DER THEOLOGE
Hintergrund
Die Bekämpfung der Zeugen Jehovas durch die Evangelische Kirche
in der Weimarer Republik,
im Dritten Reich und in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Weimarer Republik und zum Dritten Reich entnommen aus der Dokumentation: Der Theologe, Ausgabe Nr. 4, Die
evangelische Kirche und der Holocaust;
zur Bundesrepublik entnommen aus
"Der Theologe aktuell"
1930 - „Sektenerhebung“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern
- Mit einem umfangreichen Fragebogen an die Kirchengemeinden will die
evangelisch-lutherische Kirche alle Personen in ihrem Wirkungskreis
erfassen, die einer „Sekte“ angehören. Dazu werden 1930 gerechnet:
Baptisten, Zeugen Jehovas, Neuapostolische, Spiritisten, Adventisten,
Pfingstler, Neutäufer, Mennoniten, Methodisten, Creglianer, Darbyisten,
Hörgerianer, Jerusalemsbrüder, „Vereinigte Brüder in Christo“, Irvingianer
usw.
Die Erhebung dient als Grundlage, um auch konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung
vorzunehmen, wie z. B. gegen die Zeugen Jehovas (siehe Zeitablauf: 1932;
Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Jahrgang 1967; S.
326).
Januar 1932 - Das Evangelisches Sonntagsblatt aus Bayern wendet sich
gegen die Zeugen Jehovas: „Gegen den Unfug der sog. Bibelforscher“:
„Weite Kreise der Kirche kämpfen schon seit langem aus religiösen und
kirchlichen, die Nationalsozialisten aus vaterländischen Gründen gegen
dieses Unwesen. Dem bibelforscherischen Treiben, das in letzter Zeit in
Bayern einen ganz besonders großen Umfang angenommen hatte, wurde nunmehr
durch die Polizeidirektion München ein Ende bereitet. Mit dem Beschluss vom
18. Nov. (Bay. Pol. Blatt Nr. 180 vom 23. Nov. 1931) wurde die polizeiliche
Beschlagnahme und Einziehung der Druckschriften der ´Internationalen
Bibelforschervereinigung in Magdeburg` für das Gebiet des Freistaates Bayern
angeordnet“ (S. 4-5).
Anmerkung: Mit den „Bibelforschern“ sind die „Zeugen Jehovas“ gemeint.
Vgl. den Kampf Martin Luthers gegen Andersgläubige: Luther fordert die
Todesstrafe für Bürger, die den Glauben an Christus anders verstehen als er
(mit Ausnahme der Katholiken, deren Glaube „reformiert“ werden soll). Z. B.
droht Luther mit der Hinrichtung ohne Gerichtsverhandlung für Christen,
welche seine Rechtfertigungslehre nicht befürworten (Auslegung des 82.
Psalms, Tomos 5, S. 74 b-76; siehe „Der Theologe Nr. 3“: So spricht Martin
Luther - So spricht Jesus von Nazareth - Ein Vergleich).
1932 - Das Evangelische Sonntagsblatt aus Bayern muss eine
Gegendarstellung drucken:
„Es ist nicht wahr, dass die Internationalen Bibelforscher das Volk für
dunkle Ziele zu gewinnen versuchen ... Die bibelforscherliche Tätigkeit ist
in Bayern nicht beendigt worden, sondern wird in gleichem Umfang
fortgesetzt. ... Eingezogen worden sind ... einige Exemplare dieser
Druckschriften.“
Das Sonntagsblatt kommentiert die Gegendarstellung in 4-5fachen Umfang: „... Die Mitteilungen obiger ´Berichtigung` dürften weniger uns als die
bayerische Polizei interessieren, welche nach wie vor angewiesen ist, das
Treiben der Sekte im Auge zu haben und ihre Schriften, wo sie angetroffen
werden, wegzunehmen. Übrigens ist nach Erkundigung an zuständiger Stelle von
der Polizei die Liste der zu beschlagnahmenden bibelforscherlichen Schriften
neuerdings noch vergrößert worden. Unsere Leser können sich nunmehr selbst
ein Urteil über den Wert obiger ´Berichtigung` bilden“ (S.135 f.).
Anmerkung: Es gibt damals ca. 25.000 Zeugen Jehovas in Deutschland. In
der Zeit von 1933-1939 sind z. B. 5-10 % der KZ-Insassen Zeugen Jehovas (Frankenpost, 15.1.1999).
18.5.1933 - Evangelische Sonntagsblatt in Bayern: Geistliche sollen „das
Ihrige“ gegen Zeugen Jehovas tun: „Mit der Bekanntmachung vom 13. April
d. Js. (Staatsanz. Nr. 88) hat das Staatsministerium des Inneren auf
Ersuchen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultur die Vereinigungen
der ´Ernsten Bibelforscher` in Bayern aufgelöst und verboten.
Wir geben dies mit dem Hinweis darauf bekannt, dass die genannte Sekte seit
einiger Zeit sich auch des Namens ´Zeugen Jehovas` bedient und erwarten von
unseren Geistlichen, dass sie das Ihrige tun werden, um ein weiteres
Auftreten der Sekte in ihren Gemeinden zu unterbinden. München, den 11. Mai
1933 - Ev.-Luth. Landeskirchenrat - D. Meiser“ (Amtsblatt Nr. 11 für die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins; vgl. Zeitablauf:
1932).
Anmerkung: Von den ca. 25.000 Zeugen Jehovas
in Deutschland werden in den nächsten Jahren 10.000
inhaftiert, 2.000 müssen in die KZs. Dort kommen 1.200
ums Leben, weitere 250 werden anderweitig „erhängt, erschossen oder geköpft“
(Frankenpost, 15.1.1999).
9.6.1933 - Zusammenkunft von Nazi-Vertretern der Ministerien und der
Gestapo mit Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in
Berlin, um Maßnahmen für das Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen zu
besprechen.
Der katholische Domkapitular Piontek bittet um „strenge staatliche
Maßnahmen“ gegen diese Gemeinschaft. Und der evangelische
Oberkonsistorialrat Fischer will ein Verbot der Zeugen Jehovas wegen der
Gefahr für das „deutsche Volkstum“. Darüber hinaus vertritt er die
Auffassung, dass die Kirche auch „mit ihren eigenen Mitteln“ entgegentreten
müsse (Protokoll der Besprechung im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und
Volksbildung; Ev. Zentralarchiv, 7/Generalia XII. Nr. 161; zit. nach Garbe,
a.a.O., S. 10). Zwei Wochen später werden die Zeugen Jehovas verboten.
10.9.1933 - Das Evangelische Deutschland, das in Berlin erscheinende
„maßgebliche Organ auf protestantischer Seite“
(Auflage: 20.000;
Schriftleiter: Professor August Hinderer, der Direktor des Evangelischen
Pressedienstes) kommentiert das Verbot der Zeugen Jehovas durch die
Nationalsozialisten mit Dankbarkeit und fordert weitere Verbote: „Die
Kirche wird dankbar anerkennen, dass durch dieses Verbot eine
Entartungserscheinung des Glaubens beseitigt worden ist ... Damit ist jedoch
noch keine vollständige Bereinigung der Sekten erreicht. Erwähnt seien nur
die Neuapostolischen“
(Das Evangelische Deutschland, Kirchliche Rundschau für das Gesamtgebiet der
Deutschen Evangelischen Kirche, Nr. 37, 10.9.1933; zit. nach Garbe,
a.a.O.,
S. 10; vgl. Arndt, a.a.O., S.
8).
Vgl. Martin Luther über Andersgläubige, z.B. die sog. „Täufer“: „Darum ist
ohne Zweifel die Obrigkeit schuldig ... und soll mit leiblicher Gewalt und
nach Gelegenheit der Umstände auch mit dem Schwert strafen“, ... „Meister
Hansen befehlen“ (= töten) (Der 82. Psalm ausgelegt, Tomos 5, S. 74 b-76 b;
zit. nach Der Theologe Nr. 3).
16.12.1933 - Zusammenarbeit zwischen Gestapo und Kirchen-Centrale zur
Verfolgung von religiösen Minderheiten
- Der Leiter der evangelischen
Apologetischen Centrale, der bayerische Pfarrer Walter Künneth, schreibt an
die Reichskirchenregierung: „Der Materialaustausch zwischen dem Geheimen
Staatspolizeiamt und der Apologetischen Centrale hat bereits begonnen. Auch
mit dem Propaganda-Ministerium wurde Fühlung aufgenommen. Es besteht die
Aussicht, dass auch hier eine Arbeitsverbindung zu Stande kommt. Auch das
Reichsinnenministerium hat in den vergangenen Monaten der Apologetischen
Centrale wiederholt wichtiges Material zur Durchprüfung und praktischen
Ausnutzung zur Verfügung gestellt.“ (Evangelisches Zentralarchiv
1/C3/392; zit. nach Juden-Christen-Deutsche 1, a.a.O.,
S. 412). Die Apologetische Centrale erarbeitet z. B. Materialien gegen Juden und „Sekten“ und stellt
dies dem Staat zum Zwecke der Verfolgung dieser religiösen Minderheiten zur
Verfügung.
4.4.1934 - Anweisung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nach
einer Bekanntmachung des Kultusministeriums: Religionslehrer werden zum
Hitlergruß verpflichtet
Darin heißt es: „Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die
stehende Klasse und grüßt als erster, indem er den rechten Arm erhebt und
dabei die Worte ´Heil Hitler` spricht. Die Klasse erwidert den Gruß in der
gleichen Weise. Am Schlusse der Schulstunde wiederholt der Lehrer den
deutschen Gruß vor der stehenden Klasse. Diese antwortet in gleicher Weise.“
„Wir weisen unsere Religionslehrer an, der Bekanntmachung des
Kultusministeriums entsprechend zu verfahren. Ev.-Luth. Landeskirchenrat;
D. Meiser“ (Amtsblatt der Ev.-Luth. Kirche in Bayern 1934, Nr. 1845).
Anmerkung: Die von Kirche und Staat bekämpften bzw. verfolgten Zeugen
Jehovas verweigern den Hitlergruß. Dieser Gemeinschaft angehörende Schüler
werden deshalb z.B. von Lehrern geschlagen (nach
Video „Lila Winkel“,
Starlock Pictures, New York 1991; vgl. Zeitablauf: 1932).
August 1937 - Der Vertreter des Landesbischofs der Bremischen
Evangelischen Kirche ruft dazu auf, Aktivitäten von Zeugen Jehovas umgehend
an die Gestapo zu melden (Inge Marßolek/René Ott, Bremen im Dritten
Reich, Bremen 1986, S. 495, Anm. 105; zit. nach Garbe, a.a.O., S. 10).
Ab 1.9.1939 - Die als staatsfeindliche
„Sekte“ von Staat
und Kirche verfolgten Zeugen Jehovas verweigern den Kriegsdienst. Sie berufen sich
auf das Gebot „Du sollst nicht töten“. Der erste Kriegsdienstverweigerer in
Deutschland, ein Zeuge Jehovas, wird am 15.9.1939 im KZ Sachsenhausen
hingerichtet.
22.10.1939 - Zeugen Jehovas legen eine Flugschrift mit dem Titel „Krieg
oder Frieden?“ vor die Tür eines evangelischen Vikars aus dem
Münsterland. Der Vikar verständigt sofort die Polizei und teilt mit, wer
nach seiner Meinung als Täter in Frage kommen könnte (Bundesarchiv R 60
II/33, Bl. 2-5; zit. nach Garbe, a.a.O., S. 10).
April 1941 - Entlassung aus dem KZ bei Rückkehr in die Kirche
- Die ehemals evangelische Familie Kusserow aus Bad Lippspringe, die sich den
Zeugen Jehovas angeschlossen hat, wird wegen ihres Glaubens enteignet, die
Familienmitglieder kommen ins KZ. Für den Fall, dass sie ihrem neuen Glauben
wieder „abschwören“ und z. B. wieder evangelisch werden, wird ihnen die
Entlassung aus dem KZ zugesichert. Dies tun sie nicht (nach „Lila Winkel“,
a.a.O.).
April 2000 - Lesen Sie den Artikel: Wie in der Nazi-Zeit: Kirche bekämpft Zeugen Jehovas
24.3.2005 - Kirchliche Diskriminierung der Zeugen Jehovas - Das
Oberverwaltungsgericht Berlin macht nicht mit / Ekklesiogene Neurosen in den
Kirchen - Was ist, wenn ein Staat auch einer kleineren Religionsgemeinschaft ähnliche
Rechte verleihen könnte wie sie die beiden großen Quasi-Staatskirchen
„Evangelisch“ und „Katholisch“ seit Jahrhunderten in
immer wieder neuen Formen genießen! So entschied
das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass das Land Berlin auch den Zeugen
Jehovas den Status einer „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“ verleihen
muss, was z.
B. mit einigen Steuerbefreiungen verbunden ist. Der Aufschrei und der
Protest der Kirchen folgte sofort. So verwies die Evangelische Kirche
sogleich auf kritische Berichte von einzelnen Aussteigern bei den Zeugen
Jehovas. Wörtlich erklärte z. B. der EKD-Vorsitzende Bischof Wolfgang Huber:
„Man muss ja auch fragen, wer sonst Auskunft
geben soll, wenn nicht diejenigen Menschen, die tatsächlich unter Druck
geraten“ (Spiegel
online, 24.3.2005).
Als Außenstehender kann man aber zurückfragen: „Warum aber nur diese und aus Gründen der Ausgewogenheit nicht auch
diejenigen, die sich bei dieser Gemeinschaft wohlfühlen?“ Wendet man nämlich denselben Maßstab, den Bischof Huber hier einfordert, an die
evangelische und an die katholische Kirche an, hätte dies schon lange
dazu führen müssen, dass die beiden Großkirchen
ihre maßlosen Privilegien (vgl.
www.stop-kirchensubventionen.de) verlieren. So berichten nämlich
Aussteiger aus den beiden Amtskirchen seit Jahren z. B. von
Einschüchterungen der Menschen mit Höllendrohungen. Oft finden diese
Einschüchterungen nicht direkt statt, sondern werden sehr subtil eingesetzt.
Die Folgen sind vielfach so genannte „ekklesiogene“ Neurosen oder Psychosen,
welche Gläubige bereits zu Hunderten aus der Bahn warfen. Davon betroffen
sind meist Menschen, die sich trotz schwer wiegender Probleme mit der
kirchlichen oder biblischen Lehre oder bestimmten kirchlichen
Moralvorstellungen nicht von diesen lösen können. Erst Anfang März
nahm in Groitzsch bei Leipzig eine engagierte lutherische Kirchenvorständin
ihre drei minderjährigen Kinder mit den Tod. Sie warteten mit zwei Bibeln in
eisiger Kälte auf den Tod durch Erfrieren. Hinzu kommen sexueller
Missbrauch von Kindern durch kirchliche Amtsträger und vieles mehr.
Man
stelle sich vor, wie das Urteil des Gerichts womöglich ausgefallen wäre,
wenn auch nur eines dieser Vergehen, die in den Kirchen an der Tagesordnung
sind, bei den Zeugen Jehovas passiert wäre. Außerdem wurde gerade
diese Gemeinschaft auf unmittelbare oder mittelbare Veranlassung der Kirchen
von den Nationalsozialisten verfolgt, was viele der „Zeugen“ nicht überlebten.
Schon aus diesem Grund hätten die Kirchenvertreter
allen Grund, freiwillig vom hohen Ross zu steigen und ihr Inquisitionsgebaren
nach ca. 1800 Jahren endlich zu beenden.
Lesen Sie dazu auch Ein Kirchenaussteiger
berichtet.
11.6.2005 - Religionsunfreiheit in Deutschland
-
Ein erschütternder Bericht über die berufliche Laufbahn eines
EDV-Spezialisten, der einmal beim Verlag der Zeugen Jehovas gearbeitet
hatte. Lesen Sie
Religionsunfreiheit in
Deutschland - ein Land im Griff der modernen Inquisition!
1.8.2009 / 26.1.2010 -
Religionsbekämpfung in Deutschland - Nur Ladehemmung eines Maschinengewehrs
verhinderte Massaker an Zeugen Jehovas / Anklage wegen 81-fachen Mordversuchs -
In Deutschland besteht durch den Rufmord und die
Verleumdungen der evangelischen und katholischen Sektenbeauftragten gegenüber
religiösen Minderheiten die Religionsfreiheit nur auf dem Papier (siehe dazu
Der Theologe Nr. 12). Wem die Kirche das
Etikett "Sekte" anheftet, der wird immer wieder ausgegrenzt, diskriminiert, vor
Gericht benachteiligt, und ihm werden vielfach normale bürgerliche Rechte nicht gewährt
(siehe dazu auch in Der Theologe Nr. 4).
Zudem wird schon den Schülern im konfessionellen Religionsunterricht das
Feindbild "Sekte" eingeimpft. Zu den beliebten Anschuldigungen der Kirche
gehört, dass "Sekten" angeblich die Familien
zerstören würden.
Weil seine 61jährige Stieftochter schon vor über 40 Jahren Mitglied bei den Zeugen Jehovas
wurde, wollte sich der
82-jährige Horst A. aus Halle in Westfalen jetzt an dieser Glaubensgemeinschaft
rächen.
Nach kirchlicher Lehre würde die Tochter durch den Abfall von der
kirchlichen Lehre später ewig verdammt (siehe dazu
Der Theologe Nr. 19 und
Der Theologe Nr. 18). Und nur die
plötzliche Ladehemmung seines Maschinengewehrs verhinderte offenbar ein Massaker
mit vielen Toten im Königreichsaal der Zeugen Jehovas in Bielefeld. Seit dem
25.1.2010 muss sich Horst A. nun wegen 81-fachen versuchten Mordes vor dem
Landgericht in Bielefeld verantworten.
Während manche deutschen Medien das geplante Blutbad zum Anlass nahmen, um kirchliche
Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas zu wiederholen, verschweigt man die Konfession
des verhinderten Massenmörders. Die Süddeutsche Zeitung schreibt
allerdings über ihn: "Zudem missbillige er ihre Bibelauslegung zutiefst"
(26.1.2010), wozu z. B. gehört, dass die Zeugen Jehovas unter Berufung
auf den Friedenslehrer Jesus von Nazareth Wehrdienst und Kriege ablehnen.
Horst A. kämpfte demgegenüber im 2. Weltkrieg in der deutschen Wehrmacht als
Soldat an der Ostfront - mit dem ausdrücklichen Segen aller katholischen und
evangelischen Bischöfe in Deutschland. Die Zeugen Jehovas wurden in dieser
Zeit zu Hunderten in den Konzentrationslagern ermordet. Weitere
sachdienliche Hinweise, auch im Hinblick auf eine eventuelle geistige
Mittäterschaft, nehmen wir
entgegen.
Zum Sachverhalt:
http://www.haller-kreisblatt.de/hk-templates/nachrichtendetails/datum/2009/08/01/zum-toeten-fest-entschlossen/
Literaturangaben: Siehe bei
Der Theologe Nr. 4
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Der Text kann wie folgt zitiert werden: |
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Die Zeitschriften
DER THEOLOGE,
Ausgaben Nr. 1, 3, 8,
ein Auszug aus Nr.
41
und die Ausgabe Nr. 1
der
FREIEN |