DER THEOLOGE - Nr. 17
Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
Materialien



Organspender wider Willen im Auslandsurlaub

ADAC rät Touristen vorsorglich zu Ausweis

MÜNCHEN, 26. Oktober 2005 - Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden. Darauf hat der ADAC am Mittwoch in München hingewiesen. Denn in den meisten europäischen Ländern gelte anders als in Deutschland für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man in diesen Ländern nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat, erklärte der Autoclub. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Auch in Italien, Osterreich und Spanien gilt den Angaben zufolge diese Widerspruchsregelung. Sie gilt ferner in Luxemburg, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Eine Sonderform der Widerspruchsregelung haben Belgien, Finnland und Norwegen: Dort haben die Angehörigen ein Einspruchsrecht. Auch in Schweden und Frankreich werde man automatisch zum Organspender.

Wer nicht ungewollt im Ausland zum Organspender werden will, soll nach Empfehlung des Autoclubs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen, ob er seine Organe freigeben will oder nicht. Solche Ausweise, mit denen man auch seinen Widerspruch bekunden könne, gebe es in Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an (dpa-Meldung).



Gesetzliche Regelungen für die Entnahme von Organen zur Transplantation in Europa

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

http://www.organspende-kampagne.de/info/rechtlich/europa_regelungen_organspende/

 Land                          Gesetzliche Regelung

Belgien                       Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Dänemark                   Erweiterte Zustimmungsregelung

Deutschland                Erweiterte Zustimmungsregelung

Finnland                      Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Frankreich                  Informationsregelung; Achtung! In Zukunft: Organentnahmen bereits nach Herzstillstand
                                   
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,559972,00.html

Griechenland              Erweiterte Zustimmungsregelung

Großbritannien/Irland  Erweiterte Zustimmungsregelung

Italien                         Widerspruchsregelung

Luxemburg                 Widerspruchsregelung

Niederlande                Erweiterte Zustimmungsregelung

Norwegen                  Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Österreich                  Widerspruchsregelung

Portugal                      Widerspruchsregelung

Schweden                   Informationsregelung

Schweiz                      Erweiterte Zustimmungslösung

Slowenien                   Widerspruchsregelung

Spanien                      Widerspruchsregelung

Tschechien                 Widerspruchsregelung

Ungarn                       Widerspruchsregelung

 

Erweiterte Zustimmungsregelung

Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
 

Widerspruchsregelung

Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

 
Informationsregelung

Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu.


Spanien und bald auch Frankreich:
Organentnahmen bereits nach 5 Minuten Herzstillstand

Besonders krass ist die Situation in Spanien, wo man bereits wenige Minuten nach dem Tod oder vermeintlichen Tod mit dem Aufschneiden des Körpers zwecks Organentnahme beginnen kann. Organentnahme in Spanien: Gesetzliche Regelung - Kriterium Herzstillstand.
Ähnlich soll es demnächst auch in Frankreich sein:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,559972,00.html

 

Lesen Sie den Grundsatzartikel:
"Der Theologe Nr. 17" - Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
       

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