Große Gefahr: Organentnahmen schon bei Herzstillstand

Materialien – 2 zu Der Theologe Nr. 17
Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger

Aktualisiert am 30.6.2022


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1) Organtransplantation in Spanien

2) Sachfragen zum Kriterium des Herzstillstands

3) Weitere Informationen zum Herzstillstand

 



1) Organtransplantation in Spanien

In Spanien sind Organentnahmen bereits nach einer so genannten "Todesfeststellung" bei Herzstillstand zulässig. Es ist also nicht so "kompliziert" wie in Deutschland, wo ein so genannter "Hirntod" festgestellt werden muss, dessen Kriterien zuvor erfunden wurden, was aber zweifellos ein fortgeschritteneres Stadium des Sterbevorgangs ist. Immer jedoch werden Sterbende aufgeschnitten, nicht Gestorbene. Denn jeder Organspender muss lebendig sein, darf also nicht wirklich tot sein, damit die Organe noch "funktionieren". Wie schnell man in Spanien für tot erklärt und zum Organspender wird, dazu nachfolgend die Fakten:

A)

Real Decreto 2070/1999,
noticias.juridicas.com

Real Decreto 2070/1999, de 30 de diciembre, por el que se regulan las actividades de obtención y utilización clínica de órganos humanos y la coordinación territorial en materia de donación y trasplante de órganos y tejidos.
Königliches Dekret 2070/1999, Übersetzung des Anhangs I, Absatz 3; Übersetzung ins Deutsche von J. H. – Die königlichen Dekrete haben Gesetzeskraft.

Dieses nachfolgende Dekret 2070/1999 ist das derzeit gültige bezüglich der Organtransplantation (19.12.2005).


Anhang 1, Absatz 3:
Diagnostik des Todes aufgrund von Stillstand von Herz und Atmung
 

1. Diagnostik

1.° Die Diagnostik des Todes nach kardio-pulmonalen Kriterien basiert auf der unzweifelhaften Feststellung des Fehlens des Herzschlags, nachgewiesen durch das Fehlen des zentralen Pulses oder durch eine EKG-Ableitung, nebst des Fehlens einer spontanen Atmung, beides nachgewiesen während einer Zeitdauer von nicht weniger als fünf Minuten.

2.° Die Unumkehrbarkeit des Aussetzens der kardio-respiratorischen Funktionen muss festgestellt werden nach einer angemessenen Zeit der Anwendung fortschrittlicher Methoden der kardio-pulmonalen Reanimation. Diese Zeitdauer, ebenso wie die anzuwendenden Maßnahmen, richten sich nach dem Alter [des Patienten] und nach den Umständen, die zu dem Stillstand von Herz und Atmung führten. Jederzeit müssen die Schritte ausgeführt werden, die in den Richtlinien zur fortschrittlichen kardio-pulmonalen Reanimation aufgeführt sind, welche die zuständigen wissenschaftlichen Gesellschaften regelmässig veröffentlichen.

3.° Bei einer Körpertemperatur unter 32 Grad muss der Körper aufgewärmt werden, bevor man die Unumkehrbarkeit des Stillstands [von Herz und Atmung] feststellen und demnach die Diagnose des Todes stellen kann.

2. Maßnahmen zur Erhaltung der Verwendbarkeit [der Organe] und deren Konservierung

Das [Ärzte-]Team zur Erhaltung oder zur Extraktion [der Organe] beginnt mit der Arbeit erst, wenn das medizinische Reanimations-Team den Tod schriftlich mit Angabe des Zeitpunktes bestätigt hat.
Falls eine richterliche Erlaubnis gemäß Artikel 10 dieses königlichen Dekrets erforderlich ist, ist wie folgt vorzugehen:

a) Es können die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Blutflusses zu den Organen wiederaufgenommen werden, und es wird das Untersuchungsgericht in geeigneter Weise über die Existenz eines möglichen Organspenders unterrichtet.

b) Nach einer positiven Antwort des Gerichtes oder nach Ablauf von 15 Minuten ohne einen negativen Bescheid desselben kann damit begonnen werden, eine Blutprobe von 20 ccm und, wenn möglich, eine Urinprobe von 20 ccm und eine Probe von 20 ccm Magensaft zu entnehmen (gemäss beiliegender Prüfliste zu den Maßnahmen der Aufbewahrung), welche dem Untersuchungsgericht zur Verfügung gestellt werden. Danach wird mit den Maßnahmen zur Erhaltung [der Organe in einem guten Zustand] begonnen.

c) Wenn die richterliche Genehmigung entsprechend Artikel 10 dieses königlichen Dekrets vorliegt, kann mit der Extraktion [= Entnahme] der Organe begonnen werden.

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Ende des Abschnitts 3. Diagnostik des Todes wegen Stillstand von Herz und Atmung im Real Decreto 2070/1999, noticias.juridicas.com

Dass beim Sterben die unsterbliche Seele sich aus dem sterblichen Körper entbindet und noch voll schmerzempfindlich ist, wird von der Transplantations-Medizin komplett ignoriert, nicht nur in Spanien, sondern weltweit. Auch dass in dieser Zeit bei Sterbenden oft noch einmal das vergangene Leben wie in einem Film an ihnen vorüber zieht, um noch manches bereuen zu können, was im Jenseits zur schweren Last werden könnte, wird ignoriert. Davon haben Menschen in so genannten Nahtoderfahrungen berichtet. In Spanien sind die Menschen stattdessen von den Lehren der Vatikankirche über Himmel und Hölle geprägt.


B)

Organización Nacional de Trasplantes de España, donacion.organos.ua.es/ont

Donantes a Corazón Parado =
Organspender wegen Herz-
[und Atmungs-]Stillstand

Dieser Text hat keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern ist ein Kapitel der sehr umfangreichen WebSite der ONT
= Organización Nacional de Trasplantes, die allerdings ihrerseits gesetzlichen Status hat. Der Text behandelt offenbar (ausschließlich?) die Explantation von Nieren. Dabei ist zu bedenken, dass Nieren über längere Zeit verwendbar gehalten werden können als andere Organe.
(Übersetzung des Textes ins Deutsche von J. H.)

 

Möglichst schnelle Organentnahme nach Herzstillstand – Damit wird auch der Boden für die Organ-Mafia bereitet
 

Das hauptsächliche Problem, welches bei Organspendern nach Herzstillstand auftritt, ist, dass nach dem Stillstand des Herzens die Organe sehr schnell absterben, diese aber in der Zeit, die zur Erlangung der Erlaubnis des Richters und der Familien-Angehörigen nötig ist, verwendbar bleiben müssen. Daher besteht die Notwendigkeit, eine Methode einzusetzen, welche in ausreichendem Masse irreversible Schäden wegen mangelnder Durchblutung vermeidet oder verzögert. Die wichtigsten Methoden zur Erhaltung der Organe vor der Extraktion sind die folgenden:

Schnelle Extraktion. Hierbei werden keine besonderen Methoden zur Organ-Erhaltung angewendet. Die Organe werden sehr schnell nach dem Herz-Stillstand entnommen. In weniger als 30 Minuten ist die Bauchhöhle der Leiche [chirurgisch] eröffnet, die Aorta unterhalb der Niere mit einer Kanüle versehen, und die Durchströmung der Niere mit Konservierungsflüssigkeiten hat begonnen.
Externe Herzmassage. Die externe Herzmassage über der Leiche wird solange beibehalten, bis die Perfusion in situ [= Durchströmung der Organe in ihrer natürlichen Lage] stattfindet in der Absicht, die Zirkulation [des Blutes] aufrechtzuerhalten und eine mangelhafte Durchblutung [der Organe] zu vermeiden.
Kardio-pulmonaler Bypass, entweder vollständig oder teilweise, mit tiefer Abkühlung. Dank des Bypass bleibt die Versorgung der Organe der Bauchregion mit Blut und Sauerstoff erhalten.
Perfusion in situ [Durchströmung der Organe in ihrer natürlichen Lage]. Mit Spezial-Kathetern [= Sonden oder Röhren] wird der [Blut-]Kreislauf der Nieren abgetrennt, und die Nieren werden bis zu ihrer Extraktion mit kalten Lösungen durchspült.

Wirkliche Methoden der Erhaltung der Organe [in einem guten Zustand] sind die beiden letztgenannten, welche dank der Hypothermie [= Unterkühlung] und der Durchströmung der Organe [mit geeigneten Flüssigkeiten] eine Schädigung [der Organe] durch eine mangelhafte Durchblutung hinauszögern und es ermöglichen, in einem variablen Zeitraum von 2 bis 4 Stunden vor der Extraktion [der Organe] die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen.

Klinikum San Carlos, Madrid
Unser Hospital hat sich für folgende Vorgehensweise entschieden: Kardio-pulmonaler Bypass mit extra-korporalem Kreislauf, externe Versorgung mit Sauerstoff und tiefe Abkühlung. Die Organspender wegen Herz-Stillstands treten hauptsächlich auf Intensivstationen auf, weiterhin beim [ärztlichen] Notdienst, obwohl im Bereich ausserhalb der Krankenhäuser die größte Zahl von ihnen gefunden werden könnte.
Bis heute arbeitet allein das Klinikum San Carlos in Madrid (dank der …) mit dem in der Welt einzigartigen Plan, nach welchem Organe von Menschen entnommen und transplantiert werden, die auf der Straße sterben, und welche nur wegen der Organspende ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Um die Organe während der Zeit verwendbar zu erhalten, die vom Moment der Todes-Feststellung bis zum Beginn der Transplantation und bis zur Erledigung aller gesetzlichen Formalitäten verstreicht, verwenden wir den kardio-pulmonalen Bypass mit extra-korporalem Blutkreislauf, die externen Versorgung mit Sauerstoff und die tiefe Abkühlung.

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Ende der Übersetzung von J.H. ab “El principal problema …” bis zum Schluss aus Donantes a Corazón Parado = Organspender nach Herz- [und Atmungs-]Stillstand, damals einsehbar unter donacion.organos.ua.es, info_sanitaria, processo und corazon-parado.htm

Es muss also alles sehr schnell gehen. Und vieles liegt am Arzt, der irgendwann z. B. an keine mögliche Reanimation mehr denkt, sondern an die Funktionsfähigkeit der Organe der baldigen Leiche. Nicht auszudenken außerdem, wenn hier unmerklich eine Organ-Mafia mitwirkt, welche nur die Organe eines ihr ausgelieferten Menschen begehrt, ob er noch lebt oder schon vom Arzt tot gesagt ist, sonst nichts. Zur Reanimation siehe nachfolgende Kapitel: Sachfragen zum Kriterium des Herzstillstands und Die deutsche Bundesärztekammer zum Herzstillstand

 





2) Sachfragen zum Kriterium des Herzstillstands


Einführung:
Wenn Ärzte einen Menschen ohne Puls und Atmung vorfinden, sind sie verpflichtet, eine Reanimation zu versuchen, falls diese möglich erscheint. Nachdem die Atemwege freigelegt wurden, sind die beiden wichtigsten Maßnahmen eine künstliche Beatmung und eine Herzdruck-Massage, welche im Wechsel erfolgen.
Während der Maßnahmen zur Reanimation stirbt das Gehirn zunächst nicht ab, da es durch diese Maßnahmen in gewissem Maße (30 % von normal) mit Blut und Sauerstoff versorgt wird. Daher führt man die Maßnahmen im allgemeinen über etwa eine halbe Stunde durch, wonach immer noch ein Weiterleben des Patienten ohne schwerwiegende bleibende Schäden möglich ist. Auch längere Zeiten der Bemühungen zur Reanimation können noch zum Erfolg führen; es gibt hierzu keine Normen. Erst wenn nach einer halben Stunde oder länger die zwischenzeitlichen Überprüfungen des sog. zentralen Pulses niemals eine eigenständige Herztätigkeit ergaben, brechen die Ärzte die Bemühungen ab. Wie lange die Ärzte die Bemühungen fortsetzen, liegt in ihrem Ermessen, wobei sie nicht dem Strafgesetz unterliegen.
Wenn ein Patient mit Stillstand von Herz und Atmung als Organspender in Frage kommt, wird z. B. in Spanien nach Beendigung der Bemühungen zur Reanimation (mindestens) 5 Minuten abgewartet, ob Herz und Atmung von selbst wieder in Gang kommen. Ist dieses nicht der Fall, so kann der Totenschein ausgestellt werden, und es beginnen die Maßnahmen zur Erhaltung der Organe, die solange fortgesetzt werden, bis die Erlaubnis des Richters und der Angehörigen zur Entnahme der Organe eintrifft.


Es entstehen hier zwei schwerwiegende Fragen:
(a) Wie sehr lässt sich das Reanimations-Team in seiner Entscheidung zum Abbruch seiner Bemühungen von der in Aussicht stehenden Organentnahme beeinflussen?
(b) Wie sind die sehr eingreifenden Maßnahmen zur Erhaltung der Organe zu rechtfertigen, wenn keinerlei Einwilligung des Patienten selbst, seiner Angehörigen und des Richters vorliegt?

1. Wie kann garantiert werden, dass nach 5 Minuten Stillstand von Herz und Atmung keinerlei Aktivitäten des Gehirns mehr vorhanden sind?
Während der Bemühungen zur Reanimation und auch in den 5 Minuten danach ist eine Hirntod-Diagnostik nicht möglich. Auch ist eine solche im Zusammenhang mit dem Stillstand von Herz und Atmung zur Ausstellung des Totenscheins im spanischen Gesetz (Real Decreto 2070/1999) nicht vorgeschrieben.
Hierzu sagt die Bundesärztekammer (siehe auch unten): Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur ist bisher nicht als sicheres „Äquivalent zum Hirntod“ nachgewiesen und kann deshalb nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren Todeszeichen ersetzen.

2. Wie kann garantiert werden, dass der Organspender nach Ausstellung des Totenscheins während der Vorbereitungen zur Organentnahme (= Maßahmen zur Erhaltung der Organe) und während der Organentnahme selbst nicht allerstärkste Schmerzen verspürt und nicht in Panik verfällt (ohne sich allerdings bemerkbar machen zu können)?
Da über den Zustand des Gehirns nichts bekannt ist, kann dieses nicht garantiert werden. –
Sollten die Ärzte eine Vollnarkose geben, so gestehen sie damit ein, dass der Patient möglicherweise noch lebt und Schmerzen empfinden kann. Sollten sie keine Vollnarkose geben, gehen sie ein überhaupt nicht vertretbares Risiko ein.


3. Wie kann überhaupt während der und nach den Bemühungen zur Reanimation ein Stillstand von Herz und Atmung über einen Zeitraum von 5 Minuten mit Sicherheit festgestellt werden?
Ein vollständiger Stillstand des Herzens über komplette 5 Minuten ist während der Maßnahmen der Reanimation nicht feststellbar. Während der Beatmung und während des rhythmischen Pressens des Brustkorbs („Herzdruckmassage“) kann die Herztätigkeit überhaupt nicht überprüft werden. Der sog. „zentrale Puls“ (an der Carotis getastet) kann nur in kurzen Pausen zwischen diesen Maßnahmen geprüft werden.
Auch in den 5 Minuten nach Abbruch der Maßnahmen zur Wiederbelebung ist die Diagnose des Herzstillstands unsicher, denn eine EKG-Ableitung ist nicht vorgeschrieben, und das Tasten des „zentralen Pulses“ an der Carotis ist unzuverlässig, siehe z. B. Sefrin, Peter: Grundlagen der Basisreanimation bei Erwachsenen, Deutsches ÄrzteblattNr. 17/2005 bzw. Nr. 102 vom 29. 04. 2005, aerzteblatt.de.
Hier ist auch an das Phänomen des Scheintodes zu denken. Bei einem solchen sind Herztätigkeit und Atmung so schwach, dass sie nicht bemerkt werden, aber sie reichen aus, das Gehirn in ausreichendem Masse mit Sauerstoff zu versorgen, so dass es nicht abstirbt. Nach einer Zeit kann dann so ein Scheintoter wieder zu sich kommen und einfach weiterleben.

Schlussfolgerung:
Das Kriterium des Herzstillstandes zur Todesfeststellung, welches in etwa der Hälfte der europäischen Länder praktiziert wird, ist auf gar keinen Fall akzeptabel. Bundesbürger, die in solche Länder reisen, sollten unbedingt einen negativen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache stets bei sich tragen. Ein Muster auf Spanisch („Carné Negativo de Donación“) sowie mehr zur Kritik am Hirntod-Konzept siehe die Texte T1-T5 auf www.mutual-mente.com

Diese Informationen stammen von: Joachim Hornung, Post Box / Apartado de Correo 260, E–35508 Costa Teguise, Lanzarote, España. joachimhornung@gmx.de
 




3) Weitere Informationen zum Herzstillstand
 

Organentnahme nach Herzstillstand („Non heart-beating donor“)
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Stand: 11.12.1998

In Eurotransplant Newsletter 148, September 1998, wird ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur als
Äquivalent zum Hirntod“ bezeichnet und damit eine Nierenentnahme bei diesen Non heart-beating donors“ begründet. Demgegenüber ist im Anschluss an die gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Deutschen Transplantationsgesellschaft von 1995 medizinisch, ärztlich und rechtlich festzuhalten:

Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur ist bisher nicht als sicheres Äquivalent zum Hirntod“ nachgewiesen und kann deshalb nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren Todeszeichen ersetzen. Die biologisch unmögliche Reanimation ist von einer ärztlich aus guten Gründen abgebrochenen oder unterlassenen Reanimation zu unterscheiden. Dieser Unterschied und seine Bedeutung für das ärztliche Handeln ergeben sich auch daraus, dass ein und derselbe medizinische Befund des Herz- und Kreislaufstillstands 4 verschiedenen Kategorien von Non heart-beating donors“ zugeordnet wird. Die biologisch unmögliche Reanimation und damit der irreversible Herzstillstand kann bisher weder durch die Dauer noch durch andere Kriterien als die sicheren Todeszeichen nachgewiesen werden. Die Kriterien für einen Therapieabbruch einschließlich der Reanimationsbemühungen sind bisher nicht standardisiert und standardisierbar.
Es gibt kein einheitliches Transplantationsgesetz aller Länder des Eurotransplant-Bereichs oder der Europäischen Union. Für Deutschland gilt seit 1. Dezember 1997 das deutsche Transplantationsgesetz. Es unterscheidet klar die Organ- und Gewebeentnahme beim toten und beim lebenden Spender. Eingriffe zur Organ- und Gewebeentnahme beim toten Spender setzen u. a. die Feststellung seines Todes nach Regeln gemäß dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft voraus. Diese Voraussetzung erfüllt ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur als mögliches, aber unsicheres Todeszeichen nicht. Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert werden.

Gezeichnet:
Prof. Dr. Dr. h.c. K. Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages
Prof. Dr. Th. Brandt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
Prof. Dr. P. Hanrath, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung
Prof. Dr. A. Haverich, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft

Veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 50 (11.12.1998), Seite A-3235

____
Ende des Artikels Organentnahme nach Herzstillstand der Bundesärztekammer vom 11.12.1998

 

Der Text kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Große Gefahr: Organentnahmen schon bei Herzstillstand, Wertheim 2003, zit. nach theologe.de/organe2.htm,
Fassung vom 30.6.2022, Copyright © und Impressum siehe hier.


 


Lesen Sie auch:
Die rechtlichen Regelungen zur Organtransplantation in den einzelnen europäischen Ländern

Der Theologe Nr. 17 – Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger

       


 

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