DER THEOLOGE
- Nr. 17
Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
Materialien
Organspender wider Willen im Auslandsurlaub
ADAC rät Touristen vorsorglich zu Ausweis
MÜNCHEN, 26. Oktober 2005 - Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden. Darauf hat der ADAC am Mittwoch in München hingewiesen. Denn in den meisten europäischen Ländern gelte anders als in Deutschland für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man in diesen Ländern nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat, erklärte der Autoclub. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Auch in Italien, Osterreich und Spanien gilt den Angaben zufolge diese Widerspruchsregelung. Sie gilt ferner in Luxemburg, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Eine Sonderform der Widerspruchsregelung haben Belgien, Finnland und Norwegen: Dort haben die Angehörigen ein Einspruchsrecht. Auch in Schweden und Frankreich werde man automatisch zum Organspender.
Wer nicht ungewollt im Ausland zum Organspender werden will, soll nach Empfehlung des Autoclubs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen, ob er seine Organe freigeben will oder nicht. Solche Ausweise, mit denen man auch seinen Widerspruch bekunden könne, gebe es in Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an (dpa-Meldung).
Gesetzliche Regelungen für die Entnahme
von Organen zur Transplantation in Europa
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale
Sicherung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
http://www.organspende-kampagne.de/info/rechtlich/europa_regelungen_organspende/
Land Gesetzliche Regelung
Belgien Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
Dänemark Erweiterte Zustimmungsregelung
Deutschland Erweiterte Zustimmungsregelung
Finnland Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
Frankreich Informationsregelung;
Achtung! In Zukunft: Organentnahmen bereits nach Herzstillstand
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,559972,00.html
Griechenland Erweiterte Zustimmungsregelung
Großbritannien/Irland Erweiterte Zustimmungsregelung
Italien Widerspruchsregelung
Luxemburg Widerspruchsregelung
Niederlande Erweiterte Zustimmungsregelung
Norwegen Widerspruchsregelung mit
Einspruchsrecht der Angehörigen
Österreich Widerspruchsregelung
Portugal Widerspruchsregelung
Schweden Informationsregelung
Schweiz Erweiterte Zustimmungslösung
Slowenien Widerspruchsregelung
Spanien Widerspruchsregelung
Tschechien Widerspruchsregelung
Ungarn Widerspruchsregelung
Erweiterte Zustimmungsregelung
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, z.B. per
Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung
vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden.
Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des
Verstorbenen.
Widerspruchsregelung
Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Informationsregelung
Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu.
Spanien und bald auch Frankreich:
Organentnahmen bereits nach 5 Minuten Herzstillstand
Besonders krass ist die Situation in Spanien, wo man bereits wenige Minuten nach
dem Tod oder vermeintlichen Tod mit dem Aufschneiden des Körpers zwecks
Organentnahme beginnen kann. Organentnahme in Spanien:
Gesetzliche Regelung - Kriterium Herzstillstand.
Ähnlich soll es demnächst auch in Frankreich sein:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,559972,00.html
Lesen Sie den Grundsatzartikel:
"Der Theologe Nr. 17" - Die
verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
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