In eigener Sache: Zweifelhafte Anzeigenwerbung

 Nordverlag GmbH und Co. KG / H.-G.Werbung GmbH:
Seniorenmagazin, Suchtjournal, Der Baupartner u.a.


Aktuell: Nach unseren Informationen formiert sich derzeit [August 2006] eine Interessenvereinigung von „Geschädigten“ des Nordverlages. Gerne leite ich Interessenten hier weiter, weiß aber die Adresse nicht. Wenn also jemand diese Zeilen liest, der Bescheid weiß: Bitte schicken Sie mir kurz eine E-Mail, so dass ich hier evtl. noch einen Link setzen kann oder Interessenten gegebenenfalls vermitteln kann. Vielen Dank.
Es ist auch möglich dass die damals [2005/2006] Verantwortlichen des Nordverlags mittlerweile [2009] anderweitig mit ähnlichen Machenschaften und unter anderen Namen tätig sind. Auch hier bedanken wir uns für Hinweise und würden sie hier veröffentlichen.


Mittlerweile sind auch zwei Internet-Seiten zum Thema eingerichtet worden. Hier die Links:

http://www.beepworld.de/members/nordverlagopfer/
(Aktualisierung: Dieser Link führt nicht mehr unmittelbar auf die Seite [2009]. Möglicherweise muss man weiter suchen.)

http://forum.freenet.de/app/m/_t204788c277pf-1beruf_Nordverlag_zweifelhafter_Verlag__Selbststaendige_Beruf_und_Bildung.html

Zudem ermittelte auch der Staatsanwalt - In den Lübecker Nachrichten vom 7.9.2006 heißt es: Anzeigenbetrug: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nordverlag in Lübeck:
http://www.ln-online.de/artikel/1939707/Anzeigenbetrug:_Staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_Nordverlag_in_L%FCbeck.htm.com

Einführung:

In eigener Sache möchten wir auf dieser Seite über die Anzeigenwerbung im Nordverlag in Lübeck bzw. bei der H.-G. Werbung GmbH informieren:

Wir wurden telefonisch von einem Herrn Björn G. unaufgefordert angeworben (so genannter „Cold Call“), ob wir nicht in einem „Seniorenmagazin“ eine Anzeige für unser kleines Bestattungsgeschäft schalten möchten. Aufgrund der „Informationen“, die wir von Herrn G. erhielten, sagten wir zu. Die unangenehmen Überraschungen folgten: So erhielten wir zwei Monate nach der ersten Anzeigenrechnung (auf die sich kein Interessent für eine Vorsorge meldete) eine zweite, da zu unserer Verwunderung unsere Anzeige auch in der nachfolgenden Nummer des Magazins geschaltet war. Bei dieser Gelegenheit prüften wir auch, inwiefern der Verlag für die bereits von uns bezahlte Anzeige in der vorausgehenden Nummer eine angemessene Gegenleistung erbracht hatte und allmählich gingen uns die Augen auf ...

In unserem Brief an den Nordverlag vom 20.12.2005 hatten wir angekündigt, unsere Ermittlungen zum Sachverhalt auch „anderweitig“ bekannt zu machen, was wir hiermit tun. Im Verlag reagierte man damals zunächst mit einer weiteren Mahnung. Nachfolgende kleine Dokumentation enthält Auszüge unserer Briefe vom 13.12., vom 20.12. und vom 27.12.2005, eine Notiz zum Ausgang des Konflikts sowie einen Hinweis auf Erfahrungen anderer. Für die Dokumentation vorgenommene Auslassungen haben wir mit einer eckigen Klammer wie folgt gekennzeichnet [...]. Hinzufügungen oder eine für diesen Zweck geänderte Wortwahl haben wir ebenfalls in eine eckige Klammer [xxxxx] gesetzt.

Für uns steht fest: So etwas möchten wir nicht wieder erleben. Und wir wissen, dass dies auch kein ehrlicher und aufrichtiger Geschäftsmann möchte.

 




Schreiben vom 13.12.2005

An den
Nordverlag GmbH und Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck

                                                                                                                                                                                          
Ihre Rechnungen Nr. xxxxx zur Auftragsbestätigung xxxxx vom 29.11.
                       und Nr. xxxxx zur Auftragsbestätigung xxxxx vom 1.10.
Unser Fax vom 2.12.2005 / Unser Brief vom 5.12.2005
[...]

                                                                                                                                                                                          13. Dezember 2005

Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider habe ich von Ihnen noch keine Mitteilung bzw. eine Vertriebsliste erhalten [wie im Brief vom 5.12. erbeten], aus der hervorgeht, wo im PLZ-Bereich 97 das Seniorenmagazin IV/2005 erhältlich war. Trotz umfangreicher Nachforschungen ist es mir darüber hinaus nicht gelungen, irgendwo ein Magazin zu erwerben oder einzusehen [...] Im einzelnen teile ich Ihnen deswegen folgendes mit.

1)
Ihre Rechnung vom 29.11. [Anmerkung: das ist die zweite Rechnung für eine für uns überraschende Folge-Schaltung in der der Ausgabe Nr. V] weise ich wg. arglistiger Täuschung zurück. Sie haben mir im August telefonisch mitgeteilt, es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine mögliche Anzeigenschaltung in einem Magazin, das für das letzte Quartal des Jahres schwerpunktmäßig im PLZ-Bereich 97 neu auf den Markt kommt und dass in dieser Ausgabe das Thema „Bestattungsvorsorge“ schwerpunktmäßig behandelt. Weiterhin haben Sie mir mitgeteilt, dass ich diesen Auftrag noch schriftlich bestätigen muss. Sie haben mir verschwiegen, dass dort im klein gedruckten Bereich eine Schaltung weiterer Ausgaben „bis auf Widerruf“ vermerkt war. [...] Immer ging es nur um eine Anzeigenschaltung in dieser speziellen Ausgabe.

Weiterhin haben Sie bereits im November die nachfolgende Ausgabe herausgebracht, wodurch sich auch die Laufzeit der voraus gehenden Ausgabe [...] verkürzt [...]

Schließlich haben Sie bei der neuerlichen Schaltung meine Reklamation der ersten Anzeige durch E-Mail vom 4.10. ignoriert und nicht einmal die angezeigten Mängel [...] behoben.

2)
Auch die Rechtmäßigkeit Ihrer Rechnung vom 1.10. weise ich hiermit zurück und fordere Sie auf, mir bis zum 31.12.2005 den Betrag von 280,00 € + 44,80 € USt (=  324,80 € ) auf mein Konto xxxxx bei der xxxxx-Bank (BLZ xxxx), Kontoinhaber xxxxx, zurück zu überweisen, da auch hier offensichtlich arglistige Täuschung in Verbindung mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt [...]
Begründung: Das Seniorenmagazin ist im PLZ-Raum 97 nicht in angemessenem Umfang erhältlich, wobei zu fragen ist, ob es überhaupt irgendwo erhältlich ist. Weiterhin kann es von keinem Senior oder sonst einer Person abonniert werden. Auch hatten mehrere von mir angefragte große Senioreneinrichtungen, wo es evtl. gratis hätte ausliegen können, keine Ahnung davon. Ganz abgesehen davon ist das Impressum unvollständig, es fehlt der EAN-Vertriebscode, der für den regulären Kassenverkauf notwendig ist und die ISSN-Nummer für Magazine und Zeitschriften, und die Artikel sind überwiegend Allerweltsgedanken ohne Autorenbezeichnung. Letzteres ist in diesem Zusammenhang aber nur insofern von Bedeutung, da es unterstreicht, dass es sich [nach meiner Meinung] beim
Seniorenmagazin [vermutlich] um keinen ernsthaften Versuch handelt, die Zielgruppe „Senioren“ tatsächlich zu erreichen. [...] Ein gegenteiliger Nachweis wurde von Ihnen bis heute nicht erbracht.
Schließlich stimmte Ihre Angabe nicht, die Ausgabe IV/2005 hätte das Thema Bestattungsvorsorge zum Schwerpunkt. Dies ist insofern entscheidend, da wir nur deshalb die Anzeige geschaltet haben. Sonst hätten wir nämlich auf die nächste Ausgabe gewartet und uns von Ihnen erst einmal eine Probenummer zusenden lassen, um Ihr Angebot und seine Qualität zu prüfen. Diesen Wunsch hatten wir Ihnen gegenüber auch klar ausgesprochen, worauf Sie antworteten, die demnächst erscheinende Ausgabe mit besagtem Schwerpunkt sei die erste überhaupt. So wurden wir aufgrund der falschen Schwerpunktangabe Ihrerseits dazu bewogen, das Inserat bereits zum gegebenen Zeitpunkt zu setzen.

Somit ist die Geschäftsgrundlage auch für erste Anzeigenschaltung insgesamt weggefallen. Denn diese war dadurch gekennzeichnet, dass Sie mir versicherten, das Seniorenmagazin sei eine neue Zeitschrift, die mit Schwerpunkt Raum Würzburg und mit dem Schwerpunktthema Bestattungsvorsorge für das letzte Quartal des Jahres neu auf den Markt kommt. Wenn es auf Ihrem Anzeigenauftrag im klein Gedruckten weiter heißt „Andere als schriftliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen“, dann geht es in diesem Zusammenhang zum einen nur um Format, Preis und Häufigkeit der Schaltung. Zum anderen ist es nicht rechtmäßig, den Passus als Freibrief für vertragswidrige Fehlinformationen zu missbrauchen. Als solcher wäre er von vorneherein sittenwidrig. Mündliche Vertragsbestandteile müssen gegebenenfalls mit den schriftlichen übereinstimmen [...]

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                                 D. Potzel
 



Schreiben vom 20.12.2005

An den
Nordverlag GmbH & Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck                                                                                                                                                  
 

Ihre 2. Mahnung vom 20.12.2005 zur Rechnung 321 274 M, per Fax eingegangen

                                                                                                                                                                                       20. Dezember 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Befremden müssen wir feststellen, dass Sie alle unsere Schreiben bezüglich der beiden Rechnungen bisher ignorierten und in keinster Weise darauf reagierten und uns stattdessen nun schon zum zweiten Mal kommentarlos eine Mahnung schickten. Das ist weder seriös noch können wir es so hinnehmen.

1.) Aus diesem Grund sehen wir uns erstens gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, vom dem Sie weiteres hören werden.

2.) Zweitens werden wir den Sachverhalt an geeigneter Stelle auch anderweitig bekannt machen, denn die bisherigen Erfahrungen mit Ihnen würden wir gerne anderen ersparen.

[...]

Unabhängig davon haben wir weiterhin durchaus die Hoffnung, von Ihnen - wie unter seriösen Geschäftspartnern üblich - eine anständige Reaktion auf unsere Reklamationen zu erhalten [...]

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                               D. Potzel

 


 

Schreiben vom 27.12.2005

An den
Nordverlag GmbH & Co. KG
Postfach 1624
23505 Lübeck                                                                                                                                                                   27. Dezember 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 13.12., Absatz 2) teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir auch hinsichtlich Ihrer Aussage, beim Seniorenmagazin“ handle es sich um ein neues Projekt, weswegen Sie uns keine frühere Nummer als Probenummer zusenden könnten, offenbar [...] [falsch informiert] worden sind.

Glaubhaftmachung: Die Presseerklärung des Wetteraukreises vom 22.12.2002

Darin heißt es wörtlich: Demnach versucht der ´Nord-Verlag` aus Lübeck unter dem Briefkopf ´Seniorenmagazin` Anzeigenkunden für eine Broschüre mit dem Motto ´Gut versorgt und beschützt im Ruhestand` zu werben. Der Wetteraukreis hat Hinweise erhalten, dass in den Werbegesprächen der Eindruck erweckt wird, dass diese Publikation in Zusammenhang mit dem ´Seniorenwegweiser` besteht. Dubios ist auch, dass als Kontaktmöglichkeit nur eine Handy-Nummer angegeben ist ... Bayer [der Sozialdezernent des Landkreises] betont, dass es leider häufig vorkommt, dass Verlage vorgeben, im Auftrag einer Gebietskörperschaft zu arbeiten. Der Inhalt dieser Broschüren ist oftmals schlecht recherchiert und nicht auf die Region abgestimmt. Zudem sind die Anzeigenpreise meist überteuert und mit Aufschlägen versehen, die im sog. Kleingedruckten versteckt sind. Auch erhalten die Anzeigenverträge in vielen Fällen auch sehr ungenaue Festlegungen über die Verteilung und die Auflage ...“ 

Aus dieser Presseerklärung geht unzweifelhaft hervor, dass Sie bereits Ende 2002 unter dem Briefkopf „Seniorenmagazin“ geschäftlich tätig waren. Ihre Aussage, das „Seniorenmagazin“ sei [...] [ein neues Magazin], womit Sie unsere erste Anzeigenschaltung vor Prüfung Ihrer bisherigen geschäftlichen Tätigkeit im Rahmen des „Seniorenmagazins“ bewirkt haben, ist folglich [offenbar] falsch. Auch dadurch [...] [wäre] die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben [...]

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                              D. Potzel

 




Wie ist der Konflikt ausgegangen?

Zunächst erhielten wir vom Verlag eine weitere kommentarlose „Letzte Mahnung“, die sich mit unserem dritten Brief vom 27.12.2005 überschnitt. Darin wurde uns eine Frist gesetzt, bis dahin wir zu bezahlen hätten. Andernfalls würde ein Inkasso-Büro den Betrag einziehen, wodurch uns höhere Kosten entstehen würden. Wie in unserem Schreiben angekündigt, schalteten wir an dieser Stelle einen Anwalt ein, der unsere Sichtweise auf die rechtlich wesentlichsten Punkte konzentrierte und einen Vergleich anbot: Wenn der Verlag auf seine Forderung von 324,80 € incl. MWSt an uns verzichtet, würden auch wir auf unsere Forderung an ihn in gleicher Höhe verzichten. Nach einigen Tagen erhielten wir vom Nordverlag den schriftlichen Bescheid, dass die zweite Rechnung aufgrund unseres Schreibens vom 13.12.2005 storniert wurde. Damit haben wir diesen ärgerlichen und trotz der einen Stundung sehr teuren und zeitlich aufwändigen Vorgang für uns abgeschlossen.  

PS: Mittlerweile gibt es Erfahrungen von Betroffenen, die das unseriöse Angebot rechtzeitig durchschaut und nichts bezahlt hatten. Siehe dazu oben bei Aktuell.

Zu unseren Recherchen noch ein wichtiges Detail: Ein uns bekannter Senior hat die oben erwähnten Ausgaben Nr. IV/2005 und die zu dem Zeitpunkt aktuelle (!) Nr. V/2005 des „Seniorenmagazins“ im Dezember als Probenummer bzw. als Zusendung gegen Rechnung bestellt und die Auskunft erhalten, diese seien leider bereits „vergriffen“. Wir dachten, wir hören nicht recht. Da ich selber früher in diesem Bereich arbeitete, weiß ich, dass bei jeder seriösen Zeitschrift genügend Exemplare „übrig“ sind, um Anfragen bedienen zu können. Dass weder ein einziges Exemplar der aktuellen noch der letzten Zeitschrift erhältlich ist, kannte ich bis dahin nur bei skrupellosen Abzock-Firmen, die nur so viele Exemplare drucken, um jedem Anzeigenkunden sein Belegexemplar senden zu können. Vor allem, was die aktuelle Ausgabe betrifft, ist das - sehr milde formuliert - ein starkes Stück, und es weist darauf hin, dass wir womöglich erst an der Spitze eines Eisbergs gekratzt haben. Der potenzielle Interessent unserer Werbung wurde also nicht einmal auf Nachfrage bedient. Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass der Senior auch das ihm versprochene spätere Exemplar nie erhalten hatte.

 



Anhang

PS: Ebenfalls weniger gute Erfahrungen mit den Nordverlag haben andere Einrichtungen gemacht, wie nachfolgende Links dokumentieren. Die beiden unteren Links beziehen sich auf das Magazin Der Baupartner aus dem Nordverlag. Zum Nordverlag gehört auch das Suchtjournal.
www.kn-online.de/htm/dauer/sh/regio-wirt/971001/c-adressbuchfalle.htm
(Dieser Link ist mittlerweile [2009] fehlerhaft. Vielleicht lässt er sich im Archiv der Kieler Nachrichten recherchieren)
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/wn11_s342.pdf
http://www.vath.de/index.php?p=news&
http://www.gih-thueringen.de/www/energie/index/news/detail.htm?recordid=109DDD9DA45


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         10.8.2009