Kirche und Geld
Der größte Raubzug aller Zeiten

Kirchlicher Aufstieg zum Macht-Imperium

Der Theologe Nr. 78, aktualisiert am 26.6.2023


Kein anderes Unternehmen der überlieferten Weltgeschichte hat es so gut verstanden, Geld und Reichtum anzuhäufen wie die abendländische Kirche. Von Beginn an ist die Kirchengeschichte voll von Ausbeutung jeglicher Art: Erbschleicherei, Enteignung, Konfiskation, Schmarotzertum, Ablasshandel, Raubzüge, Sklaverei usw. Die Arbeit für Theologie und Philosophie nehmen sich demgegenüber wie eine Nebentätigkeit aus. Sie können das nicht glauben? Dann sollten Sie weiter lesen. Denn dann sind Sie vermutlich dem frommsten Märchen der Kirche aufgesessen, das lautet: Der Hauptzweck der Kirche sei, Almosen zu sammeln und Werke der Barmherzigkeit zu tun, z. B. an Witwen und Waisen. Die Kirche trage zur Mäßigung der menschlichen Habgier bei und zu einer sozialen Gesinnung der Reichen. Diese rührende Mär wird seit Generationen in unzähligen Abhandlungen und Traktaten ständig wiederholt. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus?


INHALTSVERZEICHNIS

abstand.gif (36 Byte)1. Teil – Einführung

Die fromme Lüge

Bischöfe wurden zu Bankern

Klerikale Geldgeschäfte

2. Teil – Wie die Klöster reich wurden

Die Klöster als Wirtschaftsfaktoren

Kloster, Versicherungsgesellschaft und Bank in einem

3. Teil – Mönche als Fälschungsexperten

Erbschleicherei oder: Kein Testament ohne Priester

Kinder enterben zugunsten der Kirche

4. Teil – Unnachgiebig eingetrieben: der Zehnt

 

5. Teil – Unversiegbare Einnahmequellen

"Willkommenschatz" zahlen

Der Papst als Spitzenverdiener

Miete des Petersdoms für 10.000 Dollar


6. Teil – Kirchliche Sklavenhaltung

7. Teil – Ablasshandel: Ohne Geld kein Trost

Simonie oder das Schachern mit geistlichen Ämtern

"Heiliger" Hieronymus: "Wir brennen vor Geldgier"

8. Teil – Das Blutgeld der Inquisition

Die Kirche zwang den Staat

Die Inquisition lebte von der Konfiskation


9. Teil – Kirche der Geldgier

Gut bezahlte "Hexenjäger"

 


1. Teil

Einführung

Die fromme Lüge

Es soll keineswegs in Abrede gestellt werden, dass es Kirchenchristen gibt, die sich ernsthaft bemühen, das Gebot des Jesus von Nazareth zu befolgen: "Ihr sollt euch keine Schätze sammeln, die die Motten und der Rost fressen." Oder: "Niemand kann zwei Herren dienen: Gott und dem Mammon." Ungezählte Christen opfern sich tatsächlich auf für ihren Nächsten, stellen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Doch betrachtet man die Kirche als Institution über die Jahrhunderte, dann erscheinen die wirklichen Christen eher als willkommenes Alibi für ein Gebaren ganz anderer Art.

Die St. Peters-Basilika in Rom im 4. Jahrhundert – Kaiser Konstantin schenkte der Kirche unermessliche Reichtümer

Wer glaubt, dass es hier lediglich um die Verschwendungssucht einiger Renaissance-Päpste oder um den schwunghaften Ablasshandel im Mittelalter geht, der täuscht sich. Ein profunder Kenner der Kirchengeschichte schreibt dazu: "Dass es in der alten Kirche eine Armenfürsorge, dass es Wohltätigkeit gab, ist nie geleugnet worden. Ungezählte Theologen haben dies abgehandelt – während es bis heute keinem einzigen einfiel, eine Wirtschaftsgeschichte der alten Kirche zu schreiben, einer Institution, die doch immerhin ein Jahrtausend die wirtschaftliche Entwicklung beaufsichtigt hat." (Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. II, S. 471)

Bischöfe wurden zu Bankern

Die Geschichte der Kirche als eines geldgierigen und skrupellosen Wirtschaftsunternehmens beginnt bereits in der Antike, unmittelbar nachdem das Urchristentum in eine hierarchische Institution übergegangen war. Den Wendepunkt markiert hier die Einsetzung des Christentum als Staatsreligion durch Konstantin im 4. Jahrhundert n. Chr. Dabei begannen viele unheilvolle Entwicklungen schon vorher. So wuchs bereits im 2. Jahrhundert den Bischöfen eine große Machtfülle zu, insofern als sie Empfänger aller kirchlichen Einnahmen waren. So verkündet Bischof Ignatius von Antiochien: "Ohne den Bischof sollt ihr überhaupt nichts tun ... Wer den Bischof ehrt, der wird von Gott geehrt. Wer ohne den Bischof etwas tut, dient dem Teufel" (Deschner, a.a.O., S. 468). Das Geld nutzten die Bischöfe in der Regel zum Ausbau ihrer persönlichen Macht, und vermehrten es dabei kräftig. Bereits im 3. Jahrhundert verteilte man die Einkünfte der Bistümer nach folgendem Schema: ein Viertel aller Einkünfte war für den Bischof, ein weiteres Viertel für den Klerus. Ein Viertel diente der Instandhaltung der Kirchengebäude, und ein Viertel war für die Armen. "Der Bischof bekam also allein soviel wie sein ganzer Klerus oder seine sämtlichen Armen zusammen" (Deschner, a.a.O., S. 73). Der Theologe Horst Herrmann meint zu diesem Verteilungsschema: "Dieses Prinzip hat sich in der Geschichte wacker bewährt: 75 Prozent für Kircheneigenes, 25 Prozent für andere. Noch heute ist es nicht überwunden" (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 78). Das Verhalten von Bischöfen wie Franz-Peter Tebartz von Elst aus Limburg beim Geldausgeben ist hierbei nur die Spitze des Eisbergs. Über die Bischöfe sagt Horst Herrmann: "Die Zeit arbeitet von Anfang für die Bischöfe, für die Aufseher [Bischof kommt von episkopus = Aufseher, d. Red.] über das Geld aller – und später auch für die Aufpasser über die wahren Worte."

Klerikale Geldgeschäfte

Zu Wuchergeschäften und Unterschlagungen durch Priester, Bischöfe und Päpste kommt es schon vor Konstantin. Der spätere römische Bischof Kallist (217-222), der dann in die Liste der Päpste aufgenommen wurde, gründet "vor seiner großen Karriere eine christliche Bank in Rom, unterschlägt ein Depositum ... und ist auch nach seinem Konkurs wieder als Bankier tätig". Und: "Viele Kleriker sind so geschäftstüchtig, dass ihnen die Synoden seit dem 2. Jahrhundert immer häufiger Geldverleih und Zinsnehmen ausdrücklich untersagen müssen" (Deschner, a.a.O., S. 483). Im 4. Jahrhundert nahmen die Missstände weiter zu: "Viele Priester und Bischöfe dachten nur noch an sich, trieben einen schwungvollen Handel, liebten üppige Zins- und Wuchergeschäfte, obwohl dies alle Kirchenväter strikt verbieten" (Deschner, a.a.O., S. 485). Bis zum Mittelalter stellen Priester einen bedeutenden Teil der Geldverleiher. Sogar der katholische Theologe Kobert sagt über den mittelalterlichen Klerus, dass dort "alle Arten und Formen des Wuchers ... aufs Schwunghafteste betrieben" wurden (Deschner, a.a.O., S. 486). "Bischof Janiarius von Salona versucht einen Ölhändler um den Ölpreis für das ewige Licht zu prellen." Oder: "Der Metropolit von Ephesus, der Kirchengrund für die eigene Tasche verhökerte und allerlei Kostbares aus Gotteshäusern einschmelzen ließ, um sein Bad zu verschönern, verkaufte um 400 regelmäßig die Bischofssitze an den Meistbietenden." (S. 496)

Zwar wäre es grundsätzlich weniger anstößig, wenn ein Priester für seinen Lebensunterhalt auch einer rechtmäßigen Arbeit nachgeht als wenn er sich nur von den Gläubigen aushalten lässt. Kirchenobere missbrauchten ihre hierarchische Stellung und die Gelder ihrer Gläubigen jedoch zu weltlichen Geschäften, deren Einbindung in das kirchliche System ihnen jedoch außergewöhnliche Vorteile verschaffte.
So treibt das Patriarchat von Alexandrien im 6. Jahrhundert "mit Hilfe einer eigenen Flotte Handel mit Palästina, Sizilien, im Adriatischen Meer und mit dem Bistum Rom. Ende des 6. Jahrhunderts besitzt die alexandrinische Kirche bereits 13 hochseetüchtige Schiffe, wovon zumindest das größte Schiff (vielleicht aber auch jedes) bis England fährt. Das Patriarchat, dem damals 8.000 Pfund Gold gehörten, hatte diese Schiffe in eigener Reederei hergestellt und das Holz von italienischen Kirchengütern bezogen". (Deschner, a.a.O., S. 489)

 


2. Teil

Wie die Klöster reich wurden

Kein anderes Unternehmen hat es so gut verstanden, Geld und Reichtum zusammenzuraffen wie die Kirche. Die ganze Kirchengeschichte ist geprägt von Erbschleicherei, Konfiskation, Ablasshandel, Raubzügen u.a.m. Die Verkündigung ihrer Lehre nimmt sich dagegen eher wie eine Nebentätigkeit aus. In der 1. Folge war von Bischöfen als Bankern und von klerikalen Geldgeschäften die Rede. Lesen Sie heute von den Privilegien der Mönche und Klöster.

Die eigentliche Grundlage für die heutige Stellung der Kirche als Wirtschaftskonzern legte Kaiser Konstantin. Mit dem Toleranzedikt von Mailand (313 n. Chr.) wurden die einzelnen Gemeinden zu vermögensfähigen Körperschaften, die Grundbesitz erwerben und bewirtschaften konnten. Sie durften Erbschaften machen, was heidnischen Tempeln vordem nur ausnahmsweise erlaubt war. Vor allem aber konnten sie sich heidnische Tempelgüter aneignen mitsamt deren Pfründe. Hinzu kamen großzügige Schenkungen von Seiten der ersten so genannten christlichen Kaiser, was sich in den nachfolgenden Jahrhunderten kaum änderte. Da Kirchenbesitz im Mittelalter generell unveräußerlich war, konnte dieser nur wachsen.

Die Klöster als Wirtschaftsfaktor

Die Früchte dieser Privilegierung kam in besonderer Weise den Klöstern zugute. Die ursprünglich asketische Mönchsbewegung wandelte sich schon bald zu einem mächtigen Wirtschaftsfaktor. Bereits zu Beginn des 4. Jahrhunderts findet sich in den Klöstern, z. B. in denen des Pachomius, eine eher soldatische Arbeitsorganisation, bei der das Gebet gegenüber der Arbeit zurücktritt. Jedes Kloster profitierte davon, dass jeder, der eintrat, seinen gesamten Besitz abgeben musste und ihn später auch nicht an Verwandte vererben konnte. Auch Laien bereicherten die Klöster, indem sie ihnen große Spenden zukommen ließen – zum Heil ihrer Seelen.

All dieser Zugewinn hinderte die Klöster nicht daran, zusätzlich Geldgeschäfte zu tätigen und sich sogar Sklaven zu halten.

Die Klöster ließen sich – wie der Staat – von den Bauern den Zehnt bringen. Sie eigneten sich weiteres Land an, indem sie schlicht behaupteten, es sei ihnen vermacht worden. Durch solche Machenschaften trugen sie zur Ausbeutung ganzer Gegenden bei. Kein Wunder, dass ein Klostereintritt nicht selten aus blanker Existenznot geschah und weniger aus religiösen Motiven: "Kurz, nicht Sorge um die seelische, sondern um die leibliche Existenz, nackte wirtschaftliche Not zwang die Ausgebeuteten gewöhnlich ins Kloster." (Deschner, Karlheinz: Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S. 476)

Kloster, Versicherungsgesellschaft und Bank in einem

Die Geschäfte der Klöster mit Geldverleih stellt die der Juden die durch Berufsverbote in die Rolle der Geldverleiher gedrängt worden waren weit in den Schatten. Viele Privatpersonen übergaben ihr Geld Kirchen und Klöstern zur Aufbewahrung. Aus diesem Bestand verlieh das Kloster Geld an Einzelpersonen oder an Institutionen, die Geld brauchten. Aus dem Jahre 1070 ist belegt, dass Kirchen und Klöster Geld an benachbarte Grundherren verliehen, "gegen einen Anteil an den Einkünften aus dem Grundbesitz des Herrn; durch diese Hypothekdarlehen wurden die Klöster zu den ersten Bankgesellschaften des Mittelalters. Die Abtei St. André in Frankreich war in ihren Bankgeschäften so erfolgreich, dass sie jüdische Geldverleiher anstellte, um ihren Finanzoperationen vorzustehen. Die Tempelritter liehen an Könige und Fürsten, Herren und Ritter, Kirchen und Prälaten Geld gegen Zins; ihr Hypothekargeschäft war im dreizehnten Jahrhundert wahrscheinlich das ausgedehnteste der Welt. ... Die Rolle der Juden als Geldverleiher wird stark übertrieben; sie hatten in Spanien und eine Zeit lang in England eine große Macht, waren aber in Deutschland schwach und in Italien den christlichen Finanzleuten unterlegen" (W. Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 306 f.). "Im Zwölften Jahrhundert betrugen die Zinssätze in Frankreich und England 33 1/3 %; manchmal erreichten die Zinssätze die Höhe von 50 %. Friedrich II. versuchte um 1240, den Zins auf 10 % zu senken, zahlte aber bald einen höheren Zins an christliche Geldverleiher" (W. Durant, Bd. 6, S. 313). Allein durch diese Geschäfte war die Kirche nach Aussage Durants die "größte Finanzmacht des Christentums".

Damit nicht genug: Die Klöster übernahmen auch die Rolle der heutigen Versicherungen. Viele Vermögende übergaben ihnen ihren Besitz als "Precarium", "als eine Art Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit". Kloster oder Kirche "zahlte ihnen ein Jahrgeld, kümmerte sich um sie im Krankheitsfalle und im Alter und erhielt dafür das Besitztum beim Tode des Schenkers frei von jedem Zurückbehaltungsrecht" (Durant, Bd. 6, S. 355). Auf diese Weise verdiente die Kirche sogar an den Kreuzzügen, denn: "Kreuzfahrer verkauften nicht nur Ländereien zu niedrigen Preisen an die Kirche, um Bargeld zu erhalten, sondern erhielten auch Darlehen von kirchlichen Körperschaften, wobei sie ihren Grundbesitz als Sicherheit einsetzten, welcher dann in vielen Fällen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verfiel" (Durant, S. 455). Und natürlich auch deshalb, weil viele von den Kreuzzügen nicht zurückkehrten.

Der Papst hatte es noch einfacher. Er erließ schlicht eine Kreuzzugssteuer. So erhob z. B. Papst Gregor VIII. im Jahre 1188 n. Chr. den "Saladinzehnten", der von allen eingefordert wurde, die den Kreuzzug nicht mitmachten. (Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, S. 158)

 


3. Teil

Mönche als Fälschungsexperten

Um den kirchlichen Grundbesitz zu vermehren, machten Mönche und andere Kirchenleute nicht nur Ödland urbar. Sie bedienten sich dazu nicht selten auch der Urkundenfälschung und des gemeinen Betruges.

Trachtete ein Bischof oder Abt danach, seinen Grundbesitz zu vergrößern, so fand sich schon bald im Klosterarchiv eine Pergamenturkunde, ausgestellt von diesem oder jenem Fürsten aus früherer Zeit, der den betreffenden Landstrich dem Kloster vermacht hatte. "Der Mönch Gueron berichtete auf seinem Sterbelager, dass er ganz Frankreich durchzogen habe, um für Klöster und Kirchen falsche Dokumente zu machen" (E.-H. Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, Münster, S. 83). Das Benediktinerkloster Reichenau galt als berüchtigte Stätte der Urkundenfälschung im süddeutschen Raum (vgl. W. Kammeier, Die Fälschung der deutschen Geschichte, Wolfenbüttel 1979, S. 23 f.). Wer die größte aller Fälschungen, die angebliche Übereignung des gesamten Abendlandes durch Konstantin an den Papst (die sog. Konstantinische Schenkung) für unwahr hielt, musste dies oftmals mit dem Tod bezahlen, so z. B. Johannes Dränsdorf in Heidelberg, noch im Jahre 1425, ebenso der Waldenser-Führer Friedrich Reiser in Straßburg 1458. (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 51)

Erbschleicherei oder: Kein Testament ohne Priester

Ein Hauptfaktor für das Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes seit der Antike, besonders aber im Mittelalter, waren Erbschaften. Bereits im vierten Jahrhundert n. Chr. war die Erbschleicherei durch den damaligen Papst Damasus (366 bis 384 n. Chr.) so schlimm, dass der Kaiser eingreifen musste. Damasus "tätigte die finstersten Finanzgeschäfte, und sein Luxus war sprichwörtlich. Durch seine Vertrautheit mit den reichen Christinnen profitierte der ‘Ohrenkitzler der Damen’ derart, dass an ihn 370 ein Kaiseredikt erging, das energisch die Erbschleicherei des Klerus verbot" (Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums, Bd. III, S. 496). Schon aus Furcht vor dem Fegefeuer oder Höllenpein vermachtem im Mittelalter viele Gläubige der Kirche Teile von Haus und Hof. "Im Lehnswesen war es üblich, dass jeder Grundbesitzer oder Pächter beim Tode etwas der Kirche hinterließ; wer das unterließ, kam in den Verdacht der Ketzerei und erhielt unter Umständen keinen Begräbnisplatz in geweihter Erde. Da nur wenige Laien schreiben konnten, wurde gewöhnlich ein Pfarrer herbeigezogen, wenn ein Testament aufgestellt werden sollte; Papst Alexander III. verfügte 1170, dass kein Testament gültig sei, das nicht in Gegenwart eines Priesters gemacht worden sei; jeder weltliche Notar, der ein Testament aufstellte, ohne dieser Vorschrift zu genügen, sei mit dem Kirchenbann zu bestrafen; und die Kirche beanspruchte für sich das ausschließliche Recht, ein Testament gerichtlich zu bestätigen. Geschenke oder Legate an die Kirche galten als die verlässlichsten Hilfsmittel, um die Leidenszeit im Fegefeuer zu verkürzen." (Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 454)

Wie meisterhaft die Kirche es verstand, insbesondere reichen Leuten einzureden, dass ihr Seelenheil nur in der Übereignung ihres Erbes an die Kirche liege, beschreibt der Kulturhistoriker Jaque le Goff in seinem Buch Wucherzins und Höllenqualen – Ökonomie und Religion im Mittelalter wie folgt: "Die einzige Möglichkeit des Wucherers (und dazu gehörte so gut wie jeder Kaufmann) das Heil zu erlangen, ist die vollständige Rückzahlung seines Gewinns, da er seinen ganzen Gewinn unrecht erworben hat ... Für den Wucherer ist es schwer, seine Sünden wieder gutzumachen, denn Gott vergibt ihm nur, wenn er zurückgibt, was er stahl." Dies führte in vielen Fällen dazu, dass reiche Kaufleute etwa Stiftungen machten, die dann im Rahmen der Kirche betrieben wurden und zum Teil bis heute durch ihre reiche Güterausstattung noch funktionieren.

Kinder enterben zugunsten de Kirche

Doch nicht nur das: Um an Erbschaften heranzukommen, scheute die Kirche bereits in der Antike nicht davor zurück, Druck auf Eltern auszuüben, damit diese ihre Kinder enterbten und die Hinterlassenschaft der Kirche gaben. So predigte Kirchenvater Salvian aus Marseille im 5. Jahrhundert: "Wer sein Vermögen seinen Kindern hinterlässt statt der Kirche, handelt gegen den Willen Gottes und gegen seinen eigenen Vorteil. Während er für die irdische Wohlfahrt seiner Kinder Sorge trägt, betrügt er sich um seine eigene Wohlfahrt im Himmel" (Deschner, S. 504). Für den Hl. Basilius ist "Vorsorge für die Kinder nur ein Vorwand der Habsüchtigen" (ebd.). All dies führte zwangsläufig zu einem wachsenden Elend ungezählter Familien, was die spätrömischen Kaiser zum Eingreifen veranlasste: "Bereits Valentinian I. (364-375) geht deshalb scharf gegen die Erbschleicher des Klerus vor. 370 verbietet er geistlichen Mönchen, die Häuser der Witwen und Waisen aufzusuchen und erklärt sämtliche Schenkungen und Vermächtnisse von ihnen sowie anderen Treuen, die unter religiösem Vorwand das Opfer erpresserischer Priester werden sollten, für ungültig" (Deschner, S. 505). Diese Anordnung wurde jedoch, wie auch spätere Versuche in diese Richtung, bereits zwei Jahrzehnte später wieder aufgehoben. Die Kirche war einfach mächtiger und einflussreicher als der Staat – und "schließlich saugten Staat und Kirche gemeinsam das Volk aus, zogen sie am gleichen Strang". (Deschner, S. 506)
 


4. Teil

Unnachgiebig eingetrieben – der Zehnt

Eine große Rolle in den Einnahmen der Kirche spielte neben Grundbesitz und den Geschäften der Klöster – der Zehnt.

Im Mittelalter waren alle Grundbesitzer verpflichtet, ein Zehntel ihrer Gesamterzeugung oder ihres Einkommens an die Ortskirche abzuführen. "Vom Priester wurde erwartet, dass er ‘für seine Zehnten Verdammnis ausstreue’, wie es im Englischen heißt, also alle exkommuniziere, die ihren Zehnten gar nicht oder unrichtig zahlten" (Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, S. 454). In der Tat treiben "Geistliche bewaffnet und unnachsichtig Schulden ein", während sie gleichzeitig gegen Wucher und Zinsen predigten (Wolf, Neuer Pfaffenspiegel, S. 498). Ein Beispiel dafür ist Papst Pius V. im 16. Jahrhundert. Er gab seinen Geldeintreibern die Anweisung: "Ein gemeiner Mann, der seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, soll beim ersten Mal mit auf den Rücken gefesselten Händen einen Tag lang vor der Kirchentür stehen, beim zweiten Mal durch die Straße gegeißelt werden, beim dritten Mal wird man ihm die Zunge durchbohren und ihn auf die Galeeren schicken." (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 18)

Ein anderes Beispiel ist das Schicksal der Stedinger Bauern aus der Bremer Gegend, die sich weigerten, dem Erzbischof von Bremen den Zehnt zu zahlen. Gegen sie wurde im Jahre 1229 das furchtbare Instrumentarium der Inquisition in Gang gesetzt: "Gregor IX. zögerte nicht, seine Dominikaner in Norddeutschland den Kreuzzug gegen die Stedinger predigen zu lassen. Im Winter 1229/30 rückte Erzbischof Gebhard II. von Bremen zusammen mit seinem Bruder Herrmann von Lippe und anderen Adeligen ins Feld. Die weltlichen Großen waren in diesem Fall eines Sinnes mit dem Klerus, denn beiden war die Freiheit des Bauernvolkes ein Dorn im Auge ..." (Bernd Rill, Die Inquisition und ihre Ketzer, S. 90). Zunächst gewannen die Bauern, doch fünf Jahre später ist ihr Ende gekommen: "Am 27. März 1234 stellen sich die Stedinger bei Altenesch zwischen Delmenhorst und Vegesack zur Schlacht und wurden von der Übermacht massakriert." (Rill, S. 91)

 


5. Teil

Unversiegbare Einnahmequellen

Zu allen Zeiten verstanden es die Kirchenfürsten, sich Einnahmequellen zu verschaffen. Diese waren umso ergiebiger, je höher der Amtsträger in der Hierarchie stand – bis hin zum Papst.

Die Möglichkeiten der einfachen Priester, zu Geld zu kommen, waren vergleichsweise gering. Vielfach wurden sie von ihren Bischöfen sogar regelrecht ausgebeutet. Doch für ihre kultischen Verrichtungen konnten sie immerhin "Stolgebühren" verlangen, und das – trotz Kirchensteuer – bis heute. Auch die "Messstipendien" gibt es bis heute, und bis "1935 waren die Manualstipendien, bei denen der Priester das Geld gleichsam in die Hand bekommt, ... in Deutschland auch noch einkommensteuerfrei". (Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums Bd. III, S. 487)
Solche Gebühren gibt es schon lange: "Bereits um die Wende zum 4. Jahrhundert konnte man kaum noch Christ werden, ohne zu zahlen." (Deschner, S. 497)
In Mexiko im 19. Jahrhundert nahm das Eintreiben von Gebühren durch Priester extreme Ausmaße an. Arme mussten sich auf Jahre hinaus zur Fronarbeit verdingen, um die Gebühren für eine Befreiung von den Zahlungen an die Kirche herbeizuschaffen. Starb ein Fronarbeiter, dann wurden seiner Familie durch die Begräbnisgebühren weitere Schulden aufgebürdet (W. Löhde, Das päpstliche Rom und das Deutsche Reich, S. 175). Eine Folge war allerdings, dass in Mexiko bereits 1861 die staatliche Eheschließung eingeführt wurde. Wenig später führte die Trennung von Kirche und Staat zu einem dreißigjährigen blutigen Bürgerkrieg, maßgeblich ausgelöst durch den Vatikan.
Wesentlich besser als die Pfarrer waren die Bischöfe gestellt. Sie ließen sich bereits im 3. Jahrhundert "für die Konsekration von Kirchen, für die Übersendung von Hostien, von geweihtem Öl Gebühren bezahlen". (Deschner, S. 497)

"Willkommensschatz" zahlen

Im Mittelalter gab es weitere Möglichkeiten, etwa den "Willkommensschatz", den die Bewohner der bremischen Lande ihrem Kirchenfürsten alle drei Jahre zahlen mussten, wenn er ins Land kam, "um neue Kirchen zu weihen, Kinder zu firmen und die Christen zur Buße zu ermahnen ... An jedem 30. November war zusätzlich zum Kirchenzins der ‘Andreasschatz’ fällig, der von jedem bewohnten Haus zu bezahlen war. Säumige bezahlten das Sechzehnfache. Bei wiederholter Weigerung wurden Kirchenstrafen verhängt" (Horst Herrmann, Kirchenfürsten, S. 82). An diesem Prinzip hat sich bis heute nur wenig geändert. Noch im Jahre 1982 "verklagte das Bistum Augsburg einen Bauern wegen 18 DM, weil er nach altem Herkommen zur Zahlung einer Summe verpflichtet ist, die dem Gegenwert von ´12 Laib Brot` entspricht". (Herrmann, S. 237)

Spitzenverdiener – der Papst

All dies ist jedoch nur ein schwacher Abglanz dessen, was der oberste Kirchenfürst zu berappen vermag, der Papst. Seine Einnahmemöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Die bekannteste ist der Peterspfennig – ursprünglich tatsächlich ein Pfennig, den jeder katholische Haushalt jedes Jahr an den Papst abführen musste. Weniger bekannt ist, dass sich der "Heilige Stuhl" für jede Art von "Dispens" bezahlen ließ, d. h. für Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des kanonischen Rechts, beispielsweise für Ehen unter Blutsverwandten. Eine weitere Einnahmequelle waren die so genannten Jahresgelder oder Annalen, die Bischöfe und Kardinäle im ersten Jahr ihrer Amtsführung dem Papst zu zahlen hatten. Jeder neue Bischof musste zudem für teures Geld ein Pallium erwerben, ein aus der Wolle "geweihter" Schafe gewebter Umhang, der immer teurer wurde – auch im Falle der Versetzung (Darwin, Die Entwicklung des Priestertums und der Priesterreiche, S. 291). Tat er es nicht, so drohte ihm z. B. unter Papst Johannes VIII. (872-882) die sofortige Absetzung. (Emil-Heinz Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, S. 101)

"Stillhaltegelder“

Weniger offiziell, wenn auch sicher nicht weniger häufig, waren Stillhaltegelder, die z. B. Kleriker bezahlten, damit die Kirche ihr Zusammenleben mit einer Frau duldete – auch "Hurenzins" genannt. "In Island zahlt ein Priester seinem Bischof für jedes Kind seiner Frau 8 bis 12 Taler – und lebt unangefochten weiter im Konkubinat." (Herrmann, S. 167)
Der geschäftstüchtige Papst Innozenz III. (gest. 1216) organisierte den "päpstlichen Hof nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Künftig liegen eigene Geschäfts- und Gebührenordnungen vor". (Herrmann, S. 64)

Miete des Petersdoms für 10 000 Dollar

Hierzu gehören auch die Heiligsprechungsprozesse, die bis heute zumeist ungewöhnlich lange dauern, damit entsprechende Gebühren fließen können. "Nur wohlhabende Familien oder Ordensgemeinschaften können sich einen derart teuren Prozess erlauben, um einen oder eine der Ihren zur Ehre der Altäre erhoben zu sehen. Wie dem auch sei. Der Vatikan bleibt aus finanziellen Gründen an möglichst vielen und langwierigen Prozessen interessiert" (Herrmann, S. 299). Ist der Prozess dann erfolgreich abgeschlossen, gehen die Ausgaben dennoch weiter: "Der Vatikan investiert keine einzige Lira in eine Heiligsprechung, er lässt sich alles bezahlen, was dem Kirchenfürstentum einen neuen Heiligen einbringt, angefangen von den ersten Aktensammlungen bis zur feierlichen Papstmesse, bei der es dann soweit ist (Mietpreis für den Petersdom: 10.000 Dollar)." (Herrmann, S. 297)
Eine weitere nicht unerhebliche Einnahmequelle sind die Spenden der Rompilger. "Die immer wieder anfallenden heiligen Jahre oder die diesen nachgebildeten marianischen Jahre bringen nicht nur der Herde reichen Gewinn, in Form von Ablässen und sonstigen Gunsterweisen. Sie zahlen sich auch für die Hirten aus. Immerhin gelang es beispielsweise allein 1856, nicht weniger als 20 Millionen Marien-Medaillen abzusetzen, darunter 2 Millionen in Gold oder Silber." (Herrmann, S. 352)
Käuflich ist im Vatikan offenbar sehr vieles, angefangen von Reliquien über päpstliche Segensbriefe (5.000 DM), "Orden ... (in der Höhe bis zu 120.000 DM)" bis hin zu Adelstiteln. "Der Preis für einen Freiherren-Titel liegt bei 300.000 DM" (Herrmann, S. 311). Fürstentitel kosten etwas mehr, Herrmann spricht von 2,5 Millionen Mark: "Die Nebenkosten für eine solche Prozedur, etwa anlässlich der Ostermesse, belaufen sich auf weitere 50.000 DM." (ebd.)

Dies alles sind jedoch eher skurrile Marginalien, ebenso wie die Einnahmen aus vatikanischen Briefmarken oder die von Papst Sixtus IV. im 15. Jahrhundert erhobene Luxussteuer, die er von den Huren seines eigenen Freudenhauses erhob (Herrmann, S. 170). Bedeutsamer nämlich waren zwei andere Geldquellen: der Ablasshandel und der Ämterverkauf – doch davon mehr in einer der nächsten Nummern.

 



6.Teil

Kirchliche Sklavenhaltung

Die Unterwerfung unter Todesdrohung, die die Stedinger Bauern im 13. Jahrhundert erfahren mussten (siehe oben Teil 5), war in den meisten Teilen der abendländischen Christenheit schon viel früher brutale Realität. Denn die Kirche unterstützte von Anfang an die aus der Antike übernommene Sklaverei, ja verschärfte sie sogar in vieler Hinsicht – dies im Gegensatz zum Islam, der hier eine spürbare Humanisierung brachte:

"Wünscht einer der Sklaven eine Freilassungsurkunde, so stelle sie ihm aus, wenn du ihn gut kennst, und gibt ihm einen Teil deines Reichtums, den Gott dir verliehen." So steht es im Koran (nach Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums, Band 3, S. 513). "Die christliche Kirche aber verfocht energisch die Erhaltung der Sklaverei, sogar deren Verfestigung, ja sie machte die demütige Unterwürfigkeit der Unfreien zu einer Tugend." (ebd.)

Rumpf eines Sklavenschiffes, das von Afrika nach Amerika fuhr, mit
"Belegungsplan" für die Sklaven. Die meisten gefangenen Afrikaner überlebten die Überfahrt in die Sklaverei auf dem amerikanischen Kontinent nicht. Papst Nikolaus V. hatte zunächst den Portugiesen in der päpstlichen Bulle Dum Diversas (1452) die "Genehmigung" dazu erteilt, die Einwohner Afrikas nach Belieben zu knechten und zu versklaven. Dies war der Beginn der Versklavung Afrikas durch die Vatikankirche.

Es war vor allem Paulus, der die Sklaverei verteidigte, "ja, man nannte ihn mit Recht den konsequentesten Gegner der Sklavenemanzipation". (Deschner, S. 514)
Im Gegensatz zur Antike, wo die Freilassung von Sklaven so sehr in Mode kam, dass der Staat sogar dagegen einschritt, erschwerte die Kirche die Freilassung der in Kirchenbesitz befindlichen Sklaven. So wurde z. B. auf der 4. Synode von Toledo im Jahr 633 festgelegt, dass freigelassene Sklaven "die Kirche jeweils aus ihrem eigenen Vermögen entschädigten ... Auch musste der Bischof, der einen Sklaven freigelassen, ohne das Schutzrecht der Kirche vorzubehalten, seiner Kirche durch zwei andere Sklaven Ersatz leisten (can. 68). Schließlich hat die Kirche, was es sonst nirgends gab (!), die Freilassung ihrer Sklaven unmöglich gemacht. Sie waren als ‘Kirchengut` unveräußerlich." (Deschner, S. 523)

Die Vertreter des antichristlichen "Systems Baal", die Bischöfe der Kirche, beschließen bei der 3. Synode von Toledo, dass die von ihresgleichen gezeugten Kinder lebenslang Sklaven der Machtkirche sein müssen (Bild: Codex Vigilano, 976; gemeinfrei nach Wikimedia Commons)

Auch die Kinder der zölibatär lebenden Kleriker, die offiziell sämtlich als unehelich galten, wurden laut Beschluss der 3. Synode von Toledo im Jahr 589 zu lebenslangen Kirchensklaven gemacht. Dies galt auch für die Findelkinder, die vor den Kirchentüren abgelegt wurden. Und der "Heilige" Martin von Tours, von dem die fromme Legende der Teilung seines Mantels erzählt wird, hielt sich 20.000 Sklaven. "Die rechtliche Anerkennung der Sklaverei verschärfte sich, seit der Staat christlich wurde" (Deschner, S. 524). "Sogar in der Kirche erschienen die reichen Gläubigen umringt von Sklaven. Es gab Christen, die viele Tausende besaßen. Nach Johannes Chrysostomos war ein Kontingent von 1000 bis 2000 Unfreien auf antiochienischen Domänen [in der heutigen Türkei] ganz normal ..." (Deschner, S. 527). "Selbst die Klöster hatten Sklaven, sowohl zum Dienst im Kloster wie zur Bedienung der Mönche" (Deschner, S. 528). So kann man sagen, dass "die Kirche nichts tat, um die Sklaverei zu beseitigen, aber alles, um sie zu erhalten". (Deschner, S. 520)

 



7. Teil

Ablasshandel – ohne Geld kein Trost

Lange schon hatten Klöster für "Gebetsdienste" Geld genommen. Diese "Gebete" sollten den Laien "einen Anteil an dem geistlichen Verdienst oder den Ablässen vom Fegefeuer, die von den Mönchen mit Gebeten und guten Werken erworben worden waren", verschaffen. (Durant, Kulturgeschichte der Menschheit, Bd. 6, S. 455)

Zur vollen Blüte gelangte der Ablasshandel – wie sollte es anders sein – jedoch erst durch die Päpste. Besonderes Geschick bewies Sixtus IV., der im Jahre 1467 verkündigte, "die Wirkung kirchlicher Ablässe erstrecke sich nicht nur auf Lebende, sondern auch auf die armen Seelen im Fegefeuer. Die Herde kapierte. Jetzt sollte es noch leichter möglich sein, auch denen da drüben Gutes zu tun, indem man Messen lesen ließ und Ablässe erwarb – und dafür zahlte" (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 144). Sixtus verkündete auch, dass "diejenigen, die nicht in der Lage sind, eine Romreise anzutreten, einen ebenso vollständigen Ablass erlangen, wenn sie lediglich den dritten Teil der Reisekosten an die päpstlichen Vertreter zahlen würden. Es gab Tausend, die diesem Wahnwitz gefolgt sind" (Wolf, Neuer Pfaffenspiegel, S. 347). "Nach den Recherchen Corvins soll durch den Ablasshandel im Lauf der 600 Jahre seines Bestehens etwa eine Milliarde Gulden nach Rom geflossen sein" (ebd., S. 348). Arme freilich konnten dieses Segens nur sehr schwer teilhaftig werden, "denn sie haben kein Geld, also müssen sie des Trostes entbehren", wie es in einer Verlautbarung von Papst Leo X. (1513-1521) hieß.

 "Simonie" oder das Schachern mit geistlichen Ämtern

Nicht weniger erträglich – und vor allem schon wesentlich älter als der Ablasshandel – war der Verkauf von Ämtern. Bereits im Jahre 473 n. Chr. musste Kaiser Glycerius feststellen, dass der klerikale Ämterkauf bereits derart grassierte, dass "der größte Teil der Bistümer ... nicht durch Verdienste, sondern durch Geld erworben" wurde. (Deschner, Kriminalgeschichte, Bd. 3, S. 498)

Dies wurde in der Folgezeit noch schlimmer. "Papst Innozenz VII. (1484-1492) soll gleich nach seinem Amtsantritt 52 neue Sekretariatsstellen geschaffen haben. Jede von ihnen hat er zu einem Preis von 2.500 Goldgulden verkauft" (Wolf, S. 342). "Als Leo X. 1522 stirbt, werden die von ihm geschaffenen Ämter von seinem Nachfolger Hadrian VI. mit einem Federstrich für vakant erklärt, das heißt, sie mussten neu gekauft werden." (ebd., S. 343)

Leo X., mit bürgerlichem Namen Giovanni de Medici, hatte noch zu Lebzeiten 39 neue Kardinalsämter geschaffen, "wodurch ihm 511.000 Dukaten zugeflossen sind ... Teuer waren die Lizenzen für die roten Hüte der Kardinäle. Der Preis lag zwischen 10.000 und 30.000 Goldgulden pro Exemplar." (ebd.)

Die von Papst Clemens VI. (gest. 1352) "beanspruchten Taxen für den Erwerb vakanter englischer Pfründe überstiegen die Einkünfte des Königs von England um das Fünffache" (Herrmann, S. 44). Es versteht sich dabei von selbst, dass ein solches Schachern mit geistlichen Ämtern nur dem Papst zustand, nicht jedoch z. B. weltlichen Herrschern, die noch im Mittelalter versucht hatten, durch Geldmittel Einfluss auf von ihnen zu ernennende Bischöfe zu nehmen. Diese wurden der "Simonie" beschuldigt, d. h. der Vergabe geistlicher Ämter gegen Geld. Der Begriff Simonie leitet sich ab von Simon Magus, d. h. "Zauberer", der in Samaria lebte und nach seiner Taufe durch Philippus von Petrus und Johannes die Gabe des Handauflegens kaufen wollte, worauf ihn Petrus scharf zurechtwies. (Apostelgeschichte 8, 9)

Der "heilige" Hieronymus: "Wir brennen wahrhaftig vor Geldgier"

Der Kirche war jedoch schon immer erlaubt, was sie anderen verbot. Hierzu gehören auch Luxus und Verschwendung, wobei das den Gläubigen abgepresste Geld mit vollen Händen wieder ausgegeben wurde. Die Verschwendungssucht der Renaissance-Päpste war sprichwörtlich. Und selbstverständlich ließen sie auch ihre Verwandten daran teilhaben: "Den Vetter, Onkel, Vater als Papst zu erleben, hieß, früher oder später Geld, Gut, Grund zu erben. Noch heute zehren italienische Adelsfamilien vom damaligen Glücksfall, gehören sie zu den reichsten Sippen des Landes. Verständlich, dass sie sich in den Fragen der italienischen Innenpolitik noch immer auf die Seite des Papstes schlagen", und den Vatikan nicht nur ideologisch unterstützen. (Herrmann, S. 149)

Auch die Einführung des Zölibats, so Deschner, hängt "nachweislich mit der Furcht vor Verlust des Kirchenguts zusammen", dient doch "die Ehelosigkeit der Priester und Bischöfe ... nicht zuletzt der Vermeidung gefährlicher Erbfälle, wie man selbst offen zugibt." (S. 501)

Trotz aller klerikalen Verschwendung blieb noch genug übrig, so dass "das Gesamteinkommen des Papstes um 1250 größer war als die Einkünfte aller weltlichen europäischen Herrscher zusammengenommen. Von England erhielt der Papst im Jahr 1252 eine Summe, welche die Einkünfte der Krone um das Dreifache überstieg." (Durant, S. 456)

Von Papst Leo X. ist der Ausspruch überliefert: "Wie viel die Fabel von Christus Uns und den Unsern genützt hat, ist bekannt" (Herrmann, S. 142). Und wenn Friedrich Nietzsche die Kirche "die höchste aller denkbaren Korruptionen" nennt, so bestätigt er damit den Bischof Hieronymus, wenn dieser sagt: "Wir brennen wahrhaftig vor Geldgier, und indem wir gegen das Geld wettern, füttern wir unsere Käfige mit Gold, und nichts ist uns genug." (zit. nach Herrmann, S. 76)   


8. Teil

Das Blutgeld der Inquisition

"Nichts ist uns genug ..." Nirgends wurde die kirchliche Geldgier so deutlich wie bei der Verfolgung Andersgläubiger. "Kirchenfürsten haben immer wieder Blutgelder eingestrichen – so exzessiv, dass ein geflügeltes Wort sagte, das schnellste und leichteste Mittel, reich zu werden, sei das Hexenbrennen." (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 7)

Die ideologische Begründung dafür lieferte die Kirche gleich mit, zum einen durch die Einführung der Inquisition zu Beginn des 13. Jahrhunderts, zum anderen durch die Absegnung des "Hexenhammers", jener furchtbaren Anleitung zum Foltern und Töten von abertausenden Frauen in Europa. Papst Innozenz III. gebot seinen Inquisitoren, "das Eigentum der Ketzer zu konfiszieren, zu enteignen und Ketzerkinder zu enterben". Um schnell und direkt zu den gewünschten belastenden Geständnissen zu gelangen, ließen die Inquisitoren die Ketzer foltern. Hernach zog man das Vermögen der Opfer ein. Durch diese als Glaubensprozesse getarnte Raub- und Lynchjustiz "nahmen die Einkünfte des Bistums Toulouse so zu, dass Papst Johann der Zweiundzwanzigste im Jahre 1317 daraus sechs neue Bistümer machen konnte." (Otto Rahn, Kreuzzug gegen den Gral, 1985, S. 193)

Die Konfiskation des Eigentums von Ketzern war jedoch keine Erfindung des Mittelalters. Bereits der Codex Theodosianus, "das 438 zusammengestellte Reichsgesetzbuch, verzeichnet zwischen 380 und 438 ungefähr 80 Gesetze gegen ‘Ketzer’! Man verordnete die Wegnahme ihrer Kirchen, verbot ihnen den Bau von neuen sowie die Benutzung von Privathäusern zu kirchlichen Zwecken ... man bedrohte sie mit Ausweisung, Verbannung und Konfiskation ihres Vermögens. Man sprach ihnen das Recht ab, sich Christen zu nennen, Testamente zu machen oder aufgrund von Testamenten zu erben; zuweilen erklärte man sie sogar für unfähig, irgendwelche rechtsgültige Akte zu vollziehen. Und zuletzt hatte man endlich auch die Todesstrafe ... für alle ‘Abtrünnigen` bereit." (Deschner, Abermals krähte der Hahn, S. 475)

Während man jedoch in der Antike das Eigentum von Ketzern nur dann konfiszierte, wenn ihre Erben gleichfalls Ketzer waren, so rief auch in dieser Beziehung das Mittelalter zu einem Höhepunkt der Grausamkeit auf. "Das große Konzil von Tours, das Alexander III. 1163 abhielt, befahl allen weltlichen Fürsten, die Ketzer einzukerkern und ihr Eigentum zu konfiszieren." (Lea, Geschichte der Inquisition im Mittelalter, Bd. 1, S. 562)

Die Kirche zwang den Staat

Dies galt auch dann, wenn die Ketzer ihrem Glauben abschworen. Die weltlichen Herrscher mussten zunächst buchstäblich gezwungen werden, solche Konfiskationen durchzuführen – zu sehr widersprach es offensichtlich ihrem Rechtsempfinden. "Gerade in der Unterlassung dieser Pflicht lag, wie Papst Innozenz 1210 erklärte, eines der hauptsächlichen Vergehen, wofür Raimon VI. von Toulouse so bitter hatte büßen müssen" (ebd., S. 563). schon bald hatte sich diese Vorschrift zu einer reibungslos laufenden bürokratischen Maschine entwickelt: "Sobald ein der Ketzerei Verdächtigter vorgeladen und verhaftet worden war, belegten die weltlichen Beamten sein Vermögen mit Beschlag und benachrichtigten seine Schuldner von dieser Maßregel." (S. 565)
Der Anteil der Kirche am konfiszierten Gut war unterschiedlich, so z. B. 1369 in Deutschland ein Drittel, in anderen Fällen wurde zu gleichen Teilen geteilt; oder es wurde gedrittelt zwischen Inquisitionsbehörde, Bischof und Stadt bzw. Gemeinde. Im Kirchenstaat fiel natürlich der gesamte "Erlös" an die Kurie. Dies galt ab dem 14. Jahrhundert in der Regel auch für die übrigen Regionen Italiens. Doch oft genug prozessierten Kirche und Staat auch um die Anteile, bisweilen sogar jahrzehntelang.

Die Inquisition lebte von der Konfiskation

Unbestritten ist jedoch, dass ohne die Konfiskation die Inquisition ihre grausame Eigendynamik fast völlig eingebüßt hätte. "Wir dürfen daher mit Recht behaupten, dass durch die Aussicht auf den Gewinn aus den Geldstrafen und Konfiskationen die Arbeit der Inquisitoren viel weniger gründlich gewesen und zu einer verhältnismäßigen Bedeutungslosigkeit herabgesunken sein würde, sobald der erste fanatische Verfolgungswahn erloschen war; sie hätte vielleicht eine Generation hindurch gedauert, dann eine Zeitlang geruht, um bei einem neuen Wiederauftauchen der Ketzerei von neuem wieder aufzuleben ... Erst als man durch die Konfiskationen die Ketzer zwang, selbst die Mittel zu ihrer Vernichtung zu liefern, als die Habgier dem Fanatismus die Hand reichte und beide zusammen die treibenden Kräfte für die Inquisition wurden, erst da konnte jene hundertjährige, nicht nachlassende, erbarmungslose Verfolgung einsetzen, die unbedingt zum Ziele führen musste." (Lea, S. 597)
Auch Bernd Rill (Die Inquisition und ihre Ketzer, S. 85) bemerkt: "Die Spekulation ist erlaubt, ob das Heilige Offizium ohne seine mannigfaltigen finanziellen Anreize wirklich Jahrhunderte lang hätte aktiv bleiben können, oder ob es ohne diese nicht schon weit vor der Aufklärungszeit sanft entschlafen wäre." Wie sehr das Geld der "Treibstoff" für die Inquisition war, erkennt man auch daran, dass in der spanischen Inquisition bevorzugt reiche "Ketzer" zu Opfern wurden – vor allem reiche "conversos", d. h. bekehrte Juden: "Die Mitte des 17. Jahrhunderts gehört zu den für wohlhabende Conversos grausamsten Zeiten in Spanien." (Henry Kamen, Die spanische Inquisition, S. 158)
Bisweilen konnten sie sich auch durch Zahlung astronomischer Geldsummen für einige Zeit freikaufen (vgl. Rill, S. 32).
Im 18. Jahrhundert, als es praktisch keine wohlhabenden conversos mehr gab, war der Niedergang der Inquisition nicht mehr aufzuhalten.

Das Unglück der Menschen ist das Glück der Kirche 

Fest steht in jedem Fall: "Wohl nirgends in der Geschichte hat sich der Eifer, aus dem Unglück der Mitmenschen Gewinn zu ziehen, in so abstoßender Weise gezeigt als bei den Geiern, die den Spuren der Inquisition folgten, um sich an dem von ihr angerichteten Elende zu mästen." (Lea, S. 575)

 


9. Teil

Unermessliche Grausamkeiten – "Kirche der Geldgier"

"Nichts ist uns genug!" Nirgends wurde die kirchliche Geldgier so deutlich wie bei der Verfolgung Andersgläubiger. "Kirchenfürsten haben immer wieder Blutgelder eingestrichen – so exzessiv, dass ein geflügeltes Wort sagte, das schnellste und leichteste Mittel, reich zu werden, sei das Hexenbrennen". (Herrmann, Kirchenfürsten, S. 7)

Die Grausamkeit der Kirche war unermesslich. Fiel jemand in die Hände der Inquisition, dann kamen sofort die Beamten ins Haus: "Jeder Teil seines Hausrates und der Lebensmittel wurde inventarisiert, ebenso seine liegenden Güter. So wurde seine Familie, mochte sie noch so unschuldig oder schuldig sein, vor die Tür gesetzt, um Hungers zu sterben oder sich auf die unsichere Nächstenliebe anderer zu verlassen, eine Nächstenliebe, die nur allzu sehr beeinträchtigt wurde durch die Tatsache, dass jede Sympathiekundgebung für einen Ketzer gefährlich war." (Lea, Geschichte der Inquisition im Mittelalter, Bd. 1, S. 583)
Besonders pervers war die Vorschrift, das Vermögen einer Familie auch dann zu beschlagnahmen, wenn ein Verstorbener nachträglich (!) der Ketzerei bezichtigt wurde. "Eine Verjährung für die Ansprüche der Kirche trat erst nach 40 Jahren ein, bei der römischen Kirche erst nach 100 Jahren, und zwar datierte diese Verjährung nicht etwa vom Tage der Begehung des Verbrechens an, sondern erst von dem Tage seiner Entdeckung" (Lea, S. 585). Dies brachte eine große Rechtsunsicherheit mit sich, denn "kein Gläubiger oder Käufer konnte der Rechtgläubigkeit dessen sicher sein, mit dem er zu tun hatte" (ebd.). Eine ganze Familie konnte Jahrzehnte nach dem Tod eines Familienmitglieds plötzlich ins Elend gestürzt werden. Bei Lebenden gab es eine Verjährung erst recht nicht: "Die Inquisition rächte erbarmungslos an dem Greis, was der Jüngling an Unwillkommenem geäußert hatte. Ein Blick in die Akten, und Jahrzehnte alte Verfehlungen konnten immer noch zum Scheiterhaufen führen" (Bernd Rill, Die Inquisition und ihre Ketzer, S. 63). Deshalb wurde in der Inquisition alles genauestens protokolliert: "Um so wichtiger war ein schriftliches Gedächtnis, da Ketzer auch nach dem Tod noch abgeurteilt werden konnten, was nicht nur moralisch gemeint war, sondern auch die praktische Konsequenz nach sich zog, dass ihre Nachfahren unfähig zur Bekleidung öffentlicher Ämter und nach einem Ketzer nicht erbberechtigt waren. So hatte es die Inquisition in der Hand, einen missliebigen Zeitgenossen, dem seinerseits mit dem Verdacht der Häresie nicht beizukommen war, auf dem Umweg über seine Eltern finanziell zu erwürgen und ihn auch noch seines Amtes zu berauben. Dass Wissen Macht ist, hat sie damit einleuchtend vorexerziert." (Rill, S. 64)

Gut bezahlte Hexenjäger

Für die Hexenverfolgung galt das gleiche wie für die Inquisition. Auch hier fand der gesamte Prozess mit bereits vorab Verurteilten statt. Die Folterknechte wurden für jeden Handgriff, ja sogar für Speis und Trank auf Kosten des Opfers bezahlt. "An einem Hexenprozess verdiente jeder, der daran beteiligt war. Als Beispiel sollen die Taxen aus Franken genannt werden, denn für das Hochstift Würzburg ist eine Zehntgerichts-Kostenordnung erhalten ..., die Bischof Julius Echter erlassen hatte, um Ordnung in die Verhältnisse zu bringen ... Dem Botengänger, der das Ergebnis des Verhörs zur fürstlichen Kanzlei bringen musste, stand ebenso ein Lohn zu wie dem Geistlichen, der der zu Tode verurteilten Malefikantin mit allen üblichen Tröstungen der Religion zur Seite stand" (Döbler, Hexenwahn, S. 135). Auch die Gelder der Hexenprozesse kamen direkt oder auf Umwegen der Kirche zugute: "Mittel aus solchen konfiszierten Vermögen wurden, wie aus den Akten nachweisbar ist, beim neuen Schlossbau der Mainzer Erzbischöfe verwendet, auch die Kirchen in Goßmannsdorf (Main) und Gerbrunn wurden mit Geldern aus den Hexenprozessen gefördert" (ebd., S. 136). Bisweilen bekamen die Inquisitoren pro "überführter" Hexe sogar ein Kopfgeld. (Rill, S. 315)

Der goldene Altar in der katholischen Kathedrale von Sevilla wurde aus dem Gold gegossen, dass man den Indios in Lateinamerika geraubt hatte und die man ermordet hatte.

Blutgeld haftet nicht nur an Inquisition und Hexenverbrennung, es klebt auch an der Eroberung des amerikanischen Kontinents. "Der Missionseifer eines Columbus war gepaart mit der Sucht nach Gewinn, wie sein Brief an die Könige verrät. ‘Eure Hoheiten besitzen hier eine andere Welt, wodurch unser heiliger Glaube so große Verbreitung finden kann und woraus man so viel Gewinn wird ziehen können.` Eine solche Vermischung von Religion und Habsucht berührt uns heute peinlich ... Für welchen Zweck will er nun den Gewinn einsetzen? Für den Sieg des Christentums. Man braucht nur Amerika zu entdecken und dort die nötigen Geldmittel zu beschaffen, um das heilige Grab und Jerusalem wieder zurückzuerobern. Das Gold ist Mittel zu einem heiligen Zweck" (Enrique Rosner, Missionar und Musketen, S. 56). Folgerichtig landete vieles von dem Gold, das amerikanischen Ureinwohnern auf grausame Weise geraubt wurde, in spanischen Kirchen: "Wen überfällt nicht ein Schaudern, wenn er den mit 20 Tonnen Blattgold vergoldeten Altar der Kathedrale von Sevilla (siehe Foto links) bestaunt und dabei an das in den Minen vergossene Blut der Indios denkt. Treffend spricht diese prophetische Klage Erzbischof Melchior de Linnán aus: ´Er halte es für gewiss, dass jene Edelmetalle im Blut der Indios gebadet waren und dass, wenn man das aus ihnen herausgeholte Geld ausdrücken würde, mehr Blut als Silber aus ihnen heraustropfen müsste ...`" (ebd., S. 60)

 



Weitere Informationen zum Thema:
Freie Christen Nr. 3 – Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld

Wie geht es weiter?

Der Theologe Nr. 38 – Der Gott Mammon und seine Kinder: Die Gesellschaft, die Kirche und das Geld

Der Theologe Nr. 46 – Warum zahlt der Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?

Der Text  kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel; Ausgabe Nr. 78, Matthias Holzbauer, Der größte Raubzug aller Zeiten – Wertheim 1999, zit. nach theologe.de/kirche_geld.htm, Fassung vom 26.6.2023,
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