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein
Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die
Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco
erinnerte daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen
Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann
- ´es ist ein Teil ´unserer DNS.`` Der spanische Kardinal unterstrich
auch die weltliche Bedeutung der Taufe, die dazu dient, die Anzahl der Katholiken
weltweit zu erheben. Bezüglich der Unauflöslichkeit der Taufe nannte er das Bild
vom Sohn, der seinen Vater ablehnt. ´Es ist ihm möglich den Vater abzulehnen,
seinen Nachnamen zu ändern, das Erbe abzulehnen oder abzustreiten ihn überhaupt
zu kennen, dennoch bleibt er sein Sohn, daran gibt es nichts zu rütteln.`"
Nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal
befreien. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche als
"Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und
sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche
distanziert hat.
Aus dieser Anmaßung über die
angeblichen ewigen "Söhne und Töchter der Kirche", die wir alle sein sollen, falls
unsere Eltern uns irgendwann taufen ließen - ohne dass die meisten wussten, was
sie damit taten (weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden), könnten wache Zeitgenossen zwei
Schlussfolgerungen ziehen:
1.) Eltern, hört auf, eure Kinder kirchlich zu taufen, was dem Versuch
einer geistigen Genmanipulation gleich kommt. Hört auf, eure Kinder diesem
Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu
besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und
Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen
Vater, nämlich Gott, wenn Sie an ihn glauben möchten. Doch niemals ist der anmaßende Moloch Kirche der Vater
Eurer Kinder. Deshalb: Väter, seid standhaft und geht mutig voran. Tretet selbst aus
und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und Freunde, aus Protest
ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum Standesamt und lasst euch
die wieder gewonnene äußere Freiheit protokollieren.
2.) Politiker aller demokratischen
Staaten! Hört endlich auf, eine Religion zu hofieren, zu privilegieren und zu
finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen
tritt. Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann
auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges"
Vereinsmitglied betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu
tun haben will. Dazu ein Beispiel: Wenn jemand z. B. einmal Mitglied in
einem Verein für Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur
Verbreitung von Pornografie und seine Mitgliedschaft dort bereut und
gekündigt hat und sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs
Schärfste distanziert, dann hat dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht,
dass diese Mitgliedschaft komplett gelöscht wird. Die heutigen Vereinsführer
haben kein Recht darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds
festzulegen, nur weil er einmal dabei war. Und dies muss erst recht gelten, wenn man nicht einmal freiwillig
in eine bestimmte Institution eingetreten ist, wie dies auf die meisten
Kirchenmitglieder zutrifft.
Wenn die Kirche sich hier vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet
und eine Art ewige Vaterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert (was
allenfalls Gott selbst zukommen könnte), dann ist dieser Götzenkult nicht mit
einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus
hat es auch nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft lehrte:
"Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im
Himmel" (Matthäusevangelium, 23,8). Also sowohl der "Heilige Vater"
in Rom steht im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als
angeblicher "Vater"
oder angebliche "Mutter".
Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt deshalb das Verhalten und die
Lehre der Kirche als sittenwidrig, im Einzelfall möglicherweise seelisch grausam und in Euren Staaten
rechtlich in jeder Hinsicht unwirksam, und stellt Euch einmal auf die Seite Eurer
Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres
Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen. Geschieht
Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig
dagegen. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland
würde sich so verhalten wie die Kirche. Dann würden Sie, liebe Politiker, ja
auch sofort gegen diese "totalitäre Sekte" Maßnahmen ergreifen!
Wenn man selbst
eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, umso mehr muss eine
Kirchenmitgliedschaft kündbar sein - und zwar nicht nur steuerlich, sondern ohne
Wenn und Aber. Oder einer Institution, die Gegenteiliges behauptet, werden alle
Subventionen ab sofort gestrichen..
|
siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 59" - |
3.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem
Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 577,
578, 580, 582, 585, 587, 607 und 608 gelten allesamt als "unfehlbar":
3.1.1. - Lehrsatz Nr. 577 - "Wer leugnet, dass im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung: Das bedeutet auch "später ewig in der Hölle verdammt"]
3.1.2. - Lehrsatz Nr. 578 - Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben - diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.1.3. - Lehrsatz Nr. 580 - Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.1.4. - Lehrsatz Nr. 582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.1.5. - Lehrsatz Nr. 585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der Kirche, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.1.6. - Lehrsatz Nr.
587 - Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung
auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei
ausgeschlossen. [Anmerkung] Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum
Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese
heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das
Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben,
die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte
ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.
3.1.7. - Lehrsatz Nr. 607 - Wer sagt,
durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine
Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie
selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der
sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.1.8. - Lehrsatz Nr. 608 - Wer sagt, das Messopfer
sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers,
nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der
kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für
Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei
ausgeschlossen. [Anmerkung]
3.2. - Zur Lehre der evangelischen Kirche siehe z. B. auch hier unter 3.6.1., und 3.7.3., wo die katholische Lehre ansatzweise mit der evangelischen verglichen wird.
3.3. - Steinerne
Prachtbauten und goldverbrämte Kirchen werden im kirchlichen
Christentum wie in antiken Vielgötter-Kulten als Häuser
bzw. Dome Gottes verehrt,
obwohl der Gottesbote Stephanus eindeutig sprach: "Aber der Allerhöchste
wohnt nicht in Tempeln, die mit Händen gemacht sind, wie der Prophet spricht
(Jesaja 66, 1-2): ´Der Himmel ist Mein Thron und die Erde der Schemel Meiner
Füße; was wollt ihr Mir denn für ein Haus bauen`, spricht der Herr, oder
´was ist die Stätte Meiner Ruhe´?" (Apostelgeschichte 7, 48-50).
Die
Gegenwart Gottes in allen Lebensformen wird
von der Kirche abgelehnt, obwohl auch davon noch hier und da in der
Bibel berichtet wird, z. B. wenn es heißt: "Er [Gott] ist nicht ferne von
einem jeden von uns. Denn in Ihm leben, weben und sind wir"
(Apostelgeschichte 17, 27). Denn um diese Gegenwart zu erleben, bräuchte es keinen Kult,
keine Zeremonien und keine Priester. Deshalb wird die Kirche diesen
Glauben immer ablehnen. Stattdessen wird versucht, Gott in einer von einem Priester "verwandelten"
Hostie (dem angeblichen "Leib Christi") dingfest zu machen. Und er wird als solcher in einem
so genannten Tabernakel (einem Hostienschrank) bzw. einem angeblich "heiligen
Gefäß", der Monstranz, in einem Steinhaus aufbewahrt bzw. in einer solchen Monstranz von kirchlichen Amtsträgern durch die Gegend getragen. Ein vergleichbarer magischer Brimborium wurde auch durch heidnische Priester veranstaltet.
Eine Hostie
in einer Monstranz wird verehrt. In Wirklichkeit ist der Geist Gottes schon vor
der katholischen "Wandlung" in ihr, weil er allgegenwärtig
in allen Lebensformen ist.
Ein solches Brimborium wäre Jesus ein Gräuel. Denn er ist ein
natürlich denkender Mann des Volkes und nicht ein Mann der Kirche.
3.4. - Ein
rituelles "Heiliges Mahl" mit Altar, Messdienern, rituellen
Gewändern, Hostien, Weihwasser, Weihrauch und einem "ewigen Licht" gab es
im Mithraskult und anderen antiken Mysterienkulten. Von dort hat es
die Kirche übernommen und mit Inhalten aus der Jesus-Überlieferung
versetzt. Ähnlich wie später die Katholiken haben die damaligen Heiden im rituellen
Mahl ihren "Gott"
aufgegessen und sich auf diese Weise im Kult magisch mit ihm vereint. Bekannt
ist dies vor allem aus dem Dionysos-, Attis- und
Mithraskult. Und wie später vom Katholizismus übernommen, glaubten die
Anhänger des Gottes Osiris, beim "heiligen Mahl" tatsächlich das
"Fleisch" des für sie geopferten Gottes zu essen. Auch die äußere Form der katholischen Messe wurde bis in
Einzelheiten hinein aus antiken Mysterienkulten übernommen: Altar,
Ministranten, Händefalten, Hinknien, Glöckchen usw. sind
von vorne bis hinten Abkupferungen aus heidnischen Kulten.
heidnisch.
Jesus kannte kein solches Zeremonienwerk.
3.5. - Beim Abendmahl bzw. der Eucharistie wird
im Katholizismus täglich die Hinrichtung von Jesus neu "vergegenwärtigt". Man deutet es als Blut-Opfer
zur Sühnung menschlicher Schuld, weil der in den Kirchen gelehrte Gott
angeblich früher blutige Tieropfer als Sühnung für menschliche Schuld
forderte. Erst durch den als Blut-Opfer gedeuteten grausamen Tod seines
Sohnes seien diese dann abgelöst worden. Brot und Wein sollen bei diesem
Ritual nun in das Fleisch und das Blut von Jesus verwandelt werden (in den
"Leib Christi" bzw. das "Blut Christi"; die Katholiken nennen
die angebliche "Verwandlung"
"Transsubstantiation"), wenn ein Priester die genau festgelegten
Wandlungsworte dazu spricht. Und hierbei stellt sich dann u. a. die
Frage: Erinnert das alles nicht an
Zaubersprüche, wie sie aus vielen Märchen und Sagen bekannt sind? Diese sollen auch nur dann wirken, wenn der Magier oder der
Zauberer exakt die richtige Zauberformel spricht. Ein falscher
Zauberspruch hingegen - und nichts soll demgegenüber passieren.
Dabei handelt es sich
womöglich auch bei der Eucharistie um nichts anderes als um Hokuspokus und
dieses Wort wird zutreffend auch aus den katholischen Wandlungsworten "Hoc
est corpus Meus" = "Das ist Mein Leib" = Hokuspokus abgeleitet. Es sei denn,
jemand mobilisiert in diesem Zusammenhang starke Gedankenkräfte, welche dann
eine bestimmte Wirkung hervorbringen können, wie es z. B. auch im Voodoo-Kult und bei
anderen magischen Kulten üblich ist. Die gewünschte Wirkung ist dann
aber nicht die Folge der Zauberformel, des Rituals oder
des kirchlichen Sakraments an sich, sondern die Folge der in diesem
Zusammenhang mobilisierten gedanklichen
Energien.
3.6.1. - Beim kirchlichen Abendmahlssakrament wird
das aus einer einfachen Backoblate "umgewandelte" Fleisch von
Jesus, der "Leib Christi", am Ende vom Gläubigen
gegessen. Und diese Zeremonie wird nun nicht etwa als symbolisches Essen des
"Leibes Christi"
verstanden (wie z. B. in der evangelisch-reformierten Kirche in der
Schweiz), sondern sie wird als tatsächlicher Verzehr eines Stückes
"Körper"
von Jesus gedeutet. Dies gilt auch für die lutherischen Christen, bei
denen der "Zauber" allerdings nur während der Abendmahlshandlung anhalten
soll und für welche die Oblate trotz ihrer neuen Funktion als "Leib Christi"
auch ihre alte Funktion als schlichte Oblate beibehält. Deswegen ist für die
Lutheraner die Oblate nach dem Abschluss der kirchlichen Handlung auch nur
mehr wieder eine bloße Backoblate. Anders bei den Katholiken: Für sie bleibt
die von einem katholischen Priester einmal "umgewandelte"
Oblate für alle Zeiten ein Stück vom "Leib Christi" und ein umgewandelter
"Wein" bliebe für immer das
"Blut Christi". Dies erweist
sich z. B. in der konfessionellen Klinikseelsorge für die Katholiken als praktisch: Während der
katholische Priester die angeblich ein für allemal in den Leib Christi
"verwandelte" Oblate einfach
von Krankenzimmer zu Krankenzimmer tragen kann, muss der lutherische Pfarrer
in jedem Krankenzimmer mit dem ganzen Ritual komplett von vorne beginnen.
Mit Jesus von Nazareth, dessen Leib dabei in beiden Fällen verzehrt werden
soll, hat dieser Kult in beiden Varianten jedoch nicht das Geringste zu tun.
Jesus traf sich mit seinen Jüngern zu einem feierlichen Essen und erinnerte
daran, wie er sich und sein Leben - gleich der Mutter Erde - bedingungslos
hingibt für seine Nächsten. Und da das Leben in allem ist - im Menschen wie
in den Früchten der Erde - kann ein gemeinsames Mahl auch zum Symbol für das
Schicksal eines Menschen oder einer Gemeinschaft werden. Die Kirche jedoch
machte einen materialistischen Kult daraus, der den Gläubigen teilweise
absurdes Denken abverlangt. So muss der Katholik glauben, dass die
"ganze
Brotsubstanz" sich komplett in den Körper von Jesus
verwandle. Die bisherige "Substanz von Brot"
und damit dessen bisheriges "Wesen" solle komplett
verloren gehen, während jedoch die chemische Zusammensetzung des
Kultobjektes unverändert bleiben soll (was man ja auch in jedem
entsprechenden Labor nachweisen kann). Glaubt der Katholik diese gesamte
Konstruktion nicht, käme
er für diesen seine Unglauben angeblich in die ewige Hölle
(siehe z. B. bei
Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche).
3.6.2. - Hält man dem Gläubigen dann aber folgerichtig vor, nach seinem
eigenen Glauben habe er jetzt wie ein Kannibale ein Stück
"Menschenfleisch"
gegessen, dann wird er dies in den meisten Fällen wohl
von
sich weisen, weil ihm diese Vorstellung dann unheimlich ist. Und doch ist sie
logisch, auch wenn die theologischen Wortakrobaten in den Kirchen ihre
eigene absurde Logik (siehe oben) zu konstruieren versuchen. So bleibt
am Ende nur die jeweilige Erfahrung des einzelnen Gläubigen, der
aber auch nicht immer das erlebt, was er sollte.
Beispiel: Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Kirchenchrist
Armin Meiwes fühlte sich z. B. beim Verzehr seines von ihm zuvor
geschlachteten Bekannten Bernd Brandes
ähnlich wie beim kirchlichen Abendmahl, das er seit vielen Jahren zu sich
genommen hatte.
3.7.1. -
Wie materieverhaftet und todesbezogen der Kirchenglaube sein kann, zeigt
sich weiterhin daran, dass dieses Ritual bzw. Sakrament des
"eucharistischen
Opfers"
auch für die verstorbenen Gläubigen dargebracht wird, "die
noch nicht vollständig gereinigt sind", also für
die römisch-katholischen Seelen im so genannten Fegefeuer, damit sie in das
"Reich Christi, in das Reich des
Lichtes und des Friedens" eingehen können
(Katholischer Katechismus Nr. 1371). Dass die irdische
katholische Kulthandlung der jenseitige Türöffner vom dortigen Fegefeuer in
ein Reich des Friedens sein soll, ist für einen Menschen, der seinen
Verstand gebraucht - gelinde gesagt - eine "kühne Vorstellung". Bei einer weniger populären
Religionsgemeinschaft würde es wohl gleich als Scharlatanerie und
Bauernfängerei verspottet werden. Im Katechismus der Katholischen Kirche
heißt es jedoch dazu: "Wir glauben nämlich, dass die Seelen, für welche während des
heiligen, erhabensten Opfers gebetet wird, sehr großen Nutzen davon haben"
(Nr. 1371).
3.7.2. - Dass ein Gebet Nutzen bringen kann, soll hier nicht bestritten
werden; nämlich dann, wenn es sich um ein Herzensgebet handelt, welches mit
dem sonstigen Leben des Beters übereinstimmt. Doch nach katholischer Lehre
muss es lediglich während der Eucharistie gesprochen werden, um den
"großen Nutzen" zu erzielen.
Wohin das führen kann, zeigen z. B. so genannte "Arme-Seelen-Zählgeräte", die es bis vor kurzem u. a. im katholischen Bayern
gab und welche der Beter bei der Totenmesse für den Verstorbenen bedienen
konnte. Das Gerät zeigt die Anzahl der Gebete an, denn es gilt hier das Prinzip:
Je mehr, desto besser. Ein solches Denken öffnet Fanatikern Tür und Tor und
kann zu schweren Zwangsneurosen führen. Denn welcher daran Glaubende wagt schon zu sagen, wann
genug gebetet wurde.
3.7.3. - Die evangelische Kirche lehrt interessanterweise, dass diese katholische Totenmesse eine "schreckliche Abgötterei" (Apologie XXIV) sei, "unnütz und nichts", ein "unsäglicher großer Gräuel". Und: "Um dieser großen, unsäglichen Gotteslästerung willen werden die Bischöfe schwere Strafe von Gott gewarten müssen" - starke Worte, die zwar aus dem 16. Jahrhundert stammen, jedoch bis heute offiziell verbindliche Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche sind. Doch die heutigen evangelischen Amtsträger verschweigen oder verleugnen lieber diesen und andere Teile ihres Bekenntnisses, um ihre katholische Mutterkirche nicht zu verärgern. Stattdessen biedern sie sich der römisch-katholischen Kirche an, um von dieser wenigstens als "Kirche" anerkannt zu werden (vgl. dazu Der Theologe Nr. 16). Und sie wünschen sich derzeit [2012] vor allem, ausgerechnet bei der oben geschilderten kompletten und unwiderrufbaren Wesens- und Substanzverwandlung von Brot und Wein ohne Änderung der chemischen Zusammensetzung von den Katholiken eingeladen zu werden, während ihr Gründervater Martin Luther diese "spitze Sophisterei" der Katholiken aus verständlichen Gründen ablehnte (z. B. Schmalkaldische Artikel, III. Teil, Vom Sakrament des Altars).
3.8. - Auszug aus Der Theologe aktuell vom 13. und 25.1.2007 -
Weil er die Hostie nicht in den Mund steckte: Mann von Dekan körperlich
angegriffen. "Hostienschändung" schlimmer als Kinderschändung?
Wann stellt der Staat endlich die Finanzierung des kirchlichen Götzenkults
ein? -
Einer dpa-Meldung vom 12.1.2007 zufolge hat der katholische
Stadtdekan
Johannes zu Eltz während einer Messe in der Bonifatiuskirche in Wiesbaden einen Gläubigen geschlagen,
nachdem dieser
die zuvor vom Dekan geweihte Backoblate nicht katholisch korrekt in den Mund
steckte, sondern nur an ihr geknabbert und sie dann in seine Tasche gesteckt
hatte. Daraufhin soll der Priester laut gerufen haben "Wo ist die Oblate, wo ist
die Oblate?" sowie den Mann im Verlauf der Feier so kräftig geschlagen haben, dass dieser mehrere Prellungen am
ganzen Körper und einen geschwollenen Knöchel erlitt. Nach Aussage des
Geistlichen hätte dieser den Gläubigen aber nur in "Notwehr"
"festgehalten", weil der Gläubige
seinerseits den Dekan getreten hätte (Frankfurter Rundschau, 13.1.2007).
Auch andere Gläubige hätten dem Mann "die Arme auseinander gezogen". Ob dieser "die Hostie letztlich mitgenommen oder doch gegessen hat, konnten weder
Staatsanwaltschaft noch Bistum sagen", schreibt dpa weiter.
Nach
römisch-katholischem Glauben wird die Oblate durch die katholische Zeremonie
real in Fleisch vom Körper von Jesus verwandelt, was für viele Nichtkatholiken
eine wenig appetitliche und kannibalische Vorstellung ist. Für die
Katholiken ist das Ergebnis dieser so genannten "Transsubstantiation" dann
angeblich real der "Leib Christi" (siehe dazu
einige offizielle römisch-katholische
Lehrsätze zu Oblate bzw. Hostie). Und diesen z. B. in
einer Tasche mit aus der Kirche hinaus zu nehmen, gilt nach katholischem Recht als "sehr schwere Sünde".
Der Kirchenbesucher erklärte dazu: "Ich wollte sie mir zu Hause
mal näher angucken."
Was der Mann dabei vermutlich unterschätzte: "Im katholischen Kirchenrecht ist das die schwerste
Straftat, die man begehen kann", erläutert dazu Thomas Schüller, der
Kirchenrechtler der Diözese Limburg. Das Eingreifen des katholischen Dekans
sei notwendig gewesen, wenn auch nicht der körperliche Kontakt (Frankfurter
Rundschau, 13.1.2007).
Dabei hatte der Wiesbadener Gottesdienstbesucher noch Glück. Zwar erstattete die
katholische Kirche bereits Strafanzeige wegen "Störung der Religionsausübung".
(Hier werden wieder einmal Täter und Opfer vertauscht.) Doch umgekehrt zeigte der
Gläubige auch den in der katholischen Hierarchie "obersten" Priester der
Landeshauptstadt Wiesbaden wegen "gefährlicher Körperverletzung" an. Außerdem
wird das kultische
"Delikt" - es zählt zur Kategorie der "Hostienschändung"
bzw. von "Hostienfrevel" - in Deutschland nicht mehr so massiv bestraft wie in einigen anderen
Ländern. In früherer Zeit wurde jedoch auch in Deutschland vor
allem jüdischen Mitbürgern "Hostienschändung" unterstellt, und diese
wurden dafür
verfolgt und hingerichtet.
Verfolgungen und harte Strafen gibt es
zudem weiterhin in anderen Ländern.
Einige
Beispiele aus unserer Zeit aus Indonesien:
Ein muslimischer Händler
"empfing" die Oblate und nahm sie mit nach draußen. Urteil: Sieben Jahre Haft
ohne Bewährung. In "Selbstjustiz" zündeten die
katholischen Gottesdienstbesucher zudem alle Verkaufsbuden auswärtiger moslemischer Händler
in Brand (zum Sachverhalt: siehe Vatikanradio, 12.4.2002).
Einem katholischen
Mädchen fiel die Hostie beim Empfang auf den Boden. Darauf hin wurde sie von
anderen Gottesdienstbesuchern tätlich angegriffen. Möglicherweise drohte
eine "Lynchjustiz". Unter den Angreifern und den Beschützern des
verängstigten Mädchens kam es zu schweren Ausschreitungen (zum Sachverhalt: siehe
Vatikanradio, 12.4.2002).
Eine Frau hat die Oblate
in der Kirchenbank aus dem Mund genommen und unter ihren Sitz gelegt. Warum,
wird nicht berichtet. Urteil:
Vier Jahre Haft ohne Bewährung (zum Sachverhalt: siehe Vatikanradio,
29.6.2002).
Ein junger Protestant ging
mit seiner römisch-katholischen Freundin zur Messe. Aus unbekannten Gründen
steckte er ebenfalls die Hostie nicht in den Mund, worauf hin die
Gottesdienstbesucher auf ihn losgingen. Seine Gesundheit und sein Leben waren
jetzt in Gefahr. Die Polizei wurde gerufen und konnte den Mann erst durch
Abfeuern von Schüssen in die Luft aus der Gewalt der Katholiken befreien. Darauf
hin stürmten die Katholiken die Polizeistation und brannten sie nieder,
ebenfalls das Polizeiauto. Auch die beiden benachbarten Polizeistationen
wurden anschließend von den Katholiken niedergebrannt, es gab viele
Verletzte (The Jakarta Post,
Sinar Indonesia Baru, 9.2.2005).
Dies ist nur eine kleine Auswahl unter Dutzenden von ähnlichen Vorfällen. Als
"aufgeklärter" Europäer mag man vielleicht vermuten: In Deutschland wäre das
aber nicht möglich. Doch was ist mit dem Stadtdekan von Wiesbaden?
(siehe oben)
Zwar hat der Amtsträger mittlerweile "angeboten", sich "dafür zu entschuldigen"
(FR, 13.1.2007). Doch wozu sind er und seine Priesterkollegen im
religiösen Eifer noch alles fähig?
Und wie beurteilen z. B. die deutschen katholischen Missionare in Indonesien die
Strafmaßnahmen in ihrem Gastland? Diese
missbilligten nun nicht etwa die siebenjährige Kerkerhaft für den Muslim, der eine
Hostie mit nach draußen nehmen wollte, sondern sie schrieben auf ihrer Homepage:
"Das Urteil beschämt so manche deutsche Richter, die die
Verunglimpfung christlicher Symbole und Werte zumeist ´auf
Kosten der Staatskasse` einstellen".
(Ursprüngliche Quelle www.steyler.de/content/de/aktuell/nachrichten/02/nachrichten-2002-09-02.php4
nicht mehr erreichbar) In Deutschland sollte sich die Justiz nach
Überzeugung der katholischen Experten also offenbar ein Beispiel an den
indonesischen Richtern nehmen.
Im Grunde genommen bestätigen diese Vorfälle die Analyse des bekannten deutschen
Philosophen Karl Jaspers in seinem Werk
Der philosophische Glaube: Der "biblisch fundierte
Ausschließlichkeitsanspruch" der Kirchen stehe nach wie vor "ständig
auf dem Sprung, von neuem die Scheiterhaufen für Ketzer zu entflammen" (9. Auflage,
1988, Seite 73).
Doch damit nicht genug. Der Tübinger Religionswissenschafter Günter Kehrer
erklärt gemäß einer dpa-Meldung vom 5.2.2006, dass der falsche Umgang mit
der Hostie nicht nur die "schwerste Straftat" nach dem Kirchenrecht sei (siehe
oben). Sondern es gilt darüber hinaus:
"Hostienschändung ist [im Katholizismus] eine Sünde, die nie vergeben werden kann, für sie gibt es
ewiges Fegefeuer [also "ewige Hölle"]. Dagegen ist Gott im Islam barmherzig, es gibt nichts, was
nicht verziehen werden könnte."
|
Aus den hier dokumentierten Fakten und Glaubensdokumenten ergibt sich: Für einen überzeugten Katholiken ist Hostienschändung schlimmer als Kinderschändung. (PS: Bereits Tausende von katholischen Priestern haben Kinder sexuell missbraucht; siehe z. B. http://app.bishop-accountability.org/member/index.jsp und unsere vielen Meldungen hier) Sehen Sie das auch so? Dann bleiben Sie katholisch. Oder sehen Sie das nicht so? |
An dieser Stelle sei deshalb noch einmal darauf hingewiesen. Der katholische
Kult ist eben katholisch. Aber mit Jesus, dem Christus, und mit dem Gott, den
Jesus uns lehrte, hat der Katholizismus nichts zu tun (auch der
Protestantismus nicht,
der z. B. den freien Willen in Glaubensdingen leugnet und der die deshalb
unfreiwillig nicht Glaubenden ewig verdammen will). Der Gott, den Jesus
lehrte, ist demgegenüber ein barmherziger Gott, der keines seiner Kinder in ein ewiges
Fegefeuer oder eine ewige Hölle schickt, wie dies die Katholiken bzw.
Protestanten lehren (siehe dazu Der Theologe Nr. 19:
Es gibt keine ewige Verdammnis). Und auch der spezielle katholische
"Hostienzauber" hat nichts mit Gott und Christus zu tun. Es handelt
sich stattdessen um einen gefährlichen Götzenkult, dessen Vorläufer aus dem Vielgötter-Glauben
auch in anderen Kulten nachweisbar sind.
3.9. - Link:
Abendmahl bzw.
Messe mit Eucharistie: Statt innerer Wandlung ein äußeres Ritual
3.10. - Eucharistie:
Austeilung der Hostie in Zukunft mit Handschuhen? -
Juan Luis Kardinal Cipriani, der Erzbischof von
Lima (Peru), zählt zu den bekanntesten und einflussreichsten Kirchenmännern der
Welt. Er hat jetzt bei dem kirchlichen Abendmahl, auf katholischer Seite
"Eucharistie" genannt, klar für die so genannte "Mundkommunion" im
Unterschied zur "Handkommunion" Stellung bezogen. Dabei legt der Priester den
Gläubigen die Hostie auf die Zunge. Bei der Handkommunion gibt er ihm die Oblate
stattdessen in die Hand, und der Gläubige führt seine eigene Hand mit der Oblate
zum Mund.
Der Kardinal zu diesem Thema wörtlich: "Wir empfangen die Heilige Eucharistie auf der Zunge.
Damit vermeiden wir, dass unsere schmutzigen Händen in Kontakt mit dem Leib
Christi kommen. In dieser Erzdiözese gibt es noch die Erlaubnis, dass die
Eucharistie mit der Hand empfangen werden kann. Ich sagte ´gibt es noch`, weil
ich mehr und mehr Priester und Gläubige ermutige, den sichtbaren Respekt
gegenüber den Leib Christi zu zeigen und diesen nicht einfach auszuteilen als ob
man einige Papiere verteilt" (zit. nach kath.net, 3.9.2009).
Mit dieser Praxis würde zugegebenermaßen vermieden, dass die "schmutzigen Hände" des
Gläubigen mit der Hostie in Berührung kommt. Die Bedenken vor den "schmutzigen
Händen" des Gläubigen werfen aber unweigerlich auch die Frage auf: Was aber ist
dann mit den "schmutzigen
Händen" des Priesters? Muss man, wenn man schon von "schmutzigen
Händen" spricht, dann nicht auch dies bedenken?
Um eine Berührung der Hostie durch "schmutzige Hände" generell zu
vermeiden, wäre es am nahe liegendsten, wenn der Priester bei der Austeilung der
Eucharistie Handschuhe verwenden würde und die Hostie den Gläubigen mit
Handschuhen auf die Zunge legt Hier könnte man z. B. an weiße
Stoffhandschuhe denken, die nach jeder Eucharistiefeier gewaschen oder auch
entsorgt werden
könnten. Oder man erwägt elfenbeinfarbene Gummihandschuhe,
wie sie auch in anderen Dienstleistungsbereichen verwendet werden, die eine
bestimmte Hygiene erfordern und in denen der damit Arbeitende mehr Gefühl in den
Händen hat als in Stoffhandschuhen.
Zwar hat ein Priester laut römisch-katholischer Lehre seit seiner Weihe den so
genannten "character indelebilis", einen angeblich "unzerstörbaren"
Weihe-Charakter, der auch nicht verloren gehen soll, wenn es sich z. B. um einen
pädophilen Priester handelt, der seine verbrecherischen Neigungen im
Verborgenen auch praktiziert. Aus erschütternden Opferberichten ist jedoch auch
bekannt, dass Jungen und Mädchen von Priestern sogar in der Sakristei der Kirche
vergewaltigt worden sind, vor oder nach der Messe. Doch wie immer auch die pädophilen Verbrechen und
Vergehen sich ereignet haben - vor oder nach der Messe standen sie immer auch
mit den Handlungen im Gottesdienstraum in zeitnaher Verbindung, bei welchen der
Priester mit seinen Händen die Oblate austeilt, "Respekt vor der Hostie" hin
oder her. Hier wäre dann die Frage, ob man konsequenterweise nicht nur die
"schmutzigen Hände" des Gläubigen als Problem sieht, sondern wenn schon, dann
auch die "schmutzigen Hände" des Priesters. Oder ob der "character indelebilis"
des Priesters in diesem Fall sozusagen schmutzige Hände
ausreichend neutralisieren könne.
3.11. - Werden einem bei der Einnahme des
Abendmahl die Sünden vergeben? Auszug aus der Rubrik "Frage und Antwort"
- Die Frage: "Ich habe gelernt, dass mir beim Abendmahl die Sünden vergeben
werden. Leider kann ich das innerlich irgendwie überhaupt nicht
nachvollziehen. Auch weiß ich nicht, was die Kirche noch zum
Abendmahl lehrt, was mich interessieren würde. Ich fühle mich durch das Abendmahl
(in der
evangelischen Kirche) auch innerlich gar nicht befreit. Es ist für
mich mehr ein Ausdruck der Gemeinschaft und ein Zeichen meiner
Demut."
Dazu eine ausführliche Antwort:
3.11.1.
- Die Kirche tat
etwas anderes als das, was Jesus wollte -
So ähnlich, wie Sie es
beschreiben, hat
es Jesus auch gemeint.
Er
hatte niemals an ein rituelles Kultmahl mit Hostie und mit einem Schluck Wein
aus einem Kelch gedacht, wie es in den Kirchen praktiziert wird, sondern an ein
richtiges Essen mit Speisen und Getränken. Und bei diesem Anlass sprach er kurz
vor seinem Sterben auch von seinem Leib und
seinem Blut. Und er nützte die Gelegenheit auch für ein Gleichnis,
um auf diese Weise deutlich zu machen: Wer ihm nachfolgen möchte, der gibt sein ganzes
Leben für andere hin, symbolisch gesprochen: seinen Leib und sein
Blut. So wird er selbst es jetzt tun, trotz furchtbaren Leides, das ihm dabei
widerfährt. Das selbstlose Geben ist auch das Wesen Gottes, und so wirkt
der Geist
der Wahrheit in dieser Welt.
Die Kirche hat nun etwas völlig anderes erfunden als das, was
Jesus wollte. In der katholischen Kirche gilt das Abendmahl sogar
als eine Art "Wiederholung" des Kreuzestodes von Jesus im rituellen
Handeln des Priesters, genauer: eine "Vergegenwärtigung" bzw.
"Realpräsenz", und man nennt es deshalb auch "Messopfer". Dazu
könnte man sehr viel sagen. Hier aber nur so viel: Es hat nichts mit
Christus zu tun.
3.11.2.
- Was die
evangelische Kirche änderte und
warum sich die Evangelischen nicht einigen konnten - Bevor
wir etwas zum Thema "Vergebung" sagen, hier zunächst in aller Kürze
die Entwicklung der evangelischen Abendmahlslehre: Die
Evangelischen sind sich - wie meistens - nicht einig, und auch ihr
Abendmahl hat nicht sehr viel mit Christus zu tun. Dabei knüpft es
zunächst am katholischen Abendmahl an:
Die katholische Kirche zeigt bei der Einsetzung des Abendmahls auf
eine ihrer Hostien und formuliert dazu ein Jesuswort, wie es in der
Bibel überliefert ist: "Das ist mein
Leib". Martin Luther
hielt nun an dem Wort "ist" fest, deutete es aber anders als die
katholische Kirche bis dahin. Die Hostie sei nämlich nicht identisch
mit dem Leib, doch "in, mit und unter" der Hostie "ist",
so Luther, der wahre
Leib. Entsprechendes soll für Wein und Blut gelten. Die Betonung liegt auf
bei ihm auf dem Wort "ist".
Dies gelte aber ausdrücklich nur während der Feier, also während der
Zeremonie bzw. der Durchführung der sakramentalen Handlung.
Anschließend sei die Hostie wieder bloße Oblate. Anders bei den
Katholiken, also der bisherigen Kirche vor Luther. Da bleibt die
Hostie angeblich für immer "realer" "Leib Christi".
Huldreich Zwingli, Johannes Calvin und andere "Reformatoren"
widersprachen Martin Luther und ersetzten das katholische "ist"
jedoch durch das Wort "bedeutet". Deshalb wurden gleich zwei neue
evangelische Kirchen gegründet, nicht eine. Und bis heute gibt es
deshalb die Evangelisch-Lutherischen und die
Evangelisch-Reformierten, letztere vor allem in der Schweiz und in den
Niederlanden. Das Abendmahl war der entscheidende Trennungsgrund. Deswegen wurde
1529 auch das Marburger Religionsgespräch geführt, und Martin Luther blieb stur
und die Gespräche scheiterten. Für Luther war es undenkbar, mit
Zwingli und den anderen Schweizern ein gemeinsames Abendmahl zu
feiern und damit in der Konsequenz eine gemeinsame Kirche zu
gründen. Stattdessen wird berichtet, dass Martin Luther eine Schere genommen hat
und das Tischtuch zwischen sich und dem Schweizer Reformator Zwingli zum Zeichen
der Trennung durchschnitten hat. Luther hielt an
seiner Spezial-Konstruktion fest ("in, mit und unter"), der jedoch weder von
den anderen Protestanten noch von den Katholiken akzeptiert wurde.
So entstanden aus einer Kirche mindestens drei.
Also:
Katholisch: Hostie = Leib
Lutherisch: "In, mit und unter" der Hostie ist der Leib
Reformiert: Die Hostie "bedeutet" der Leib
Und wie ging es weiter? König
Friedrich-Wilhelm III. hatte den sturen unterschiedlichen evangelischen Kirchen zum Trotz 1817 einfach eine
Abendmahlsgemeinschaft in Preußen zwischen Reformierten und
Lutherischen durchgesetzt. Und in anderen Ländern haben es andere
getan. Seither gibt es dort eine dritte evangelische Kirche, die "Unierten",
und damit sind aus der ursprünglich einen Kirche, in welcher der Konflikt
entstanden ist, jetzt bereits vier entstanden.
Also Uniert als vierte Kirche: Beides ist möglich: Das lutherische oder das
reformierte Abendmahl. Es kann
so oder so praktiziert werden.
3.11.3. - Die gültige evangelische Lehre: Kaum
jemand kennt die Leuenberger Konkordie - Die evangelischen Theologen
stritten und verhandelten jedoch bis 1973 untereinander weiter und
einigten sich dann lehramtlich ganz offiziell auf eine
Abendmahlsgemeinschaft, die so genannte Leuenberger Konkordie,
wobei die strittigen Punkte in kompromisshafte Redewendungen
("dahingegebenen Leib", "verheißendes Wort") eingekleidet wurden.
Das ist der Unterschied: 1529 hat man wenigstens noch Klartext
gesprochen, auch wenn die Ansichten teilweise haarsträubend waren. Im 20. Jahrhundert
verbreitete sich dann das
schönrednerische Darumherum-Gerede immer mehr, das man 1529 so noch nicht
kannte. Deshalb nahm man 1973 unter diesen Voraussetzungen noch
einen neuen Anlauf für eine innerevangelische
Abendmahlsgemeinschaft. Und diesmal klappte es. In der offiziellen
Bekenntnisschrift (die diejenigen aus dem 16. Jahrhundert ergänzt)
heißt es deshalb wörtlich:
15 b)
Abendmahl
Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem
für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort
mit Brot und Wein. Er gewährt uns dadurch Vergebung der Sünden und
befreit uns zu einem neuen Leben aus Glauben. Er lässt uns neu
erfahren, dass wir Glieder an seinem Leibe sind. Er stärkt uns zum
Dienst an den Menschen.
16 Wenn wir das Abendmahl feiern, verkündigen wir den Tod Christi,
durch den Gott die Welt mit sich selbst versöhnt hat. Wir bekennen
die Gegenwart des auferstandenen Herrn unter uns. In der Freude
darüber, dass der Herr zu uns gekommen ist, warten wir auf seine
Zukunft in Herrlichkeit.
Das heißt: In dem Augenblick,
in dem der Gläubige die Hostie im Mund zergehen lässt bzw. vom Wein
trinkt, soll mit ihm demnach folgendes passieren:
1) Es schenkt sich ihm Christus
2) Die Sünden werden ihm vergeben
3) Er wird zu neuem Leben aus Glauben befreit
4) Er erfährt, dass er Glied am Leib Christi ist
5) Er wird zum Dienst an Menschen gestärkt
6) Er verkündigt den Tod von Christus
7) Er bekennt die Gegenwart des Auferstandenen
8) Er freut sich daran
9) Er wartet glaubend auf seine Wiederkunft
3.11.4. - Vergebung der Sünden? Katholisch,
evangelisch oder praktisch? - So also die offizielle evangelische Lehre,
die allerdings kaum jemand kennt.
Die Vergebung der Sünden solle also dabei sein. Bei den
Katholiken sollen die Sünden demgegenüber vor allem durch Lossprechung durch
den Priester vergeben werden, also vor allem bei einer anderen kirchlichen
Handlung.
Da die Evangelischen viel weniger
beichten und viel weniger scheinbar los gesprochen werden, und wenn,
dann in der Regel nur pauschal (bei einer so genannten "Gemeinsamen
Beichte" im Gottesdienst), deshalb bekommen sie beim Abendmahl eine
quasi komplette Lossprechung inklusive. Das klingt
vielleicht etwas zugespitzt formuliert, trifft aber den Kern.
Allerdings sollen beim Abendmahl auch den Katholiken "lässliche Sünden"
automatisch vergeben werden, wie immer man sich das genau
vorstellt. Und weiter heißt es dort wörtlich:
"Als
Opfer wird die Eucharistie auch zur Vergebung der Sünden der
Lebenden und der Toten dargebracht und um von Gott geistliche und
zeitliche Wohltaten zu erlangen“ (Katechismus der katholischen
Kirche, 1993 §14116). Das betrifft aber nicht die
Einnahme der Hostie durch den Gläubigen, sondern die angebliche
voraus gehende Verwandlung der Hostie in den "Leib Christi". Dies
soll durch die Kult-Worte des Priesters, durch den Christus selbst
angeblich handle, bereits im Vorfeld der eigentlichen Einnahme der
Hostie geschehen. Richtig sicher könne sich demnach der Katholik
erst bei der persönlichen Lossprechung = Absolution fühlen. Logisch
ist das aber alles nicht und es nährt letztlich vor allem so
genannte "ekklesiogene Neurosen".
Und, um es einmal klar zu sagen:
Vergebung der Sünden bekommt man dann, wenn man denjenigen, an dem
man schuldig geworden ist, um Vergebung bittet und dieser einem
vergibt. Darauf kommt es an. Und so hat es auch Jesus gelehrt:
"Vertrage dich mit deinem Gegner sogleich, solange du noch mit ihm
auf dem Weg bist, damit dich der Gegner nicht dem Richter
überantworte und der Richter dem Gerichtsdiener und du ins Gefängnis
geworfen werdest. Wahrlich, ich sage dir: Du wirst nicht von dort
herauskommen, bis du auch den letzten Pfennig bezahlt hast"
(Matthäus 5, 25-26). Es kommt
also auf den Nächsten an. Und dazu braucht man überhaupt keine Kirche. So einfach ist
das.
Und praktisch geht es Ihnen
vermutlich so wie den meisten Abendmahlsgängern. Wir gehen davon aus,
dass die angebliche Vergebung der Sünden bei den meisten
evangelischen Abendmahlsempfängern gar nicht im Bewusstsein ist, auch
wenn es der Pfarrer beim Verteilen der Hostie oder beim Halten
des Kelchs oft dazu murmelt, z. B. indem er immer wieder sagt "Zur Vergebung der
Sünden, zur Vergebung der Sünden zur Vergebung der Sünden". Das
macht die Sache jedoch nicht wahrer. Insgesamt ist es mehr ein diffuses Gemeinschafts- und
Demutsgefühl. Am ehesten wird noch der oben genannte Punkt 4) von
den Gläubigen zu
glauben versucht und auch noch der Punkt 5). Das übrige sind in
diesem Zusammenhang überwiegend korrekt geformte kirchliche Worthülsen.
3.11.5. - Biblische Berichte zum
Abendmahl und kirchliche Lehren stimmen nicht überein -
Interessant ist: Die
angebliche Vergebung der Sünden beim Abendmahl ist auch in der Bibel
kaum bekannt. Jesus hat nur laut des
Evangelisten Matthäus angeblich selbst gesagt, dass sein Blut "zur
Vergebung der Sünden" vergossen werden würde. Bei den Evangelisten
Markus und Lukas fehlt diese Lehre jedoch ausdrücklich. Da wird das
Blut nur "für viele" bzw. "für euch vergossen", womit
die Evangelisten darauf hinweisen könnten, dass Jesus bis zuletzt seinen
Mitmenschen diente und geholfen hat, und dass er unerschütterlich und ohne
Widerruf seiner Botschaft treu blieb; bis zu seiner Hinrichtung, die aber nicht
hätte sein müssen, wenn ihm mehr Menschen gefolgt wären.
Doch hat Jesus wirklich so gesprochen? Beim
Evangelisten Johannes stehen nicht einmal die Worte "für
viele" oder "für euch vergossen". Und auch Paulus wusste
im 1. Korintherbrief davon noch nichts. In erster Linie
lehrte Jesus die Dankbarkeit gegenüber Gott und den Gaben von Gottes guter
Schöpfung, den Gaben der Natur als Stärkung für Leib und Seele, wie es z. B. in
Evangelien außerhalb der Bibel steht:
"Die Speise ist für den Leib. Ich reiche sie euch
als Symbol für die innere Stärkung" (Das
Evangelium Jesu, Kapitel 76). Und der Bibel-Matthäus war nun derjenige, der die
Lehre von Jesus so weit wie möglich an die jüdische und die
heidnischen Lehren anpassen
wollte. Deshalb hat dieser Bibelschreiber hier in dieses Ritual die
jüdische und heidnische Sühnopfer-Lehre hineinprojiziert (siehe
oben). Doch sein Evangelium ist nicht
(!)
das ursprüngliche. Der Bibelgelehrte Hieronymus (4.
Jahrhundert) wusste z. B. noch von einem Ur-Matthäus, dem
ursprünglichen hebräischen Matthäusevangelium, das dann durch den Bibel-Matthäus
in den Hintergrund gedrängt und letztlich ersetzt wurde. Dies ist alles wissenschaftlich
anerkannt. Die kirchliche Lehre entspricht also letztlich einem
bestimmten kultischen menschlichen Wunschdenken, nicht jedoch den Quellen.
Und es ist eigentlich auch von
daher ein starkes Stück, was die Kirche hier lehrt. Da
gibt es allein schon in der Bibel fünf Berichte über diesen Vorgang.
Und nur einer hat die "Vergebung der Sünden" drin, und man kann sich
sogar denken, warum; welches Interesse den Schreiber also trieb. Doch prompt pickt man sich für die
kirchliche Lehre diesen Bericht heraus, der hier nicht mit allen
anderen übereinstimmt. Aber auch dieser spricht nur beim Wein von
"Vergebung der Sünden"; nicht beim Brot. Und ausgerechnet diesen
dürfen die Katholiken ja nicht einmal trinken, denn sie lassen nur
den Priester trinken (der aber womöglich auch die meiste Vergebung
nötig hat). Sie sehen schon, hier
kommt man vom einen ins andere. Die kirchliche Lehre ist weder
logisch, noch funktioniert sie, noch hat sie etwas mit Jesus zu tun.
Bitten Sie einfach Ihren
Nächsten um Vergebung, und wenn es Ihnen schwer fällt, bitten Sie
zunächst Gott oder Christus in Ihrem Inneren um tiefere Einsicht und Reue. Und umgekehrt: Vergeben Sie denen, die sich an Ihnen
verkündigt haben. Dann wird es lichter auf diesem Planeten. Ein
kirchliches Abendmahl brauchen Sie dazu nicht.
3.12. - In den antiken Kulturen von Ugarit und Mari
wurde ein Kult praktiziert, der heute als bezeichnet wird als Kult von "Sparagmos" (= In Stücke Reißen eines Opfers) und
"Omophagie" (= Verzehr von dessen rohem Fleisch). Mit diesem
Sparagmos-Omophagie-Kult wurden Baal und seine Jungfrau Anat geehrt.
Dieser Kult "spiegelt
archaische Verhältnisse einer Jägergesellschaft wider, die durch Sparagmos und
Omophagie eine rituelle Vereinigung mit dem Göttlichen anstrebte"
(Manfried Dietrich und Oswald Loretz, Rituale in ugaritischer Sprache,
K/S.E211).
Der Kult ist ein Vorläufer der heutigen Hubertusmessen der Kirche und der kirchlichen Segnung der Jägergesellschaft, und er reicht bis in die
kirchliche Abendmahlslehre hinein, wo durch Verzehr des "Gottes" eine Art Vereinigung mit diesem Gott
erreicht werden solle - wie bei Baal. Die katholische und die lutherische Kirche
betrachten die Hostie als angeblichen "Leib Christi", und zwar ausdrücklich nicht
(!) symbolisch, sondern wie im Baalskult real und zwar in Form von "rohem Fleisch"
und ausdrücklich nicht in der Vorstellung, dass dieser angebliche Leib in der
Hostie vor dem Verzehr
gebraten oder gekocht würde.
Im Baalskult gab es darüber hinaus ein Ritual, wonach Anat den Gott Baal
aufessen würde (K/S.E209). Die Religionswissenschaftler gehen jedoch
davon aus "dass die
Rede über das Verschlingen Baals durch Anat ... nicht wörtlich, sondern
allegorisch oder metaphorisch zu verstehen sei" (K/S.E210). Dies
entspricht den späteren evangelisch-reformierten Vorstellungen, wonach
der Gläubige den Leib Christi nur symbolisch zu sich nehme. Es gibt jedoch auch
die wörtliche Deutung des Baals-Rituals, die dem römisch-katholischen
Verständnis entspricht.
Und die Parallelen gehen noch weiter. Anat würde "Fleisch und Blut" des Gottes
zu sich nehmen, der zu diesem Zeitpunkt "tot war oder für tot gehalten wurde",
und es handle sich deshalb bei Anat und Baal womöglich um das rituelle "Trinken
von Flüssigkeiten eines toten Körpers"
(K/S.E208). Auch
hier hätte die Kirche die Praxis des Baalskults übernommen und ihrer Lehre
angepasst. Denn auch nach kirchlicher Lehre erlangt nur das Blut des
gerade eben hingerichteten, also toten Jesus die kirchliche Heilsbedeutung. Es
muss also in der Kirche unbedingt das Blut seines "toten Körpers" sein, nicht
etwa eine Art "Blutspende" des lebendigen Jesus von Nazareth für den Gläubigen.
Erst der Tod des kirchlichen "Gottes" bringe nach jener Lehre das "Heil", und
das kirchliche Sakrament würde nach jener Lehre überhaupt nicht wirken, wenn
Jesus die Kreuzigung überlebt hätte.
Und so wie im Baalskult die
Götter und die Priester "aus
goldenem Becher Blut(!) der Rebstöcke"
tranken, exakt so trinken die Pfarrer und Priester heute "aus goldenem Becher
Blut der Rebstöcke". Denn der kirchliche Abendmahlskelch ist in der Regel
aus Gold oder vergoldet,
und der darin dargebotene Wein wurde nach kirchlicher zuvor durch den Priester in reales "Blut"
verwandelt. Es handelt sich also genau wie beim Baalskult um "Blut der
Rebstöcke" "aus goldenem Becher". Und auch in den lutherischen Kirchen gilt gemäß der Lehre Martin
Luthers, dass "in, mit und unter" dem Wein das "wahre Blut" von Jesus getrunken
werde. Und auch bei den Lutheristen sind die Becher in der Regel aus Gold. Es handelt sich bei der so genannten
Eucharistie bzw. dem kirchlichen Abendmahl also um puren Baalskult.
Sogar die Vorschrift, dass niemals eine Frau den goldenen Becher reichen dürfe,
hat sich bis heute in der römisch-katholischen Kirche erhalten, wo Priesterinnen
verboten sind. Wörtlich heißt es über den Baal-Priester: "Er
dient Baal, dem Mächtigen, ehrt den Fürsten, den Herrn der Erde. Er erhob sich,
legte vor und speiste ihn. Er zerteilte eine Brust vor ihm, mit scharfen Messer
das Vorderstück des Masttieres ... Er gibt den Becher in seine Hand ... einen
großen Humpen von gewaltigem Maß ... Einen heiligen Becher, nicht darf ihn schauen eine Frau" (zit.
nach
Walter Beyerlin
(Hrsg.): Religionsgeschichtliches Textbuch zum Alten Testament,
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1985,
S. 212).
3.13.
- Die ersten Christen trafen sich, so weit
möglich, meist abends zum gemeinsamen Abendessen oder in besonders feierlicher
Form zu einem "Abendmahl". Dieses Gemeinschaftserlebnis wird in der Kirche
später durch das Zerkauen einer "Hostie" (einer Backoblate) ersetzt, die man
sich am Altar von einem Priester oder Pfarrer geben lässt, so dass das heutige
Kirchenmitglied kaum mehr eine Vorstellung davon hat, wie Jesus und die ersten
Christen auch hier ihren Alltag miteinander teilten - in Dankbarkeit gegenüber
Gott für die Gaben aus Gottes guter Schöpfung als Stärkung für Leib und Seele
...
Auffällig ist auch, dass Jesus bei diesem
letzten Essen anhand von Brot und Wein das
urchristliche "Abendmahl" erklärt und die angebliche Hauptspeise "Lammfleisch"
gar nicht erwähnt. Eine
mögliche Erklärung dafür gibt das außerbiblische
Ebionäerevangelium bzw. Ebionitenevangelium. Demnach antwortet Jesus auf
eine Frage, wo man ihm das "Passahmahl" zurichten
soll: "Begehre ich etwa, an diesem Passah Fleisch mit euch zu essen?"
(zit. bei Epiphanius, Panarion omnium haeresium 30, 22, 4)
|
siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 55" - |
4.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem
Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 668,
669, 674, 688 und 905 gelten allesamt als "unfehlbar". Der Lehrsatz Nr. 898
gilt zwar nicht als "unfehlbar", muss jedoch aufgrund des wiederum
"unfehlbaren" Lehrsatzes Nr. 85 ("Wer nicht die ganze kirchliche
Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei
ausgeschlossen") gleichfalls von Katholiken verbindlich geglaubt werden.
4.1.1.
- Lehrsatz Nr.
668
- Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein
richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung
und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er
glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.
[Anmerkung: Das bedeutet auch "später ewig in der Hölle
verdammt"]
4.1.2. - Lehrsatz Nr.
669
- Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn
- um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen - ein Priester unmittelbar vor
der sakramentalen Lossprechung
etwa ein Kind in der Sakristei vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu
binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet
grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren
Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach ist nicht
erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen an einem Kind (die leider zu
Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde".
Schon die Leugnung
einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der
Betroffene dadurch zum "Häretiker" wird. Das hier genannte Beispiel ist
jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu
veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der
Priester zuvor ausgerechnet noch das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der
Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den
verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch
"ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist
das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er
sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.
4.1.3. - Lehrsatz Nr. 674 - Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
Anmerkung: Das bedeutet erstens: Die Priester sind auch die Richter und dürfen die Menschen bestrafen und zweitens: Selbst wenn der katholische Gott schon verziehen habe, muss die Strafe des Priesters noch abgebüßt werden. Wer dies nicht glaube, werde von diesem Gott erneut bestraft, und zwar mit ewiger Hölle.
4.1.4. - Lehrsatz Nr. 688 - Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit Ausschluss [Anmerkung], die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.
Anmerkung: Faktisch kommt der Ablass einer völligen Entmachtung ihres "Gottes" zugunsten der Kirche selbst gleich. Die Kirche setzt sich hier gottgleich an die Stelle ihres "Gottes", indem sie nicht nur über die zeitlichen Strafen bestimmt, sondern auch behauptet, über die jenseitigen "Sündenstrafen" und ihre Dauer bestimmen zu können, selbst für bereits verstorbene Menschen (siehe hier). Damit hat sich letztlich der selbsternannte "Stellvertreter Gottes" die komplette Macht im Universum zugesprochen, über die sichtbare und die unsichtbare Welt, während "Gott" selbst dies alles schweigend billige.
4.1.5. - Lehrsatz Nr. 898 - Wer aber ohne Buße in der Todsünde stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu "lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw. Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf immer gepeinigt.
4.1.6.
- Lehrsatz Nr.
905
- Ferner bestimmen
Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in
einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle
hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...
4.2.
-
Originaldokument der evangelisch-lutherischen Kirche aus dem Lehrwerk
Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, herausgegeben
im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982.
Nachfolgender Lehrsatz aus diesem Werk ist für evangelisch-lutherische
Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder Pfarrer wird z. B. darauf
vereidigt.
Confessio Augustana, Artikel 12 - Von der Buße wird gelehrt, dass
diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße
tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der
Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [=
ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung
der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.
Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem
Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in
die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer
Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er
nämlich auch nach dieser Lehre den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.
4.3. - Jesus
lehrte
die Vergebung der Menschen untereinander. Im Vaterunser heißt es
dazu: "Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren
Schuldigern". In der Bergpredigt mahnt Jesus eindringlich zur Aussöhnung,
weil wir sonst für unsere Schuld bezahlen müssen
(Matthäus 5, 23-26).
Priester oder Pfarrer braucht es dafür nicht. Wie in allen Kulten
darf nach kirchlicher Lehre aber nur der Priester oder Pfarrer im Namen Gottes vergeben. Ob sich die
Menschen untereinander vergeben, ist für den kirchlichen Kult
nicht entscheidend. Vergebung und Um-Vergebung-Bitten ist nicht mehr, wie
bei Jesus, eine Sache zwischen den Menschen, sondern ein kultisches
Geschehen zwischen Menschen, Priestern und der in der Kirche verehrten Gottheit.
Und mit dem
Sakrament der Beichte bzw. Ohrenbeichte hat der Priester auch ein
Machtinstrument gegenüber den Gläubigen in seinen Händen, das ihm das
Recht verleiht, sozusagen bis in die "hintersten Schlafzimmerwinkel" der
Gläubigen einzudringen und dieses Wissen gegebenenfalls auch im Interesse
der Kirche ausnützen zu können.
4.4. - Bei den
Absolutionsworten nach einer Beichte soll es Gott sein, der
durch den Pfarrer vergibt. Und der Beichtende soll der Sünde fortan
"abgestorben" sein, wie es
manchmal heißt. Was natürlich meist nicht funktioniert, weil die Ursachen
bzw. Wurzeln der "Sünde" weiter wirken und den Menschen bei nächster Gelegenheit wieder
zu entsprechendem oder ähnlichem Handeln veranlassen.
4.5.1. - Jesus
erklärte den Sinn der Lebensschule Erde: "Was ihr auf Erden
binden werdet, soll auch im Himmel [gemeint ist hier das Jenseits]
gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im
Himmel gelöst sein" (Matthäus 18, 18). Hier geht es um die innere
Freiheit: Alle Schuld und alle Belastungen, die auf der Erde z. B. durch
Reue, Vergebung und Wiedergutmachung gelöst werden, werden die Seele
auch im Jenseits nicht mehr belasten. Es ist gelöst, und die Betroffenen
sind diesbezüglich wieder frei. Wovon sich der Mensch jedoch abhängig
macht, daran wird er auch im Jenseits "gebunden" sein, d. h.
weiter davon
abhängig sein. In Matthäus 16, 19 spricht Jesus davon, dass
die Anwendung dieser geistigen Regel der "Schlüssel des Himmelreichs"
ist. Der Tod gibt dem Menschen demnach nichts und nimmt ihm
nichts. Es geht für die Seele im Jenseits an der Stelle weiter, an dem
das Leben im Diesseits beendet wird (vgl. Der Theologe Nr. 2 über den urchristlichen Glauben an
Reinkarnation). Die Kirche
unterschlägt, dass Jesus mit dem Wort in Matthäus 18 (siehe
oben) alle
Christen angesprochen hat. Sie greift nur die Parallelstelle in
Matthäus 16, 19 heraus, wo Jesus diese Gesetzmäßigkeit beispielhaft
seinem Jünger Petrus erklärt. Dann konstruiert sich die Kirche selbst
als angebliche "Nachfolgerin" des Petrus und phantasiert
weiter, mit diesem
Satz hätte Jesus der Kirche als der Nachfolgerin des Petrus eine "Schlüsselgewalt"
verliehen. Und diese so genannte Schlüsselgewalt dürfen wiederum - wie
in allen heidnischen Kulten - ausschließlich die Priester im "Sakrament
der Beichte" ausüben.
4.5.2. -
Die Kirche vertraut darauf, dass die Leute zu dumm
sind, um das kirchliche Lügengebäude zu durchschauen und dass sie aus
Unkenntnis auf die kirchlichen Manipulationen hereinfallen. So ist nicht
einmal sicher, dass Petrus überhaupt in Rom war. Und das angebliche
Petrusgrab unter dem Petersdom ist bereits als Legende entlarvt. In
Wirklichkeit war dort eine Opferstätte des mithräischen Baalskultes, an dem
Stiere geschlachtet wurden. Doch
selbst wenn die Petrusknochen dort echt wären, würde das den Betrug kaum
mindern.
4.6. -
Welches
sind die Rettungsangebote der Kirchen?
Vereinfacht gesprochen der
"rechte" Glaube und die Teilnahme an angeblich von Gott
eingesetzten kirchlichen Handlungen, so genannten Sakramenten, in denen Gott wirken soll.
Dabei geht es zum Beispiel um Sündenvergebung.
Nach dem kirchlichen Glauben werden die Menschen durch Pfarrer oder Priester von den
Sünden los gesprochen. Das ist aber nicht möglich.
Jesus hat auch nicht gewollt, dass seine Nachfolger überhaupt Theologen, Priester oder
Pfarrer werden. Doch was geschieht dann bei diesen kirchlichen Handlungen?
In der katholischen Kirche gibt es die Formulierung "Dieser selbe Gott vergebe
durch mich Sünder", gemeint ist der Priester. Das Wort "Sünder"
klingt demütig, doch was steckt hinter der Formulierung? Und welches Bild ergibt
sich, wenn man den Ablass einbezieht? Der Ablass gilt als der "Erlass einer
zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt
sind" (Katechismus der Katholischen Kirche, München 1993, Nr. 1471). Hinter
diesen Worten verbirgt sich zunächst die kirchliche Theorie, dass eine Schuld bereits durch
das von der Kirche durchgeführte "Bußsakrament" getilgt sein könne.
Die nächste Frage wäre dann, wie mit möglichen Nachwirkungen der Schuld
umgegangen werden soll. Auch hier spricht sich die Kirche die
Verfügungsvollmacht zu, indem sie vorgibt, aus dem "Schatz der Genugtuung
Christi und der Heiligen" über den Erlass oder Teilerlass für "zeitliche
Sündenstrafen" "autoritativ"
verfügen zu können. Dies geschieht "unter genau bestimmten Bedingungen"
und sei sogar für Verstorbene im Jenseits möglich, deren Läuterungsweg dadurch
verkürzt würde.
Das kirchliche Tun beim "Bußsakrament" bekommt zusätzliches Gewicht dadurch,
dass es heißt, es sei "nach wie vor der einzige [!] ordentliche Weg der Versöhnung
mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch
unmöglich ist" (Ordo poenitentiae 31, Katechismus Nr. 1484).
Bei diesem Thema wie auch bei vielen anderen nennen die Amtskirchen "Gott" und
"Kirche" in einem Atemzug, was eine Vereinnahmung und
ein Missbrauch des Namens Gottes ist.
4.7. - Die
Entstehung der evangelischen Kirche begann im 16. Jahrhundert mit dem Kampf
gegen den Ablass der katholischen Kirche. Was ist aus dieser Auseinandersetzung
um die "Buße" geworden? In der evangelischen Kirche
toleriert man heute den Ablass, was
man z. B. an Reaktionen auf den katholischen Jubiläumsablass im Jahr 2000 sah,
wo ein lutherischer Bischof mit feierlicher Miene daneben stand, als der Papst
ihn erteilte. Und auch in der
evangelischen Kirche blieb ja der geistige Vollmachtsanspruch der Pfarrer auf
diesem Gebiet erhalten. Mehrmals im Jahr habe ich als evangelischer Pfarrer zum Beispiel an einer
so genannten "Gemeinsamen Beichte" teilgenommen. Dabei geschieht
folgendes:
Zunächst betet der Pfarrer laut einige vorbereitende Worte, die in die Frage
an die Anwesenden mündeten: "Vor dem heiligen Gott frage ich einen jeden von euch:
Bekennst du, dass du schuldig geworden bist, und bereust du deine Schuld? Begehrst du die
Vergebung deiner Schuld im Namen Jesu Christi? Glaubst du auch, dass die Vergebung, die
ich dir zuspreche, Gottes Vergebung ist, so antworte: Ja."
Die Teilnehmer antworteten laut mit "Ja", woraufhin der Pfarrer
fortsetzt: "Wie ihr glaubt, so geschehe euch. In Kraft des Befehls, den der Herr
seiner Kirche gegeben hat, spreche ich euch frei, ledig und los: euch ist eure Schuld
vergeben. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Teilnehmer antworteten "Amen" und der Pfarrer sagte darauf
hin: "Gehet
hin in Frieden!"
In den Pfarrerworten ist also die Rede von einem "Befehl", der der Kirche gegeben
ist, so zu handeln. Doch wer hat der Kirche einen solchen Befehl gegeben?
In den Kirchen wird gesagt, Jesus von Nazareth. Doch es gibt keinen Auftrag oder Befehl
des Jesus von Nazareth an eine Kirche, so zu handeln. Worauf sich die Kirchen beziehen,
ist die so genannte "Schlüsselgewalt", die ihr nach ihrer Lehre
angeblich von Jesus
verliehen wurde. Als Grundlage dafür dienen die Worte von Jesus an Petrus: "Ich
will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; alles was du auf Erden binden wirst, soll
auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im
Himmel los sein" (Matthäus 16, 19).
Was Jesus hier speziell dem Petrus sagte, ist aber eine allgemeine Gesetzmäßigkeit, die jeder
für sein Leben anwenden kann, so eben auch Petrus, und die Jesus jedem anderen auch
hätte sagen können. Und das hat er auch getan. Und so heißt es im Matthäusevangelium auch einige Zeilen weiter
in allgemeiner Form: "Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel
gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein" (18, 18).
Hier ist weder von Priestern die Rede noch von einer Kirche, auch von Petrus
nicht mehr, sondern Jesus spricht vom Gesetz von Saat und Ernte, und mit dem
Wort "Himmel" ist in diesem Fall das Jenseits gemeint. Die Worte von Jesus erklären, dass sich das
diesseitige Leben im
Jenseits im Wesentlichen fortsetzt: Die Menschen, die sich auf der Erde an etwas "binden", sich
also Lasten auferlegen, die sie unfrei machen, werden auch als Seelen im Jenseits an diese
Lasten gebunden und unfrei sein. Was aber auf der Erde gelöst, also bereinigt wird, davon
wird der Mensch auch als Seele im Jenseits frei sein. Das ist die Bedeutung des
Jesuswortes. Das Gesetz von Saat und Ernte erfährt also durch den Tod des Menschen keine
Unterbrechung. Das Leben geht weiter, und eventuell mündet es in eine oder viele neue
Inkarnationen.
4.8.1.
- Ich habe alle Menschen in Gedanken um Verzeihung gebeten, die an den von mir
einst als Pfarrer verantworteten "Beichten" teilgenommen haben.
Ich weiß nicht, wie viele Menschen sich damals in der falschen Sicherheit wogen,
es sei dadurch etwas vergeben worden, was in Wirklichkeit noch nicht vergeben war.
4.8.2. -
Nehmen wir an, jemand empfindet Schuldgefühle seinem von ihm geschiedenen Ehepartner
gegenüber. Beide gehen nun getrennte Wege, doch vieles aus der Vergangenheit ist nicht
aufgearbeitet, eventuell überlagern Vorwürfe an den anderen die volle Erkenntnis der
eigenen Schuld. Mit gemischten Gefühlen nimmt der Mensch jetzt an der "Gemeinsamen
Beichte" in der evangelischen Kirche teil. Ihm wurde nicht gelehrt, dass eine Schuld z. B. erst vergeben sein kann,
wenn auch der an dieser Schuld Leidende dem Betreffenden vergibt. Davon ist der ehemalige
Partner aber eventuell noch weit entfernt.
Bei der evangelischen Beichte spricht der Pfarrer im Namen Gottes nun den einen
"frei, ledig und los". Dieser glaubt vielleicht daran und betrachtet die Angelegenheit
als bereinigt. Mögliche spätere Gewissensbisse bringt er in sich zum Schweigen, auch
eventuell tiefer gehende Empfindungen über seinen Anteil Schuld. Ihm sei ja von Gott
vergeben worden. Möglicherweise wurde ihm vom Pfarrer in einem Einzelgespräch sogar noch
nachdrücklich empfohlen, einfach fester zu glauben, dass ihm vergeben sei, um
seinen Gewissensbissen Herr zu werden. In der Zwischenzeit gerät
sein ehemaliger Partner immer mehr auf die schiefe Bahn und setzt weitere negative
Ursachen, die in seinem Leben zur Wirkung drängen. Und in seinen Gedanken und Gefühlen macht jener immer heftiger seinen früheren
Partner dafür verantwortlich, dessen Schuld ja scheinbar vergeben worden ist. Kann dieser
nun sagen: "Ich habe mit dem heutigen Leben des ehemaligen Partners nichts mehr zu tun,
denn mir ist vergeben worden, für mich ist die Sache in Ordnung?" In der Bergpredigt
spricht Jesus von einer ähnlichen Situation und sagt: "Darum: Wenn du deine Gabe
auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, dass dein Bruder etwas gegen dich
hat, so lass dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit
deinem Bruder und dann komm und opfere deine Gabe" (Matthäus 5, 23 f.).
Sinngemäß heißt das: Wenn du dich Gott zuwenden willst und du spürst, dass es in
der Beziehung zu einem Menschen nicht stimmt, dann gehe zu diesem Menschen und
bringe das Verhältnis in Ordnung.
4.8.3. - Die Zusammenhänge bei der Vergebung, wie sie von Jesus in der
Bergpredigt erläutert werden, stehen auch hinter dem Text
des Vaterunser, wie es in den Kirchen gebetet wird: "Vergib uns unsere
Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern". Also: Erst wenn die Menschen
sich untereinander vergeben haben, kann die jeweilige Schuld weggenommen werden. Gott könnte uns nach einer echten
Reue zwar sofort vergeben, und er ist auch jederzeit dazu bereit. Doch es kommt
hier auf unseren Nächsten an. Denn Gott liebt alle gleich,
und auch in unserem Nächsten ist Gott.
Wie wäre es nämlich, wenn dem einen komplett vergeben ist, der einem anderen zum Beispiel mit Absicht Schaden
zufügte und der hinterher betete ´Gott vergib mir`? Obwohl der Geschädigte in seiner
Not noch nicht vergeben kann und vielleicht deswegen selbst schuldig geworden
ist? Z. B., indem er etwas Böses tat, was er ohne das Leid, das ihm zuvor
angetan wurde, nicht getan hätte? Wäre das die völlige Gerechtigkeit, wenn diesem z. B. wegen
dessen mangelnder Einsicht nicht vergeben ist, dem ursprünglichen Täter jedoch schon?
Das Schicksal wird früher oder später gerecht abwägen. Und die feinen Zusammenhänge von Saat und Ernte können nicht durch eine kirchliche
Zeremonie oder ein religiöses Erleben eines Beteiligten einfach aufgelöst
werden.
4.8.4. - Der Pfarrer kann sich zum Beispiel fragen: Was ist, wenn er im Namen Gottes etwas zu
vergeben vorgibt, was noch nicht vergeben ist? Kann jemand wirklich guten
Gewissens glauben, dass die Schuld, die er als Pfarrer vergibt, "Gottes
Vergebung" ist? Woher weiß er denn das? Ist das nicht eine Parallele zur
"Geschichte vom Sündenfall", in welcher der Mensch damit versucht
wird, angeblich sein zu können wie Gott?
Mancher Pfarrer mag sagen, er müsse eben von Amts wegen so handeln.
Doch seine Verantwortung kann er deswegen nicht auf andere abschieben und das Amt kann ihn auch
nicht schützen. Er hat den Beruf ja selbst gewählt. Und jedem Pfarrer wird sein Anteil
zugewogen, für den er als Person verantwortlich ist, wenn Menschen in die Irre
geführt und um große Chancen ihres Lebens gebracht werden.
4.8.5. - Um
noch einmal auf oben genanntes Beispiel von
gegenseitiger Schuld unter ehemaligen Eheleuten zurück zu kommen: Der in der Kirche scheinbar
"Losgesprochene" der beiden Ex-Eheleute könnte sich später, eventuell im Jenseits, auf den Pfarrer
berufen, wenn negative Wirkungen aus der ehemaligen Partnerschaft auf ihn zukommen. Der
Pfarrer habe ihm doch im Namen Gottes vergeben.
Der Pfarrer seinerseits kann sich nicht einmal mehr an diesen Menschen erinnern, denn nur
bei der einen "Gemeinsamen Beichte" sind über 100 Menschen aufgestanden
und haben vom Pfarrer die "Vergebung Gottes" bekommen - jeder
in einer anderen Lebenssituation, die meisten davon dem Pfarrer unbekannt.
Wie ist es nun, wenn sich eines Tages herausstellt, dass die "Beichte"
und die "Absolution" bzw. "Lossprechung" des einen
Partners mitverantwortlich dafür war, dass es zu keiner wirklichen Aufarbeitung
und Versöhnung der beiden gekommen ist?
Und das ist jetzt nur ein Beispiel. Unter Umständen hat ein Pfarrer, wie es
seine berufliche Pflicht ist, bei Tausenden "die Beichte abgenommen". Dazu
kommen z. B. die vielen Predigten, in denen der Pfarrer über dieses Thema
gesprochen hat. Und für jede einzelne Irreführung wird er
gemäß seines Anteils durch das Gesetz von Saat und Ernte zur Rechenschaft
gezogen. Eventuell über mehrere Inkarnationen.
Oder in den jenseitigen Welten. Dort würden die Pfarrer und Priester gemäß ihrem eigenen Glauben nach dem Tod
allerdings in den "Himmel" einziehen. Doch wo sind sie dann wirklich? Wohl
werden sie dort unter sich und Ihresgleichen sein, was sich eine Zeitlang gemäß
ihren Vorstellungen auch "himmlisch" anfühlen könne. Doch die Wirkungen aus
ihren Verfehlungen werden sie früher oder später einholen.
4.8.6. -
Kommen Theologen wirklich in den "Himmel"? Irgendwann, wenn sie keine verkopften Theologen mehr sind,
sondern zu Kindern Gottes geworden sind und alles bereut und wieder gutgemacht
haben und ihnen auch von ihren Opfern vergeben wurde. Mögliche Folgeschäden durch das
Sakrament der Beichte sind ja nur ein Detail einer übergroßen Sündenschuld. Man kann auch an die zahllosen Verbrechen kirchlicher Würdenträger
denken,
die noch nicht gesühnt sind, z. B. an die Hinrichtung von Andersgläubigen, an
Glaubenskriege, Kreuzzüge, an so genannte Hexenverbrennungen, an die
Judenverfolgungen oder daran, dass man Tieren heute noch abspricht, eine Seele
zu haben, und dass man Tierversuche und den Mord an Tieren erlaubt und vieles mehr.
In den Seelenreichen ist alles offenbar, was heute noch verborgen ist.
Und die kirchlichen Anstifter können sich dort nicht mehr in ihren fein
gestickten Gewändern verstecken, die wie Frauenkleider sind. Denn alle Verbrechen fallen, so sie nicht rechtzeitig vergeben und wieder gut gemacht sind,
früher oder später auf die Verantwortlichen zurück, und dazu zählt auch das Leid, das wir den Tieren angetan haben.
4.9. - Warum
wird in den Kirchen das Gesetz von Saat und
Ernte und das Urwissen der Menschheit um die Reinkarnation nicht mehr gelehrt?
Wäre es anders, dann müssten die
kirchlichen Obrigkeiten ja lehren, dass sie auch selbst darunter fallen und dass sich die
zahlreichen ungesühnten Verbrechen der Kirchengeschichte noch auswirken, sofern die
Wirkung nicht schon eingetreten wäre. Allgemein geantwortet: Jemand, der um das Gesetz von Saat und Ernte weiß, wird sich
anders verhalten als jemand, der glaubt, unter dem Deckmantel einer sofort alles
verzeihenden Gnade möglichen Wirkungen entgehen zu können.
5.1.1. - Diese spätere freie eigene Entscheidung des Kindes wird dann in der
evangelischen Kirche bei der Konfirmation
getroffen, das ist die nächste heikle Geschichte ... "Wollt
ihr unter Jesus Christus, eurem Herrn, leben, im Glauben an ihn wachsen und
als evangelisch-lutherischer Christ in seiner Kirche bleiben, so sagt ´Ja,
mit Gottes Hilfe`". So die zweischneidige Frage an
die Konfirmanden. Denn ich hatte vorhin ja schon erklärt: "Glauben an
Christus" einerseits und "evangelisch-lutherisch bleiben"
andererseits ist zweierlei. Ist aber von der Kirche natürlich nicht so
gemeint ... Und kann man wirklich guten Gewissens sagen, sie wollen alle "unter Christus",
"ihrem Herren" leben? Was ich jedoch
wusste: Die Gastwirtschaft ist schon bestellt, der Festtag schon lange
organisiert, die Verwandten schon eingeladen, usw.
(Siehe dazu die Erklärung
a.a.O.)
5.1.2. - Als ich gerade aus der Kirche ausgetreten war und es ein Kollege durch die Mitteilung des Standesamtes an die Kirchengemeinde erfahren hatte, war seine Reaktion: "Was ist mit deinem Konfirmationsversprechen?" Nun, wie kommt er auf diese Frage? Ich kann mich nämlich überhaupt nicht mehr an den Moment erinnern, als ich als Dreizehnjähriger dieses Versprechen gegeben habe. Ich hatte überhaupt keine faire Chance, "Nein" zu sagen. Das war ja alles vorab geklärt. Das ganze Umfeld war für die Feier vorbereitet, und der ganze Konfirmandenunterricht war überhaupt nicht darauf ausgerichtet, eventuell "Nein" sagen zu können. Man hatte überhaupt keine faire Chance, "Nein" zu sagen! Das war selbstverständlich, dass man damals "Ja" gesagt hat. Außerdem hatten sich die Eltern wirklich alle erdenkliche Mühe gegeben, ein schönes Fest für einen auszurichten. Ich kann mich erinnern, das war sehr liebevoll, und schon von daher wäre es für mich nicht vorstellbar gewesen, die Sache platzen zu lassen. Außerdem ist für einen Dreizehnjährigen ein Rückzieher auch deshalb nahezu unzumutbar, weil er dann auf die vielen Geschenke und auch das Geld verzichten müsste. Damit kann er z. B. für später für ein Mofa sparen, was alles völlig verständlich ist. Auch ich habe mich später sehr gefreut, als ich mir ein Mofa kaufen durfte. Doch das alles zusammen sollte nicht als die eigene freie Entscheidung für Christus und die Bestätigung des Taufversprechens dargestellt werden. Doch umgekehrt ist es auch nicht redlich, den Kindern den eigentlichen Gehalt der Konfirmation sozusagen unterzuschieben oder aufzudrängen. Denn wenn man einmal ehrlich ist: Ich kann doch von den Konfirmanden gar nicht erwarten, dass sie aus voller Überzeugung ein solches steiles Bekenntnis sprechen und sagen: "Ich entscheide mich lebenslang für Jesus Christus als meinen Herrn!" Die Folgen sind doch für ein Kind oder einen Jugendlichen kaum absehbar. Und ich kann sie auch nicht dahin missionieren, wenn sie das nicht selber wollen. Und außerdem sind sie alle noch in den Entwicklungsjahren, wo man sich schon mal für etwas begeistert, was man dann aber später natürlicherweise wieder ablegt. Ich kenne hier manche Pfarrer-Kollegen, nicht in Bamberg, die nutzen diese Situation aus und nötigen die Kinder dann fast zu einem ernsten Christus-Bekenntnis. Doch ist das wenig tragfähig und ist meist nach einiger Zeit wieder vorbei. Und es ist letztlich eine unverantwortliche Manipulation, für die die Kirche die Verantwortung trägt. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)
5.1.3. - ... Aber irgendwo war die Sache - gelinde gesagt - schon in einem sehr problematischen Rahmen gewesen [was hier nicht mehr eigens aufgeführt ist], das war mir klar. Und das ist es Jahr für Jahr weiter. Und es ging auch nur, weil ich [als Pfarrer] viele dunkle Seiten der evangelisch-lutherischen Lehre und der Kirche schlicht verschwiegen habe, wie z. B. die Lehre vom unfreien Willen in Glaubensdingen, übrigens eine ganz zentrale evangelische Lehraussage, was kaum einer weiß. Doch wenn ich das jetzt alles vertiefe, würde das zu weit führen. Es würden auch noch andere furchtbare oder zumindest seltsame Dinge zutage treten, die alle evangelisch-lutherisch sind ...Und deshalb habe ich ja jetzt auch aufgehört damit. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)
6.1. -
Priester als Todesboten - Angst vor der "letzten Ölung":
Wie die anderen kirchlichen Rituale bzw. Sakramente soll auch die äußere
Handlung der „letzten Ölung“ an den Sterbenden etwas Inneres bewirken.
"Durch diese heilige Salbung und durch seine mildreiche Barmherzigkeit
verzeihe dir der Herr, was du gesündigt hast …",
lautet eine mögliche Formel, die der Priester dem Sterbenden zuspricht.
Es findet also nicht eine Vergebung von Mensch zu Mensch statt - über
Reue, Bitte um Vergebung, Wiedergutmachung und Nicht-mehr-Tun -, sondern
die Vergebung erfolgt angeblich durch vom Bischof "geweihtes"
Olivenöl. Ein Katholik "darf die
heilige Salbung jedes Mal empfangen, wenn er schwer krank wird, und
jedes Mal, wenn sich die Krankheit verschlimmert", heißt es im
Katechismus (1525), und theoretisch solle diese
"Krankensalbung" auch zum
möglichen Genesungsprozess beitragen können. Praktisch schiebt ein
großer Teil der Katholiken das Sakrament jedoch oft bis zu den letzten
irdischen Lebensminuten des Sterbenden hinaus, und wenn der Priester
kommt, ist der Sterbende schon oft bewusstlos. Deshalb spricht man im
Volksmund bis heute treffend von der "letzten Ölung":
Wenn der Priester mit dem Ölfläschchen im Türrahmen steht,
"dann ist es soweit". Der
Priester wird dann als Todesbote gesehen oder gar als Verkörperung des
"Sensenmanns". Angst und Verzweiflung haben sich
bis heute vielfach mit diesem Sakrament verbunden - bei den Angehörigen
oder beim Sterbenden. Und viele Katholiken ahnen wohl auch, dass den Sterbenden
drüben nicht das Paradies erwartet, sondern - wie teilweise schon im
Diesseits - schlicht die Ernte seiner Saat. Der Katholische Katechismus
schreibt jedoch: "Diese letzte Salbung versieht das Ende unseres
irdischen Lebens gleichsam mit einem festen Wall im Blick auf die
letzten Kämpfe vor dem Eintritt in das Haus der Vaters" und
"macht uns
endgültig dem Tod und der Auferstehung Christi gleichförmig" (1523),
es finde die "Vereinigung des Kranken mit dem Leiden Christi"
statt, und das Leiden der Sterbenden wird sogar "zur Teilnahme am Heilswerk Jesu"
(1521).
Dass dieser "feste Wall"
nichts als ein windiges Luftschloss sein könnte, kann man am schweren
Sterben vieler Kirchenchristen erahnen, wenn auch nicht beweisen. Dass
man das Leiden jedes sterbenden Katholiken, ganz gleich wie gut oder
böse er lebte, jedoch als "Teilnahme am Heilswerk Jesu"
bezeichnet, ist ganz offensichtlicher ein grober Missbrauch von Jesus,
dem Christus. Und selbst bei tugendhaften Menschen sollte man sehr
vorsichtig sein, ihr Schicksal mit seinem Schicksal auf eine Ebene zu
stellen. Um ihm wirklich nahe zu kommen, müsste der Mensch wohl erst das
Brimborium und Gaukelspiel in seinem Namen beenden und ihn ohne Öl und
Hostien und dafür mit einem ehrlichen Herzen suchen. Solange man jedoch
einen "festen Wall" aus Olivenöl formen will und nicht aus einer innigen Verbindung
zu Gott, zu den Menschen und zu Gottes Schöpfung, solange wird offen
oder unterschwellig die nackte Angst bleiben, wenn der Todesbote im
Priesterrock das Zimmer betritt.
Doch parallel zur wachsenden Angst der Gläubigen, je näher es auf
den Tod zugeht, lässt der Katholizismus auch den Wahn seiner
vermeintlichen Gegenmittel in schier unermessliche Höhen wachsen. So
stilisierte der "heilige" Papst Pius X. im Dekret des Heiligen
Offiziums vom 25.4.1906 die Letzte Ölung als angeblich
mögliche komplette Vergebung aller jemals begangenen Sünden des
Sterbenden durch den ölenden Priester hoch. Wörtlich lautet das
Dekret:
"Da
... darum nachgesucht wurde, dass eine einzige kurze Formel bei der
Spendung des Sakramentes der Letzten Ölung im Falle des drohenden Todes
festgelegt werde, beschlossen [die Inquisitoren]: In einem wirklichen
Notfall genügt die Form: ´Durch diese heilige Salbung vergebe dir der
Herr alles, was du gefehlt hast. Amen.`" (zit. nach
Denzinger/Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Lehrsatz Nr. 3391).
Damit hat auch die katholische
Kirche - analog zur evangelischen - sich ein Instrumentarium geschaffen,
bei dem sie vorgibt, scheinbar auch dem größten Schwerverbrecher
sozusagen in allerletzter Sekunde in Richtung Himmel hieven zu können.
Auch bei den Protestanten reiche ja im "Notfall" eine "Bekehrung" auf
dem Totenbett im Tempo eines Augenzwinkerns in letzter Sekunde, und der
Sterbende komme dann angeblich in den Himmel anstatt in die Hölle.
Doch die Kirche und ihre Priester
können das eherne kosmische Gesetz von Saat und Ernte nicht ausschalten,
und angstvoll und oftmals schwer röchelnd dämmert auch der auf diese
Weise Geölte trotz gegenteiliger kirchlicher Versprechungen der Ernte
seiner Saat im Jenseits entgegen, und er muss unter Umständen leiden,
bis ihm jeder Einzelne vergeben hat, an dem er tatsächlich schuldig
geworden ist.
7. Priesterweihe bzw. Ordination der Pfarrer
7.1. - Jesus warnte vor
den Schriftgelehrten und Theologen. Er rief: "Weh euch, ihr Heuchler,
die ihr seid wie die übertünchten Gräber, die von außen hübsch aussehen,
aber innen sind sie voller Totengebeine und lauter Unrat" (Matthäus 23,
27). Jesus wollte niemals Pfarrer und Priester, geschweige denn
Exzellenzen (Bischöfe), Eminenzen (Kardinäle) und dergleichen. Keiner ist nach seiner
Lehre höher
gestellt als der andere. In der Kirche
übernahmen die schriftgelehrten Theologen und Priester aber sogar die Herrschaft.
Sie schufen eine Trennung zwischen dem bestimmenden Klerus und den
gehorsamen Laien. Wie in den heidnischen Kulten geben sich die Priester
faktisch als Mittler zu Gott aus (im katholischen Kult gelten die
Bischöfe offiziell als Stellvertreter des Mittlers "Christus";
vgl. unten mehr über die angebliche
Mittlerschaft der Priester). Im Mithraskult nannte man den
Leiter der Gemeinde z. B. "Pater", wie später den Pfarrer im kirchlichen
Christentum. Nach kirchlicher Lehre ist die Unterwerfung unter den
obersten Priester, den Papst, zudem für alle Menschen heilsnotwendig (siehe
hier).
7.2.1. - Jesus und seine
Jünger waren gekleidet wie das Volk. Sie begründeten auch keine Feste,
Bräuche und Traditionen, sondern lebten nach dem Gebot der Nächstenliebe
unabhängig von kultischen Vorschriften und Gebräuchen.
Jesus warnte auch vor den Heuchlern, "die gern in den Synagogen und an
den Straßenecken stehen und beten, damit sie von den Leuten gesehen
werden." (Matthäus 6, 5) Die Kirche hebt ihre
Amtsträger jedoch durch besondere Gewänder vom Volk ab. Kleriker tragen
eine Art Frauengewand, und der Papst zu bestimmten Anlässen
z. B. ochsenblutfarbige Schuhe. Ordensleute tragen Kutten und Hauben, womit
ihre Frömmigkeit vor allen Leuten dargestellt wird. Auch kann diese
Verkleidung als ein Symbol dafür gesehen werden, dass diese Menschen
etwas zu verbergen haben. Eine spezielle Frisur
der Mönche, die Tonsur (Haarkranz mit Glatzenloch in der Mitte), hatte die Kirche ursprünglich von den Isis-Priestern übernommen. Praktiken
und Gebräuche wie z.
B. die Fastenzeit oder andere rituelle Zeiten (wie z. B. in Klöstern und
kirchlichen Bruderschaften gepflegt) stammen ebenfalls überwiegend aus heidnischen
Mysterienreligionen. In seinem Buch Salz der Erde (München 2004)
schrieb Papst Benedikt XVI. über seine Jugend: "Als später einmal
Kardinal Faulhaber in unsere Gegend kam, mit seinem gewaltigen Purpur,
hat der mir natürlich ... imponiert, so dass ich gesagt habe, so was
möchte ich werden" (S. 56).
7.2.2. - Jesus und seine Nachfolger trugen auch keine bestimmten Hüte und Mützen. Die Kirche hat dagegen aus heidnischen Kulten das Tragen von bestimmten Hüten und Mützen übernommen. Z. B. gebraucht man die Tiara und Mitra des babylonischen Fischgottes Dagon für Papst, Kardinäle und Bischöfe.

Links die Tiara von Fischgott Dagon und Papst Innozenz III. mit der Tiara. Rechts Dagon mit seiner Mitra. Und daneben Papst Paul VI. mit der alten Fischgott-Mitra.
7.3.1. - Nach der katholischen und evangelischen Lehre gilt zunächst Christus und nicht ein
Pfarrer oder Priester als "Mittler" (Katechismus der Katholischen Kirche
1546; Evangelische Bekenntnisschriften, Apologie XXI).
Dennoch: Verhält sich nicht jemand exakt wie ein "Mittler", wenn er bestimmte
Handlungen kraft seines kirchlichen Amtes als "Handlungen Gottes" ausgibt?
Im katholischen Katechismus heißt es dazu: "Christus selbst ist im kirchlichen
Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen ... Die Kirche bringt dies zum
Ausdruck, indem sie sagt, dass der Priester kraft des Weihesakramentes in der Person
Christi, des Hauptes" handelt (1548).
Oder: "Das Amtspriestertum kann die Kirche deshalb repräsentieren, weil es
Christus repräsentiert" (1553).
Der Bischofsweihe wird darüber hinaus die "Fülle des Weihesakramentes"
zuerkannt, weswegen jeder Bischof auch als "Stellvertreter Christi" (1560) bezeichnet wird.
Mit Christus hat das alles aber nichts zu tun. Er hat zu keiner Zeit
Theologen als seine Stellvertreter eingesetzt.
7.3.2. - Auch im
Evangelischen Katechismus heißt es:
"Indem der Amtsträger Wort und
Sakrament verwaltet, handelt Christus durch ihn. Die Apologie, eine lutherische
Bekenntnisschrift von 1531, sagt, dass die Pfarrer ´die Person Christi um der Berufung
der Kirche willen, nicht ihre eigenen Personen vergegenwärtigen, wie Christus bezeugt:
´Wer euch hört, hört mich`. Wenn sie das Wort Christi, wenn sie die Sakramente
darreichen, reichen sie sie dar in Stellvertretung Christi`" (Evangelischer
Erwachsenenkatechismus, Hannover 1975, 4. Auflage, S. 1164).
Bei der Zitierung dieses Bibelwortes wird die Lehre des Jesus von Nazareth
einmal mehr verfälscht,
denn Jesus sprach nie von Pfarrern und Priestern, sondern meinte alle seine Nachfolger.
Doch die Kirche vereinnahmt seine Worte für eine Amts-Lehre, die zum Beispiel auch bei
Taufen angewendet wird, wo es heißt, Gott taufe angeblich durch den Pfarrer - was inhaltlich
vergleichbar der Theorie ist, dass Gott durch den Pfarrer Sünden vergeben würde.
7.3.3. - An dieser Stelle die grundsätzliche Frage: Handelt Gott überhaupt durch Menschen?
Ja. Er handelt immer durch uns, wenn wir Seinen Willen tun, aber das hat mit einem
kirchlichen Amt überhaupt nichts zu tun.
8.1. - Link:
Zur
Eheschließung braucht es weder Kirche noch Pfarrer
8.2. -
Katholische Kirche zieht die Schlinge enger: Ausgetretene werden bei
kirchlichem Eherecht wieder wie Kirchenmitglieder behandelt - Es ist wie ein
Bombe mit langer Zündschnur. Bis man begriffen hat, was der Papst hier
eigentlich verfügte, muss man sich erst mal bis zur Bombe vorarbeiten. In
einem päpstlichen Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben) mit dem Namen
Omnium in mentem werden beim kirchlichen Eherecht aus der Kirche
Ausgetretene wieder genauso wie Kirchenmitglieder behandelt, und der Kirchenaustritt
wird damit praktisch nicht anerkannt (siehe z. B. http://www.radiovaticana.org/TED/Articolo.asp?c=342445). Das habe für den Ausgetretenen den
vordergründigen Vorteil, dass ein Katholik eine katholisch gültige Ehe mit
ihm in Zukunft wieder ohne kirchliche Genehmigung eingehen könne. Doch der
"Vorteil" ist heimtückisch. Denn die kirchliche Genehmigung ist nämlich
deshalb nicht mehr nötig, weil der Ausgetretene aufgrund seiner Taufe, meist
der Säuglingstaufe, jetzt auch im Eherecht weiter als Katholik betrachtet
wird und bei einer Eheschließung zwischen zwei Katholiken eben keine
besondere Erlaubnis nötig sei. Sein Kirchenaustritt wird also nicht
respektiert.
Doch das ist nur die eine Seite der kirchlichen Gesetzesänderung. Denn
seither
wird eine kirchliche Genehmigung stattdessen von dem Kirchenaussteiger (!) verlangt, wenn
dieser eine Ehe mit einem nicht kirchlich getauften Bürger eingehen möchte. Bislang hatte sich die
Kirche hier nicht mehr eingemischt und Ehen zwischen Aussteigern und
Nichtmitgliedern als außerhalb ihres
Einflussbereichs geschlossen betrachtet. Und diese Ehen waren für die Kirche gültig
wie z. B. auch die Ehe zwischen zwei Muslimen von der Kirche anerkannt
wurde. Nach Inkrafttreten von Omnium in
mentem sind solche Ehen jedoch in Zukunft nicht mehr "gültig",
weil der Ausgetretene aufgrund seiner einstigen Säuglingstaufe weiterhin
katholischem Kirchenrecht untersteht und für eine Eheschließung mit einem
Ungetauften genauso eine kirchliche Erlaubnis braucht wie ein
Kirchenmitglied. Andernfalls geht er für
die Kirche keine gültige Ehe ein. Der Kirchenaussteiger wird
also weiter wie ein Kirchenmitglied behandelt, für den die Kirche zuständig
bleibe. Und er muss deshalb, wie jeder Katholik auch, die Kirche darum bitten, die Ehe für
"gültig" zu erklären, wenn sein Ehepartner nicht getauft ist. Nun mag jemand
sagen: "Das Kirchenrecht interessiert mich nicht mehr. Die Kirche kann
im Viereck springen, wie sie will. Es ist mir egal."
Doch wer so denkt, unterschätzt diese dunklen Mächte. Denn dahinter steckt
eine Missachtung eines
Menschenrechts - nämlich durch den kirchlichen Besitzanspruch auf
einen Getauften für alle Ewigkeiten. Die kirchenrechtliche Missachtung
eines Kirchenaustritts nun auch auf dem Gebiet der Eheschließung hat nämlich
diesen Hintergrund, dass dem Menschen bei der Taufe
angeblich ein "unauslöschliches Zeichen" eingebrannt wurde. Der
Ausgetretene wird also nach der Lehre "Einmal Katholik - immer
Katholik" behandelt. Und das ist nicht harmlos.
Abgesehen davon, was passiert, falls die Kirche auch politisch wieder mehr
mittelalterliche Macht bekommt, ist folgendes zu bedenken: Gelingt der
Kirche hier die Einschüchterung der Menschen, dann ist dies für den
Betroffenen wie ein
Angelhaken. Denn auch im Jenseits wird die Kirche versuchen, ihr ehemaliges
Mitglied als für immer zu ihr gehörig gefangen zu halten und auf seiner Reise
zurück zu Gott in die ewige Heimat zu hindern - worauf in unserer Zeit
Propheten und Seher mehrfach hingewiesen haben.
Diese Aussage im Hinblick auf
das Jenseits können wir natürlich nicht beweisen. Aber wir wissen es eben durch
diese Menschen, die hinter die Nebelwand der kirchlichen "Geheimnisse" blicken
können. Und die Kirche hilft ja auch selbst mit, sich weiter zu entlarven. Und aus diesem Grund lassen wir auch nicht nach, die
Streichung aus den kirchlichen
Taufregistern zu fordern, was die Kirche bis heute kategorisch
ablehnt. Denn dieser Registereintrag kommt einer Steuerkarte
gleich (im Diesseits für die Kirchensteuer, im Jenseits im Dienste
einer Steuerung der Seele zurück in den "Bauch" der Kirche). Letztlich ist
es der Kampf um ein Menschenrecht, dass der Kirche untersagt werden muss, einst
(meist) von ihr zwangsgetaufte Säuglinge für ewig als zu ihr gehörig betrachten zu
dürfen. Und es ist der alte mittelalterliche Größenwahn der Institution
Kirche, die ihr kirchliches Recht als höher betrachtet als jedes
Menschenrecht, Grundrecht, geistiges oder weltliches Recht.
Dazu ein Bild: Wie ist es, wenn ein fehlerhafter Mensch behauptet, er wäre der Lenker des
Erdkreises und nach seinen Gesetzen und Vorstellungen müsse sich die ganze
übrige Welt richten oder sie würde von ihm und seinem Gott bestraft? Ist es gleichgültig, ob
dieser Mensch z. B. in einer Fachklinik für Psychiatrie betreut wird oder
aus einer
einflussreichen Machtposition im Herrschaftsgefüge dieser Welt heraus handelt? Man
wird sagen müssen "Nein". Im ersten Fall bekommt er z. B. regelmäßig seine
Medikamente, im zweiten Fall beeinflusst seine Überzeugung die ganzen
Geschicke der Menschheit. Es ist letztlich die Verantwortung einer jeden
Gesellschaft selbst, wem sie z. B. ein Therapie anbietet und wen sie in
seinem Tun auch noch finanziert bzw. von wem sie sich beherrschen lässt.
8.3. - Ein Trauma erlebte
ein junges Brautpaar bei seinem "schönsten Tag des Lebens" in der
katholischen Kirche von Haltern. Der Priester beschimpfte das Paar und die
Hochzeitsgesellschaft, weil ihm die Menschen nicht kirchenfromm genug waren,
und er brach die Messe ab und stolzierte grußlos von dannen. Und dafür
zahlen die Menschen dann lebenslang Kirchensteuern!
Lesen Sie den Skandal bei
http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/pfarrer-verweigert-brautpaar-die-kommunion-id6720466.html
9.1. - Jesus
lehrte, nicht auf das Verwesliche zu blicken, sondern auf das Unvergängliche,
den Geist. Er lehrte einen lebendigen Gott und keine Verehrung von
Leichenteilen. Wie die antiken
Götzenkulte entwickelte die Kirche einen aufwändigen und teuren
Bestattungs-, Toten- und Reliquienkult, v. a. nach ägyptischem Vorbild.
Dort gab es zahllose Grabstätten von getöteten Göttern mit einzelnen Gliedern wie
Beinen, Armen oder auch dem Schädel der Verehrten. Für deren angebliche Echtheit
wurde gebürgt, so dass die Gläubigen sie verehren konnten (Lies dazu z. B.
Alexander Hislop, The Two Babylons,
New Jersey 1959, S. 179). Auch im Katholizismus werden an
zahllosen Orten vermoderte Leichenteile bzw. blanke Knochen geschmückt, z. B. in Samt
eingewickelt und als Reliquien verehrt. Die kirchliche Lehre ist wie die
heidnischen Kulte sehr materiebezogen und man lehrt dort auch die
Auferstehung des "Fleisches".
Die
evangelische Kirche leugnet in diesem Zusammenhang sogar die Unsterblichkeit der Seele,
das Urwissen aller großen Weltreligionen, sondern ihre Theologen vertreten überwiegend eine so genannte "Ganztod-Theorie" mit späterer Auferweckung.
Doch glauben viele dieser Theologen nicht wirklich an diese nach dem
"Ganz-Tod" angeblich folgende Auferweckung. Und so können sie, die
selbst am Abgrund der eigenen Hoffnungslosigkeit taumeln, verzweifelten Menschen
nicht wirklich helfen.
9.2. - Link:
Kirchliches
Beerdigungsritual - Unterschwellige Ängste
9.3. - Karikatur aus Polen aus der
Zeitschrift Das Weisse Pferd, Ausgabe
Nr. 19/00

10.
Marien- und Heiligenkult
10.1. - Links:
Wozu
braucht man Heilige? /
Vom Isiskult zur Marienverehrung
11.
Kirchliche Feste und Bräuche
11.1. - Link:
Weihnachten und Ostern
|
Der Text kann
wie folgt zitiert werden: |
Hier eine Auswahl der Theologen-Ausgaben und einiger anderer
interessanter Texte.
Alle Theologen-Ausgaben finden Sie auf der Startseite
[
www.theologe.de
]
Weitere Seiten mit Hintergrundinformationen finden Sie bei
[
Inhaltsverzeichnis
]
[
1 - Luther-Evangelische Lehre
]
[
2 - Reinkarnation
]
[
3 - Luther-Christus
]
[ 4 - Kirche-Holocaust
]
[
5 - Paulus
] [
7 - Urchristentum-Tiere
]
[ 8 - Bibel
] [
12 - Sektenbeauftragte ]
[
14 - Hieronymus-Bibel ]
[ 15
- Qumran ] [
16 - Papst ]
[
17 - Organspende ]
[
18 - Glaube der Kirche
]
[
19 - Keine ewige Hölle ]
[
20 - Propheten ]
[ 23 - Kirche-Staat
]
[
25 - Götzenkult Kirche ]
[
28 - Luther-Juden ]
[
31 - Tiere-Kirche ] [
33 - Zehn Gebote ]
[ 34 -
Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit ]
[ 35 - Rechtfertigungslehre
]
[
40 -Taufe ] [
41- Apokalypse ]
[ 45 -
Maria ]
[ 46 - Kirchensubventionen
]
[ 47 - Gotteserfahrung
]
[ 48 - Positives Denken
]
[ 49 - Prädestination ]
[ 50 - Genmanipulation
]
[
51 - Petrus-Kirche ]
[ 53 - Atomkraft
]
[ 54 - Papst Ratzinger
]
[ 55 - Beichtgeheimnis
]
[
57 - Pius XII. ]
[ 58
- Kreuzigung ]
[ 59 - Abendmahl ] [
60 - Mahnmal für Kirchenopfer
]
[ 61 - Nachruf auf Kirche
]
[ 62 - Reliquien
]
[ 63 - Pfarrer
]
[
64 - Hildegard von Bingen ]
[ 66 - Kaiser Konstantin
]
[
FC 1 - Kirchenaustritt
]
[
FC 3 - Reichtum der Kirche ]
[
FC 6 - Kirche und Tod ]
[
Englisch - Bible
]
[ Glaubenstest
] [
Michelrieth ]
[ Vaterunser ]
[ 2012
] [
2013 ] [
Spanisch - Teólogo ] [ 500 Jahre Reformation
] [
Urchristentum
]
[
Prophetie ]
[
Geburt von Jesus ]
[
Sex-Verbrechen von Priestern
]
[ Schwarzbuch Katholische
Kirche ]
[ Schwarzbuch Evangelische
Kirche ]
[
Kirchenaussteiger ]
[
Links
]
[
E-Mail ] [
Impressum
]
|
|