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In eigener Sache: Zweifelhafte Anzeigenwerbung Nordverlag
GmbH und Co. KG / H.-G.Werbung GmbH:
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Aktuell: Nach unseren Informationen formiert
sich derzeit [August 2006] eine Interessenvereinigung von
„Geschädigten“ des Nordverlages.
Gerne leite ich Interessenten hier weiter, weiß aber die Adresse nicht. Wenn
also jemand diese Zeilen liest, der Bescheid weiß: Bitte schicken Sie mir kurz
eine E-Mail, so dass ich hier evtl. noch einen Link setzen kann oder
Interessenten gegebenenfalls vermitteln kann. Vielen Dank.
Es ist auch möglich dass die damals [2005/2006] Verantwortlichen des Nordverlags
mittlerweile [2009] anderweitig mit ähnlichen Machenschaften und unter anderen
Namen tätig sind. Auch hier bedanken wir uns für Hinweise und würden sie hier
veröffentlichen.
Mittlerweile sind auch zwei Internet-Seiten zum Thema eingerichtet worden. Hier
die Links:
http://www.beepworld.de/members/nordverlagopfer/
(Aktualisierung: Dieser Link führt nicht mehr unmittelbar auf die Seite
[2009]. Möglicherweise muss man weiter suchen.)
http://forum.freenet.de/app/m/_t204788c277pf-1beruf_Nordverlag_zweifelhafter_Verlag__Selbststaendige_Beruf_und_Bildung.html
Zudem ermittelte auch der Staatsanwalt - In den Lübecker
Nachrichten vom 7.9.2006 heißt es: Anzeigenbetrug:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nordverlag in Lübeck:
http://www.ln-online.de/artikel/1939707/Anzeigenbetrug:_Staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_Nordverlag_in_L%FCbeck.htm.com
Einführung:
In eigener Sache möchten wir auf dieser Seite über die Anzeigenwerbung im Nordverlag in Lübeck bzw. bei der H.-G. Werbung GmbH informieren:
Wir wurden telefonisch von einem Herrn Björn G. unaufgefordert angeworben (so genannter
„Cold Call“),
ob wir nicht in einem „Seniorenmagazin“ eine Anzeige für unser kleines
Bestattungsgeschäft schalten möchten. Aufgrund der
„Informationen“, die wir von
Herrn G. erhielten,
sagten wir zu. Die unangenehmen Überraschungen folgten: So erhielten wir zwei
Monate nach der ersten Anzeigenrechnung (auf die sich kein Interessent für
eine Vorsorge meldete) eine zweite, da zu unserer Verwunderung
unsere Anzeige auch in der nachfolgenden Nummer des Magazins geschaltet war.
Bei dieser Gelegenheit prüften wir auch, inwiefern der Verlag für die bereits
von uns bezahlte Anzeige in der vorausgehenden Nummer eine angemessene Gegenleistung erbracht hatte und
allmählich gingen uns die Augen auf ...
In unserem Brief an den Nordverlag vom 20.12.2005 hatten wir angekündigt, unsere
Ermittlungen zum Sachverhalt auch „anderweitig“ bekannt zu machen, was wir hiermit tun. Im Verlag reagierte man damals zunächst mit einer weiteren Mahnung.
Nachfolgende kleine Dokumentation enthält Auszüge unserer Briefe vom 13.12.,
vom 20.12. und vom 27.12.2005, eine
Notiz zum
Ausgang des Konflikts sowie einen Hinweis auf Erfahrungen anderer.
Für die Dokumentation vorgenommene Auslassungen haben wir mit einer eckigen
Klammer wie folgt gekennzeichnet [...]. Hinzufügungen oder eine für diesen Zweck
geänderte Wortwahl haben wir ebenfalls in eine eckige Klammer [xxxxx]
gesetzt.
Für uns steht fest: So etwas möchten wir nicht wieder erleben. Und wir wissen, dass dies
auch kein ehrlicher und
aufrichtiger Geschäftsmann möchte.
Schreiben vom 13.12.2005
An den
Nordverlag GmbH und Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck
Ihre
Rechnungen Nr. xxxxx zur Auftragsbestätigung xxxxx vom 29.11.
und Nr.
xxxxx zur Auftragsbestätigung xxxxx vom
1.10.
Unser Fax vom 2.12.2005 / Unser Brief vom 5.12.2005
[...]
13. Dezember 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Leider habe ich von Ihnen noch keine Mitteilung bzw. eine Vertriebsliste erhalten [wie im Brief vom 5.12. erbeten], aus der hervorgeht, wo im PLZ-Bereich 97 das Seniorenmagazin IV/2005 erhältlich war. Trotz umfangreicher Nachforschungen ist es mir darüber hinaus nicht gelungen, irgendwo ein Magazin zu erwerben oder einzusehen [...] Im einzelnen teile ich Ihnen deswegen folgendes mit.
1)
Ihre Rechnung vom 29.11. [Anmerkung: das ist die zweite Rechnung für eine für
uns überraschende Folge-Schaltung in der der Ausgabe Nr. V] weise ich wg.
arglistiger Täuschung zurück. Sie haben
mir im August telefonisch mitgeteilt, es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine
mögliche Anzeigenschaltung in einem Magazin, das für das letzte Quartal des
Jahres schwerpunktmäßig im PLZ-Bereich 97 neu auf den Markt kommt und dass in
dieser Ausgabe das Thema „Bestattungsvorsorge“ schwerpunktmäßig behandelt.
Weiterhin haben Sie mir mitgeteilt, dass ich diesen Auftrag noch schriftlich
bestätigen muss. Sie haben mir verschwiegen, dass dort im klein gedruckten
Bereich eine Schaltung weiterer Ausgaben „bis auf Widerruf“ vermerkt war.
[...] Immer ging es nur um eine Anzeigenschaltung in dieser speziellen
Ausgabe.
Weiterhin haben Sie bereits im November die nachfolgende Ausgabe herausgebracht,
wodurch sich auch die Laufzeit der voraus gehenden Ausgabe [...] verkürzt [...]
Schließlich haben Sie bei der neuerlichen Schaltung meine Reklamation der
ersten Anzeige durch E-Mail vom 4.10. ignoriert und nicht einmal die angezeigten
Mängel [...] behoben.
2)
Auch die Rechtmäßigkeit Ihrer Rechnung vom 1.10. weise ich hiermit zurück und
fordere Sie auf, mir bis zum
31.12.2005 den Betrag von 280,00 € +
44,80 € USt (= 324,80 € ) auf mein Konto xxxxx bei der
xxxxx-Bank (BLZ xxxx), Kontoinhaber xxxxx, zurück zu überweisen, da auch hier
offensichtlich arglistige Täuschung in Verbindung mit einem Wegfall der
Geschäftsgrundlage vorliegt [...]
Begründung: Das Seniorenmagazin ist im PLZ-Raum 97 nicht in angemessenem Umfang
erhältlich, wobei zu fragen ist, ob es überhaupt irgendwo erhältlich ist.
Weiterhin kann es von keinem Senior oder sonst einer Person abonniert werden.
Auch hatten mehrere von mir angefragte große Senioreneinrichtungen, wo es evtl.
gratis hätte ausliegen können, keine Ahnung davon. Ganz abgesehen davon ist das
Impressum unvollständig, es fehlt der EAN-Vertriebscode, der für den regulären
Kassenverkauf notwendig ist und die ISSN-Nummer für Magazine und Zeitschriften,
und die Artikel sind überwiegend Allerweltsgedanken ohne Autorenbezeichnung.
Letzteres ist in diesem Zusammenhang aber nur insofern von Bedeutung, da es
unterstreicht, dass es sich [nach meiner Meinung] beim
„Seniorenmagazin“
[vermutlich] um keinen ernsthaften Versuch
handelt, die Zielgruppe „Senioren“ tatsächlich zu erreichen. [...] Ein gegenteiliger
Nachweis wurde von Ihnen bis heute nicht erbracht.
Schließlich stimmte Ihre Angabe nicht, die Ausgabe IV/2005 hätte das Thema
Bestattungsvorsorge zum Schwerpunkt. Dies ist insofern entscheidend, da wir nur
deshalb die Anzeige geschaltet haben. Sonst hätten wir nämlich auf die nächste
Ausgabe gewartet und uns von Ihnen erst einmal eine Probenummer zusenden lassen,
um Ihr Angebot und seine Qualität zu prüfen. Diesen Wunsch hatten wir Ihnen
gegenüber auch klar ausgesprochen, worauf Sie antworteten, die demnächst
erscheinende Ausgabe mit besagtem Schwerpunkt sei die erste überhaupt. So wurden
wir aufgrund der falschen Schwerpunktangabe Ihrerseits dazu bewogen, das Inserat
bereits zum gegebenen Zeitpunkt zu setzen.
Somit ist die Geschäftsgrundlage auch für erste Anzeigenschaltung insgesamt weggefallen. Denn diese war dadurch gekennzeichnet, dass Sie mir versicherten, das „Seniorenmagazin“ sei eine neue Zeitschrift, die mit Schwerpunkt Raum Würzburg und mit dem Schwerpunktthema Bestattungsvorsorge für das letzte Quartal des Jahres neu auf den Markt kommt. Wenn es auf Ihrem Anzeigenauftrag im klein Gedruckten weiter heißt „Andere als schriftliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen“, dann geht es in diesem Zusammenhang zum einen nur um Format, Preis und Häufigkeit der Schaltung. Zum anderen ist es nicht rechtmäßig, den Passus als Freibrief für vertragswidrige Fehlinformationen zu missbrauchen. Als solcher wäre er von vorneherein sittenwidrig. Mündliche Vertragsbestandteile müssen gegebenenfalls mit den schriftlichen übereinstimmen [...]
Mit freundlichen Grüßen D. Potzel
An den
Nordverlag GmbH & Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck
Ihre 2. Mahnung vom 20.12.2005 zur Rechnung 321 274 M, per Fax eingegangen
20. Dezember 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Befremden müssen wir feststellen, dass Sie alle unsere Schreiben bezüglich der beiden Rechnungen bisher ignorierten und in keinster Weise darauf reagierten und uns stattdessen nun schon zum zweiten Mal kommentarlos eine Mahnung schickten. Das ist weder seriös noch können wir es so hinnehmen.
1.) Aus diesem Grund sehen wir uns erstens gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, vom dem Sie weiteres hören werden.
2.) Zweitens
werden wir den Sachverhalt an geeigneter Stelle auch anderweitig bekannt machen,
denn die bisherigen Erfahrungen mit Ihnen würden wir gerne anderen ersparen.
[...]
Unabhängig davon haben wir weiterhin durchaus die Hoffnung, von Ihnen - wie unter seriösen Geschäftspartnern üblich - eine anständige Reaktion auf unsere Reklamationen zu erhalten [...]
Mit freundlichen Grüßen D. Potzel
An den
Nordverlag GmbH & Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck 27. Dezember 2005
Sehr geehrte
Damen und Herren,
in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 13.12., Absatz 2) teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir auch hinsichtlich Ihrer Aussage, beim „Seniorenmagazin“ handle es sich um ein neues Projekt, weswegen Sie uns keine frühere Nummer als Probenummer zusenden könnten, offenbar [...] [falsch informiert] worden sind.
Glaubhaftmachung: Die Presseerklärung des Wetteraukreises vom 22.12.2002
Darin heißt es wörtlich: „Demnach versucht der ´Nord-Verlag` aus Lübeck unter dem Briefkopf ´Seniorenmagazin` Anzeigenkunden für eine Broschüre mit dem Motto ´Gut versorgt und beschützt im Ruhestand` zu werben. Der Wetteraukreis hat Hinweise erhalten, dass in den Werbegesprächen der Eindruck erweckt wird, dass diese Publikation in Zusammenhang mit dem ´Seniorenwegweiser` besteht. Dubios ist auch, dass als Kontaktmöglichkeit nur eine Handy-Nummer angegeben ist ... Bayer [der Sozialdezernent des Landkreises] betont, dass es leider häufig vorkommt, dass Verlage vorgeben, im Auftrag einer Gebietskörperschaft zu arbeiten. Der Inhalt dieser Broschüren ist oftmals schlecht recherchiert und nicht auf die Region abgestimmt. Zudem sind die Anzeigenpreise meist überteuert und mit Aufschlägen versehen, die im sog. Kleingedruckten versteckt sind. Auch erhalten die Anzeigenverträge in vielen Fällen auch sehr ungenaue Festlegungen über die Verteilung und die Auflage ...“
Aus dieser
Presseerklärung geht unzweifelhaft hervor, dass Sie bereits Ende 2002 unter dem
Briefkopf „Seniorenmagazin“ geschäftlich tätig waren. Ihre Aussage, das
„Seniorenmagazin“ sei [...] [ein neues Magazin], womit Sie unsere erste Anzeigenschaltung
vor Prüfung Ihrer bisherigen geschäftlichen Tätigkeit im Rahmen des
„Seniorenmagazins“ bewirkt haben, ist folglich [offenbar] falsch. Auch dadurch
[...] [wäre] die
Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben [...]
Mit
freundlichen Grüßen D. Potzel
Wie ist der Konflikt
ausgegangen?
Zunächst erhielten wir vom Verlag eine weitere kommentarlose „Letzte
Mahnung“, die sich mit unserem dritten Brief vom 27.12.2005 überschnitt. Darin wurde
uns eine Frist gesetzt, bis dahin wir zu bezahlen hätten. Andernfalls würde ein
Inkasso-Büro den Betrag einziehen, wodurch uns höhere Kosten entstehen würden.
Wie in unserem Schreiben angekündigt, schalteten wir an dieser Stelle einen
Anwalt ein, der unsere Sichtweise auf die rechtlich wesentlichsten Punkte
konzentrierte und einen Vergleich
anbot: Wenn der Verlag auf seine Forderung von 324,80 € incl. MWSt an uns verzichtet,
würden auch wir auf unsere Forderung an ihn in gleicher Höhe verzichten. Nach
einigen Tagen erhielten wir vom Nordverlag den schriftlichen Bescheid, dass die
zweite Rechnung aufgrund unseres Schreibens vom 13.12.2005 storniert wurde. Damit
haben wir diesen ärgerlichen und trotz der einen Stundung sehr
teuren und zeitlich
aufwändigen Vorgang für uns abgeschlossen.
PS: Mittlerweile gibt es Erfahrungen von Betroffenen, die
das unseriöse Angebot rechtzeitig durchschaut und nichts bezahlt hatten.
Siehe dazu oben bei Aktuell.
Zu unseren Recherchen noch ein wichtiges Detail: Ein uns bekannter Senior hat die oben
erwähnten Ausgaben Nr. IV/2005 und die zu dem Zeitpunkt aktuelle (!) Nr. V/2005 des
„Seniorenmagazins“ im Dezember als Probenummer bzw. als Zusendung gegen Rechnung bestellt und die Auskunft
erhalten, diese seien leider bereits „vergriffen“. Wir dachten, wir hören nicht
recht. Da ich selber früher in diesem Bereich arbeitete, weiß ich, dass bei
jeder seriösen Zeitschrift genügend Exemplare „übrig“ sind, um Anfragen bedienen
zu können. Dass weder ein einziges Exemplar der aktuellen
noch der letzten Zeitschrift erhältlich ist, kannte ich bis dahin nur bei
skrupellosen Abzock-Firmen, die nur so viele Exemplare drucken, um jedem Anzeigenkunden sein
Belegexemplar senden zu können. Vor allem, was die aktuelle
Ausgabe betrifft, ist das - sehr milde formuliert - ein starkes Stück, und es weist darauf hin, dass wir
womöglich erst an der Spitze eines Eisbergs gekratzt haben. Der potenzielle
Interessent unserer Werbung wurde also nicht einmal auf Nachfrage bedient. Der
Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass der Senior auch das ihm
versprochene spätere
Exemplar nie erhalten hatte.
Anhang
PS: Ebenfalls weniger gute Erfahrungen mit den Nordverlag haben andere
Einrichtungen gemacht, wie nachfolgende Links dokumentieren. Die beiden unteren
Links beziehen sich auf das Magazin Der Baupartner aus dem
Nordverlag. Zum Nordverlag gehört auch das Suchtjournal.
www.kn-online.de/htm/dauer/sh/regio-wirt/971001/c-adressbuchfalle.htm
(Dieser Link ist mittlerweile [2009] fehlerhaft. Vielleicht lässt er sich im
Archiv der Kieler Nachrichten recherchieren)
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/wn11_s342.pdf
http://www.vath.de/index.php?p=news&
http://www.gih-thueringen.de/www/energie/index/news/detail.htm?recordid=109DDD9DA45
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10.8.2009