DER THEOLOGE
Nr. 32


Die Sakramente und Rituale
der Kirche


Die beiden Großkirchen in Deutschland kennen sieben bzw. zwei Sakramente (= zeichenhafte rituelle bzw. kirchliche Handlungen). Für die katholische Kirche sind dies: 1. Taufe / 2. Firmung / 3. Eucharistie bzw. Abendmahl / 4. Beichte / 5. Krankensalbung bzw. "Letzte Ölung" / 6. Priesterweihe / 7. Ehe - Und für die evangelischen Kirchen sind dies: 1. Taufe / 2. Abendmahl. Gelegentlich rechnet man als drittes Sakrament noch die "Beichte" hinzu. Als Rituale werden hier weitere förmliche kirchliche Handlungen bezeichnet, die dort nicht zu den Sakramenten gezählt werden (wie z. B. Konfirmation, Beerdigung, Fahnenweihen usw.).

"Wer Weihrauch anzündet, gleicht dem, der Götzen verehrt."
(Bibel, Jesaja 66, 3)

Jesus von Nazareth lehrte die Menschen, nach den Zehn Geboten und seiner Bergpredigt zu leben (z. B. Lukasevangelium 10, 25-27 oder Matthäusevangelium 7, 24) und das "Reich Gottes" auf diese Weise zunächst in sich zu erschließen (vgl. Lukasevangelium 17, 21). Und allmählich sollte dieses Reich als "Friedensreich" auch in der Gesellschaft Gestalt annehmen (z. B. Matthäusevangelium 13, 31-32). Jesus wollte keinen Kult, und er setzte keine Priester und Pfarrer ein. Auch setzte er keine Sakramente und Rituale ein.
Und auch beim
"letzten Mahl" mit seinen Jüngern dienten Brot und Wein nur als Symbole für die Hingabe seines Lebens. Daraus sollte jedoch keine Zeremonie und auch kein Sakrament gemacht werden. Sondern seine Nachfolger sollten bei allen ihren Taten, Worten, Gedanken und Empfindungen an ihn denken und ihn mit einbeziehen.

Der Kirche jedoch nahm sich die antiken heidnischen Kult-Religionen mit ihren vielen "Göttern" bzw. "Götzen" zum Vorbild, schuf sich ein Priesteramt und legte bestimmte priesterliche Handlungen fest, vor allem die so genannten "Sakramente" (wörtlich = "Zeichen"). Geschickt übernahm sie einige Stücke der Lehre von Jesus und vermischte diese mit den antiken Götter-Kulten. Im Ergebnis entstand die römisch-katholische Kirche und später ihre Tochterkirche, die evangelische, wo man viele Abstriche vom Kult-Gebäude machte, um das ganze Kirchengebilde auch für aufgeklärtere Menschen einigermaßen akzeptabel zu erhalten.


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Zur Entstehung dieser Ausgabe des "Theologen": Leider war es aus Zeitgründen bisher nicht möglich gewesen, eine umfassende und vollständige Auseinandersetzung mit der Sakramentenlehre der Kirche vorzulegen, obwohl dies immer wieder von Lesern gewünscht wurde. Allerdings finden sich in vielen Ausgaben des "Theologen" einzelne Ausführungen zu Sakramenten und Ritualen. Der besseren Auffindbarkeit wegen werden einige davon hier als Bausteine in einer eigenen Ausgabe (Nr. 32) zusammengefasst. Mittlerweile sind jedoch zu den Themen "Taufe" , "Beichte" und "Abendmahl" eigene und vom Inhalt her erweiterte Ausgaben erschienen.
 

  1.  Sakramente und Rituale
  2.  Taufe
  3.  Abendmahl bzw. Eucharistie
  4.  Beichte bzw. Buße
  5.  Firmung bzw. Konfirmation
  6.  Letzte Ölung
  7.  Priesterweihe bzw. Ordination der Pfarrer
  8.  Kirchliche Trauung
  9.  Beerdigung
10.  Marien- und Heiligenkult
11. 
Kirchliche Feste und Bräuche

 



1. Sakramente und Rituale
 

1.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 506, 509 und 510 gelten allesamt als "unfehlbar":

1.1.1. - Lehrsatz Nr. 506 - "Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen [Anmerkung: Das bedeutet auch: "später in der Hölle ewig verdammt"].

1.1.2. - Lehrsatz Nr. 509 - Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

1.1.3. - Lehrsatz Nr. 510 - Wer sagt, diese Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]


1.2. - Originaldokument der evangelisch-lutherischen Kirche aus dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982. Nachfolgender Lehrsatz aus diesem Werk sind für evangelisch-lutherische Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder Pfarrer wird z. B. darauf vereidigt.
Confessio Augustana, Artikel 5
- Um diesen [den rechten evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn wir das glauben. Und es werden die verdammt, die lehren, dass wir den Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang und den dort dargereichten "Mitteln" gerettet werden könne.


1.3. - Allgemein könnte man sagen: Die Kirche ersetzte die innere Religion, die Jesus von Nazareth brachte (Das Reich Gottes ist (inwendig) in euch) und seine Ethik der Bergpredigt bzw. seine Lehre vom Tatglauben (Wer den Willen Gottes tut, wird in das Reich Gottes kommen) durch äußere Kulthandlungen. Dabei bindet man ein angebliches Handeln Gottes an das kirchliche Ritual.
 

1.4. - Die Kirche lehrt, dass ein bestimmter Glaube und die kirchlichen Sakramente für das "Heil" notwendig seien, nicht das rechte Tun. Dies haben vor allem die evangelischen Kirchen betont. Und die katholische Kirche hat sich mehr oder weniger dieser Beurteilung des Glauben angeschlossen (vgl. die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre beider Großkirchen). Für den "Empfang" der ebenfalls als nötig erachteten Sakramente brauche es wiederum den kirchlichen Kult.
 

1.5.1. - Was hatte man nicht alles versucht, um als Theologiestudent oder später als Theologe und Pfarrer das kirchlich Vorgefundene mit dem Gewissen und den eigenen Überzeugungen in Einklang zu bringen. Eine gute Methode schien es zu sein, allen kirchlichen Handlungen, wie fragwürdig sie auch waren, eine sinnvolle symbolische Bedeutung beizumessen. Diese musste natürlich mit den Interpretations-Angeboten in den Lehrbüchern einigermaßen übereinstimmen. Man besuchte Vorlesungen über "Sakramente" und über "Ritus und Ritual" und mischte später selbst kräftig mit: Diese Altarkerze stehe jetzt für das "Licht Gottes in der Welt", der Abendmahlswein für das Blut von Jesus, "der sich im übrigen bis zum letzten Blutstropfen für uns einsetzte", der Erdwurf ins Grab für die "Vergänglichkeit des Daseins", der Ehering vielleicht für Treue "rundum" (notfalls auch ein zweites, drittes oder viertes Mal), das Taufwasser für das "innere Bad der Wiedergeburt", die Handauflegung des Pfarrers für die "Nähe Gottes" und vieles mehr, das man so oder so ähnlich auch bei den alten Römern, den alten Griechen, den alten Ägyptern oder sonst wo findet. Symbole sind unter Umständen hilfreich - als mögliche äußere Anstöße für ein inneres Erleben. Doch notwendig waren sie nicht. Vor allem nicht in dieser Ausprägung und in diesem Umfeld. Und schon gar nicht - was für einzelne Sakramente behauptet wird - "heilsnotwendig". Doch bald wurden aus möglichen praktischen Hilfestellungen knechtische Fesseln - im Gegensatz zu dem, was Jesus von Nazareth den Menschen brachte.

1.5.2. - In so genannten Mysterienkulten gab es z. B. rituelle Messfeiern mit Abendmahl, mit besonderen Messgewändern, mit Altar, Weihwasser und Ministranten, mit Glockengeläut und Niederknien, und es gab natürlich äußere Tempel mit einem gewissen Pomp. Auch gab es Heilige und Heiligenverehrung, es gab die Verehrung der großen Muttergöttin, aus der sich später die katholische Marienverehrung entwickelte, es gab auch Reliquien und spezielle Feiertage der Heiligen bzw. Halbgötter, es gab Wallfahrten und Wallfahrtsorte, Prozessionen, es gab Sakramente wie die Taufe oder die letzte Ölung - und alles hatte in diesen Kulten eine bestimmte Bedeutung wie später auch in den Kirchen. Doch wozu alle diese Rituale und Zeremonien? Geht es ohne sie nicht viel einfacher und direkter, Gott näher zu kommen?

1.5.3. - Das Licht Gottes leuchtet doch auch durch die Kerzen in meinem Wohnzimmer, und um etwas Licht in die Welt zu bringen, muss es erst licht in mir geworden sein. Also lerne ich, Gott durch mich wirken zu lassen. Doch worauf kommt es dabei an? Z. B. darauf, zunächst einmal Ordnung in seinem Leben zu machen, so überraschend das vielleicht für manchen in diesem Zusammenhang klingt. Denn der Geist Gottes ist auch ein Geist der Klarheit und Geradlinigkeit. So sorge ich also für mehr Ordnung in meinen Gedanken und in meiner Wohnung. Ich bin dann nicht mehr so oft abgelenkt, sondern konzentrierter und damit auch wachsamer für Gott in mir und um mich herum. Ich übe mich auch im langsameren Essen und Trinken - alleine, in der Familie oder mit Freunden, und ich mache mir bewusst, wie Gott uns durch die Mutter Erde speisen und tränken kann, wenn wir sie bewahren und pflegen. Die Hostie und den Schluck aus dem Abendmahlskelch (nur für Protestanten) kann ich mir ersparen. Auch Friedhofsbesuche bringen nichts, denn die Seelen haben längst ihre toten Körper verlassen und gehen ihren Weg im Jenseits weiter - wozu also der ganze Friedhofskult um die verwesenden Leiber? Nur ein Totenkult pflegt eine solche übertriebene Friedhofskultur. Und wenn ein Pfarrer seine Hand segnend nach mir ausstreckt, wird er dafür gut aus der Kirchensteuer oder gar vom Staat bezahlt, wovor schon der Prophet Micha warnte, als er rief "Priester lehren für Lohn" (3, 11). Gute Freunde nehmen einen umsonst in den Arm und ihre Hilfe ist nicht an die Kirchensteuereinnahmen gebunden. Und Ehen und Partnerschaften brauchen nicht den Segen der Kirche, sondern Mann und Frau mit Charakterstärke, wenn sie gelingen sollen. Und für ein schönes Fest braucht man zwar etwas Phantasie und Kreativität, aber keine Kirche und keinen Priester als Zeremonienmeister. Und wer sein Kind nicht kirchlich taufen lässt, handelt sogar nach dem Willen von Jesus, denn dieser lehrte: "Erst lehret" (bzw. "Machet zu Jüngern!"), "und dann taufet". Von einer Art Zwangschristianisierung von Säuglingen ohne deren Einverständnis sprach Jesus nicht. Geschweige denn von Besprengungen der Neugeborenen mit Wasser, von Taufformeln und eventuell Taufkleidern.
Man kennt diese Praktiken aber aus antiken heidnischen "Mysterienreligionen", so wie es auch heute viele mehr oder weniger geheim gehaltene Kulte und zeremonielle Praktiken der unterschiedlichsten Kulte und Gruppierungen gibt.

1.5.4. - Man kann sich natürlich an vieles gewöhnen, und Katholiken müssen sich an etwas mehr gewöhnen als die eher kargen Protestanten, wo nur noch Reste des aus dem antiken Heidentum übernommenen Zeremonienkultes übrig geblieben sind: kein Tabernakel gibt es dort mehr, keinen Rosenkranz, kein Schweißtuch der Veronika, keine Firmung, keine letzte Ölung, keine Heiligenkalender, keine farbigen Priestergewänder (nur der schwarze Talar), keine Mitra - diese fischkopfartige Bischofsmütze, die man sich beim babylonischen Fischgott Dagon abgeschaut hat -, nicht eine einzige Reliquie mehr.
Doch ob die Hostie aus dem katholischen Tabernakel kommt oder aus dem Schrank in der evangelischen Sakristei, ob man den Rosenkranz nachbetet oder lutherische Katechismustexte aufsagt, was hat das eine wie das andere mit Gott zu tun? Es entfernt einen letztlich von Gott. Wieso? Man bindet sich an die Gebräuche und Wortformeln einer veräußerlichten Religion anstatt Gott im eigenen Tempel, im eigenen Inneren, aufzusuchen, wo Gott uns ganz nahe sein möchte. Denn unser Körper ist der Tempel des Heiligen Geistes, der Tempel Gottes. Wir befinden uns also ständig in diesem Tempel und können dort jederzeit mit einem aus dem Herzen gesprochenen Gebet mit Gott Kontakt aufnehmen und brauchen keinen äußeren Tempel und keine Kirche zu betreten oder vor einem Altar niederzuknien, sondern einzig vor dem Gottesgeist, der sich in alles Leben eingeboren hat.

1.5.5. - Dass in jedem gültigen katholischen Altar eine Reliquie oder ein Teil einer Reliquie eingemauert sein muss, wusste ich als evangelischer Pfarrer lange Zeit noch nicht einmal, obwohl ich als evangelischer Gast bei ökumenischen Gottesdiensten selbst dort tätig war. Und wenn nur ein Knochen des "heiligen" Bruno für zwei Altäre zur Verfügung steht, wird von diesem Knochen am besten ein Stück abgesägt: Problemlösung auf katholisch - eine wahre Geschichte aus dem Jahr 2001. Die Reliquie - auch ein Symbol, für das sich in jedem Einzelfall eine wohlklingende Bedeutung finden lässt - ist in den meisten Fällen einfach ein Leichenteil. Allein vier katholische Kirchen (Charroux, Clulombs, Puy in Frankreich, Sankt Johannes in Rom), behaupten z. B., die Vorhaut des Gliedes von Jesus zu besitzen und verhöhnen auf diese Weise den Mann aus Nazareth, der sein Leben für die Menschen hingab - aber nicht im kirchlichen Sinn, sondern ganz praktisch und unmittelbar.
Es kann einem schlecht werden bei diesen und manch anderen Reliquienvorstellungen, und vielleicht vergeht einem dabei auch die restliche Lust an der Kirchenmitgliedschaft.

 

1.6. - Der Mithras-Kult kannte insgesamt sieben Sakramente, die allein durch den äußeren Vollzug wirken sollen - wie später angeblich in der katholische Kirche. Taufe und Mahl galten im Mithras-Kult als Hauptsakramente - was sich später in der evangelischen Kirche wieder findet, die nur diese beiden Kulthandlungen als Sakramente beibehalten hat. Die Handlungen von Jesus sind demgegenüber keine rituellen Sakramente.
 


2. Taufe

siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 40" -
 
Die katholische und evangelische Taufe - was steckt wirklich dahinter?


2.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 356, 544 und 545 gelten allesamt als "unfehlbar":

2.1.1. - Lehrsatz Nr. 356: "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet auch "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat: "Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen, als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde].

2.1.2. - Lehrsatz Nr. 544 - "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung]

2.1.3. - Lehrsatz Nr. 545 - "Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung]

Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offenbar wird hier als Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.

2.1.4. - Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der Codex Iuris Canonici, der Codex des Kanonischen Rechts hinzu.
Und dort heißt es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage (auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989:
Can. 868 - § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.
Can. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.



2.2. - Originaldokumente der evangelisch-lutherischen Kirche aus dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982. Nachfolgende Lehrsätze aus diesem Werk sind für evangelisch-lutherische Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder Pfarrer wird z. B. darauf vereidigt.

2.2.1. - Confessio Augustana, Artikel 2 - Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden ...

Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.

2.2.2. - Confessio Augustana, Artikel 9 - Von der Taufe wird gelehrt, dass sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die Kindertaufe nicht richtig sei.


2.3. - Durch den Einweihungsritus der Säuglingstaufe wird schon den gerade erst Geborenen ein angeblich unzerstörbares Siegel eingebrannt, genau wie bei den Mysterienreligionen. Gleichzeitig werden die Säuglinge bzw. Kinder für alle Zeiten zu Mitgliedern der Kirche gemacht (ein Kirchenaustritt soll später nur von der Kirchensteuerpflicht befreien können, nicht von der eigentlichen Mitgliedschaft; siehe dazu die Aussagen von zwei Kirchenführern). Erst nach der Taufe werden - im Gegensatz zur Weisung von Jesus - die bereits bei der Taufe der Kirche übereigneten Kinder dort gelehrt. Der Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt dabei aus den hellenistischen Mysterienreligionen und wurde auch im Kult des Gottes Mithras praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die zweitstärkste Religion im antiken Mittelmeerraum war; dort allerdings noch nicht für Säuglinge. Diesen heidnischen Ritus hat die Kirche schließlich totalitär perfektioniert: Innerlich dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde. (Ein in seiner Echtheit umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht man dazu fälschlicherweise auf den eigenen Wasser-Ritus.) Und äußerlich z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen lassen möchte (sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will), wurde früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche hingerichtet. Heute droht ihm bei beiden großen Kirchen z. B. der Verlust seines Arbeitsplatzes. Beispiele dafür sind dokumentiert.


2.4. - Zur Taufe selbst: Taufkleid, Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch nicht von Jesus, sondern wurden ebenfalls aus den okkulten Mysterienreligionen übernommen. Der dabei vorgenommene "kleine Exorzismus" (die stellvertretende Widersagung an Satan z. B. durch die Paten des Kindes; heute oft abgemildert) stammt aus archaischen Voodoo-ähnlichen Kulten und hat ebenfalls mit Jesus nicht das Geringste zu tun.


2.5. - Bei der Wassertaufe soll der Täufling z. B. während des Rituals von Gott angenommen werden. Er soll dabei "in den Tod von Jesus" hineingetauft werden (wieder ein Todes-Ritual), um später wie dieser aufzuerstehen. Der "alte Mensch" werde dabei "ertränkt", auch schon der Säugling. Praktisch wird aber vor allem eine Kirchenmitgliedschaft begründet, die man nach kirchlichem Glauben nicht einmal durch einen Kirchenaustritt wieder kündigen könne (mehr dazu hier). Was sonst noch passiert, sind die Gefühle des Augenblicks bzw. was man selbst in diese Handlung hinein legt. Alles andere ist nur "heiße Luft" bzw. das "Geheimnis der Kirche".


2.6. - Mitglied wird man in der Kirche durch die Taufe, in der Regel durch die Säuglingstaufe ...  Und zwar geht es bei der Säuglingstaufe - wenn man das evangelische Bekenntnis wörtlich nimmt - darum, dass dem Säugling die Sünden vergeben werden. Dann heißt es weiter: Der Heilige Geist würde ihm vermittelt, die Erbsünde würde ihm vergeben, vom Teufel würde er befreit, die ewige Seligkeit würde er bekommen. Ja, Gott selbst sei der Täufer. Also, es soll gar keine menschliche Handlung sein, sondern wir ziehen Gott praktisch mit hinein. Das kommt dann bei der Bestattung wieder, wenn man so lebt, wie es im Bekenntnis steht. Da heißt es dann sinngemäß: "Der Verstorbene ist getauft und hat geglaubt", also kein Problem im Jenseits. Dann habe ich gesagt: "Nein, also so geht das nicht." Und ich wurde bestätigt, wenn ich die Leute selbst gefragt habe, was für sie die Taufe ist. Dann ging es ihnen auch um ´was ganz anderes als das, um was es ihnen eigentlich hätte gehen müssen. Und da haben wir uns dann immer geeinigt, haben das Beste miteinander daraus gemacht. Wir haben versucht, die Taufe zu reformieren, nämlich im Ansatz so zu verstehen, wie sie Jesus von Nazareth und Johannes der Täufer verstanden haben, so wie es im Urchristentum gemeint war, nämlich als eine Taufe zur Umkehr. Die Taufe also zur Buße. Das Wasser ist dann ein Symbol der Reinigung. Also: Die Taufe wäre das Zeichen dafür - so haben wir das gehalten -, dass wir unsere Mitmenschen um Vergebung bitten und Gott unser Leben neu machen möchte und Er uns die Kraft dafür gibt bzw. seinen Heiligen Geist. Darum geht es bei der Taufe. Aber wie gesagt: Das alles war ein Reformationsversuch innerhalb der Kirche. Es ist nicht der kirchliche Standard.

Erklärung: Die Abschnitte 2.6. (oben), 2.7.1. und 2.7.2. sowie 5.1.1., 5.1.2. und 5.1.3. (nachfolgend) sind Auszüge aus einem Vortrag von Dieter Potzel unmittelbar nach Niederlegung des Pfarramts und des Kirchenaustritts im Jahr 1992. Sie spiegeln teilweise noch das Ringen um diese Thematik innerhalb der Kirche in den Jahren zuvor. Auf diese Weise hat der Vortragende noch eine Zeitlang mit seinem Gewissen zu vereinbaren versucht, als Pfarrer Kinder zu taufen und Jugendliche zu konfirmieren. Dies kann er heute nicht mehr. Und mit dem Abstand von 16 Jahren [2008] würde der Verfasser heute manches zu diesem Thema klarer sagen.


2.7.1. - Und nun die Kindertaufe: Ich fand es zwar nicht richtig, schon Säuglinge zu taufen. Denn es ist eine Missachtung des freien Willens des Menschen. Schließlich meldet man sein neugeborenes Kind ja auch nicht bei der CSU an oder bei der SPD, sondern man lässt es später selbst entschieden, wie es politisch denken will. Und das sollte man erst recht bei einer so persönlichen Sache wie dem Glauben tun, dem Kind den freien Willen lassen, sich später selbst zu entscheiden. Man kann es ja z. B. kirchlich erziehen und ihm alles erklären und zeigen und das Kind in alles einführen. Doch entscheiden muss sich jeder dann zu gegebener Zeit selbst. Und es kommt noch etwas hinzu: Der Säugling kann ja noch gar nicht Buße tun und umkehren. Also wird der ursprüngliche Sinn der Taufe bei der Taufe von Säuglingen völlig verfehlt. Dann heißt es natürlich dazu in der kirchlichen Lehre, dem Säugling werde angeblich die Erbsünde vergeben. Doch ich habe auch nicht jede Verbiegung und Verfälschung der ursprünglichen christlichen Botschaft [als Pfarrer] zum Thema gemacht, und die kirchliche Erklärung dieser Konstruktion habe ich den Eltern der Kinder erspart. Aber grundsätzlich gab es natürlich kein Wenn und Aber: Die Säuglingstaufen mussten sein, da hat niemand nach Hintergründen gefragt, ich musste es tun, es war Dienstauftrag, und ich habe es gemacht. Früher hätte man mich hingerichtet, wenn ich es nicht getan hätte ...
(Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)

2.7.2. - Die Eltern wollten ja nicht, dass das Kind jetzt Kirchenmitglied wird, dass es dadurch automatisch zum späteren Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm die angebliche Erbsünde vergeben wird oder eine Art Exorzismus an ihm durchgeführt wird. Und sie glaubten auch meistens nicht, dass die Taufe angeblich "heilsnotwendig" für das Seelenheil des Kindes sei, wie es die Kirche lehrt. Sondern sie wollten einfach Gottes Segen für das Kind haben, verstanden als eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie wollten selber in die Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als Eltern und als Paten natürlich genauso. Doch das war nicht der Sinn der Taufe gewesen. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten hätten eigentlich ein anderes Ritual gewünscht, das ihren verständlichen Wünschen entsprochen hätte. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wurde, bin ich eben im Rahmen der evangelischen Taufe darauf eingegangen ... Doch muss ich es hier auch so deutlich sagen: Es ist nicht verbindlich, was einzelne Pfarrer in der Kirche für Ideen haben. Sondern es gilt, was in den Bekenntnisschriften aus dem 16. Jahrhundert steht. Und deshalb haben diese ganzen Reformversuche auch so keine Zukunft. Letztlich streut man damit leider auch manchen Menschen Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre betrifft. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)


2.8.1.1. - Ein großer Teil der Kirchenmitglieder hat sich bereits durch den Kirchenaustritt von der Institution Kirche verabschiedet, doch die wenigsten ahnen, dass man dort weiterhin eine Art "Besitzanspruch" auf ihre Seelen reklamiert.

Das würde den alten Männern im Vatikan natürlich gefallen, wenn man diesen Theorien irgendeine Bedeutung für das eigene Leben beimessen würde. Die meisten Ex-Mitglieder lassen sich durch ein solches "Sakramente-Rasseln" aber nicht mehr einschüchtern und betrachten ihre frühere Zugehörigkeit und alles, was damit verbunden ist, als ein für allemal beendet. Außerdem können sie guten Gewissens die ungeheuerliche Anmaßung, von der Kirche weiterhin als "Katholik" oder "Protestant" gesehen zu werden, als null und nichtig betrachten.



2.8.1.2. - Dennoch ist die innere Haltung des Einzelnen in diesem Fall nicht ausreichend und schützt nicht vor einseitiger Vereinnahmung. Deshalb ist es aus geistiger Sicht notwendig, nicht nur aus der Kirche auszutreten, sondern auch die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister zu fordern. Dies tut die Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig. Von Ihrer Seite aus haben Sie damit aber vorläufig alles getan. Denn Sie haben der Anmaßung der Kirche, Sie z. B. weiterhin als Katholiken oder Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Herde gehören soll), mit allem, was ihnen möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der Kirchengemeinde, bei der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem Geburtsdatum, so weit bekannt, auch Ihr Taufdatum und den Taufort an sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts (wenn möglich, Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen).
Und Sie können dann sinngemäß z. B. wie folgt schreiben. Im Anschluss daran ein anderes Schreiben in der gleichen Angelegenheit als Orientierung für eine Alternative:
 

2.8.1.3

Betrifft: Streichung aus dem Taufregister

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem Kirchenaustritt vom xx.xx.xxxx beim Standesamt in xxxxx machte ich deutlich, dass ich kein Kirchenmitglied mehr sein möchte. Aus diesem Grund fordere ich Sie auch auf, mich aus Ihrem Taufregister zu streichen.
Ich wurde am xx.xx.xxxx in der xxx-Kirche getauft. Meinen Eltern, die mich im guten Glauben taufen ließen, damit etwas Gutes für mich zu tun, wussten jedoch nicht, dass diese Handlung aus kirchlicher Sicht niemals mehr rückgängig zu machen ist. Auch wurden sie über diesen Sachverhalt von Ihrer Seite her damals überhaupt nicht aufgeklärt. Deshalb gingen die Eltern davon aus, dass ich die Taufe später als Erwachsener selbstverständlich rückgängig machen könne. Da dem aber aus Ihrer Sicht nicht so ist, liegt hier der Sachverhalt einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von wesentlichen Informationen vor.
Dies gilt auch im Hinblick für die mit einer Kirchenmitgliedschaft verbundenen Inhalte. Auch darüber wurden meine Eltern nur unvollständig aufgeklärt (siehe Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche [bei ehemaligen Katholiken] bzw. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche [bei ehemaligen Evangelischen, z. B. hier oder in Der Theologe Nr.  1]). Schon aus diesen Gründen ist die Taufe im Nachhinein nichtig, wenn der einst Getaufte, was ich hiermit tue, ihr widerspricht.
Mir ist bewusst, dass Sie mir entgegnen werden, dass beim Taufakt angeblich "Gott" an mir gehandelt habe, womit Sie zu begründen versuchen, warum Sie mich nicht aus Ihrem Register streichen wollen. Doch können Sie das beweisen? Sicher nicht. Beweisbar ist nämlich nur, dass der Pfarrer an mir gehandelt hat. Außerdem können Sie nicht einerseits "Gott" vereinnahmen, indem Sie behaupten, er hätte angeblich damals die Taufe an mir vollzogen. Und andererseits tun Sie so, als ob Sie für die Rückgängigmachung der Taufe "Gott" nicht mehr bemühen könnten. Entweder "Gott" habe damals gehandelt und er handelt heute wieder, indem er sein damaliges Handeln annulliert (denn Gott zwingt bekanntlich auch nach Ihrer modernisierten Lehre niemandem seinen Segen auf). Oder er habe damals nicht gehandelt und braucht deshalb heute auch nicht zu handeln, weswegen Sie auch ohne Einbeziehung "Gottes" die Streichung vornehmen können. Entweder - oder.
Jedoch zu behaupten, Gott hätte zwar damals gehandelt, könne aber heute diesbezüglich nichts mehr tun, ist eine trickreiche Konstruktion Ihrer Institution, die ich als sittenwidrig betrachte und die zudem im Widerspruch zu den Freiheitsrechten des deutschen Grundgesetzes steht.
 
Deshalb möchte ich meine Forderung nach einer Streichung aus dem Taufregister hiermit noch einmal bekräftigen. Natürlich können Sie den Eintrag streichen, wenn Sie den guten Willen dafür haben. Haben Sie das getan, bitte ich nachfolgend auch um Streichung aus dem Firm- bzw. Konfirmationsregister. Für diesen Fall gilt: Ich war damals noch ein Kind und habe die Tragweite dieser Art Taufbestätigung überhaupt nicht ermessen können.
Ein ergänzender Eintrag im Taufregister, dass ich am xx.xx.xxxx aus der Kirche ausgetreten bin, reicht mir nicht, denn ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, von Ihnen als eine Art "verlorener Sohn" ("verlorene Tochter") betrachtet zu werden, den sie weiterhin als zu Ihrer Herde zugehörig betrachten können. Dies würde ich für eine Ungeheuerlichkeit halten. Bitte bestätigen Sie mir deshalb bis zum xx.xx.xxxx, dass zwischen Ihrer Institution und mir keinerlei Verbindung mehr besteht und alle früheren Bindungen, einschließlich der Taufe, gelöscht sind. Mit etwas gutem Willen Ihrerseits dürfte das kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen

(PS: Eine Kopie Ihres Schreibens und des kirchlichen Antwortschreibens können Sie zu Dokumentationszwecken auch senden an: Zeitschrift "Der Theologe", Postfach 1443, 97864 Wertheim.
Bitte schreiben Sie dazu, ob wir daraus zitieren dürfen oder z. B. nur in anonymisierter Form; z. B. Peter F. schreibt, Pfarrer K. antwortete)

2.8.1.4

Betrifft: Streichung aus dem Taufregister

Sehr geehrter Herr Pfarrer,

ich wurde am xx. xx. xxxx in der Kirche in xxxx kirchlich getauft. Am xx. xx. xxxx bin ich auf dem Standesamt in xxxxxxxx aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Eine Kopie der Austrittsbescheinigung liegt bei.

Nun bitte ich Sie darum, mich komplett aus dem Taufregister zu streichen, da ich aus Gewissensgründen in keine äußere oder innere Bindung mehr mit der Institution Kirche und ihrer Geschichte gebracht werden möchte. Mir ist bewusst, dass in der Kirche geglaubt werden soll, dass Gott einst der eigentliche Täufer gewesen sei und dass eine Taufe deshalb nicht rückgängig gemacht werden könne und dass die „Taufgnade“ bliebe und ähnliches. Doch genau das halte ich für eine Irreführung der Menschen. Gott macht nach meiner Überzeugung nicht den geringsten Unterschied zwischen einem getauften und einem nicht getauften Menschen und Er ist keineswegs der Täufer bei einer kirchlichen Taufe, sondern der Pfarrer. Und im Hinblick auf das spätere Seelenheil ist eine kirchliche Taufe nach meiner Überzeugung nutzlos und wegen der dadurch entstandenen Bindung an eine äußere Kirche sogar hinderlich.

Weiterhin ist die kirchliche Taufe nicht christlich. Denn Jesus, der Christus, hat nicht mit Wasser getauft, sondern durch Ihn kam die Geisttaufe (siehe z. B. Markusevangelium 1, 8). Außerdem hat Jesus keine Taufe für Säuglinge geboten, im Gegenteil: Er sagte gemäß der Bibel wörtlich: „Erst lehret, dann taufet“ (steht auch so noch in den früheren Bibelübersetzungen), und dann lehrt die Getauften weiter. Säuglinge können jedoch vor ihrer Taufe noch nicht gelehrt werden. Und auch Johannes der Täufer, der als Vorläufer von Jesus gilt, taufte keine Säuglinge, sondern nur Erwachsene, wenn diese ihr Leben ändern wollten.

Dennoch praktiziert die Evangelisch-Lutherische Kirche die Säuglingstaufe und schreibt diese in ihrem Bekenntnis sogar als „nötig“ vor. Dabei kann sie sich aber weder auf Jesus von Nazareth noch auf Johannes den Täufer berufen.
Und dies ist nicht der einzige Gegensatz der kirchlichen Lehre zur Lehre des Christus, so dass für mich die evangelische Lehre heute zwar „evangelisch“ ist und neben vielen heidnischen Elementen auch einige christliche enthält, doch sie ist eben nicht christlich. Nähere Ausführungen dazu würden jedoch über das Anliegen dieses Briefes hinaus gehen, so dass ich in diesem Zusammenhang nicht weiter darauf eingehen möchte.

Mir sind viele Theologen bekannt, die sich der Widersprüche zwischen Christus und Kirche bewusst sind und dennoch so tun, als könnte die Kirche auch im Namen von Christus taufen. Angesichts des oben angedeuteten Sachverhalts ist dies jedoch eine Irreführung. Geht man weiter von einem Vorteil aus, welcher der Kirche durch dieses Handeln entsteht, z.B. die spätere automatische Kirchensteuerpflicht des Getauften, und ist dieser Vorteil für den Pfarrer oder die Kirchenleitung in irgendeiner Weise für ihre Einstellung oder ihr Handeln maßgeblich, dann stellt der Vorgang der Säuglingstaufe nach unserer Rechtssprechung sogar eine arglistige Täuschung dar.

Ich maße mir hierüber kein Urteil an, doch halte ich aufgrund des gesamten Sachverhalts eine Streichung aus dem Taufregister nicht nur für moralisch geboten und eine Sache des guten Anstands, sondern auch für rechtens. Bzw. der Vorgang sollte von Ihnen auf Anfrage ohne kirchenbürokratische oder kircheninterne inhaltliche Hemmnisse ermöglicht werden.

Der Sachverhalt, dass ich im Alter von 13 Jahren meine einstige Säuglingstaufe in einem Konfirmationsversprechen in xxxxxxxx bestätigt hatte, ist demgegenüber nichtig, da ich in diesem Alter noch nicht religionsmündig war.

Ich bitte Sie deshalb, mir die entsprechende Bestätigung der Streichung aus dem Taufregister zukommen zu lassen und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen.

 

2.8.2. - Eine solche Institution, die nach ihrem Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich selbst, denn was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht schlicht verfassungsfeindlich. In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken aufschlussreich. Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung von Kirchenstrafen "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen (Can. 867). Andernfalls gefährden sie auch ihr Seelenheil. Ist das nicht ein brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen Zwangschristianisierung und verstößt gegen das Recht des Einzelnen, selbst darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte und welcher nicht. Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr wie in früherem Ausmaß zur Verfügung steht.

2.8.3. - Selbst die noch ungeborenen und "ungeplanten" Kinder werden von der Kirche reklamiert: Ein Katholik darf z. B. nur dann "evangelisch" heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder katholisch werden. Und ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne dieses Versprechen gar keine kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat wiederum nicht beschäftigt werden kann. (PS: Die Kirchen lassen sich die Kosten für den konfessionellen Religionsunterricht übrigens auch mit ca. 2,5 Milliarden Euro jährlich vom Staat bezahlen.)

2.8.4. - Ist ein Kind dann geboren, scheint es nichts Wichtigeres zu geben als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So hat die Kirche beispielsweise das Instrument der "Nottaufe" erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden und für alle Zeiten womöglich in einer Art milderen Form der Hölle leben müssen. Nur Sündenstrafen müsse das kleine Kind sicher nicht erleiden, da es in seiner kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der Säugling mit der "schweren Sünde" der "Erbsünde" behaftet ist, und alle "Seelen, die in schwerer Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre in die ewige Verdammnis.
Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, S. 530). Wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926: "Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden, steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554; mehr zu diesem Thema in Der Theologe Nr. 18 - Der Glaube der Kirche).
Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen "Heilsweg" auch für diese Kinder glaube (siehe unten), kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren "Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den "schweren Sünden", deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der qualvollen Sündenstrafen). Dies ist gültige kirchliche Lehre, auch wenn sich der Kanzler des Innsbrucker Bischofs hütet, dies in einem Brief an einen kritischen Zeitgenossen darzulegen.

2.8.5. - So passierte es, dass der von Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig gesprochene Papst Pius IX. (1792-1878) ein siebenjähriges Kind jüdischer Eltern in der Stadt Bologna (die offiziell zum Kirchenstaat gehörte), kidnappen und in den Vatikan entführen ließ. Davon kann man zumindest ausgehen. Denn die offizielle Version lautet immerhin: Der Papst hätte von der Entführung durch die Polizei "gewusst". Was war geschehen?
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1852) einmal nicht so gut zu gehen schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen an ihm die katholische Nottaufe vollzogen. Einige Jahre später meldete die Kirchenbehörde in Bologna diese Nottaufe an den Vatikan, und die Kirchenjuristen im Vatikan begannen zu denken: Durch die Nottaufe des Kindermädchens gehörte das Kind nach römisch-katholischer Auffassung zum "Leib" der Kirche, und seine jüdischen Eltern waren für seine Erziehung nach Ansicht der Kleriker deshalb nicht mehr geeignet. Alle in Der Theologe Nr. 18 angeführten bedrohlichen Glaubenswahrheiten fanden nun ihre praktische Anwendung: Die Polizei nahm den entsetzten und verzweifelten Eltern das Kind weg und verschleppte es in den Vatikan. Die Eltern haben das Kind nie wieder zurück bekommen. Stattdessen wurde es von Papst Pius IX. adoptiert, streng katholisch erzogen und zu einem gehorsamen und unterwürfigen Priester gemacht. Und wehe, es wäre zu seinen Wurzeln zurück gekehrt!

2.8.6. - Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind völliger Unsinn und dienen nur dazu, die Menschen durch Angst und Schuldgefühle in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit: Gott ist ein Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts wäre früher oder später die logische Folge, doch manche wägen noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen ja niemand hindern. Wer so denkt, unterschätzt die Situation. Auch eine kleine offene Hintertüre gibt der Kirche die Möglichkeit, mit ihrem langen Arm irgendwann wieder hinein zu greifen, und man darf dabei nicht nur auf äußere Vorgänge in der materiellen Welt blicken. Die Kirche legt nämlich Wert darauf, auch die Seelen der Katholiken im Jenseits zu sammeln und in ihrem Sinne weiter zu geleiten, was immer man sich darunter vorstellen mag. Man ist auf jeden Fall einer der ihren geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, welche Rechtfertigung man sich auch dafür zurechtgebogen haben mag.


2.9.1. - Strafandrohung an junge Eltern: Wer seinen Säugling nicht kirchlich tauft ... Not und Elend waren für die Kirche immer ein guter Nährboden, um mit ihren Heilsangeboten bei den Menschen Gehör zu finden. Und diese willigten ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer und verließen sich auf die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und getauft ist, der werde "selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch das Handeln des Pfarrers oder Priesters bei der kirchlichen Säuglingstaufe angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein Gott, der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im Falle ihres Todes ewig im so genannten "limbus infantium" (dem Raum für ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die katholische Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt? In diesem "Raum für die Kinder, die ungetauft verstorben sind", würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein, was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt! (zur katholischen Überarbeitung dieser Vorstellung siehe weiter unten) Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche Jahrhunderte lang die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Sowohl auf Verlangen der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden viele hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z. B. ein vom Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität Wittenberg verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese "Halsstarrigen auch mögen getötet werden". Dieses Gutachten wurde in Absprache mit Martin Luther erstellt.

2.9.2. - Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und Tod heute Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen Menschen in den Gliedern. Um dieses zu mildern, trägt auch die Kirche selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an (Katechismus Nr. 1261). Mit dieser Formulierung lässt sie bewusst offen, ob ihr Gott womöglich doch einen Heilsweg für diese Kinder habe. Ergänzend dazu ist die "Internationale Theologische Kommission" des Vatikan nach dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April 2007 zu der noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt, "dass es theologische Grundlagen und ernst zu nehmende Liturgien gibt, die hoffen lassen, dass ungetaufte Säuglinge erlöst werden, wenn sie sterben" (zit. nach Spiegel online, 20.4.2007). Die bisherige Vorstellung einer Art leidensfreier "Vorhölle" als ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei "zu streng" gewesen. Dennoch lässt man auch jetzt einen Zweifel bestehen und formuliert: "Es gebe gute Gründe zur Hoffnung, dass auch die ungetauften Kinder errettet werden, von sicherem Wissen könne jedoch  keineswegs gesprochen werden" (Netzeitung, 23.4.2007). Für Außenstehende ist dies immer noch schlimm genug.
Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen, weiterhin Furcht und Schrecken ein. Sie würden ihre Kinder daran "hindern", "zu Christus zu kommen" (Nr. 1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche Codex Iuris Canonici (CIC Can. 867). Die Begründung dafür steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der "Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten" (Nr. 1250). Wenn Eltern dies anders sehen, seien sie "Häretiker", denn es heißt im Katechismus: "Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit" (Nr. 2089), wozu die Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese angeblich das volle Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des "beharrlichen Zweifels" steht in Can. 1364 des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu." Und eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun als "schwere Sünde". Und diese zieht wiederum die ewige Verdammnis nach sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1971, S. 410), weswegen die Kirche es ja auch in Todesgefahr ermöglicht, die Strafe auszusetzen (CIC can. 1335).

2.9.3. - Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen lässt, weil z. B. der Partner evangelisch ist? Dazu heißt es kirchenamtlich: "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [also z. B. evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden" (CIC can. 1366), und man lässt das Kirchenmitglied über die Schwere der Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann. Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die Pflicht für Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den Willen der Eltern katholisch zu taufen bzw. notzutaufen. Wörtlich heißt es: "In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft" (CIC can. 868 § 2). Dies führte z. B. im 19. Jahrhundert dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen in Bologna katholisch "notgetauftes" jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern weggenommen und direkt im Vatikan streng katholisch aufgezogen wurde (mehr dazu siehe hier).
Alle die hier genannten  Glaubensinhalte werden freilich in unserer Zeit nur selten direkt ausgesprochen. So findet sich im Katechismus z. B. nicht wortwörtlich der Satz, dass einer Exkommunikation eine "schwere Sünde" vorausgeht. Doch es wird natürlich selbstverständlich vorausgesetzt. Denn es wird im Grundsatz nur zwischen zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es u. a.: Die "Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854), wobei schon die Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem "minderen Gut" als Todsünde gilt (Nr. 1855). Früher ließ man die Menschen ja auch zu Tausenden deswegen hinrichten. Doch manche Schauerlichkeiten lässt man heute halt manchmal lieber unter die "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung, Angst und Abhängigkeit gehalten werden.


2.10. - Auszug aus Der Theologe aktuell von 30.4.2007 - Elf Kirchen erkennen ihre Taufen künftig gegenseitig an - Wer will noch alles mit in den Bauch der Hydra? - Bei einer Veranstaltung am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie einige Freikirchen ihre Taufen gegenseitig an, insgesamt elf Kirchen. Wechselt also ein Kirchenmitglied z. B. innerhalb dieses Verbunds die Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe von seiner neuen Kirche anerkannt. Man hält es für gut möglich, dass auch noch weitere Kirchen diese Vereinbarung unterzeichnen und von den jeweils anderen anerkannt werden. Die Hydra in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr Platz.
Alle beteiligten Kirchen praktizieren die Säuglingstaufe, die Jesus nicht gelehrt hat. Sondern Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet" (zum Sachverhalt siehe hier). Die Taufe ist in den Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig" angesehen wird. Bei Jesus und im Urchristentum gab es jedoch keine Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe. Der Jesus zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden", ist eine Fälschung. So weist auch die theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf den "unechten" und später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20) hin. Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern wenn er von Taufe sprach, meinte er in der Regel die Taufe mit dem Heiligen Geist. So erklärte auch Johannes der Täufer: "Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich; ... der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen" (Matthäus 3, 11 und Lukas 3, 16). Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes, die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch nicht nur die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße, die bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen praktisch keine Rolle. Ein Säugling kann z. B. überhaupt keine Buße tun, und die meisten Getauften sind Säuglinge. Man hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den Ursprung des Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und ihre Einweihungs- und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz zu Jesus eine auch in den meisten heidnischen Kulten übliche Wassertaufe.

Schließlich taufen die elf Kirchen, die ihre Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich
"dreieinigen" Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr 325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber nichts zu tun (siehe dazu auch: http://www.theologe.de/frageundantwort.htm#Dreieinigkeit). Der einzige biblische Hinweis am Schluss des Matthäusevangeliums (28, 19: "Taufet sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ist nachweislich eine Fälschung aus dem 4. Jahrhundert und fehlt z. B. in früheren biblischen Handschriften (z. B. in Handschriften des Kirchenvaters Euseb vor 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und Aphraates). Auch tauften die Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder wenn doch, dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen Jesu Christi". Siehe z. B. Apostelgeschichte 8, 15 f., 10, 44-48, 19, 3-5. Wäre die "trinitarische" Taufaufforderung im Matthäusevangelium echt, hätten Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die Kirche hätte es richtig gemacht.
Urchristliche "Täufer", welche das ganze betrügerische kirchliche Kult-System bereits vor fast 500 Jahren entlarvten, wurden sowohl auf Veranlassung der katholischen als auch der evangelische Kirche hingerichtet (mehr dazu siehe dazu z. B. in Der Theologe Nr. 1 und in Der Theologe Nr. 3).



2.11. - Um leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe das zentrale Instrument der Kirche. Vordergründig benützt man so genannte "liberale" menschenfreundliche Priester, welche den Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In Wirklichkeit werden in erster Linie Mitglieder rekrutiert. Schon der Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche unterstellt, wie es unter Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B. Nr. 504, 514, 526, 542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt nicht ablegen könne. So kann man fragen: Erinnert diese "Einheit des Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den Sklaven wurde vielfach ein Sklavenmal in die Haut gebrannt, das sich nicht mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn, sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur - die Kirche lässt nie jemanden frei. Weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu lassen und damit dem "Leib" der Kirche "eigen" zu machen.


2.12. - Link: Die Taufe von Säuglingen


2.13. - Unter der Überschrift Taufe gilt für 'immer und ewig' und ist ein Teil 'unserer DNS' berichtete kath.net bereits im Jahr 2004 (13.7.2004) über die offizielle Lehre der römisch-katholische Kirche über die Säuglingstaufe, die einer Zwangschristianisierung gleichkommt, da die meisten Getauften sich niemals frei dafür entschieden haben. Im Jahr 2009 wird das Thema auch in Deutschland diskutiert: Anlass ist die Weigerung der römisch-katholischen Kirche, ein nicht getauftes 6-jähriges Mädchen in eine staatliche Grundschule einzuschulen, für welche der Staat der Kirche die Trägerschaft überlassen hat (siehe hier). Was die Eltern ihrer Tochter damit bisher erspart haben, wird aus den nachfolgenden Zeilen deutlich.
In der damaligen Pressemeldung Taufe ... ist ein ´Teil unsere DNS` hieß es wie folgt: "Antonio Maria Rouco, Kardinal der der Erzdiözese Madrid, betonte, dass die katholische Taufe niemals aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco erinnerte daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann - ´es ist ein Teil ´unserer DNS.`` Der spanische Kardinal unterstrich auch die weltliche Bedeutung der Taufe, die dazu dient, die Anzahl der Katholiken weltweit zu erheben. Bezüglich der Unauflöslichkeit der Taufe nannte er das Bild vom Sohn, der seinen Vater ablehnt. ´Es ist ihm möglich den Vater abzulehnen, seinen Nachnamen zu ändern, das Erbe abzulehnen oder abzustreiten ihn überhaupt zu kennen, dennoch bleibt er sein Sohn, daran gibt es nichts zu rütteln.`"
Nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal befreien. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche als "Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche distanziert hat.

Aus dieser Anmaßung über die angeblichen ewigen "Söhne und Töchter der Kirche", die wir alle sein sollen, falls unsere Eltern uns irgendwann taufen ließen - ohne dass die meisten wussten, was sie damit taten (weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden), könnten wache Zeitgenossen zwei Schlussfolgerungen ziehen:

1.) Eltern, hört auf, eure Kinder kirchlich zu taufen, was dem Versuch einer geistigen Genmanipulation gleich kommt. Hört auf, eure Kinder diesem Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen Vater, nämlich Gott, wenn Sie an ihn glauben möchten. Doch niemals ist der anmaßende Moloch Kirche der Vater Eurer Kinder. Deshalb: Väter, seid standhaft und geht mutig voran. Tretet selbst aus und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und Freunde, aus Protest ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum Standesamt und lasst euch die wieder gewonnene äußere Freiheit protokollieren.

2.) Politiker aller demokratischen Staaten! Hört endlich auf, eine Religion zu hofieren, zu privilegieren und zu finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen tritt. Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges" Vereinsmitglied betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu tun haben will. Dazu ein Beispiel: Wenn jemand z. B. einmal Mitglied in einem Verein für Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur Verbreitung von Pornografie und seine Mitgliedschaft dort bereut und gekündigt hat und sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs Schärfste distanziert, dann hat dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht, dass diese Mitgliedschaft komplett gelöscht wird. Die heutigen Vereinsführer haben kein Recht darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds festzulegen, nur weil er einmal dabei war. Und dies muss erst recht gelten, wenn man nicht einmal freiwillig in eine bestimmte Institution eingetreten ist, wie dies auf die meisten Kirchenmitglieder zutrifft.
Wenn die Kirche sich hier vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet und eine Art ewige Vaterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert (was allenfalls Gott selbst zukommen könnte), dann ist dieser Götzenkult nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus hat es auch nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft lehrte: "Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im Himmel" (Matthäusevangelium, 23,8). Also sowohl der "Heilige Vater" in Rom steht im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als angeblicher "Vater" oder angebliche "Mutter".

Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt deshalb das Verhalten und die Lehre der Kirche als sittenwidrig, im Einzelfall möglicherweise seelisch grausam und in Euren Staaten rechtlich in jeder Hinsicht unwirksam, und stellt Euch einmal auf die Seite Eurer Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen. Geschieht Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig dagegen. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland würde sich so verhalten wie die Kirche. Dann würden Sie, liebe Politiker, ja auch sofort gegen diese "totalitäre Sekte" Maßnahmen ergreifen!
Wenn man selbst eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, umso mehr muss eine Kirchenmitgliedschaft kündbar sein - und zwar nicht nur steuerlich, sondern ohne Wenn und Aber. Oder einer Institution, die Gegenteiliges behauptet, werden alle Subventionen ab sofort gestrichen..



3. Abendmahl bzw. Eucharistie

siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 59" -
Die Eucharistie und das Abendmahl - weniger als ein Stück Brot


3.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 577, 578, 580, 582, 585, 587, 607 und 608 gelten allesamt als "unfehlbar":

3.1.1. - Lehrsatz Nr. 577 - "Wer leugnet, dass im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung: Das bedeutet auch "später ewig in der Hölle verdammt"]

3.1.2. - Lehrsatz Nr. 578 - Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben - diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

3.1.3. - Lehrsatz Nr. 580 - Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

3.1.4. - Lehrsatz Nr. 582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

3.1.5. - Lehrsatz Nr. 585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der Kirche, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

3.1.6. - Lehrsatz Nr. 587 - Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung] Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.

3.1.7. - Lehrsatz Nr. 607 - Wer sagt, durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

3.1.8. - Lehrsatz Nr. 608 - Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]
 

3.2. - Zur Lehre der evangelischen Kirche siehe z. B. auch hier unter 3.6.1., und 3.7.3., wo die katholische Lehre ansatzweise mit der evangelischen verglichen wird.


3.3. - Steinerne Prachtbauten und goldverbrämte Kirchen werden im kirchlichen Christentum wie in antiken Vielgötter-Kulten als Häuser bzw. Dome Gottes verehrt, obwohl der Gottesbote Stephanus eindeutig sprach: "Aber der Allerhöchste wohnt nicht in Tempeln, die mit Händen gemacht sind, wie der Prophet spricht (Jesaja 66, 1-2): ´Der Himmel ist Mein Thron und die Erde der Schemel Meiner Füße; was wollt ihr Mir denn für ein Haus bauen`, spricht der Herr, oder ´was ist die Stätte Meiner Ruhe´?" (Apostelgeschichte 7, 48-50).
Die Gegenwart Gottes in allen Lebensformen wird von der Kirche abgelehnt, obwohl auch davon noch hier und da in der Bibel berichtet wird, z. B. wenn es heißt: "Er [Gott] ist nicht ferne von einem jeden von uns. Denn in Ihm leben, weben und sind wir" (Apostelgeschichte 17, 27).
Denn um diese Gegenwart zu erleben, bräuchte es keinen Kult, keine Zeremonien und keine Priester. Deshalb wird die Kirche diesen Glauben immer ablehnen. Stattdessen wird versucht, Gott in einer von einem Priester "verwandelten" Hostie (dem angeblichen "Leib Christi") dingfest zu machen. Und er wird als solcher in einem so genannten Tabernakel (einem Hostienschrank) bzw. einem angeblich "heiligen Gefäß", der Monstranz, in einem Steinhaus aufbewahrt bzw. in einer solchen Monstranz von kirchlichen Amtsträgern durch die Gegend getragen. Ein vergleichbarer magischer Brimborium wurde auch durch heidnische Priester veranstaltet.Hostienverehrung

Eine Hostie in einer Monstranz wird verehrt. In Wirklichkeit ist der Geist Gottes schon vor der katholischen "Wandlung" in ihr, weil er allgegenwärtig in allen Lebensformen ist.
Ein solches Brimborium wäre Jesus ein Gräuel. Denn er ist ein natürlich denkender Mann des Volkes und nicht ein Mann der Kirche.


3.4. - Ein rituelles "Heiliges Mahl" mit Altar, Messdienern, rituellen Gewändern, Hostien, Weihwasser, Weihrauch und einem "ewigen Licht" gab es im Mithraskult und anderen antiken Mysterienkulten. Von dort hat es die Kirche übernommen und mit Inhalten aus der Jesus-Überlieferung versetzt. Ähnlich wie später die Katholiken haben die damaligen Heiden im rituellen Mahl ihren "Gott" aufgegessen und sich auf diese Weise im Kult magisch mit ihm vereint. Bekannt ist dies vor allem aus dem  Dionysos-, Attis- und Mithraskult. Und wie später vom Katholizismus übernommen, glaubten die Anhänger des Gottes Osiris, beim "heiligen Mahl" tatsächlich das "Fleisch" des für sie geopferten Gottes zu essen. Auch die äußere Form der katholischen Messe wurde bis in Einzelheiten hinein aus antiken Mysterienkulten übernommen: Altar, Ministranten, Händefalten, Hinknien, Glöckchen usw. sind von vorne bis hinten Abkupferungen aus heidnischen Kulten. heidnisch. Jesus kannte kein solches Zeremonienwerk.


3.5. - Beim Abendmahl bzw. der Eucharistie wird im Katholizismus täglich die Hinrichtung von Jesus neu "vergegenwärtigt". Man deutet es als Blut-Opfer zur Sühnung menschlicher Schuld, weil der in den Kirchen gelehrte Gott angeblich früher blutige Tieropfer als Sühnung für menschliche Schuld forderte. Erst durch den als Blut-Opfer gedeuteten grausamen Tod seines Sohnes seien diese dann abgelöst worden. Brot und Wein sollen bei diesem Ritual nun in das Fleisch und das Blut von Jesus verwandelt werden (in den "Leib Christi" bzw. das "Blut Christi"; die Katholiken nennen die angebliche "Verwandlung" "Transsubstantiation"), wenn ein Priester die genau festgelegten Wandlungsworte dazu spricht. Und hierbei stellt sich dann u. a. die Frage: Erinnert das alles nicht an Zaubersprüche, wie sie aus vielen Märchen und Sagen bekannt sind? Diese sollen auch nur dann wirken, wenn der Magier oder der Zauberer exakt die richtige Zauberformel spricht. Ein falscher Zauberspruch hingegen - und nichts soll demgegenüber passieren. Dabei handelt es sich womöglich auch bei der Eucharistie um nichts anderes als um Hokuspokus und dieses Wort wird zutreffend auch aus den katholischen Wandlungsworten "Hoc est corpus Meus" = "Das ist Mein Leib" = Hokuspokus abgeleitet. Es sei denn, jemand mobilisiert in diesem Zusammenhang starke Gedankenkräfte, welche dann eine bestimmte Wirkung hervorbringen können, wie es z. B. auch im Voodoo-Kult und bei anderen magischen Kulten üblich ist. Die gewünschte Wirkung ist dann aber nicht die Folge der Zauberformel, des Rituals oder des kirchlichen Sakraments an sich, sondern die Folge der in diesem Zusammenhang mobilisierten gedanklichen Energien.


3.6.1. - Beim kirchlichen Abendmahlssakrament wird das aus einer einfachen Backoblate "umgewandelte" Fleisch von Jesus, der "Leib Christi", am Ende vom Gläubigen gegessen. Und diese Zeremonie wird nun nicht etwa als symbolisches Essen des "Leibes Christi" verstanden (wie z. B. in der evangelisch-reformierten Kirche in der Schweiz), sondern sie wird als tatsächlicher Verzehr eines Stückes "Körper" von Jesus gedeutet. Dies gilt auch für die lutherischen Christen, bei denen der "Zauber" allerdings nur während der Abendmahlshandlung anhalten soll und für welche die Oblate trotz ihrer neuen Funktion als "Leib Christi" auch ihre alte Funktion als schlichte Oblate beibehält. Deswegen ist für die Lutheraner die Oblate nach dem Abschluss der kirchlichen Handlung auch nur mehr wieder eine bloße Backoblate. Anders bei den Katholiken: Für sie bleibt die von einem katholischen Priester einmal "umgewandelte" Oblate für alle Zeiten ein Stück vom "Leib Christi" und ein umgewandelter "Wein" bliebe für immer das "Blut Christi". Dies erweist sich z. B. in der konfessionellen Klinikseelsorge für die Katholiken als praktisch: Während der katholische Priester die angeblich ein für allemal in den Leib Christi "verwandelte" Oblate einfach von Krankenzimmer zu Krankenzimmer tragen kann, muss der lutherische Pfarrer in jedem Krankenzimmer mit dem ganzen Ritual komplett von vorne beginnen. Mit Jesus von Nazareth, dessen Leib dabei in beiden Fällen verzehrt werden soll, hat dieser Kult in beiden Varianten jedoch nicht das Geringste zu tun. Jesus traf sich mit seinen Jüngern zu einem feierlichen Essen und erinnerte daran, wie er sich und sein Leben - gleich der Mutter Erde - bedingungslos hingibt für seine Nächsten. Und da das Leben in allem ist - im Menschen wie in den Früchten der Erde - kann ein gemeinsames Mahl auch zum Symbol für das Schicksal eines Menschen oder einer Gemeinschaft werden. Die Kirche jedoch machte einen materialistischen Kult daraus, der den Gläubigen teilweise absurdes Denken abverlangt. So muss der Katholik glauben, dass die "ganze Brotsubstanz" sich komplett in den Körper von Jesus verwandle. Die bisherige "Substanz von Brot" und damit dessen bisheriges "Wesen" solle komplett verloren gehen, während jedoch die chemische Zusammensetzung des Kultobjektes unverändert bleiben soll (was man ja auch in jedem entsprechenden Labor nachweisen kann). Glaubt der Katholik diese gesamte Konstruktion nicht, käme er für diesen seine Unglauben angeblich in die ewige Hölle (siehe z. B. bei Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche).

3.6.2. - Hält man dem Gläubigen dann aber folgerichtig vor, nach seinem eigenen Glauben habe er jetzt wie ein Kannibale ein Stück "Menschenfleisch" gegessen, dann wird er dies in den meisten Fällen wohl von sich weisen, weil ihm diese Vorstellung dann unheimlich ist. Und doch ist sie logisch, auch wenn die theologischen Wortakrobaten in den Kirchen ihre eigene absurde Logik (siehe oben) zu konstruieren versuchen. So bleibt am Ende nur die jeweilige Erfahrung des einzelnen Gläubigen, der aber auch nicht immer das erlebt, was er sollte.
Beispiel: Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Kirchenchrist Armin Meiwes fühlte sich z. B. beim Verzehr seines von ihm zuvor geschlachteten Bekannten Bernd Brandes ähnlich wie beim kirchlichen Abendmahl, das er seit vielen Jahren zu sich genommen hatte.

 

3.7.1. - Wie materieverhaftet und todesbezogen der Kirchenglaube sein kann, zeigt sich weiterhin daran, dass dieses Ritual bzw. Sakrament des "eucharistischen Opfers" auch für die verstorbenen Gläubigen dargebracht wird, "die noch nicht vollständig gereinigt sind", also für die römisch-katholischen Seelen im so genannten Fegefeuer, damit sie in das "Reich Christi, in das Reich des Lichtes und des Friedens" eingehen können (Katholischer Katechismus Nr. 1371). Dass die irdische katholische Kulthandlung der jenseitige Türöffner vom dortigen Fegefeuer in ein Reich des Friedens sein soll, ist für einen Menschen, der seinen Verstand gebraucht - gelinde gesagt - eine "kühne Vorstellung". Bei einer weniger populären Religionsgemeinschaft würde es wohl gleich als Scharlatanerie und Bauernfängerei verspottet werden. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es jedoch dazu: "Wir glauben nämlich, dass die Seelen, für welche während des heiligen, erhabensten Opfers gebetet wird, sehr großen Nutzen davon haben" (Nr. 1371).
 
3.7.2. - Dass ein Gebet Nutzen bringen kann, soll hier nicht bestritten werden; nämlich dann, wenn es sich um ein Herzensgebet handelt, welches mit dem sonstigen Leben des Beters übereinstimmt. Doch nach katholischer Lehre muss es lediglich während der Eucharistie gesprochen werden, um den "großen Nutzen" zu erzielen. Wohin das führen kann, zeigen z. B. so genannte "Arme-Seelen-Zählgeräte", die es bis vor kurzem u. a. im katholischen Bayern gab und welche der Beter bei der Totenmesse für den Verstorbenen bedienen konnte. Das Gerät zeigt die Anzahl der Gebete an, denn es gilt hier das Prinzip: Je mehr, desto besser. Ein solches Denken öffnet Fanatikern Tür und Tor und kann zu schweren Zwangsneurosen führen. Denn welcher daran Glaubende wagt schon zu sagen, wann genug gebetet wurde.

3.7.3. - Die evangelische Kirche lehrt interessanterweise, dass diese katholische Totenmesse eine "schreckliche Abgötterei" (Apologie XXIV) sei, "unnütz und nichts", ein "unsäglicher großer Gräuel". Und: "Um dieser großen, unsäglichen Gotteslästerung willen werden die Bischöfe schwere Strafe von Gott gewarten müssen" - starke Worte, die zwar aus dem 16. Jahrhundert stammen, jedoch bis heute offiziell verbindliche Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche sind. Doch die heutigen evangelischen Amtsträger verschweigen oder verleugnen lieber diesen und andere Teile ihres Bekenntnisses, um ihre katholische Mutterkirche nicht zu verärgern. Stattdessen biedern sie sich der römisch-katholischen Kirche an, um von dieser wenigstens als "Kirche" anerkannt zu werden (vgl. dazu Der Theologe Nr. 16). Und sie wünschen sich derzeit [2012] vor allem, ausgerechnet bei der oben geschilderten kompletten und unwiderrufbaren Wesens- und Substanzverwandlung von Brot und Wein ohne Änderung der chemischen Zusammensetzung von den Katholiken eingeladen zu werden, während ihr Gründervater Martin Luther diese "spitze Sophisterei" der Katholiken aus verständlichen Gründen ablehnte (z. B. Schmalkaldische Artikel, III. Teil, Vom Sakrament des Altars).


3.8. - Auszug aus Der Theologe aktuell vom 13. und 25.1.2007 - Weil er die Hostie nicht in den Mund steckte: Mann von Dekan körperlich angegriffen. "Hostienschändung" schlimmer als Kinderschändung? Wann stellt der Staat endlich die Finanzierung des kirchlichen Götzenkults ein? - Einer dpa-Meldung vom 12.1.2007 zufolge hat der katholische Stadtdekan Johannes zu Eltz während einer Messe in der Bonifatiuskirche in Wiesbaden einen Gläubigen geschlagen, nachdem dieser die zuvor vom Dekan geweihte Backoblate nicht katholisch korrekt in den Mund steckte, sondern nur an ihr geknabbert und sie dann in seine Tasche gesteckt hatte. Daraufhin soll der Priester laut gerufen haben "Wo ist die Oblate, wo ist die Oblate?" sowie den Mann im Verlauf der Feier so kräftig geschlagen haben, dass dieser mehrere Prellungen am ganzen Körper und einen geschwollenen Knöchel erlitt. Nach Aussage des Geistlichen hätte dieser den Gläubigen aber nur in "Notwehr" "festgehalten", weil der Gläubige seinerseits den Dekan getreten hätte (Frankfurter Rundschau, 13.1.2007). Auch andere Gläubige hätten dem Mann "die Arme auseinander gezogen". Ob dieser "die Hostie letztlich mitgenommen oder doch gegessen hat, konnten weder Staatsanwaltschaft noch Bistum sagen", schreibt dpa weiter.

Nach römisch-katholischem Glauben wird die Oblate durch die katholische Zeremonie real in Fleisch vom Körper von Jesus verwandelt, was für viele Nichtkatholiken eine wenig appetitliche und kannibalische Vorstellung ist. Für die Katholiken ist das Ergebnis dieser so genannten "Transsubstantiation" dann angeblich real der "Leib Christi" (siehe dazu einige offizielle römisch-katholische Lehrsätze zu Oblate bzw. Hostie). Und diesen z. B. in einer Tasche mit aus der Kirche hinaus zu nehmen, gilt nach katholischem Recht als "sehr schwere Sünde". Der Kirchenbesucher erklärte dazu: "Ich wollte sie mir zu Hause mal näher angucken." Was der Mann dabei vermutlich unterschätzte: "Im katholischen Kirchenrecht ist das die schwerste Straftat, die man begehen kann", erläutert dazu Thomas Schüller, der Kirchenrechtler der Diözese Limburg. Das Eingreifen des katholischen Dekans sei notwendig gewesen, wenn auch nicht der körperliche Kontakt (Frankfurter Rundschau, 13.1.2007).
 
Dabei hatte der Wiesbadener Gottesdienstbesucher noch Glück. Zwar erstattete die katholische Kirche bereits Strafanzeige wegen "Störung der Religionsausübung". (Hier werden wieder einmal Täter und Opfer vertauscht.) Doch umgekehrt zeigte der Gläubige auch den in der katholischen Hierarchie "obersten" Priester der Landeshauptstadt Wiesbaden wegen "gefährlicher Körperverletzung" an. Außerdem wird das kultische "Delikt" - es zählt zur Kategorie der "Hostienschändung" bzw. von "Hostienfrevel" - in Deutschland nicht mehr so massiv bestraft wie in einigen anderen Ländern. In früherer Zeit wurde jedoch auch in Deutschland vor allem jüdischen Mitbürgern "Hostienschändung" unterstellt, und diese wurden dafür verfolgt und hingerichtet. Verfolgungen und harte Strafen gibt es zudem weiterhin in anderen Ländern.

Einige Beispiele aus unserer Zeit aus Indonesien:
Ein muslimischer Händler "empfing" die Oblate und nahm sie mit nach draußen. Urteil: Sieben Jahre Haft ohne Bewährung. In "Selbstjustiz" zündeten die katholischen Gottesdienstbesucher zudem alle Verkaufsbuden auswärtiger moslemischer Händler in Brand (zum Sachverhalt: siehe Vatikanradio, 12.4.2002).
Einem katholischen Mädchen fiel die Hostie beim Empfang auf den Boden. Darauf hin wurde sie von anderen Gottesdienstbesuchern tätlich angegriffen. Möglicherweise drohte eine "Lynchjustiz". Unter den Angreifern und den Beschützern des verängstigten Mädchens kam es zu schweren Ausschreitungen (zum Sachverhalt: siehe Vatikanradio, 12.4.2002).
Eine Frau hat die Oblate in der Kirchenbank aus dem Mund genommen und unter ihren Sitz gelegt. Warum, wird nicht berichtet. Urteil: Vier Jahre Haft ohne Bewährung (zum Sachverhalt: siehe Vatikanradio, 29.6.2002).
Ein junger Protestant ging mit seiner römisch-katholischen Freundin zur Messe. Aus unbekannten Gründen steckte er ebenfalls die Hostie nicht in den Mund, worauf hin die Gottesdienstbesucher auf ihn losgingen. Seine Gesundheit und sein Leben waren jetzt in Gefahr. Die Polizei wurde gerufen und konnte den Mann erst durch Abfeuern von Schüssen in die Luft aus der Gewalt der Katholiken befreien. Darauf hin stürmten die Katholiken die Polizeistation und brannten sie nieder, ebenfalls das Polizeiauto. Auch die beiden benachbarten Polizeistationen wurden anschließend von den Katholiken niedergebrannt, es gab viele Verletzte (The Jakarta Post, Sinar Indonesia Baru, 9.2.2005).


Dies ist nur eine kleine Auswahl unter Dutzenden von ähnlichen Vorfällen. Als "aufgeklärter" Europäer mag man vielleicht vermuten: In Deutschland wäre das aber nicht möglich. Doch was ist mit dem Stadtdekan von Wiesbaden? (siehe oben) Zwar hat der Amtsträger mittlerweile "angeboten", sich "dafür zu entschuldigen" (FR, 13.1.2007). Doch wozu sind er und seine Priesterkollegen im religiösen Eifer noch alles fähig? Und wie beurteilen z. B. die deutschen katholischen Missionare in Indonesien die Strafmaßnahmen in ihrem Gastland? Diese missbilligten nun nicht etwa die siebenjährige Kerkerhaft für den Muslim, der eine Hostie mit nach draußen nehmen wollte, sondern sie schrieben auf ihrer Homepage: "Das Urteil beschämt so manche deutsche Richter, die die Verunglimpfung christlicher Symbole und Werte zumeist ´auf Kosten der Staatskasse` einstellen". (Ursprüngliche Quelle www.steyler.de/content/de/aktuell/nachrichten/02/nachrichten-2002-09-02.php4 nicht mehr erreichbar) In Deutschland sollte sich die Justiz nach Überzeugung der katholischen Experten also offenbar ein Beispiel an den indonesischen Richtern nehmen.

Im Grunde genommen bestätigen diese Vorfälle die Analyse des bekannten deutschen Philosophen Karl Jaspers
in seinem Werk Der philosophische Glaube: Der "biblisch fundierte Ausschließlichkeitsanspruch" der Kirchen stehe nach wie vor "ständig auf dem Sprung, von neuem die Scheiterhaufen für Ketzer zu entflammen" (9. Auflage, 1988, Seite 73).

Doch damit nicht genug. Der Tübinger Religionswissenschafter Günter Kehrer erklärt gemäß einer dpa-Meldung vom 5.2.2006, dass der falsche Umgang mit der Hostie nicht nur die "schwerste Straftat" nach dem Kirchenrecht sei (siehe oben). Sondern es gilt darüber hinaus:
"Hostienschändung ist [im Katholizismus] eine Sünde, die nie vergeben werden kann, für sie gibt es ewiges Fegefeuer [also "ewige Hölle"]. Dagegen ist Gott im Islam barmherzig, es gibt nichts, was nicht verziehen werden könnte."

Aus den hier dokumentierten Fakten und Glaubensdokumenten ergibt sich: Für einen überzeugten Katholiken ist Hostienschändung schlimmer als Kinderschändung. (PS: Bereits Tausende von katholischen Priestern haben Kinder sexuell missbraucht; siehe z. B. http://app.bishop-accountability.org/member/index.jsp und unsere vielen Meldungen hier)  Sehen Sie das auch so? Dann bleiben Sie katholisch. Oder sehen Sie das nicht so?

An dieser Stelle sei deshalb noch einmal darauf hingewiesen. Der katholische Kult ist eben katholisch. Aber mit Jesus, dem Christus, und mit dem Gott, den Jesus uns lehrte, hat der Katholizismus nichts zu tun (auch der Protestantismus nicht, der z. B. den freien Willen in Glaubensdingen leugnet und der die deshalb unfreiwillig nicht Glaubenden ewig verdammen will). Der Gott, den Jesus lehrte, ist demgegenüber ein barmherziger Gott, der keines seiner Kinder in ein ewiges Fegefeuer oder eine ewige Hölle schickt, wie dies die Katholiken bzw. Protestanten lehren (siehe dazu Der Theologe Nr. 19: Es gibt keine ewige Verdammnis). Und auch der spezielle katholische "Hostienzauber" hat nichts mit Gott und Christus zu tun. Es handelt sich stattdessen um einen gefährlichen Götzenkult, dessen Vorläufer aus dem Vielgötter-Glauben auch in anderen Kulten nachweisbar sind.


3.9. - Link: Abendmahl bzw. Messe mit Eucharistie: Statt innerer Wandlung ein äußeres Ritual

 

3.10. - Eucharistie: Austeilung der Hostie in Zukunft mit Handschuhen? - Juan Luis Kardinal Cipriani, der Erzbischof von Lima (Peru), zählt zu den bekanntesten und einflussreichsten Kirchenmännern der Welt. Er hat jetzt bei dem kirchlichen Abendmahl, auf katholischer Seite "Eucharistie" genannt, klar für die so genannte "Mundkommunion" im Unterschied zur "Handkommunion" Stellung bezogen. Dabei legt der Priester den Gläubigen die Hostie auf die Zunge. Bei der Handkommunion gibt er ihm die Oblate stattdessen in die Hand, und der Gläubige führt seine eigene Hand mit der Oblate zum Mund.
Der Kardinal zu diesem Thema wörtlich: "Wir empfangen die Heilige Eucharistie auf der Zunge. Damit vermeiden wir, dass unsere schmutzigen Händen in Kontakt mit dem Leib Christi kommen. In dieser Erzdiözese gibt es noch die Erlaubnis, dass die Eucharistie mit der Hand empfangen werden kann. Ich sagte ´gibt es noch`, weil ich mehr und mehr Priester und Gläubige ermutige, den sichtbaren Respekt gegenüber den Leib Christi zu zeigen und diesen nicht einfach auszuteilen als ob man einige Papiere verteilt" (zit. nach kath.net, 3.9.2009).

Mit dieser Praxis würde zugegebenermaßen vermieden, dass die "schmutzigen Hände" des Gläubigen mit der Hostie in Berührung kommt. Die Bedenken vor den "schmutzigen Händen" des Gläubigen werfen aber unweigerlich auch die Frage auf: Was aber ist dann mit den "schmutzigen Händen" des Priesters? Muss man, wenn man schon von "schmutzigen Händen" spricht, dann nicht auch dies bedenken?
Um eine Berührung der Hostie durch
"schmutzige Hände" generell zu vermeiden, wäre es am nahe liegendsten, wenn der Priester bei der Austeilung der Eucharistie Handschuhe verwenden würde und die Hostie den Gläubigen mit Handschuhen auf die Zunge legt Hier könnte man z. B. an weiße Stoffhandschuhe denken, die nach jeder Eucharistiefeier gewaschen oder auch entsorgt werden könnten. Oder man erwägt elfenbeinfarbene Gummihandschuhe, wie sie auch in anderen Dienstleistungsbereichen verwendet werden, die eine bestimmte Hygiene erfordern und in denen der damit Arbeitende mehr Gefühl in den Händen hat als in Stoffhandschuhen.

Zwar hat ein Priester laut römisch-katholischer Lehre seit seiner Weihe den so genannten "character indelebilis", einen angeblich "unzerstörbaren" Weihe-Charakter, der auch nicht verloren gehen soll, wenn es sich z. B. um einen pädophilen Priester handelt, der seine verbrecherischen Neigungen im Verborgenen auch praktiziert. Aus erschütternden Opferberichten ist jedoch auch bekannt, dass Jungen und Mädchen von Priestern sogar in der Sakristei der Kirche vergewaltigt worden sind, vor oder nach der Messe. Doch wie immer auch die pädophilen Verbrechen und Vergehen sich ereignet haben - vor oder nach der Messe standen sie immer auch mit den Handlungen im Gottesdienstraum in zeitnaher Verbindung, bei welchen der Priester mit seinen Händen die Oblate austeilt, "Respekt vor der Hostie" hin oder her. Hier wäre dann die Frage, ob man konsequenterweise nicht nur die "schmutzigen Hände" des Gläubigen als Problem sieht, sondern wenn schon, dann auch die "schmutzigen Hände" des Priesters. Oder ob der "character indelebilis" des Priesters in diesem Fall sozusagen schmutzige Hände ausreichend neutralisieren könne.
 

3.11. - Werden einem bei der Einnahme des Abendmahl die Sünden vergeben? Auszug aus der Rubrik "Frage und Antwort" - Die Frage: "Ich habe gelernt, dass mir beim Abendmahl die Sünden vergeben werden. Leider kann ich das innerlich irgendwie überhaupt nicht nachvollziehen. Auch weiß ich nicht, was die Kirche noch zum Abendmahl lehrt, was mich interessieren würde. Ich fühle mich durch das Abendmahl (in der evangelischen Kirche) auch innerlich gar nicht befreit. Es ist für mich mehr ein Ausdruck der Gemeinschaft und ein Zeichen meiner Demut."
Dazu eine ausführliche Antwort:
 
3.11.1. - Die Kirche tat etwas anderes als das, was Jesus wollte - So ähnlich, wie Sie es beschreiben, hat es Jesus auch gemeint. Er hatte niemals an ein rituelles Kultmahl mit Hostie und mit einem Schluck Wein aus einem Kelch gedacht, wie es in den Kirchen praktiziert wird, sondern an ein richtiges Essen mit Speisen und Getränken. Und bei diesem Anlass sprach er kurz vor seinem Sterben auch von seinem Leib und seinem Blut. Und er nützte die Gelegenheit auch für ein Gleichnis, um auf diese Weise deutlich zu machen: Wer ihm nachfolgen möchte, der gibt sein ganzes Leben für andere hin, symbolisch gesprochen: seinen Leib und sein Blut. So wird er selbst es jetzt tun, trotz furchtbaren Leides, das ihm dabei widerfährt. Das selbstlose Geben ist auch das Wesen Gottes, und so wirkt der Geist der Wahrheit in dieser Welt.
Die Kirche hat nun etwas völlig anderes erfunden als das, was Jesus wollte. In der katholischen Kirche gilt das Abendmahl sogar als eine Art "Wiederholung" des Kreuzestodes von Jesus im rituellen Handeln des Priesters, genauer: eine "Vergegenwärtigung" bzw. "Realpräsenz", und man nennt es deshalb auch "Messopfer". Dazu könnte man sehr viel sagen. Hier aber nur so viel: Es hat nichts mit Christus zu tun.
 
3.11.2. - Was die evangelische Kirche änderte und warum sich die Evangelischen nicht einigen konnten - Bevor wir etwas zum Thema "Vergebung" sagen, hier zunächst in aller Kürze die Entwicklung der evangelischen Abendmahlslehre: Die Evangelischen sind sich - wie meistens - nicht einig, und auch ihr Abendmahl hat nicht sehr viel mit Christus zu tun. Dabei knüpft es zunächst am katholischen Abendmahl an:
Die katholische Kirche zeigt bei der Einsetzung des Abendmahls auf eine ihrer Hostien und formuliert dazu ein Jesuswort, wie es in der Bibel überliefert ist: "Das ist mein Leib". Martin Luther
hielt nun an dem Wort "ist" fest, deutete es aber anders als die katholische Kirche bis dahin. Die Hostie sei nämlich nicht identisch mit dem Leib, doch "in, mit und unter" der Hostie "ist", so Luther, der wahre Leib. Entsprechendes soll für Wein und Blut gelten. Die Betonung liegt auf bei ihm auf dem Wort "ist". Dies gelte aber ausdrücklich nur während der Feier, also während der Zeremonie bzw. der Durchführung der sakramentalen Handlung. Anschließend sei die Hostie wieder bloße Oblate. Anders bei den Katholiken, also der bisherigen Kirche vor Luther. Da bleibt die Hostie angeblich für immer "realer" "Leib Christi".
Huldreich Zwingli, Johannes Calvin und andere "Reformatoren" widersprachen Martin Luther und ersetzten das katholische "ist" jedoch durch das Wort "bedeutet". Deshalb wurden gleich zwei neue evangelische Kirchen gegründet, nicht eine. Und bis heute gibt es deshalb die Evangelisch-Lutherischen und die Evangelisch-Reformierten, letztere vor allem in der Schweiz und in den Niederlanden. Das Abendmahl war der entscheidende Trennungsgrund. Deswegen wurde 1529 auch das Marburger Religionsgespräch geführt, und Martin Luther blieb stur und die Gespräche scheiterten. Für Luther war es undenkbar, mit Zwingli und den anderen Schweizern ein gemeinsames Abendmahl zu feiern und damit in der Konsequenz eine gemeinsame Kirche zu gründen. Stattdessen wird berichtet, dass Martin Luther eine Schere genommen hat und das Tischtuch zwischen sich und dem Schweizer Reformator Zwingli zum Zeichen der Trennung durchschnitten hat. Luther hielt an seiner Spezial-Konstruktion fest ("in, mit und unter"), der jedoch weder von den anderen Protestanten noch von den Katholiken akzeptiert wurde. So entstanden aus einer Kirche mindestens drei.
Also:
Katholisch: Hostie = Leib
Lutherisch: "In, mit und unter" der Hostie ist der Leib
Reformiert: Die Hostie "bedeutet" der Leib
Und wie ging es weiter? König Friedrich-Wilhelm III. hatte den sturen unterschiedlichen evangelischen Kirchen zum Trotz 1817 einfach eine Abendmahlsgemeinschaft in Preußen zwischen Reformierten und Lutherischen durchgesetzt. Und in anderen Ländern haben es andere getan. Seither gibt es dort eine dritte evangelische Kirche, die "Unierten", und damit sind aus der ursprünglich einen Kirche, in welcher der Konflikt entstanden ist, jetzt bereits vier entstanden.
Also Uniert als vierte Kirche: Beides ist möglich: Das lutherische oder das reformierte Abendmahl. Es kann so oder so praktiziert werden.

3.11.3. - Die gültige evangelische Lehre: Kaum jemand kennt die Leuenberger Konkordie - Die evangelischen Theologen stritten und verhandelten jedoch bis 1973 untereinander weiter und einigten sich dann lehramtlich ganz offiziell auf eine Abendmahlsgemeinschaft, die so genannte Leuenberger Konkordie, wobei die strittigen Punkte in kompromisshafte Redewendungen ("dahingegebenen Leib", "verheißendes Wort") eingekleidet wurden. Das ist der Unterschied: 1529 hat man wenigstens noch Klartext gesprochen, auch wenn die Ansichten teilweise haarsträubend waren. Im 20. Jahrhundert verbreitete sich dann das schönrednerische Darumherum-Gerede immer mehr, das man 1529 so noch nicht kannte. Deshalb nahm man 1973 unter diesen Voraussetzungen noch einen neuen Anlauf für eine innerevangelische Abendmahlsgemeinschaft. Und diesmal klappte es. In der offiziellen Bekenntnisschrift (die diejenigen aus dem 16. Jahrhundert ergänzt) heißt es deshalb wörtlich:

15 b) Abendmahl
Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. Er gewährt uns dadurch Vergebung der Sünden und befreit uns zu einem neuen Leben aus Glauben. Er lässt uns neu erfahren, dass wir Glieder an seinem Leibe sind. Er stärkt uns zum Dienst an den Menschen.
16 Wenn wir das Abendmahl feiern, verkündigen wir den Tod Christi, durch den Gott die Welt mit sich selbst versöhnt hat. Wir bekennen die Gegenwart des auferstandenen Herrn unter uns. In der Freude darüber, dass der Herr zu uns gekommen ist, warten wir auf seine Zukunft in Herrlichkeit.


Das heißt: In dem Augenblick, in dem der Gläubige die Hostie im Mund zergehen lässt bzw. vom Wein trinkt, soll mit ihm demnach folgendes passieren:
1) Es schenkt sich ihm Christus
2) Die Sünden werden ihm vergeben
3) Er wird zu neuem Leben aus Glauben befreit
4) Er erfährt, dass er Glied am Leib Christi ist
5) Er wird zum Dienst an Menschen gestärkt
6) Er verkündigt den Tod von Christus
7) Er bekennt die Gegenwart des Auferstandenen
8) Er freut sich daran
9) Er wartet glaubend auf seine Wiederkunft


3.11.4. - Vergebung der Sünden? Katholisch, evangelisch oder praktisch? - So also die offizielle evangelische Lehre, die allerdings kaum jemand kennt. Die Vergebung der Sünden solle also dabei sein. Bei den Katholiken sollen die Sünden demgegenüber vor allem durch Lossprechung durch den Priester vergeben werden, also vor  allem bei einer anderen kirchlichen Handlung.
Da die Evangelischen viel weniger beichten und viel weniger scheinbar los gesprochen werden, und wenn, dann in der Regel nur pauschal (bei einer so genannten "Gemeinsamen Beichte" im Gottesdienst), deshalb bekommen sie beim Abendmahl eine quasi komplette Lossprechung inklusive. Das klingt vielleicht etwas zugespitzt formuliert, trifft aber den Kern.
Allerdings sollen beim Abendmahl auch den Katholiken "lässliche Sünden" automatisch vergeben werden, wie immer man sich das genau vorstellt. Und weiter heißt es dort wörtlich:
"Als Opfer wird die Eucharistie auch zur Vergebung der Sünden der Lebenden und der Toten dargebracht und um von Gott geistliche und zeitliche Wohltaten zu erlangen“ (Katechismus der katholischen Kirche, 1993 §14116). Das betrifft aber nicht die Einnahme der Hostie durch den Gläubigen, sondern die angebliche voraus gehende Verwandlung der Hostie in den "Leib Christi". Dies soll durch die Kult-Worte des Priesters, durch den Christus selbst angeblich handle, bereits im Vorfeld der eigentlichen Einnahme der Hostie geschehen. Richtig sicher könne sich demnach der Katholik erst bei der persönlichen Lossprechung = Absolution fühlen. Logisch ist das aber alles nicht und es nährt letztlich vor allem so genannte "ekklesiogene Neurosen".

Und, um es einmal klar zu sagen: Vergebung der Sünden bekommt man dann, wenn man denjenigen, an dem man schuldig geworden ist, um Vergebung bittet und dieser einem vergibt. Darauf kommt es an. Und so hat es auch Jesus gelehrt: "Vertrage dich mit deinem Gegner sogleich, solange du noch mit ihm auf dem Weg bist, damit dich der Gegner nicht dem Richter überantworte und der Richter dem Gerichtsdiener und du ins Gefängnis geworfen werdest. Wahrlich, ich sage dir: Du wirst nicht von dort herauskommen, bis du auch den letzten Pfennig bezahlt hast" (Matthäus 5, 25-26). Es kommt also auf den Nächsten an. Und dazu braucht man überhaupt keine Kirche. So einfach ist das.

Und praktisch geht es Ihnen vermutlich so wie den meisten Abendmahlsgängern. Wir gehen davon aus, dass die angebliche Vergebung der Sünden bei den meisten evangelischen Abendmahlsempfängern gar nicht im Bewusstsein ist, auch wenn es der Pfarrer beim Verteilen der Hostie oder beim Halten des Kelchs oft dazu murmelt, z. B. indem er immer wieder sagt "Zur Vergebung der Sünden, zur Vergebung der Sünden zur Vergebung der Sünden". Das macht die Sache jedoch nicht wahrer. Insgesamt ist es mehr ein diffuses Gemeinschafts- und Demutsgefühl. Am ehesten wird noch der oben genannte Punkt 4) von den Gläubigen zu glauben versucht und auch noch der Punkt 5). Das übrige sind in diesem Zusammenhang überwiegend korrekt geformte kirchliche Worthülsen.
 
3.11.5. - Biblische Berichte zum Abendmahl und kirchliche Lehren stimmen nicht überein - Interessant ist: Die angebliche Vergebung der Sünden beim Abendmahl ist auch in der Bibel kaum bekannt. Jesus hat nur laut des Evangelisten Matthäus angeblich selbst gesagt, dass sein Blut "zur Vergebung der Sünden" vergossen werden würde. Bei den Evangelisten Markus und Lukas fehlt diese Lehre jedoch ausdrücklich. Da wird das Blut nur "für viele" bzw. "für euch vergossen", womit die Evangelisten darauf hinweisen könnten, dass Jesus bis zuletzt seinen Mitmenschen diente und geholfen hat, und dass er unerschütterlich und ohne Widerruf seiner Botschaft treu blieb; bis zu seiner Hinrichtung, die aber nicht hätte sein müssen, wenn ihm mehr Menschen gefolgt wären.
Doch hat Jesus wirklich so gesprochen? Beim Evangelisten Johannes stehen nicht einmal die Worte "für viele" oder "für euch vergossen". Und auch Paulus wusste im 1. Korintherbrief davon noch nichts. In erster Linie lehrte Jesus die Dankbarkeit gegenüber Gott und den Gaben von Gottes guter Schöpfung, den Gaben der Natur als Stärkung für Leib und Seele, wie es z. B. in Evangelien außerhalb der Bibel steht:
"Die Speise ist für den Leib. Ich reiche sie euch als Symbol für die innere Stärkung" (Das Evangelium Jesu, Kapitel 76). Und der Bibel-Matthäus war nun derjenige, der die Lehre von Jesus so weit wie möglich an die jüdische und die heidnischen Lehren anpassen wollte. Deshalb hat dieser Bibelschreiber hier in dieses Ritual die jüdische und heidnische Sühnopfer-Lehre hineinprojiziert (siehe oben). Doch sein Evangelium ist nicht (!) das ursprüngliche. Der Bibelgelehrte Hieronymus (4. Jahrhundert) wusste z. B. noch von einem Ur-Matthäus, dem ursprünglichen hebräischen Matthäusevangelium, das dann durch den Bibel-Matthäus in den Hintergrund gedrängt und letztlich ersetzt wurde. Dies ist alles wissenschaftlich anerkannt. Die kirchliche Lehre entspricht also letztlich einem bestimmten kultischen menschlichen Wunschdenken, nicht jedoch den Quellen.

Und es ist eigentlich auch von daher ein starkes Stück, was die Kirche hier lehrt. Da gibt es allein schon in der Bibel fünf Berichte über diesen Vorgang. Und nur einer hat die "Vergebung der Sünden" drin, und man kann sich sogar denken, warum; welches Interesse den Schreiber also trieb. Doch prompt pickt man sich für die kirchliche Lehre diesen Bericht heraus, der hier nicht mit allen anderen übereinstimmt. Aber auch dieser spricht nur beim Wein von "Vergebung der Sünden"; nicht beim Brot. Und ausgerechnet diesen dürfen die Katholiken ja nicht einmal trinken, denn sie lassen nur den Priester trinken (der aber womöglich auch die meiste Vergebung nötig hat). Sie sehen schon, hier kommt man vom einen ins andere. Die kirchliche Lehre ist weder logisch, noch funktioniert sie, noch hat sie etwas mit Jesus zu tun.

Bitten Sie einfach Ihren Nächsten um Vergebung, und wenn es Ihnen schwer fällt, bitten Sie zunächst Gott oder Christus in Ihrem Inneren um tiefere Einsicht und Reue. Und umgekehrt: Vergeben Sie denen, die sich an Ihnen verkündigt haben. Dann wird es lichter auf diesem Planeten. Ein kirchliches Abendmahl brauchen Sie dazu nicht.
 

3.12. - In den antiken Kulturen von Ugarit und Mari wurde ein Kult praktiziert, der heute als bezeichnet wird als Kult von "Sparagmos" (= In Stücke Reißen eines Opfers) und "Omophagie" (= Verzehr von dessen rohem Fleisch). Mit diesem Sparagmos-Omophagie-Kult wurden Baal und seine Jungfrau Anat geehrt. Dieser Kult "spiegelt archaische Verhältnisse einer Jägergesellschaft wider, die durch Sparagmos und Omophagie eine rituelle Vereinigung mit dem Göttlichen anstrebte" (Manfried Dietrich und Oswald Loretz, Rituale in ugaritischer Sprache, K/S.E211).
Der Kult ist ein Vorläufer der heutigen Hubertusmessen der Kirche und der kirchlichen Segnung der Jägergesellschaft, und er reicht bis in die kirchliche Abendmahlslehre hinein, wo durch Verzehr des "Gottes" eine Art Vereinigung mit diesem Gott erreicht werden solle - wie bei Baal. Die katholische und die lutherische Kirche betrachten die Hostie als angeblichen "Leib Christi", und zwar ausdrücklich nicht (!) symbolisch, sondern wie im Baalskult real und zwar in Form von "rohem Fleisch" und ausdrücklich nicht in der Vorstellung, dass dieser angebliche Leib in der Hostie vor dem Verzehr gebraten oder gekocht würde.
Im Baalskult gab es darüber hinaus ein Ritual, wonach Anat den Gott Baal aufessen würde (K/S.E209). Die Religionswissenschaftler gehen jedoch davon aus
"dass die Rede über das Verschlingen Baals durch Anat ... nicht wörtlich, sondern allegorisch oder metaphorisch zu verstehen sei" (K/S.E210). Dies entspricht den späteren evangelisch-reformierten Vorstellungen, wonach der Gläubige den Leib Christi nur symbolisch zu sich nehme. Es gibt jedoch auch die wörtliche Deutung des Baals-Rituals, die dem römisch-katholischen Verständnis entspricht.
Und die Parallelen gehen noch weiter. Anat würde "Fleisch und Blut" des Gottes zu sich nehmen, der zu diesem Zeitpunkt "tot war oder für tot gehalten wurde", und es handle sich deshalb bei Anat und Baal womöglich um das rituelle "Trinken von Flüssigkeiten eines toten Körpers"
(K/S.E208). Auch hier hätte die Kirche die Praxis des Baalskults übernommen und ihrer Lehre angepasst. Denn auch nach kirchlicher Lehre erlangt nur das Blut des gerade eben hingerichteten, also toten Jesus die kirchliche Heilsbedeutung. Es muss also in der Kirche unbedingt das Blut seines "toten Körpers" sein, nicht etwa eine Art "Blutspende" des lebendigen Jesus von Nazareth für den Gläubigen. Erst der Tod des kirchlichen "Gottes" bringe nach jener Lehre das "Heil", und das kirchliche Sakrament würde nach jener Lehre überhaupt nicht wirken, wenn Jesus die Kreuzigung überlebt hätte.
 
Und so wie im Baalskult die Götter und die Priester "aus goldenem Becher Blut(!) der Rebstöcke" tranken, exakt so trinken die Pfarrer und Priester heute "aus goldenem Becher Blut der Rebstöcke". Denn der kirchliche Abendmahlskelch ist in der Regel aus Gold oder vergoldet, und der darin dargebotene Wein wurde nach kirchlicher zuvor durch den Priester in reales "Blut" verwandelt. Es handelt sich also genau wie beim Baalskult um "Blut der Rebstöcke" "aus goldenem Becher". Und auch in den lutherischen Kirchen gilt gemäß der Lehre Martin Luthers, dass "in, mit und unter" dem Wein das "wahre Blut" von Jesus getrunken werde. Und auch bei den Lutheristen sind die Becher in der Regel aus Gold. Es handelt sich bei der so genannten Eucharistie bzw. dem kirchlichen Abendmahl also um puren Baalskult. Sogar die Vorschrift, dass niemals eine Frau den goldenen Becher reichen dürfe, hat sich bis heute in der römisch-katholischen Kirche erhalten, wo Priesterinnen verboten sind. Wörtlich heißt es über den Baal-Priester: "Er dient Baal, dem Mächtigen, ehrt den Fürsten, den Herrn der Erde. Er erhob sich, legte vor und speiste ihn. Er zerteilte eine Brust vor ihm, mit scharfen Messer das Vorderstück des Masttieres ... Er gibt den Becher in seine Hand ... einen großen Humpen von gewaltigem Maß ... Einen heiligen Becher, nicht darf ihn schauen eine Frau" (zit. nach Walter Beyerlin (Hrsg.): Religionsgeschichtliches Textbuch zum Alten Testament, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1985, S. 212).


3.13. - Die ersten Christen trafen sich, so weit möglich, meist abends zum gemeinsamen Abendessen oder in besonders feierlicher Form zu einem "Abendmahl". Dieses Gemeinschaftserlebnis wird in der Kirche später durch das Zerkauen einer "Hostie" (einer Backoblate) ersetzt, die man sich am Altar von einem Priester oder Pfarrer geben lässt, so dass das heutige Kirchenmitglied kaum mehr eine Vorstellung davon hat, wie Jesus und die ersten Christen auch hier ihren Alltag miteinander teilten - in Dankbarkeit gegenüber Gott für die Gaben aus Gottes guter Schöpfung als Stärkung für Leib und Seele ...
Auffällig ist auch, dass Jesus bei diesem letzten Essen anhand von Brot und Wein das urchristliche "Abendmahl" erklärt und die angebliche Hauptspeise "Lammfleisch" gar nicht erwähnt. Eine mögliche Erklärung dafür gibt das außerbiblische Ebionäerevangelium bzw. Ebionitenevangelium. Demnach antwortet Jesus auf eine Frage, wo man ihm das "Passahmahl" zurichten soll: "Begehre ich etwa, an diesem Passah Fleisch mit euch zu essen?" (zit. bei Epiphanius, Panarion omnium haeresium 30, 22, 4)

 



4. Beichte bzw. Buße

siehe dazu auch: "Der Theologe Nr. 55" -
 
Die kirchliche Beichte, eine Irreführung - Beichtgeheimnis = Verbrechensgeheimnis abschaffen


4.1. - Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche aus dem Lehrwerk Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992. Nachfolgende Lehrsätze Nr. 668, 669, 674, 688 und 905 gelten allesamt als "unfehlbar". Der Lehrsatz Nr. 898 gilt zwar nicht als "unfehlbar", muss jedoch aufgrund des wiederum "unfehlbaren" Lehrsatzes Nr. 85 ("Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen") gleichfalls von Katholiken verbindlich geglaubt werden.

4.1.1. - Lehrsatz Nr. 668 - Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen. [Anmerkung: Das bedeutet auch "später ewig in der Hölle verdammt"]

4.1.2. - Lehrsatz Nr. 669 - Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn - um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen - ein Priester unmittelbar vor der sakramentalen Lossprechung etwa ein Kind in der Sakristei vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach ist nicht erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen an einem Kind (die leider zu Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde". Schon die Leugnung einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der Betroffene dadurch zum "Häretiker" wird. Das hier genannte Beispiel ist jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der Priester zuvor ausgerechnet noch das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch "ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.

4.1.3. - Lehrsatz Nr. 674 - Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen. [Anmerkung]

Anmerkung: Das bedeutet erstens: Die Priester sind auch die Richter und dürfen die Menschen bestrafen und zweitens: Selbst wenn der katholische Gott schon verziehen habe, muss die Strafe des Priesters noch abgebüßt werden. Wer dies nicht glaube, werde von diesem Gott erneut bestraft, und zwar mit ewiger Hölle.

4.1.4. - Lehrsatz Nr. 688 - Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit Ausschluss [Anmerkung], die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.

Anmerkung: Faktisch kommt der Ablass einer völligen Entmachtung ihres "Gottes" zugunsten der Kirche selbst gleich. Die Kirche setzt sich hier gottgleich an die Stelle ihres "Gottes", indem sie nicht nur über die zeitlichen Strafen bestimmt, sondern auch behauptet, über die jenseitigen "Sündenstrafen" und ihre Dauer bestimmen zu können, selbst für bereits verstorbene Menschen (siehe hier). Damit hat sich letztlich der selbsternannte "Stellvertreter Gottes" die komplette Macht im Universum zugesprochen, über die sichtbare und die unsichtbare Welt, während "Gott" selbst dies alles schweigend billige.

4.1.5. - Lehrsatz Nr. 898 - Wer aber ohne Buße in der Todsünde stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu "lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw. Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf immer gepeinigt.

4.1.6. - Lehrsatz Nr. 905 - Ferner bestimmen Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...
 

4.2. - Originaldokument der evangelisch-lutherischen Kirche aus dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982. Nachfolgender Lehrsatz aus diesem Werk ist für evangelisch-lutherische Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube und jeder Pfarrer wird z. B. darauf vereidigt.
Confessio Augustana, Artikel 12 - Von der Buße wird gelehrt, dass diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [= ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.


Anmerkung
: Wer also sein Vergehen direkt mit dem Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er nämlich auch nach dieser Lehre den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.


4.3. - Jesus lehrte die Vergebung der Menschen untereinander. Im Vaterunser heißt es dazu: "Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren Schuldigern". In der Bergpredigt mahnt Jesus eindringlich zur Aussöhnung, weil wir sonst für unsere Schuld bezahlen müssen (Matthäus 5, 23-26). Priester oder Pfarrer braucht es dafür nicht. Wie in allen Kulten darf nach kirchlicher Lehre aber nur der Priester oder Pfarrer im Namen Gottes vergeben. Ob sich die Menschen untereinander vergeben, ist für den kirchlichen Kult nicht entscheidend. Vergebung und Um-Vergebung-Bitten ist nicht mehr, wie bei Jesus, eine Sache zwischen den Menschen, sondern ein kultisches Geschehen zwischen Menschen, Priestern und der in der Kirche verehrten Gottheit. Und mit dem Sakrament der Beichte bzw. Ohrenbeichte hat der Priester auch ein Machtinstrument gegenüber den Gläubigen in seinen Händen, das ihm das Recht verleiht, sozusagen bis in die "hintersten Schlafzimmerwinkel" der Gläubigen einzudringen und dieses Wissen gegebenenfalls auch im Interesse der Kirche ausnützen zu können.
 

4.4. - Bei den Absolutionsworten nach einer Beichte soll es Gott sein, der durch den Pfarrer vergibt. Und der Beichtende soll der Sünde fortan "abgestorben" sein, wie es manchmal heißt. Was natürlich meist nicht funktioniert, weil die Ursachen bzw. Wurzeln der "Sünde" weiter wirken und den Menschen bei nächster Gelegenheit wieder zu entsprechendem oder ähnlichem Handeln veranlassen.
 

4.5.1. - Jesus erklärte den Sinn der Lebensschule Erde: "Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel [gemeint ist hier das Jenseits] gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein" (Matthäus 18, 18). Hier geht es um die innere Freiheit: Alle Schuld und alle Belastungen, die auf der Erde z. B. durch Reue, Vergebung und Wiedergutmachung gelöst werden, werden die Seele auch im Jenseits nicht mehr belasten. Es ist gelöst, und die Betroffenen sind diesbezüglich wieder frei. Wovon sich der Mensch jedoch abhängig macht, daran wird er auch im Jenseits "gebunden" sein, d. h. weiter davon abhängig sein. In Matthäus 16, 19 spricht Jesus davon, dass die Anwendung dieser geistigen Regel der "Schlüssel des Himmelreichs" ist. Der Tod gibt dem Menschen demnach nichts und nimmt ihm nichts. Es geht für die Seele im Jenseits an der Stelle weiter, an dem das Leben im Diesseits beendet wird (vgl. Der Theologe Nr. 2 über den urchristlichen Glauben an Reinkarnation). Die Kirche unterschlägt, dass Jesus mit dem Wort in Matthäus 18 (siehe oben) alle Christen angesprochen hat. Sie greift nur die Parallelstelle in Matthäus 16, 19 heraus, wo Jesus diese Gesetzmäßigkeit beispielhaft seinem Jünger Petrus erklärt. Dann konstruiert sich die Kirche selbst als angebliche "Nachfolgerin" des Petrus und phantasiert weiter, mit diesem Satz hätte Jesus der Kirche als der Nachfolgerin des Petrus eine "Schlüsselgewalt" verliehen. Und diese so genannte Schlüsselgewalt dürfen wiederum - wie in allen heidnischen Kulten - ausschließlich die Priester im "Sakrament der Beichte" ausüben.

4.5.2. - Die Kirche vertraut darauf, dass die Leute zu dumm sind, um das kirchliche Lügengebäude zu durchschauen und dass sie aus Unkenntnis auf die kirchlichen Manipulationen hereinfallen. So ist nicht einmal sicher, dass Petrus überhaupt in Rom war. Und das angebliche Petrusgrab unter dem Petersdom ist bereits als Legende entlarvt. In Wirklichkeit war dort eine Opferstätte des mithräischen Baalskultes, an dem Stiere geschlachtet wurden. Doch selbst wenn die Petrusknochen dort echt wären, würde das den Betrug kaum mindern.


4.6. - Welches sind die Rettungsangebote der Kirchen? Vereinfacht gesprochen der "rechte" Glaube und die Teilnahme an angeblich von Gott eingesetzten kirchlichen Handlungen, so genannten Sakramenten, in denen Gott wirken soll. Dabei geht es zum Beispiel um Sündenvergebung. Nach dem kirchlichen Glauben werden die Menschen durch Pfarrer oder Priester von den Sünden los gesprochen. Das ist aber nicht möglich. Jesus hat auch nicht gewollt, dass seine Nachfolger überhaupt Theologen, Priester oder Pfarrer werden. Doch was geschieht dann bei diesen kirchlichen Handlungen?
In der katholischen Kirche gibt es die Formulierung "Dieser selbe Gott vergebe durch mich Sünder", gemeint ist der Priester. Das Wort "Sünder" klingt demütig, doch was steckt hinter der Formulierung? Und welches Bild ergibt sich, wenn man den Ablass einbezieht? Der Ablass gilt als der "Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind" (Katechismus der Katholischen Kirche, München 1993, Nr. 1471). Hinter diesen Worten verbirgt sich zunächst die kirchliche Theorie, dass eine Schuld bereits durch das von der Kirche durchgeführte "Bußsakrament" getilgt sein könne.
Die nächste Frage wäre dann, wie mit möglichen Nachwirkungen der Schuld umgegangen werden soll. Auch hier spricht sich die Kirche die Verfügungsvollmacht zu, indem sie vorgibt, aus dem "Schatz der Genugtuung Christi und der Heiligen" über den Erlass oder Teilerlass für "zeitliche Sündenstrafen" "autoritativ" verfügen zu können. Dies geschieht "unter genau bestimmten Bedingungen" und sei sogar für Verstorbene im Jenseits möglich, deren Läuterungsweg dadurch verkürzt würde.
Das kirchliche Tun beim "Bußsakrament" bekommt zusätzliches Gewicht dadurch, dass es heißt, es sei "nach wie vor der einzige [!] ordentliche Weg der Versöhnung mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist" (Ordo poenitentiae 31, Katechismus Nr. 1484).
Bei diesem Thema wie auch bei vielen anderen nennen die Amtskirchen "Gott" und "Kirche" in einem Atemzug, was eine Vereinnahmung und ein Missbrauch des Namens Gottes ist.
 

4.7. - Die Entstehung der evangelischen Kirche begann im 16. Jahrhundert mit dem Kampf gegen den Ablass der katholischen Kirche. Was ist aus dieser Auseinandersetzung um die "Buße" geworden? In der evangelischen Kirche toleriert man heute den Ablass, was man z. B. an Reaktionen auf den katholischen Jubiläumsablass im Jahr 2000 sah, wo ein lutherischer Bischof mit feierlicher Miene daneben stand, als der Papst ihn erteilte. Und auch in der evangelischen Kirche blieb ja der geistige Vollmachtsanspruch der Pfarrer auf diesem Gebiet erhalten. Mehrmals im Jahr habe ich als evangelischer Pfarrer zum Beispiel an einer so genannten "Gemeinsamen Beichte" teilgenommen. Dabei geschieht folgendes:
Zunächst betet der Pfarrer laut einige vorbereitende Worte, die in die Frage an die Anwesenden mündeten: "Vor dem heiligen Gott frage ich einen jeden von euch: Bekennst du, dass du schuldig geworden bist, und bereust du deine Schuld? Begehrst du die Vergebung deiner Schuld im Namen Jesu Christi? Glaubst du auch, dass die Vergebung, die ich dir zuspreche, Gottes Vergebung ist, so antworte: Ja."
Die Teilnehmer antworteten laut mit "Ja", woraufhin der Pfarrer fortsetzt: "Wie ihr glaubt, so geschehe euch. In Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, spreche ich euch frei, ledig und los: euch ist eure Schuld vergeben. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Teilnehmer antworteten "Amen" und der Pfarrer sagte darauf hin: "Gehet hin in Frieden!"
In den Pfarrerworten ist also die Rede von einem "Befehl", der der Kirche gegeben ist, so zu handeln. Doch wer hat der Kirche einen solchen Befehl gegeben? In den Kirchen wird gesagt, Jesus von Nazareth. Doch es gibt keinen Auftrag oder Befehl des Jesus von Nazareth an eine Kirche, so zu handeln. Worauf sich die Kirchen beziehen, ist die so genannte "Schlüsselgewalt", die ihr nach ihrer Lehre angeblich von Jesus verliehen wurde. Als Grundlage dafür dienen die Worte von Jesus an Petrus: "Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; alles was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel los sein" (Matthäus 16, 19). Was Jesus hier speziell dem Petrus sagte, ist aber eine allgemeine Gesetzmäßigkeit, die jeder für sein Leben anwenden kann, so eben auch Petrus, und die Jesus jedem anderen auch hätte sagen können. Und das hat er auch getan. Und so heißt es im Matthäusevangelium auch einige Zeilen weiter in allgemeiner Form: "Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein" (18, 18). Hier ist weder von Priestern die Rede noch von einer Kirche, auch von Petrus nicht mehr, sondern Jesus spricht vom Gesetz von Saat und Ernte, und mit dem Wort "Himmel" ist in diesem Fall das Jenseits gemeint. Die Worte von Jesus erklären, dass sich das diesseitige Leben im Jenseits im Wesentlichen fortsetzt: Die Menschen, die sich auf der Erde an etwas "binden", sich also Lasten auferlegen, die sie unfrei machen, werden auch als Seelen im Jenseits an diese Lasten gebunden und unfrei sein. Was aber auf der Erde gelöst, also bereinigt wird, davon wird der Mensch auch als Seele im Jenseits frei sein. Das ist die Bedeutung des Jesuswortes. Das Gesetz von Saat und Ernte erfährt also durch den Tod des Menschen keine Unterbrechung. Das Leben geht weiter, und eventuell mündet es in eine oder viele neue Inkarnationen.

 

4.8.1. - Ich habe alle Menschen in Gedanken um Verzeihung gebeten, die an den von mir einst als Pfarrer verantworteten "Beichten" teilgenommen haben. Ich weiß nicht, wie viele Menschen sich damals in der falschen Sicherheit wogen, es sei dadurch etwas vergeben worden, was in Wirklichkeit noch nicht vergeben war.

4.8.2. - Nehmen wir an, jemand empfindet Schuldgefühle seinem von ihm geschiedenen Ehepartner gegenüber. Beide gehen nun getrennte Wege, doch vieles aus der Vergangenheit ist nicht aufgearbeitet, eventuell überlagern Vorwürfe an den anderen die volle Erkenntnis der eigenen Schuld. Mit gemischten Gefühlen nimmt der Mensch jetzt an der "Gemeinsamen Beichte" in der evangelischen Kirche teil. Ihm wurde nicht gelehrt, dass eine Schuld z. B. erst vergeben sein kann, wenn auch der an dieser Schuld Leidende dem Betreffenden vergibt. Davon ist der ehemalige Partner aber eventuell noch weit entfernt.
Bei der evangelischen Beichte spricht der Pfarrer im Namen Gottes nun den einen "frei, ledig und los". Dieser glaubt vielleicht daran und betrachtet die Angelegenheit als bereinigt. Mögliche spätere Gewissensbisse bringt er in sich zum Schweigen, auch eventuell tiefer gehende Empfindungen über seinen Anteil Schuld. Ihm sei ja von Gott vergeben worden. Möglicherweise wurde ihm vom Pfarrer in einem Einzelgespräch sogar noch nachdrücklich empfohlen, einfach fester zu glauben, dass ihm vergeben sei, um seinen Gewissensbissen Herr zu werden. In der Zwischenzeit gerät sein ehemaliger Partner immer mehr auf die schiefe Bahn und setzt weitere negative Ursachen, die in seinem Leben zur Wirkung drängen. Und in seinen Gedanken und Gefühlen macht jener immer heftiger seinen früheren Partner dafür verantwortlich, dessen Schuld ja scheinbar vergeben worden ist. Kann dieser nun sagen: "Ich habe mit dem heutigen Leben des ehemaligen Partners nichts mehr zu tun, denn mir ist vergeben worden, für mich ist die Sache in Ordnung?" In der Bergpredigt spricht Jesus von einer ähnlichen Situation und sagt: "Darum: Wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit deinem Bruder und dann komm und opfere deine Gabe" (Matthäus 5, 23 f.). Sinngemäß heißt das: Wenn du dich Gott zuwenden willst und du spürst, dass es in der Beziehung zu einem Menschen nicht stimmt, dann gehe zu diesem Menschen und bringe das Verhältnis in Ordnung.

4.8.3. - Die Zusammenhänge bei der Vergebung, wie sie von Jesus in der Bergpredigt erläutert werden, stehen auch hinter dem Text des Vaterunser, wie es in den Kirchen gebetet wird: "Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern". Also: Erst wenn die Menschen sich untereinander vergeben haben, kann die jeweilige Schuld weggenommen werden. Gott könnte uns nach einer echten Reue zwar sofort vergeben, und er ist auch jederzeit dazu bereit. Doch es kommt hier auf unseren Nächsten an. Denn Gott liebt alle gleich, und auch in unserem Nächsten ist Gott. Wie wäre es nämlich, wenn dem einen komplett vergeben ist, der einem anderen zum Beispiel mit Absicht Schaden zufügte und der hinterher betete ´Gott vergib mir`? Obwohl der Geschädigte in seiner Not noch nicht vergeben kann und vielleicht deswegen selbst schuldig geworden ist? Z. B., indem er etwas Böses tat, was er ohne das Leid, das ihm zuvor angetan wurde, nicht getan hätte? Wäre das die völlige Gerechtigkeit, wenn diesem z. B. wegen dessen mangelnder Einsicht nicht vergeben ist, dem ursprünglichen Täter jedoch schon? Das Schicksal wird früher oder später gerecht abwägen. Und die feinen Zusammenhänge von Saat und Ernte können nicht durch eine kirchliche Zeremonie oder ein religiöses Erleben eines Beteiligten einfach aufgelöst werden.

4.8.4. - Der Pfarrer kann sich zum Beispiel fragen: Was ist, wenn er im Namen Gottes etwas zu vergeben vorgibt, was noch nicht vergeben ist? Kann jemand wirklich guten Gewissens glauben, dass die Schuld, die er als Pfarrer vergibt, "Gottes Vergebung" ist? Woher weiß er denn das? Ist das nicht eine Parallele zur "Geschichte vom Sündenfall", in welcher der Mensch damit versucht wird, angeblich sein zu können wie Gott?
Mancher Pfarrer mag sagen, er müsse eben von Amts wegen so handeln. Doch seine Verantwortung kann er deswegen nicht auf andere abschieben und das Amt kann ihn auch nicht schützen. Er hat den Beruf ja selbst gewählt. Und jedem Pfarrer wird sein Anteil zugewogen, für den er als Person verantwortlich ist, wenn Menschen in die Irre geführt und um große Chancen ihres Lebens gebracht werden.

4.8.5. - Um noch einmal auf oben genanntes Beispiel von gegenseitiger Schuld unter ehemaligen Eheleuten zurück zu kommen: Der in der Kirche scheinbar "Losgesprochene" der beiden Ex-Eheleute könnte sich später, eventuell im Jenseits, auf den Pfarrer berufen, wenn negative Wirkungen aus der ehemaligen Partnerschaft auf ihn zukommen. Der Pfarrer habe ihm doch im Namen Gottes vergeben. Der Pfarrer seinerseits kann sich nicht einmal mehr an diesen Menschen erinnern, denn nur bei der einen "Gemeinsamen Beichte" sind über 100 Menschen aufgestanden und haben vom Pfarrer die "Vergebung Gottes" bekommen - jeder in einer anderen Lebenssituation, die meisten davon dem Pfarrer unbekannt.
Wie ist es nun, wenn sich eines Tages herausstellt, dass die "Beichte" und die "Absolution" bzw. "Lossprechung" des einen Partners mitverantwortlich dafür war, dass es zu keiner wirklichen Aufarbeitung und Versöhnung der beiden gekommen ist?
Und das ist jetzt nur ein Beispiel. Unter Umständen hat ein Pfarrer, wie es seine berufliche Pflicht ist, bei Tausenden "die Beichte abgenommen". Dazu kommen z. B. die vielen Predigten, in denen der Pfarrer über dieses Thema gesprochen hat. Und für jede einzelne Irreführung wird er gemäß seines Anteils durch das Gesetz von Saat und Ernte zur Rechenschaft gezogen. Eventuell über mehrere Inkarnationen. Oder in den jenseitigen Welten. Dort würden die Pfarrer und Priester gemäß ihrem eigenen Glauben nach dem Tod allerdings in den "Himmel" einziehen. Doch wo sind sie dann wirklich? Wohl werden sie dort unter sich und Ihresgleichen sein, was sich eine Zeitlang gemäß ihren Vorstellungen auch "himmlisch" anfühlen könne. Doch die Wirkungen aus ihren Verfehlungen werden sie früher oder später einholen.

4.8.6. - Kommen Theologen wirklich in den "Himmel"? Irgendwann, wenn sie keine verkopften Theologen mehr sind, sondern zu Kindern Gottes geworden sind und alles bereut und wieder gutgemacht haben und ihnen auch von ihren Opfern vergeben wurde. Mögliche Folgeschäden durch das Sakrament der Beichte sind ja nur ein Detail einer übergroßen Sündenschuld. Man kann auch an die zahllosen Verbrechen kirchlicher Würdenträger denken, die noch nicht gesühnt sind, z. B. an die Hinrichtung von Andersgläubigen, an Glaubenskriege, Kreuzzüge, an so genannte Hexenverbrennungen, an die Judenverfolgungen oder daran, dass man Tieren heute noch abspricht, eine Seele zu haben, und dass man Tierversuche und den Mord an Tieren erlaubt und vieles mehr. In den Seelenreichen ist alles offenbar, was heute noch verborgen ist. Und die kirchlichen Anstifter können sich dort nicht mehr in ihren fein gestickten Gewändern verstecken, die wie Frauenkleider sind. Denn alle Verbrechen fallen, so sie nicht rechtzeitig vergeben und wieder gut gemacht sind, früher oder später auf die Verantwortlichen zurück, und dazu zählt auch das Leid, das wir den Tieren angetan haben.
 

4.9. - Warum wird in den Kirchen das Gesetz von Saat und Ernte und das Urwissen der Menschheit um die Reinkarnation nicht mehr gelehrt? Wäre es anders, dann müssten die kirchlichen Obrigkeiten ja lehren, dass sie auch selbst darunter fallen und dass sich die zahlreichen ungesühnten Verbrechen der Kirchengeschichte noch auswirken, sofern die Wirkung nicht schon eingetreten wäre. Allgemein geantwortet: Jemand, der um das Gesetz von Saat und Ernte weiß, wird sich anders verhalten als jemand, der glaubt, unter dem Deckmantel einer sofort alles verzeihenden Gnade möglichen Wirkungen entgehen zu können.


4.10. - Link: Die katholische Ohrenbeichte - eine raffinierte Erfindung der Priester



5. Firmung bzw. Konfirmation


5.1.1. - Diese spätere freie eigene Entscheidung des Kindes wird dann in der evangelischen Kirche bei der Konfirmation getroffen, das ist die nächste heikle Geschichte ... "Wollt ihr unter Jesus Christus, eurem Herrn, leben, im Glauben an ihn wachsen und als evangelisch-lutherischer Christ in seiner Kirche bleiben, so sagt ´Ja, mit Gottes Hilfe`". So die zweischneidige Frage an die Konfirmanden. Denn ich hatte vorhin ja schon erklärt: "Glauben an Christus" einerseits und "evangelisch-lutherisch bleiben" andererseits ist zweierlei. Ist aber von der Kirche natürlich nicht so gemeint ... Und kann man wirklich guten Gewissens sagen, sie wollen alle "unter Christus", "ihrem Herren" leben? Was ich jedoch wusste: Die Gastwirtschaft ist schon bestellt, der Festtag schon lange organisiert, die Verwandten schon eingeladen, usw. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)

5.1.2. - Als ich gerade aus der Kirche ausgetreten war und es ein Kollege durch die Mitteilung des Standesamtes an die Kirchengemeinde erfahren hatte, war seine Reaktion: "Was ist mit deinem Konfirmationsversprechen?" Nun, wie kommt er auf diese Frage? Ich kann mich nämlich überhaupt nicht mehr an den Moment erinnern, als ich als Dreizehnjähriger dieses Versprechen gegeben habe. Ich hatte überhaupt keine faire Chance, "Nein" zu sagen. Das war ja alles vorab geklärt. Das ganze Umfeld war für die Feier vorbereitet, und der ganze Konfirmandenunterricht war überhaupt nicht darauf ausgerichtet, eventuell "Nein" sagen zu können. Man hatte überhaupt keine faire Chance, "Nein" zu sagen! Das war selbstverständlich, dass man damals "Ja" gesagt hat. Außerdem hatten sich die Eltern wirklich alle erdenkliche Mühe gegeben, ein schönes Fest für einen auszurichten. Ich kann mich erinnern, das war sehr liebevoll, und schon von daher wäre es für mich nicht vorstellbar gewesen, die Sache platzen zu lassen. Außerdem ist für einen Dreizehnjährigen ein Rückzieher auch deshalb nahezu unzumutbar, weil er dann auf die vielen Geschenke und auch das Geld verzichten müsste. Damit kann er z. B. für später für ein Mofa sparen, was alles völlig verständlich ist. Auch ich habe mich später sehr gefreut, als ich mir ein Mofa kaufen durfte. Doch das alles zusammen sollte nicht als die eigene freie Entscheidung für Christus und die Bestätigung des Taufversprechens dargestellt werden. Doch umgekehrt ist es auch nicht redlich, den Kindern den eigentlichen Gehalt der Konfirmation sozusagen unterzuschieben oder aufzudrängen. Denn wenn man einmal ehrlich ist: Ich kann doch von den Konfirmanden gar nicht erwarten, dass sie aus voller Überzeugung ein solches steiles Bekenntnis sprechen und sagen: "Ich entscheide mich lebenslang für Jesus Christus als meinen Herrn!" Die Folgen sind doch für ein Kind oder einen Jugendlichen kaum absehbar. Und ich kann sie auch nicht dahin missionieren, wenn sie das nicht selber wollen. Und außerdem sind sie alle noch in den Entwicklungsjahren, wo man sich schon mal für etwas begeistert, was man dann aber später natürlicherweise wieder ablegt. Ich kenne hier manche Pfarrer-Kollegen, nicht in Bamberg, die nutzen diese Situation aus und nötigen die Kinder dann fast zu einem ernsten Christus-Bekenntnis. Doch ist das wenig tragfähig und ist meist nach einiger Zeit wieder vorbei. Und es ist letztlich eine unverantwortliche Manipulation, für die die Kirche die Verantwortung trägt. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)

5.1.3. - ... Aber irgendwo war die Sache - gelinde gesagt - schon in einem sehr problematischen Rahmen gewesen [was hier nicht mehr eigens aufgeführt ist], das war mir klar. Und das ist es Jahr für Jahr weiter. Und es ging auch nur, weil ich [als Pfarrer] viele dunkle Seiten der evangelisch-lutherischen Lehre und der Kirche schlicht verschwiegen habe, wie z. B. die Lehre vom unfreien Willen in Glaubensdingen, übrigens eine ganz zentrale evangelische Lehraussage, was kaum einer weiß. Doch wenn ich das jetzt alles vertiefe, würde das zu weit führen. Es würden auch noch andere furchtbare oder zumindest seltsame Dinge zutage treten, die alle evangelisch-lutherisch sind ...Und deshalb habe ich ja jetzt auch aufgehört damit. (Siehe dazu die Erklärung a.a.O.)



6. "Letzte Ölung"


6.1. - Priester als Todesboten - Angst vor der "letzten Ölung": Wie die anderen kirchlichen Rituale bzw. Sakramente soll auch die äußere Handlung der „letzten Ölung“ an den Sterbenden etwas Inneres bewirken. "Durch diese heilige Salbung und durch seine mildreiche Barmherzigkeit verzeihe dir der Herr, was du gesündigt hast …", lautet eine mögliche Formel, die der Priester dem Sterbenden zuspricht. Es findet also nicht eine Vergebung von Mensch zu Mensch statt - über Reue, Bitte um Vergebung, Wiedergutmachung und Nicht-mehr-Tun -, sondern die Vergebung erfolgt angeblich durch vom Bischof "geweihtes" Olivenöl. Ein Katholik "darf die heilige Salbung jedes Mal empfangen, wenn er schwer krank wird, und jedes Mal, wenn sich die Krankheit verschlimmert", heißt es im Katechismus (1525), und theoretisch solle diese "Krankensalbung" auch zum möglichen Genesungsprozess beitragen können. Praktisch schiebt ein großer Teil der Katholiken das Sakrament jedoch oft bis zu den letzten irdischen Lebensminuten des Sterbenden hinaus, und wenn der Priester kommt, ist der Sterbende schon oft bewusstlos. Deshalb spricht man im Volksmund bis heute treffend von der "letzten Ölung": Wenn der Priester mit dem Ölfläschchen im Türrahmen steht, "dann ist es soweit". Der Priester wird dann als Todesbote gesehen oder gar als Verkörperung des "Sensenmanns". Angst und Verzweiflung haben sich bis heute vielfach mit diesem Sakrament verbunden - bei den Angehörigen oder beim Sterbenden. Und viele Katholiken ahnen wohl auch, dass den Sterbenden drüben nicht das Paradies erwartet, sondern - wie teilweise schon im Diesseits - schlicht die Ernte seiner Saat. Der Katholische Katechismus schreibt jedoch: "Diese letzte Salbung versieht das Ende unseres irdischen Lebens gleichsam mit einem festen Wall im Blick auf die letzten Kämpfe vor dem Eintritt in das Haus der Vaters" und "macht uns endgültig dem Tod und der Auferstehung Christi gleichförmig" (1523), es finde die "Vereinigung des Kranken mit dem Leiden Christi" statt, und das Leiden der Sterbenden wird sogar "zur Teilnahme am Heilswerk Jesu" (1521).
Dass dieser "feste Wall" nichts als ein windiges Luftschloss sein könnte, kann man am schweren Sterben vieler Kirchenchristen erahnen, wenn auch nicht beweisen. Dass man das Leiden jedes sterbenden Katholiken, ganz gleich wie gut oder böse er lebte, jedoch als "Teilnahme am Heilswerk Jesu" bezeichnet, ist ganz offensichtlicher ein grober Missbrauch von Jesus, dem Christus. Und selbst bei tugendhaften Menschen sollte man sehr vorsichtig sein, ihr Schicksal mit seinem Schicksal auf eine Ebene zu stellen. Um ihm wirklich nahe zu kommen, müsste der Mensch wohl erst das Brimborium und Gaukelspiel in seinem Namen beenden und ihn ohne Öl und Hostien und dafür mit einem ehrlichen Herzen suchen. Solange man jedoch einen "festen Wall" aus Olivenöl formen will und nicht aus einer innigen Verbindung zu Gott, zu den Menschen und zu Gottes Schöpfung, solange wird offen oder unterschwellig die nackte Angst bleiben, wenn der Todesbote im Priesterrock das Zimmer betritt.

Doch parallel zur wachsenden Angst der Gläubigen, je näher es auf den Tod zugeht, lässt der Katholizismus auch den Wahn seiner vermeintlichen Gegenmittel in schier unermessliche Höhen wachsen. So stilisierte der "heilige" Papst Pius X. im Dekret des Heiligen Offiziums vom 25.4.1906 die Letzte Ölung als angeblich mögliche komplette Vergebung aller jemals begangenen Sünden des Sterbenden durch den ölenden Priester hoch. Wörtlich lautet das Dekret:
"Da ... darum nachgesucht wurde, dass eine einzige kurze Formel bei der Spendung des Sakramentes der Letzten Ölung im Falle des drohenden Todes festgelegt werde, beschlossen [die Inquisitoren]: In einem wirklichen Notfall genügt die Form: ´Durch diese heilige Salbung vergebe dir der Herr alles, was du gefehlt hast. Amen.`" (zit. nach Denzinger/Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Lehrsatz Nr. 3391).

Damit hat auch die katholische Kirche - analog zur evangelischen - sich ein Instrumentarium geschaffen, bei dem sie vorgibt, scheinbar auch dem größten Schwerverbrecher sozusagen in allerletzter Sekunde in Richtung Himmel hieven zu können. Auch bei den Protestanten reiche ja im "Notfall" eine "Bekehrung" auf dem Totenbett im Tempo eines Augenzwinkerns in letzter Sekunde, und der Sterbende komme dann angeblich in den Himmel anstatt in die Hölle.

Doch die Kirche und ihre Priester können das eherne kosmische Gesetz von Saat und Ernte nicht ausschalten, und angstvoll und oftmals schwer röchelnd dämmert auch der auf diese Weise Geölte trotz gegenteiliger kirchlicher Versprechungen der Ernte seiner Saat im Jenseits entgegen, und er muss unter Umständen leiden, bis ihm jeder Einzelne vergeben hat, an dem er tatsächlich schuldig geworden ist.

 


7. Priesterweihe bzw. Ordination der Pfarrer
 

7.1. - Jesus warnte vor den Schriftgelehrten und Theologen. Er rief: "Weh euch, ihr Heuchler, die ihr seid wie die übertünchten Gräber, die von außen hübsch aussehen, aber innen sind sie voller Totengebeine und lauter Unrat" (Matthäus 23, 27). Jesus wollte niemals Pfarrer und Priester, geschweige denn Exzellenzen (Bischöfe), Eminenzen (Kardinäle) und dergleichen. Keiner ist nach seiner Lehre höher gestellt als der andere. In der Kirche übernahmen die schriftgelehrten Theologen und Priester aber sogar die Herrschaft. Sie schufen eine Trennung zwischen dem bestimmenden Klerus und den gehorsamen Laien. Wie in den heidnischen Kulten geben sich die Priester faktisch als Mittler zu Gott aus (im katholischen Kult gelten die Bischöfe offiziell als Stellvertreter des Mittlers "Christus"; vgl. unten mehr über die angebliche Mittlerschaft der Priester). Im Mithraskult nannte man den Leiter der Gemeinde z. B. "Pater", wie später den Pfarrer im kirchlichen Christentum. Nach kirchlicher Lehre ist die Unterwerfung unter den obersten Priester, den Papst, zudem für alle Menschen heilsnotwendig (siehe hier).


7.2.1. - Jesus und seine Jünger waren gekleidet wie das Volk. Sie begründeten auch keine Feste, Bräuche und Traditionen, sondern lebten nach dem Gebot der Nächstenliebe unabhängig von kultischen Vorschriften und Gebräuchen. Jesus warnte auch vor den Heuchlern, "die gern in den Synagogen und an den Straßenecken stehen und beten, damit sie von den Leuten gesehen werden." (Matthäus 6, 5) Die Kirche hebt ihre Amtsträger jedoch durch besondere Gewänder vom Volk ab. Kleriker tragen eine Art Frauengewand, und der Papst zu bestimmten Anlässen z. B. ochsenblutfarbige Schuhe. Ordensleute tragen Kutten und Hauben, womit ihre Frömmigkeit vor allen Leuten dargestellt wird. Auch kann diese Verkleidung als ein Symbol dafür gesehen werden, dass diese Menschen etwas zu verbergen haben. Eine spezielle Frisur der Mönche, die Tonsur (Haarkranz mit Glatzenloch in der Mitte), hatte die Kirche ursprünglich von den Isis-Priestern übernommen. Praktiken und Gebräuche wie z. B. die Fastenzeit oder andere rituelle Zeiten (wie z. B. in Klöstern und kirchlichen Bruderschaften gepflegt) stammen ebenfalls überwiegend aus heidnischen Mysterienreligionen. In seinem Buch Salz der Erde (München 2004) schrieb Papst Benedikt XVI. über seine Jugend: "Als später einmal Kardinal Faulhaber in unsere Gegend kam, mit seinem gewaltigen Purpur, hat der mir natürlich ... imponiert, so dass ich gesagt habe, so was möchte ich werden" (S. 56).

7.2.2. - Jesus und seine Nachfolger trugen auch keine bestimmten Hüte und Mützen. Die Kirche hat dagegen aus heidnischen Kulten das Tragen von bestimmten Hüten und Mützen übernommen. Z. B. gebraucht man die Tiara und Mitra des babylonischen Fischgottes Dagon für Papst, Kardinäle und Bischöfe.

Babylonischer Fischgott        Papst mit Tiara                       Fischgott Dagon mit Mitra         Papst mit Fischgott-Tiara

Links die Tiara von Fischgott Dagon und Papst Innozenz III. mit der Tiara. Rechts Dagon mit seiner Mitra. Und daneben Papst Paul VI. mit der alten Fischgott-Mitra.


7.3.1. - Nach der katholischen und evangelischen Lehre gilt zunächst Christus und nicht ein Pfarrer oder Priester als "Mittler" (Katechismus der Katholischen Kirche 1546; Evangelische Bekenntnisschriften, Apologie XXI). Dennoch: Verhält sich nicht jemand exakt wie ein "Mittler", wenn er bestimmte Handlungen kraft seines kirchlichen Amtes als "Handlungen Gottes" ausgibt?
Im katholischen Katechismus heißt es dazu: "Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen ... Die Kirche bringt dies zum Ausdruck, indem sie sagt, dass der Priester kraft des Weihesakramentes in der Person Christi, des Hauptes" handelt (1548). Oder: "Das Amtspriestertum kann die Kirche deshalb repräsentieren, weil es Christus repräsentiert" (1553). Der Bischofsweihe wird darüber hinaus die "Fülle des Weihesakramentes" zuerkannt, weswegen jeder Bischof auch als "Stellvertreter Christi" (1560) bezeichnet wird. Mit Christus hat das alles aber nichts zu tun. Er hat zu keiner Zeit Theologen als seine Stellvertreter eingesetzt.

7.3.2. - Auch im Evangelischen Katechismus heißt es: "Indem der Amtsträger Wort und Sakrament verwaltet, handelt Christus durch ihn. Die Apologie, eine lutherische Bekenntnisschrift von 1531, sagt, dass die Pfarrer ´die Person Christi um der Berufung der Kirche willen, nicht ihre eigenen Personen vergegenwärtigen, wie Christus bezeugt: ´Wer euch hört, hört mich`. Wenn sie das Wort Christi, wenn sie die Sakramente darreichen, reichen sie sie dar in Stellvertretung Christi`" (Evangelischer Erwachsenenkatechismus, Hannover 1975, 4. Auflage, S. 1164).
Bei der Zitierung dieses Bibelwortes wird die Lehre des Jesus von Nazareth einmal mehr verfälscht, denn Jesus sprach nie von Pfarrern und Priestern, sondern meinte alle seine Nachfolger. Doch die Kirche vereinnahmt seine Worte für eine Amts-Lehre, die zum Beispiel auch bei Taufen angewendet wird, wo es heißt, Gott taufe angeblich durch den Pfarrer - was inhaltlich vergleichbar der Theorie ist, dass Gott durch den Pfarrer Sünden vergeben würde.

7.3.3. - An dieser Stelle die grundsätzliche Frage: Handelt Gott überhaupt durch Menschen? Ja. Er handelt immer durch uns, wenn wir Seinen Willen tun, aber das hat mit einem kirchlichen Amt überhaupt nichts zu tun.

 

8. Kirchliche Trauung


8.1. - Link: Zur Eheschließung braucht es weder Kirche noch Pfarrer


8.2. - Katholische Kirche zieht die Schlinge enger: Ausgetretene werden bei kirchlichem Eherecht wieder wie Kirchenmitglieder behandelt - Es ist wie ein Bombe mit langer Zündschnur. Bis man begriffen hat, was der Papst hier eigentlich verfügte, muss man sich erst mal bis zur Bombe vorarbeiten. In einem päpstlichen Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben) mit dem Namen Omnium in mentem werden beim kirchlichen Eherecht aus der Kirche Ausgetretene wieder genauso wie Kirchenmitglieder behandelt,  und der Kirchenaustritt wird damit praktisch nicht anerkannt (siehe z. B. http://www.radiovaticana.org/TED/Articolo.asp?c=342445). Das habe für den Ausgetretenen den vordergründigen Vorteil, dass ein Katholik eine katholisch gültige Ehe mit ihm in Zukunft wieder ohne kirchliche Genehmigung eingehen könne. Doch der "Vorteil" ist heimtückisch. Denn die kirchliche Genehmigung ist nämlich deshalb nicht mehr nötig, weil der Ausgetretene aufgrund seiner Taufe, meist der Säuglingstaufe, jetzt auch im Eherecht weiter als Katholik betrachtet wird und bei einer Eheschließung zwischen zwei Katholiken eben keine besondere Erlaubnis nötig sei. Sein Kirchenaustritt wird also nicht respektiert.
Doch das ist nur die eine Seite der kirchlichen Gesetzesänderung. Denn seither wird eine kirchliche Genehmigung stattdessen von dem Kirchenaussteiger (!) verlangt, wenn dieser eine Ehe mit einem nicht kirchlich getauften Bürger eingehen möchte. Bislang hatte sich die Kirche hier nicht mehr eingemischt und Ehen zwischen Aussteigern und Nichtmitgliedern als außerhalb ihres Einflussbereichs geschlossen betrachtet. Und diese Ehen waren für die Kirche gültig wie z. B. auch die Ehe zwischen zwei Muslimen von der Kirche anerkannt wurde. Nach Inkrafttreten von Omnium in mentem sind solche Ehen jedoch in Zukunft nicht mehr "gültig", weil der Ausgetretene aufgrund seiner einstigen Säuglingstaufe weiterhin katholischem Kirchenrecht untersteht und für eine Eheschließung mit einem Ungetauften genauso eine kirchliche Erlaubnis braucht wie ein Kirchenmitglied. Andernfalls geht er für die Kirche keine gültige Ehe ein. Der Kirchenaussteiger wird also weiter wie ein Kirchenmitglied behandelt, für den die Kirche zuständig bleibe. Und er muss deshalb, wie jeder Katholik auch, die Kirche darum bitten, die Ehe für "gültig" zu erklären, wenn sein Ehepartner nicht getauft ist. Nun mag jemand sagen: "Das Kirchenrecht interessiert mich nicht mehr. Die Kirche kann im Viereck springen, wie sie will. Es ist mir egal."

Doch wer so denkt, unterschätzt diese dunklen Mächte. Denn dahinter steckt eine Missachtung eines Menschenrechts - nämlich durch den kirchlichen Besitzanspruch auf einen Getauften für alle Ewigkeiten. Die kirchenrechtliche Missachtung eines Kirchenaustritts nun auch auf dem Gebiet der Eheschließung hat nämlich diesen Hintergrund, dass dem Menschen bei der Taufe angeblich ein "unauslöschliches Zeichen" eingebrannt wurdeDer Ausgetretene wird also nach der Lehre "Einmal Katholik - immer Katholik" behandelt. Und das ist nicht harmlos.

Abgesehen davon, was passiert, falls die Kirche auch politisch wieder mehr mittelalterliche Macht bekommt, ist folgendes zu bedenken: Gelingt der Kirche hier die Einschüchterung der Menschen, dann ist dies für den Betroffenen wie ein Angelhaken. Denn auch im Jenseits wird die Kirche versuchen, ihr ehemaliges Mitglied als für immer zu ihr gehörig gefangen zu halten und auf seiner Reise zurück zu Gott in die ewige Heimat zu hindern - worauf in unserer Zeit Propheten und Seher mehrfach hingewiesen haben.
Diese Aussage im Hinblick auf das Jenseits können wir natürlich nicht beweisen. Aber wir wissen es eben durch diese Menschen, die hinter die Nebelwand der kirchlichen "Geheimnisse" blicken können. Und die Kirche hilft ja auch selbst mit, sich weiter zu entlarven. Und aus diesem Grund lassen wir auch nicht nach, die Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu fordern, was die Kirche bis heute kategorisch ablehnt. Denn dieser Registereintrag kommt einer Steuerkarte gleich (im Diesseits für die Kirchensteuer, im Jenseits im Dienste einer Steuerung der Seele zurück in den "Bauch" der Kirche). Letztlich ist es der Kampf um ein Menschenrecht, dass der Kirche untersagt werden muss, einst (meist) von ihr zwangsgetaufte Säuglinge für ewig als zu ihr gehörig betrachten zu dürfen. Und es ist der alte mittelalterliche Größenwahn der Institution Kirche, die ihr kirchliches Recht als höher betrachtet als jedes Menschenrecht, Grundrecht, geistiges oder weltliches Recht.

Dazu ein Bild: Wie ist es, wenn ein fehlerhafter Mensch behauptet, er wäre der Lenker des Erdkreises und nach seinen Gesetzen und Vorstellungen müsse sich die ganze übrige Welt richten oder sie würde von ihm und seinem Gott bestraft? Ist es gleichgültig, ob dieser Mensch z. B. in einer Fachklinik für Psychiatrie betreut wird oder aus einer einflussreichen Machtposition im Herrschaftsgefüge dieser Welt heraus handelt? Man wird sagen müssen "Nein". Im ersten Fall bekommt er z. B. regelmäßig seine Medikamente, im zweiten Fall beeinflusst seine Überzeugung die ganzen Geschicke der Menschheit. Es ist letztlich die Verantwortung einer jeden Gesellschaft selbst, wem sie z. B. ein Therapie anbietet und wen sie in seinem Tun auch noch finanziert bzw. von wem sie sich beherrschen lässt.

8.3. - Ein Trauma erlebte ein junges Brautpaar bei seinem "schönsten Tag des Lebens" in der katholischen Kirche von Haltern. Der Priester beschimpfte das Paar und die Hochzeitsgesellschaft, weil ihm die Menschen nicht kirchenfromm genug waren, und er brach die Messe ab und stolzierte grußlos von dannen. Und dafür zahlen die Menschen dann lebenslang Kirchensteuern!
Lesen Sie den Skandal bei http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/pfarrer-verweigert-brautpaar-die-kommunion-id6720466.html

 


9. Beerdigung und Totenmessen


9.1. - Jesus lehrte, nicht auf das Verwesliche zu blicken, sondern auf das Unvergängliche, den Geist. Er lehrte einen lebendigen Gott und keine Verehrung von Leichenteilen. Wie die antiken Götzenkulte entwickelte die Kirche einen aufwändigen und teuren Bestattungs-, Toten- und Reliquienkult, v. a. nach ägyptischem Vorbild. Dort gab es zahllose Grabstätten von getöteten Göttern mit einzelnen Gliedern wie Beinen, Armen oder auch dem Schädel der Verehrten. Für deren angebliche Echtheit wurde gebürgt, so dass die Gläubigen sie verehren konnten (Lies dazu z. B. Alexander Hislop, The Two Babylons, New Jersey 1959, S. 179). Auch im Katholizismus werden an zahllosen Orten vermoderte Leichenteile bzw. blanke Knochen geschmückt, z. B. in Samt eingewickelt und als Reliquien verehrt. Die kirchliche Lehre ist wie die heidnischen Kulte sehr materiebezogen und man lehrt dort auch die Auferstehung des "Fleisches". Die evangelische Kirche leugnet in diesem Zusammenhang sogar die Unsterblichkeit der Seele, das Urwissen aller großen Weltreligionen, sondern ihre Theologen vertreten überwiegend eine so genannte "Ganztod-Theorie" mit späterer Auferweckung. Doch glauben viele dieser Theologen nicht wirklich an diese nach dem "Ganz-Tod" angeblich folgende Auferweckung. Und so können sie, die selbst am Abgrund der eigenen Hoffnungslosigkeit taumeln, verzweifelten Menschen nicht wirklich helfen.


9.2. - Link: Kirchliches Beerdigungsritual - Unterschwellige Ängste


9.3. - Karikatur aus Polen aus der Zeitschrift Das Weisse Pferd, Ausgabe Nr. 19/00

10. Marien- und Heiligenkult

10.1. - Links:   Wozu braucht man Heilige?  /  Vom Isiskult zur Marienverehrung

 

11. Kirchliche Feste und Bräuche

11.1. - Link Weihnachten und Ostern  

 

Der Text  kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 32: Die Sakramente und Rituale der Kirche, Wertheim 2007,  zit. nach http://www.theologe.de/sakramente_der_kirche.htm, Fassung vom 2.6.2012

 

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